Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1165909

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Bonusprogramme für Apotheker bei Versicherungen - Wann lohnen sie sich?

Gesunde Ernährung, regelmäßige Vorsorge oder verantwortungsvolles Fahren - Versicherungen locken mit attraktiven Prämien für korrektes Verhalten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bonusprogramme von Kranken- und Kfz-Versicherungen belohnen bewusstes und nachhaltiges Verhalten. Einige dieser Programme können sich durchaus lohnen, aber Apotheker sollten genau darauf achten. Seit 2021 sind alle Krankenkassen verpflichtet, Bonusprogramme anzubieten, sowohl für einzelne als auch regelmäßige Maßnahmen. Um die finanziellen Vorteile in Anspruch zu nehmen, müssen Apotheker jedoch viele Vorgaben dauerhaft erfüllen. Möglicherweise ist das auch der Grund, warum bisher nur ein Bruchteil der Apotheker an den freiwilligen Bonusprogrammen teilnimmt.

Das Prinzip ist relativ einfach: Apotheker setzen sich präventiv für ihre Gesundheit ein, und die Versicherung belohnt sie dafür mit Sach- und Geldprämien oder Rabatten auf Zusatzleistungen. Maßnahmen für die eigene Gesundheit können eine einzelne Vorsorgeuntersuchung, eine Schutzimpfung oder eine Mitgliedschaft in einem Sportverein sein. Es ist jedoch wichtig, dass Apotheker diese Maßnahmen in den dafür vorgesehenen Bonusheften oder in den Apps der Krankenkassen dokumentieren. Zum Beispiel erhalten Apotheker, die regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und Impfungen auf dem aktuellen Stand halten, bei der AOK 500 Punkte in der AOK-Plus-App gutgeschrieben. Diese 500 Punkte entsprechen 5 Euro, die am Ende des Jahres auf das eigene Konto überwiesen werden. Für eine Mitgliedschaft im Sportverein gibt es sogar 1000 Punkte, also 10 Euro. Beachten Sie jedoch, dass die Punkte normalerweise nach zwölf Monaten verfallen, manchmal gelten sie auch nur innerhalb eines Kalenderjahres. Wenn Sie im Dezember mit dem Sammeln beginnen, müssen Sie im Januar von vorne anfangen.

Es lohnt sich, den Leistungskatalog der Krankenkasse genau zu prüfen. Viele Krankenkassen werben mit Boni von bis zu 300 Euro, während die BKK Herkules mit Sitz in Kassel sogar über 400 Euro verspricht. Doch Experten warnen davor, dass diese Angaben keine garantierten Auszahlungen, sondern maximal erreichbare Beträge sind. Oft können Apotheker nicht alle Leistungen im Katalog erfüllen. Zum Beispiel zahlt die AOK 15 Euro für Kindervorsorgeuntersuchungen, von denen Apotheker ohne Kinder nichts haben. Dennoch werden sie oft in den maximal erreichbaren Bonus eingerechnet. Der Aufwand ist ebenfalls zu berücksichtigen: Um einen 200-Euro-Bonus zu erhalten, sind laut der Verbraucherzentrale zwischen 5 und 15 verschiedene Arzttermine oder Sportkurse erforderlich. Ob sich das angesichts der Wartezeiten in Arztpraxen und den Kosten für Sportkurse lohnt, müssen Apotheker selbst entscheiden. Für diejenigen, die bereits im Fitnessstudio angemeldet sind oder alle Impfungen in Anspruch nehmen, sind die Boni jedoch ein nettes Extra.

Wenn Ihre Krankenkasse mehrere Programme anbietet, ist es ratsam, den Leistungskatalog genau zu prüfen. Für Singles, Verheiratete oder Familien gelten oft unterschiedliche Regeln. Mitversicherte Partner oder Kinder müssen möglicherweise weniger sammeln, erhalten aber auch weniger Auszahlungen. Einige Krankenkassen, wie die DAK-Gesundheit, bieten sogar spezielle Junior-Bonusprogramme an.

Ein ähnliches Prinzip gilt für die Telematik-Tarife der Kfz-Versicherungen. Apotheker, die verantwortungsvoll fahren und bereit sind, ihre Fahrweise überwachen zu lassen, erhalten niedrigere Prämien. Je nach Anbieter winken Rabatte von bis zu 30 Prozent auf den regulären Versicherungsbeitrag. Dafür werden kleine Sensoren im Auto installiert, die mit dem Smartphone verbunden sind und die Fahrweise messen. Punkte werden oft für das Einhalten der Richtgeschwindigkeit vergeben, während schnelles Beschleunigen und abruptes Bremsen mit Punktabzug bestraft werden, genauso wie die Nutzung des Smartphones am Steuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass Telematik-Tarife in beide Richtungen funktionieren. Dies macht sie durchaus risikobehaftet. Schließlich können Apotheker viele der Faktoren nicht selbst beeinflussen. Die Allianz bewertet zum Beispiel das Bremsverhalten deutlich stärker als die Geschwindigkeit. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh auf die Straße läuft und man scharf bremsen muss? Oder wenn man zur Hauptverkehrszeit durch die Stadt fahren muss? Ein schlechter Score kann zu einer höheren Prämie führen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn ein Apotheker durch negatives Verhalten auffällt.

Bonusprogramme können attraktiv sein, aber der Aufwand muss sich lohnen und Apotheker sollten sicherstellen, dass sie die Vorgaben dauerhaft erfüllen können. Datenschutz ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, insbesondere bei Telematik-Tarifen. Letztendlich sind solche Angebote, wie der Name schon sagt, Bonusprogramme. Sie bieten schöne Vorteile, wenn Apotheker sie in Anspruch nehmen. Bei der Wahl eines Versicherungsanbieters sollten sie jedoch nicht ausschlaggebend sein.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.