Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 634354

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin, Deutschland http://www.bitkom.org
Ansprechpartner:in Frau Susanne Dehmel +49 30 27576223
Logo der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Weiterer Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutz in Europa

BITKOM begrüßt Fortschritte auf EU-Ebene / Weitere Arbeit am Entwurf der Datenschutzverordnung erforderlich / Kempf: "Datenschutz muss innovative Dienste ermöglichen."

(PresseBox) (Berlin, )
Der Hightech-Verband BITKOM bewertet die Einigung im Innenausschuss des Europaparlaments als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutzrecht innerhalb der EU. "Die ITK-Branche unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die hohen deutschen Datenschutzstandards europaweit zu verankern", sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Alle Beteiligten müssen jedoch weiterhin intensiv an dem Entwurf der neuen EU-Verordnung arbeiten, um ein modernes Datenschutzrecht zu schaffen." Das europäische Datenschutzrecht müsse an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden, damit die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt in Europa genutzt werden können. Gleichzeitig sollte es einen fairen und transparenten Umgang mit den Daten der Nutzer sicherstellen.

Der BITKOM begrüßt die Pläne der EU-Parlamentarier, Anreize für die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung und Pseudonymisierung persönlicher Daten zu schaffen. Anonymisierung bedeutet das endgültige Entfernen des Personenbezugs. Beim Pseudonymisieren wird der Personenbezug der Daten unkenntlich gemacht, er kann aber im Bedarfsfall wieder hergestellt werden. Die Pseudonymisierung stellt sicher, dass das Risiko für die Persönlichkeitsrechte in der Datenverarbeitung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. "Die Pseudonymisierung ist ein wichtiges Instrument, um bei der Analyse von großen Datenbeständen Missbrauch zu verhindern", sagte Kempf. So werden zum Beispiel für Testläufe von IT-Systemen, Auswertungen zur Korruptionsbekämpfung oder bei Profilbildungen zur Optimierung von Webseiten pseudonymisierte Daten verwendet.

Ebenfalls positiv ist das deutlich praxistauglicher als zuvor formulierte 'Recht auf Löschung'. "Ein Recht auf Vergessen kann im Internet niemand garantieren", sagte Kempf. Dagegen sei es möglich und sinnvoll, Anbieter zum Löschen oder Sperren persönlicher Daten zu verpflichten, wenn die Kunden einen Dienst kündigen oder berechtigterweise die Löschung verlangen.

In anderen Bereichen besteht aus Sicht des BITKOM noch deutlicher Nachbesserungsbedarf. Nutzer sollten auch in Zukunft frei entscheiden dürfen, ob sie für Internetdienste zahlen oder kostenlose werbefinanzierte Angebote in Anspruch nehmen wollen. Diese Wahlfreiheit könnte durch das vorgesehene strenge "Kopplungsverbot" gefährdet werden. Datenschutzrechtlich bedeutet das Verbot, dass die Erbringung von Leistungen nicht von der Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung von Daten abhängig gemacht werden darf. So könnte zum Beispiel auf einer Webseite eines E-Mail-Dienstes die Einblendung von individualisierter Werbung unrechtmäßig sein, weil die dafür notwendige Datenverarbeitung eigentlich nicht für einen Webmail-Dienst benötigt wird.

Unklar bleibt weiterhin, welche Daten überhaupt in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, weil die Definition des personenbezogenen Datums sehr weit gefasst ist. Eindeutige und rechtssichere Regelungen sind jedoch sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen unverzichtbar, um neue Dienste anbieten und weiterentwickeln zu können. "Gerade für das Cloud Computing sind die momentan vorgesehenen Regelungen noch nicht sinnvoll ausgestaltet", betonte Kempf. Klare Rahmenbedingen sind auch für eine kontrollierte Datennutzung in den Bereichen Gesundheit, Energie oder Verkehr unumgänglich.

Aus Sicht der ITK-Branche sollten in der Datenschutz-Grundverordnung zudem bessere Anreize für Selbstverpflichtungen der Wirtschaft verankert werden. "Selbstverpflichtungen sollten beim Datenschutz ein wichtiges Instrument zur Konkretisierung des Rechtsrahmens werden, da mit gesetzlichen Regelungen nicht jede neue Anwendung erfasst werden kann", betonte Kempf.

Die Stellungnahme des BITKOM zur EU-Datenschutzverordnung kann heruntergeladen werden unter http://www.bitkom.org/....

Website Promotion

Website Promotion

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Der BITKOM vertritt mehr als 2.000 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller vonHardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.