Die Charta richtet sich in erster Linie an öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie an ihre Kooperationspartner und fordert diese auf, interne Strategien für den Schutz und den Umgang mit geistigem Eigentum anhand der vorgeschlagenen Leitlinien zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen die Forschungseinrichtungen hierbei unterstützen und für eine weite Anwendung der IP-Charta sorgen.
Mit der Verabschiedung senden die Mitgliedstaaten der Europäische Union ein klares politisches Zeichen gegen unkontrollierten Wissensabfluss und Produktpiraterie. Europa dokumentiert so sein Verständnis und seine Erwartung an die Kooperationspartner für einen fairen und gerechten Umgang mit geistigem Eigentum. Grundlegende Standards bei der Verwertung öffentlich geförderter Forschung, wie sie in der Charta festgelegt sind, geben der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet eine neue Qualität. Das Spannungsverhältnis zwischen zunehmendem Konkurrenzdruck und der Notwendigkeit, mehr denn je verlässlich in Forschung und Entwicklung zu kooperieren, soll so in produktive Bahnen gelenkt werden.
Die von der deutschen Ratspräsidentschaft beim informellen Rat in Würzburg 2007 gestartete Initiative war von den Mitgliedstaaten einstimmig begrüßt worden. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit und der Europäische Rat hatten die EU-Kommission im vergangenen Jahr daraufhin gebeten, einen Entwurf für eine IP-Charta vorzulegen. Die von der EU-Kommission am 10. April 2008 vorgelegte "Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen bildet nunmehr die Grundlage für die die IP-Charta. Sie hat den Charakter eines freiwillig anwendbaren Verhaltenskodexes, der effizient den Umgang mit geistigem Eigentum organisiert. Damit werden die Anwendung bestehenden und künftigen Rechts sowie die Nutzung des vorhandenen Wissens zum professionellen Umgang mit geistigem Eigentum verbessert.