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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Retax-Absicherung und E-Rezept-Ausfällen

Eine umfassende Analyse von Finanzresilienz, Technologieintegration und zukünftigen Perspektiven in der Gesundheitsversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt deutscher Apotheken! Unsere Zusammenfassung bietet Ihnen einen exklusiven Einblick in wegweisende Finanzlösungen, technische Herausforderungen und aktuelle Gerichtsurteile, die die Apothekenlandschaft prägen. Erfahren Sie, wie Apotheken sich angesichts komplexer Herausforderungen weiterentwickeln, innovieren und für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sorgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen, die die Zukunft der Apotheken in Deutschland gestalten.

Finanzielle Resilienz: Apotheken setzen auf Retax-Absicherung

In deutschen Apotheken steht eine wegweisende Entwicklung bevor, die den Umgang mit finanziellen Herausforderungen revolutionieren könnte. Die Einführung einer Retax-Versicherung verspricht Apothekern einen wirkungsvollen Schutz vor den tückischen Fallstricken finanzieller Unsicherheiten, hervorgerufen durch formale Rezeptmängel und die Nichteinhaltung von Rahmenverträgen.

Die innovative Absicherung geht über herkömmliche Schutzmechanismen hinaus und konzentriert sich speziell auf die Bereiche, die bisher oft zu finanziellen Belastungen führten. Apotheker haben erkannt, dass die Retax-Versicherung nicht nur einen Schutzschild gegen wirtschaftliche Unsicherheiten bietet, sondern auch den Weg für eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft ebnet.

Die Herausforderungen durch Nullretaxationen, ausgelöst durch fehlende Arztunterschriften, unscharfe Verordnungen oder die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln auf einem Rezept, gehören mit der Retax-Versicherung der Vergangenheit an. Durch die gezielte Absicherung gegen formale Rezeptmängel und die Nichteinhaltung von Rahmenverträgen gewinnen Apotheken einen entscheidenden Handlungsspielraum.

Die Retax-Versicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Apotheker in ihre tägliche Arbeit. Die Fokussierung auf Kernaufgaben und die Gewissheit, durch eine solide Absicherung geschützt zu sein, ermöglichen eine verbesserte Patientenversorgung und eine nachhaltige Zukunft für die Apothekenlandschaft. In einer Zeit, in der die Gesundheitsbranche vor zahlreichen Herausforderungen steht, könnte die Retax-Versicherung als Wegweiser für finanzielle Resilienz dienen und somit die Basis für eine stabile Apothekenlandschaft legen.

Karlsruher Apotheker fordern Maßnahmen gegen E-Rezept-Ausfälle

Karlsruher Apotheker haben sich in einem eindringlichen Brief an Gematik-Geschäftsführer Florian Hartge, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha gewandt, um auf die anhaltenden Probleme beim Einlösen von E-Rezepten hinzuweisen. Die "Gruppe Karlsruher Apotheker" unter der Leitung von Felix Maertin betont, dass beinahe tägliche Ausfälle der Technischen Infrastruktur (TI) mittlerweile zur Normalität geworden sind.

Der Brief listet mehrere Ausfälle im Februar 2024 auf, die von morgendlichen Beeinträchtigungen bis hin zu zeitweiligen Unmöglichkeiten der eRezept-Ausstellung und -Einlösung reichen. Die Apotheker warnen vor den gravierenden Auswirkungen auf die Patienten, die auf dringend benötigte Arzneimittel angewiesen sind. Felix Maertin berichtet von einem konkreten Vorfall in seiner Apotheke, bei dem drei Patienten ohne notwendige Schmerzmittel und Antibiotika vertröstet werden mussten.

Die Apotheker fordern in ihrem Schreiben an die Politiker nicht nur eine Lösung für die technischen Probleme, sondern auch finanzielle Maßnahmen. Sie verlangen die Finanzierung einer vollständig redundanten TI, um die unzumutbaren Zustände auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem setzen sie sich für eine Ausfallgebühr für betroffene Gesundheitsdienstleister ein, da jeder Ausfall zu einer erheblichen Mehrbelastung in der bereits existenzbedrohenden Gesundheitspolitik führe.

Die Apotheker drohen zudem damit, die Unzufriedenheit der Wähler kommunizieren zu wollen und weisen auf die enormen Patientenkontakte in den öffentlichen Apotheken hin. Der Brief schließt mit einem eindringlichen Appell an die Politik, zu handeln, da tausende Apotheken und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auf dem Spiel stehen. Der Brief ist unterzeichnet vom ersten Vorsitzenden Felix Maertin sowie den zweiten Vorsitzenden Andrea Ulsamer und Patrik Kwik.

Winterdienst und Apothekenpflicht: Gerichtsurteil betont ausgewogene Verantwortung von Gemeinden und Bürger

In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die winterliche Räum- und Streupflicht einer Gemeinde nicht uneingeschränkt besteht, sondern unter dem Vorbehalt des Mach- und Zumutbaren steht. Der Fall, der am 7. Februar 2024 verhandelt wurde (14 U 105/23), involvierte eine Frau, die auf einer schneebedeckten Straße ausgerutscht und verletzt wurde. Die Klägerin warf der Gemeinde vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben, indem sie die Straße nicht rechtzeitig geräumt oder gestreut hatte.

Sowohl die Vorinstanz als auch das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück. Die Richter betonten, dass der Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht von den individuellen Umständen abhängt, einschließlich der Wichtigkeit und Gefährlichkeit der betreffenden Straßen und Wege. Auch die Stärke des zu erwartenden Verkehrs wurde als relevant erachtet.

Im Urteil wurde festgehalten, dass einem Verkehrssicherungspflichtigen, wenn es im Laufe des Tages glatt wird, ein angemessener Zeitraum einzuräumen ist, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Zwecklose Maßnahmen, wie das Streuen bei dichtem Schneefall, sollten vermieden werden, da sie wirkungslos sein könnten. Daher sollte mit dem Räumen oder Streuen erst nach Ende starker Schneefälle begonnen werden.

Die Mitarbeiter der beklagten Gemeinde hatten den Streuplan unter Berücksichtigung dieser Kriterien so schnell wie möglich umgesetzt. Aufgrund heftiger Schneefälle hatten sie jedoch erst mittags mit den Arbeiten begonnen, als diese nachließen. Die betroffene Straße führte durch ein Wohngebiet, das an einem Sonntag nicht mit bedeutendem Fußgängerverkehr zu rechnen hatte. Daher hatte das Wohngebiet bei den Streu- und Räumarbeiten keine Priorität.

Die Klägerin wurde als selbstgefährdet betrachtet, da sie sich bewusst in Gefahr begab, die Straße zu überqueren. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Gemeinde keine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht begangen hatte. Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Verantwortung für die Sicherheit im Winter nicht nur auf den Gemeinden lastet, sondern dass auch individuelles Verhalten und Selbstgefährdung in Betracht gezogen werden müssen, ähnlich wie die Verantwortung von Apotheken für die Sicherheit ihrer Patienten.

EuGH-Urteil schafft Klarheit: Kostenloser Rücktritt von Pauschalreisen nur bei unerwartbaren Ereignissen möglich

Am 29. Februar 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Pauschalreisen. Die Entscheidung, die im Fall C-584/22 getroffen wurde, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Rechte von Reisenden und die Praxis der Reiseveranstalter haben.

Gemäß der EuGH-Entscheidung ist ein kostenloser Rücktritt von einer Pauschalreise nur dann möglich, wenn die außergewöhnlichen Umstände, die die Reise unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht nur erwartbar, sondern bereits eingetreten sind. Dies stellt eine präzise Festlegung der Bedingungen dar, unter denen Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung oder kostenfreie Stornierung haben.

Das Gericht betonte die entscheidende Rolle der Erwartbarkeit, um den Missbrauch dieser Regelung zu verhindern. Reisende sollen nicht rückwirkend außergewöhnliche Ereignisse geltend machen können, die bei Buchung der Reise bereits absehbar waren. Die Reisebranche wird daher aufgefordert, transparente Informationen über potenzielle Risiken bereitzustellen, um die Erwartbarkeit zu gewährleisten.

