Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1165947

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Rotlichtsünder haften voll

Der Verkehrsregelung durch eine Ampel kommt eine so erhebliche Bedeutung zu

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Rotlichtsünder die alleinige Verantwortung für eine Kollision trägt, auch wenn den Angefahrenen ein geringfügiges Verschulden trifft. Die Verkehrsregelung durch eine Ampel hat eine so erhebliche Bedeutung, dass ein Fahrzeug, das bei Grün in den Bereich einfährt, geschützt ist.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren und kollidierte mit dem Pkw einer Frau, die bei Grün aus der Ausfahrt eines Parkhauses nach links auf die Fahrbahn eingefahren war. Der Rotlichtsünder machte die Frau für den Unfall verantwortlich und argumentierte, dass sein Rotlichtverstoß nicht die Ursache für den Zusammenstoß gewesen sei.

Das Saarbrücker Landgericht stellte in erster Instanz ein Mitverschulden bei beiden Parteien fest. Der Kläger wurde wegen des überfahrenen Rotlichts überwiegend verantwortlich gemacht, während der Beklagten vorgeworfen wurde, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, indem sie ohne Blick nach rechts auf die Straße bog. Das Landgericht veranschlagte eine Quote von 25 Prozent für die Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers der Beklagten an den unfallbedingten Aufwendungen des Klägers.

Das Saarländische Oberlandesgericht widersprach dieser Argumentation und sah den Kläger in keinerlei Anspruch. Selbst wenn sich der Unfall kurz hinter der Parkhausausfahrt ereignet habe, sei diese durch das Rotlicht geschützt. Der Zusammenstoß habe sich im Einmündungsbereich ereignet, und der Sinn der Ampelanlage bestehe darin, solche Kollisionen zu verhindern, indem sie den aus der Ausfahrt kommenden Verkehr absichert.

Das Gericht betonte, dass die Autofahrerin aufgrund ihrer grünen Ampel nicht damit rechnen musste, dass der Kläger das für ihn geltende Rot missachtet und in den Einmündungsbereich fährt. Das der Frau vom Landgericht vorgeworfene Mitverschulden trete daher hinter dem schwerwiegenden Verschulden des Rotlichtsünders vollständig zurück.

Das Saarländische Oberlandesgericht betonte zudem, dass das Nichtbeachten des Rotlichts einer Ampel aufgrund der damit verbundenen erheblichen Gefahren in der Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen ist. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass der Rotlichtsünder nicht auf das einfahrende Fahrzeug der Frau reagiert habe, obwohl es sich direkt in seinem Vorfeld befand. Aus diesen Gründen wurde eine Alleinhaftung des Rotlichtsünders als angemessen erachtet.

Das Berufungsgericht hat keine Revision zugelassen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.