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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Rechtsprechung, regionalen Versorgungsinitiativen und politischen Debatten

Ein Blick auf Recht, Innovation und Herausforderungen in deutschen Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der aktuellen Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf bedeutende Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor. Von wegweisenden Gerichtsurteilen zur Berufsunfähigkeitsversicherung über positive Veränderungen in der Gesundheitsversorgung in Bayern bis hin zu kontroversen Diskussionen über die Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren und die politische Rolle der Gesundheitsbranche – unsere Berichterstattung beleuchtet vielfältige Aspekte, die die Apothekenlandschaft und darüber hinaus beeinflussen. Erfahren Sie mehr über aktuelle Herausforderungen, innovative Ansätze und die Schlüsselrolle der bevorstehenden Wahlen aus erster Hand.

Rechtsprechung stärkt Klarheit in Berufsunfähigkeitsversicherungen: Bedeutung für Apotheker und transparente Vertragsbedingungen

Im jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, datiert auf den 22. August 2023 (Aktenzeichen 4 U 943/20), wurde ein bedeutender Präzedenzfall im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung verhandelt. Der Rechtsstreit betraf eine ehemalige Referentin für Kommunikation, die im Januar 2015 ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen beendete und im April 2015 erstmals ihre Berufsunfähigkeit aufgrund von Erschöpfung bei der betroffenen Versicherung meldete.

Die Klägerin, trotz wiederholter Anfragen der Versicherung, machte erst im Juli 2016 geltend, dass sie Leistungen für den Zeitraum von Dezember 2014 bis April 2016 beanspruche. Die Versicherung, nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, erkannte im Februar 2017 die Leistungen ab dem 1. Januar 2015 an. Allerdings setzte sie eine Befristung bis zum 30. November 2015 fest, da die Klägerin angeblich seit dem 1. Dezember 2015 wieder ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen könne.

In dem folgenden Rechtsstreit argumentierte die Klägerin, dass die Erklärung der Versicherung ein unbefristetes Anerkenntnis darstelle, und forderte Leistungen über den 30. November 2015 hinaus. Das Oberlandesgericht prüfte zunächst die Frage, ob die rückwirkende Befristung der Leistungen rechtens war.

Die Schlüsselkriterien für die Entscheidung waren in den Versicherungsbedingungen festgelegt, die vorsahen, dass Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen für maximal zwölf Monate befristet werden können. Das Gericht stellte fest, dass keiner der vereinbarten Gründe für eine Befristung vorlagen. Daher durfte die Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen im vorliegenden Fall die Leistung nicht befristen. Dabei betonte das Gericht auch die Notwendigkeit einer klaren Begründung, vergleichbar mit regulären Befristungen.

Das Oberlandesgericht behandelte zudem die Möglichkeit einer Uno-actu-Entscheidung, bei der die Versicherung ein Anerkenntnis mit einem Nachprüfungsverfahren verbinden kann. Dabei wurde festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen theoretisch rückwirkende Befristungen vornehmen können. Dies erfordert jedoch formale Voraussetzungen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung für die Einstellung der Leistung.

Die Versicherung erfüllte zunächst nicht die formalen Anforderungen an eine wirksame Einstellung der Versicherungsleistung. Erst im November 2018 wurden die erforderlichen Mitteilungen nachgeholt. Trotzdem war die Klage der Versicherungsnehmerin teilweise erfolgreich, da sie ab Januar 2018 wieder einer vergleichbaren Tätigkeit nachging, jedoch mit einem 31-prozentigen Einkommensrückgang. Dies überstieg die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Zumutbarkeitsgrenze von 20 Prozent, weshalb die neue Tätigkeit für sie nicht akzeptabel war.

Dieses wegweisende Urteil verdeutlicht die Komplexität von Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen und hebt die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsbedingungen hervor. Es unterstreicht, dass Versicherungsnehmer, einschließlich Apotheker, in solchen Angelegenheiten stets professionellen rechtlichen Rat in Anspruch nehmen sollten. Das Urteil trägt somit zur weiteren Klarstellung und Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bei.



Neue Ärztin, Neue Hoffnung: Bayerns Sonderregelung stärkt Gesundheitsversorgung in Ering am Inn


In der bayerischen Gemeinde Ering am Inn wurde kürzlich ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung unternommen. Die Ankunft von Dr. Barbara Lageder als neue Hausärztin in der örtlichen Praxis markiert nicht nur eine erhebliche Erleichterung für die knapp 2000 Einwohner, sondern auch eine Quelle der Hoffnung für den örtlichen Apotheker, Laurentiu Kövari, der die Laurentius-Apotheke vor Ort betreibt.

Seit Oktober 2021 stand die Hausarztpraxis in Ering leer, was zu einer spürbaren Versorgungslücke führte. Patienten mussten auf andere Gemeinden wie Simbach oder Bad Füssing ausweichen, um medizinische Betreuung zu erhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) griff ein und initiierte die Besetzung der vakanten Stelle, um die regionale Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Die Praxisübernahme durch Dr. Lageder erfolgte im Rahmen einer Sonderregelung der KVB. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn die Versorgung in einem bestimmten Planungsbereich als unzureichend betrachtet wird. In diesem Fall ist die KVB gesetzlich dazu verpflichtet, eine eigene Arztpraxis zu betreiben, um die Versorgungslücke zu schließen. Dies ermöglicht Ärzten einen sanften Übergang in die Selbstständigkeit, wobei sie anfänglich von der KVB angestellt sind und die Praxis nach etwa zwei Jahren eigenständig übernehmen.

