Finanzgefälle zwischen Politik und Apotheken: Existenzsorgen in der Gesundheitsbranche
Inmitten der jüngsten Gehaltserhöhungen für Politiker in Deutschland werfen die finanziellen Herausforderungen der Apotheken einen Schatten auf die Gesundheitslandschaft des Landes. Während die Regierung großzügige Zuwächse von 7% für Politikergehälter beschlossen hat, stehen Apotheken vor existenziellen Bedrohungen, die täglich zu dauerhaften Schließungen führen.
Die Tarifverhandlungen im April 2023 führten zu einer Anpassung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund, die nicht nur die Angestellten im öffentlichen Dienst, sondern auch Politikerinnen und Politiker betraf. Die Bundesregierung verabschiedete im November ein entsprechendes Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024.
Gemäß den offiziellen Angaben steigen die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich um 5,3%. Währenddessen fordert die Apothekenbranche dringend eine Anpassung der Apothekenhonorare, da viele Apotheken aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Pforten schließen müssen.
Die Diskrepanz zwischen den finanziellen Mitteln, die Politikern zugutekommen, und den Herausforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind, wirft Fragen zur Priorisierung und sozialen Verantwortung auf. Die Forderungen nach einer sofortigen Unterstützung für Apotheken werden lauter, während die finanzielle Kluft zwischen Politik und Gesundheitsdienstleistern weiter wächst.
In diesem Spannungsfeld zwischen Gehaltsexplosionen und existenziellen Sorgen wird die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu einer drängenden Herausforderung. Die Politik sieht sich nun mit der Forderung konfrontiert, nicht nur die eigenen Reihen zu stärken, sondern auch die Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern.
Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen: Bundesfinanzhof stärkt Attraktivität, ein wegweisendes Signal auch für die Gesundheitsbranche
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Gewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen, die sich aus marktüblichen Veräußerungen ergeben, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Diese Entscheidung betrifft einen leitenden Angestellten einer GmbH, dem im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms die Gelegenheit geboten wurde, sich an einer Manager-KG zu beteiligen.
Der Mitarbeiter erwarb einen Anteil von 25.000 Euro an der Manager-KG und partizipierte somit mittelbar an seinem Arbeitgeberunternehmen. Nachdem das Unternehmen erfolgreich an der Börse platziert wurde, erhielt der Angestellte Aktien seines Arbeitgebers im Wert von über drei Millionen Euro. Das Finanzamt betrachtete die Differenz zwischen dem Wert der Aktien und der Kommanditeinlage als zu versteuernden Arbeitslohn.
Die Auseinandersetzung gelangte vor Gericht, wo der Bundesfinanzhof nun entschied, dass diese Gewinne nicht als Arbeitslohn zu behandeln seien. Die Richter betonten, dass die Beteiligung des Mitarbeiters an der Manager-KG zivilrechtlich begründet sei und daher als Einkunftsquelle unabhängig vom Arbeitsverhältnis anzusehen sei.
Es sei nur dann von steuerpflichtigem Arbeitslohn auszugehen, so der Bundesfinanzhof weiter, wenn dem Mitarbeiter im Vergleich zu Drittinvestoren ein marktunüblicher Überpreis gewährt worden wäre, was in diesem Fall jedoch nicht zutraf.
Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs ergänzte, dass der erzielte Veräußerungsgewinn im Streitjahr 2007 von keiner anderen Steuerbestimmung erfasst wurde und daher steuerfrei blieb. Erst ab 2018 müssten derartige Veräußerungserlöse als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden.
Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf den vorliegenden Fall, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzfall für die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen dar. Sie verdeutlicht, dass Gewinne aus marktüblichen Veräußerungen nicht als Arbeitslohn zu betrachten sind und somit steuerfrei bleiben können. Inwiefern diese Entwicklung die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen für die Gesundheitsbranche insgesamt beeinflussen könnte, bleibt abzuwarten.
Verstoß gegen Rettungsgassenregelung: Kammergericht Berlin bestätigt Fahrverbot - Eine Mahnung auch für Apotheker im Straßenverkehr
In dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15. März 2023 (3 Orbs 43/23) wurde deutlich gemacht, dass das rechtswidrige Nutzen einer Rettungsgasse nicht nur mit einem Bußgeld geahndet werden kann, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen kann. Diese Feststellung beruht auf § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschreibt, dass Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge bilden müssen, wenn sie sich mit Schrittgeschwindigkeit bewegen oder im Stillstand befinden.
Ein konkretes Gerichtsverfahren vor dem Berliner Kammergericht behandelte den Fall eines Autofahrers, der behauptete, lediglich gegen das Rechtsüberholverbot gemäß § 5 Absatz 1 StVO verstoßen zu haben. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte in erster Instanz ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, was der Autofahrer als ungerechtfertigt ansah.
Die Beschwerdekammer des Kammergerichts Berlin wies die Argumentation des Autofahrers zurück und betrachtete seine Aussage als Schutzbehauptung. Die Entscheidung stützte sich auf die glaubhafte Aussage eines polizeilichen Zeugen, der angab, dass der Beschuldigte mindestens 500 Meter in der Rettungsgasse gefahren sei. Zudem befanden sich die anderen Fahrzeuge entweder im Stillstand oder bewegten sich höchstens mit Schrittgeschwindigkeit. Das Gericht betonte, dass der Verstoß gegen § 11 Absatz 2 StVO vorliege und dieser höherrangig gegenüber dem Rechtsüberholverbot stehe.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der korrekten Bildung und Nutzung von Rettungsgassen, insbesondere im Hinblick auf die ungehinderte Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Die gerichtliche Beurteilung stützte sich dabei auf die Aussagen des polizeilichen Zeugen, um die Schutzbehauptung des Autofahrers zu widerlegen und die angemessene Ahndung des Verstoßes zu unterstützen.
Apotheker und andere Verkehrsteilnehmer sollten daher das rechtswidrige Nutzen einer Rettungsgasse vermeiden, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
ChatGPT: Menschliche Expertise unersetzlich in der Apothekenpraxis
In einer jüngsten Befragung des Weltapothekerverbands FIP offenbarte ChatGPT, der Chatbot von OpenAI, sein starkes Bekenntnis zur Bedeutung von Apothekern in der Gesundheitsbranche. Angesichts der Frage, ob Künstliche Intelligenz (KI) den Apothekerberuf ersetzen könnte, äußerte ChatGPT Skepsis. Er betonte, dass obwohl KI gewisse Bereiche der pharmazeutischen Praxis optimieren könnte, die Komplexität der Entscheidungsfindung, die Patienteninteraktion und das umfassende Fachwissen schwer durch KI zu ersetzen seien. ChatGPT unterstrich insbesondere das klinische Urteilsvermögen, die Patientenberatung und die Anpassungsfähigkeit an neue Informationen als unerlässliche menschliche Fähigkeiten.
