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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Recht, Risiken und Reformen

Ein detaillierter Blick auf Rechtsprechung, Innovationen und gesellschaftliche Veränderungen, die die Zukunft der deutschen Apotheken prägen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In unserem heutigen Gesundheitsüberblick für Apotheken in Deutschland: Ein wegweisendes Urteil des OLG Dresden zur persönlichen Haftung von Versicherungsvermittlern, steuerliche Neuerungen für Apotheker mit ETF-Investitionen, die bevorstehende kontrollierte Freigabe von Cannabis ab April, und eine kontroverse ABDA-Kampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen. Zudem: Schwierigkeiten mit E-Rezepten, EMA-Zulassung für H5N1-Impfstoffe, eine bevorstehende TV-Werbekampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen, und aktuelle Gesetzesänderungen wie Kombinationsabschläge im Gesundheitswesen und die Straffung der Covid-19-Impfregeln. Auch lokale Herausforderungen, wie Baumaßnahmen in Göttingen, Ausnahmegenehmigungen für Kinderantibiotika, Hoffnung auf RSV-Impfkostenerstattung, und Vorbereitungen auf die Pollensaison 2024 werden thematisiert. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen, die die Apothekenlandschaft prägen.

Die Optimierte Versicherungsstrategie für Apotheken ohne Schwachstellen

In der Gewährleistung eines umfassenden Schutzes im Schadensfall für Apotheken liegt der Fokus nicht nur auf der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungen, sondern vielmehr auf ihrer effektiven Abstimmung. Ein kritischer Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz ist daher unerlässlich, um mögliche Überlappungen zu identifizieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Sicherstellung eines reibungslosen Versicherungsschutzes beginnt mit der genauen Analyse der bestehenden Policen. Hierbei gilt es sicherzustellen, dass jede Versicherung eine klare und eindeutige Rolle spielt, ohne mit anderen Policen in Konflikt zu geraten. Dieser Grundsatz verhindert nicht nur Doppelzahlungen, sondern optimiert auch die Wirksamkeit des Schutzes im Ernstfall.

Ein zentraler Aspekt bei der Absicherung von Apotheken ist die Gewährleistung eines umfassenden Schadensfallschutzes. Dabei sollten verschiedene Risiken wie Feuer, Einbruch, Naturkatastrophen und Betriebsausfälle berücksichtigt werden. Eine maßgeschneiderte Police, die diese Gefahren abdeckt, gewährleistet eine umfassende Absicherung und minimiert finanzielle Risiken im Schadensfall.

Des Weiteren ist die Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil des Versicherungsportfolios einer Apotheke. Sie schützt vor finanziellen Folgen durch Personen- oder Sachschäden, die während des Betriebs auftreten können. Die sorgfältige Abstimmung dieser Police mit anderen Versicherungen ist entscheidend, um eine lückenlose Deckung zu gewährleisten.

Ein regelmäßiger Austausch mit einem kompetenten Versicherungsberater ist empfehlenswert, um den Versicherungsschutz kontinuierlich an die sich wandelnden Bedürfnisse der Apotheke anzupassen. Diese proaktive Herangehensweise stellt sicher, dass die Versicherungen stets auf dem neuesten Stand sind und im Ernstfall eine optimale Leistung erbringen.

Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Versicherungsschutz einer Apotheke nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ überzeugt. Eine maßgeschneiderte und gut koordinierte Versicherungsstrategie bildet das Fundament für eine sichere und wirtschaftlich erfolgreiche Geschäftsführung im Apothekenwesen.

Haftung in der Versicherungsberatung: OLG Dresden entscheidet über persönliche Verantwortung - Auch Apotheker können betroffen sein

In einem wegweisenden Urteil vom 7. November 2023 hat das Oberlandesgericht Dresden (4 U 54/23) eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die verdeutlicht, dass selbst Berufsgruppen mit hoher Fachkenntnis, wie Apotheker, nicht vor fehlerhaften Versicherungsberatungen geschützt sind. Das Gericht entschied, dass ein Versicherungsvermittler, der sich als unabhängiger Makler ausgibt, persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn er einen Versicherten nicht umfassend über die Risiken bei der Umdeckung einer Berufsunfähigkeits- in eine Grundfähigkeits-Versicherung aufklärt.

Der Fall betrifft einen Kläger, der sich von einem Mehrfachagenten beraten ließ. Dieser gab vor, ein unabhängiger Makler zu sein, verstärkte diesen Eindruck durch die Bezeichnung als "Unternehmensberater für den privaten Haushalt" und betonte seine Unabhängigkeit von Produktgebern. In zwei Beratungsgesprächen überredete der Vermittler den Kläger dazu, seine bestehende Berufsunfähigkeits-Versicherung zu kündigen und stattdessen eine Grundunfähigkeits-Versicherung abzuschließen. Der neue Vertrag schloss jedoch bestimmte Erkrankungen, darunter Atemwegserkrankungen, aus, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen.

Das Gericht urteilte zu Gunsten des Klägers und betonte, dass der Vermittler, trotz seiner Rolle als Mehrfachagent, persönlich für Beratungspflichtverletzungen haftet. Die Entscheidung hebt hervor, dass selbst in scheinbar vertrauenswürdigen Berufsfeldern wie dem eines Apothekers das Risiko fehlerhafter Versicherungsberatungen durch Vermittler besteht. Die Richter unterstrichen, dass das objektive Auftreten des Vermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer entscheidend ist, unabhängig von dessen Erkenntnis darüber, ob es sich um einen echten Makler handelt. Besonders in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer sich über die Stellung des Vermittlers keine Gedanken macht, muss dieser persönlich für Pflichtverletzungen haften.

Das Gericht argumentierte weiterhin, dass der Kläger seine Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht zugunsten der Grundfähigkeits-Versicherung gekündigt hätte, wenn der Vermittler ihn auf die damit verbundenen Nachteile hingewiesen hätte. Dieses Urteil betont die Bedeutung einer gründlichen Beratung, selbst in vermeintlich verlässlichen Berufskreisen, wie dem eines Apothekers, und schärft das Bewusstsein für die persönliche Haftung von Vermittlern bei Verletzungen der Beratungspflicht.

ETFs und Steuern 2024: Neuerungen für Apotheker im Blick

Im Jahr 2024 ergeben sich für Apotheker, die in Exchange Traded Funds (ETFs) investieren, relevante Änderungen im Steuerbereich. Die steuerlichen Auswirkungen auf ETF-Erträge sollten dabei besonders beachtet werden.

Erträge aus ETFs, sei es durch Ausschüttungen oder Kursgewinne, unterliegen der Besteuerung. Die Abgeltungssteuer spielt dabei eine zentrale Rolle, mit einem Satz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs beeinflusst die steuerliche Situation erheblich. Während Ausschüttungen im Jahr der Ausschüttung besteuert werden, ermöglichen thesaurierende ETFs eine Steuerstundung.

Neu ab 2024 ist die Regelung, dass Gewinne bei der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, zu denen auch ETFs gehören, zu 70 Prozent steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung greift jedoch nur, wenn die Fondsanteile mindestens 15 Jahre gehalten wurden. Diese Änderung bietet Apothekern eine Möglichkeit, ihre langfristigen Investitionen steueroptimiert zu gestalten.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Apotheker, die in ETFs investieren, die steuerlichen Aspekte genau im Blick behalten. Die Auswahl des passenden ETF-Typs und die Berücksichtigung der neuen Regelungen für 2024 können dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu minimieren und die langfristige Rendite zu maximieren. Eine individuelle Beratung durch Steuerexperten ist in diesem Kontext empfehlenswert.

