Die Länder können während einer Übergangsfrist in den Jahren 2007/2008 mit Zustimmung des Bundes Gelder flexibel für laufende Projekte einsetzen, da die Mittel für neue Vorhaben üblicherweise nicht von Beginn an voll abgerufen werden können. Bedingung ist, dass sie überwiegend der Hochschulforschung dienen. Die bereits unternommenen Investitionsanstrengungen an den Hochschulen dulden keine Unterbrechungen oder Verzögerungen. Es ist ein Gebot der Stunde, die noch im Aufbau befindliche neue Exzellenzförderung übergangsweise für wichtige, forschungsorientierte Bauvorhaben der Hochschulen zu nutzen. Damit verbindet der Bund die Erwartung, dass die Länder ihrer erweiterten Finanzverantwortung im Hochschulbereich künftig durch eine entsprechende finanzielle Prioritätensetzung in ihren Haushalten gerecht werden.
Die Investitionsvorhaben beziehen sich auf Hochschulen aller Bundesländer und auf unterschiedliche Fachrichtungen. Beispiele reichen vom Nachfolgesystem des Rechnerverbundes der Norddeutschen Länder für Hoch- und Höchstleistungsrechnen bis zur Therapieanlage zur Krebsbehandlung mit Ionenstrahlen der Universität Heidelberg.