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Die gefährliche Drogenpolitik von Lauterbach

Union lehnt die Legalisierung von Cannabis ab

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem bemerkenswerten politischen Schritt haben die Unionsfraktionen, bestehend aus CDU und CSU, ihren entschiedenen Widerstand gegen die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland verdeutlicht. Ein gemeinsamer Antrag, verfasst von beiden Parteien, unterstreicht die Überzeugung, dass ein solches Vorhaben unverantwortlich sei und das Land in die falsche Richtung führen würde. Die Forderung nach einem sofortigen Stopp dieses Vorhabens steht im Mittelpunkt dieses politischen Geschehens.

Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die potenzielle Gefährdung von jungen Menschen bis 25 Jahren, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Die Abgeordneten stützen sich dabei auf klinische Forschungsergebnisse, die eindringlich auf die nachgewiesenen negativen Auswirkungen von intensivem Cannabiskonsum auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösungsfähigkeiten, Denkfähigkeiten und Intelligenz hinweisen.

Zusätzlich unterstreichen die Politiker, dass es bei anfälligen Personen einen dosisabhängigen Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie einem erhöhten Risiko des Missbrauchs von Alkohol und illegalen Drogen gibt. Des Weiteren kann der Konsum von Cannabis Psychosen auslösen und den Verlauf von schizophrener Psychosen verschlechtern.

Mit Blick auf die bevorstehende 1. Lesung des Cannabis-Gesetzes im Bundestag intensivieren die Abgeordneten ihren Einsatz und drängen auf ein unmittelbares Ende des Vorhabens. Sie bezeichnen den am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf als verantwortungslos und als einen Schritt in die falsche Richtung. Während das Bundesministerium für Gesundheit das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis unterstützt, wird gleichzeitig vor den möglichen Gefahren des Konsums gewarnt.

Die Abgeordneten warnen davor, dass eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen zu einem Anstieg des Cannabiskonsums führen könnte. Darüber hinaus wird betont, dass das Gesetz voraussichtlich nicht zur Entlastung der Justiz oder zur Bekämpfung des Schwarzmarkts beitragen wird. Stattdessen wird ein erheblicher Aufwand im Bereich Vollzug und Überwachung erwartet, und die Einhaltung von Vorschriften für den privaten Eigenanbau sowie die Durchsetzung von Konsumverbotszonen dürften äußerst herausfordernd sein.

Als Alternative schlagen die Abgeordneten vor, dass eine angemessene Institution, wie beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit einer langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragt wird, um auf die Risiken des Cannabiskonsums hinzuweisen. Gleichzeitig drängen sie auf verstärkte Forschungsbemühungen, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen des nichtmedizinischen Cannabisgebrauchs auseinandersetzen.

Kommentar:


Die Ablehnung der geplanten Legalisierung von Cannabis durch die Unionsfraktionen ist ein weiteres Kapitel in der anhaltenden Debatte über die Drogenpolitik in Deutschland. Die Standpunkte sind klar definiert, wobei die Union die potenziellen gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere bei jungen Menschen, in den Mittelpunkt rückt.

Die vorgebrachten Argumente basieren auf klinischer Forschung, die die nachgewiesenen negativen Auswirkungen von intensivem Cannabiskonsum auf kognitive Fähigkeiten und die psychische Gesundheit unterstreicht. Dennoch ist diese Sichtweise nicht unumstritten, und Befürworter der Legalisierung betonen ihrerseits potenzielle gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile sowie die Entlastung der Justiz und den Rückgang des Schwarzmarkts.

Die Forderung nach verstärkter Prävention und Forschung ist ein wichtiger Aspekt, unabhängig von der politischen Meinung. Es wird entscheidend sein, wie die Politik letztendlich mit diesen Herausforderungen und den gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit Cannabis umgeht, während sie gleichzeitig die Wünsche und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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