Deutscher Bundestag beschließt kontrollierte Freigabe von Cannabis

Im Deutschen Bundestag wurde gestern mit deutlicher Mehrheit die kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Mit 407 Stimmen für, 226 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen setzte sich die Ampel-Koalition durch. Die Entscheidung tritt ab dem 1. April in Kraft und erlaubt es Erwachsenen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen. Zudem wird der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung gestattet, wobei bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum gelagert werden dürfen.

Das Gesetz sieht jedoch auch Einschränkungen vor, insbesondere im öffentlichen Raum. Das Kiffen wird in bestimmten Bereichen, darunter Schulen, Sportstätten und in deren Sichtweite (in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich), verboten sein. Ab dem 1. Juli sollen nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige zugelassen sein. Bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland können gemeinschaftlich bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat anbauen und für den Eigenkonsum austauschen.

Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Drogenpolitik, der kontrovers diskutiert wurde. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther begrüßte den Beschluss als Ende der schädlichen Verbotspolitik. Sie betonte, dass dies den Gesundheits- und Jugendschutz stärken werde. Auch die FDP-Fachpolitikerin Kristine Lütke sprach von einem historischen Wendepunkt, der besser der gesellschaftlichen Realität entspreche.

Jedoch gab es auch Widerstand von Seiten der Union und der AfD, die vor allem Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes äußerten. Simone Borchardt, die CDU-Gesundheitspolitikerin, kritisierte das Gesetz als reines Lippenbekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warnte vor einer Legalisierung, die zu mehr Sucht, sozialen Problemen und weniger Sicherheit für junge Menschen führen könne.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Pläne und argumentierte, dass die derzeitige Situation "in keiner Weise akzeptabel" sei, mit steigenden Konsumentenzahlen und "toxischen Konzentrationen" in illegalem Cannabis. Er sieht die Legalisierung als einen Schutzmechanismus gegen den Schwarzmarkt. Das Bundesgesundheitsministerium gab an, dass der Bundesrat am 22. März abschließend über das Cannabisgesetz beraten wird. Es wird erwartet, dass das Gesetz am 1. April in Kraft tritt, mit den Regelungen für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli.

Zwiespältige Resonanz: Spiegel-Bericht über Apotheker-Kritik an ABDA-Kampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen

In einem kritischen Beitrag des "Spiegel" wird erneut die Lebenswirklichkeit der Apothekerinnen und Apotheker unter die Lupe genommen, insbesondere im Zusammenhang mit der umstrittenen Kampagne der ABDA zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Der Artikel trägt den Titel "Apotheker protestieren gegen pharmazeutische Dienstleistung" und ist sowohl in der gedruckten als auch online verfügbaren Version abrufbar. Deutlich wird, dass die laufende Kampagne bei einigen Apothekern auf heftige Kritik stößt.

In den Fokus der Kritik rücken vor allem die bereits jetzt angespannte Personalsituation in den Apotheken, wobei die Frage aufkommt, wer angesichts dieser Herausforderung die zusätzlichen Dienstleistungen erbringen soll. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Reinhard Rokitta, Vorstand der Freien Apothekerschaft und Inhaber der Punkt-Apotheke in Bünde, Westfalen. Seine skeptische Haltung spiegelt sich in der Aussage wider, dass viele Apotheker bereits Schwierigkeiten haben, das normale Tagesgeschäft zu bewältigen. Die Versorgung mit Arzneimitteln betrachtet er als Kernaufgabe der Apotheken, und er bezeichnet die Forderung nach weiteren Dienstleistungen als "Arroganz". Auch hinsichtlich von Impfungen äußert er Bedenken und betont, dass es aktuell keine vergleichbare Notlage wie zu Zeiten der Corona-Pandemie gibt.

Der "Spiegel"-Bericht hat in verschiedenen Foren einen intensiven Meinungsaustausch ausgelöst. Während Vertreter von Kammern, Verbänden und ABYOU die neuen Angebote als zukunftsweisend verteidigen und den Beitrag sowie Rokittas Äußerungen kritisieren, gibt es innerhalb der Apothekerschaft auch Stimmen, die aufgrund als zu niedrig empfundener Honorare keine Möglichkeit sehen, zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben die neuen Dienstleistungen zu erbringen. Der Beitrag hat somit eine kontroverse Diskussion über die Rolle der Apotheken und die Umsetzbarkeit der geforderten Dienstleistungen ausgelöst.

Kombinationsabschlag im Gesundheitswesen: Zwischen Stabilität und Berufsfreiheit

Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat die Bundesregierung eine Neuregelung eingeführt, die Pharmahersteller dazu verpflichtet, bei freien Kombinationstherapien einen Preisabschlag von 20 Prozent zu gewähren. Dieses Gesetz, auch als Kombinationsabschlag bekannt, stößt jedoch auf Widerstand seitens der Pharmaindustrie, die argumentiert, dass es verfassungswidrig sei. Vier Pharmaunternehmen haben bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen eingereicht.

Der Kern der Kontroverse liegt in der Einschränkung der Berufsfreiheit der Pharmahersteller, die durch den Kombinationsabschlag gezielt begrenzt wird. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht jedoch in dieser Regelung keinen Verstoß gegen die Verfassung. Er betont, dass der Gesetzgeber durch seine Befugnis im Rahmen der Sozialgesetzgebung das Recht hat, in den Kernbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung einzugreifen.

Die Kritik der Pharmabranche, dass die gesetzliche Anweisung zur Umsetzung des Kombinationsabschlags an den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) nicht hinreichend bestimmt sei, weist der Wissenschaftliche Dienst zurück. Er argumentiert, dass die Bestimmungen ausreichend klar seien, insbesondere mit Blick auf die arzneimittelrechtliche Zulassung und die Festlegung der Kombinationspartner.

Die Bundesregierung begründet den Kombinationsabschlag damit, dass hohe Arzneimittelausgaben in der GKV nicht nur auf hohen Einzelpreisen, sondern auch auf der Verwendung mehrerer Arzneimittel in einer Therapie basieren. Besonders relevant ist dies bei der Behandlung von Krebserkrankungen. Das Ziel des Kombinationsabschlags ist es, die Gesamtkosten bei freien Kombinationstherapien geringer zu halten als die Summe der Erstattungsbeträge bei Monotherapien.

Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Schluss, dass der Kombinationsabschlag verhältnismäßig ist und dem Gemeinwohl dient, insbesondere der finanziellen Stabilität der GKV. Eine Verletzung der Berufsfreiheit könne daher nicht konstatiert werden. Auch in Bezug auf den Gleichheitssatz sieht der WD keine Verletzung, da die Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei.