Auf die Frage nach der Zukunft der Apotheken angesichts globaler Gesundheitsprobleme äußerte sich ChatGPT optimistisch. Er betonte die wichtige Rolle der Apotheker im Medikamentenmanagement, bei Impfungen, der Patientenaufklärung und öffentlichen Gesundheitsinitiativen. ChatGPT hob hervor, dass Apotheker einen bedeutenden Beitrag zur Prävention von Krankheiten leisten können, den Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessern und sogar in unterversorgten Gebieten eine wichtige Rolle spielen.
Zusammenfassend zeigte ChatGPT eine starke Überzeugung von der Unersetzlichkeit menschlicher Fähigkeiten in der Apothekenpraxis, während er gleichzeitig die Rolle der KI als unterstützendes Werkzeug hervorhob, um die Fähigkeiten von Apothekern zu erweitern. Seine Antworten spiegeln eine Wertschätzung für die vielfältigen Funktionen und den Wert des Apothekerberufs wider, insbesondere in Zeiten globaler Gesundheitskrisen.
Bundesregierung bekräftigt Sicherheit von Covid-19-Impfstoffen trotz erneuter Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion
In einer erneuten Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung die Sicherheit von Covid-19-Impfstoffen erneut bekräftigt. Dieses Mal lag der Fokus auf möglichen Zusammenhängen mit Antibiotikaresistenzen und Krebserkrankungen. Bereits zuvor hatte die Fraktion den Grenzwert von Rest-DNA im Covid-19-Impfstoff Corminaty hinterfragt. Die aktuelle Anfrage zielte insbesondere auf DNA-Verunreinigungen ab, die während des Herstellungsprozesses durch den Einsatz von Plasmiden auftreten können.
Die Bundesregierung unterstrich, dass DNA-Verunreinigungen zwar im Produktionsprozess auftreten können, jedoch durch den Aufarbeitungsprozess größtenteils entfernt werden. Dennoch sei es theoretisch nicht möglich, sie vollständig zu eliminieren. Für mRNA-Impfstoffe gelte daher keine absolute DNA-Freiheit, jedoch werden Konzentrationsobergrenzen für DNA-Verunreinigungen eingehalten, so die Bundesregierung.
Bezüglich möglicher Zusammenhänge zwischen Covid-19-Impfstoffen und Antibiotikaresistenzen sowie Krebserkrankungen erklärte die Bundesregierung, dass bisher keine Hinweise darauf vorliegen. Gleichzeitig wurden keine konkreten Untersuchungen zu diesem Thema bekannt. Solche Untersuchungen würden erst bei Verdachtsfallmeldungen im Rahmen des Spontanmeldesystems oder anderweitigen Anhaltspunkten eingeleitet.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Rahmen des Spontanmeldesystems alle gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach einer Impfung erfasst und analysiert, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis der zugelassenen Impfstoffe kontinuierlich zu überprüfen. Zugleich warnte sie vor einem Informationsbedürfnis, das durch Falschinformationen geschürt werden könne. Viele dieser Informationen seien bereits durch das PEI mittels Abgleich mit wissenschaftlichen Fakten widerlegt worden.
Die Bundesregierung betonte abschließend, dass die Covid-19-Impfstoffe weltweit nachweislich einen signifikanten Beitrag zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle geleistet haben. Die Impfungen seien somit ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen die Pandemie.
Adipositas im Fokus: Neue Ansätze und Medikamente auf dem AVNR Zukunftskongress vorgestellt
Auf dem Zukunftskongress der öffentlichen Apotheke des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) in Bonn betonte Professor Dr. Stephan Martin, Direktor des Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums in Düsseldorf, die steigende Bedeutung der Adipositas-Thematik in Apotheken. Während seines Vortrags verdeutlichte er das erhebliche Beratungspotenzial neuer Abnehmmittel wie Semaglutid sowie alternativer Ansätze zur Gewichtsreduktion.
Adipositas sei laut Martin mehr als ein rein kosmetisches Problem, sondern weltweit ein bedeutender Krankheitstreiber. In Deutschland stehe das Thema ebenfalls im Fokus, da immer mehr Frauen ab 50 Jahren übergewichtig seien. Gesundheitliche Konsequenzen wie das polyzystische Ovarsyndrom (PCOS), Lungenerkrankungen und sogar Leberzirrhose seien mit Übergewicht verknüpft. Zudem hob der Referent die enge Verbindung von Adipositas und Typ-2-Diabetes hervor.
Neue Abnehmmedikamente, insbesondere der GLP-1-Rezeptoragonist Semaglutid, erzielten laut Martin beeindruckende Ergebnisse, darunter eine 15-prozentige Gewichtsabnahme in einer Studie. Er betonte auch den fortschreitenden Weg zur medizinischen Gewichtsabnahme mit überschaubaren Nebenwirkungen.
Martin warnte jedoch davor, dass das Gewicht nach Absetzen der Medikation wieder steigen könne. Daher sei möglicherweise eine langfristige Beibehaltung der Medikation erforderlich. In Bezug auf Ernährung kritisierte er Fehlinformationen, insbesondere die pauschale Ablehnung von Fett. Statt einer Low-Fat-Diät empfahl er eine Low-Carb-Ernährung.
Der Referent äußerte zudem Kritik am Nutri-Score, der in Deutschland den gesundheitlichen Wert von Lebensmitteln bewertet. Er bezeichnete ihn als "Realsatire" und betonte, dass Fette, auch tierische, in großen Studien nicht mit erhöhter Sterblichkeit assoziiert seien.
Zusammenfassend präsentierte Martin alternative Ansätze zur Gewichtsabnahme und unterstrich die Bedeutung einer nachhaltigen Lebensstiländerung. Seine Forschung und Erfahrungen zeigen, dass sowohl medikamentöse als auch ernährungsbezogene Ansätze erfolgreich sein können, wenn sie langfristig und motivierend umgesetzt werden.
Gesundheitsdialog 2024: FDP-Gesundheitsexperte Ullmann im Fokus bei AByou meets
Am 6. März wird der FDP-Gesundheitsexperte Professor Andrew Ullmann als Ehrengast an der virtuellen Veranstaltung "AByou meets" der ABDA-Nachwuchsorganisation teilnehmen. Während dieser digitalen Zusammenkunft wird Ullmann verschiedene Themen von aktuellem gesundheitspolitischem Interesse ansprechen, darunter das E-Rezept und die geplante Apothekenreform.
