Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Menschen erfordere ein zugleich modernes wie auch anspruchsvolles Umweltrecht. Beides müsse in Einklang gebracht werden. "Der derzeit diskutierte Entwurf zum Umweltgesetzbuch sieht jedoch verstärkten Aufwand für Genehmigungen vor, die zu einem Hemmschuh für Investitionen werden könnten" betonte Meller. Es seien aufwändige Verfahren vorgesehen, bei denen die Betreiber von Anlagen eine Vielzahl neuer Pflichten zu beachten hätten. "Vor dem Hintergrund eines entschädigungslosen Widerrufs einer solchen Genehmigung scheint dieser Aufwand weder ökologisch gerechtfertigt, noch ökonomisch vertretbar", erklärte Meller.
"Die Investitionssicherheit, die für die Realisierung von Großprojekten wie die Erschließung von Versorgungsgebieten, den Bau von Hochbehältern für die Wasserversorgung sowie von Kraftwerken oder Wasserkraftanlagen notwendig ist, wäre bei leicht widerruflichen Genehmigungen erheblich gefährdet. Die Genehmigungen sollten daher auch künftig nur gegen Entschädigung widerrufbar sein", betonte Meller. Auch müsse ein hinreichender Bestandsschutz für bestehende - so genannte "alte Rechte" gelten.