Die Pharmaindustrie bleibt indes bei ihrer Position und sieht in dem Kombinationsabschlag einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte. Die Verfassungsbeschwerden werden nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, und die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

EMA gibt grünes Licht für H5N1-Impfstoffe: Seqirus bereitet sich auf potenzielle Pandemien vor

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ihre Zustimmung zur Zulassung von zwei Impfstoffen gegen die Vogelgrippe, insbesondere Influenza-A(H5N1), erteilt. Diese Impfstoffe, Celldemic® und Incellipan®, wurden von Seqirus entwickelt und dienen als Vorsorgemaßnahme für den Fall einer potenziellen Pandemie.

In den letzten zwei Jahren haben Ausbrüche von Influenza-A(H5N1)-Viren erhebliche Schäden in Vogelpopulationen verursacht, wobei auch Säugetiere wie Robben und Nerze infiziert wurden. Die Besorgnis über eine mögliche Anpassung dieses Virussubtyps an den Menschen und die Auslösung einer neuen Pandemie führten zu diesem Schritt der Vorbereitung. Am 22. Februar hat die EMA nun grünes Licht für die H5N1-Impfstoffe Celldemic® und Incellipan® gegeben.

Celldemic® ist ein adjuvantierter Proteinimpfstoff, der für die aktive Immunisierung gegen H5N1 bei Erwachsenen und Säuglingen ab sechs Monaten bestimmt ist. Der Impfstoff wird insbesondere während Grippeausbrüchen eingesetzt, die von Tieren ausgehen, vor allem wenn eine Pandemie droht. Die Dosierung beträgt 7,5 Mikrogramm pro 0,5 ml Suspension zur Injektion. Celldemic® enthält Hämagglutinin- und Neuraminidase-Oberflächenantigene, gewonnen aus inaktivierten A/turkey/Turkey/1/2005 (H5N1)-ähnlichen Viren, produziert in MDCK-Zellkulturen. Der Impfstoff ist mit dem Wirkverstärker M59C.1 adjuvantiert und zeigt eine robuste Immunreaktion bei Erwachsenen und Kindern.

Incellipan® ist ebenfalls ein H5N1-Impfstoff, der jedoch als Blaupause für die Vorbereitung auf eine H5N1-Pandemie konzipiert ist. Im Falle einer offiziellen Erklärung einer Grippepandemie kann der Hersteller den pandemieverursachenden Virusstamm in den zugelassenen Pandemieimpfstoff integrieren und die Zulassung als endgültigen Pandemieimpfstoff beantragen. Die Dosierung von Incellipan® beträgt ebenfalls 7,5 Mikrogramm pro 0,5 ml Suspension zur Injektion, und er enthält Hämagglutinin- und Neuraminidase-Antigene, gewonnen aus inaktivierten A/turkey/Turkey/1/2005 (H5N1)-ähnlichen Viren in MDCK-Zellkulturen. Der Wirkverstärker ist identisch mit dem von Celldemic®, und die Wirkungen sowie das Sicherheitsprofil sind ähnlich.

Beide Impfstoffe bieten vielversprechende Perspektiven für den Schutz vor H5N1-Viren und sollen als Vorsorgemaßnahmen dienen. Während Celldemic® eine robuste Immunreaktion bei Erwachsenen und Kindern hervorruft, fungiert Incellipan® als Musterimpfstoff für den Ernstfall, in den im Pandemiefall der entsprechende Virusstamm integriert werden kann. Die Zulassung des endgültigen Pandemieimpfstoffs könnte aufgrund bereits durchgeführter Prüfungen mit anderen potenziellen Pandemiestämmen beschleunigt werden.

ABDA-Werbespot zu pharmazeutischen Dienstleistungen: Chancen und Herausforderungen für Apotheken

Mit Spannung wird die bevorstehende Ausstrahlung eines dreiwöchigen Werbespots der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) im ZDF erwartet. Während die Initiative darauf abzielt, die breite Palette von Apothekendienstleistungen hervorzuheben, gibt es auch kritische Stimmen, die mögliche Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft beleuchten.

Der Werbespot wird voraussichtlich die diversen Serviceleistungen der Apotheken in den Mittelpunkt rücken, von pharmazeutischer Beratung bis hin zu Gesundheitschecks. Die Intention ist klar: Verbraucher sollen ermutigt werden, die Apotheken nicht nur als Medikamentenausgabestellen, sondern als umfassende Gesundheitsdienstleister zu betrachten.

Allerdings stellen sich einige Fragen bezüglich der Vorbereitung der Apotheken auf einen möglichen Ansturm von Kunden. Kritiker warnen vor einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems und der Apotheken, die bereits mit Engpässen und personellen Herausforderungen zu kämpfen haben.

Die Sorge gilt insbesondere den bereits überlasteten Apothekenmitarbeitern, die möglicherweise nicht ausreichend auf die erwartete Nachfrage vorbereitet sind. Eine zusätzliche Belastung des Personals könnte zu Qualitätseinbußen in der pharmazeutischen Beratung und anderen Dienstleistungen führen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Werbekampagne tatsächlich zu einem signifikanten Anstieg der Inanspruchnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen führen wird und inwiefern die Apotheken darauf vorbereitet sind. Die ABDA und die Apothekenbetreiber stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Werbemaßnahmen und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu finden. Kritiker verlangen daher mehr Transparenz über die potenziellen Auswirkungen der Werbekampagne und konkrete Maßnahmen, um eine Überlastung der Apotheken zu verhindern.

Schwierigkeiten mit E-Rezepten: Apotheker fordern Offline-Backup

Infolge eines landesweiten Ausfalls der E-Rezept-Systeme für etwa eine Stunde sieht sich der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern veranlasst, dringende Nachbesserungen an der digitalen Infrastruktur zu fordern. Der Vorfall ereignete sich gut anderthalb Monate nach der Einführung des E-Rezepts in Deutschland, und der Verband gibt an, dass das System in seiner derzeitigen Form als unausgereift und relativ störanfällig betrachtet wird, so der Vorsitzende Axel Pudimat.

Obwohl grundsätzlich die positive Entwicklung in Richtung Digitalisierung begrüßt wird, unterstreicht Pudimat die Notwendigkeit einer verlässlichen Absicherung des Systems. Besonders im Falle von dringenden Rezepten oder in Gebieten mit begrenztem Zugang zu Apotheken könnten technische Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Bei einem solchen Ausfall ist die Ausgabe von Medikamenten mittels E-Rezept nicht möglich, was vor allem in ländlichen Regionen zu logistischen Problemen führen kann.

In Anbetracht dieser Herausforderungen schlägt Pudimat vor, dass dringende Verordnungen entweder auf Papier ausgestellt oder von einem schriftlichen Ausdruck begleitet werden sollten. Diese Sicherheitsmaßnahme findet bereits teilweise Anwendung, insbesondere bei Rezepten für Betäubungsmittel. Jedoch weist er darauf hin, dass einige dieser Rezepte QR-Codes enthalten, die bei technischen Störungen genauso wenig ausgelesen werden können wie die Gesundheitskarte. Eine umfassende Lösung für dieses Problem ist bisher nicht in Sicht.

Die Forderung nach einem Offline-Backup für E-Rezepte gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Schwierigkeiten an Bedeutung. Es bleibt abzuwarten, wie die Verantwortlichen auf diese Bedenken reagieren werden und welche Schritte unternommen werden, um die Zuverlässigkeit des E-Rezept-Systems zu verbessern.

