Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1175705

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Lauterbachs Digitalisierungspläne und die Sorgen der ABDA

Standpunkte der Apothekerschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach treibt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens mit ambitionierten Plänen voran. Diese Pläne werden in zwei wichtigen Kabinettsentwürfen, dem Digital-Gesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), konkretisiert. Verschiedene Interessenverbände, darunter die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), haben bereits ihre Standpunkte zu diesen Entwürfen formuliert. Nun haben auch die Bundesratsausschüsse ihre Empfehlungen abgegeben, die in vielen wesentlichen Punkten die Bedenken der Apothekerschaft widerspiegeln.

Kritik am GDNG-Entwurf und Paragraf § 25b SGB V

Ein zentraler Schwerpunkt der Kritik liegt auf dem neu vorgeschlagenen Paragrafen § 25b SGB V im GDNG-Entwurf, der sich mit der "datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen" befasst. Der Bundesratsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit spricht sich vehement für die vollständige Streichung dieses Paragrafen aus. Die Begründung betont die Wichtigkeit des Selbstbestimmungsrechts von Patienten und Versicherten sowie den Schutz des Rechts auf "Nichtwissen" bezüglich Gesundheitsrisiken. Es wird unterstrichen, dass die Diagnosestellung primär in den Zuständigkeitsbereich der Heilberufe fällt, und die Vermischung von Versorgungssteuerung und Kostenträgern vermieden werden sollte.

Falls dieser Paragraf nicht gestrichen wird, fordert der Gesundheitsausschuss zumindest, sicherzustellen, dass die Krankenkassen selbst die Auswertung der individuellen Versichertendaten durchführen und nicht an Dritte auslagern dürfen. Die Befürchtung besteht darin, dass die Auslagerung der Datenanalyse an Dritte das Risiko einer Datenverarbeitung außerhalb des intendierten Zwecks schaffen könnte.

Herausforderungen bei der Telemedizin

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt betrifft die Telemedizin, bei der die Länder die Bedenken der Apothekerschaft teilen. Die ABDA begrüßt zwar die Idee, dass Apotheken assistierte Telemedizin anbieten sollen, sieht jedoch die Pläne des Gesundheitsministeriums als unzureichend ausgearbeitet an. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Maßnahmen die Trennung zwischen ärztlichen und apothekerlichen Berufen gefährden könnten, was zu einer möglichen Abkehr von einer patientenzentrierten Zusammenarbeit führen könnte.

Der Gesundheitsausschuss hebt hingegen hervor, dass die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse, insbesondere in ländlichen Regionen, grundsätzlich als niedrigschwellige Maßnahme betrachtet werden kann. Dennoch sollte die Behandlungshoheit bei Ärzten verbleiben. Um die Aufgaben, die Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten übernehmen können, zu klären, schlägt der Ausschuss vor, dies zunächst in ausgewählten Regionen zu erproben.

Ausblick und Fazit

Am 20. Oktober wird das Bundesratsplenum in erster Runde die Entwürfe behandeln und auf Grundlage der Empfehlungen der Ausschüsse eine Stellungnahme verabschieden. Obwohl die beiden Gesetze nicht zustimmungspflichtig sind, wird die Debatte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens intensiv geführt. Deutschland strebt an, in diesem Bereich den Status eines Entwicklungslandes zu überwinden, und die aktuellen Gesetzesentwürfe sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Kommentar:

Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse im Kontext der Digitalisierung des Gesundheitswesens werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Bedenken, die mit der Einführung neuer Gesetze und Technologien in diesem Bereich einhergehen. Die Auseinandersetzung um die Balance zwischen Datenschutz, Patientenautonomie und Effizienz in der Gesundheitsversorgung ist von großer Relevanz und verdient eine gründliche Prüfung.

Die Kritik am Paragrafen § 25b SGB V zeigt, dass die Gewährleistung des Rechts auf "Nichtwissen" und die klare Trennung von Versorgungssteuerung und Kostenträgern höchste Priorität haben. Die Telemedizin stellt eine vielversprechende Möglichkeit zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung dar, erfordert jedoch klare Regulierungen, um die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Der Ausgang dieser Debatte wird das zukünftige Gesundheitswesen in Deutschland maßgeblich beeinflussen, und es ist entscheidend, dass alle Interessenvertreter und Experten in diesen Prozess eingebunden werden, um eine ausgewogene Lösung zu finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.