Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1098823

AsstrA Deutschland GmbH Halberstädter Str. 42 39112 Magdeburg, Deutschland http://www.asstra.de/
Ansprechpartner:in Frau Agnieszka Krzepkowska +48 22 592 95 45

2022: Brexit-Turbulenzen gehen weiter

Die Brexit-Verwirrung geht weiter. Die Änderungen der bestehenden Zollvorschriften erfolgen in mehreren Stufen. Es lohnt sich, sich auf neue Formalitäten im Jahr 2022 vorzubereiten.

(PresseBox) (Magdeburg, )
Die ganze Welt hoffte, dass sich die Situation mit Lieferungen nach/aus Großbritannien endlich stabilisiert hat, denn seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 sind zwei Jahre vergangen. Die Brexit-Verwirrung geht jedoch weiter. Die Änderungen der bestehenden Zollvorschriften erfolgen in mehreren Stufen. Es lohnt sich, sich auf neue Formalitäten im Jahr 2022 vorzubereiten.

Ab dem 1. Januar 2022 sind weitere Änderungen der Regeln für die Grenzkontrolle zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in Kraft getreten. Laut Małgorzata Matveyuk, Leiterin der Zollagentur in Koroschyna der Unternehmensgruppe AsstrA-Associated Traffic AG, betreffen die Neuerungen den Export von Lebensmitteln, Pflanzen und Pflanzenprodukten sowie Sicherheitserklärungen für den Import nach Großbritannien.

Ein AsstrA-Experte erklärt, was in den einzelnen Phasen der Änderung zu erwarten ist.

Ab 1. Januar 2022

„Im Rahmen der ersten Phase der Änderungen wird eine vollständige Zollanmeldung und -kontrolle eingeführt, es sollte jedoch daran erinnert werden, dass Zuverlässigkeits- und Sicherheitserklärungen bis zum 1. Juli 2022 erforderlich sind. Es sei hervorgehoben, dass Spediteure, die Waren über die Häfen des Vereinigten Königreichs über die IT-Plattform Lastkraftwagenverkehr Service (engl. Goods Vehicle Movement Service (GVMS)) liefern, entsprechend darin registriert sein müssen“, sagt Małgorzata Matveyuk.

Es bleibt weiter in Kraft die Anforderung an die Importeure aus dem Vereinigten Königreich in Bezug auf die Voranmeldung über die Lieferungen von pflanzlichen, tierischen und nicht tierischen Hochrisikoprodukten über das Importsystem für Produkten, Tiere, Lebens- und Futtermittel (engl. Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS)). Die Dokumente, die den Ursprung solcher Produkte nachweisen, werden ebenfalls benötigt.

Ab 1. Juli 2022

Was erwartet uns in der zweiten Jahreshälfte? Ein AsstrA-Experte spricht über die zunehmende Zahl von Zertifizierungen, Dokumentationen, die Notwendigkeit von Identitätsprüfungen und physischen Inspektionen von tierischen Nebenprodukten, Pflanzen und Pflanzenprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, hochgefährlichen Gütern und nicht tierischen Futtermitteln. Darüber hinaus erfolgt die Einfuhr von Produkten über bestimmte Grenzkontrollstellen.

„Die Kontrolle von Lebendvieh wird an speziell ausgewiesenen Grenzstellen durchgeführt, die über die entsprechenden operativen Fähigkeiten verfügen. Im Falle ihrer Abwesenheit werden Kontrollen an anderen Einreiseorten durchgeführt, sofern solche Möglichkeiten bestehen. Im Laufe der Zeit wird die Anzahl der entsprechend ausgestatteten Punkte zunehmen. Ab dem 1. Juli 2022 beginnen die Kontrollen an den Inlandsgrenzkontrollpunkten in Sevington und an bestimmten Grenzkontrollpunkten auf Flughäfen“, fährt Małgorzata Matveyuk fort.

Darüber hinaus wird es ein Einfuhrverbot für Waren geben, deren Verkehr auf dem britischen Markt verboten oder eingeschränkt ist, d.h. gekühltes Rinder-, Schweine-, Lamm- und Ziegenhackfleisch, gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch, Separatorenfleisch, Laufvögel oder Wild, nicht klassifizierte Eier, gekühlte Rohfleischprodukte.

Ab 1. September 2022

Während dieser Zeit sollte sich die Branche auf Zertifizierungsprüfungen und Inspektionen aller Milchprodukte vorbereiten.

Ab 1. November 2022

Ende dieses Jahres werden die Kontrolle von Zertifikaten und Warenkontrollen auch für alle Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich Misch- und Fischprodukten, eingeführt.

Es sei hervorgehoben, dass die Frist für die Anerkennung der CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich bis zum 1. Januar 2023 verlängert wurde. Das CE-Zeichen informiert darüber, dass das Produkt den Anforderungen der europäischen Richtlinien entspricht. Dies garantiert die Sicherheit dieses Produkts für den Verbraucher.

„Die grundlegenden Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit in Großbritannien unterscheiden sich nicht von denen in Europa und werden sich höchstwahrscheinlich auch in den kommenden Jahren nicht ändern“, betont Małgorzata Matveyuk, „dies bedeutet, dass Produkte, die die Anforderungen der einschlägigen europäischen Normen erfüllen und das CE-Kennzeichen haben, werden auch den im Vereinigten Königreich festgelegten Standards entsprechen".

https://www.asstra.de/de/pressezentrum/neuigkeiten/2022/2/2022-brexit-turbulenzen-gehen-weiter/

https://www.asstra.de/de/strasse/

AsstrA Deutschland GmbH

AsstrA ist Ihr professioneller Begleiter in der Welt der Logistik. Wir bieten Ihnen umfassende Transport- und Logistiklösungen für Kunden aus vielen Branchen an, wobei wir uns auf die Bedürfnisse und Prioritäten der einzelnen Kunden konzentrieren:
• Warentransport
• Import und Export
• Zolldienstleistungen
• Lagerung
• Transportversicherungen
• Projektlogistik
• Handelsdienstleistungen

Unser hochqualifiziertes Personal entwickelt optimale Logistiklösungen anhand kundenspezifischer Anforderungen. Mit einem großen Netz von Niederlassungen und der Zusammenarbeit mit Profis sind wir immer mit Ihnen und Ihren Partnern vor Ort.

AsstrA hat Niederlassungen in 22 Ländern in Europa, Asien und den GUS-Ländern: in Italien, Frankreich, Spanien, Belgien, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Polen, Belarus, Litauen, Lettland, Russland, Finnland, der Ukraine, Kasachstan, Uzbekistan, der Türkei, China und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Zürich (Schweiz). Dank dem umfangreichen Netzwerk unserer Vertretungen, kann unsere Firma über Ihr nächstes Büro in einem der oben genannten Länder kontaktiert werden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.