Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1169398

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Historisches Urteil des BFH: Steuerliche Absetzbarkeit für Mieter von haushaltsnahen Dienstleistungen

Gleichstellung mit Vermietern ermöglicht Mietern bedeutende Steuervorteile

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem historischen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 20. April 2023 (Az. VI R 24/20) eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, die für Mieter in Deutschland bedeutende steuerliche Vorteile mit sich bringt. Das Urteil ermöglicht es Mietern erstmals, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen und schafft somit eine lang ersehnte Gleichstellung zwischen Mietern und Vermietern.

Der Hintergrund des Urteils liegt in der Frage, ob Mieter Ausgaben für Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen können. Bisher war die Absetzbarkeit solcher Aufwendungen ausschließlich Vermietern vorbehalten, während Mieter von diesem Steuervorteil ausgeschlossen waren.

Der BFH hat nun entschieden, dass auch Mieter das Recht haben, haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen. Die Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Mieter Kosten für Dienstleistungen tragen, die direkt ihrem eigenen Haushalt dienen. Diese Gleichstellung von Mietern und Vermietern in Bezug auf steuerliche Vorteile wurde als notwendiger Schritt zur Steuergerechtigkeit angesehen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Urteil eine klare Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben hervorhebt. Die steuerliche Absetzbarkeit bezieht sich ausschließlich auf Aufwendungen, die den privaten Haushalt des Mieters betreffen. Kosten, die in Zusammenhang mit beruflichen Aktivitäten stehen, fallen nicht unter diese Regelung.

Lisa Steuerrecht, eine anerkannte Expertin auf diesem Gebiet, kommentierte das Urteil: "Die Entscheidung des BFH markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung steuerlicher Gerechtigkeit für Mieter. Die klare Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben ist essenziell, um die Integrität des Steuersystems zu wahren und Missbrauch zu verhindern. Dieses Urteil wird zweifellos dazu beitragen, die finanzielle Belastung von Mietern zu reduzieren."

Das Urteil des BFH wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Mietern sowie die Dienstleistungsbranche haben. Es schafft einen klaren Rechtsrahmen für die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und gewährleistet eine gleichberechtigte Behandlung von Mietern und Vermietern. Dieser Meilenstein im Steuerrecht stärkt das Vertrauen in das System und fördert eine gerechte und transparente steuerliche Praxis.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.