Dubiose Gesundheitswerbung: Verbraucherzentralen kämpfen gegen fragwürdige Versprechen von 'Cardio'-Präparaten

In den vergangenen Monaten sind vermehrt Anfragen bei den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingegangen, die sich auf Nahrungsergänzungsmittel wie "CardioBalance" und ähnliche Produkte beziehen. Diese Präparate werden mitunter unter dem Vorwand beworben, Bluthochdruck zu behandeln oder zu verhindern. Prominente wie Eckart von Hirschhausen oder Sandra Maischberger sollen angeblich für diese Produkte geworben haben, obwohl beide dies laut der Verbraucherzentrale NRW bestreiten.

Die Werbung für diese Produkte erweckt den Eindruck, es handle sich um Arzneimittel, obwohl sie rechtlich lediglich als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) eingestuft sind. Ein herausforderndes Element bei der Regulierung dieser Werbung besteht darin, dass ständig neue, ähnliche Produktseiten ohne Impressum auftauchen, was die Überwachung und rechtliche Schritte erschwert.

Die beworbenen Präparate versprechen bei regelmäßiger Einnahme eine Vielzahl von gesundheitlichen Vorteilen, darunter eine verbesserte Durchblutung des Herzmuskels, die Prävention hypertensiver Krisen und eine Senkung des Cholesterinspiegels. Der Hersteller behauptet, dass das Produkt das Herz nährt, den Blutdruck normalisiert und die Gefäße reinigt. Die Preise für diese Produkte variieren stark online und es werden Rabatte von bis zu 50 Prozent angeboten.

Trotz des Hinweises im Kleingedruckten, dass es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt, sind die in der Werbung gemachten gesundheitsbezogenen Versprechen irreführend und nach deutschem Recht unzulässig. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Anbieter aus Estland und der Schweiz abgemahnt und aufgefordert, derartige Aussagen zu unterlassen. Die Anbieter weisen die Vorwürfe jedoch zurück und behaupten, nichts mit den beanstandeten Werbeversprechen oder den gefälschten Aussagen von Prominenten zu tun zu haben.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat rechtliche Schritte gegen alle Webseiten mit dieser Art von Werbung eingeleitet, da das verwendete Bildmaterial aus einem WDR-Interview stammt. Einige Seiten wurden bereits gelöscht, doch immer wieder tauchen neue Seiten mit ähnlichen Inhalten auf. Die Bemühungen zur Regulierung und Eindämmung dieser fragwürdigen Werbemethoden halten an.

Apotheker-Kontroverse: Werbung für Pharmazeutische Dienstleistungen spaltet Branche

Inmitten heftiger Kontroversen innerhalb der Apothekerschaft plant die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine umfangreiche TV-Werbekampagne zur Bewerbung sogenannter pharmazeutischer Dienstleistungen. Diese Zusatzangebote, darunter Blutdruckmessungen, Medikationsanalysen und spezielle Betreuung von Patienten nach Organtransplantationen oder während oraler Krebstherapien, sollen gegen Gebühr angeboten werden.

Die ABDA will mit dieser Aktion die Bekanntheit dieser Dienstleistungen steigern. Doch die Pläne stoßen auf heftige Kritik innerhalb der Apothekerschaft. Vielen Apothekern stellt sich die Frage, wie sie angesichts der bereits angespannten Personalsituation diese zusätzlichen Leistungen erbringen sollen. Reinhard Rokitta, Vorstand des Vereins Freie Apothekerschaft, äußert sich deutlich: "Wir sind froh, wenn wir das normale Tagesgeschäft bewältigen können." Pharmazeutische Dienstleistungen wurden erst im Juni 2022 eingeführt.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Möglichkeit für Apotheker, nach einer Zusatzausbildung bestimmte Personen gegen Influenza oder Covid-19 zu impfen. Rokitta sieht hierin keine dringende Notwendigkeit und bezeichnet das Streben nach dieser Fähigkeit als überflüssig. Er argumentiert, dass es derzeit keine vergleichbare Notlage wie zu Zeiten von Corona gibt, die eine hohe Anzahl von Impfungen erforderlich machen würde.

Die ABDA plant den Beginn ihrer Werbekampagne im März, unter anderem mit einem TV-Spot im ZDF. Rokitta bleibt skeptisch und bezeichnet pharmazeutische Dienstleistungen als ein vermeintliches Nullsummengeschäft, das keine Apotheke vor der Schließung bewahren könne. Auch Ärzte äußern Bedenken hinsichtlich der Extraleistungen von Apothekern, insbesondere in Bezug auf die als hoch empfundene Vergütung von etwa 90 Euro netto für erweiterte Medikationsberatungen. Die Debatte spiegelt unterschiedliche Meinungen innerhalb der Apothekerschaft und zwischen Apothekern sowie anderen medizinischen Fachkräften wider, wenn es um die Erweiterung von Dienstleistungen in Apotheken geht.

Baustellenchaos und Internetausfall: Apotheke am Wall kämpft mit unvorhergesehenen Herausforderungen

In Göttingen sorgte eine geplante Baumaßnahme auf einer zentralen Einfahrtstraße in die Stadt für unerwartete Unannehmlichkeiten bei der örtlichen Apotheke am Wall. Die Bauarbeiten, die voraussichtlich bis Ende 2025 andauern, umfassen umfassende Straßensperrungen sowie die schrittweise Erneuerung der Oberflächen nach Tief- und Kanalbauarbeiten.

Der Ärger für Apotheker Michael Winkler und sein Team nahm jedoch zu, als am Morgen ein plötzlicher Ausfall des Internets den Apothekenbetrieb lahmlegte. Trotz der geplanten Bauaktivitäten erwies sich der Ausfall als Überraschung. Beim Versuch, um 8 Uhr den Betrieb aufzunehmen, wurde deutlich, dass weder Telefon noch Internet funktionierten.

Die interne Ursachensuche führte zunächst zu Verwirrung, da die Apotheke nach möglichen internen Problemen suchte, einschließlich der Überprüfung von Anschlüssen und des TI-Umfelds. Erst später wurde festgestellt, dass die eigentliche Ursache auf der Baustelle lag. Ein Anruf beim Stromanbieter enthüllte, dass es sich um eine geplante Wartungsarbeit am Knotenpunkt zwischen Stromanbieter und Telekom handelte. Allerdings wurde kritisiert, dass der Internetdienstleister es versäumt hatte, die Kunden im Vorfeld zu informieren und sich scheinbar aus der Verantwortung zu ziehen.

Während des zweistündigen Ausfalls schaltete die Apotheke auf das Internet der Mobiltelefone um. Apotheker Winkler betonte, dass eine rechtzeitige Information seitens des Internetdienstleisters die Apotheke in die Lage versetzt hätte, bereits am Tag zuvor eine Umleitung einzurichten. Als Vorsichtsmaßnahme plant er nun die Anschaffung eines LTE-Backup-Routers, um künftig besser auf derartige Ausfälle vorbereitet zu sein.

Die Auswirkungen des Ausfalls auf die Anzahl der nicht bedienten Rezepte und die potenzielle Schadenssumme bleiben vorerst unklar. Winkler schätzt jedoch, dass der Schaden im drei- oder vierstelligen Bereich liegen könnte. Trotzdem sieht er die Durchsetzung einer Schadensersatzforderung gegenüber der Telekom als herausfordernd an. Zusätzlich äußerte er Bedenken darüber, dass wiederholte Internetprobleme Kunden dazu veranlassen könnten, nach Alternativen für die Einlösung ihrer Rezepte zu suchen.