Diese Entscheidung könnte einen Paradigmenwechsel in der Handhabung von Stornierungen von Pauschalreisen bedeuten. Reiseveranstalter werden nun stärker darauf achten müssen, ihre Kunden über mögliche Risiken aufzuklären und klare Bedingungen für kostenfreie Stornierungen festzulegen. Gleichzeitig werden Reisende besser geschützt, da sie nur unter bestimmten, klar definierten Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Das EuGH-Urteil setzt klare Maßstäbe für die Bedingungen kostenfreier Rücktritte von Pauschalreisen. Die Betonung der Erwartbarkeit der außergewöhnlichen Umstände dient als Schutzmechanismus gegen Missbrauch und zur Wahrung der Integrität des Systems.

Die Entscheidung zwingt Reiseveranstalter dazu, ihre Informationspflichten zu erfüllen und potenzielle Risiken transparent zu kommunizieren. Dies ist ein Schritt in Richtung besserer Verbraucherinformation und stärkt die Rechte der Reisenden. Gleichzeitig werden Reisende ermutigt, ihre Entscheidungen auf solide Fakten zu stützen, anstatt nachträglich außergewöhnliche Umstände geltend zu machen.

Die Reisebranche steht vor der Herausforderung, ihre Praktiken anzupassen und klare Richtlinien für den Umgang mit Rücktritten aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse zu formulieren. Dies könnte zu einer verbesserten Vertrauensbasis zwischen Reiseveranstaltern und Kunden führen, da die Bedingungen für kostenfreie Stornierungen nun eindeutig definiert sind. Insgesamt stellt das EuGH-Urteil eine positive Entwicklung dar, die zu mehr Klarheit und Fairness im Bereich der Pauschalreisen beitragen sollte.

Entscheidung gegen OTC-Switch von Desogestrel: Gründe und Implikationen

In der aktuellen Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht am 23. Januar 2024 wurde ein einstimmiges Votum gegen den OTC-Switch von Desogestrel 75 µg veröffentlicht. Das Ergebnisprotokoll gibt Aufschluss darüber, warum der Ausschuss von einer rezeptfreien Verfügbarkeit der "Minipille" abgeraten hat.

Die Empfehlung des Ausschusses folgte der Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Desogestrel als nicht für die Selbstmedikation zur oralen Kontrazeption geeignet betrachtet. Ein zentraler Punkt in dieser Entscheidung war das Alter, da für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen nur begrenzte Nebenwirkungsdaten vorlagen, wie aus dem Ergebnisprotokoll hervorgeht.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auf die Anamnese vor der Desogestrel-Verschreibung gelegt, wobei das BfArM darauf hinwies, dass eine sorgfältige Klärung von Schwangerschaft und Zyklusstörungen notwendig sei. Die Fachinformation betonte, dass unregelmäßige Blutungen, eine häufige Nebenwirkung von Desogestrel, intensiver untersucht werden sollten.

Die Diskussion erstreckte sich auch auf potenzielle Thromboembolien und psychiatrische Nebenwirkungen. Der Antragsteller argumentierte, gestagenhaltige Monopräparate erhöhten das Thromboserisiko nicht in dem Maße wie östrogenhaltige Kontrazeptiva. Psychische Veränderungen seien als Wahrnehmung der hormonellen Situation zu verstehen, so der Antragsteller.

Die Adhärenz der Desogestrel-Einnahme wurde betont, wobei klargestellt wurde, dass das Einnahme-Zeitfenster von zwölf Stunden vergleichbar mit Kombinationspräparaten sei. Gesellschaftliche Aspekte, wie der Zugang zu Verhütungsmitteln und potenzielle Auswirkungen auf den Versandhandel, wurden ebenfalls diskutiert.

Die Entscheidung des Ausschusses wurde vor dem Hintergrund der Entwicklung von Schwangerschaftsabbrüchen und des Rückgangs der Einnahme hormoneller Kontrazeptiva erörtert. Es bleibt unklar, welche Argumente letztendlich ausschlaggebend für die einstimmige Ablehnung des OTC-Switch waren.

Telemedizin-Plattform GoSpring: Stagnation und Herausforderungen nach Sildenafil-Werbeverbot

Der Stillstand der Zusammenarbeit zwischen der Telemedizin-Plattform GoSpring und dem Apotheker Hans Jacob, einem einstigen Befürworter des Projekts, ist die Folge des Verbots eines Werbeclips für das Potenzmittel Sildenafil. Jacob, der auch Mitglied des Medizinischen Beirats von GoSpring ist und seit 2016 dem Aufsichtsrat von Noventi angehört, informiert darüber, dass das letzte Treffen im vergangenen Sommer stattgefunden hat.

GoSpring, eine Unternehmenssparte von Wellster Healthtech, gegründet im Jahr 2018, hat seitdem einen Stillstand erlebt. Obwohl Jacob offiziell noch im Beirat von Wellster Healthtech aufgeführt ist, betont er, dass er keine aktive Rolle mehr spielt. Die Ursprungsidee von GoSpring ging über den reinen Versandhandel hinaus – es ging um die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Aufklärung und Verschreibungsleistungen. Regelmäßige Treffen des Medizinischen Beirats dienten der Diskussion von Ideen, wobei Jacob als Bindeglied fungierte, um die Umsetzbarkeit von Projekten zu bewerten.

Jacob weist Kritik an seiner Nebentätigkeit für GoSpring zurück und betont, dass Telemedizin in bestimmten Bereichen, wie Abnehmprodukten, Hauterkrankungen oder Hämorrhoiden-Leiden, sinnvoll ist. Er prognostiziert eine Veränderung im Gesundheitswesen und betont, dass Telemedizin notwendig ist, während er darauf hinweist, dass öffentliche Apotheken weiterhin bestehen werden.

Wellster, das seit 2018 mindestens 60 Millionen US-Dollar eingeworben hat und von verschiedenen Unternehmen unterstützt wird, hatte ehrgeizige Ziele. Trotz der Unterstützung und der Möglichkeit für Patienten, über Wellster Medical Sildenafil zu bestellen, sowie der Spring Versandapotheke, die Rx-Arzneimittel aus den Niederlanden verschickt, stieß das Unternehmen auf Herausforderungen wie Lieferengpässe und das Urteil des Landgerichts München I im Herbst, was zu einem Stillstand im Portfolio führte.

Redcare: Rekordumsatz, E-Rezept-Herausforderungen und Strategische Partnerschaften

Der Online-Apothekenanbieter Redcare verzeichnet trotz des lang ersehnten E-Rezepts und eines rekordverdächtigen Umsatzes im vergangenen Jahr weiterhin Herausforderungen. Trotz eines Anstiegs des Gesamtumsatzes um 49 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro, wobei die Übernahme des schweizerischen Rx-Versenders Mediservice einen zusätzlichen Umsatz von 307 Millionen Euro brachte, verzeichnete das Unternehmen einen Verlust von 11,6 Millionen Euro nach Steuern. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Verlust noch bei 77,6 Millionen Euro lag, zeigt sich eine Verbesserung, dennoch bleibt die Profitabilität eine anhaltende Herausforderung.

Das E-Rezept, das seit Januar flächendeckend eingeführt wurde, scheint bisher keine klaren positiven Auswirkungen auf Redcares Geschäftsergebnisse zu haben. Obwohl Daten der Gematik darauf hinweisen, dass das E-Rezept von mehr als 75 Prozent aller Ärzte genutzt wird und etwa 70 Prozent aller Rezepte für gesetzlich Versicherte elektronisch ausgestellt werden, enthält der Jahresbericht von Redcare keine spezifischen Informationen darüber, wie sich diese Entwicklung auf ihre Umsätze auswirkt.

Die Übernahme von Mediservice im Mai letzten Jahres hat zweifellos zum Umsatzwachstum beigetragen, aber die Prognosen für das kommende Geschäftsjahr beinhalten keine klare Bewertung der Auswirkungen des E-Rezepts auf das Unternehmen. Der Konzernumsatz soll laut Prognose um 30 bis 40 Prozent auf 2,3 bis 2,5 Milliarden Euro wachsen, wobei Non-Rx-Erlöse um 15 bis 25 Prozent steigen sollen. Für den Rx-Bereich bleiben je nach Entwicklung zwischen 675 Millionen und 1 Milliarde Euro übrig.

