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Gesundheitsblick Deutschland: Von E-Health-Sicherheit bis zu pädiatrischer Versorgung

Ein umfassender Überblick über aktuelle Herausforderungen, darunter Apotheken-Rezertifizierung, E-Rezept-Chaos und der dringende Appell für finanzielle Unterstützung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die aktuellen Entwicklungen des deutschen Gesundheitssektors: Von Sicherheitsaspekten bei E-Health-Kartenterminals über die Stärkung der pädiatrischen Versorgung in Hamburg bis zu den Herausforderungen nach Apotheken-Rezertifizierungen und dem E-Rezept-Chaos. Erfahren Sie zudem mehr über den Rekordkrankenstand in deutschen Unternehmen und den dringenden Appell für finanzielle Unterstützung der Apotheken von Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Sicherheitsaspekte bei E-Health-Kartenterminals: Manipulationscodes im Fokus

In der Welt der stationären E-Health-Kartenterminals (eHKT) rücken Manipulation Codes in den Fokus, so der renommierte Hersteller Cherry. Diese Fehlercodes, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gehäuseschutz, stellen derzeit die häufigste Ursache für Probleme dar. Code 5, Code 10 und Code 32 gehören zu den am häufigsten auftretenden Fehlern, wobei Code 5 eine Rücklaufquote von 0,39 Prozent bei den ausgelieferten eHealth Terminals ST-1506 aufweist.

Der ST-1506, als meistausgeliefertes Modell für Apotheken, ist besonders anfällig für diese Fehler. Auch eine von Cherry hergestellte Tastatur mit eHealth-Kartenleser ist auf dem Markt präsent, jedoch in geringerem Maße verbreitet. Im Falle von Manipulationsfehlern steht Apothekenteams ein Geräteaustausch bevor. Aufgrund spezifizierter Sicherheitsvorgaben darf ein potenziell kompromittiertes Gerät nicht weiter für die Authentifizierung genutzt werden, um einen missbräuchlichen Zugriff auf Daten und Dienste der Telematik-Infrastruktur zu verhindern.

Cherry unterstreicht, dass alle Fehlercodes im Zusammenhang mit möglicher "Manipulation" dazu führen, dass das Terminal seine Funktion verliert und das Gerät ausgetauscht werden muss. Innerhalb des Gewährleistungszeitraums erfolgt der kostenfreie Austausch, sofern keine äußeren Krafteinwirkungen festgestellt werden. Die Lieferzeit hängt von der Bezugsquelle ab, wobei Cherry als Hersteller betont, sofort lieferfähig zu sein.

Prävention spielt eine Schlüsselrolle, um Manipulationsfehler zu verhindern. Diese können durch Unterbrechung des Gehäuseschutzes, etwa durch das Öffnen des Gehäuses, Materialermüdung oder starke Erschütterungen, ausgelöst werden. Die Vermeidung von Erschütterungen wird als essenzielle Maßnahme zur Verhinderung falscher Auslösungen des Manipulationsschutzes hervorgehoben.

Ein Umplatzieren des Geräts stellt jedoch kein Problem dar, da der Manipulationsschutz nicht von der Stromversorgung abhängig ist. Bei einem Umzug kann die Stromzufuhr unterbrochen werden, ohne den Manipulationsschutz zu beeinträchtigen. Cherry hebt hervor, dass die ungeplante hohe Nachfrage oder Ressourcenengpässe zu Wartezeiten führen können, jedoch im Regelfall der Austausch eines Terminals innerhalb weniger Tage erfolgt.

Neue Kinderarztpraxis Grubesallee stärkt pädiatrische Versorgung im Hamburger Osten

In Hamburg-Rahlstedt wurde zu Beginn des Jahres die Kinderarztpraxis Grubesallee eröffnet, markiert dabei einen Meilenstein als erste pädiatrische Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg. Diese gezielte Maßnahme soll dazu dienen, die herausfordernde Versorgungslage im östlichen Teil der Stadt zu verbessern.

