„Diese Entscheidung ist ein deutliches und wichtiges Signal für den Schutz der Pressefreiheit und Vielfalt in Europa“, betonen BDZV, BVDA und MVFP. „Sie zeigt, dass der Schutz der Wälder und der Schutz der freien Presse miteinander vereinbar sind.“
Die Ausnahme für fertige Druckprodukte bewahrt den Kern der EUDR: Holz und damit das von Verlagen verwendete Papier müssen zukünftig EUDR-konform sein. Der Umwelt- und Waldschutz bleibt unangetastet, gleichzeitig bleibt die Pressebranche von unnötiger Regulierung verschont.
Das Europäische Parlament und der Rat sind nun aufgefordert, die gestern erzielte Einigung zeitnah zu bestätigen und unverändert in den finalen Gesetzestext zu übernehmen. Nur so erfüllt die EUDR ihre umweltpolitische Aufgabe und wahrt zugleich die Pressefreiheit in Europa.