Redcare bleibt optimistisch hinsichtlich der strategischen Partnerschaft mit Galenica und der Integration von Mediservice in ihre Plattform. CEO Olaf Heinrich betont die "herausragende Performance" und hebt die Fortschritte beim Ausbau der Plattform-Infrastruktur hervor. Der Marktplatz wurde erfolgreich erweitert, und das Unternehmen betreute zum Jahresende 10,8 Millionen aktive Kunden. Trotz der positiven Aspekte bleibt die Unsicherheit über die Auswirkungen des E-Rezepts und die Profitabilität im Rx-Bereich weiterhin bestehen.

Technische Störung beeinträchtigt Einlesen von Gesundheitskarten und E-Rezepten

Seit 12:25 Uhr heute Nachmittag berichtet die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) von Einschränkungen bei der Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Diese Störungen haben Auswirkungen auf das reibungslose Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und führen zu Schwierigkeiten beim Einlösen von E-Rezepten über die eGK.

Die Probleme, so Gematik, manifestieren sich in der Regel für kurze Zeiträume zur vollen Stunde. Nutzer werden dazu angehalten, das Problem möglicherweise durch wiederholtes Einstecken der eGK oder erneute Versuche nach kurzen Intervallen zu beheben.

Die Ursache der Störung liegt nach aktuellen Erkenntnissen bei GKV Informatik, dem Betreiber des Versichertenstammdatenmanagements. Die betroffenen Krankenversicherungen sind die AOK NordWest, AOK NordOst, AOK Rheinland/Hamburg, HEK und BARMER.

Die Gesellschaft für Kassenindividuelle Verarbeitungseinrichtungen (GKVI) befindet sich derzeit in der Analysephase, um die genaue Ursache des Problems zu identifizieren und es zeitnah zu beheben. Weitere Informationen werden von Gematik veröffentlicht, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Nutzer sind aufgefordert, die offiziellen Kanäle für Aktualisierungen im Auge zu behalten.

Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe: Bayern und Baden-Württemberg setzen auf Flexibilität und EU-Integration

In Reaktion auf fortwährende Sorgen bezüglich der Arzneimittelversorgung haben die Länder Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Engpässen vorsieht. Die bisherigen Schritte zur Engpassbewältigung werden von den Ländern als unzureichend betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die Grundversorgung mit Arzneimitteln.

Der Antrag hebt die zunehmenden Defizite in der Arzneimittelversorgung hervor und betont speziell Lieferengpässe bei grundlegenden Medikamenten wie Schmerz- und Fiebermitteln für Kinder. Um künftige Situationen, wie sie im Winter 2022/2023 auftraten, zu verhindern, schlagen Baden-Württemberg und Bayern verschiedene Anpassungen in den Regelungen vor.

Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Flexibilität bei Arzneimittelimporten. Die derzeitigen Regelungen sollen laut dem Vorschlag der Länder sowohl für den Großhandel als auch für öffentliche Apotheken flexibler, rechtssicherer und unbürokratischer gestaltet werden. Insbesondere wird die Erweiterung der Regelungen für Einzelimporte angestrebt, die derzeit nur Krankenhausapotheken gestattet sind.

Um Austauschmöglichkeiten für nicht vorrätige Arzneimittel flexibler zu gestalten, schlagen die Länder vor, die während der Pandemie geltenden Regelungen zu verlängern. Hierbei sollen Ärzte die Möglichkeit erhalten, bei Nichtverfügbarkeit eines Wirkstoffs auf einen nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehenden Wirkstoff auszuweichen.

Um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, schlagen die Länder vor, dass Apotheken mit entsprechenden Produktionskapazitäten unbürokratisch "Fiebersäfte" und "Fieberzäpfchen" herstellen und vertreiben dürfen.

Die Reduzierung der Abhängigkeit von Lieferketten steht ebenfalls im Fokus des Antrags. Die Länder plädieren für die Stärkung des europäischen Marktes, unter anderem durch die Verlängerung von Rabattverträgen. Zudem soll das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz angepasst werden, um Innovationen nicht zu behindern und die Verlagerung von Wirkstoffherstellern in Drittstaaten zu verhindern.

In Anbetracht der im Oktober des Vorjahres veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission zu Maßnahmen gegen Lieferengpässe fordern die Länder die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie im Einklang mit den EU-Plänen zu entwickeln. Der Bundesrat wird aufgefordert, den Antrag in der Sitzung am 22. März zu behandeln und ihn anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Securpharm-Störung: Apotheken ringen mit Systeminstabilität und suchen nach Lösungen

In einem jüngsten Vorfall erlebten Apotheken in Deutschland vorübergehende Beeinträchtigungen des Arzneimittelsicherheitssystems Securpharm aufgrund technischer Störungen. Das System, das dazu dient, die Authentizität von Arzneimitteln zu überprüfen, zeigte Instabilität, insbesondere im Apothekenserver und der Herstellerdatenbank.

Gemäß dem Statusbericht des Systems waren Apotheken zeitweise nicht in der Lage, die Echtheit von Arzneimitteln zu überprüfen. Obwohl das System zwischenzeitlich als wieder verfügbar markiert wurde, blieb die Situation unsicher, da es erneut zu Ausfällen kam. Die Herstellerdatenbank, die für die Überprüfung individueller Erkennungsmerkmale verantwortlich ist, stellte einen besonders kritischen Punkt dar.

Apotheker äußerten Ratlosigkeit angesichts der Störung und suchten nach Alternativen, um den Versorgungsauftrag aufrechtzuerhalten. Einige Apotheken setzten den Betrieb trotz der Systemprobleme fort, während andere mögliche Auswirkungen auf das E-Rezept und die Chargenverfolgung in Frage stellten.

Das Berliner Unternehmen ACS PharmaProtect, das Securpharm verwaltet, bestätigte das Problem und arbeitet intern an einer Lösung. Die genaue Ursache für die Störung blieb vorerst unbekannt. Apotheker zeigten sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Durchführung von Transaktionen und den Informationsaustausch mit der Herstellerdatenbank.

Securpharm besteht aus verschiedenen Teilsystemen, darunter die Herstellerdatenbank, die durch die Interaktion mit dem Apothekensystem eine erfolgreiche Verifikation von Arzneimitteln ermöglicht. Bei vorübergehenden technischen Störungen erlaubt Securpharm die Abgabe von Arzneimitteln, mit der Verifizierung und Ausbuchung, die später nach Behoben der Probleme erfolgen muss.

Für den Fall, dass Softwareprodukte Anfragen an das Securpharm-System puffern können, wurde darauf hingewiesen, wiederholte Ausbuchungsversuche zu vermeiden, um mögliche Fehlalarme zu minimieren. Falls die Pufferfunktion nicht verfügbar ist, wurde empfohlen, manuell Seriennummern und Produktcodes vor der Abgabe zu notieren. Die manuelle Verifikation und Ausbuchung können durch Apothekenangestellte über die grafische Benutzeroberfläche des Securpharm-Apothekenservers durchgeführt werden, sobald das System wieder stabil ist.

Virchowbund fordert wegweisendes 'Praxiszukunftsgesetz' zur Stärkung des deutschen Gesundheitswesens

In einem aktuellen Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, dass das deutsche Gesundheitswesen resilienter gegenüber Krisen werden muss. Er plant einen Gesetzentwurf für ein "Praxiszukunftsgesetz", den er bereits im Sommer vorlegen möchte. Dr. Dirk Heinrich vom Virchowbund unterstützt diese Initiative und fordert eine Stärkung der Arztpraxen.

Der Bundesgesundheitsminister spricht von einer "Zeitenwende im Gesundheitswesen" und betont besonders die Notwendigkeit, die Versorgung von Verletzten und Verwundeten klar zu regeln. Heinrich warnt vor zentralisierten Strukturen, da sie anfälliger für Angriffe und flächendeckende Ausfälle seien. Er hebt hervor, dass das dezentrale Netz von rund 100.000 Arztpraxen in Deutschland einen strategischen Vorteil für die sichere Versorgung darstellt und betont die Dringlichkeit, diese zu stärken.

