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Doc Morris und die E-Rezepte

Rechtliche Unsicherheiten in der Kommunikation mit Ärzten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In den letzten Wochen hat die niederländische Versandapotheke Doc Morris für Schlagzeilen gesorgt, indem sie gezielt E-Mails an Arztpraxen in Deutschland versendet hat. In diesen E-Mails wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rezept-Token eines E-Rezepts über die Telematikinfrastruktur (KIM-Mail) zu übermitteln, unter der Bedingung, dass der Patient Kunde bei Doc Morris ist und die Einlösung des Rezepts in dieser Apotheke wünscht. Diese Vorgehensweise hat Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit aufgeworfen und eine Diskussion in der Medizin- und Apothekenbranche ausgelöst.

Rechtliche Situation im Blickpunkt:

Die Frage, ob die Informationserteilung von Doc Morris an Ärzte rechtliche Grenzen überschreitet, steht im Mittelpunkt dieser Diskussion. Rechtsanwalt Morton Douglas hebt hervor, dass die bloße Bereitstellung solcher Informationen an Ärzte an sich noch nicht als rechtswidrig angesehen wird. Dies liegt daran, dass Ärzte nicht explizit dazu aufgefordert werden, ihre Patienten zu diesem Service zu drängen. Dennoch betont Douglas, dass ein Arzt oder eine Ärztin eine solche Empfehlung nicht aussprechen darf, da dies gegen das sogenannte "Zuweisungsverbot" verstoßen würde.

Die Einordnung, ob eine Empfehlung tatsächlich als solche angesehen werden kann, bleibt jedoch ein Graubereich. Es ist unklar, inwiefern eine Arztpraxis in der Lage ist, Empfehlungen oder Anregungen, die sie von Apotheken erhält, zu bewerten und zu regulieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Arztpraxen von unerwünschten E-Mails seitens Doc Morris belästigt fühlen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen könnten.

Ausblick und offene Fragen:

Die Praxis, E-Mails an Ärzte zu versenden und auf die Übermittlung von E-Rezepten hinzuweisen, ist nicht auf Doc Morris beschränkt. Dies wirft die Frage auf, wie Ärzte und Apotheken in dieser rechtlichen Grauzone operieren sollten. Es ist unklar, ob Vor-Ort-Apotheken ähnliche E-Mails an Arztpraxen senden dürfen, um auf die Möglichkeit der Rezeptübermittlung hinzuweisen. Derzeit existiert keine klare rechtliche Grundlage, die solche Handlungen explizit erlaubt oder verbietet.

Die Debatte über die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Versandapotheken in Bezug auf E-Rezepte wird voraussichtlich fortgesetzt, während die rechtlichen Aspekte dieses Themas weiterhin unklar sind.

Kommentar:

Die Vorgehensweise von Doc Morris, E-Mails an Arztpraxen zu versenden und auf die Übermittlung von E-Rezepten hinzuweisen, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Es ist wichtig, dass sowohl Ärzte als auch Apotheken sich bewusst sind, dass eine klare Trennlinie zwischen Information und Empfehlung gezogen werden muss, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Diese Angelegenheit wirft auch Fragen zur Regulierung und Überwachung der Kommunikation zwischen medizinischen Fachkräften und Apotheken auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Zukunft entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Interaktion zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen haben wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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