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Fragen rund um das Thema „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“

Was ist bei der Abrechnung von Wärmelieferungen zu beachten? Welche Vorgaben existieren bei der Abrechnung einer Stromlieferung?

(PresseBox) (Rastatt, )
Viele neue Verordnungen regeln seit kurzem die Wärmelieferung an Mieter, Gebäudeeigentümer und Contracting-Kunden.
So ist seit Dezember 2021 die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten.

Bereits im Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft getreten. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung sowie erhebliche verbraucherschutzrechtliche Änderungen.

Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten drei Verordnungen werden am 24. Juni im Rahmen des Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt.

Nach 6 Veranstaltungen mit mehr als 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet dieses Online-Seminar am 24. Juni 2022 vorerst zum letzten Mal statt. Nutzen Sie die Möglichkeit, dieses mit 9,4 von 10 Punkten herausragend bewertetes Online-Seminar zu besuchen.

Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar (9-13 Uhr) durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz unter https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/24-06-2022-abrechnung-von-strom-und-waermelieferungen/.

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Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen

BHKW-Infozentrum GbR

Seit 23 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2022 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2022" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke - Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 150.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr wahrgenommen.

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