Während der Corona-Pandemie spielten Arztpraxen eine entscheidende Rolle in der Patientenversorgung und Impfkampagnen. Der Virchowbund unterstreicht, dass sie Krankenhäuser vor Überlastung geschützt haben. Trotz des herausragenden Engagements der Mitarbeiter, darunter Medizinische Fachangestellte (MFA), sei dieser Einsatz von der Politik nicht angemessen gewürdigt worden. Der Virchowbund fordert daher ein "Praxiszukunftsgesetz" mit mehreren zentralen Forderungen.

Dazu gehören die Abschaffung der Budgets im ambulanten Sektor, die Beseitigung von Regressen, die vollständige Gegenfinanzierung der Kosten für die digitale Transformation, die sofortige und volle Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen für MFA, die Förderung der Niederlassung in Einzelpraxen und ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften sowie der Schutz vor Monopoltendenzen durch investorengetriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Weiterhin werden Bürokratieabbau, Ausbau der ambulanten Weiterbildung und regelmäßige Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübungen gefordert.

Der Virchowbund äußert zudem Bedenken bezüglich der geplanten Umstrukturierung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die bisherige effiziente Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Medizinpersonal könnte durch diese Maßnahme beeinträchtigt werden. Dr. Heinrich warnt davor, dass jede Schwächung einer Säule der Versorgung, sei es in Praxen, Kliniken oder anderen Einrichtungen, der gesamten Bevölkerung schaden könnte.

Einzelner Extremfall: Über 200 Covid-Impfungen zeigen keinerlei negative Auswirkungen auf Immunsystem

In einer aktuellen Studie der Universität und des Uniklinikums Erlangen wurde ein bemerkenswerter Einzelfall eines Mannes untersucht, der sich mehr als 200 Mal gegen Covid-19 impfen ließ, ohne dabei negative Auswirkungen auf sein Immunsystem zu erleben. Die Forscher analysierten Blutproben dieses Viel-Impflings über mehrere Jahre hinweg und stellten fest, dass sein Immunsystem nicht nur normal funktionierte, sondern bestimmte Abwehrzellen und Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus sogar häufiger vorhanden waren als bei Personen, die nur drei Impfungen erhalten hatten.

Die Studie, deren Ergebnisse am Dienstag in der Fachzeitschrift "The Lancet Infectious Diseases" veröffentlicht wurden, betont jedoch ausdrücklich, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Daher lassen sich keine allgemeinen Schlussfolgerungen für die breite Bevölkerung oder Empfehlungen ableiten. Dies unterstreicht die einzigartige Natur dieses Falls und die Notwendigkeit weiterer Forschung auf diesem Gebiet.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) gibt weiterhin ihre Empfehlungen ab: Gesunde Erwachsene bis 59 Jahren sollten eine Basisimmunität von drei Impfungen oder Infektionen haben, während Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen zusätzlich eine jährliche Auffrischung empfohlen wird.

Der Mann, der durch Medienberichte auf die Aufmerksamkeit der Erlanger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelenkt wurde, hatte sich aus persönlichen Gründen 217 Mal gegen Corona impfen lassen, wobei 134 Impfungen offiziell bestätigt wurden. Die Impfungen umfassten acht verschiedene Vakzine, darunter auch unterschiedliche mRNA-Impfstoffe.

Um herauszufinden, ob das Immunsystem des Mannes aufgrund der Vielzahl der Impfungen an Effektivität verloren hatte, luden die Forscher den Betroffenen nach Erlangen ein. Die Studie ergab jedoch keine Anzeichen dafür, dass Gewöhnungseffekte die Wirksamkeit seiner Abwehrzellen gegen Coronaviren beeinträchtigt hätten.

Interessanterweise ließ sich der Mann während der Studie erneut impfen – zum 217. Mal. Dies führte zu einer signifikanten Erhöhung der Anzahl von Antikörpern. Zusätzliche Tests zeigten, dass sein Immunsystem weiterhin wirksam gegenüber anderen Erregern war. Die Ergebnisse dieser Studie werfen Fragen auf und könnten weitere Erkenntnisse über die Dynamik des Immunsystems und die Reaktion auf wiederholte Impfungen liefern.

Deutsches Gesundheitssystem: Lauterbach kündigt umfassende Reform für den Ernstfall an

Im Zuge einer weitreichenden Reform des deutschen Gesundheitssystems kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, im Sommer ein neues "Sicherstellungsgesetz" auf den Weg zu bringen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Gesundheitssystem auf den Fall einer militärischen Auseinandersetzung mit deutscher Beteiligung vorzubereiten. Lauterbach bezeichnete dies als bevorstehende "Zeitenwende im Gesundheitssystem". Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigte die Entwicklung des Gesetzes, welches derzeit intern im Kabinett diskutiert wird.

Im Fokus steht die potenzielle Rolle Deutschlands als "Drehscheibe der Verletzten" im NATO-Bündnisfall. Laut Lauterbach bedarf es zahlreicher Anpassungen, um im Krisenfall klare Zuständigkeiten und effiziente Abläufe in Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitsämtern sicherzustellen. Dazu gehören die Verteilung von Verletzten auf Kliniken im gesamten Land, transparente Meldewege und die Möglichkeit von Patientenverlegungen innerhalb Deutschlands. Der Minister betonte, dass bestehende Vorschriften zur Bevorratung nicht ausreichen und erweitert werden müssen. Zudem müsse im Ernstfall der Einsatz und die Verteilung von medizinischem Personal klar geregelt und durch Übungen vorbereitet werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Apotheken, da Lauterbach betonte, dass die aktuellen Bevorratungsvorschriften für den militärischen Ernstfall nicht ausreichen und überarbeitet werden müssen. Das BMG konnte bislang jedoch keine konkreten Pläne für die Arzneimittelbevorratung und die Bewältigung von Lieferkettenproblemen im Kriegsfall vorlegen.

In einem offenen Brief an Lauterbach begrüßten die Katastrophenschutzexperten Thomas Wellenhofer und Ralf Schabik, beide Apotheker und Führungskräfte im Katastrophenschutz, die Initiative des Ministers. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass in seinen Ausführungen die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die flächendeckende Apothekenpräsenz mit Herstellungskompetenz sei entscheidend für die Bewältigung von Krisen, Epidemien und Katastrophen und trage zur Resilienz bei.

Neues Antibiotikum Gepotidacin zeigt vielversprechende Ergebnisse gegen Harnwegsinfektionen und Gonorrhö in Phase-III-Studien

In vielversprechenden Phase-III-Ergebnissen wurde das Triazaacenaphthylen-Antibiotikum Gepotidacin erfolgreich gegen unkomplizierte Harnwegsinfektionen und Gonorrhö getestet. Mit Antibiotikaresistenzen als zunehmendem Problem bei bakteriellen Infektionen sind neue therapeutische Optionen dringend erforderlich. Das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (GSK) führte ein umfangreiches Phase-III-Studienprogramm durch, um die Wirksamkeit von Gepotidacin zu untersuchen.

Die EAGLE-1-Studie verglich die orale Gabe von Gepotidacin mit der Kombination aus intramuskulärem Ceftriaxon und oralem Azithromycin bei etwa 600 Erwachsenen mit unkomplizierter Gonorrhö, verursacht durch Neisseria gonorrhoeae. Die Ergebnisse, bekanntgegeben in einer Pressemitteilung von GSK am 26. Februar 2024, zeigten die Nichtunterlegenheit von Gepotidacin in Bezug auf die Wirksamkeit.

Im renommierten Fachjournal "The Lancet" wurden die Ergebnisse der randomisierten, doppelblinden Nichtunterlegenheitsstudien EAGLE-2 und -3 veröffentlicht. Über 3000 Frauen ab zwölf Jahren mit mindestens zwei Symptomen einer Harnwegsinfektion wurden in die Studien eingeschlossen. Die Teilnehmerinnen erhielten entweder fünf Tage lang zweimal täglich 1500 mg Gepotidacin oder zweimal täglich 100 mg Nitrofurantoin. Aufgrund überlegener Wirksamkeit konnte Gepotidacin vorzeitig als effektiv eingestuft werden, mit Erfolgsraten von 50,6% bzw. 58,5% gegenüber 47,0% bzw. 43,6% in der Nitrofurantoin-Gruppe. Die häufigste Nebenwirkung war Diarrhö.

