Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen bei der Verlegung von Glasfaserleitungen bundeseigene Infrastrukturen wie Fernstraßen, Wasserstraßen und das Schienennetz mitnutzen dürfen. Dadurch reduzieren sich die hohen Kosten des Netzausbaus, der nötig ist, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung muss deshalb der Bundesnetzagentur Ansprechpartner für die an einer solchen Mitnutzung interessierten Unternehmen mitteilen, die im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies hat das Ministerium nunmehr als Reaktion auf den Branchenappell nachgeholt.
Die Regierungskoalition betreibt mit dieser Entscheidung eine verantwortungsvolle Politik mit konkreten Maßnahmen für einen zügigen Breitbandausbau. Dazu gehört auch die für Wirtschaft und Verbraucher einzig richtige Entscheidung, nicht auf den Aufbau teurer und bürokratischer Universaldienstverpflichtungen zu setzen, sondern auf eine aktive Unterstützung, die zu einer Beschleunigung führt und die Kosten für Unternehmen und Kunden senkt.