Die Diskussion über das E-Rezept wird voraussichtlich Einblicke in die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens bieten. Die Implementierung von E-Rezepten hat das Potenzial, den Arzneimittelvertrieb effizienter und transparenter zu gestalten. Die Befürworter sehen darin einen Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung, während Kritiker Bedenken hinsichtlich Datenschutz und technischer Infrastruktur äußern könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt von Professor Ullmanns Teilnahme wird die geplante Apothekenreform sein. Hierbei stehen mögliche Veränderungen in der Struktur und Funktion von Apotheken im Fokus. Reformen in diesem Bereich könnten die Apothekenlandschaft beeinflussen und haben Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Die Debatte darüber, wie Apotheken effektiv in das Gesundheitssystem integriert werden können, bleibt ein zentrales Thema.
Die virtuelle Natur der Veranstaltung ermöglicht eine breite Teilnahme und den Austausch von Ansichten zwischen dem Gesundheitsexperten und dem Nachwuchs der ABDA. Diese Plattform bietet eine Gelegenheit für einen konstruktiven Dialog über bedeutende Themen, die die Gesundheitsversorgung und die Rolle der Apotheken in der modernen Gesellschaft betreffen.
Die Teilnahme von Professor Ullmann unterstreicht sein Engagement für den Dialog und den Austausch von Ideen in Bezug auf aktuelle Gesundheitspolitik und Reformen. Die Veranstaltung verspricht Einblicke und Erkenntnisse, die zur laufenden Diskussion über Gesundheitsreformen und -innovationen beitragen können. Die Ergebnisse dieser virtuellen Begegnung könnten somit Impulse für zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen setzen.
Diagnose und Fortschritt: Gemeinsamer Kampf gegen Seltene Erkrankungen
Am letzten Tag des Februars rückt die Aufmerksamkeit auf seltene Erkrankungen weltweit. Mit geschätzten 300 Millionen Betroffenen, darunter rund 30 Millionen in der Europäischen Union, sind diese Krankheiten trotz ihrer Seltenheit von großer Bedeutung. Definitionsgemäß handelt es sich dabei um Leiden, die weniger als fünf von 10.000 Menschen betreffen.
Die Herausforderung für Betroffene besteht oft in einem langwierigen Weg zur Diagnose. Dr. Franziska Rillig, Oberärztin im Martin Zeitz Centrum für Seltene Erkrankungen (MZCSE) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), betont die Vielfalt und Komplexität dieser Krankheitsbilder, die mit chronischen Verläufen und starken gesundheitlichen Einschränkungen einhergehen.
Die Diagnosestellung gestaltet sich als Odyssee, die über Jahre oder gar Jahrzehnte führen kann. Patienten besuchen zahlreiche Ärzte verschiedener Fachrichtungen, ohne am Ende Gewissheit zu erlangen. Eine korrekte Diagnose erfordert laut Dr. Rillig ein interdisziplinäres Team und umfangreiche genetische Untersuchungen. Das MZCSE arbeitet daran, nicht nur Patienten bestmöglich zu behandeln, sondern auch mittels Künstlicher Intelligenz (KI) die Diagnoseunterstützung voranzutreiben.
Deutschland verfügt mittlerweile über etwa 30 Anlaufstellen für Patienten mit Verdacht auf seltene Erkrankungen. Websites wie research4rare.de und das Portal Orphanet bieten Informationen über spezialisierte Leistungen wie Expertenzentren, medizinische Labore, laufende Forschungsprojekte, klinische Studien und Patientenorganisationen.
Besonders relevant für Apothekenteams sind Informationen zu den sogenannten Orphan Drugs. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, dass im letzten Jahr 29 Orphan Drugs neu zugelassen oder ihre Anwendungsgebiete erweitert wurden, darunter 17 Fälle, die auch Kinder betreffen. Derzeit befinden sich 32 Zulassungsanträge für Orphan Drugs in der Prüfung durch die europäische Zulassungsbehörde.
Laut dem Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) machten Orphan Drugs in den letzten Jahren durchschnittlich ein Drittel der jährlichen Neueinführungen von Arzneimitteln mit neuem Wirkstoff aus. Seit Inkrafttreten der EU-Orphan-Drug-Verordnung bis Ende 2023 wurden 230 Orphan Drugs zugelassen, die etwa 2 Prozent der seltenen Erkrankungen behandeln können.
Studie aus Dänemark: XBB.1.5-Boosterimpfung gut verträglich
Die Auffrischimpfung mit einem monovalenten mRNA-Impfstoff, der an die XBB.1.5-Variante angepasst ist, zeigt laut landesweiten Daten aus Dänemark keine erhöhte Rate an unerwünschten Ereignissen. Die mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 wurden bereits mehrmals an aktuell zirkulierende Coronavirus-Varianten angepasst, zuletzt an die XBB.1.5-Variante. Die angepassten Impfstoffe sind monovalent, und es wurde erwartet, dass sie ähnlich gut vertragen werden wie die ursprünglich zugelassenen Impfstoffe gegen den Wildtyp von SARS-CoV-2.
Eine Analyse aus Dänemark, veröffentlicht im Fachjournal "JAMA" von Dr. Niklas Worm Andersson und seinem Team vom Statens Serum Institut in Kopenhagen, bestätigt nun diese Annahme. Die Studie umfasste alle Personen in Dänemark, die im Zeitraum von September 2022 bis Januar 2024 mindestens 65 Jahre alt waren, insgesamt 1.076.531 Menschen. Davon erhielten 902.803 eine Impfung mit einem XBB.1.5-angepassten mRNA-Impfstoff als fünfte Dosis, also als zweite Auffrischimpfung.
Die Analyse berücksichtigte das Auftreten von 28 potenziellen unerwünschten Ereignissen in den ersten 28 Tagen nach der XBB.1.5-Impfung. Als Vergleich dienten zwei Zeitperioden: der Zeitraum ab 43 Tage nach der vierten Covid-19-Impfung bis zum Tag vor der fünften Impfung bzw. bis zum Studienende für diejenigen, die keine fünfte Impfung erhielten, und der Zeitraum ab 43 Tage nach der XBB.1.5-Impfung bis zum Studienende.
Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass in den 28 Tagen nach der XBB.1.5-Impfung keine signifikante Zunahme von Krankenhausaufenthalten aufgrund der einbezogenen unerwünschten Ereignisse festgestellt wurde. Tendenziell lagen die Inzidenzraten sogar niedriger, insbesondere für Herzinfarkte (Inzidenzratenverhältnis IRR 0,96), ischämische Schlaganfälle (IRR 0,87) und Myokarditis (IRR 0,60). Obwohl einige andere Ereignisse aufgrund ihrer Seltenheit die statistische Aussagekraft begrenzen, schlussfolgern die Autoren, dass die XBB.1.5-Boosterimpfung in dieser nationalen Kohorte von älteren Menschen kein erhöhtes Risiko für unerwünschte Ereignisse zeigte.
