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Apotheken-Nachrichten von heute

Von wegweisenden Urteilen über sicheres Impfen bis zur Digitalisierung des Gesundheitswesens – ein umfassender Blick auf das Jahr in Apotheken und darüber hinaus

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Herzlich willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe bieten wir einen informativen Überblick über aktuelle Geschehnisse im Gesundheitssektor. Von wegweisenden Urteilen über Sicherheitsaspekte beim Impfen bis hin zu Entwicklungen in der Gesundheitspolitik und der Einführung des E-Rezepts – wir halten Sie auf dem Laufenden. Tauchen Sie ein in faszinierende Einblicke hinter die Kulissen und bleiben Sie informiert über die Herausforderungen und Hoffnungen, denen Apothekerinnen und Apotheker gegenüberstehen. Viel Spaß bei der Lektüre!

Historisches Urteil: Stiefkinder im Steuerrecht weiterhin berücksichtigungsfähig trotz Scheidung und Haushaltswechsel

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen 13 K 254/23) vom 04. August 2023, dass die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beim Stiefelternteil als "Kind des Ehegatten" auch nach der Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil oder dem zwischenzeitlichen Verlassen des Haushalts durch das Kind nicht erlischt.

Der Rechtsstreit entzündete sich daran, ob die Klägerin, nach der Trennung von ihrer Lebenspartnerin, für ein zurückgekehrtes Stiefkind, das zwischenzeitlich bei der leiblichen Mutter bzw. dem leiblichen Vater lebte, kindergeldberechtigt ist. Die Klägerin, in eingetragener Lebenspartnerschaft mit der leiblichen Mutter (M) lebend, hatte neben eigenen Kindern auch die leiblichen Kinder der Lebenspartnerin in ihrem Haushalt. Nach der Trennung zogen die leiblichen Kinder der Partnerin aus, kehrten jedoch später wieder zur Klägerin zurück. Die Familienkasse lehnte die Auszahlung des Kindergeldes ab, da die Kinder zwischenzeitlich den Haushalt der Klägerin verlassen hatten.

Das Finanzgericht gab der Klage statt und stützte seine Entscheidung auf § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG sowie § 11 Abs. 2 Lebenspartnerschaftsgesetz. Es betonte, dass Kinder des Ehegatten auch nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft weiterhin berücksichtigt werden können. Die rechtliche Grundlage hierfür fand das Gericht in § 1590 BGB, der die Schwägerschaft fortbestehen lässt, selbst wenn die Ehe aufgelöst wurde.

Die Richter argumentierten, dass Stiefkinder im Steuerrecht grundsätzlich den leiblichen Kindern gleichgestellt werden sollten, um familiäre Bindungen zu schützen. Das Gericht verwies auf das Grundgesetz und betonte, dass keine sachlichen Gründe für eine Benachteiligung im Kindergeldrecht ersichtlich seien. Insbesondere sei die temporale Auffassung der Familienkasse, wonach eine durchgehende Haushaltsaufnahme erforderlich sei, nicht zu teilen. Eine solche Differenzierung würde dem Kindeswohl abträglich sein.

Das Gericht grenzte sich von einem früheren Urteil (1. März 2000, 14 K 293/98) ab, das eine gegenteilige Auffassung vertrat. Es betonte, dass die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht nur der Verwaltungstechnik diene, sondern auch dem Schutz des Familienexistenzminimums und der Förderung der Familie. Somit solle die Entlastung und Förderung grundsätzlich der Person zukommen, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen und in die Familie integriert habe.

Diese wegweisende Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Berücksichtigung von Stiefkindern und setzt ein deutliches Zeichen für die Gleichstellung von Stiefkindern im Steuerrecht.

Herausforderungen und Lösungsansätze: Die Gebäudeversicherung für Apotheken in urbanen Zentren"

In urbanen Zentren fungieren Apotheken nicht nur als unverzichtbare Gesundheitseinrichtungen, sondern auch als zentrale Anlaufstellen für Medikamentenbedarf. Jedoch werfen die Standorte dieser Apotheken in stark frequentierten Bereichen wie Einkaufszentren, Bahnhöfen und gemischten Wohn- und Geschäftshäusern spezifische Herausforderungen in Bezug auf die Gebäudeversicherung auf. Ein ausführlicher Bericht analysiert die einzigartigen Risiken, vor denen Apothekenbetreiber stehen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Herangehensweise in der Gebäudeversicherung.

Das besondere Risiko für Apotheken resultiert aus der potenziellen Ausbreitung von Feuerschäden, Rauch und Löschwasser auf angrenzende Strukturen im Falle eines Brandes. Die Lagerung von pharmazeutischen Produkten und die räumliche Nähe zu anderen Einrichtungen verschärfen diese Risiken erheblich und erfordern eine eingehende Analyse der Absicherungsmöglichkeiten.