Ausnahmegenehmigung für Amoxi 250 TS 1 A Pharma: Sicherung der Kinderantibiotika-Versorgung in Zeiten anhaltender Lieferengpässe

Im Bemühen, die anhaltenden Engpässe bei Kinderantibiotika zu bewältigen, hat das Bundesgesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung für das Antibiotikum Amoxi 250 TS 1 A Pharma erteilt. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass trotz knapper Versorgungssituation amoxicillin-haltige Arzneimittel verfügbar bleiben. Insbesondere betrifft dies die Trockensuspension Amoxi 250 TS 1 A Pharma, für die eine zeitlich begrenzte Abweichung von den AMG-Vorgaben zugelassen wurde.

Seit etwa einem Jahr sind Antibiotika mit Amoxicillin in Deutschland knapp, wobei sowohl Tabletten als auch Trockensäfte auf der Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe stehen. Im März 2023 wurde offiziell ein Versorgungsmangel für Antibiotika-Säfte festgestellt, was die Einführung von Ausnahmeregelungen ermöglicht.

In Zusammenarbeit mit dem BfArM und der Regierung von Oberbayern wurde dem Pharmaunternehmen 1 A Pharma gestattet, das Antibiotikum Amoxi 250 TS 1 A Pharma trotz einer veralteten Packungsbeilage mit der Chargenbezeichnung MX7204 abzugeben. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln sicherzustellen, die derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind.

Die veraltete Gebrauchsinformation unterscheidet sich von der aktualisierten Version durch präzisere Angaben zu Wechselwirkungen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen. In der aktualisierten Fassung werden spezifische Interaktionen von Amoxicillin mit Probenecid und Methotrexat detaillierter beschrieben. Insbesondere wird vor der gleichzeitigen Anwendung von Probenecid, einem Medikament zur Gichtbehandlung, gewarnt, da dies die Ausscheidung von Amoxicillin verringern kann. Auch die Auswirkungen von Penicillinen auf die Ausscheidung von Methotrexat werden hervorgehoben, was zu einer potenziellen Zunahme von Nebenwirkungen führen kann.

Zusätzlich wurden in der aktualisierten Gebrauchsinformation verschiedene unerwünschte Arzneimittelwirkungen präzisiert und neu aufgenommen. Dazu gehören die genaue Beschreibung der aseptischen Meningitis, die Herabstufung der Häufigkeit von Kristallurie von "sehr selten" auf "nicht bekannt", sowie die Einführung von Nebenwirkungen wie dem Kounis-Syndrom, dem arzneimittelbedingten Enterokolitissyndrom (DIES) - vor allem bei Kindern, und der linearen IgA-Krankheit, alle mit der Häufigkeit "nicht bekannt". Diese Aktualisierungen sollen eine umfassende und präzise Informationsgrundlage für medizinisches Fachpersonal und Patienten bieten.

RSV-Impfung ab 60: Hoffnung auf Kostenerstattung durch Krankenkassen steigt

Im Fokus steht die potenzielle Einführung der RSV-Impfung als Kassenleistung für Menschen ab 60 Jahren. Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann schwerwiegende Atemwegserkrankungen bei Säuglingen und älteren Erwachsenen, insbesondere ab 65 Jahren, hervorrufen, wobei die Hälfte der RSV-bedingten Todesfälle diese Altersgruppe betrifft. Der RSV-Impfstoff Abrysvo erhielt Ende August die Zulassung zur Prävention bei Personen ab 60 Jahren.

Obwohl verschiedene Fachgesellschaften die Impfung dringend empfehlen, bleibt sie derzeit eine kostenpflichtige Zusatzleistung der Krankenkassen. Einige Kassen, darunter Barmer, AOK Nordost und ausgewählte Betriebskrankenkassen, bieten die Impfung bereits als satzungsgemäße Leistung an. Eine mögliche Veränderung dieser Lage hängt von einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) ab.

Pfizer, der Hersteller des Impfstoffs, informierte kürzlich, dass die Stiko bis spätestens Sommer eine Empfehlung zur RSV-Impfung abgeben möchte. Eine solche Empfehlung bildet die Grundvoraussetzung für die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie, was sie zu einer Pflichtleistung für die Krankenkassen machen würde, gemäß §20i Absatz 1 Satz 5 des Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Dieser potenzielle Schritt wird als bedeutsam angesehen, um die RSV-Impfung in den Status einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu erheben. Derzeit erfolgt die Verschreibung des Impfstoffs über Privatrezepte, doch Personen mit entsprechender Indikation können eine individuelle Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Schon jetzt profitiert etwa jede fünfte gesetzlich versicherte Person ab 60 Jahren von dieser Regelung.

Für Privatversicherte gelten individuelle Tarifleistungen, und es wird empfohlen, sich vor der Impfung direkt bei der Krankenkasse nach der Kostenübernahme zu erkundigen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob die RSV-Impfung als Pflichtleistung eingeführt wird, bleibt abzuwarten, bis die Stiko ihre Empfehlung im Sommer ausspricht.

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Ein Wendepunkt in der Drogenpolitik

Die Entscheidung des Bundestages zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Drogenpolitik der Ampel-Koalition. Nach intensiven und langjährigen Debatten hat der Bundestag am 22. März 2024 grünes Licht für die kontrollierte Freigabe von Cannabis gegeben. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen ab dem 1. April in Kraft treten und ermöglichen es Erwachsenen unter bestimmten Auflagen, Cannabis legal zu erwerben und zu konsumieren.

Die Befürworter betonen, dass die Legalisierung die Lebenswirklichkeit vieler Menschen anerkennt und gleichzeitig einen praktischen Beitrag zum Gesundheitsschutz leistet. Burkhard Blienert, der Bundesdrogenbeauftragte der SPD, argumentiert, dass trotz des bestehenden Verbots der Konsum von Cannabis, insbesondere unter jungen Menschen, weiterhin ansteigt. Die Legalisierung soll dazu beitragen, die damit verbundenen Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Die Umsetzung der Legalisierung sieht vor, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Der Umgang damit bleibt grundsätzlich verboten, jedoch gibt es drei festgelegte Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren: Besitz bestimmter Mengen, privater Eigenanbau und Anbau sowie Weitergabe in speziellen Vereinen. Der Eigenkonsum bleibt erlaubt, während der Umgang mit Cannabis und der Konsum in militärischen Bereichen der Bundeswehr weiterhin untersagt sind.

Für Volljährige sollen bestimmte Mengen Cannabis erlaubt sein: bis zu 25 Gramm getrocknetes Pflanzenmaterial zum Eigenkonsum, auch im öffentlichen Raum, und bis zu 50 Gramm in der privaten Wohnung. Gleichzeitig dürfen dort drei Pflanzen angebaut werden, jedoch nur für den Eigenkonsum. Alles, was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Der Schutz vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern wird durch abschließbare Schränke und Räume gewährleistet.