In der Zeitschrift "Biospektrum" analysierte Prof. Dr. Henning Hintzsche, Apotheker und Toxikologe, den neuen Wirkstoff. Dank seines dualen Wirkmechanismus sei zu erwarten, dass Resistenzen nicht so schnell entstehen wie bei anderen Antibiotika. Die praktische Relevanz dieser Erkenntnisse wird jedoch erst im Zuge einer breiten Anwendung des neuen Antibiotikums feststellbar sein.

Apothekenreform: Kontroverse Diskussion über Eckpunktepapier und dessen potenziell systemverändernde Wirkung

Im Zuge der INTERPHARM fand eine bedeutende Diskussionsrunde statt, bei der das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach zur geplanten Apothekenreform im Mittelpunkt stand. Namhafte Teilnehmer wie Verleger Dr. Christian Rotta, Verbandschefin Ina Hofferberth, Hochschulprofessor Dr. Elmar J. Mand und Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser analysierten kritisch die Risiken und Chancen des Papiers.

Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums adressiert den dringenden Handlungsbedarf, um die Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten angesichts von Fachkräftemangel und Stadt-Land-Gefälle sicherzustellen. Die Diskussion konzentrierte sich insbesondere auf die Honorierung der Apotheker. Kritikpunkte waren die als unzureichend empfundene Erhöhung der Nacht- und Notdienstzuschläge sowie die schrittweise Absenkung des prozentualen Zuschlags, welche von Experten als "nicht angemessen" und "Unverschämtheit" bezeichnet wurden.

Ein zentraler Streitpunkt entfachte sich um die "Apotheke Light" oder Telepharmazie, welche die Möglichkeit vorsieht, dass nicht approbierte Mitarbeiter unter Anleitung eines Apothekers Arzneimittel abgeben. Die Diskussionsteilnehmer äußerten erhebliche Skepsis und warnten vor einer möglichen "systemzerstörenden Wirkung", die die Apothekenstruktur grundlegend verändern könnte.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die im Eckpunktepapier vorgesehene Entbürokratisierung, die von einigen als "gefährlicher Begriff" interpretiert wurde. Die Aussicht, dass Apotheker zusätzliche Versorgungsaufgaben übernehmen sollen, stieß auf Kritik, insbesondere vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Personalmangels in der Branche.

Die Experten waren sich einig, dass die Standesvertretungen aktiver werden müssen, um politische Aufklärung zu betreiben und Druck von der Basis nach oben auszuüben. Trotz kritischer Bewertungen des Papiers wurden auch einige positive Aspekte, wie die Flexibilisierung der Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur Verteilung der Filialleitung auf zwei Personen, genannt.

Die Diskussion endete mit dem Appell, dass die Standesvertretungen intensiver in den Verhandlungsprozess eingreifen sollten. Es wurde betont, dass, obwohl der Gesundheitsminister nicht immer zugänglich sei, auf dem Verhandlungsweg Fortschritte erzielt werden könnten. Einige als positiv bewertete Aspekte des Eckpunktepapiers wurden ebenfalls anerkannt, wenngleich die Gesamtbewertung kritisch ausfiel.

Versorgungskrise: Aspirin i.v. Lieferengpässe bedrohen Notfallversorgung

Der Lieferengpass von Aspirin i.v. 500 mg dauert bereits seit knapp einem Jahr an und wird durch Produktionsbeschränkungen bei einem externen Hersteller verursacht, so Bayer. Die Situation bleibt angespannt, und Lieferungen erfolgen derzeit nur in reduzierten Mengen. In Hessen müssen Apotheker, die Arztpraxen beliefern möchten, nun nachweisen, dass ihre Apotheke entweder ein Krankenhaus oder einen Rettungsdienst beliefert.

Die gestiegene Nachfrage nach Aspirin i.v. besteht laut Bayer seit November 2022, begleitet von Produktionsproblemen. Der Wirkstoff wird in komplexen Produktionsaufträgen hergestellt, die die Zusammenarbeit mit spezialisierten Herstellern erfordern. Ein Ende des Lieferengpasses ist noch nicht absehbar. Im Mai 2022 kündigte der Hersteller an, dass Aspirin i.v. 500 mg nur noch per Direktbestellung bei Bayer Vital bezogen werden kann.

Um sicherzustellen, dass das Medikament nur noch bei akutem Koronarsyndrom (ACS-Indikation) eingesetzt wird, müssen Neukunden nachweisen, dass sie es für die Bestückung von Rettungswagen benötigen. Bayer behält sich vor, die Abgabemengen unter Umständen zu kontingentieren. Ein Apotheker aus Hessen berichtet, dass er aufgrund dieser Regelung eine Bestellung nicht beliefern konnte. Dies hat insbesondere negative Auswirkungen auf Hausärzte und Patienten, vor allem in Notfällen wie Schlaganfällen oder Herzinfarkten, bei denen das Medikament dringend benötigt wird.

Der Apotheker betont die Wichtigkeit von Aspirin i.v. in jedem Arztkoffer, da Ärzte oft multimorbide und immobile Patienten besuchen, bei denen Komplikationen schnell behandelt werden müssen. Trotz alternativer Produkte aus dem Ausland, wie Aspégic aus Frankreich, war der Bezug von Sprechstunden-Importen gemäß den Ausnahmeregelungen im Arzneimittelgesetz nur bis zum Jahresende möglich. Seit Jahresbeginn gelten wieder die Regelungen für einen Einzelimport von Aspirin i.v. 500 mg.

Deutsche Cannabis-Legalisierung: Spannungen mit UN-Regelungen werfen Fragen auf

Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland kritisiert und darauf hingewiesen, dass sie im Widerspruch zu den bestehenden internationalen Regelungen steht. Laut dem INCB-Bericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, erlauben die UN-Drogenübereinkommen von 1961 den Gebrauch von Cannabis ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke. Ein weiteres Übereinkommen aus dem Jahr 1988 legt fest, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssen.

Das deutsche Bundesgesundheitsministerium hat in Reaktion darauf betont, dass das Cannabis-Gesetz intensiv mit den Verfassungsressorts abgestimmt wurde. Ein Ministeriumssprecher erklärte in Berlin, das Gesetz regle den Eigenanbau zum Eigenkonsum und sei nach Auffassung der Bundesregierung mit internationalem Recht vereinbar.

Der in Wien ansässige INCB, bestehend aus 13 Fachleuten, überwacht die Einhaltung globaler Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Trotz des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis betont das Gremium, dass eine solche Freigabe völkerrechtlich nicht möglich sei. Allerdings weist der INCB darauf hin, dass Länder den Besitz und Konsum durch Entkriminalisierung fördern können, indem sie auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration setzen.

Das deutsche Gesetz zur Legalisierung von Cannabis, das vom Bundestag beschlossen wurde, sieht vor, den Besitz und Anbau der Substanz unter zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zu legalisieren. Das Gesetz wird am 22. März abschließend im Bundesrat behandelt. Obwohl es nicht der Zustimmung bedarf, könnte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Verfahren zu verlangsamen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern äußern auch einige Länder Bedenken, insbesondere in Bezug auf den geplanten Start der Legalisierung zum 1. April. CDU und CSU argumentieren zudem, dass die Legalisierung gegen Völker- und Europarecht verstoße. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland bleibt somit kontrovers und komplex.

EU einigt sich auf wegweisende Verpackungsverordnung zur Eindämmung von Müllflut

EU-Institutionen haben gestern Abend eine wegweisende Einigung über eine neue Verpackungsverordnung erzielt, die darauf abzielt, den wachsenden Verpackungsmüll in der EU zu bewältigen. Die Vereinbarung sieht vor, dass ab 2030 sämtliche Verpackungen in der EU recycelbar sein müssen, um den erheblichen Anteil von Verpackungsabfällen am Gesamtabfallvolumen zu reduzieren. Mit fast 190 Kilogramm Verpackungsmüll pro Einwohner und Jahr und einem Anstieg von 20 Prozent zwischen 2009 und 2020 steht die EU vor der Herausforderung, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren.

