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Attraktive Jobs in der Wissenschaft

Gesetz über befristete Arbeitsverträge ist in Kraft getreten

(PresseBox) (Berlin, )
"Mit dem neuen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft eröffnen wir jungen Forscherinnen und Forschern bessere berufliche Perspektiven in Deutschland", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist. "Zur Karriere von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehört heute, dass sie sich in zeitlich befristeten Projekten in unterschiedlichen Forschergruppen profilieren. Hierfür verbessern wir die Bedingungen." Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrages. Bisher gab es nur Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von jungen Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin. Mit dem neuen Gesetz ist auch nach dieser Zeit eine befristete Weiterbeschäftigung im Rahmen von Drittmittelprojekten einfach möglich. Dafür fehlte bisher eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die nötige Rechtssicherheit für Hochschulen, Forschungsinstitute und ihre Mitarbeiter schafft. Damit Projektteams sinnvoll arbeiten können, gilt der neue Befristungsgrund auch für nichtwissenschaftliches Personal.

Die bisherigen in der Praxis bewährten Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase wurden aus dem Hochschulrahmengesetz in das neue Gesetz überführt. "Wir haben auch eine familienfreundliche Komponente eingeführt, die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern helfen wird, Familie und Beruf leichter als bisher miteinander zu vereinbaren", betonte Schavan. Eltern, die Kinder betreuen, stehen nun mehr Zeit für ihre Qualifizierungsphase zu. Sie verlängert sich pro Kind um zwei Jahre. "Bund, Länder und Vertreter der Wissenschaft haben bei diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben sehr konstruktiv zusammengewirkt. Daher konnten wir die Reform auch so schnell realisieren", sagte die Ministerin.

Weitere Informationen zum Gesetz und Antworten zu häufig gestellten Fragen unter: http://www.bmbf.de/... [[412/5017/VK]
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