Die Vorteile dieser Regelung für die niedergelassenen Ärzte sind vielfältig: von fehlenden hohen Anfangsinvestitionen über minimiertes wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus bis hin zur unmittelbaren Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse und einem reduzierten bürokratischen Aufwand.

Dr. Lageder äußerte sich erfreut über die Möglichkeit, im ländlichen Bereich tätig zu werden und die Menschen in Ering und Umgebung ärztlich begleiten zu können. Die KVB unterstützte sie nicht nur bei der Praxiseröffnung, sondern auch auf dem Weg in die Niederlassung, was für sie ein ausschlaggebender Grund war, den Schritt in die Einzelpraxis zu wagen.

Die KV-Vorstandsmitglieder äußerten sich positiv zu der neuen Praxis in Ering und betonten, dass sie zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Planungsbereich Simbach am Inn beitragen werde. Der gute Kontakt zur Gemeinde wurde besonders hervorgehoben, da diese das Vorhaben von Beginn an intensiv unterstützt habe.

Die Installation der neuen Praxis erforderte größere Umbauarbeiten, wobei die Gemeinde Ering aktiv half, die Praxisräumlichkeiten im ehemaligen Pfarrhaus zu modernisieren. Die Öffnungszeiten wurden auf Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, freitags von 11 Uhr sowie montags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr festgelegt, um eine umfassende hausärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Neben den positiven Auswirkungen auf die lokale Gesundheitsversorgung eröffnet die Praxisübernahme auch neue Perspektiven für Apotheker Laurentiu Kövari, dessen Apotheke in den letzten Jahren aufgrund von Corona und der vorherigen Praxisschließung stark belastet wurde. Die Hoffnung auf steigende Umsätze keimt auf, und Kövari zeigt sich zuversichtlich, dass die Präsenz der neuen Ärztin langfristig positive Auswirkungen auf seine Apotheke haben wird.

Insgesamt verdeutlicht diese Entwicklung die Bedeutung von koordinierten Bemühungen zwischen medizinischen Einrichtungen, Gemeinden und Gesundheitsorganisationen, um die Versorgungslücken in ländlichen Gebieten zu schließen und einen nachhaltigen Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten.

Debatte im Sachverständigenausschuss: OTC-Switch für Desogestrel 75µg zur oralen Anwendung - Herausforderungen und Chancen für den Zugang zu Verhütungsmitteln

Im Fokus des aktuellen Sachverständigenausschuss-Treffens für Verschreibungspflicht steht die mögliche Umstellung von Desogestrel 75µg zur oralen Anwendung auf rezeptfreie Abgabe, ein Schritt, der den Wirkstoff aus der bisherigen Verschreibungspflicht entlassen würde. Die Vor- und Nachteile dieses potenziellen OTC-Switches wurden bereits intensiv diskutiert, in Anlehnung an vorangegangene Entscheidungen, wie beispielsweise dem OTC-Switch der "Pille danach".

Befürworter der Rezeptfreiheit führen an, dass ein sich wandelnder Trend in der Verhütungspraxis beobachtet wird, wobei das Kondom die traditionelle Pille als bevorzugtes Verhütungsmittel ablöst. Experten vermuten, dass die bestehende Verschreibungspflicht einen maßgeblichen Einfluss auf diese Verschiebung haben könnte. Ergebnisse einer Studie zeigen, dass mehr als die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter Schwierigkeiten wie lange Wartezeiten in Arztpraxen, Terminprobleme und logistische Hürden bei der Beschaffung von Verhütungsmitteln als beeinträchtigend für den Zugang zu oralen Verhütungsmitteln empfindet.

Ein weiteres zentrales Argument für die Rezeptfreiheit liegt in der als sicherer erachteten Anwendung von Monopräparaten mit Gestagenen, insbesondere der Minipille, im Vergleich zu Kombinationspräparaten mit Östrogenen und Gestagenen. Hierbei wird besonders auf das niedrigere Thromboserisiko hingewiesen, da Monopräparate keine Estrogene enthalten.

Die Apotheken schließen sich dieser Perspektive an und betonen die Wichtigkeit eines unkomplizierten Zugangs zu hormonellen Verhütungsmitteln für Frauen. Für den Fall, dass der OTC-Switch für Desogestrel 75µg umgesetzt wird, weisen Ergebnisse einer im "European Journal of Contraception & Reproductive Health Care" veröffentlichten Studie darauf hin, dass entsprechende Schulungen in Apotheken unerlässlich wären.

Desogestrel, als Gestagen der dritten Generation, unterliegt in der Leber einer Umwandlung durch das Cytochrom P450 (CYP3A)-Isoenzym. Mit einer Bioverfügbarkeit von 81 Prozent und einer Halbwertszeit von zwölf Stunden ermöglicht Desogestrel eine durchgehende Einnahme ohne erforderliche Pillenpause, immer innerhalb desselben zwölfstündigen Zeitfensters. Die Hauptwirkung des Wirkstoffs liegt in der Hemmung der Ovulation sowie der Uterusschleimhaut und der follikularen Entwicklung. Die Verdickung des Zervixschleims verhindert dabei eine Spermien-Penetration. Der geschätzte Pearl-Index von Desogestrel 75µg beläuft sich auf 0,14. Studien legen zudem nahe, dass Desogestrel zur Linderung von Dysmenorrhoe beitragen kann, ohne bisher bestätigten Zusammenhang mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko.