Österreichs längere Apothekenöffnungszeiten: Ein Vorbild für Deutschlands Gesundheitspolitik?
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im österreichischen Gesundheits- und Veterinärrechtsbereich stellt sich die Frage, ob Österreichs fortschrittliche Maßnahmen als Vorbild für Deutschland dienen könnten. Insbesondere die Entscheidung des österreichischen Nationalrats, längere Öffnungszeiten für Apotheken zu ermöglichen, könnte als Modell für andere Länder, einschließlich Deutschland, in Betracht gezogen werden.
Die erweiterten Öffnungszeiten in Österreich könnten dazu beitragen, Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten zu verringern und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für die Bevölkerung zu verbessern. Die Frage, ob Deutschland diesem Beispiel folgen sollte, könnte im Kontext der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden.
Die österreichische Gesundheitspolitik wird bereits für ihre proaktiven Ansätze und innovativen Lösungen gelobt. Die Entscheidung, längere Öffnungszeiten zuzulassen, könnte als Teil eines umfassenderen Diskurses darüber dienen, wie andere Länder, darunter Deutschland, ihre Gesundheitspolitik anpassen könnten, um den sich wandelnden Anforderungen der Gesellschaft besser gerecht zu werden.
Ob Deutschland tatsächlich Schritte in Richtung einer ähnlichen Regelung unternehmen wird, bleibt abzuwarten. Die Diskussion über die Übernahme von Best Practices aus dem österreichischen Gesundheitssystem könnte jedoch einen wichtigen Beitrag zur laufenden Debatte über die Optimierung der Gesundheitspolitik in verschiedenen Ländern leisten.
Rabipur-Verpackungsfehler: Sicherheit des Tollwut-Impfstoffs nicht beeinträchtigt
Im Zuge einer aktuellen Mitteilung informierte der Impfstoffhersteller Bavarian Nordic über einen aufgetretenen Druckfehler auf der Verpackung seines Tollwut-Impfstoffs Rabipur. Konkret handelt es sich um das Fehlen des Buchstabens "f" im Wort "Impfstoff". Auf der Faltschachtel des Präparats wurde zudem an drei verschiedenen Positionen "Tollwut-Impstoff" anstelle des korrekten Begriffs "Tollwut-Impfstoff" aufgedruckt. Der Hersteller betont, dass es sich hierbei um einen internen Fehler handelt und keineswegs um eine Fälschung. Entscheidend ist dabei, dass die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels nicht beeinträchtigt sind.
Der Druckfehler betrifft speziell die Chargen FDP00280, FDP00396, FDP00456 und FDP00457. Betroffene Packungen sind seit Anfang Februar auf dem Markt erhältlich. Um die Versorgung mit Tollwut-Impfstoffen sicherzustellen, plant Bavarian Nordic, den fehlerhaft bedruckten Impfstoff weiterhin in begrenztem Umfang auf den Markt zu bringen, bis korrekt verpackte Ware verfügbar ist. Das Paul-Ehrlich-Institut bestätigte, dass die betroffenen Chargen trotz des Druckfehlers den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen und daher freigegeben wurden.
Ursprünglich war geplant, dass Rabipur ab Ende Januar wieder vollständig verfügbar sein sollte. Allerdings hat sich dieser Zeitplan aufgrund anhaltender Lieferengpässe für Tollwut-Impfstoffe in Deutschland verzögert. Obwohl das alternative Produkt Verorab von Sanofi eingeführt wurde, konnte dies den Engpass nicht vollständig kompensieren. Rabipur ist als Marktführer für Tollwutimpfstoffe besonders präsent und stellt neun von zehn Dosen bereit. Die Lieferplanung für Verorab konnte zwar eingehalten werden, jedoch führte die überaus hohe Nachfrage zu temporären Lieferunterbrechungen. Trotz dieser Herausforderungen werden Notfalldepots weiterhin beliefert.
Elektronische Rezepte: Klare Leitlinien für fehlende Angaben erforderlich
Apotheken stehen nach wie vor vor Herausforderungen im Umgang mit Unstimmigkeiten bei elektronischen Rezepten (E-Rezepten). Ein häufiges Problem, dem sie begegnen, ist das Fehlen von wichtigen Informationen. Was ist zu tun, wenn eine Packung mit einer festgelegten Stückzahl verschrieben wird, jedoch die Einheit (N-Größe) nicht angegeben ist?
Eine Apothekerin berichtet von einem spezifischen Problem bei der Bearbeitung eines E-Rezepts: "Der Arzt wählt in seiner Software eine Packung mit definierter Stückzahl ohne N-Größe aus. Technisch übermittelt wird uns aber zur Stückzahl ein leeres Feld und zur N-Größe wird keine Angabe angezeigt." Dies führt zu einer Verordnung, die nicht den Rahmenverträgen entspricht, da sowohl die Stückzahl als auch die N-Größe fehlen, betont die Apothekerin. Die genaue Definition der Packung durch die Pharmazentralnummer (PZN) spielt in diesem Fall keine Rolle.
Als Lösung schlägt die Apothekerin vor: "Es wäre hilfreich, wenn der Arzt im Freitextfeld entsprechende Ergänzungen vornimmt. Alternativ könnte die Apotheke den Arzt kontaktieren und die vereinbarte Menge nach Rücksprache ergänzen." Allerdings erkennt sie an, dass dies eine zeitaufwändige und übliche Methode zur Vermeidung von Retaxationen ist.
Gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist die Angabe einer Menge im Gegensatz zur Nennung der PZN zwingend vorgeschrieben. Der § 2 Absatz 1 der AMVV besagt, dass die Verschreibung die abzugebende Menge des Arzneimittels enthalten muss. Fehlt diese Angabe bei abgabefertigen Packungen, so gilt gemäß § 2 Absatz 4 die kleinste Packung als verschrieben.
Im Notdienst kann die Abgabe der kleinsten Packung gemäß § 17 Punkt 3 des Rahmenvertrags auch im Akutfall erfolgen, wenn der verschreibende Arzt nicht erreichbar ist. Diese Maßnahme sollte jedoch dokumentiert werden, um Retaxationen auszuschließen.
Es gibt jedoch keine Möglichkeit für die Apotheke, die fehlende Menge zu ergänzen, da die Menge nicht zu den vom Rahmenvertrag definierten heilungsfähigen Rezeptbestandteilen gehört. Die fehlende Angabe muss daher vom Arzt ergänzt werden.
In Fällen, in denen der Normbereich nicht besetzt ist, bietet der Rahmenvertrag in § 4 Absatz 1c eine Antwort. Wenn Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und Menge verordnet werden und diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zugeordnet werden kann, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.
