Grund für Zahlungsausfälle ist häufig die Insolvenz von Geschäftspartnern eines Unternehmens. Der Wirtschaftsinformationsdienst Creditreform verzeichnete im ersten Halbjahr 2005 rund 14.300 Insolvenzen von Unternehmen und 29.200 von Privatpersonen. Während die Zahl der Privatinsolvenzen erneut drastisch gestiegen ist, gab es zum ersten Mal seit fünf Jahren in diesem Zeitraum etwas weniger Firmenpleiten. "Die schlechte Zahlungsmoral oder gar der Zusammenbruch von Unternehmen bringen deren Geschäftspartner häufig in große Schwierigkeiten", sagt Rohleder. Daher rät der BITKOM den Unternehmen, für wichtige Vertragsbeziehungen ein aktives Risikomanagement einzurichten, um finanzielle Schäden im Fall einer Insolvenz zu vermeiden.
"Die meisten Firmen wachen erst auf, wenn es bereits zu spät ist", sagt Rohleder. Verschlechtert sich das Zahlungsverhalten der Kunden, reagieren laut BITKOM-Studie 81 Prozent der Unternehmen mit einer Verbesserung ihres Mahnwesens. Besser sei es jedoch, bereits vor dem Vertragsschluss aktiv zu werden. Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die Sammlung von Informationen über den Geschäftspartner. Daten im Handelsregister sind öffentlich zugänglich und geben Auskunft über die Eigenkapitalquote oder die Liquiditätslage eines Unternehmens. Als Alternative können Firmen bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst eine Bonitätsprüfung in Auftrag geben. Sicherheit vor finanziellen Schäden bieten auch eine entsprechende Vertragsgestaltung und die Wahl der Zahlungsmodalitäten. Vorauskasse, Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Fortschritt der Leistungserbringung minimieren das Risiko.
Ein Sonderfall ist die Insolvenz von Software-Herstellern. Insbesondere betriebswirtschaftliche Programme sind für die Kunden überlebensnotwendig und lassen sich in der Regel nicht einfach ersetzen. Die Pleite eines Anbieters kann daher fatale Folgen haben. Eine Lösung bieten so genannte Escrow Agreements, bei denen der Software-Anbieter den Quellcode der Anwendung bei einem neutralen Agenten hinterlegt. Im Fall einer Insolvenz darf er den Quellcode an den Kunden übergeben. Der hat dann die Möglichkeit, die Software selbst zu pflegen oder einen Dienstleister damit zu beauftragen.
Ausführliche Hinweise zum Schutz vor Zahlungsausfällen hat der BITKOM in einer Checkliste "Insolvenz von Geschäftspartnern" zusammengestellt, die unter www.bitkom.org/... abrufbar ist.