Die Anwendung von Desogestrel ist kontraindiziert bei schweren Leberfunktionsstörungen und akuten Thromboembolien. Eine simultane Einnahme mit Johanniskraut sollte vermieden werden. Die Auswirkungen der Diskussion über den OTC-Switch von Desogestrel werden maßgebliche Folgen für den Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln und die Gesundheitsversorgung von Frauen insgesamt haben.

               

Familienfreundlichkeit in Apotheken: Modernes Arbeitsumfeld als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung

In der heutigen Geschäftswelt gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend an Bedeutung. Auch in Apotheken erkennen Inhaber die Notwendigkeit, ihre Personalpolitik auf familienfreundliche Maßnahmen auszurichten, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern und sie langfristig zu binden.

Die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie betreffen vor allem weibliche Mitarbeiter in Apotheken, da Care-Arbeit häufig traditionell von Frauen übernommen wird. Apothekeninhaber setzen daher vermehrt auf eine offene Kommunikationskultur und konkrete Unterstützungsmaßnahmen, um ihre Mitarbeiter zu entlasten und die Motivation im Team zu stärken.

Flexible Arbeitszeitmodelle sind dabei ein zentraler Ansatzpunkt. Die meisten Apotheken bieten bereits entsprechende Angebote an, die sich an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen lassen. Ein ausgewogenes Zeitmanagement, das kurzfristige Anpassungen der Dienst- und Urlaubspläne ermöglicht, trägt dazu bei, unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheitstage oder Arztbesuche besser zu bewältigen.

Eine aktive Einbindung der Mitarbeiter in die Planung der Arbeits- und Urlaubszeiten ist ein weiterer Schritt in Richtung familienfreundliches Arbeitsumfeld. Regelmäßige Mitarbeiter- und Teamgespräche schaffen Transparenz und ermöglichen individuelle Lösungen, besonders in kleineren Apothekenteams.

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit stellt für viele Mitarbeiter eine weitere Hürde dar. Eine sorgfältige Planung, regelmäßiger Kontakt und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen helfen dabei, den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Die Möglichkeit des schrittweisen Wiedereinstiegs in Teilzeitmodellen bietet zusätzliche Flexibilität.

Kinderbetreuung ist ein zentraler Baustein familienfreundlicher Maßnahmen in Apotheken. Neben flexiblen Arbeitszeiten werden Räumlichkeiten eingerichtet, in denen Mitarbeiter ihre Kinder betreuen lassen können. Die Organisation von Betreuung während der Ferienzeiten und der Erwerb von Belegplätzen in Betreuungsstätten sind weitere Ansätze.

Die Einrichtung betriebseigener Kindertagesstätten zeigt sich als zukunftsweisende Perspektive. Ein Beispiel hierfür ist die Bahnhof-Apotheke in Kempten, die eine Kindertagesstätte mit Kneipp-Zertifizierung betreibt. Diese bietet nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch externen Eltern eine qualifizierte Kinderbetreuung, die sich an den ganzheitlichen Prinzipien des Unternehmens orientiert.

Die Pflege von Angehörigen wird ebenfalls in die familienfreundlichen Maßnahmen einbezogen. Flexible Arbeitszeiten, individuelle Absprachen und zeitlich befristete Freistellungen unterstützen Mitarbeiter, die in dieser Situation stehen.

Die Kommunikation nach außen spielt eine entscheidende Rolle. Apotheken, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ihrem Markenzeichen machen, sollten dies in Stellenanzeigen und auf ihrer Website deutlich kommunizieren. Dies zieht Bewerber an, die Familienfreundlichkeit als wichtiges Kriterium bei der Jobwahl betrachten.

Insgesamt zeigt sich, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur die Mitarbeiterbindung stärkt, sondern auch ein entscheidendes Qualitätskriterium im Wettbewerb um Fachkräfte darstellt. Die Apothekenbranche erkennt zunehmend die strategische Bedeutung dieser Maßnahmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber in einer modernen Arbeitswelt zu positionieren.

Individuelle Therapie im Fokus: Neue Erkenntnisse zu Insulindosierung bei Typ-1-Diabetes auf dem Pharmacon-Kongress

Auf dem Pharmacon-Kongress, der vergangene Woche in Schladming stattfand, wurden faszinierende Erkenntnisse im Bereich der Autoimmunerkrankungen, insbesondere Diabetes Typ 1, präsentiert. Die österreichische Apothekerin Dr. Helga Auer-Kletzmayr, selbst Betroffene von Typ-1-Diabetes, referierte über die komplexen Zusammenhänge zwischen Arzneimitteln, Insulindosierung und dem individuellen Bedarf von Diabetes-Patienten.