Insbesondere Kunststoffverpackungen stellen ein Problem dar, da sie aus fossilen Brennstoffen bestehen und bei ihrer Entsorgung CO2 freigesetzt wird. Obwohl die Recyclingquote von Verpackungsabfällen zwischen 2009 und 2020 leicht von 63 Prozent auf 64 Prozent gestiegen ist, hat sich die Quote seit 2016 nicht mehr erhöht und ist auf das Niveau von 2011 zurückgegangen.

Die neue Verpackungsverordnung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und setzt ehrgeizige Ziele. Neben der Forderung nach Recyclebarkeit bis 2030 werden auch eine Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung und die Reduzierung bedenklicher Stoffe vorgeschrieben. Die Verwendung von "ewigen Chemikalien" in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt wird untersagt, während verbindliche Recyclingziele für bestimmte Arten von Einwegverpackungen festgelegt sind.

Die EU schreibt zudem vor, dass bestimmte Verpackungen einen maximalen Leerraumanteil von 50 Prozent haben dürfen. Hersteller und Importeure werden verpflichtet, das Gewicht und Volumen von Verpackungen zu minimieren, mit Ausnahmen für bereits geschützte Verpackungsdesigns.

Trotz dieser weitreichenden Maßnahmen besteht eine befristete Ausnahmeregelung für Primärverpackungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten bis zum 31. Dezember 2034, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Pharmaindustrie zeigt Verständnis für diese Ausnahme, warnt jedoch vor erheblichem Investitionsaufwand und neuen Nachhaltigkeitsanforderungen.

Der Gesundheitspolitiker Peter Liese kommentierte die Einigung als "Zeitenwende in der EU-Politik". Kritikpunkte, wie detaillierte Verbote von Kleinstverpackungen aus Papier, wurden berücksichtigt. Der ausgearbeitete Text muss nun von den beteiligten Parlamentsausschüssen und schließlich vom EU-Plenum bestätigt werden. Die Verabschiedung der neuen EU-Verpackungsverordnung wird voraussichtlich vor der Europawahl im Juni 2024 erfolgen.

Bayer im Wandel: Finanzherausforderungen, Glyphosat-Prozesse und Aspirin-Jubiläum prägen das Jahr

Im Geschäftsjahr 2023 sah sich der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die hauptsächlich auf hohe Schulden und kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat zurückzuführen waren. Das Unternehmen meldete einen Verlust von 2,9 Milliarden Euro, im starken Kontrast zu einem Vorjahresgewinn von 4,2 Milliarden Euro. Dieser Rückgang resultierte unter anderem aus bedeutenden Wertberichtigungen in der Agrarsparte.

Trotz dieser finanziellen Unannehmlichkeiten plant Bayer vorerst keine Unternehmensaufspaltung, wie Konzernchef Bill Anderson betonte. Stattdessen strebt das Unternehmen an, die Geschäftsentwicklung zu verbessern und die strategische Flexibilität zu erhöhen. Ein neues Organisationsmodell soll ab 2026 jährliche Kosteneinsparungen von zwei Milliarden Euro bei den Organisationskosten ermöglichen.

Der Fokus der Probleme liegt insbesondere auf dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup, den Bayer 2018 durch die Übernahme von Monsanto erworben hatte. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in den USA, die sich auf die behaupteten Krebsrisiken von Glyphosat beziehen, stieg auf rund 54.000 offene Fälle an, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Geschäftsbericht für 2023 hervorgeht. Trotz bereits getroffener Vergleiche oder Ausschlusskriterien belaufen sich die dafür gebildeten Rückstellungen per Ende 2023 auf 6,3 Milliarden US-Dollar.

Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Bayer einen weiteren Rückgang des operativen Gewinns. Das bereinigte operative Ergebnis (Ebitda) soll zwischen 10,7 Milliarden und 11,3 Milliarden Euro liegen, verglichen mit 11,7 Milliarden Euro im Jahr 2023. Der Umsatz für 2024 wird, bereinigt um Wechselkurs- und Sondereffekte, auf 47 Milliarden bis 49 Milliarden Euro prognostiziert.

Trotz dieser wirtschaftlichen Herausforderungen gibt es auch positive Nachrichten für Bayer, da das Unternehmen den 125. Geburtstag von Aspirin feiert. Das 1899 eingetragene Medikament bleibt ein wichtiger Umsatzbringer für Bayer, und das Unternehmen setzt weiterhin auf Forschung und Entwicklung im Bereich Aspirin. Der Umsatz mit Aspirin-Produkten wird auf mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr geschätzt.

Optimierung der Allergietherapie: Prof. Zuberbier plädiert für kontinuierliche und frühzeitige Behandlung

In einer aktuellen Analyse der Allergietherapie betont Professor Dr. Torsten Zuberbier vom Institut für Allergieforschung an der Charité die mangelhafte Behandlung von Allergikern gemäß den Leitlinien. Lediglich 10 Prozent der Betroffenen erhalten demnach eine korrekte Therapie. Zuberbier hebt hervor, dass viele Patienten Antiallergika als Ad-hoc-Therapie verstehen und sie nur bei akuten Beschwerden anwenden, was laut ihm ein Trugschluss ist. Er plädiert für eine durchgängige Therapie über längere Symptomphasen, um das volle Wirkvermögen von Antihistaminika auszuschöpfen.

Der renommierte Allergologe erklärt, dass Antihistaminika wie eine Steckdosensicherung wirken, indem sie das Andocken von Histaminen an Rezeptoren verhindern. Die zeitnahe Einnahme vor dem Auftreten von Beschwerden ist dabei entscheidend. Zuberbier weist auf die Sensibilität des Histaminrezeptors hin, der durch vermehrte Stimulation empfindlicher reagiert. Daher sei die kontinuierliche Therapie über die gesamte Pollenflugsaison essenziell, um Symptomphasen zu vermeiden.

Neuere Generationen von Antihistaminika wie Bilastin, Desloratadin und Fexofenadin werden als fortschrittlich und effektiv betrachtet. Insbesondere Bilastin wird aufgrund seiner fehlenden sedierenden Effekte herausgestellt. Bei Nasensymptomen empfiehlt Zuberbier topische Glucocorticoide als erste Wahl, insbesondere für Hausstauballergiker.

Der Experte betont die Rolle des Apothekenteams bei der Verbesserung der Versorgung von Allergikern. Er mahnt zur Aufklärung über die Bedeutung einer kontinuierlichen Therapie und unterstreicht die Wichtigkeit einer fachmännischen Diagnose. Neben Antihistaminika dürfen auch nasale Steroide auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung rezeptiert werden, sofern die Symptome ausgeprägt sind.

Zuberbier plädiert für eine stufenweise Therapie, die von Allgemeinmedizinern bis zu Spezialisten reicht. Er sieht auch den Apotheker in der Verantwortung, Patienten über die Notwendigkeit einer korrekten Diagnose zu informieren. Abschließend betont er, dass eine langfristige ärztliche Begleitung entscheidend ist, um die Wirksamkeit der Behandlung zu überwachen und individuelle Anpassungen vorzunehmen.

Long Covid: Geschlechtsspezifische Unterschiede und Immunprofile enthüllt durch wegweisende Studie

In einer aktuellen Studie, veröffentlicht auf dem Preprint-Server "Medrxiv", haben Forscher der Yale School of Medicine unter der Leitung von Julio Silva geschlechtsspezifische Unterschiede in den Ausprägungen von Long Covid nach einer akuten SARS-CoV-2-Infektion untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Frauen deutlich häufiger von Long Covid betroffen sind als Männer.