Die Standard-Gebäudeversicherung deckt zwar typischerweise Schäden durch Feuer ab, doch die Komplexität der Risiken, denen Apotheken ausgesetzt sind, wird nicht immer vollständig erfasst. Ein Brand kann nicht nur die betroffene Apotheke, sondern auch benachbarte Gebäude, Praxen, Geschäfte oder Wohnungen erheblich beeinträchtigen. Daher ist eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes unerlässlich.

Um das Risiko zu minimieren, werden Apothekenbetreibern präventive Maßnahmen empfohlen. Dazu gehören die Installation moderner Brandschutzsysteme, Schulungen für Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern und die Sicherstellung einer effizienten Feuerwehrzufahrt. Eine enge Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten ist ebenfalls ratsam, um eine maßgeschneiderte Versicherungslösung zu entwickeln, die die spezifischen Bedürfnisse der Apotheke und ihrer Umgebung berücksichtigt.

Insgesamt verdeutlicht diese Thematik die Komplexität der Absicherung von Apotheken gegenüber Feuerschäden und die Notwendigkeit einer differenzierten Herangehensweise in der Gebäudeversicherung. Die Sicherung der Existenz und die Berücksichtigung potenzieller Auswirkungen auf die Umgebung erfordern eine sorgfältige Risikoanalyse und eine individuell angepasste Versicherungslösung für Apothekenbetreiber. Die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes in urbanen Zentren setzt eine proaktive Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Brandschutzexperten und Versicherungsberatern voraus, um nicht nur die eigene Existenz zu sichern, sondern auch die Integrität der gesamten städtischen Infrastruktur zu wahren.

Sicher impfen – Apotheken sollten Versicherungsschutz überprüfen

Die steigende Nachfrage nach Schutzimpfungen in Apotheken veranlasst viele Betriebe, diesen Service anzubieten. Doch diejenigen, die sich in diesem Bereich engagieren, sollten nicht nur auf die gesundheitlichen Aspekte, sondern auch auf die Absicherung durch eine angemessene Versicherung achten. Die rechtlichen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 3a S. 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) machen eine Pflichtversicherung für mögliche Impfschäden erforderlich, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Im Fokus steht dabei vor allem die Haftpflichtversicherung der Apotheken. Obwohl Impfungen nun als reguläre Praxis in Apotheken gelten, empfiehlt es sich, sicherzustellen, dass die Haftpflichtversicherung ausdrücklich auch das Impfen als betriebsübliche Tätigkeit abdeckt. Die Erteilung einer schriftlichen Bestätigung durch den Versicherer, dass Schäden im Zusammenhang mit Impfungen abgedeckt sind und diese als betriebsüblich gelten, schafft eine solide Grundlage für den Versicherungsschutz und verhindert Unsicherheiten im Schadensfall.

Wichtig zu betonen ist, dass Impfungen nicht einfach als Routine in Apotheken betrachtet werden können. Im Gegensatz zur Medikamentenabgabe, die darauf abzielt, kranke Menschen zu behandeln, beinhaltet das Impfen die Verabreichung von Mitteln zur Prävention von Krankheiten an gesunde Menschen. Fehler in der Beratung, Dokumentation, Impfstoffauswahl sowie bei der Vorbereitung und Durchführung können zu erheblichen Haftungsfragen führen. Eine klare Absicherung durch die Haftpflichtversicherung ist daher von entscheidender Bedeutung.

Neben der Haftpflichtversicherung sollte auch die Inhalts-/Inventarversicherung einer genauen Überprüfung unterzogen werden. Insbesondere wenn zusätzliche Ausstattung für Impfungen erforderlich ist, muss der Wert der Apothekeneinrichtung und der Vorräte korrekt in die Versicherungssumme einfließen, um Unterversicherung zu vermeiden. Die Nutzung neuer Räume für Impfungen außerhalb der Apotheke erfordert zudem eine Überprüfung des Versicherungsortes, um sicherzustellen, dass dieser ausreichend abgedeckt ist.

Eine weitere bedeutende Überlegung betrifft die Versicherung für Kühlgut, da Impfstoffe spezielle Lagerungsanforderungen haben. Die Begrenzungen für gekühlte Waren in Versicherungsverträgen könnten durch die Lagerung von Impfstoffen schnell überschritten werden. Die Apotheken müssen sicherstellen, dass ihre Kühlschränke den Standards entsprechen, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Insgesamt sollten Apothekeninhaber eine umfassende Überprüfung ihrer Versicherungen vornehmen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Impfpraxis angemessen abgesichert sind. Nur so kann der Schutz der Apotheke und ihrer Kunden in Zeiten verstärkter Impfaktivitäten gewährleistet werden.

Die Chemie des Spektakels: Ein Blick hinter die Kulissen des Silvesterfeuerwerks

Das alljährliche Spektakel am Silvesterhimmel fasziniert die Massen trotz wachsender Bedenken. Millionen Euro werden investiert, um den Jahreswechsel mit immer beeindruckenderen Feuerwerken zu zelebrieren. Doch was steckt eigentlich hinter den bunten Farben, den imposanten Explosionen und dem Knall, der den Himmel erhellt?