Ein zentrales Thema ihrer Präsentation war die Auswirkung von Arzneimitteln auf den Glukosespiegel und die entsprechende Insulindosis. Insbesondere wies sie darauf hin, dass die orale Einnahme von Kontrazeptiva bei Frauen mit Typ-1-Diabetes zu einer Veränderung der Basalinsulindosis führen kann. Während der dreiwöchigen Einnahme sollten diese Frauen demnach ihre Insulindosis möglicherweise erhöhen und sie in der "Pillenpause" wieder reduzieren, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Ein weiteres beachtenswertes Beispiel betraf die Einnahme von Glucocorticoiden, die zu einem signifikanten Anstieg des Insulinbedarfs bei Diabetes-Patienten führen kann. Dr. Auer-Kletzmayr betonte die Wichtigkeit ärztlicher Anweisungen, um genau zu bestimmen, wie viele zusätzliche Insulineinheiten während dieser Medikamenteneinnahme erforderlich sind.

Die Komplexität der Insulindosierung wurde während der Präsentation verdeutlicht. Ein einfacher Algorithmus, der eine Insulineinheit pro 10 g Kohlenhydrate vorsieht, ist nur der Ausgangspunkt. Individuelle Faktoren wie sportliche Aktivität, Mahlzeiten und Tageszeit beeinflussen den Bedarf und erfordern eine präzise Anpassung.

Besonders hervorzuheben ist die praxisnahe Herangehensweise von Dr. Auer-Kletzmayr, die nicht nur auf theoretische Überlegungen einging, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für Patienten mit Typ-1-Diabetes präsentierte. Als Apothekerin und selbst Betroffene vermittelte sie wertvolle Einblicke, die über den Standardinformationsrahmen hinausgingen.

Insgesamt lieferte der Pharmacon-Kongress somit nicht nur einen Einblick in die aktuelle Forschung im Bereich Autoimmunerkrankungen, sondern auch konkrete Anwendungsbeispiele für die tägliche Praxis von Diabetes-Patienten. Die Verknüpfung von medizinischem Wissen und persönlicher Erfahrung durch Dr. Helga Auer-Kletzmayr bereicherte die Diskussion und unterstrich die Bedeutung individueller Therapieansätze im Umgang mit Diabetes Typ 1.

Benedikt Bühler: Neue Wege in der Apothekerberufspolitik mit dem Eintritt in den via-Vorstand

Im Zuge der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Apothekerberufspolitik hat der 24-jährige Benedikt Bühler eine bedeutende Rolle eingenommen, indem er Anfang dieses Jahres in den Vorstand des Verbands innovativer Apotheken (via) berufen wurde. Sein Engagement in der Pharmazie begann bereits in den Anfängen seines Studiums an der Budapester Semmelweis-Universität, wo er sich trotz seines jungen Alters als entschiedener Befürworter der Apothekenbelange profilierte.

Schon im Alter von 19 Jahren machte Bühler in Apothekenkreisen auf sich aufmerksam, als er sich in der Jungen Union aktiv für das Rx-Versandverbot einsetzte. Sein Einsatz manifestierte sich sogar in der Einreichung einer Petition zum Thema im Bundestag, obwohl die angestrebten Ziele letztendlich nicht erreicht wurden. Diese Rückschläge schreckten Bühler jedoch nicht ab, und sein Engagement für die Anliegen der Apothekerschaft blieb bestehen, trotz gelegentlicher Mangel an Unterstützung seitens der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Die jüngste Wendung in Bühlers berufspolitischer Karriere besteht darin, dass er seit dem 1. Januar dieses Jahres das Amt eines Vorstandsmitglieds im Verband innovativer Apotheken (via) innehat. Diese Position übernahm er von Florian Wehrenpfennig, der aus persönlichen Gründen Ende des letzten Jahres zurücktrat. Ann-Katrin Gräfe-Bub behält ihre Position als Vorstandschefin, während Arndt Lauterbach den Posten des 2. Vorstands innehat und Ursula Krüger den Vorstand als viertes Mitglied vervollständigt.

Bühler selbst ist sich bewusst, dass sein Eintritt in den via-Vorstand nicht den üblichen Mainstream berufspolitischer Laufbahnen entspricht. Dennoch betont er in einer offiziellen Pressemitteilung des Verbands, dass er diesen Schritt bewusst gewählt hat. Er ist überzeugt, dass seine gleichzeitige Aktivität im Landesapothekerverband Baden-Württemberg und im via-Vorstand voneinander profitieren können. In seiner Erklärung hebt er hervor, dass diese Konstellation eine "klassische Win-Win-Situation" darstellt und dass er sich dafür einsetzen will, innovative Ansätze zu fördern, um das Berufsbild der Apotheker voranzutreiben und für die Zukunft zu rüsten.

Die Absichten von Bühler gehen über seine neu erworbene Position hinaus. Er plant, seinen Einfluss sowohl auf lokaler als auch auf Bundesebene geltend zu machen, um politische Gespräche zu führen und Reformen zu unterstützen, die Apotheken offen gegenüberstehen und gleichzeitig adäquate Perspektiven bieten. Dabei freut er sich bereits auf den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern in Berlin.