Die Querschnittsstudie umfasste 165 Probanden, aufgeteilt in weibliche Kontrollpersonen (nicht infiziert und genesen), männliche Kontrollpersonen (nicht infiziert und genesen), weibliche Long-Covid-Patienten und männliche Long-Covid-Patienten. Obwohl einige Long-Covid-Symptome bei beiden Geschlechtern ähnlich auftraten, zeigten sich signifikante Unterschiede in der Symptomhäufigkeit.

Frauen mit Long Covid berichteten häufiger über Symptome wie Schwellungen, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Krämpfe im Vergleich zu männlichen Patienten. Besonders herausragend waren geschlechtsspezifische Symptome wie Haarausfall bei Frauen und sexuelle Funktionsstörungen bei Männern.

Die immunologische Analyse offenbarte ebenfalls geschlechtsspezifische Unterschiede. Long-Covid-Frauen wiesen erschöpfte und Zytokin-sezernierende T-Zellen sowie Antikörper gegen lytische Antigene von Herpesviren auf. Bei Long-Covid-Männern hingegen wurden vermehrt NK-Zellen festgestellt, während Monozyten und plasmazytoide dendritische Zellen abnahmen. Männliche Patienten zeigten zudem erhöhte Spiegel an bestimmten immunologischen Merkmalen im Vergleich zu den weiblichen Patienten.

Eine bemerkenswerte Entdeckung war, dass niedrigere Testosteronwerte bei Frauen mit Long Covid signifikant waren und als wichtigster negativer Hormonprädiktor für Long Covid bei Frauen fungierten. Bei Männern hingegen waren niedrigere Estradiolwerte mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für Long Covid verbunden.

Durch den Einsatz von maschinellem Lernen konnten unabhängig von Hormonkonzentrationen geschlechtsspezifische Immunscores etabliert werden. Diese ermöglichten eine präzise Vorhersage des Long-Covid-Status bei Frauen mit einer Genauigkeit von 86 Prozent und bei Männern mit einer Genauigkeit von 87 Prozent.

Insgesamt verdeutlichen diese Ergebnisse, dass männliche und weibliche Long-Covid-Patienten unterschiedliche Immunprofile aufweisen. Der Testosterongehalt erwies sich als entscheidender Prädiktor für Long Covid, unabhängig vom Geschlecht. Ein höherer Testosteronspiegel bei Frauen korrelierte mit einem stärkeren männlichen Long-Covid-Immunscore, während bei Männern mit Long Covid ein niedrigerer Testosteronspiegel mit einem höheren Long-Covid-Immunscore assoziiert war.

Kommentar:

Die Einführung der Retax-Versicherung markiert einen bedeutenden Schritt für Apotheken in Deutschland. Der Schutz vor finanziellen Unsicherheiten durch formale Rezeptmängel und Rahmenvertragsverletzungen wird nicht nur als dringend notwendig erkannt, sondern könnte auch eine entscheidende Rolle für die langfristige Stabilität der Apothekenlandschaft spielen. Diese innovative Absicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern ermöglicht den Apothekern auch, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen. In einer Zeit, in der die Gesundheitsbranche mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist, könnte die Retax-Versicherung eine wegweisende Lösung sein, um die Widerstandsfähigkeit der Apotheken zu stärken und einen soliden Grundstein für ihre Zukunft zu legen.

Die Karlsruher Apotheker haben in einem dringenden Brief an Gesundheitsvertreter auf die wiederholten Ausfälle beim Einlösen von E-Rezepten hingewiesen. Die Liste der technischen Pannen ist besorgniserregend, und der Brief unterstreicht die schwerwiegenden Folgen für Patienten, die dringend auf ihre Medikamente angewiesen sind. Die Forderung nach einer vollständig redundanten Technischen Infrastruktur und einer Ausfallgebühr für betroffene Dienstleister ist verständlich. Die Politik muss rasch handeln, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung nicht weiter zu gefährden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle betont die differenzierte Verantwortung bei winterlicher Räum- und Streupflicht. Es verdeutlicht, dass Gemeinden nicht uneingeschränkt haften, sondern im Rahmen des Mach- und Zumutbaren agieren. Die Berücksichtigung von individuellem Verhalten und Selbstgefährdung in diesem Kontext ist ähnlich der Verantwortung von Apotheken für die Sicherheit ihrer Patienten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer ausgewogenen Betrachtung von Umständen und Pflichten in Rechtsprechung und Verwaltung.

Das EuGH-Urteil setzt klare Standards für kostenfreie Rücktritte von Pauschalreisen. Die Betonung der Unvorhersehbarkeit außergewöhnlicher Umstände schützt vor Missbrauch und stärkt die Verbraucherrechte. Reiseveranstalter müssen transparent über Risiken informieren, was zu einer verbesserten Vertrauensbasis führen kann. Insgesamt markiert die Entscheidung einen positiven Schritt hin zu mehr Klarheit und Fairness im Bereich der Pauschalreisen.

Die Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses gegen den OTC-Switch von Desogestrel 75 µg basiert auf Bedenken hinsichtlich der begrenzten Nebenwirkungsdaten bei Jugendlichen und der Notwendigkeit einer sorgfältigen Anamnese. Die Diskussion über Thromboembolien und psychische Nebenwirkungen prägte die Debatte, wobei der Antragsteller betonte, dass gestagenhaltige Monopräparate das Thromboserisiko nicht erhöhen. Die Adhärenz der Einnahme wurde ebenfalls diskutiert. Gesellschaftliche Fragen, wie der Zugang zu Verhütungsmitteln, wurden angesprochen, wobei der mögliche Einfluss auf den Versandhandel betont wurde. Letztendlich bleibt unklar, welche Faktoren die einstimmige Ablehnung des OTC-Switch beeinflusst haben.

Die stagnierende Zusammenarbeit zwischen GoSpring und Apotheker Hans Jacob wirft einen Schatten auf die einst vielversprechende Telemedizin-Plattform. Das Verbot des Sildenafil-Werbeclips markierte einen Wendepunkt, während Jacob betont, dass Telemedizin in ausgewählten Bereichen weiterhin relevant ist. Die Herausforderungen von Wellster, darunter Lieferengpässe und ein gerichtliches Urteil, zeigen, dass der Weg für innovative Gesundheitslösungen nicht immer reibungslos verläuft.

Die Einführung des E-Rezepts in Apotheken bringt unerwartete Unsicherheiten hervor, insbesondere bezüglich der Datensicherung. Die fehlende Versicherung für E-Rezepte nach deren Transfer an das Rechenzentrum verursacht finanzielle Belastungen für Apotheken. Die mangelnde klare Zuständigkeit zwischen Warenwirtschaftssystem und Rechenzentrum führt zu einem Spielball-Effekt für die Apotheken. Eine verbesserte Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Akteuren sind entscheidend, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Sicherheit von E-Rezepten zu gewährleisten.

Redcare, ein Online-Apothekenanbieter, verzeichnet ein beeindruckendes Umsatzwachstum von 49 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro, teilweise durch die Übernahme von Mediservice. Trotzdem bleibt die Profitabilität eine Herausforderung, mit einem Verlust von 11,6 Millionen Euro nach Steuern. Die Auswirkungen des E-Rezepts auf das Geschäft sind unklar, und die Prognose für das kommende Jahr enthält keine klare Beurteilung. Die strategische Partnerschaft mit Galenica und die Plattform-Infrastruktur-Expansion werden betont, aber die Unsicherheit über die Rx-Profite und die E-Rezept-Implementierung bleibt bestehen.

Die derzeitigen technischen Probleme bei der Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements sind bedauerlich und betreffen die eGK-Einlesung sowie das Einlösen von E-Rezepten. Die gemeldeten Störungen zur vollen Stunde können offenbar durch wiederholtes Einstecken der eGK vorübergehend behoben werden. Die Verantwortlichkeit liegt beim Betreiber GKV Informatik, und die GKVI arbeitet daran, die Ursache schnellstmöglich zu identifizieren. Nutzer sollten offizielle Kanäle für weitere Updates im Auge behalten.