Ein Blick in die Welt der Pyrotechnik offenbart ein faszinierendes Zusammenspiel von Chemie und Spektakel. Pyrotechnische Sätze, wie sie in Feuerwerken verwendet werden, bestehen im Kern aus drei Hauptkomponenten: Oxidationsmittel, Brennstoff und Hilfsmittel.

Schwarzpulver, das als Treibsatz in Feuerwerksraketen dient, ist ein Paradebeispiel für einen solchen pyrotechnischen Satz. Kaliumnitrat als Oxidationsmittel, Holzkohle als Brennstoff und Schwefel als Katalysator bilden die Grundbausteine. Doch es sind die Oxidationsmittel, wie Nitrate, Chlorate, Perchlorate und Peroxide, die eine Sauerstoff-unabhängige Verbrennung ermöglichen und somit die notwendige Hitze für die Entfaltung der spektakulären Farbenshow bereitstellen.

Brennstoffe, von Holzkohle bis hin zu Kunststoffen wie PVC, erzeugen in Kombination mit den Oxidationsmitteln die essentielle Hitze für eine exotherme Reaktion. Doch es sind die Hilfsmittel, wie Katalysatoren, Abbrennmoderatoren und Bindemittel, die den Feuerwerkskörpern ihre einzigartigen Effekte verleihen.

Die eigentlichen Stars des Spektakels sind jedoch die farbgebenden Substanzen, meist Metallsalze. Im Labor kann man sich dem faszinierenden Farbenspiel annähern, indem man mit einem Bunsenbrenner und Schutzmaßnahmen experimentiert. Strontiumsalze erzeugen ein dunkles Rot, Calciumsalze ein leuchtendes Orange, Natriumsalze ein intensives Gelb, Bariumsalze ein Gelb-grün, und Kupfersalze bringen Smaragdgrün oder azurblaue Farbtöne hervor.

Die Farbpalette erstreckt sich weiter mit Kaliumsalzen, die Violett erzeugen, sowie Eisen, Kohlenstoff oder Titan für goldene Farben. Doch nicht nur die Farbgebung ist von Bedeutung – auch Effekte wie Weiß- und Silbereffekte durch Magnesium, Aluminium oder Titan, sowie goldene Farbeffekte durch Eisen, Kohlenstoff oder Titan spielen eine entscheidende Rolle.

Chlor, hervorgebracht durch Chlorgeber wie PVC, intensiviert viele dieser Farbeffekte. Es ist eine kunstvolle Kombination von Chemie und Pyrotechnik, die den Nachthimmel am Silvesterabend in ein magisches Spektakel verwandelt.

Das eigentliche Feuerwerk beginnt mit dem Zünden des Schwarzpulvers, das als Treibsatz dient und die Rakete in die Höhe katapultiert. Mit zeitlichem Abstand explodiert die Effekthülle, in der sich die farbgebenden Partikel befinden. Diese verteilen sich in einem faszinierenden Spiel kugelförmig und sorgen für die bunten, aufleuchtenden Sterne am Nachthimmel.

Die Evolution der Feuerwerkstechnik in den Tausenden Jahren seit seiner Entdeckung in China hat zu einer Vielzahl von Feuerwerkskörpern geführt, die unterschiedlichste Effekte erzielen können. Von klassischen Knallkörpern bis hin zu kunstvollen Designs wie Blumen, Symbole oder Emojis – die Feuerwerksindustrie überrascht und begeistert Jahr für Jahr.

Moderne Technologien, wie computergesteuerte und LED-beleuchtete Drohnen, markieren den Höhepunkt der pyrotechnischen Entwicklung. Feuerwerk 2.0, wie es genannt wird, setzt neue Maßstäbe und zeigt, dass die Faszination für das Spiel von Licht und Farbe am Himmel auch in der Ära der Hightech-Unterhaltung nicht verblasst. Silvester bleibt somit nicht nur eine Zeit des Abschieds und Neubeginns, sondern auch ein Fest der visuellen Poesie, die durch die Kunst der Pyrotechnik zum Leben erweckt wird.

Brandwunden in festlicher Zeit: Sofortmaßnahmen für sichere Erstversorgung

In der festlichen Weihnachts- und Silvesterzeit, die durch glühende Backbleche, flüssiges Kerzenwachs, sprudelnde Fondues und spektakuläres Feuerwerk geprägt ist, lauern Gefahren, die zu Verbrennungen führen können. Eine effektive Erstversorgung von Brandwunden ist entscheidend für einen erfolgreichen Heilungsverlauf. Hier sind Tipps und Ratschläge, wie man im Ernstfall richtig handelt.

Die goldene Regel lautet: Ist die Verbrennung größer als die Handfläche, sollte auf eine Selbstbehandlung verzichtet werden. Bis zum Eintreffen professioneller Hilfe oder dem Besuch beim Arzt ist es ratsam, die Brandwunde steril abzudecken, um Infektionen zu vermeiden. Kühlmaßnahmen sind nicht angebracht, um eine mögliche Unterkühlung zu verhindern.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Verbrennungen im Gesicht, an den Händen, Gelenken oder den Genitalien auftreten. In solchen Fällen sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden, unabhängig von der Größe der Wunde.

Im Falle einer Verbrennung ist schnelles Handeln bei der Entfernung der Hitzequelle oder dem Löschen des Feuers entscheidend. Die Löschmethode hängt von der Ursache ab: Brennendes Fett oder heißes Wachs sollten keinesfalls mit Wasser gelöscht werden, um gefährliche Stichflammen zu vermeiden. Stattdessen empfiehlt es sich, solche Brände durch Abdecken zu ersticken.

Kinder sind besonders anfällig für Verbrühungen, sei es durch verschüttete Getränke. Hier ist es wichtig, die nasse Kleidung schnell und vorsichtig zu entfernen. Bei stärkeren Verbrennungen hingegen sollte die Kleidung am Körper belassen werden, um das Risiko von Hautablösungen zu minimieren. Bis professionelle Hilfe eintrifft, können nasse, fusselfreie Tücher zur Kühlung verwendet werden.

Nachdem die Hitzequelle entfernt wurde, ist die richtige Kühlung entscheidend für die Wundheilung. Großflächige Verbrennungen, Brandwunden bei Neugeborenen, Säuglingen oder bewusstlosen Personen werden grundsätzlich nicht gekühlt. Für andere Brandwunden wird empfohlen, handwarmes Leitungswasser mit einer Temperatur von 20 Grad bis lauwarm über die Wunde zu geben. Diese Wasserbehandlung sollte innerhalb der ersten 20 Minuten beginnen und mindestens 10-15 Minuten dauern. Eis oder Eiswasser sollten unter keinen Umständen verwendet werden, um Gewebeschäden oder Unterkühlung zu vermeiden.

Die Behandlung von kleineren Verbrennungswunden kann eigenständig erfolgen, wobei darauf geachtet werden sollte, die Wunde nicht zu berühren. Brandblasen sollten nicht eigenhändig geöffnet werden, es sei denn, dies ist unter sterilen Bedingungen beim Arzt erforderlich. Kühlende Brand- und Wundgele sind Mittel der Wahl, während Salben, Puder oder Hausmittel vermieden werden sollten. Die Wunde sollte stets steril abgedeckt werden, um Keimfreiheit zu gewährleisten. Der Gebrauch von Küchenhandtüchern oder unsterilen Kompressen ist zu vermeiden.

Insgesamt erfordert die Festtagszeit eine besondere Achtsamkeit im Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen. Eine schnelle und richtige Erstversorgung ist entscheidend, um mögliche Komplikationen zu minimieren und eine rasche Genesung zu fördern.

Offener Brief an Karl Lauterbach: Apothekerin kritisiert Gesundheitspolitik

Die Apothekerin Tanja Sinzig-Huskamp aus dem hessischen Rheumaheilbad Schlangenbad hat einen offenen Brief an den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach verfasst. In dem Schreiben äußert sie ihren Unmut über die aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik und wirft Lauterbach vor, den Untergang der Apotheken in Deutschland zu forcieren.

Sinzig-Huskamp betont zu Beginn des Briefes, dass sie normalerweise nicht in der ersten Reihe kämpfe, aber ihre Frustration und Erschöpfung angesichts der aktuellen Situation hätten sie dazu bewogen, sich direkt an Karl Lauterbach zu wenden.

Sie wirft Lauterbach vor, konsequent an dem zu arbeiten, was seine Parteikollegin Ulla Schmidt vor vielen Jahren begonnen habe: das Grab der Apotheken zu schaufeln. Dabei kritisiert sie insbesondere Lauterbachs Vorschlag von Filialapotheken auf dem Lande, ohne die Notwendigkeit von Apothekern vor Ort und ohne Pflicht zur Rezeptur.

Die Apothekerin sieht in diesen Vorschlägen eine Gefahr für kleine Einzelapotheken, die sich finanziell und zeitlich ohnehin schon aufreiben. Sie fordert stattdessen weniger Bürokratie, mehr Pragmatismus und eine Anerkennung der hochqualifizierten Arbeit des Apothekenpersonals.

Transparenz bei Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern sowie bessere Verträge, um Liefer- und Produktionsengpässe zu reduzieren, stehen ebenfalls auf ihrer Forderungsliste. Sie appelliert an Lauterbach, sich in die Lage der Apotheker zu versetzen und die Herausforderungen, wie beispielsweise Lieferengpässe, zu verstehen.

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die mangelnde Anerkennung und Entlohnung des Apothekenpersonals im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Sinzig-Huskamp fordert einen längst überfälligen Ausgleich für steigende Betriebskosten und weist darauf hin, dass Pflegekräfte mittlerweile mehr verdienen als hochqualifizierte PTA.

Besonders scharf kritisiert die Apothekerin Lauterbachs Vorschlag einer marginale Anhebung der Packungspauschale und die degressive Ausgestaltung des Prozentaufschlags für rezeptpflichtige Medikamente. Sie sieht darin eine Mogelpackung, die den großen Apotheken etwas nimmt und die Kleinen nicht wirklich stärkt.

Sinzig-Huskamp schließt mit der Befürchtung, dass die aktuellen Entwicklungen zu einer drastischen Reduzierung von Apotheken in Deutschland führen werden. Sie appelliert an Lauterbach, Klartext zu reden und die Konsequenzen seiner Vorschläge zu bedenken, die nicht nur den Untergang der Apotheken, sondern auch das Ende der persönlichen Versorgung im Gesundheitswesen bedeuten könnten.

Der offene Brief endet mit einem ironischen "Frohes neues Jahr!" und der Warnung, dass Deutschland sich warm anziehen müsse – nicht nur im Winter.

Schulterschluss im Gesundheitswesen: Apotheker erwägen Zusammenarbeit mit Ärzten

Im Zuge der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssektor erwägen Apotheker eine verstärkte Zusammenarbeit mit Ärzten, während viele Arztpraxen vorübergehend geschlossen bleiben. Die Diskussion darüber, ob es opportun gewesen wäre, Apotheken temporär zu schließen, um gemeinsam mit der Ärzteschaft einen Konsens zu finden, wird intensiv geführt.

Die Überlegungen werden vor dem Hintergrund der als intransparent wahrgenommenen Kommunikation von Herrn Lauterbach angestellt. Es wird betont, dass sein Kommunikationsstil primär auf Druck und medienwirksames Auftreten zu reagieren scheint. In dieser Hinsicht erwägt die Apothekerschaft eine Anpassung ihrer eigenen Kommunikationsstrategie, um effektiver auf die Reform-Eckpunkte des Gesundheitswesens zu reagieren.

Die Hauptforderung der Apotheker besteht darin, Herrn Lauterbach deutlich zu machen, dass die vorgeschlagenen Reformen ohne eine entsprechende Honorarerhöhung nicht akzeptabel sind. Die Betonung liegt dabei auf einer nachhaltigen und fairen Vergütung für ihre Dienstleistungen. Trotz der absehbaren Herausforderungen im Jahr 2024 zeigen sich die Apotheker entschlossen, nicht von ihrem Standpunkt abzuweichen und weiterhin für ihre beruflichen Interessen einzutreten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Überlegungen in den kommenden Wochen entwickeln werden. Die Dynamik zwischen Apothekern und Ärzten könnte eine wegweisende Veränderung im Gesundheitssektor einleiten und die Bedeutung einer transparenten Kommunikation in diesem Prozess hervorheben. Diese Entwicklungen werden von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen aufmerksam verfolgt, da sie potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und Organisation der medizinischen Versorgung haben könnten.

Zwiespältiges Jahr für Apotheker: Fortschritte, Rückschläge und die Suche nach Anerkennung

Im Jahr 2023 erlebten Apothekerinnen und Apotheker eine Gemengelage aus Erfolgen und Enttäuschungen im gesundheits- und berufspolitischen Kontext. Zu den erfreulichen Errungenschaften zählten erleichterte Bedingungen bei der Präqualifizierung und Retaxierung sowie eine marginale Verbesserung im Umgang mit nicht lieferbaren Arzneimitteln. Diese Maßnahmen versprachen eine gewisse Erleichterung im Apothekenalltag.

Trotz dieser Fortschritte überschatten jedoch beträchtliche Herausforderungen die Bilanz des Jahres. Eine zentrale Enttäuschung für die Apothekerschaft war die klare Ablehnung eines Honorarzuwachses durch Karl Lauterbach, der darüber hinaus sogar eine Kürzung der 3-Prozent-Komponente des Apothekenhonorars in Erwägung zog. Dies führte zu einer spürbaren Frustration, insbesondere angesichts des unverändert niedrigen Honorars für das Engpass-Management, das weiterhin bei 50 Cent verharrt. Die prekäre Situation verschärfte sich zusätzlich beim Austausch von Kinderarzneimitteln, wo keine finanzielle Entschädigung in Sicht ist.

Ein weiterer Brennpunkt war das Lauterbach-Gesetz (ALBVVG) gegen Lieferengpässe, das trotz seiner Einführung nur begrenzte Verbesserungen brachte. Lieferengpässe bleiben eine Realität, die die Arbeitsbedingungen der Apotheker erschwert. Ein herber Schlag für die Honorarsituation erfolgte im Februar mit der Inkraftsetzung der Erhöhung des Kassenabschlags, was die wirtschaftliche Lage der Apotheken weiter belastete.

Besonders bemängelt wurde der Mangel an direkter Kommunikation seitens Lauterbachs mit der Apothekerschaft. Reformankündigungen und Entscheidungen wurden über die Medien verbreitet, ohne eine angemessene Einbindung der Berufsvertretung. Lauterbachs Fernbleiben vom Apothekertag und seine virtuelle Präsenz via Videoleinwand sorgten für Unmut und wurden als mangelnde Anerkennung der Apothekerinnen und Apotheker interpretiert.

In der öffentlichen Wahrnehmung gipfelte die Geringschätzung des Apothekerberufs in einer neuen Formulierung in der Fernsehwerbung für OTC-Arzneimittel. Der gegenderte Pflichtsatz "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke" lässt die eigentlichen Arzneimittelfachleute im Ungefähren und betont lediglich die Institution der Apotheke.

Trotz kontinuierlicher Bemühungen der Berufsvertretung, insbesondere der ABDA, konnte eine angemessene Repräsentation und Wertschätzung des Apothekerberufs nicht durchgesetzt werden. Das Jahr 2023 hinterlässt somit ein ambivalentes Bild für die Apothekerinnen und Apotheker, die weiterhin auf eine faire Anerkennung ihrer Arbeit und angemessene Honorierung hoffen.

Protestaktionen im Gesundheitswesen: Apotheker und Ärzte in der Diskussion um Honorare

In den letzten Wochen sind die Proteste im deutschen Gesundheitswesen ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Besonders im Fokus stehen dabei die Ärztestreiks, die die Medien intensiv begleiten. Ein Blick zurück auf die Protestaktionen der Apotheker im Juni und November lässt die Frage aufkommen, warum diese vergleichsweise weniger Resonanz erfuhren und ob eine gemeinsame Front der Gesundheitsberufe nicht effektiver gewesen wäre.

Die gegenwärtigen Ärzteproteste, initiiert als Reaktion auf das Eckpunkte-Papier von Karl Lauterbach, sind nicht nur lauter, sondern auch präsenter in den Medien als die bisherigen Aktionen der Apotheker. Der Gesundheitspolitiker Lauterbach skizzierte darin eine Zukunft ohne Honorarzuwächse für Ärzte und signalisierte sogar mögliche weitere Kürzungen. Die Frage, ob die Apothekerschaft nicht hätte gemeinsam mit den Ärzten protestieren sollen, stellt sich angesichts dieser Entwicklungen.

Ein hypothetischer Schulterschluss zwischen Ärzten und Apothekern hätte sich beispielsweise in einer koordinierten Protestaktion zwischen den Jahren manifestieren können. Die Idee, Apotheken für vier Tage zu schließen und nur Notdienst-Apotheken zu betreiben, hätte möglicherweise als energisches Signal an die Politik gedient. Ein solcher gemeinsamer Protest, der sowohl Arzt- als auch Apothekenpraxen umfasst hätte, hätte zweifellos die Bevölkerung erreicht und politischen Druck erzeugt.

Karl Lauterbach versucht derzeit, eine Debatte über das ärztliche Einkommen zu entfachen, indem er behauptet, dass außerhalb der Schweiz nirgendwo in Europa so viel in Praxen verdient werde wie in Deutschland. Insbesondere Fachärzte würden im internationalen Vergleich "ausgezeichnet" verdienen, so Lauterbach. Diese Rhetorik erinnert an die vorangegangenen Versuche, Neid gegenüber den Apothekern zu schüren, indem ihre Einkommen als überdurchschnittlich dargestellt wurden. Ein Muster, das, wie betont wird, die tatsächlichen Kosten und Herausforderungen der Berufsgruppen außer Acht lässt.

Die Drohung des Virchowbunds, der niedergelassenen Ärzte, im neuen Jahr längere Praxisschließungen zu veranlassen, sollte keine Einigung mit dem Gesundheitsministerium erfolgen, verdeutlicht die wachsende Unzufriedenheit innerhalb der Ärzteschaft. Dies lässt darauf schließen, dass auch innerhalb dieser Berufsgruppe die Bereitschaft zu drastischen Maßnahmen zunimmt.

Die Frage nach der Effektivität unterschiedlicher Proteststrategien bleibt offen. Wird die Androhung längerer Praxisschließungen bei den Ärzten mehr Wirkung zeigen als das vergleichsweise stille Verhalten der Apotheker? Die Zukunft wird zeigen, ob und wie die unterschiedlichen Gesundheitsberufe erfolgreich für ihre Anliegen eintreten können.

In Erwartung weiterer Entwicklungen bleibt die Gesundheitspolitik weiterhin im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Mit Blick auf das neue Jahr dürfte sich zeigen, welche Strategien nachhaltige Veränderungen bewirken können und wie die Politik auf die wachsenden Unruhen im Gesundheitswesen reagiert.

Herausforderungen und Sicherheitsbedenken begleiten die Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen

In der aufregenden Welt der digitalen Transformation im Gesundheitswesen gibt es derzeit eine Fülle von Herausforderungen und Sicherheitsbedenken rund um die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Die Vision einer nahtlosen und fehlerfreien elektronischen Gesundheitsversorgung scheint in der Realität auf Widerstände zu stoßen.

Ein zentrales Problem liegt in der Ausstellung von E-Rezepten in den Arztpraxen. Trotz der Erwartung, dass diese digitalen Verschreibungen eine fehlerfreie Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten darstellen, kommen in den Apotheken immer wieder fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte an. Dieses Phänomen wirft nicht nur Fragen zur Effizienz der digitalen Umstellung auf, sondern auch Zweifel an der korrekten Implementierung in den Arztpraxen.

Der ursprünglich für den 1. Januar 2024 geplante Pflichttermin für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts scheint ebenfalls in weiter Ferne zu liegen. Das Digitalgesetz, das diese Veränderungen legitimieren soll, ist noch nicht verabschiedet und wird voraussichtlich erst im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Dieser Verzug zieht Konsequenzen nach sich, da die Technologie möglicherweise nicht vollständig vorbereitet ist, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Die Technikprobleme beschränken sich jedoch nicht nur auf die Ausstellung der Rezepte, sondern erstrecken sich auch auf die Telematikinfrastruktur (TI), die das Rückgrat für die digitale Gesundheitsversorgung bildet. Hierbei sind nicht nur Störungen an der Tagesordnung, sondern es wurde auch eine Sicherheitslücke im Kommunikationssystem KIM (Kommunikation im Medizinwesen) entdeckt.

Das E-Health-Team des renommierten Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT hat enthüllt, dass die Verschlüsselung im Mailsystem von KIM bei mehreren Krankenkassen fehlerhaft eingerichtet war. Diese Nachlässigkeit in der Sicherheitsarchitektur könnte die Integrität vertraulicher Patientendaten gefährden. Obwohl die Ursache mittlerweile identifiziert und behoben wurde, wirft dies ernsthafte Fragen zur Sicherheit von digitalen Kommunikationssystemen im Gesundheitswesen auf.

KIM dient bereits als Austauschplattform für vertrauliche Patientendaten zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Apotheken. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Heil- und Kostenpläne werden über dieses System versendet, und ab dem 1. April 2024 wird jede Apotheke verpflichtet sein, über eine KIM-Adresse zu verfügen.

Die Gematik, als zentrale Institution für die Umsetzung der Telematikinfrastruktur, hat als Reaktion auf die Technikprobleme einen Informationskanal auf WhatsApp eingerichtet. Dieser Kanal dient der zeitnahen Information von Apotheken und Arztpraxen über Störungen in der Telematikinfrastruktur. Allerdings bleibt er lediglich als Informationsquelle nutzbar und erlaubt keine direkte Kommunikation mit der Gematik.

Der Weg zur digitalen Gesundheitsversorgung scheint von Startschwierigkeiten begleitet zu sein. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Verantwortlichen diese Herausforderungen überwinden können und inwieweit die geplante Digitalisierung letztendlich den versprochenen Nutzen für die Patienten bringt. Bis dahin werden Arztpraxen und Apotheken wohl weiterhin auf das altbewährte rosa Papierrezept zurückgreifen müssen, wenn die Technik nicht mitspielt.

Apotheken 2023: Herausforderungen und Hoffnung für das kommende Jahr

Der Übergang ins neue Jahr symbolisiert einen Neuanfang und den Wunsch nach positiven Veränderungen. Wir senden herzliche Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr, trotz anhaltender Herausforderungen.

Vor dem Jahreswechsel gibt es Unzufriedenheit über den neuen Warnhinweis zu Risiken und Nebenwirkungen, der Ärzte direkt anspricht, Apotheker jedoch unbeachtet lässt. Die Apothekenreform des BMG stößt ebenfalls auf Kritik, insbesondere die Idee von Light-Apotheken ohne approbiertes Personal.

Trotzdem gibt es Einigkeit unter Apothekenteams, die sich 2023 bei Protestaktionen vereint zeigten. Dieses Gemeinschaftsgefühl soll auch 2024 erhalten bleiben, um die Bevölkerung über die Auswirkungen der BMG-Ideen zu informieren.

Pharmazeutisch-medizinisch gab es 2023 einige Highlights, und es wird optimistisch auf neue Therapiemöglichkeiten für 2024 geblickt. Hoffnungsvoll stimmen auch die Projekte von Hilfsorganisationen wie Apotheker ohne Grenzen und Apotheker Helfen.

Die Redaktion schließt sich den Wünschen an und hofft auf ein positives neues Jahr trotz aller Herausforderungen.

Kommentar:

Das wegweisende Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg stärkt die Rechte von Stiefeltern im Steuerrecht. Die Entscheidung betont die fortbestehende Berücksichtigungsfähigkeit von Stiefkindern gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG, unabhängig von Scheidung oder vorübergehendem Haushaltswechsel. Die Gleichstellung mit leiblichen Kindern wird als Schutz familiärer Bindungen im Sinne des Grundgesetzes begründet. Ein wichtiger Schritt für die Anerkennung von Stiefkindern im Steuerrecht und zur Förderung des Familienexistenzminimums.

Die spezifischen Risiken, die Apotheken in urbanen Zentren durch Feuerschäden bedrohen, erfordern eine differenzierte Herangehensweise in der Gebäudeversicherung. Die potenzielle Auswirkung auf benachbarte Strukturen macht eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes unerlässlich. Präventive Maßnahmen wie moderne Brandschutzsysteme und enge Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten sind entscheidend, um nicht nur die eigene Existenz zu sichern, sondern auch die umliegende Infrastruktur zu schützen.