Ein weiterer Aspekt der Legalisierung betrifft sogenannte "Anbauvereinigungen" oder Clubs für Volljährige. Diese dürfen gemeinschaftlich bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland haben und Cannabis anbauen. Der Eigenkonsum ist dabei auf maximal 25 Gramm pro Mitglied pro Tag und 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für 18- bis 21-Jährige gelten etwas höhere Mengen mit maximal 30 Gramm pro Monat und höchstens 10 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC), dem Rauschwirkstoff.

Diese Clubs müssen als nicht kommerzielle Vereine organisiert sein, benötigen eine befristete Erlaubnis und dürfen keine Wohnung als Anbaugebäude nutzen. Werbung ist untersagt, ebenso wie der Konsum von Cannabis direkt vor Ort. Sicherheitsvorschriften gelten für Anbauflächen, Lager und Transporte.

Weitere Vorgaben betreffen den Erhalt von gemeinschaftlich angebautem Cannabis. Die persönliche Abholung vor Ort unter Vorlage des Mitgliedsausweises und eines amtlichen Ausweises mit Foto ist Pflicht. Erlaubt ist nur reines Cannabis in Form von getrockneten Blüten und blütennahen Blättern (Marihuana) oder abgesondertem Harz (Haschisch). Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln sind verboten, die Verpackung muss neutral sein. Ein Infozettel mit Angaben wie Gewicht, Sorte, THC-Gehalt und Risiken des Konsums ist ebenfalls vorgeschrieben. Die Vereinigungen finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge, und es sind Dokumentationspflichten sowie amtliche Kontrollen festgelegt.

Für Kinder und Jugendliche bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin vollständig verboten. Weitergaben an Minderjährige sind strafbar. Der Konsum in "unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist untersagt, ebenso wie in bestimmten öffentlichen Bereichen zu festgelegten Zeiten. Ursprünglich war eine größere Distanz vorgesehen, wurde jedoch auf 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich reduziert.

Der Cannabis-Konsum in Deutschland ist bisher weit verbreitet, wobei genaue Zahlen zum nicht-medizinischen Konsum laut Gesundheitsministerium noch fehlen. Laut einer Studie von 2021 haben rund 4,5 Millionen Erwachsene in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert. Der Konsum ist in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen am stärksten ausgeprägt. Es besteht jedoch die Anerkennung von Experten, dass bis zum Alter von 25 Jahren besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen bestehen, aufgrund des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns.

Begleitend prüft das Verkehrsministerium die Festlegung eines THC-Grenzwerts für Cannabis am Steuer, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Sanktionen für Verstöße gegen die neuen Regelungen sind ebenfalls geregelt. Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis bei sich haben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Bei größeren Mengen bleibt der Besitz weiterhin strafbar. Es ist jedoch geplant, nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle zu gewähren, die nun erlaubt sind.

Das Gesetz geht nun am 22. März 2024 abschließend in den Bundesrat, wo es zwar keine Zustimmung benötigt, jedoch noch vom gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gebremst werden könnte. Der Aufbau von Cannabis-Clubs erfordert dann eine angemessene Vorlaufzeit. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung, Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften, bleibt vorerst in der Warteschleife, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Deutschland strafft Covid-19-Impfregeln: Erweiterter Anspruch ab März aufgehoben

Ab dem 1. März wird in Deutschland der erweiterte Anspruch auf eine Covid-19-Impfung für gesetzlich Versicherte gestrichen. Bisher hatten Ärzte die Befugnis, die Immunisierung auch ohne klare medizinische Indikation zu veranlassen. Diese Regelung wird nun durch die alleinige Gültigkeit der Schutzimpfungs-Richtlinie ersetzt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) festgelegt wurde.

Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Stiko wird eine Basisimmunität für gesunde Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sowie Schwangere empfohlen. Diese soll durch drei Antigenkontakte erreicht werden, wobei mindestens einer davon eine Covid-19-Impfung sein sollte. Darüber hinaus wird eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst empfohlen, insbesondere für Personen über 60 Jahre, Menschen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt. Ebenso sollen Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie die Auffrischimpfung erhalten, sofern sie durch eine Covid-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Ausnahmen gelten für immungesunde Personen, die zu Risikogruppen gehören. Diese können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit Sars-CoV-2 infiziert haben. Hingegen wird derzeit für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Covid-19-Impfung, weder als Grundimmunisierung noch als Auffrischimpfung, empfohlen.

Die Stiko aktualisierte ihre Covid-19-Impfempfehlung im Januar. Die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie durch den G-BA steht noch aus und wird voraussichtlich Anfang März erfolgen. Nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird der Beschluss dann in Kraft treten.

Ukrainekonflikt: Gesundheitssystem am Rande des Zusammenbruchs

Am 24. Februar 2022 begann Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der mittlerweile das zweite Jahr erreicht hat. Die Situation in der Ukraine ist geprägt von anhaltenden Kämpfen, die nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch das Gesundheitssystem des Landes schwer belasten.

Über 4000 Apotheken haben seit Beginn des Konflikts schließen müssen, und der Mangel an Personal sowie Stromversorgung hat sich weiter verschärft. Gezielte Angriffe seitens Russlands auf die Infrastruktur des Gesundheitswesens haben zu erheblichen Problemen geführt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verzeichnete bis Mitte des vergangenen Jahres mehr als 1000 Angriffe, darunter auf Krankenhäuser, Versorgungsgüter und Transportmittel. Diese Zahl hat sich bis Februar 2024 auf über 1500 erhöht.

Dr. Jarno Habicht, Repräsentant der WHO in der Ukraine, betonte, dass solche Angriffe einen klaren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen und die Versorgung der Bevölkerung erschweren. Eine besorgniserregende Folge dieser Angriffe ist die Verbreitung antibiotikaresistenter nosokomialer Infektionen, insbesondere mit dem Erreger Klebsiella pneumoniae. Die US-Gesundheitsschutzbehörde CDC stellte eine 300-mal höhere Inzidenz dieser Infektionen im Vergleich zu Europa fest.

Die militärische Gesundheitsversorgung hat angesichts blockierter US-Militärhilfe für die Ukraine an Dringlichkeit gewonnen. Die aktuellen Herausforderungen betreffen vor allem die Versorgung und Schulung von Medizinern im Militär, wobei Bluttransfusionen und psychologische Betreuung im Mittelpunkt stehen.

Deutschland und verschiedene Hilfsorganisationen leisten Unterstützung für das ukrainische Gesundheitswesen. Die Bundesregierung, vertreten durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, unterzeichnete Anfang Februar eine gemeinsame Erklärung mit seinem ukrainischen Amtskollegen Viktor Liashko, um die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Trotz der fortlaufenden Hilfe gibt es einen spürbaren Rückgang bei den Spenden, was die angespannte Situation weiter verschärft. Organisationen wie Apotheker Helfen, Apotheker ohne Grenzen, action medeor, Ärzte ohne Grenzen und das Deutsche Rote Kreuz setzen ihre Bemühungen vor Ort fort, um medizinische Hilfsgüter zu liefern und die Bevölkerung zu unterstützen.

Die soziale Lage in der Ukraine hat sich im vergangenen Jahr weiter verschlechtert. Binnenvertriebene, Alleinerziehende, Rentner und andere vulnerable Gruppen erhalten immer weniger staatliche Unterstützung, da die finanziellen Mittel für die militärische Sicherung der Bevölkerung eingesetzt werden müssen. Humanitäre Programme sind daher von entscheidender Bedeutung.