Die offizielle Stellungnahme des via-Vorstands, zu dem nun auch Bühler gehört, gibt Einblick in ihre kritische Haltung gegenüber der politischen Arbeit der ABDA in den letzten Monaten. Besorgt äußern sie sich über Ergebnisse, die durch eine mögliche Umverteilung und eine nicht stringent durchgeführte E-Rezept Politik den gesamten Berufsstand fundamental schwächen könnten. Diese Erklärung unterstreicht die divergierenden Ansichten innerhalb der Apothekerschaft bezüglich der aktuellen politischen Entwicklungen und verdeutlicht die Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs, um die Zukunft der Apothekerberufe zu gestalten.

Apothekenkrise in Stammbach: 'Medi am Markt' schließt, Apotheke-Light-Konzepte vor ungewisser Zukunft

Die Zukunft der Arzneimittelversorgung im ländlichen Stammbach, Bayern, steht auf der Kippe, da die Pick-up-Stelle "Medi am Markt" nach drei Jahren Betrieb vor dem Aus steht. Die Apotheke, die nach der Schließung der Markt-Apotheke Ende 2020 eingerichtet wurde, um die Versorgung von rund 2400 Menschen sicherzustellen, wird Ende des Monats ihre Türen schließen. Dies wirft ernsthafte Fragen über die künftige medizinische Versorgung in der Region auf.

Die Markt-Apotheke schloss, nachdem die ehemaligen Inhaber über zwei Jahre erfolglos nach Nachfolgern gesucht hatten und schließlich in den Ruhestand gingen. Bernard und Christine Michaelis, die die Rathaus-Apotheke in Marktleugast führen, übernahmen die Apotheke in Stammbach und konvertierten sie in die Pick-up-Stelle "Medi am Markt". In einer Region, die als äußerst ländlich beschrieben wird und mit der Abwesenheit von Bussen und Gehwegen konfrontiert ist, war die Apotheke oder die Pick-up-Stelle von entscheidender Bedeutung als Anlaufstelle für die medizinische Versorgung.

Das Konzept der Pick-up-Stelle ist darauf ausgerichtet, den Menschen in dieser entlegenen Region ohne Apotheken die Möglichkeit zu bieten, Rezepte und Bestellungen für freiverkäufliche Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel oder Tees abzugeben. Diese können vor Ort oder durch Einwurf in einen Briefkasten eingereicht werden. Die Abholung erfolgt je nach Wochentag und Uhrzeit entweder im Ladengeschäft oder durch einen Boten. Es ist anzumerken, dass bei "Medi am Markt" ausschließlich nicht-pharmazeutisches Personal tätig ist, während pharmazeutische Beratung durch Kollegen in der Rathaus-Apotheke in Marktleugast erfolgt.

Angesichts der Schließung stellt sich die Frage, warum das Konzept der Pick-up-Stelle nicht als Apotheke Light umgesetzt wurde, wie vom deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagen. Christine Michaelis erklärt, dass trotzdem eine Apothekensoftware, Server, Rechner und pharmazeutisches Personal notwendig wären. Sie betont die Herausforderungen des Fachkräftemangels in der Region und sieht die Umsetzung eines Apotheke-Light-Konzepts als nicht praktikabel an.

Die Entscheidung gegen ein Apotheke-Light-Konzept wird weiterhin damit begründet, dass pharmazeutisches Personal vor Ort rar ist und die Übernahme der Markt-Apotheke bereits an diesem Mangel gescheitert ist. Die Pick-up-Stelle hat jedoch gezeigt, dass für ihren Betrieb kein pharmazeutisches Personal vor Ort benötigt wird.

Die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Stammbach ist nun ungewiss, da ab April nur noch Privat-, Betäubungs- und Hilfsmittelrezepte auf Papier ausgestellt werden können, was die Wirtschaftlichkeit der Pick-up-Stelle gefährdet. Eine Rezeptsammelstelle kommt ebenfalls nicht in Frage, da E-Rezepte zunehmend die Regel sind und die nächstgelegene Praxis diese nicht ausstellt. Die Belieferung von Stammbach durch die Rathaus-Apotheke in Marktleugast ist auch keine Option, da der bestehende Lieferdienst bereits ausgelastet ist und eine Erweiterung nicht rentabel erscheint.

Die Schließung von "Medi am Markt" wirft somit ernsthafte Fragen über die Zukunft der medizinischen Versorgung in Stammbach auf, insbesondere in Anbetracht der ländlichen Lage und des anhaltenden Fachkräftemangels. Die Stammbacher stehen vor der Herausforderung, alternative Lösungen zu finden, um ihre Gesundheitsversorgung sicherzustellen, während die Diskussion um Apotheke-Light-Konzepte weiterhin kontrovers geführt wird.

Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren in der Zahnmedizin: Dringender Handlungsbedarf bleibt

Im anhaltenden Ringen um die Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland, insbesondere im Bereich der Zahnmedizin, bleibt die Unklarheit weiterhin bestehen. Trotz wiederholter Zusicherungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, gegen die rasant zunehmende Übernahme von Arztpraxen durch Investoren vorzugehen, zeigt der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) wenig Fortschritte in dieser Hinsicht.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzen ihre Forderungen nach einer wirksamen Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren, die von finanzkräftigen Investoren betrieben werden, mit Nachdruck fort. Insbesondere Private-Equity-Gesellschaften, aber auch andere Finanzinvestoren, drängen seit Jahren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor. Kleine und oft angeschlagene Krankenhäuser werden aufgekauft und dienen lediglich als Mittel zur Gründung von sogenannten iMVZ und großen iMVZ-Ketten, was zu einem Anstieg des Anteils der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ auf alarmierende 30 Prozent führt.

Die Befürchtungen der KZBV und BZÄK hinsichtlich der Auswirkungen auf die Patientenversorgung werden durch Medienberichte und ein Gutachten des Iges-Instituts gestützt. Trotz öffentlicher Ankündigungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Regulierung von iMVZ in den aktuellen Gesetzgebungsprozess einzubeziehen, bleibt der Referentenentwurf des GVSG bisher hinter den Erwartungen zurück und bietet keine konkreten Lösungsansätze zur Bewältigung dieser drängenden Problematik.

In einem energischen Appell an Minister Lauterbach fordern die Verbände, endlich Taten folgen zu lassen und klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um der fortschreitenden Vergewerblichung des Gesundheitswesens Einhalt zu gebieten. Die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung sollen dabei berücksichtigt werden. Konkrete Vorschläge, die bereits seit geraumer Zeit auf dem Tisch liegen, umfassen unter anderem die gesetzliche Voraussetzung eines räumlichen und fachlichen Bezugs eines Trägerkrankenhauses für die Gründung von iMVZ sowie die Schaffung von iMVZ-Registern. Zusätzlich wird die Verpflichtung für iMVZ-Betreiber gefordert, auf Praxisschildern und Websites klare Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, um eine dringend benötigte Transparenz zu gewährleisten.

Professor Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, betont, dass die Zahnmedizin in Deutschland keine fachfremden Investoren braucht, die lediglich in gut versorgten, kaufkraftstarken Regionen agieren, um ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Die im Zusammenhang mit iMVZ stehende hohe Umsatzbelastung führt oft zu schlechten Arbeitsbedingungen und einer beeinträchtigten Work-Life-Balance der dort angestellten Zahnärzte, was wiederum die Qualität der Patientenbehandlung beeinflussen kann. Eine jüngste US-Studie zu den Auswirkungen von Private-Equity-Akquisitionen von Krankenhäusern verstärkt die bereits vorhandene Besorgnis über mögliche negative Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung.

Angesichts dieser Entwicklungen appellieren die Verbände nachdrücklich an die politischen Entscheidungsträger, klare gesetzliche Vorgaben zu erlassen, um der ungebremsten Ausbreitung von iMVZ entgegenzutreten und die Patientenversorgung nachhaltig zu schützen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Forderungen der KZBV und BZÄK im weiteren Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung finden und welche konkreten Schritte die Politik unternehmen wird, um diesem wachsenden Problem im Gesundheitswesen zu begegnen.

Demokratische Debatte um AfD-Verbot und die Rolle der Gesundheitsbranche

Die politische Landschaft in Deutschland bleibt von kontroversen Diskussionen geprägt, insbesondere wenn es um die Alternative für Deutschland (AfD) geht. Die Frage nach einem möglichen Verbot der Partei hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen, wobei die Sorge um extremistische Tendenzen im Mittelpunkt steht.

Die AfD, 2013 gegründet, hat sowohl an Einfluss als auch an Kontroversen gewonnen. Kritiker werfen der Partei Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Ansichten vor, während Befürworter ihre Positionen als legitime politische Meinungen verteidigen. Die Debatte über ein Verbot wurde durch extremistische Äußerungen einiger Mitglieder zusätzlich angeheizt.

Befürworter eines Verbots argumentieren vehement, dass die AfD eine Bedrohung für das demokratische System darstellt. Die Partei würde Hass und Vorurteile schüren, was zu einer Spaltung der Gesellschaft führen könnte. Ein Verbot sei demnach notwendig, um die demokratischen Grundwerte zu schützen und extremistischen Meinungen keinen Raum zu geben.

Auf der anderen Seite betonen Gegner eines Verbots, dass politische Parteien nicht aufgrund ihrer Meinungen verboten werden sollten. Eine solche Maßnahme könne als Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Prozess interpretiert werden. Effektivere Mittel seien der politische Dialog und demokratische Instrumente, um extremistischen Tendenzen innerhalb der Partei entgegenzutreten.

Inmitten dieser Debatte tritt ein bemerkenswertes Statement auf, das die Gesundheitsbranche aufruft, die AfD nicht zu wählen. Dies wirft die Frage auf, ob die Gesundheitsbranche eine spezielle Verantwortung trägt, politische Entscheidungen im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu reflektieren.

Die Überschrift "Ein demokratischer Balanceakt - Die Frage nach einem AfD-Verbot" unterstreicht die Herausforderungen dieses Themas. Die Demokratie muss vor extremistischen Gefahren geschützt werden, jedoch birgt ein Verbot das Risiko eines gefährlichen Präzedenzfalles für die Meinungsfreiheit.

Der demokratische Prozess erfordert eine aktive Teilnahme der Bürger. Die Entscheidung, die AfD nicht zu wählen, kann ein starkes Signal gegen extremistische Ansichten sein. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen von Extremismus zu bekämpfen. Ein Verbot allein löst keine grundlegenden Probleme; stattdessen sollte der Fokus auf Dialog, Information und demokratischen Mitteln liegen.

In diesem komplexen Balanceakt muss eine ausgewogene Lösung gefunden werden, die dem Schutz demokratischer Werte dient, gleichzeitig aber die Meinungsfreiheit respektiert. Die Gesundheitsbranche könnte eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Gesellschaft zu reflektieren und eine informierte Diskussion darüber zu fördern.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Debatte um ein AfD-Verbot weiterhin komplex und polarisierend ist. Die Zukunft wird zeigen, wie die deutsche Gesellschaft mit dieser Herausforderung umgeht und inwiefern verschiedene Akteure, einschließlich der Gesundheitsbranche, ihren Beitrag zu dieser Diskussion leisten.

Aufruf zur Wahlbeteiligung: ABDA-Präsidentin Overwiening betont Schlüsselrolle der bevorstehenden Wahlen

Im Vorfeld der Wahlen in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und zum EU-Parlament im Jahr 2024 hat die Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), Gabriele Regina Overwiening, in einem exklusiven Beitrag für das Apotheken Magazin zu verstärkter politischer Teilnahme aufgerufen. Die bevorstehenden Wahlen, obgleich nicht direkt den Bund betreffend, werden voraussichtlich eine weitreichende Auswirkung auf die politische Landschaft Deutschlands haben.

Overwiening betonte in ihrem Beitrag, dass, obwohl die Wahl des neuen Bundestags erst im nächsten Jahr stattfindet, die politischen Ereignisse des Jahres 2024 von großer Bedeutung sind. Insbesondere die Landtagswahlen im September in den ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie die Entscheidungen bezüglich der Zusammensetzung des künftigen EU-Parlaments im Juni werden den Kurs der politischen Agenda beeinflussen.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Ausgang der Wahlen in den genannten ostdeutschen Bundesländern potenziell die Lebensdauer der aktuellen Ampel-Regierung im Bund beeinflussen könnte, wie aus Informationen einiger deutscher Zeitungsredaktionen hervorgeht. Umfragen deuten darauf hin, dass die AfD in diesen Regionen teilweise einen signifikanten Vorsprung in der Wählergunst hat.

Die ABDA-Präsidentin bezeichnete die bevorstehenden Wahlen als "vier wichtige Stimmungstests" nicht nur für die politischen Kräfte in den betreffenden Regionen, sondern auch für die Gesamtlage von Regierung und Opposition in Berlin. In diesem Kontext appellierte Overwiening an die Bürgerinnen und Bürger, aktiv an den Wahlen teilzunehmen, um sicherzustellen, dass politische Botschaften die gebührende Beachtung finden.

Sie machte deutlich, dass die Bundesregierung trotz anhaltender Proteste im November weiterhin zögere, flächendeckende wirtschaftliche Stabilisierungsmaßnahmen für Apotheken zu ergreifen. Dennoch betonte sie, dass die Proteste bedeutende Unterstützung aus den Bundesländern generiert hätten. Hierbei verwies sie auf Bodo Ramelow, den Ministerpräsidenten von Thüringen, der sich auf Bundesebene für eine Stärkung der Apotheken vor Ort einsetzt, und auf Andreas Philippi, den Gesundheitsminister von Niedersachsen, der sich für eine Anpassung der Honorierung ausspricht.

Overwiening formulierte die kommenden Monate als entscheidend für den Einfluss auf politische Entscheidungsträger, insbesondere solche, die an der geplanten Apothekenreform beteiligt sind. Ihr Ziel ist es, Politikerinnen und Politiker davon zu überzeugen, die Interessen der Apotheken vor Ort auf Bundesebene zu vertreten. Hierbei betonte sie, dass der Bundesrat bei den geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach eine wesentliche Rolle spielen werde.

In einem abschließenden Appell unterstrich Overwiening die Dringlichkeit, politische Entscheidungsträger zu überzeugen, von den aktuellen Apothekenplänen der Ampel-Koalition abzurücken und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort nachhaltig zu stabilisieren. Sie hob hervor, dass die kommenden Wahlen nicht nur für die Apothekerschaft, sondern auch für die Gesamtbevölkerung von herausragender Bedeutung sind, und rief zur aktiven Teilnahme am demokratischen Prozess auf.

Kommentar:

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht die Bedeutung klarer Regelungen in Versicherungsverträgen. Die Entscheidung betraf eine ehemalige Referentin für Kommunikation, die trotz gesundheitlicher Bedenken ihre Versicherung erst spät über ihre Berufsunfähigkeit informierte. Das Gericht wies darauf hin, dass Befristungen nach klaren Kriterien erfolgen müssen und in diesem Fall nicht gerechtfertigt waren. Die Entscheidung trägt zur Transparenz im Versicherungswesen bei und unterstreicht die Notwendigkeit, bei rechtlichen Angelegenheiten professionellen Rat einzuholen.

Die Ankunft von Dr. Barbara Lageder als neue Hausärztin in Ering am Inn ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Region. Die Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Gemeinde zeigt, wie entscheidend gemeinsame Initiativen sind, um Versorgungslücken zu schließen. Die Sonderregelung der KVB ermöglicht nicht nur Ärzten einen sanften Übergang in die Selbstständigkeit, sondern trägt auch zur Stärkung der lokalen Apotheken bei. Dieser koordinierte Ansatz ist ein vielversprechendes Modell für die Sicherung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten.

