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BDEW zum geplanten Umweltgesetzbuch: Umweltrecht vereinfachen, nicht überfrachten

Mehraufwand für Genehmigungen wäre Hemmschuh für Investitionen / Ressortabstimmung zur Reform des Umweltrechtes voranbringen

(PresseBox) (Berlin, )
Die Einführung eines Umweltgesetzbuches sollte eine Vereinfachung des Umweltrechts bewirken. Die Energie- und Wasserwirtschaft unterstützt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, mit dem Umweltgesetzbuch einen substanziellen Beitrag zu Bürokratieabbau und Investitionsförderung zu leisten." Das erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, zur Ressortabstimmung der Bundesministerien über eine umfassende Reform des deutschen Umweltrechtes.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Menschen erfordere ein zugleich modernes wie auch anspruchsvolles Umweltrecht. Beides müsse in Einklang gebracht werden. "Der derzeit diskutierte Entwurf zum Umweltgesetzbuch sieht jedoch verstärkten Aufwand für Genehmigungen vor, die zu einem Hemmschuh für Investitionen werden könnten" betonte Meller. Es seien aufwändige Verfahren vorgesehen, bei denen die Betreiber von Anlagen eine Vielzahl neuer Pflichten zu beachten hätten. "Vor dem Hintergrund eines entschädigungslosen Widerrufs einer solchen Genehmigung scheint dieser Aufwand weder ökologisch gerechtfertigt, noch ökonomisch vertretbar", erklärte Meller.

"Die Investitionssicherheit, die für die Realisierung von Großprojekten wie die Erschließung von Versorgungsgebieten, den Bau von Hochbehältern für die Wasserversorgung sowie von Kraftwerken oder Wasserkraftanlagen notwendig ist, wäre bei leicht widerruflichen Genehmigungen erheblich gefährdet. Die Genehmigungen sollten daher auch künftig nur gegen Entschädigung widerrufbar sein", betonte Meller. Auch müsse ein hinreichender Bestandsschutz für bestehende - so genannte "alte Rechte" gelten.

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und 60 Prozent der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

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