Das bedeutet, dass beispielsweise 100 Tabletten N2 geliefert werden können, auch wenn diese der Normgröße 3 entsprechen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Rezeptierung nur der Normgröße und wenn rabattbegünstigte Arzneimittel innerhalb des verordneten Normbereichs verfügbar sind, diese abgegeben werden müssen. Fehlen rabattbegünstigte Arzneimittel im Handel, können Arzneimittel mit der gleichen N-Bezeichnung nach einer früheren Fassung der Packungsgrößenverordnung abgegeben werden, so der Rahmenvertrag.
EuGH-Urteil: Plattformen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gestattet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Plattformen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Gesundheitsprodukte vertreiben, zulässig sind und nicht von den Mitgliedstaaten verboten werden dürfen. Die Entscheidung erging im Fall von Doctipharma, einer Bestellplattform aus Frankreich, die mittlerweile zu DocMorris gehört.
Das Gericht betonte, dass Mitgliedstaaten den Betrieb von Bestellportalen untersagen können, bei denen die Apothekenpflicht umgangen wird, sofern der Anbieter selbst als Verkäufer der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt. Jedoch dürfen Plattformen, die Apotheken lediglich die Möglichkeit bieten, ihre Waren anzubieten, nicht verboten werden. Insbesondere dann nicht, wenn der Anbieter als Vermittler agiert und keine eigenen Verkaufsaktivitäten durchführt.
Die Zuständigkeit, Personen zu bestimmen, die zum Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Plattformen im Fernabsatz berechtigt sind, liegt laut EuGH bei den Mitgliedstaaten. Dabei müssen diese sicherstellen, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Fernabsatz angeboten werden, und dürfen einen solchen Dienst nicht verbieten.
Die genauen Gründe für das Urteil liegen noch nicht vor, aber es wird erwartet, dass die Auswirkungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) und Plattformen mit elektronischem Rezept (E-Rezept) von besonderem Interesse sein werden. Die Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Plattformen wird als entscheidend betrachtet.
Diese Entscheidung des EuGH steht im Einklang mit einem früheren Urteil von 2003, das den Versandhandel für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für zulässig erklärt hatte. Damals wurde der Versand von Rx-Medikamenten ins Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt.
Doctipharma, das im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens stand, ermöglicht seit 2016 die Bestellung von Arzneimitteln über einen vorgespeicherten Katalog. Die Auswahl erfolgt durch den Kunden, und die Bestellung wird an die Apotheken weitergeleitet, deren Websites von Doctipharma gehostet werden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein einheitliches Zahlungssystem von einem vorgesehenen Konto für alle Apotheken.
Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Frage, ob Plattformen wie Doctipharma als Apotheke auftreten oder lediglich als Vermittler gelten. In Frankreich ist der Verkauf von Arzneimitteln über Bestellportale verboten, und dieses Urteil könnte möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen.
Neue Bayer-Aktion: 5 Euro Rabatt für HV-Selfies
Bayer kündigte heute eine innovative Rabattaktion namens "Laif Lächel-Aktion" an, die ab dem 1. März in ausgewählten Apotheken startet. Die Aktion, die anlässlich des Weltglückstags ins Leben gerufen wurde, ermöglicht es Kunden, einen Sofort-Rabatt von 5 Euro auf bestimmte Laif-Produkte zu erhalten, darunter Lunalaif, Calmalaif und Laif 900. Die Aktion erstreckt sich über den gesamten Monat März, wobei Laif 900 Rx von der Rabattierung ausgenommen ist.
Die Teilnahme an der Aktion gestaltet sich einfach: Kunden müssen an der Kasse einen speziellen Aktions-QR-Code scannen und anschließend am HV-Tisch ein Selfie machen. Nach dem Selfie erhalten die Teilnehmer einen digitalen Rabatt-Coupon, der direkt vom Handy aus gescannt werden kann. Die automatische Rabattierung erfolgt durch die Kassen-Software von Bayer, wobei der Partner Kyte-Tec den Rabattwert im vorab vereinbarten Rhythmus verrechnet.
Um die Apotheken bei der Umsetzung zu unterstützen, stellt Bayer den Betrieben eine Kunden-Rabatt-Scanvorlage für Kassenplätze, HV-Aufsteller, Postkarten und Dekorationsmaterial zur Verfügung. Zusätzlich haben Apothekeninhaber die Möglichkeit, ihre Apotheke über PX-Reach in die digitale Werbekampagne einzubinden, wobei Online-Bestellungen direkt an den Betrieb weitergeleitet werden.
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Aktion in der Apothekengemeinschaft gemischte Reaktionen hervorruft. Einige Apothekerinnen beklagen die potenzielle Zeitknappheit für die Umsetzung der Kampagne und äußern Bedenken hinsichtlich der Aufforderung an Kunden, am HV-Tisch zu verweilen und Selfies zu machen.
Trotz dieser Bedenken bleibt die "Laif Lächel-Aktion" eine kreative Initiative von Bayer, um Kunden zu engagieren und die Aufmerksamkeit auf bestimmte Laif-Produkte zu lenken. Die Teilnahme an der Aktion ist dabei freiwillig, und die Apotheken haben die Möglichkeit, sich aktiv in die digitale Werbekampagne einzubringen.
Digitale Allianz: Gedisa und IhreApotheken.de gestalten die Zukunft der Apothekenlandschaft
Im Zuge einer strategischen Allianz hat Gedisa eine bedeutsame Partnerschaft mit IhreApotheken.de geschlossen, um ihre digitalen Dienstleistungen zu intensivieren und die Apothekenlandschaft im digitalen Wandel zu stärken. Die Landesapothekerverbände haben in dieses Vorhaben bereits einen erheblichen zweistelligen Millionenbetrag investiert, finanziert durch gesteigerte Mitgliedsbeiträge. Diese finanziellen Mittel sollen die Anlaufphase von Gedisa unterstützen, die zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen wird.
Mit Blick auf die Notwendigkeit einer stärkeren Positionierung im Markt hat Gedisa nun eine Kooperation mit dem Zukunftspakt Apotheke eingegangen und setzt dabei auf die bewährte Technologie von IhreApotheken.de. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird Gedisa die Tools von IhreApotheken.de in ihre existierende App "Apoguide" integrieren. Dieses Vorhaben beinhaltet ein Basisangebot mit Shopfunktion, welches Nutzern die Möglichkeit bietet, E-Rezepte einzulösen und nicht rezeptpflichtige Produkte vorzubestellen.