Die Kinderarztpraxis Grubesallee ist als Antwort auf die bestehenden Herausforderungen im Hamburger Osten konzipiert und soll die umliegenden Kinderarztpraxen sowie die Notaufnahme des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift entlasten. Mit fünf Behandlungsräumen bietet die Praxis die Möglichkeit für mehrere angestellte Kinderärzte, simultan tätig zu werden.

John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, hebt die entscheidende Rolle der Praxis bei der Verbesserung der pädiatrischen Versorgung im Osten der Stadt hervor. Dr. Claudia Haupt, Vorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Hamburg, zeigt sich erfreut über die schnelle Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten und betont die positiven Auswirkungen auf die regionale Versorgungssituation.

Die Schaffung der Kinderarztpraxis Grubesallee als Eigeneinrichtung der KV Hamburg erfolgte gemäß § 105 SGB V und ist keine städtische Einrichtung. Die Entscheidung wurde aufgrund der dringlichen Versorgungslage im Hamburger Osten getroffen, wobei vorher alternative Lösungen in Erwägung gezogen wurden, die jedoch aufgrund von Zeitbeschränkungen nicht umsetzbar waren.

Ein bedeutender Vorteil für junge Ärzte besteht darin, dass sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten können, ohne das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis tragen zu müssen. Die Grubesallee trägt somit nicht nur zur unmittelbaren Entlastung bestehender Strukturen bei, sondern bietet auch eine attraktive Möglichkeit für Mediziner, ihre Fachkenntnisse im Bereich der Kindermedizin einzubringen.

Zwischenaudit nach Rezertifizierung: Apothekerin aus Baden-Württemberg kritisiert bürokratische Hürden

In einer Apotheke in Baden-Württemberg sorgt eine ungewöhnliche Abfolge von Ereignissen im Zusammenhang mit der Präqualifizierung für Aufsehen. Nach erfolgreicher Rezertifizierung und Erhalt des Zertifikats erhielt die Apothekerin innerhalb von nur drei Stunden die Aufforderung zu einem Zwischenaudit. Die kurzen zeitlichen Abstände zwischen Zertifizierung und Audit erklärt die Agentur für Präqualifizierung (AfP) mit der aktuellen Pandemiesituation.

Die Inhaberin, die ihre Apotheke bereits seit über zehn Jahren betreibt, äußerte ihre Verwunderung über das unerwartete Zwischenaudit. Die entsprechende Mitteilung erreichte sie kurz nach 10 Uhr morgens per E-Mail. Die Präqualifizierungsstelle erklärte, dass zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung turnusmäßig zwei Überwachungen innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats erforderlich seien. Diese Überwachungen sollen die Konformität mit den aktuellen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes sicherstellen.

Trotz mehrfacher Überprüfung der Unterlagen seitens der Apothekerin bestätigte sich die Notwendigkeit des Zwischenaudits bis Mitte Februar. Die Inhaberin zeigte sich irritiert, dass dieselbe Apotheke, mit dem gleichen Aktenzeichen, nur Stunden zuvor zertifiziert worden war.

In ihren Aussagen kritisierte die Apothekerin die bürokratischen Belastungen, denen Apotheken ausgesetzt sind. Sie bedauerte, dass Maßnahmen zur Erleichterung des Apothekenalltags oft auf sich warten lassen, während die Abschaffung unangenehmer Regelungen schneller vonstattengehe. Die Inhaberin betonte, dass solche zusätzlichen Aufgaben den täglichen Betrieb erschweren und die Belastungsgrenze für Apothekenpersonal erhöhen.

Insgesamt lässt die ungewöhnliche zeitliche Abfolge von Präqualifizierung und Zwischenaudit die Effizienz und den Arbeitsalltag in der betroffenen Apotheke in einem kritischen Licht erscheinen.