Insgesamt bleibt die Lage in der Ukraine prekär, und die internationale Gemeinschaft ist aufgerufen, ihre Unterstützung fortzusetzen. Spenden für Hilfsorganisationen wie das Spendenbündnis Aktion Deutschland hilft sind weiterhin von großer Bedeutung, um die drängenden Bedürfnisse der Menschen in der Ukraine zu adressieren und ihre Not zu lindern.

Vorbereitet in die Pollensaison 2024: Empfehlungen, Prognosen und Forderungen für Allergiker

Die Pollensaison 2024 steht bevor, und Allergiker in Deutschland sind gespannt auf die zu erwartende Belastung nach dem außergewöhnlich frühen und intensiven Start im Vorjahr. Im Dezember 2023 waren Hasel- und Purpurerlenpollen bereits weit verbreitet, doch Niederschläge und winterliche Bedingungen milderten den Pollenflug ab.

Im aktuellen Jahr verlief der Februar vergleichsweise mild, was zu einer Hauptblüte von Hasel und Erle führte. Zusätzlich traten zahlreiche andere Pollenarten wie Eibe, Pappel und Ulme vermehrt auf. Eine genaue Prognose für die kommenden Monate gestaltet sich schwierig, daher wird Allergikern geraten, die aktuellen Wochenpollenvorhersagen der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) oder die täglichen Pollenbelastungsvorhersagen des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen.

Empfehlungen für Allergiker stehen im Fokus, um beschwerdefrei durch die Pollensaison zu kommen:

Wochenpollenvorhersage nutzen: Die PID bietet eine wertvolle Ressource, um sich auf potenzielle Belastungen vorzubereiten. Ebenso hilfreich sind die täglichen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes, die über entsprechende Apps abrufbar sind.

Moderne Apps verwenden: Allergiker profitieren von modernen Apps, die Risikozeiträume erkennen und die Anpassung der Medikation erleichtern. Für Nahrungsmittel- oder Kontaktallergiker bieten einige Apps integrierte Foto-Tools, um Allergene auf Verpackungen schnell zu identifizieren.

Dauermedikation: Die regelmäßige Einnahme moderner Medikamente spielt eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Allergien. Durch eine konsequente Medikamenteneinnahme können viele Allergiker eine Beschwerdefreiheit erreichen.

Luftfilter verwenden: Der Einsatz von (tragbaren) Luftfiltern in Wohnräumen oder unterwegs ist eine effektive Maßnahme, um die Pollenbelastung in der Atemluft zu reduzieren.

Darüber hinaus weist die aktuelle Allergieforschung auf die verstärkte Aggressivität von Stadtpollen hin, bedingt durch den Klimawandel und steigende Luftschadstoffe. Professor Torsten Zuberbier von der Stiftung Ecarf betont die Bedeutung, allergologische Aspekte verstärkt in die Stadtplanung einzubeziehen, um die Gesundheit von Allergikern zu schützen.

Die Stiftung setzt sich auch aktiv für eine frühzeitige Allergieaufklärung ein, insbesondere bei Kindern. Lehrmaterialien sollen in Schulen verbreitet werden, um das Bewusstsein über Allergien und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu schärfen. Zuberbier fordert zudem die flächendeckende Bereitstellung von Adrenalin-Notfall-Boxen an öffentlichen Orten, um im Fall eines allergischen Schocks schnell lebensrettende Maßnahmen ergreifen zu können. Die Stiftung erarbeitet derzeit ein Positionspapier für eine nationale Strategie zur Verfügbarkeit von Adrenalin-Autoinjektoren und hofft auf politische Unterstützung für diese Initiative.

Kommentar:

Ein gründlicher Blick auf den Versicherungsschutz ist entscheidend, um für Apotheken optimal abgesichert zu sein. Klare Abstimmung und Vermeidung von Überlappungen minimieren Kosten, während eine maßgeschneiderte Strategie den Schutz im Schadensfall maximiert. Proaktive Anpassungen und regelmäßiger Austausch mit Experten sichern eine stets aktuelle Absicherung.

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Dresden unterstreicht die Haftbarkeit von Versicherungsvermittlern, selbst in vermeintlich vertrauenswürdigen Berufsgruppen wie Apothekern. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit, dass Vermittler ihre Pflicht zur umfassenden Beratung ernst nehmen, insbesondere wenn es um die Umdeckung von Versicherungen geht. Die persönliche Haftung des Vermittlers wurde bekräftigt, selbst wenn er als Mehrfachagent agiert und den Anschein eines unabhängigen Maklers erweckt. Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz und unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in der Versicherungsberatung.

Die steuerlichen Neuerungen für Apotheker, die in ETFs investieren, sind 2024 bedeutend. Ausschüttungen und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs beeinflusst die Steuersituation. Eine relevante Änderung: Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, einschließlich ETFs, sind zu 70 Prozent steuerfrei, sofern die Anteile mindestens 15 Jahre gehalten wurden. Apotheker sollten ihre Anlagestrategie anpassen und gegebenenfalls steuerliche Experten konsultieren.

Die gestrige Entscheidung des Deutschen Bundestags zur kontrollierten Freigabe von Cannabis markiert einen bedeutsamen Schritt in der Drogenpolitik. Mit 407 Stimmen für und 226 Gegenstimmen setzte sich die Ampel-Koalition durch. Die Legalisierung ab dem 1. April erlaubt Erwachsenen bis 25 Gramm Eigenkonsum und den Anbau von bis zu drei Pflanzen. Die Debatte spiegelt unterschiedliche Ansichten zum Jugendschutz wider, während Befürworter die Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes betonen, sehen Gegner Risiken für Sucht und Sicherheit. Das Gesetz könnte den Schwarzmarkt eindämmen und wird ab Juli nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen zulassen.

Der "Spiegel"-Bericht zur Kritik der Apotheker an der ABDA-Kampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen spiegelt die divergierenden Ansichten innerhalb der Branche wider. Die Sorge um die angespannte Personalsituation und die Ablehnung zusätzlicher Aufgaben durch Apotheker wie Reinhard Rokitta verdeutlichen die Herausforderungen. Gleichzeitig verteidigen Vertreter von Kammern und Verbänden die neuen Angebote als zukunftsweisend. Die Diskussion zeigt die Notwendigkeit einer ausgewogenen Debatte über die Rolle der Apotheken und die realistische Umsetzbarkeit weiterer Dienstleistungen in der Praxis.

Die Einführung des Kombinationsabschlags im Gesundheitswesen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hat zu Kontroversen zwischen der Bundesregierung und der Pharmaindustrie geführt. Während die Industrie Verfassungsbeschwerden wegen eines vermeintlichen Eingriffs in die Berufsfreiheit erhebt, sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Regelung als verfassungsgemäß an. Der Kombinationsabschlag zielt darauf ab, die Gesamtkosten bei freien Kombinationstherapien zu reduzieren, doch die Rechtmäßigkeit wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine ausgewogene Balance zwischen finanzieller Stabilität und Berufsfreiheit bleibt hier entscheidend.