Darüber hinaus werden die Verwaltungsfunktionen von IhreApotheken.de in das Apothekenportal von Gedisa integriert. Dies ermöglicht dem Team von Gedisa die Verwaltung erweiterter Stammdaten der Apotheke sowie die zentrale Bearbeitung von Einstellungen zur Shopfunktion und Bestellungen. Die Partnerschaft sieht ebenso kostenpflichtige Zusatzfunktionen vor, die von Apothekenbetreibern gebucht werden können, darunter Schnittstellen zum Warenwirtschaftssystem und das System zum Botendienstmanagement.
Besondere Beachtung findet die Integration des neuen E-Rezept-Einlösewegs namens "Card Link", der durch die Zusammenarbeit mit IhreApotheken.de zur Verfügung gestellt wird. Diese Initiative zielt darauf ab, das Gesamtangebot von Gedisa sinnvoll zu ergänzen und in Zukunft weiter auszubauen, wie Sören Friedrich, Geschäftsführer von Gedisa, betont.
Simon Bücher von IhreApotheken.de hebt hervor, dass die Apothekerinnen und Apotheker in naher Zukunft ihre Rx-Geschäfte intensiv verteidigen müssen. Durch die Zusammenarbeit mit Gedisa möchte IhreApotheken.de einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung der Vor-Ort-Apotheken und zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung leisten.
IhreApotheken.de nutzt bereits verschiedene digitale Kanäle, darunter die eigene Plattform und App sowie die individuellen Websites der Apotheken. Die Partnerschaft erweitert diese digitale Präsenz und positioniert Gedisa als Teil der zukünftigen Entwicklung im Apothekenwesen. Der Vertragsabschluss ist für das zweite Quartal geplant, und die Umsetzung wird eine entscheidende Phase für die Apothekenlandschaft markieren.
PDL-Botschafter setzt Zeichen: Innovatives Engagement für Medikationsanalysen und Gesundheitsaufklärung in Apotheken
Im Rahmen der ABDA-Kampagne für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) hat sich Jonas Heinrich als Botschafter hervorgetan, indem er sich auf die Erstellung informativer Reels für den Social-Media-Kanal Apotheken-Karriere konzentriert. Mit einem Fokus auf Medikationsanalysen gibt Heinrich praxisnahe Tipps zu Fragen wie der Ansprache von Patienten und der Auswertung von Medikationsanalysen. Seine Videos, mit dem eigenen Smartphone produziert, werden von der ABDA auf verschiedenen Plattformen hochgeladen.
Heinrich, ein junger Apotheker, wurde auf die Ausschreibung der ABDA aufmerksam, als er frisch aus dem Studium kam. Die pDL wurden quasi mit seinem Eintritt in den Beruf eingeführt. Der Instagram-Kanal "Apotheken-Karriere", auf dem die Reels veröffentlicht werden, zählt derzeit etwa 3700 Follower und dient nicht nur der pDL, sondern auch als Plattform für die aktuelle Nachwuchskampagne.
Im Apothekenalltag führt Heinrich bereits zahlreiche Medikationsanalysen durch, schätzungsweise fünf pro Woche. Die Gespräche mit den Kunden dauern etwa eine halbe Stunde, die Nachbearbeitung und die Kommunikation mit Ärzten können weitere 1,5 bis 2 Stunden beanspruchen. Trotz des zeitlichen Engagements schätzt Heinrich den bürokratischen Aufwand für pDL als überschaubar ein, da viele Formulare bereits vorhanden sind und unterstützende Software die Arbeit erleichtert.
Für Heinrich ist die pDL, insbesondere die Medikationsanalyse, ein Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit. Diese dienen dazu, potenzielle Anwendungsfehler oder Doppelverordnungen bei Patienten mit vielen Ärzten zu vermeiden. Die Medikationsanalyse bietet die Möglichkeit, sich in Ruhe mit dem Patienten hinzusetzen, Fragen zu klären und die Therapietreue zu fördern. Für Heinrich sind diese Dienstleistungen daher von großer Bedeutung und tragen dazu bei, das Verständnis der Patienten für ihre Medikation zu vertiefen. Der bürokratische Aufwand für pDL hält sich seiner Meinung nach in Grenzen, da bereits viele Formulare vorliegen und unterstützende Software zur Verfügung steht.
Digitale Gesundheit: E-Rezepte für Kinder - Modernisierung im Apothekenwesen
Inmitten der fortdauernden Implementierung des E-Rezept-Systems in Apotheken, steht die Frage im Raum, ob dieses auch für Kinder Anwendung findet. Die Gematik klärt auf: Kinder können ebenso E-Rezepte erhalten, es sei denn, sie sind privatversichert. Für nicht-verschreibungspflichtige, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel bleibt weiterhin die Ausstellung auf einem "rosa Rezept" eine Option. Ausnahmen treten auch dann auf, wenn die Versichertennummer fehlt, beispielsweise weil Kinder noch nicht bei der Krankenkasse registriert sind. Hier greift das Ersatzverfahren, das Ärzten die Behandlung von Neugeborenen und Säuglingen für bis zu sechs Monate erlaubt.
Die Einlösung von E-Rezepten für Kinder erfolgt auf ähnliche Weise wie bei erwachsenen Patienten, entweder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder durch Vorlage eines Papierausdrucks. Eltern können zudem die digitalen Verschreibungen ihrer Kinder über die Familienfunktion in der E-Rezept-App der Gematik verwalten. Hierbei ist jedoch eine NFC-fähige eGK für jedes Kind erforderlich, die bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Bei persönlicher Einlösung in der Apotheke durch das Kind stellt sich die Frage, ob die Abgabe an Minderjährige erlaubt ist. Die Bundesapothekerkammer gibt klare Hinweise: Die Abgabe an beschränkt geschäftsfähige Minderjährige im Rahmen der Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kann zivilrechtlich zulässig sein, sofern der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil (Arzneimittel) ohne Zahlungsverpflichtung erlangt.
In Bezug auf die Belieferung von E-Rezepten für Kinder sind die Vorgaben des Rahmenvertrags und die Rabattverträge zu beachten. Apotheken sollten auch berücksichtigen, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Vorliegen von Entwicklungsstörungen gemäß § 31 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Etwaige Mehrkosten müssen jedoch vom Patienten selbst getragen werden.
Rassistische Äußerung: Apotheke in Graz unter Untersuchung nach abwertender Antwort auf Bewerbung mit Kopftuch
In einem jüngsten Vorfall, der Aufsehen erregte, gerät eine österreichische Apotheke im zehnten Bezirk von Graz in die Kritik, nachdem eine abwertende Antwort auf eine Bewerbung in den sozialen Medien die Runde machte. Die Bewerberin, eine Studentin, die ein Kopftuch trägt, erhielt von der Apotheke eine beleidigende Antwort, die unbeabsichtigt auf Reddit geteilt wurde und erhebliche Aufmerksamkeit erregte.