Die Diskussion um den OTC-Switch für Desogestrel 75µg verdeutlicht die anhaltende Dynamik in der Verhütungslandschaft. Ein möglicher Schritt zur Rezeptfreiheit birgt Chancen für einen unkomplizierten Zugang, doch die Debatte sollte sorgfältig abgewogen werden, um die Gesundheitsversorgung von Frauen optimal zu gestalten.

Die gezielte Förderung von Familienfreundlichkeit in Apotheken ist nicht nur ein sozialer Beitrag, sondern auch ein strategischer Schachzug für langfristige Mitarbeiterbindung. Flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Betreuungsoptionen zeigen, dass moderne Arbeitsstrukturen den Bedürfnissen der Belegschaft entgegenkommen. Dieser Ansatz stärkt nicht nur das Teamgefühl, sondern positioniert die Apotheken auch als attraktive Arbeitgeber in einer zunehmend anspruchsvollen Arbeitswelt.

Die präsentierten Erkenntnisse auf dem Pharmacon-Kongress, insbesondere bezüglich der Auswirkungen von oralen Kontrazeptiva auf die Insulindosis bei Typ-1-Diabetikerinnen, unterstreichen die Notwendigkeit eines individuellen Therapieansatzes. Dr. Helga Auer-Kletzmayrs praxisnahe Hinweise bieten wertvolle Handlungsanweisungen, insbesondere bei der Anpassung der Basalinsulindosis während der Medikamenteneinnahme. Diese Integration von medizinischem Wissen und persönlicher Erfahrung betont die Bedeutung maßgeschneiderter Behandlungsstrategien im Umgang mit Diabetes Typ 1.

Benedikt Bühlers Eintritt in den Vorstand des Verbands innovativer Apotheken (via) markiert einen interessanten Schritt in seiner berufspolitischen Laufbahn. Mit seinem bereits früh gezeigten Engagement für die Anliegen der Apothekerschaft und seiner jüngsten Wahl in den Landesapothekerverband Baden-Württemberg bringt er eine vielseitige Perspektive ein. Seine Überzeugung, dass beide Engagements voneinander profitieren können, sowie sein Fokus auf innovative Ansätze für die Zukunft des Berufsbilds geben dem via-Vorstand einen neuen Impuls. Gleichzeitig spiegelt die kritische Haltung des via-Vorstands gegenüber der politischen Arbeit der ABDA die diversen Meinungen innerhalb der Apothekerbranche wider, was auf einen dringenden Bedarf an einem konstruktiven Dialog hindeutet.

Die Schließung von 'Medi am Markt' in Stammbach verdeutlicht die akuten Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung ländlicher Regionen. Das Fehlen einer klaren Perspektive und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Apotheke-Light-Konzepten zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern.

Die anhaltende Untätigkeit bezüglich der Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), insbesondere in der Zahnmedizin, wirft ernste Fragen zur Sicherstellung einer qualitativen Patientenversorgung auf. Trotz wiederholter Versprechen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Forderungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nach wirksamen Regelungen für von Investoren betriebene MVZ sind berechtigt. Klare gesetzliche Vorgaben sind dringend notwendig, um die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens zu stoppen und die Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Es ist an der Zeit, dass die Politik konkrete Schritte unternimmt, um diese Herausforderung entschlossen anzugehen.

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot spiegelt die Spannung zwischen dem Schutz demokratischer Werte und der Wahrung der Meinungsfreiheit wider. Während Befürworter vor extremistischen Tendenzen warnen und ein Verbot als Schutzmechanismus sehen, betonen Gegner die Gefahr eines Eingriffs in demokratische Prinzipien. Die jüngste Aufforderung an die Gesundheitsbranche, die AfD nicht zu wählen, unterstreicht die breite gesellschaftliche Debatte. Eine ausgewogene Lösung erfordert aktive Bürgerbeteiligung, Dialog und die Konfrontation mit den Ursachen von Extremismus, um langfristige gesellschaftliche Stabilität zu gewährleisten.

Die klare Aufforderung von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zur aktiven Teilnahme an den bevorstehenden Wahlen unterstreicht die weitreichende Bedeutung dieser politischen Ereignisse. Die Ergebnisse in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und auf EU-Ebene werden nicht nur lokale Auswirkungen haben, sondern könnten auch die Dynamik der Bundespolitik beeinflussen. Der Appell, politische Botschaften durch Teilnahme zu stärken, verdeutlicht die Relevanz der kommenden Wahlen für die gesamte deutsche Bevölkerung.

In diesem facettenreichen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands wird deutlich, dass die Zukunft der Apotheken und der Gesundheitsversorgung von vielfältigen Herausforderungen und Chancen geprägt ist. Die Notwendigkeit klarer Regelungen, koordinierter Initiativen und eine engagierte Bürgerbeteiligung werden entscheidend sein, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürger sicherzustellen. Möge dieser Bericht nicht nur Einblicke bieten, sondern auch dazu ermutigen, aktiv an der Gestaltung der Gesundheitslandschaft teilzunehmen – denn die Zukunft liegt in unseren gemeinsamen Händen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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