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BHKW-Infozentrum GbR Rauentaler Straße 22/1 76437 Rastatt, Deutschland https://www.bhkw-infozentrum.de
Ansprechpartner:in Herr Markus Gailfuß +49 7222 9686730

Gebäudeenergiegesetz – informieren und Chancen nutzen

Am 1. Januar 2024 traten das Gebäudeenergiegesetz, das Wärmeplanungsgesetz und die neue Richtlinie der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) in Kraft. Informieren Sie sich praxisnah über die zahlreichen Änderungen.

(PresseBox) (Rastatt, )
Die Auswahl der richtigen Heizungstechnik wird sich ab dem Jahre 2024 nachhaltig verändern. Dafür sorgen zahlreiche gesetzliche Novellierungen. Neben dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz traten zum 1.1.2024 auch die neuen Förderrichtlinien zum BEG in Kraft.

Inzwischen werden immer mehr Stellungnahmen von Rechtsanwälten zu den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Insbesondere die Paragraphen zur Auswahl der Wärmeerzeuger, der Übergangsbestimmungen sowie der Administration des neuen Gebäudeenergiegesetzes stehen in diesen Kurzstudien im Fokus.

Aktuelle und praxisnahe Online-Intensivseminare

Neue Intensivseminare zum GEG, WPG und BEG werden bei energie.events im Januar und März 2024 angeboten.

Am 24. Januar 2024 sowie am 12. März 2024 wird nach drei ausgebuchten Veranstaltungen noch zwei Mal das Online-Tagesseminar „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen - so werden Ihre Gebäude klimaneutral“ stattfinden.

Im Rahmen des neu konzipierten Intensivseminars wird ein besonderer Fokus auf die Vorgaben an die Heizungstechnik gelegt. Auch das neue Wärmeplanungsgesetz sowie die neuen Vorgaben der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) werden im Rahmen des Intensivseminars ausführlich erläutert.

Als Referenten konnte hierfür Herr Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH in Bielefeld gewonnen werden.
Der Referent erläutert die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Bezüge zur kommunalen Wärmeplanung und der Förderung. Dabei werden die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen herausgestellt.

Nutzen Sie die zahlreichen praxistaugliche Tipps und Hinweise und vergessen Sie dabei auch die zukünftigen Entwicklungen nicht. Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen werden daher ebenso behandelt wie die in den kommenden Jahr zu erwartenden weiteren Anforderungen des Europäischen Union (EU).

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktuell und umfassend über die aktuelle Rechtsgrundlage zu informieren.

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Gebäudeenergiegesetz 2024 - Chancen nutzen

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 25 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Seit 2020 stehen auch Großwärmepumpen und Kalte Nahwärmenetze im Fokus. Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Marktanalysen werden im BHKW erstellt. So wird im Frühjahr 2024 die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2024/25" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Linkedin sowie auf Youtube.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.energie.events) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr wahrgenommen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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