Die Antwort der Apotheke, die die Bewerberin als "Schleiereule" bezeichnete und die Anwesenheit von Österreichern in Frage stellte, wurde von Nutzern auf der Plattform schnell verurteilt. Die Apotheke behauptete, dass die E-Mail aus dem Zusammenhang gerissen wurde, bestätigte jedoch deren Authentizität. Trotz der Anerkennung des Vorfalls enthielt sich die Geschäftsleitung der Apotheke weiterer Kommentare gegenüber den Medien.
Reddit-Nutzer zeigten sich solidarisch mit der Bewerberin und kritisierten das Verhalten der Apotheke. Einige wiesen darauf hin, dass es keinen denkbaren Kontext gebe, der die rassistischen Äußerungen rechtfertigen könne. Der Beitrag gewann an Aufmerksamkeit und sammelte innerhalb eines Tages 300 Kommentare, wobei das Subreddit "r/graz" mit 75.000 Abonnenten die Diskussion verstärkte.
Die Österreichische Apothekerkammer (ÖAK) reagierte prompt auf den Vorfall und erklärte, dass sie sich derzeit mit der Angelegenheit befasse. Die ÖAK distanzierte sich eindeutig von jeglicher kulturellen, religiösen oder ideologisch motivierten Diskriminierung und betonte ihr Bekenntnis zu einer toleranten und aufgeschlossenen Berufsgemeinschaft. Die ÖAK gab bekannt, dass der Fall zur Prüfung dem Disziplinarrat vorgelegt wurde.
Neben formellen Verfahren äußerte die ÖAK die Absicht, ein Treffen zwischen der beteiligten Apothekerin und der Bewerberin zu arrangieren, um die Situation zu klären. Die Kammer entschuldigte sich aufrichtig im Namen der Apotheker in der Steiermark bei der Bewerberin und betonte ihr Bekenntnis zu Grundsätzen, die mit jeglicher Form von diskriminierendem Verhalten im Apothekerberuf unvereinbar sind.
Ohrenschmerzen bei Kindern: Ursachen, Symptome und Behandlung
Ohrenschmerzen bei Kindern sind häufig auf eine akute Otitis media, auch als Mittelohrentzündung bekannt, zurückzuführen. Im Gegensatz zu Erwachsenen, bei denen Kiefergelenksprobleme und Bandscheibenschäden oft die Hauptursachen sind, treten Ohrenschmerzen bei Kindern vor allem im Rahmen von Infektionen auf.
Symptome einer Mittelohrentzündung bei Kindern können plötzlich auftretende starke Ohrenschmerzen sein, begleitet von Fieber, Hörstörungen und allgemeinem Krankheitsgefühl. Besonders bei Kleinkindern, die ihre Schmerzen möglicherweise nicht verbalisieren können, äußert sich die Infektion oft durch vermehrtes Weinen, Ohrenreiben, Unruhe und eine reduzierte Nahrungsaufnahme.
Die Diagnose erfolgt durch eine gründliche ärztliche Untersuchung, bei der das Trommelfell auf Trübung, auffällige Gefäßzeichnung und Wölbung durch eitrigen Ausfluss überprüft werden. Die akute Otitis media tritt in der Regel nach einer viralen Infektion der oberen Atemwege auf, wobei die Schleimhaut der Eustachischen Röhre anschwillt und Flüssigkeit im Mittelohr eingeschlossen wird.
Kinder sind aufgrund ihrer kürzeren und breiteren Eustachischen Röhre sowie eines noch nicht vollständig ausgereiften Immunsystems anfälliger für diese Infektionen. In seltenen Fällen kann die Mittelohrentzündung zu schwerwiegenden Komplikationen führen, wenn sich die Infektion auf das Mastoid ausweitet.
Die Behandlung von Ohrenschmerzen bei Kindern hängt von der Ursache ab. Bei unkomplizierten Fällen wird oft eine abwartende Haltung empfohlen, da sich die Mittelohrentzündung in etwa 80% der Fälle spontan von selbst ausheilt. Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol können zur Linderung der Beschwerden eingesetzt werden.
Die Verwendung von Antibiotika erfolgt in der Regel erst, wenn nach 24 bis 48 Stunden keine Besserung eintritt oder bei bestimmten Risikofaktoren wie hohem Fieber oder beidseitiger Infektion. Lokale Antibiotika in Form von Ohrentropfen sind bei einer akuten Otitis media nicht indiziert, da sie bei intaktem Trommelfell den Entzündungsort nicht erreichen.
Insgesamt ist es wichtig, Ohrenschmerzen bei Kindern ernst zu nehmen, insbesondere wenn Fieber auftritt. Eine frühzeitige ärztliche Abklärung und gegebenenfalls eine individuell angepasste Therapie sind entscheidend, um mögliche Komplikationen zu vermeiden und eine schnelle Genesung zu fördern.
Die Aorta erhält neuen Status als eigenständiges Organ: Ein Meilenstein in der Medizin
Die Aorta, auch als Hauptschlagader bekannt, erfährt eine bedeutende medizinische Neubewertung, indem sie nun offiziell als eigenständiges Organ im menschlichen Körper anerkannt wird. Dieser herausragende Status wurde in den Leitlinien für aortenchirurgische Eingriffe sowohl von der Europäischen Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie (EACTS) als auch von der US-amerikanischen Society of Thoracic Surgeons (STS) festgelegt, was einen bedeutenden Fortschritt in der medizinischen Klassifizierung darstellt.
Professor Dr. Martin Czerny vom Universitätsklinikum Freiburg betont die Bedeutung dieser Anerkennung: "Die Anerkennung als Organ hebt die Aorta auf eine Stufe mit Herz, Lunge oder Gehirn. Das ist ein großer Schritt." Diese Neuordnung hat vor allem für Ärzte und Kliniken erhebliche Auswirkungen. Früher wurden Erkrankungen der Aorta abhängig von ihrer Art und Lage entweder in der Herzchirurgie oder der Gefäßchirurgie behandelt. Die neuen Leitlinien empfehlen jedoch ausdrücklich, die Versorgung der Aorta in einem eigenen Fachgebiet zu bündeln, dies jedoch in enger Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachbereichen. Professor Czerny, Ärztlicher Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitäts-Herzzentrum, erklärt, dass dies zu einer verbesserten Behandlung von Aortenrissen und anderen schweren Erkrankungen führen wird.