Präqualifizierung im E-Rezept-Chaos: Apotheker kämpfen mit wiederholten Anforderungen und Diskrepanzen

Inmitten des aktuellen E-Rezept-Chaos stehen Apothekeninhaber:innen vor einer zusätzlichen Belastung durch die wiederholte Aufforderung zur Re-Präqualifizierung seitens der Präqualifizierungsstellen. Ein Apotheker äußerte seinen Unmut über die Tatsache, dass er innerhalb von nur sieben Monaten erneut dieselben Nachweise erbringen soll, während die Branche bereits mit den komplexen Prozessen rund um die Bearbeitung der E-Rezepte zu kämpfen hat.

Die betroffenen Inhaber:innen, die erst vor kurzem ihre Betriebserlaubnis erhielten, sind irritiert angesichts der Forderung, die Präqualifizierung ihrer Apotheken erneut nachzuweisen. Der Apotheker betonte, dass der gesamte Prozess bereits absolviert wurde und es in der kurzen Zeitspanne keine signifikanten Veränderungen gegeben habe. Dieses Vorgehen, so der Unmut, wirke angesichts der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit E-Rezepten geradezu absurd.

Besonders betont wurde die Diskrepanz in den Anforderungen zwischen der Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) und anderen Produkten wie Pen-Nadeln oder Kompressionsstrümpfen. Während bei BtM nach Erhalt der Erlaubnis keine regelmäßigen Nachweise erforderlich sind, sehen sich Apotheken bei anderen Produkten häufig kurzfristigen Präqualifizierungsanforderungen gegenüber.

Der Apotheker unterstrich die Wichtigkeit, solche Probleme öffentlich zu thematisieren, um ein Verständnis für die zusätzlichen Herausforderungen im Apothekenalltag zu schaffen. Er bemängelte, dass die Öffentlichkeit oft nicht ausreichend darüber informiert ist, mit welchen Strapazen Apothekenbetreiber zusätzlich zum Alltagsgeschäft konfrontiert sind.

Die Hintergründe für die ungewöhnlich häufigen Präqualifizierungsüberprüfungen liegen in den Auswirkungen der Pandemie. Die Agentur für Präqualifizierung gab an, dass der Überwachungsabstand davon abhängt, wie schnell die Konformität mit den Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes hergestellt werden kann. Aufgrund der Pandemie wurden die Fristenregelungen zugunsten der Leistungserbringer verlängert, was zu zeitkritischen Anfragen nach erneuten Präqualifikationen führt. Apotheken haben zwar die Möglichkeit, Fristverlängerungen zu beantragen, diese belaufen sich jedoch maximal auf vier Wochen.

E-Rezepte und Teil-Belieferung: Herausforderungen und Lösungsansätze in der Apothekenpraxis

In der aktuellen Debatte über die Belieferung von E-Rezepten steht die Frage im Raum, wie Apotheken mit der Herausforderung umgehen sollen, wenn auf einem elektronischen Rezept dreimal dasselbe Medikament verordnet wurde, die Verfügbarkeit jedoch nicht für eine vollständige Belieferung ausreicht.

Das Szenario, dass beispielsweise nur zwei Packungen eines verschriebenen Arzneimittels vorrätig sind und die dritte Packung nicht lieferbar ist, führt zu komplexen Abwicklungsfragen. In einem solchen Fall endet die Teil-Belieferung mit dem als eingelöst geltenden QR-Code, ohne dass die fehlende Packung vermerkt werden kann.

Die Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve, Silke Hans, schlägt vor, in einem solchen Fall zunächst zwei Packungen regulär abzurechnen und parallel dazu eine umfassende Dokumentation anzulegen. Diese Dokumentation sollte explizit festhalten, dass nur zwei Packungen verfügbar waren und die dritte nicht lieferbar ist. Des Weiteren müsse ein neues E-Rezept ausgestellt werden, gegebenenfalls von einer anderen pharmazeutischen Firma. Ein wesentlicher Schritt sei die Kommunikation mit dem verschreibenden Arzt, der bei Bedarf eine neue Verordnung ausstellen könne, sobald das Medikament wieder verfügbar ist.

