Ein herausragendes Merkmal solcher Versicherungen ist die sogenannte PhR-Klausel, die sich direkt aus dem Apothekenrecht ableitet. Diese Klausel beinhaltet spezifische Bedingungen, die von herkömmlichen Policen oft nicht explizit erfasst werden, darunter Eigenschäden, Schutz für Kühlgut im Temperaturbereich von 2 bis 8 Grad und Absicherung gegen Retaxierungen. Die gezielte Berücksichtigung individueller Risiken sichert den Apothekenbetrieb umfassend ab.
Der Experte Seyfettin Günder betont die Bedeutung der PhR-Klausel, da sie sicherstellt, dass Versicherungspolicen speziell auf die Bedürfnisse und Risiken im Apothekenbetrieb zugeschnitten sind. Insbesondere die Absicherung gegen Retaxierungen, ein häufiges und kostenintensives Problem für Apotheken, wird durch diese Klausel gezielt berücksichtigt. Günder hebt hervor, dass dies nicht nur rechtliche Klarheit schafft, sondern auch die Erfolgsaussichten bei eventuellen Klagen gegen Ablehnungen der Regulierung verbessert.
Ein kritischer Punkt, den Günder anspricht, liegt in den herkömmlichen Policen für Handel, Freiberufler und Heilberufe. Diese berücksichtigen apothekenspezifische Risiken oft nur implizit, was zu rechtlichen Herausforderungen führen kann. Ein Vergleich mit einer Klage gegen eine umfangreiche Retaxation verdeutlicht die möglichen Schwierigkeiten, wenn spezifische Risiken nicht explizit in den Versicherungsbedingungen verankert sind.
Kommentar: Auf dem Weg zu einer sicheren Apothekenpraxis
Die Herausforderungen im Apothekenbetrieb erfordern eine gezielte Antwort im Bereich der Versicherung. Die Betonung auf maßgeschneiderten Policen, die sich direkt an den rechtlichen Vorgaben für Apotheken orientieren, ist ein wichtiger Schritt in Richtung umfassender Absicherung. Die PhR-Klausel, als Kernelement dieser speziellen Policen, bietet nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch einen gezielten Schutz vor individuellen Risiken wie Retaxierungen.
Die Warnungen von Experten, insbesondere Günder, vor den Risiken herkömmlicher Policen sind nicht zu übersehen. Es wird deutlich, dass implizite Berücksichtigung apothekenspezifischer Risiken rechtliche Unsicherheiten schafft und die Klagechancen bei Ablehnungen der Regulierung mindert.
Insgesamt steht die Apothekenversicherung vor einem Paradigmenwechsel, bei dem maßgeschneiderte Lösungen zunehmend als Standard gelten sollten. Nur so kann eine branchenspezifische und umfassende Absicherung gewährleistet werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erkenntnisse zu einer verstärkten Aufklärung und Anpassung in der Versicherungsbranche führen, um die Sicherheit und Stabilität im Apothekenwesen zu stärken.
In diesem sich entwickelnden Szenario ist jedoch auch die Einführung einer speziellen Versicherungslösung wie der Allrisk-Police von Aporisk zu erwägen. Diese könnte dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten und gleichzeitig einen stabilen Betrieb zu ermöglichen. Die fortlaufende Diskussion und Anpassung von Regelungen werden sicherlich von zentraler Bedeutung sein, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung aufrechtzuerhalten.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist