Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1182777

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Apotheken-Nachrichten von heute

Digitale Identitäten, Light-Apotheken und Pharmaforschung: Ein Blick auf Deutschlands Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Herzlich willkommen zu den neuesten Entwicklungen aus der Welt der Apotheken. In dieser Ausgabe werfen wir einen eingehenden Blick auf wegweisende Veränderungen und aktuelle Herausforderungen in der Apothekenlandschaft Deutschlands. Von der fortschreitenden digitalen Identitätsrevolution über die kontroverse Debatte um Light-Apotheken bis hin zu Karl Lauterbachs ambitionierter Pharmaforschungsstrategie – unsere Nachrichten bieten einen umfassenden Überblick über die aktuellen Geschehnisse. Wir beleuchten zudem die komplexen Entscheidungen, vor denen Apothekerinnen stehen, und betrachten kritisch die preislichen Unterschiede bei Online-Apotheken. Abgerundet wird diese Ausgabe durch einen Blick auf die Herausforderungen von Menschen mit HIV und die potenzielle dauerhafte Einführung der telefonischen Krankschreibung. Tauchen Sie ein in die Welt der Apotheken-Nachrichten und bleiben Sie informiert über die Innovationen und Diskussionen, die die Branche prägen.

Apoident: Apotheken als digitale Identitätspioniere

Schlüsselakteure im Gesundheitswesen, insbesondere Apotheken, sehen sich einer wegweisenden Herausforderung gegenüber - der Einführung von digitalen Identitäten, die weit über das bestehende elektronische Gesundheitskarten-System hinausgeht. Das innovative "Apoident"-Verfahren, vorgestellt von Dr. Markus Leyck Dieken, dem scheidenden Chef der Gematik, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Identitätsrevolution.

In Kooperation mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelt, positioniert sich das Apoident-Verfahren als wegweisend für die Erstellung digitaler Identitäten. Inspiriert von der effizienten Ausstellung von Impfzertifikaten während der Pandemie sollen Apotheken nun eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger werden. Der Prozess sieht vor, dass Apotheken die Identität der Kunden durch die Überprüfung von Personalausweisen an speziellen Terminals der Bundesdruckerei verifizieren.

Die Finanzierung dieses Schritts erfolgt durch Krankenkassen, wobei die genaue Vergütung noch verhandelt wird. Die Barmer könnte hierbei eine Vorreiterrolle übernehmen, indem sie bereits im kommenden Jahr digitale Identitäten für ihre 8,7 Millionen Versicherten anbietet. Auch andere Krankenkassen, darunter die Techniker Krankenkasse, planen die Einführung der GesundheitsID für Millionen von Versicherten.

Die Relevanz dieser digitalen Identität erstreckt sich jedoch nicht nur auf das Gesundheitswesen, sondern auch auf zahlreiche andere Lebensbereiche. Die Deutsche Telekom ist bereits in EU-Feldtests für digitale Identitäten involviert, die über Gesundheitsanwendungen hinausgehen. T-Systems engagiert sich zudem in Projekten wie "Gaia X", um eine sichere digitale Identitätslösung bereitzustellen.

Insgesamt markieren die Einführung von Apoident und der GesundheitsID einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Identitätsrevolution. Apotheken übernehmen dabei eine entscheidende Rolle als vertrauenswürdige Gatekeeper in diesem wegweisenden Prozess.

Branchenweite Ablehnung von Light-Apotheken: Einigkeit gegen Lauterbachs Konzept als unpraktisch und kontraproduktiv

In einem bemerkenswerten Schulterschluss sprechen sich Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken einstimmig gegen Karl Lauterbachs Idee von Light-Filialen aus. Die Diskussion über die Reformvorschläge für den Apothekenmarkt, die beim Digitalkongress des Bitkom-Verbands aufgekommen ist, hat eindeutige Bedenken zutage gefördert. Kritiker wie Anke Rüdinger vom Berliner Apotheker-Verein und Lars Horstmann, Vorstandschef von easyApotheke, sehen in der Konzeption eine heimliche Kürzung von Leistungen und zweifeln an ihrer Praktikabilität.

Rüdinger führt an, dass Light-Filialen ohne vor Ort tätige Approbierte viele Services, darunter Impfungen und pharmazeutische Dienstleistungen, unmöglich machen würden. Horstmann betrachtet die parallele Diskussion über die Ausweitung von Leistungen und eine gleichzeitige Beschränkung der Möglichkeiten als "Wechselbad der Gefühle". Selbst Olaf Heinrich, CEO von Redare (Shop Apotheke), hält Lauterbachs Idee für nicht überlebensfähig und setzt sich stattdessen für eine starke Rolle der Apotheken in einer Struktur ein, die den Versandhandel aktiv integriert.

Die Debatte unterstreicht, dass angesichts der demografischen Entwicklung und steigender Kosten neue Ansätze notwendig sind. Heinrich betont die Rolle des Versandhandels bei der Bereitstellung pharmazeutischer Dienstleistungen, insbesondere auf dem Land. Der FDP-Gesundheitssprecher Professor Dr. Andrew Ullmann schlägt vor, die Heilberufe zu stärken und bestimmte Aufgaben an Assistenzberufe zu delegieren, während er die Bedeutung von Apothekern für die Arzneimittelsicherheit betont.

Die Diskussion verdeutlicht, dass eine umfassende Umstrukturierung erforderlich ist, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und die Apotheke als ernstzunehmenden Leistungserbringer zu etablieren.

Pharmazeutische Renaissance: Karl Lauterbachs Ehrgeiz für eine innovative Zukunft

Einen Tag nach dem hochkarätigen Pharmagipfel im Bundeskanzleramt präsentierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine visionäre Strategie zur Revitalisierung der deutschen Pharmaforschung. Unter dem Titel "Reindustrialisierung in Deutschland" strebt Lauterbach an, die Pharmabranche zu stärken und Deutschland wieder an die Spitze der medizinischen Innovation zu führen. Das Herzstück dieser Initiative ist ein bahnbrechendes Medizinforschungsgesetz, das die Bundesregierung noch vor Weihnachten auf den Weg bringen möchte.

Die Pläne wurden nach intensiven Beratungen mit Vertretern der Pharmaverbände BAH, BPI und VFA sowie einflussreichen Persönlichkeiten der Industrie im Kanzleramt enthüllt. Lauterbach unterstrich die Dringlichkeit, verstärkt Forschung im Kampf gegen Krebs, Infektionen und andere schwere Krankheiten nach Deutschland zu holen, da das Land in den letzten Jahren bei Innovationen im Arzneimittelbereich zurückgefallen sei.

Die geplanten Gesetzesänderungen umfassen eine Vielzahl von Neuerungen, die Lauterbach ankündigte. Dazu gehört eine beschleunigte Durchführung klinischer Studien durch den Abbau von Bürokratie. Künftig sollen bestimmte Studien nur noch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden müssen, wobei der Genehmigungsprozess innerhalb von 25 Tagen abgeschlossen sein soll. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Abbau von Bürokratie bei Ethik, Strahlen- und Datenschutzprüfungen.

Ein weiteres Ziel ist es, Forschern einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Drei Gesetze, darunter das angekündigte Medizinforschungsgesetz, sollen gemeinsam wirken, um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken. Das Ministerium plant, bundesweit Daten aus Abrechnungen von Behandlungen zu sammeln und in Kooperationen mit den USA und Großbritannien zu nutzen.

Um den Aufbau neuer Produktionsstätten in Deutschland zu fördern, sollen gezielte Förderinstrumente eingesetzt werden. Das Gesundheitsministerium betonte, dass diese Instrumente in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium geprüft werden und auch steuerliche Anreize für Start-up-Unternehmen in Betracht gezogen werden sollen, um die Ansiedlung in Deutschland zu fördern. Trotz der aktuellen Haushaltskrise äußerte sich Lauterbach optimistisch und lobte das Wirtschaftsministerium für seine "klugen Ideen" auf diesem Gebiet.

Kündigung des Rahmenvertrags: Risiken und Chancen für Apotheken

Apothekerinnen stehen vor einer komplexen und bedeutsamen Entscheidung: die ernsthafte Überlegung, den bestehenden Rahmenvertrag zu kündigen. Diese Überlegungen gehen Hand in Hand mit einem wachsenden Unmut über die als restriktiv empfundenen Sparmaßnahmen sowie undurchsichtige Regelungen seitens der Krankenkassen. Viele Apothekerinnen äußern öffentlich ihren deutlichen Wunsch nach einer Vertragsbeendigung, was wiederum zahlreiche Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Konsequenzen aufwirft.

Die Situation wird durch die Tatsache kompliziert, dass gesetzliche Vorgaben und einschlägige sozialgerichtliche Entscheidungen nach wie vor ihre Gültigkeit behalten. Eine Kündigung des Rahmenvertrags würde somit nicht in ein rechtliches Vakuum führen, sondern vielmehr den Startpunkt für neue Verhandlungen darstellen. Dabei bleibt die Hoffnung auf substantielle Verbesserungen durch eine Neuverhandlung des Vertrags realistisch, auch wenn die Herausforderungen nicht zu unterschätzen sind.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass eine solche Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden kann. Apotheker:innen und ihre Interessenvertretungen stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Weichen für die Zukunft ihrer Branche zu stellen. Neben dem Streben nach besseren Bedingungen gilt es, die rechtlichen Komplexitäten und möglichen negativen Auswirkungen auf die Apotheken mit größter Sorgfalt zu bedenken.

Die Entscheidung für oder gegen eine Kündigung des Rahmenvertrags erfordert daher eine sorgfältige Abwägung unterschiedlicher Interessen. Das Streben nach verbesserten Bedingungen und einer gerechteren Vergütung steht im Spannungsfeld der Notwendigkeit, mögliche Risiken zu minimieren und die Kontinuität der Apothekenversorgung sicherzustellen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es entscheidend sein, dass die Apothekerinnen fundierte Entscheidungen treffen, die nicht nur ihre eigenen Interessen berücksichtigen, sondern auch die Bedürfnisse der Patientinnen und das Funktionieren des Gesundheitssystems als Ganzes im Blick behalten.

Schwierigkeiten in der Rezepturabrechnung bedrohen Apotheken: "Vertragsloser Zustand" als Wendepunkt

Die Rezepturabrechnung in deutschen Apotheken steht vor einer unsicheren Zukunft, die durch einen "vertragslosen Zustand" eingeleitet wurde, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufgrund der Unwilligkeit der Krankenkassen ins Leben gerufen hat, die gestiegenen Kosten in der Hilfstaxe zu akzeptieren. Dies führte zur Kündigung der Anlagen 1 und 2 zum Jahresende und könnte nicht nur die Kassen finanziell belasten, sondern auch den administrativen Aufwand für Apotheken erheblich steigern.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Anlage 1 der Hilfstaxe seit Januar 2019 nicht aktualisiert wurde, obwohl die Preise gestiegen sind. Trotz Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) blieben die Bemühungen des DAV erfolglos, was im September zur endgültigen Kündigung führte. Im "vertragslosen Zustand" müssen nun Stoffe und Gefäße gemäß §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden, was erhebliche Veränderungen für die bisherige Abrechnungspraxis bedeutet.

Neue Regeln für die Abrechnung setzen Apotheken unter Druck: Die komplette Packung muss nun abgesetzt werden, Teilmengenverkauf ist nicht mehr erlaubt. Der effektive Einkaufspreis wird entscheidend, was zu einer komplexen Abrechnung nach den Vorschriften der AMPreisV führt. Softwareanbieter stehen vor der Aufgabe, Apotheken darauf hinzuweisen, dass die Rezepturpreise ab dem 1. Januar neu kalkuliert werden müssen.

Die bürokratischen Anforderungen sind beträchtlich: Apotheken müssen nun den Preis nachweisen und Rabatte dokumentieren, was zu einem erheblichen administrativen Aufwand führt. Gleichzeitig könnten die Krankenkassen höhere Kosten tragen. Die Abrechnung des Preises für das gesamte Gefäß könnte zu Problemen mit wirtschaftlichen Packungsgrößen führen, insbesondere wenn unterschiedliche Gebindegrößen im Spiel sind.

In Anbetracht dieser Herausforderungen steht die Rezepturabrechnung vor einer ungewissen Zukunft, geprägt von einem "vertragslosen Zustand". Eine Einigung zwischen dem DAV und den Krankenkassen wäre im Interesse beider Seiten, um finanzielle Belastungen zu minimieren und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Apotheken hoffen auf eine rasche Lösung, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen.

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern fordert Retaxverzicht und pragmatischen Umgang mit E-Rezepten

Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner jüngsten Mitgliederversammlung eine wegweisende Resolution verabschiedet, die einen klaren Appell an die Krankenkassen richtet. In der Resolution wird gefordert, Retaxationen aufgrund von formalen und technischen Fehlern im Zusammenhang mit E-Rezepten auszuschließen.

Die steigende Anzahl von E-Rezepten stellt nicht nur eine technische Herausforderung dar, sondern auch die Befürchtung von Retaxationen seitens der Apothekenteams, wenn die Umstellung nicht reibungslos erfolgt. Der Verband betont die prekäre Lage vieler Apotheken, die unter Personalmangel, Lieferengpässen und zusätzlicher Bürokratie durch das E-Rezept leiden.

Axel Pudimat, Vorsitzender des Verbandes, unterstreicht die Wichtigkeit des Kampfes für das bewährte deutsche Apothekensystem. Die Resolution konzentriert sich insbesondere auf die Probleme im Zusammenhang mit dem E-Rezept. Ziel ist es, Retaxationen aufgrund von formellen und technischen Fehlern zu verhindern und den Apothekenteams mehr Sicherheit im Umgang mit dem E-Rezept zu bieten.

Pudimat beschreibt die aktuelle Situation als "Arbeit auf einer Baustelle". Die Sorge, dass Unklarheiten bei der Umstellung auf das E-Rezept als Grund für Retaxation dienen könnten, macht die Situation unnötig kompliziert. Die Resolution betont die Forderung nach einem rechtssicheren Ausschluss von Retaxationen und fordert, dass Beanstandungen nur dann zu Absetzungen führen dürfen, wenn die erbrachte Leistung tatsächlich beanstandet werden kann.

Ein weiterer diskutierter Punkt auf der Mitgliederversammlung war die angemessene Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Pudimat plädierte dafür, die Leistungen so zu gestalten, dass sie in der bezahlten Zeit durchschnittlich zu schaffen seien, anstatt das maximal Mögliche anzustreben und dann über mangelnde Rentabilität zu klagen.

Die Resolution vom 29. November 2023 bekräftigt die Forderung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern und warnt vor möglichen Einschränkungen des bewährten Apothekensystems durch den Bundesgesundheitsminister und die Krankenkassen.

Verbraucherzentrale deckt signifikante Preisunterschiede bei Online-Apotheken auf

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer aktuellen Untersuchung die undurchsichtige Preisgestaltung bei Versandapotheken aufgedeckt und Verbraucher auf erhebliche Preisunterschiede hingewiesen. Trotz der vermeintlichen Vorteile des Online-Einkaufs von OTC-Präparaten stellte die Verbraucherzentrale fest, dass Transparenz in diesem Bereich oft zu wünschen übrig lässt.

Die Studie ergab, dass Bestellungen über Preissuchmaschinen im Durchschnitt um 33 Prozent günstiger sind als direkte Käufe auf den Websites der Versandapotheken. Sogar innerhalb derselben Online-Apotheke können erhebliche Preisunterschiede auftreten, was dazu führt, dass Bestellungen über Vergleichsportale deutlich kosteneffizienter sind.

Besonders herausragend war der festgestellte Preisunterschied von 66 Prozent beim Fiebersaft Ibuflam von Zentiva. Während eine direkte Bestellung bei Zur Rose 7,19 Euro kostete, wurde derselbe Artikel über das Vergleichsportal Idealo lediglich für 4,32 Euro angeboten. Ähnliche Preisunterschiede wurden auch bei anderen gängigen Produkten wie den Schmerztabletten von Ratiopharm und dem Erkältungsmittel Boxagrippal festgestellt.

Die Verbraucherzentrale warnte vor der Irreführung durch Rabatte innerhalb der Online-Apotheken, da diese im Vergleich zu den Preisvergleichsportalen geringer ausfielen. Die undurchsichtige Preisgestaltung wird durch den Einsatz spezieller Software ermöglicht, die es den Online-Apotheken erlaubt, die Preise je nach Zugangsweg zu variieren.

Die Verbraucherzentrale rief zu mehr Transparenz seitens der Online-Apotheken auf und betonte, dass die Suche nach günstigen Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher erschwert wird. Abschließend wies sie darauf hin, dass lokale Apotheken möglicherweise eine preiswerte Alternative darstellen könnten, da nicht alle Angebote in den Preissuchmaschinen erfasst werden.

Welt-AIDS-Tag-Kampagne setzt Fokus auf die Herausforderungen von Menschen mit HIV

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat im Rahmen des Welt-AIDS-Tags eine bewegende Kampagne gestartet, um auf die fortbestehenden Herausforderungen von Menschen mit dem humanen Immundefizienz-Virus (HIV) aufmerksam zu machen. Trotz bedeutender Fortschritte in der HIV-Behandlung sehen sich Betroffene weiterhin mit bedauerlicher Diskriminierung konfrontiert, insbesondere im Gesundheitswesen.

Die Kampagne, die von Menschen mit HIV selbst getragen wird, gibt einen Einblick in ihre persönlichen Erfahrungen nach der Diagnose. Dabei wird deutlich, dass die Stigmatisierung und Ausgrenzung weiterhin einen erheblichen Einfluss auf ihre Lebensqualität haben. Sowohl im sozialen Umfeld als auch im Gesundheitswesen sind Vorurteile gegenüber HIV-Positiven bedauerlicherweise weit verbreitet.

Die neuesten Erkenntnisse des Forschungsprojekts "positive Stimmen 2.0" unterstreichen die anhaltende Diskriminierung, der Menschen mit HIV ausgesetzt sind. Neben Vorurteilen im Zusammenhang mit der Infektion selbst berichten viele Befragte über Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie sexueller Orientierung, Alter, Geschlechtsidentität oder Migrationshintergrund. Besonders besorgniserregend ist die weitverbreitete Diskriminierung im Gesundheitswesen, wo negative Erfahrungen, darunter indiskrete Behandlung, Verweigerung von Gesundheitsleistungen und herabwürdigendes Verhalten, bedauerlicherweise festgestellt wurden.

Von besonderer Relevanz ist die Situation im Gesundheitswesen, wo 56 % der Befragten in "positive Stimmen 2.0" negative Erfahrungen in medizinischen Einrichtungen teilen. Die Verweigerung von Gesundheitsleistungen aufgrund des HIV-Status und indiskrete Behandlung sind leider keine Einzelfälle. Es ist entscheidend zu betonen, dass HIV-Positive keine spezielle Behandlung in Bezug auf allgemeine Hygienemaßnahmen benötigen und keine physische Trennung erforderlich ist.

Die Apotheken spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen und sind oft der erste Anlaufpunkt für HIV-Patienten. Ein umfassendes Verständnis der HIV-Therapie, Post-Expositions-Prophylaxe und Prä-Expositions-Prophylaxe ist für die Beratung unabdingbar. Sensibilität, Diskretion und eine vorurteilsfreie Herangehensweise sind dabei entscheidend, um eine vertrauensvolle Beziehung zu den Patienten aufzubauen.

Zusätzlich können Apotheken eine unterstützende Rolle spielen, indem sie beispielsweise eine Direktabrechnung bei privaten Krankenkassen ermöglichen oder flexible Zahlungsoptionen anbieten. Trotz der Herausforderungen der HIV-Therapie und der bestehenden Stigmatisierung ist es von größter Bedeutung, dass Menschen mit HIV respektvoll und wertschätzend behandelt werden. Die Verantwortung liegt bei den Heilberuflern, sich kontinuierlich über HIV zu informieren, aufzuklären und aktiv zur Verringerung von Vorurteilen beizutragen.

Telefonische Krankschreibung vor dauerhafter Einführung in Deutschland

Inmitten der fortwährenden Corona-Pandemie deutet sich eine bahnbrechende Veränderung im Gesundheitswesen an: Künftig könnten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, sich bei leichteren Erkrankungen generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken wird am 7. Dezember über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden, die den Weg für diese Innovation ebnet.

Nach dem Beschluss könnten Versicherte die Regelung sofort nutzen, da ein "rückwirkendes Inkrafttreten" geplant ist, beginnend mit dem Beschlusstag. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss formell prüfen, während der Bundesausschuss die konkreten Gesundheitsleistungen festlegt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach's Engpass-Gesetz sieht ebenfalls vor, dass telefonische Krankschreibungen dauerhaft möglich werden sollen. Bedingung hierfür ist, dass es sich um Erkrankungen ohne schwere Symptome handelt und der Patient bereits aus vorherigen Behandlungen bekannt ist. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung obliegt dem G-BA. Ursprünglich wurde erwartet, dass die Richtlinie bis zum 31. Januar 2024 veröffentlicht wird.

Die geplante Neuregelung baut auf einer während der Corona-Pandemie mehrfach verlängerten Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung auf, die im April ausgelaufen war. Mit diesem Schritt würde die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung dauerhaft verankert, um Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu minimieren.

Die grundlegende neue Regelung ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die in der Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen, so eine Ausschusssprecherin. Dies stellt einen Unterschied zur Corona-Sonderregelung dar, die Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege einschloss. Hausärztinnen und Hausärzte äußerten Bedenken über die Geschwindigkeit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, während die Ausschusssprecherin betonte, dass die bis Januar gesetzte Frist aufgrund schneller Beratungen nicht ausgeschöpft werden musste.

Neben der telefonischen Krankschreibung besteht auch die Möglichkeit der Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden. Dies ist bei Krankheiten möglich, die eine Videosprechstunde zulassen. Die Krankschreibung kann hier bis zu sieben Tage für bekannte Patientinnen und Patienten und bis zu drei Tage für unbekannte Patientinnen und Patienten erfolgen. Auch Folgekrankschreibungen können per Video ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov unterstützen etwa zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) die dauerhaften Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung. 34 Prozent sind "voll und ganz" dafür, während weitere 33 Prozent es "eher" befürworten. Ablehnung äußerten 20 Prozent, während 13 Prozent "Weiß nicht/keine Angabe" angaben. Gesundheitsministerin Stefanie Drese von Mecklenburg-Vorpommern sieht die telefonische Krankschreibung als "wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison" und unterstützt die mögliche Wiedereinführung.

Kommentar:

Die Einführung von Apoident und der GesundheitsID markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Identitätsrevolution im Gesundheitswesen. Apotheken übernehmen dabei eine entscheidende Rolle als vertrauenswürdige Gatekeeper in diesem wegweisenden Prozess.

Die branchenweite Ablehnung von Light-Apotheken zeigt Einigkeit gegen Lauterbachs Konzept als unpraktisch und kontraproduktiv. Kritiker betonen die Notwendigkeit neuer Ansätze angesichts der demografischen Entwicklung und steigender Kosten, während die Debatte verdeutlicht, dass eine umfassende Umstrukturierung erforderlich ist, um die Apotheke als ernstzunehmenden Leistungserbringer zu etablieren.

Karl Lauterbachs ehrgeizige Strategie zur Revitalisierung der deutschen Pharmaforschung setzt mit dem Medizinforschungsgesetz einen wegweisenden Impuls. Die geplanten Gesetzesänderungen versprechen beschleunigte klinische Studien und verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten, um Deutschland wieder an die Spitze der medizinischen Innovation zu führen.

Die Kündigung des Rahmenvertrags stellt Apothekerinnen vor eine komplexe Entscheidung. Eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Streben nach verbesserten Bedingungen und der Notwendigkeit, mögliche Risiken zu minimieren und die Kontinuität der Apothekenversorgung sicherzustellen, ist entscheidend. Die Apothekerinnen stehen vor der Herausforderung, die Weichen für die Zukunft ihrer Branche zu stellen.

Die Schwierigkeiten in der Rezepturabrechnung bedrohen Apotheken und führen zu einem 'vertragslosen Zustand'. Eine Einigung zwischen dem DAV und den Krankenkassen ist im Interesse beider Seiten, um finanzielle Belastungen zu minimieren und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Apotheken hoffen auf eine rasche Lösung, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen.

Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern fordert Retaxverzicht und einen pragmatischen Umgang mit E-Rezepten. Die Resolution betont die prekäre Lage vieler Apotheken und setzt sich für mehr Sicherheit im Umgang mit dem E-Rezept ein. Der Verband warnt vor möglichen Einschränkungen des bewährten Apothekensystems.

Die Verbraucherzentrale Hamburg deckt signifikante Preisunterschiede bei Online-Apotheken auf. Die undurchsichtige Preisgestaltung wird kritisiert, und Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass Bestellungen über Preissuchmaschinen deutlich kosteneffizienter sein können. Die Verbraucherzentrale ruft zu mehr Transparenz seitens der Online-Apotheken auf.

Die Welt-AIDS-Tag-Kampagne der BZgA setzt den Fokus auf die Herausforderungen von Menschen mit HIV. Die Diskriminierung im Gesundheitswesen wird betont, und Apotheken spielen eine entscheidende Rolle als erste Anlaufstelle für HIV-Patienten. Sensibilität, Diskretion und eine vorurteilsfreie Herangehensweise sind dabei entscheidend.

Die mögliche dauerhafte Einführung der telefonischen Krankschreibung in Deutschland signalisiert eine bahnbrechende Veränderung im Gesundheitswesen. Die geplante Neuregelung soll Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko minimieren. Die Meinungsumfrage zeigt, dass etwa zwei Drittel der Befragten die dauerhaften Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung unterstützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.