Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 654693

ARFMANN Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH Amalienstr. 24 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.arfmann-recht.de
Ansprechpartner:in Herr Nico Arfmann +49 721 6190930

Prokon: Schadensersatz auch vom Anlageberater möglich

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Anleger des insolventen Windkraftspezialisten und Stromanbieters Prokon können gegebenenfalls ihren Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn er Genussrechte von Prokon als Anlageprodukt empfohlen hat. "Anlageberater treffen zahlreiche Beratungs- und Aufklärungspflichten. Werden diese verletzt, machen sich die Berater schadensersatzpflichtig", sagt Nico Arfmann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Arfmann & Berger Rechtsanwälte in Karlsruhe. Ein Ansatzpunkt könnte ein Verschweigen möglicher Risiken sein, die mit der Zeichnung der Genussrechte verbunden waren.

Der Vorteil der Inanspruchnahme des Anlageberaters: Da er in der Regel nicht auch Insolvenz beantragt haben dürfte, ist die Chance relativ gut, tatsächlich Geld zurückzubekommen. Zudem kommt für den entstandenen Schaden die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters auf, die dieser im Regelfall abgeschlossen hat. "Anleger können ihre Forderungen im derzeit laufenden vorläufigen Insolvenzverfahren noch nicht anmelden. Dennoch sollten sie schon jetzt etwaige Ansprüche auf Schadensersatz entweder gegen Prokon selbst oder gegen ihren Anlageberater prüfen", betont Arfmann.

Anleger können ihre Position verbessern

Auch ein Vorgehen gegen Prokon selbst kann sich lohnen. Für Anleger besteht insoweit die Möglichkeit, ihre Position im Rahmen des Insolvenzverfahrens wesentlich zu verbessern. Ein Ansatzpunkt liefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Genussrechte. "Sollten die AGB intransparente Klauseln enthalten, könnte dies die rechtliche Position des Anlegers signifikant verbessern", sagt Nico Arfmann.

Mit der Insolvenz von Prokon haben Anleger die Gewissheit, dass der Fall unter gerichtlicher Aufsicht aufgearbeitet wird. Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, das Unternehmen zu sanieren und sicherzustellen, dass die Anleger die ihnen zustehenden Anteile erhalten. Rund 75.000 Anleger halten bei Prokon Genussrechte im Wert von insgesamt 1,4 Milliarden Euro.

ARFMANN Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Arfmann & Berger Rechtsanwälte zählen das IT-Recht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.