Die von Baden-Württemberg und Bayern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung von Arzneimittelengpässen sind begrüßenswert. Die Flexibilisierung von Importregelungen, insbesondere für Einzelimporte in öffentlichen Apotheken, könnte dazu beitragen, künftige Versorgungslücken zu minimieren. Ebenso ist die Forderung nach flexibleren Austauschmöglichkeiten und Anreizen für die Produktion innerhalb der EU sinnvoll, um die Abhängigkeit von externen Lieferketten zu reduzieren. Eine umfassende nationale Strategie im Einklang mit den EU-Plänen erscheint angebracht, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern.

Die vorübergehenden technischen Störungen bei Securpharm zeigen die Anfälligkeit solcher Systeme. Apotheken stehen vor Herausforderungen, ihre Aufgaben trotz der Instabilität aufrechtzuerhalten. Die schnelle Lösung des Problems durch ACS PharmaProtect ist entscheidend, um mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit und den Versorgungsauftrag zu minimieren. Es betont auch die Notwendigkeit, die Robustheit von Systemen zur Gewährleistung der Patientensicherheit zu verbessern.

Die Forderung nach einem "Praxiszukunftsgesetz" durch den Virchowbund ist ein wichtiger Schritt, um die Resilienz des deutschen Gesundheitswesens zu stärken. Die Betonung dezentraler Strukturen und die Unterstützung von rund 100.000 Arztpraxen als strategischen Vorteil sind dabei besonders hervorzuheben. Die geforderten Maßnahmen, darunter die Abschaffung von Budgets, die Gegenfinanzierung der digitalen Transformation und der Schutz vor Monopoltendenzen, sind zentral, um die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass die politische Umsetzung diesen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems unterstützt.

Die faszinierende Untersuchung eines Mannes, der über 200 Covid-Impfungen erhielt, ohne negative Folgen für sein Immunsystem, wirft spannende Fragen auf. Obwohl es sich um einen Einzelfall handelt, könnte dies wichtige Einblicke in die Immunreaktion auf wiederholte Impfungen bieten und die Forschung vorantreiben.

Die geplante Reform des deutschen Gesundheitssystems, speziell im Hinblick auf den Ernstfall einer militärischen Auseinandersetzung, ist ein notwendiger Schritt, um die nationale Krisenresilienz zu verbessern. Die betonte Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, effizienter Abläufe und erweiterter Bevorratungsvorschriften signalisiert eine proaktive Herangehensweise. Es bleibt jedoch entscheidend, die Vor-Ort-Apotheken eng in die Planung einzubeziehen, da sie eine Schlüsselrolle in der flächendeckenden Versorgung und Herstellungskompetenz spielen, was wiederum die Gesamtwiderstandsfähigkeit des Systems stärkt.

Die vielversprechenden Phase-III-Ergebnisse zu Gepotidacin als neues Antibiotikum gegen Harnwegsinfektionen und Gonorrhö sind ermutigend. Die Studien zeigen nicht nur die Nichtunterlegenheit gegenüber etablierten Therapien, sondern weisen auch auf einen dualen Wirkmechanismus hin, der die Entstehung von Resistenzen verlangsamen könnte. Die vorzeitige Beendigung der Studien aufgrund überlegener Wirksamkeit unterstreicht das Potenzial dieses First-in-Class-Antibiotikums. Prof. Dr. Henning Hintzsche hebt jedoch zu Recht hervor, dass die praktische Relevanz erst mit breiter Anwendung beurteilt werden kann, trotz positiver Perspektiven für die Antibiotikatherapie.

Die Debatte um das Eckpunktepapier zur Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schürte auf der INTERPHARM kontroverse Ansichten. Während das Ziel, die Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten zu stärken, grundsätzlich unterstützt wurde, stießen konkrete Maßnahmen wie die "Apotheke Light" und die Neugestaltung der Honorierung auf erhebliche Kritik. Die Herausforderung liegt nun in einer ausgewogenen Reform, die die flächendeckende Versorgung sichert, ohne die bewährte Apothekenstruktur zu gefährden.

Die anhaltenden Lieferengpässe von Aspirin i.v. 500 mg aufgrund von Produktionsproblemen bereiten weiterhin Sorgen. Die Anforderung, dass Apotheken, die Arztpraxen beliefern wollen, Krankenhäuser oder Rettungsdienste bedienen müssen, verschärft die Situation. Die gestiegene Nachfrage seit November 2022, kombiniert mit der Direktbestellungspolitik von Bayer, beeinträchtigt insbesondere die Versorgung in Notfällen wie Schlaganfällen und Herzinfarkten. Eine rasche Lösung des Engpasses ist dringend erforderlich, um die Patientenversorgung zu gewährleisten.

Die Kritik des UN-Drogenkontrollrats an der geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland unterstreicht die Spannungen zwischen nationalen Gesetzen und internationalen Übereinkommen. Während die Bundesregierung betont, dass das Gesetz im Einklang mit internationalem Recht steht, bleibt die Debatte über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland kontrovers und wirft Fragen zur Vereinbarkeit mit globalen Drogenübereinkommen auf. Der bevorstehende Bundesratsbeschluss wird weitere Einsichten in die Haltung Deutschlands zu diesem brisanten Thema liefern.

Die gestrige Einigung der EU-Institutionen über eine neue Verpackungsverordnung markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen wachsenden Verpackungsmüll. Die Vorgabe, dass ab 2030 sämtliche Verpackungen recycelbar sein müssen, sowie weitere ambitionierte Ziele für die Reduzierung von bedenklichen Stoffen und Einwegverpackungen zeigen einen klaren Fokus auf Umweltschutz. Die befristete Ausnahmeregelung für Arzneimittelverpackungen bis 2034 berücksichtigt die Versorgungssicherheit. Dennoch mahnen Vertreter der Pharmaindustrie vor erheblichem Investitionsaufwand und neuen Nachhaltigkeitsanforderungen. Diese Einigung markiert eine positive Entwicklung, die jedoch sorgfältig abgewogen und umgesetzt werden muss, um die Herausforderungen effektiv anzugehen.

Bayer navigiert durch stürmische Gewässer: Ein Milliardenverlust, Glyphosat-Prozesse und eine Aspirin-Geburtstagsfeier markieren das Jahr. CEO Bill Anderson betont die Notwendigkeit, das Geschäft zu stärken, während neue Ansätze die rechtlichen Risiken minimieren sollen. Ein komplexes Bild, das jedoch auch Raum für das anstehende Aspirin-Jubiläum und die Hoffnung auf langfristige Stabilität bietet.

Die Analyse von Professor Dr. Torsten Zuberbier verdeutlicht die unzureichende Behandlung von Allergikern gemäß Leitlinien. Seine Betonung auf eine kontinuierliche Therapie und die Bedeutung frühzeitiger Antihistaminika-Anwendung bietet wertvolle Einblicke. Zuberbiers Aufruf zur verstärkten Rolle der Apotheker bei der Patientenaufklärung und individuellen Diagnose unterstreicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Versorgung. Insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Allergietherapie.

Die jüngste Studie zur geschlechtsspezifischen Ausprägung von Long Covid nach einer SARS-CoV-2-Infektion liefert aufschlussreiche Erkenntnisse. Frauen zeigen häufiger und ausgeprägtere Symptome, darunter Haarausfall, während Männer vermehrt mit neurologischen Aspekten zu kämpfen haben. Immunologische Unterschiede, insbesondere niedrige Testosteronwerte bei Frauen und niedrige Estradiolwerte bei Männern, beeinflussen die Schwere des Long Covid. Die präzisen Vorhersagen durch maschinelles Lernen könnten einen Schritt in personalisierte Therapieansätze bedeuten, während der Testosterongehalt als zentraler Prädiktor für Long Covid unabhängig vom Geschlecht hervorsticht.

In diesem facettenreichen Panorama von Herausforderungen und Fortschritten in den Bereichen Gesundheitswesen, Pharmaindustrie und darüber hinaus, liegt die Hoffnung auf einer anhaltenden Kooperation und innovativen Lösungsansätzen. Möge die fortwährende Zusammenarbeit dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Effizienz unseres Gesundheitssystems nachhaltig zu stärken. Auf dieser Grundlage können wir gemeinsam eine optimale Versorgung und eine zukunftsweisende Gesundheitslandschaft für alle Patienten gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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