Die Komplexität dieser Situation liegt darin, dass Apotheken solche Szenarien nicht im Voraus durchspielen können, da ein entsprechendes E-Rezept mit dieser speziellen Konstellation vorliegen müsste. Täglich sehen sich Apotheken daher mit der Unsicherheit konfrontiert, ob das E-Rezept reibungslos funktioniert oder auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stößt.

Der GKV-Spitzenverband betont, dass bei Nichtlieferbarkeit lediglich die zum Zeitpunkt verfügbare Menge ausgegeben werden könne. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hingegen erklärt, dass bei Lieferfähigkeit eines Rabattpartners die vollständige Abgabe der Verordnung möglich sei. Dies könne technisch im Abgabedatensatz durch beliebig viele Abrechnungszeilen abgebildet werden.

Eine alternative Herangehensweise wird von einer Apothekerin aus Uetersen bei Hamburg vorgeschlagen, wonach Ärzte pro E-Rezept ein Präparat verordnen sollten. Obwohl dies auf dem E-Rezept als Doppel- oder Dreifachverordnung erscheinen mag, kann der sogenannte Sammelcode in Einzelcodes aufgelöst werden. Diese Einzelcodes ermöglichen eine flexible Einlösung zu unterschiedlichen Zeitpunkten, was die Handhabung für Apotheken und Patienten erleichtert. Der E-Rezept-Ausdruck visualisiert diese Flexibilität durch einen großen QR-Sammelcode für alle E-Rezepte des Ausdrucks sowie durch kleinere QR-Codes, die die einzelnen Rezepte repräsentieren und somit einzeln einlösbar sind.

Krankenstand auf Rekordniveau: Dringender Handlungsbedarf für betriebliche Gesundheitsinitiativen

Im vergangenen Jahr verzeichnete der Krankenstand in deutschen Unternehmen laut einer Analyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit erneut ein Rekordniveau. Nach Auswertung von Versichertendaten lag der Krankenstand bei 5,5 Prozent, dieselbe Höhe wie im Vorjahr. Im Schnitt fehlten Beschäftigte 2023 an 20 Tagen aufgrund von Krankheit. Dies markiert das zweite Jahr in Folge, in dem die Fehlzeiten auf einem auffallend hohen Level verharren.

Besonders besorgniserregend ist die Auswirkung auf die Wirtschaft, wie Kassenchef Andreas Storm betont. Die hohen Fehlzeiten beeinträchtigen die Arbeitsabläufe vieler Betriebe und Behörden, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels. Langzeitfälle stellen dabei eine besonders herausfordernde Problematik dar. Storm forderte eine verstärkte Initiative für betriebliches Gesundheitsmanagement, um diesem Trend entgegenzuwirken.

Die Ursachen für die zahlreichen Krankheitsausfälle im vergangenen Jahr sind vielfältig. Atemwegserkrankungen wie Erkältungen, Bronchitis und Grippe standen an erster Stelle, gefolgt von einem Anstieg psychischer Erkrankungen. Mit einem Krankenstand von 5,5 Prozent erreicht dieser Wert den höchsten Stand seit Beginn der Analyse vor 25 Jahren. In den Jahren zuvor lag der Krankenstand im Bereich von 4 Prozent.

Die Auswertung des Berliner Iges-Instituts, basierend auf Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten, zeigte, dass fast zwei Drittel der Beschäftigten im vergangenen Jahr mindestens eine Krankschreibung hatten. Die höchsten Krankenstände wurden in der Altenpflege (7,4 Prozent) und bei Kita-Beschäftigten (7 Prozent) verzeichnet, während der Bereich der Informatik und Kommunikationstechnologie mit 3,7 Prozent den niedrigsten Krankenstand aufwies.