Die steigende Anzahl von Apotheken, die Schutzimpfungen anbieten, ist ein positives Zeichen für die erweiterte Gesundheitsversorgung. Die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz anzupassen, ist angesichts der potenziellen Risiken jedoch unerlässlich. Die Haftpflichtversicherung sollte explizit das Impfen abdecken, und eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer schafft hier Klarheit. Ebenso erfordert die Nutzung neuer Räume und die Lagerung von Impfstoffen eine sorgfältige Überprüfung der Inhalts-/Inventarversicherung und der Kühlgutversicherung. Eine proaktive Anpassung dieser Versicherungen sichert nicht nur die Apotheke, sondern auch die reibungslose Bereitstellung von Impfungen.

Das faszinierende Farbenspiel des Silvesterfeuerwerks offenbart die raffinierte Chemie hinter dem Spektakel. Metallsalze, Oxidationsmittel und Brennstoffe verschmelzen in pyrotechnischen Sätzen zu einem harmonischen Zusammenspiel von Licht und Farbe. Das Feuerwerk, ein jährliches Highlight, zeigt, wie Wissenschaft und Unterhaltung eine eindrucksvolle Symbiose eingehen.

In der festlichen Jahreszeit, geprägt von geselligen Zusammenkünften und festlichen Ritualen, sollten wir stets die Sicherheit im Blick behalten. Dieser Artikel liefert präzise Anleitungen für die korrekte Erstversorgung bei Verbrennungen, die gerade in dieser Zeit häufig auftreten. Ein unverzichtbarer Ratgeber, der uns ermöglicht, die besinnlichen Momente in vollen Zügen zu genießen, ohne die potenziellen Gefahren aus den Augen zu verlieren. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um sich mit diesen lebensrettenden Informationen vertraut zu machen und eine sichere festliche Atmosphäre zu schaffen.

Tanja Sinzig-Huskamp's offener Brief an Karl Lauterbach bringt treffend die Sorgen der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zum Ausdruck. Die Forderungen nach weniger Bürokratie, transparenteren Verhandlungen und vor allem nach angemessener Anerkennung und Honorierung ihrer Arbeit sind verständlich. Lauterbachs Vorschläge erscheinen der Verfasserin als unausgegoren und gefährlich für die Existenz kleiner Apotheken. Der Kommentar verdeutlicht die dringende Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs und einer nachhaltigen Lösung für die Herausforderungen im Apothekenwesen.

Die Überlegung der Apotheker, einen Schulterschluss mit Ärzten zu suchen, um gemeinsam auf die Reform-Eckpunkte im Gesundheitswesen zu reagieren, ist eine strategische Entscheidung in einer Zeit der Veränderung. Die Forderung nach einer angemessenen Honorarerhöhung unterstreicht die Bedeutung einer fairen Vergütung für ihre Dienstleistungen. Die kommenden Entwicklungen werden genau beobachtet, da sie potenziell wegweisende Veränderungen im Gesundheitssektor signalisieren könnten.

Die aktuellen Ärztestreiks werfen nicht nur ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen, sondern regen auch zur Reflexion über vergangene Proteste an, insbesondere die der Apotheker. Die Frage nach einer möglichen Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen drängt sich auf. Angesichts des klaren Neins zu Honorarerhöhungen durch Lauterbach ist die bisherige Zurückhaltung der Apotheker fragwürdig. Ein hypothetischer, gemeinsamer Protest hätte ein kraftvolles Signal senden können. Nun bleibt abzuwarten, ob die Drohungen längerer Praxisschließungen bei den Ärzten mehr Erfolg haben werden als das bisherige ruhige Verhalten der Apotheker. Die kommenden Monate werden zeigen, welcher Ansatz nachhaltige Veränderungen im Gesundheitswesen bewirken kann.

Die Herausforderungen und Sicherheitsbedenken bei der Einführung des E-Rezepts verdeutlichen, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hat. Die Verzögerungen im Digitalgesetz und technische Probleme sowohl bei der Rezeptausstellung als auch in der Telematikinfrastruktur werfen Fragen zur Effizienz und Sicherheit auf. Die entdeckte Sicherheitslücke im Kommunikationssystem KIM unterstreicht die Notwendigkeit, die Cybersecurity im Gesundheitssektor intensiv zu überprüfen. Die Patientenfreundlichkeit leidet unter den aktuellen Umständen, während die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung weiterhin auf eine reibungslose Implementierung wartet.

In Anbetracht der komplexen Veränderungen im Gesundheits- und Steuerrecht sowie der sich abzeichnenden Herausforderungen für Apothekerinnen und Apotheker verbleibt die Gewissheit, dass ein offener und konstruktiver Dialog entscheidend ist, um zukunftsweisende Lösungen für eine nachhaltige und sichere Gesundheitsversorgung zu gestalten. In diesem ständigen Streben nach Fortschritt und Sicherheit liegt die Grundlage für eine optimale Balance zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen, rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Streben nach herausragender Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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