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BHT zum Erbschaftsteuergesetz

Schlagbauer: "Spielräume für kleine und mittlere Betriebe"

(PresseBox) (München, )
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die derzeit bestehenden Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens grundsätzlich zwar geboten, aber in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig sind. "Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch Spielräume geschaffen, damit kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, weiterhin steuerlich begünstigt werden. Hier muss der Gesetzgeber jetzt im Interesse der Betriebe handeln", betont Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Das Bundesverfassungsgericht hat dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Die bestehenden Vorschriften bleiben zunächst weiter bestehen.

Im bayerischen Handwerk stehen in den nächsten Jahren weit über 30.000 Unternehmen zur Übergabe an. "Unsere Betriebe zeichnen sich durch eine nachhaltige Unternehmenspolitik aus, auf deren Grundlage sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen. Die Unternehmensnachfolge und der Bestand der Betriebe darf durch die Belastung mit Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden", fordert Schlagbauer. Verschonungsregelungen seien daher von existenzieller Bedeutung, so der BHT-Präsident weiter.

Schlagbauer appelliert an den Gesetzgeber, bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer die aufgezeigten Spielräume so zu nutzen, dass der Erhalt der Handwerksbetriebe gesichert ist. "Wenn die Lohnsummenregelung beibehalten wird, sollte sie so ausgestaltet werden, dass unsere kleinen und mittleren Betriebe davon nicht betroffen sind und ihnen keine zusätzlichen bürokratischen Pflichten entstehen. Das bayerischen Handwerk wird vehement für eine handwerks- und mittelstandfreundliche Neuregelung sowie gegen eine rückwirkende Verschärfung des Erbschaftsteuergesetzes eintreten."

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