Parallel dazu verzeichnete auch die Kaufmännische Krankenkasse ähnliche Entwicklungen, mit einem Anstieg des Krankenstands um 0,2 Punkte auf 6,6 Prozent. Die durchschnittliche Fehlzeit pro Fall verringerte sich leicht von 13,1 auf 11,7 Tage. Trotz kürzerer Krankschreibungen bewegten sich die Fehlzeiten auf einem "höchsten Niveau". Die Arbeitspsychologin der KKH, Antje Judick, betonte die Bedeutung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, wie Hygieneregeln, Impfungen oder vermehrte Arbeit von zu Hause aus, um die Auswirkungen häufiger und langer Arbeitsausfälle zu minimieren und einen Dominoeffekt mit weiteren Krankmeldungen zu verhindern.

Dringender Appell: Apotheken in Deutschland benötigen sofortige finanzielle Unterstützung

In einem aktuellen Interview mit der Apotheken Umschau äußerte sich Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zu den derzeitigen Herausforderungen, denen Apotheken in Deutschland gegenüberstehen. Dieses Gespräch erfolgte im Anschluss an ein vorangegangenes Interview mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der Pläne zur Stärkung von Landapotheken und zur Sicherung der Versorgung in strukturschwachen Regionen vorgestellt hatte.

Overwiening machte deutlich, dass die Apotheken erheblichem Druck ausgesetzt sind. In den letzten zehn Jahren sind die Gesamtkosten um fast 60 Prozent gestiegen, während eine Honoraranpassung seit 2013 ausblieb. Tatsächlich wurde das Honorar zeitweise gekürzt und soll 2025 wieder auf das alte Niveau zurückkehren. Diese finanzielle Belastung stellt für viele Apotheken eine Herausforderung dar.

Die Abda-Präsidentin forderte eine längst überfällige Honorarerhöhung und wies darauf hin, dass sowohl Patienten als auch Landespolitiker die Apotheken unterstützen. Sie warnte vor einer Marktbereinigung und zahlreichen Schließungen, sollten nicht mehr Mittel seitens der Bundesregierung in die Apotheken investiert werden.

Die Frage nach möglichen Protesten wurde ebenfalls angesprochen, und Overwiening erklärte, dass dies von den Gesprächen mit der Politik abhänge. Sollte sich keine Veränderung abzeichnen, würden die Apotheken erneut protestieren, um auf ihre schwierige Lage aufmerksam zu machen. Die Zahl der Apotheken in Deutschland befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit 40 Jahren, und Overwiening äußerte Zweifel, dass Lauterbachs Pläne Schließungen verhindern können.

Die Agenda für 2024 der Abda-Präsidentin umfasst auch das E-Rezept, das laut ihrer Aussage gut angelaufen ist. Dennoch gibt es gelegentlich Anlaufschwierigkeiten, wie kürzliche Probleme mit der Telematikinfrastruktur, die den Zugriff auf E-Rezepte beeinträchtigten.

Lieferengpässe stellen eine weitere Herausforderung dar, wodurch Teams in den Apotheken Überstunden leisten und sich sprichwörtlich "auf dem Zahnfleisch" bewegen. Trotzdem versuchen die Apotheken, alternative Lösungen zu organisieren, wenn bestimmte Medikamente nicht verfügbar sind. Besonders bei Antibiotikasäften bleibt die Lage jedoch weiterhin angespannt.

Kommentar:

Die aktuellen Manipulationscodes bei stationären E-Health-Kartenterminals werfen ein Licht auf Sicherheitsaspekte. Cherry betont, dass Prävention, insbesondere die Vermeidung von Erschütterungen, entscheidend ist. Bei Auftreten von Fehlercodes ist ein Geräteaustausch unumgänglich, um potenzielle Kompromittierungen zu verhindern. Die schnelle Lieferfähigkeit des Herstellers und die kostenfreie Gewährleistung tragen zur zügigen Behebung bei. Ein sensibles Thema, das die Sicherheitsstandards in der Telematikinfrastruktur hervorhebt.

