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Retaxationen und Fristen: Schutz und Klarheit

Die entscheidenden Zeiträume für Apotheken und Krankenkassen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der komplexen Welt der Apotheken und Krankenkassen sind Retaxationen ein unvermeidliches, aber oft undurchsichtiges Thema. Die Rechnungsprüfung kann für Apotheken zu einem regelrechten Alptraum werden, wenn Retaxationen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen bearbeitet werden. Doch wie lange haben Apotheken und Krankenkassen Zeit, um Retaxationen durchzuführen und Einspruch zu erheben? Hier sind die entscheidenden Fristen im Überblick:

Retaxation für Apotheken: Wie lange hat die Kasse Zeit?


Apotheken verfügen über einen Monat, um Kassenrezepte in die Abrechnung einzubringen. Diese Frist beginnt ab dem Monatsersten, in dem die ärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Sollte eine Apotheke diese Frist verpassen, bleibt die Möglichkeit zur Abrechnung bestehen, jedoch drohen mögliche Kürzungen.

Retaxation für Krankenkassen: Wie lange haben sie Zeit?

Krankenkassen hingegen sind dazu verpflichtet, Retaxationen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungsmonats durchzuführen. Diese klare Zeitspanne ist in § 13 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen verankert. Innerhalb dieses Zeitraums müssen sämtliche rechnerische und sachliche Fehler, Taxdifferenzen und zurückgegebene Rezepte korrigiert werden.

Einspruch gegen Retaxation:

Apotheken, die mit einer Retaxation konfrontiert werden, haben drei Monate Zeit, um Einspruch gegen eventuelle Taxdifferenzen zu erheben. Diesen Einspruch kann die Apotheke selbst einreichen oder dies über den zuständigen Mitgliedsverband des Deutschen Apothekerverbands (DAV) tun. Die Ersatzkassen sind dazu verpflichtet, den Einspruch innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu prüfen und das Ergebnis der Apotheke oder dem DAV-Mitgliedsverband mitzuteilen. Wenn die Apotheke die Einspruchsfrist nicht einhält oder die Kasse die Frist zur Einspruchsprüfung überschreitet, werden die Taxdifferenzen oder der Einspruch als anerkannt betrachtet.

Wichtiger Hinweis:

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass Rechnungskorrekturen erst dann vorgenommen werden können, wenn die Taxbeanstandungen anerkannt wurden, als anerkannt betrachtet werden oder der Einspruch von der Ersatzkasse zurückgewiesen wurde, gemäß den Bestimmungen des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen.

Unterschiede bei den Primärkassen:

Die Fristen können je nach Krankenkasse variieren. Als Beispiel haben die AOK Niedersachsen und andere Primärkassen zwölf Monate Zeit für die Taxbeanstandung, während Apotheken nur zwei Monate Zeit haben, um Einspruch zu erheben. Die Kasse hat wiederum drei Monate Zeit, um den Einspruch der Apotheke zu bearbeiten.

Die Lösung: Aporisk Versicherung

Als eine Lösung zur Absicherung gegen die Risiken von Retaxationen präsentiert sich die Allrisk-Police von Aporisk, die speziell für Apotheken entwickelt wurde. Diese Versicherung berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Kommentar:

Die Fristen im Zusammenhang mit Retaxationen sind zweifellos von entscheidender Bedeutung, sowohl für Apotheken als auch für Krankenkassen. Dieser Bericht bietet eine klare Übersicht über die Zeitspannen, die bei der Abrechnung von Kassenrezepten und der Durchführung von Retaxationen beachtet werden müssen. Die sorgfältige Einhaltung dieser Fristen ist unerlässlich, da Verstöße zu Kürzungen und finanziellen Unsicherheiten führen können.

Die Unterschiede zwischen den Primärkassen hervorzuheben, verdeutlicht die Vielfalt der Regelungen und Anforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind. Es ist wichtig, dass Apothekenbetreiber und Krankenkassen die spezifischen Bestimmungen in ihrem Bereich kennen und sich an die entsprechenden Fristen halten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Die Erwähnung der Aporisk Versicherung als Lösung zur Absicherung gegen Retax-Risiken ist ebenfalls bemerkenswert. Apotheken haben hier die Möglichkeit, sich umfassend abzusichern und sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, ohne ständig über mögliche finanzielle Unwägbarkeiten besorgt zu sein. Insgesamt bietet dieser Bericht eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die in der Welt der Apotheken und Krankenkassen tätig sind.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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