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Sozialversicherungspflicht für Selbständige mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften: Rechtliche Klarheit und Zusammenarbeit mit Experten empfohlen

Urteil betont Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Arbeitsbedingungen für selbständige Apotheker, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden

(PresseBox) (Karlsruhefin, )
In vielen Ländern nutzen selbständige Apotheker das Modell der Ein-Personen-Kapitalgesellschaft, um ihre Geschäfte zu führen und von den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft zu profitieren. Jüngst wurde durch einen Fall vor Gericht die Frage der Sozialversicherungspflicht für solche Verträge aufgeworfen und ein Urteil ergangen, das auf die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der tatsächlichen Umstände hinweist.

Im besagten Fall argumentierte die Sozialversicherungsbehörde, dass Personen, die Verträge mit ihren eigenen Kapitalgesellschaften abschließen, als Selbständige gelten sollten und somit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Richter entschieden jedoch zugunsten der Sozialversicherungspflicht und betonten, dass die bloße Form der Vertragsbeziehung nicht ausreichend sei, um die Sozialversicherungspflicht auszuschließen. Vielmehr müssten die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Natur der Beziehung zwischen der Person und ihrer Kapitalgesellschaft sorgfältig geprüft werden.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der tatsächlichen Umstände, um den korrekten Sozialversicherungsstatus festzulegen. Die bloße Existenz eines Vertrags mit einer eigenen Kapitalgesellschaft bedeutet nicht zwangsläufig, von der Sozialversicherungspflicht befreit zu sein. Es ist daher dringend empfohlen, eine gründliche Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Beziehung nicht vor allem eine Schein-Selbständigkeit darstellt, bei der die Person tatsächlich wie ein abhängig Beschäftigter handelt, aber formal als Selbständiger auftritt.

Für selbständige Apotheker, die mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften arbeiten, hat dieses Urteil potenziell weitreichende Auswirkungen. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, klare Arbeitsbedingungen und Verträge zu definieren, um mögliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es ist zu beachten, dass die Rechtsprechung in verschiedenen Ländern variieren kann. Dennoch zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, die Sozialversicherungsbestimmungen sorgfältig zu beachten und die richtigen Schritte zu unternehmen, um den korrekten Sozialversicherungsstatus festzulegen, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Um Klarheit zu schaffen und potenzielle Risiken zu minimieren, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit Fachexperten im Bereich Recht und Steuern.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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