Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1114927

AsstrA Deutschland GmbH Halberstädter Str. 42 39112 Magdeburg, Deutschland http://www.asstra.de/
Ansprechpartner:in Frau Agnieszka Krzepkowska +48 22 592 95 45

Import aus der EU nach Großbritannien: Planänderung

(PresseBox) (Magdeburg, )
Um den wirtschaftlichen Druck auf die Lebenshaltungskosten in Großbritannien zu verringern, kündigte die Regierung am 28. April an, dass es in diesem Jahr keine weiteren Beschränkungen für Warenimporte aus der EU geben werde. Das bedeutet, dass die Regeln für die Einfuhr von Waren aus der Europäischen Union nach Großbritannien unverändert bleiben.

Russlands Invasion in der Ukraine und der jüngste Anstieg der globalen Energiepreise haben erhebliche Auswirkungen auf die Lieferketten, die nach der Pandemie wieder in Bewegung kommen.

Laut der britischen Regierung werden Experten prüfen, wie die verbleibenden Restriktionen am besten für die Arbeit mit innovativen Technologien umzusetzen sind. Die Details werden in einem neuen Dokument zum Prüfmodus veröffentlicht, das Ende 2023 in Kraft tritt.

Insbesondere die ab Juli 2022 geplante Einführung folgender Maßnahmen wurde aufgehoben:
  • die Anforderung, den Ort der sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS) von Importwaren aus der EU vom Bestimmungsort zum Grenzkontrollpunkt (GKP) zu verlegen,
  • die Notwendigkeit, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Importen aus der EU zu deklarieren,
  • die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gesundheitszertifizierung und SPS-Prüfung für das Einfuhren aus der EU,
  • Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.
Wenn ein Unternehmen jedoch die Importwaren aus den Ländern der Europäischen Union nach Großbritannien einführt und beschließt, Erklärungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (engl. Safety & Security – S&S) zu diesem Warenverkehr einzureichen, kann es dies weiterhin auf freiwilliger Basis vornehmen.

Minister für Brexit-Möglichkeiten Jacob Rees-Mogg betont: „Wir bemühen uns, dass der Prozess des Imports von Waren aus der EU sicher, zuverlässig und effizient ist, und wir wollen auch innovative Technologien einsetzen, um Prozesse zu optimieren und Beschränkungen zu reduzieren. Gerade dank des Brexit haben wir die Möglichkeit, ein System zu schaffen, das sich auf Großbritannien orientiert.“

Bereits bestehende Kontrollmaßnahmen bleiben in Kraft, nämlich:
  • Kontrollen der Tiere, Tierprodukte, Pflanzen und Pflanzenprodukte, die das größte Risiko darstellen, werden weiterhin durchgeführt, ebenso wie bereits bestehende Zollkontrollen,
  • die im letzten Jahr eingeführten Kontrollen der Sicherheitserklärung als Teil des bestehenden im Jahr 2021 eingeführt Zollkontrollsystems, bleiben in Kraft,
  • Wenn ein Unternehmen die Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Großbritannien einführt, muss es dennoch die Erklärung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (engl. S&S GB (Safety & Security Great Britain) is the Entry Summary Declaration (ENS) für diesen Warenverkehr einreichen.
„Die britische Regierung betont, dass sie weiterhin entschlossen ist, das Zollabfertigungssystem für Import- und Exportfracht (CHIEF) gemäß dem veröffentlichten Zeitplan zu schließen, und fordert die Unternehmen auf, sich weiterhin auf den Übergang zu einem Zolldeklarationsdienst vorzubereiten. CHIEF wird nach dem 30. September 2022 für den Import und nach dem 31. März 2023 für den Export geschlossen. Der Übergang zum Zolldeklarationsservice verläuft wie geplant“, teilt Anna Smirnova, Leiterin von AsstrA Industrial Project Logistics in Großbritannien.

AsstrA Deutschland GmbH

AsstrA ist Ihr professioneller Begleiter in der Welt der Logistik. Wir bieten Ihnen umfassende Transport- und Logistiklösungen für Kunden aus vielen Branchen an, wobei wir uns auf die Bedürfnisse und Prioritäten der einzelnen Kunden konzentrieren:
- Warentransport
- Import und Export
- Zolldienstleistungen
- Lagerung
- Transportversicherungen
- Projektlogistik
- Handelsdienstleistungen

Unser hochqualifiziertes Personal entwickelt optimale Logistiklösungen anhand kundenspezifischer Anforderungen. Mit einem großen Netz von Niederlassungen und der Zusammenarbeit mit Profis sind wir immer mit Ihnen und Ihren Partnern vor Ort.

AsstrA hat Niederlassungen in 22 Ländern in Europa, Asien und den GUS-Ländern: in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Polen, Belarus, Litauen, Lettland, Russland, Finnland, der Ukraine, Kasachstan, Uzbekistan, der Türkei, China und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Zürich (Schweiz). Dank dem umfangreichen Netzwerk unserer Vertretungen, kann unsere Firma über Ihr nächstes Büro in einem der oben genannten Länder kontaktiert werden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.