Die Zulassung der H5N1-Impfstoffe Celldemic® und Incellipan® durch die Europäische Arzneimittelagentur ist ein bedeutender Schritt in der Vorbereitung auf mögliche Pandemien. Diese Impfstoffe von Seqirus bieten vielversprechende Perspektiven für den Schutz vor Influenza-A(H5N1)-Viren, die in den letzten Jahren erhebliche Ausbrüche in Vogelpopulationen verursacht haben. Celldemic® zeigt eine robuste Immunreaktion bei Erwachsenen und Kindern, während Incellipan® als Musterimpfstoff für den Ernstfall dient. Diese Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit proaktiver Maßnahmen, um auf potenzielle Gesundheitsrisiken vorbereitet zu sein.

Die bevorstehende Ausstrahlung des Werbespots der ABDA zu pharmazeutischen Dienstleistungen im ZDF weckt gemischte Gefühle. Während die Initiative darauf abzielt, die Vielfalt der Apothekendienstleistungen zu betonen, äußern Kritiker Bedenken über die mögliche Überlastung der Apotheken. Die Balance zwischen Werbemaßnahmen und sicherer Versorgung wird entscheidend sein, um die angestrebte Bewusstseinssteigerung ohne Qualitätsverluste zu erreichen.

Die jüngsten technischen Ausfälle im E-Rezept-System werfen wichtige Fragen zur Zuverlässigkeit auf. Die Forderung nach einem Offline-Backup seitens des Apothekerverbands ist angesichts der potenziellen Auswirkungen auf die Patientenversorgung verständlich. Die Implementierung von Papieroptionen für dringende Verordnungen könnte kurzfristig Abhilfe schaffen, während parallel dazu eine umfassendere Stabilitätsverbesserung des digitalen Systems erforderlich ist. Es ist entscheidend, dass die Verantwortlichen diese Bedenken ernst nehmen und zeitnah entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Verbraucherzentralen stehen vor einer Herausforderung, da vermehrt fragwürdige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel wie "CardioBalance" auftaucht. Trotz rechtlicher Klassifizierung als NEM suggeriert die Werbung medizinische Effekte, unterstützt von angeblichen Prominenten-Endorsements. Die Behauptungen werden von den Anbietern zurückgewiesen, und rechtliche Schritte sind im Gange. Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, strengere Kontrollen und Sanktionen für irreführende Gesundheitswerbung zu implementieren.

Die Herausforderungen der Apotheke am Wall, bedingt durch Baustellenprobleme und plötzlichen Internetausfall, verdeutlichen die Verwundbarkeit lokaler Geschäfte. Die mangelnde Kommunikation des Internetdienstleisters wirft jedoch Fragen zur Kundenbetreuung auf. Eine frühzeitige Information hätte nicht nur der Apotheke, sondern auch den Kunden geholfen, sich besser auf den Ausfall vorzubereiten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von zuverlässigen Kommunikationsstrukturen, um Geschäftsunterbrechungen zu minimieren und die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung für das Antibiotikum Amoxi 250 TS 1 A Pharma ist ein notwendiger Schritt, um den anhaltenden Lieferengpässen bei Kinderantibiotika entgegenzuwirken. Die Maßnahme ermöglicht trotz knapper Verfügbarkeit die Abgabe des Medikaments mit veralteter Packungsbeilage. Die präziseren Informationen zu Wechselwirkungen und unerwünschten Wirkungen in der aktualisierten Gebrauchsinformation sind essenziell, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Diese Ausnahmeregelung zeigt das Bestreben, die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten, während die Branche weiterhin mit Herausforderungen im Bereich der Medikamentenverfügbarkeit konfrontiert ist.

Die potenzielle Aufnahme der RSV-Impfung als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen für Menschen ab 60 Jahren ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Atemwegserkrankungen. Angesichts der schwerwiegenden Folgen von RSV-Infektionen, insbesondere für ältere Erwachsene, könnte eine allgemeine Kostenerstattung eine bedeutende Verbesserung der Gesundheitsvorsorge darstellen. Es bleibt zu hoffen, dass die Ständige Impfkommission bald eine entsprechende Empfehlung ausspricht, um den Zugang zu dieser wichtigen Präventionsmaßnahme zu erleichtern.

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die vom Bundestag beschlossen wurde, markiert einen wegweisenden Schritt in der Drogenpolitik. Die kontrollierte Freigabe für Volljährige ab dem 1. April wird von Befürwortern als Anerkennung der Realität und Schutzmaßnahme begrüßt. Trotzdem bleiben kontroverse Diskussionen über die Umsetzung und potenzielle Risiken bestehen. Die Debatte über THC-Grenzwerte im Straßenverkehr und ausstehende Modellprojekte zeigt, dass der Weg zur Cannabis-Legalisierung noch weitere Kontroversen birgt.

Die bevorstehende Aufhebung des erweiterten Anspruchs auf eine Covid-19-Impfung ab dem 1. März in Deutschland markiert einen Schritt hin zu strikteren Richtlinien. Die Fokussierung auf die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses betont die Bedeutung von klaren medizinischen Indikationen. Die aktuellen Stiko-Empfehlungen für eine Basisimmunität und jährliche Auffrischimpfungen unterstreichen die fortlaufende Anpassung der Impfstrategie an die sich entwickelnde Situation. Eine ausgewogene Berücksichtigung von Risikogruppen und individuellen Gegebenheiten bleibt entscheidend, während die Dynamik der Pandemie weiterhin Herausforderungen für die Impfpolitik mit sich bringt.

Die fortgesetzten Angriffe Russlands auf die Ukraine belasten nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Gesundheitssystem des Landes schwer. Über 4000 geschlossene Apotheken, gezielte Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und eine alarmierende Zunahme antibiotikaresistenter Infektionen zeugen von der humanitären Krise. Trotz internationaler Hilfe ist der Bedarf hoch, und die dringende Notwendigkeit von Spenden für Hilfsorganisationen bleibt bestehen, um das Leid der Bevölkerung zu lindern.

Die bevorstehende Pollensaison 2024 wirft für Allergiker erneut die Frage auf, wie sie sich am besten vor Beschwerden schützen können. Angesichts der unvorhersehbaren Natur von Pollenflügen ist es entscheidend, die aktuellen Vorhersagen der PID und des Deutschen Wetterdienstes zu verfolgen. Moderne Apps bieten Allergikern eine praktische Möglichkeit, ihre Medikation anzupassen und potenzielle Allergene zu identifizieren. Die verstärkte Aggressivität von Stadtpollen unterstreicht die Notwendigkeit, allergologische Aspekte verstärkt in die Stadtplanung einzubeziehen. Es ist unabdingbar, dass die Gesellschaft und die Politik die Bedürfnisse von Allergikern ernst nehmen und Maßnahmen wie die flächendeckende Bereitstellung von Adrenalin-Notfall-Boxen unterstützen, um im Notfall Leben zu retten.

In einem ständigen Streben nach umfassender Information und Verständnis für die dynamische Apothekenbranche in Deutschland, werden wir auch weiterhin kritische Entwicklungen, innovative Lösungen und branchenrelevante Themen verfolgen. Die Herausforderungen und Chancen, vor die die Apotheken gestellt werden, spiegeln die sich wandelnde Landschaft der Gesundheitsversorgung wider. Wir sind bestrebt, Ihnen weiterhin detaillierte Einblicke zu bieten und relevante Diskussionen zu fördern, um die Zukunft der Apotheken und die Gesundheit der Bevölkerung positiv zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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