Die Eröffnung der Kinderarztpraxis Grubesallee in Hamburg-Rahlstedt als erste pädiatrische Eigeneinrichtung der KV Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung im östlichen Stadtteil. Mit fünf Behandlungsräumen bietet sie nicht nur Entlastung für benachbarte Praxen und das Wilhelmstift, sondern ermöglicht auch jungen Ärzten ein Angestelltenverhältnis ohne das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis. Die Entscheidung zeigt, dass gezielte Maßnahmen, wie diese, entscheidend sind, um lokale Gesundheitsstrukturen zu stärken und die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern.

Die unmittelbare Aufforderung zu einem Zwischenaudit nach erfolgreicher Rezertifizierung wirft berechtigte Fragen zur Effizienz und Praktikabilität des Präqualifizierungssystems auf. Die Apothekerin betont nicht nur die ungewöhnlich kurzen zeitlichen Abstände, sondern auch die allgemeine Belastung, der Apothekenpersonal bereits ausgesetzt ist. Dieses Beispiel verdeutlicht die Notwendigkeit einer praxisorientierten Überarbeitung bürokratischer Prozesse, um den Arbeitsalltag in Apotheken zu erleichtern.

Die wiederholte Aufforderung zur Re-Präqualifizierung für Apothekeninhaber:innen, mitten im E-Rezept-Chaos, erscheint nicht nur absurd, sondern setzt zusätzlichen Stress in einer bereits herausfordernden Zeit. Die Diskrepanz zwischen den Anforderungen bei Betäubungsmitteln und anderen Produkten wirft Fragen auf. Es ist an der Zeit, diese Belastungen öffentlich zu thematisieren, damit die Öffentlichkeit die Strapazen im Apothekenalltag besser versteht.

Die Herausforderung der Teil-Belieferung von E-Rezepten, insbesondere wenn ein Medikament dreimal verordnet wird, verdeutlicht die aktuellen Schwierigkeiten in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze, wie die Dokumentation im Hintergrund und die Kommunikation mit dem Arzt, zeigen, dass Flexibilität und eine proaktive Herangehensweise erforderlich sind. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Entwicklungen in der elektronischen Rezeptabwicklung solche Szenarien besser berücksichtigen, um eine reibungslose Patientenversorgung zu gewährleisten.

Die erneute Zunahme des Krankenstands in deutschen Unternehmen auf 5,5 Prozent im vergangenen Jahr ist alarmierend. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft, besonders angesichts des Fachkräftemangels, sind spürbar. Langzeitfälle stellen ein besonderes Problem dar. Eine umfassende betriebliche Gesundheitsinitiative ist dringend erforderlich, um die Arbeitsabläufe zu stabilisieren. Die Fokussierung auf Prävention, Hygienemaßnahmen und flexible Arbeitsmodelle könnte den Dominoeffekt weiterer Krankmeldungen eindämmen.

Die aktuellen Herausforderungen, denen Apotheken in Deutschland gegenüberstehen, verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer Honorarerhöhung. Die Forderung von Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nach einer angemessenen Anpassung ist begründet, insbesondere angesichts eines fast 60-prozentigen Anstiegs der Gesamtkosten in den letzten zehn Jahren. Die Bundesregierung muss die prekäre Lage der Apotheken ernst nehmen und finanzielle Unterstützung gewähren, um Schließungen zu verhindern. Proteste könnten laut Overwiening eine mögliche Reaktion sein, sollte sich in den politischen Gesprächen keine positive Entwicklung zeigen. Die Agenda für 2024, insbesondere das E-Rezept, erfordert eine effiziente Umsetzung, um die Apothekeninfrastruktur zu stärken. Lieferengpässe bleiben eine zusätzliche Belastung, die gemeinsame Anstrengungen erfordert, um eine kontinuierliche Patientenversorgung sicherzustellen.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der Apothekenlandschaft bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass alle relevanten Akteure gemeinsam an innovativen Lösungen arbeiten, um die Patientenversorgung zu optimieren und die Zukunft der Gesundheitsinfrastruktur nachhaltig zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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