Die Aorta spielt eine entscheidende Rolle im Transport von sauerstoffreichem Blut aus dem Herzen in den gesamten Körper. Als größte Arterie des Körpers erstreckt sich das große Blutgefäß von der linken Herzkammer bis zu den Gefäßen im Beckenbereich. Zusätzlich zur Blutversorgung hat die Aorta auch eine bedeutende Funktion bei der Regulierung des Blutdrucks und der Blutflussgeschwindigkeit, wie vom Universitätsklinikum Freiburg mitgeteilt wurde. Diese neue Klassifizierung als eigenständiges Organ reflektiert die essenzielle Rolle der Aorta im Organismus und unterstreicht die Bedeutung einer spezialisierten und fokussierten medizinischen Betreuung.
Kommentar:
Die jüngsten Gehaltserhöhungen für Politiker werfen einen Schatten auf die prekäre Lage der Apotheken. Während 7% mehr Gehalt die politische Elite begünstigen, schließen Apotheken aufgrund finanzieller Notlagen. Es ist an der Zeit, die Verteilung finanzieller Mittel zu überdenken und die Unterstützung dringend benötigter Gesundheitseinrichtungen zu priorisieren. Eine ausgewogene und gerechte finanzielle Unterstützung ist nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung, sondern auch entscheidend für die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach marktübliche Gewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen nicht als Arbeitslohn zu versteuern sind, ist bedeutsam. Die Entscheidung schafft Klarheit und stärkt die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Dies könnte auch positive Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche haben, indem solche Anreizmodelle für Fachkräfte zunehmend an Attraktivität gewinnen.
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin betont die Unverhandelbarkeit der korrekten Rettungsgassennutzung. Das einmonatige Fahrverbot für einen Autofahrer, der sich gegen die Strafen wegen Rechtsüberholens wehrte, unterstreicht die ernste Haltung gegenüber Verstößen gegen § 11 Absatz 2 der StVO. Das Gericht stützte sich auf die glaubhafte Aussage eines polizeilichen Zeugen, der die Schutzbehauptung des Fahrers entkräftete. Die klare Botschaft lautet: Die Einhaltung von Verkehrsregeln, insbesondere in Bezug auf Rettungsgassen, ist unerlässlich, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Überzeugung von ChatGPT, dass Künstliche Intelligenz den Apothekerberuf nicht vollständig ersetzen kann, unterstreicht die essenzielle Rolle menschlicher Fähigkeiten in der pharmazeutischen Praxis. Seine optimistische Prognose für die Zukunft der Apotheken betont die Schlüsselposition der Apotheker bei globalen Gesundheitsproblemen. Dies verdeutlicht die Synergie zwischen menschlicher Expertise und technologischer Unterstützung für eine umfassende Patientenversorgung.
Die erneute Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Sicherheit von Covid-19-Impfstoffen bringt keine neuen Erkenntnisse. Die Bundesregierung betont weiterhin die Unbedenklichkeit und weist auf die Einhaltung von Grenzwerten für DNA-Verunreinigungen hin. Die Effektivität der Impfstoffe wird unterstrichen, während auf fehlende konkrete Untersuchungen zu möglichen Zusammenhängen mit Antibiotikaresistenzen und Krebserkrankungen hingewiesen wird.
Professor Dr. Stephan Martin betont auf dem AVNR Zukunftskongress die zunehmende Relevanz der Adipositas-Thematik in Apotheken. Seine Vorstellung neuer Abnehmmittel und alternativer Gewichtsreduktionsansätze verdeutlicht die ernste globale Gesundheitsbelastung durch Fettleibigkeit. Martins Fokus auf nachhaltige Lebensstiländerungen unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zur Bewältigung dieses gesundheitlichen Herausforderung.
Die Teilnahme von Professor Andrew Ullmann, dem FDP-Gesundheitsexperten, an der virtuellen Veranstaltung "AByou meets" der ABDA-Nachwuchsorganisation am 6. März verspricht einen wichtigen Dialog über Schlüsselthemen wie das E-Rezept und die Apothekenreform. Ullmanns Beitrag könnte dazu beitragen, Klarheit über die Zukunft der Gesundheitsversorgung und die Rolle der Apotheken zu schaffen. Ein bedeutender Schritt in Richtung innovativer Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen.
Die Herausforderungen bei der Diagnose seltener Erkrankungen sind vielschichtig und belastend für Betroffene. Das Streben nach interdisziplinärer Zusammenarbeit und die Integration von Künstlicher Intelligenz, wie am Martin Zeitz Centrum für Seltene Erkrankungen, sind wegweisende Ansätze. Mit rund 30 Anlaufstellen in Deutschland und Ressourcen wie research4rare.de wird die Unterstützung für Patienten verbessert. Die Fortschritte bei Orphan Drugs sind ermutigend, doch weitere Anstrengungen sind nötig, um mehr der geschätzten 8.000 seltenen Erkrankungen gezielt zu behandeln.
Die neueste Untersuchung aus Dänemark, basierend auf Daten von über einer Million Personen, liefert ermutigende Ergebnisse bezüglich der XBB.1.5-Boosterimpfungen. Die Analyse zeigt, dass diese Auffrischimpfungen mit dem angepassten mRNA-Impfstoff keine erhöhte Rate an unerwünschten Ereignissen zur Folge haben. Dies stärkt das Vertrauen in die Sicherheit und Effektivität von gezielten Auffrischungsimpfungen gegenüber aktuellen Coronavirus-Varianten und unterstreicht die Bedeutung der fortlaufenden Überwachung der Impfstoffverträglichkeit.
Die jüngsten Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen, insbesondere die Verlängerung der Apothekenöffnungszeiten, werfen die Frage auf, ob Deutschland von diesem Modell profitieren könnte. Die proaktiven Ansätze Österreichs werden bereits gelobt, und die Diskussion über die Anpassung der Gesundheitspolitik in Deutschland könnte an Bedeutung gewinnen. Die erweiterten Öffnungszeiten könnten Engpässe in der Medikamentenversorgung reduzieren und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen verbessern. Ob Deutschland diesem Beispiel folgt, bleibt abzuwarten, aber die Debatte über bewährte Praktiken könnte dazu beitragen, die Gesundheitspolitik international zu optimieren.
Der kürzlich entdeckte Druckfehler auf der Verpackung des Tollwut-Impfstoffs Rabipur ist bedauerlich, jedoch betont der Hersteller Bavarian Nordic, dass dies keinen Einfluss auf die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels hat. Die rasche Information und Freigabe betroffener Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut gibt Vertrauen in die regulatorischen Maßnahmen. Die Entscheidung, den fehlerhaft bedruckten Impfstoff begrenzt auf den Markt zu bringen, bis korrekt verpackte Ware verfügbar ist, zeigt das Bemühen, die Versorgung mit Tollwut-Impfstoffen sicherzustellen. In Anbetracht der herausfordernden Lieferengpässe für Tollwutimpfstoffe in Deutschland ist eine transparente Kommunikation seitens der Hersteller und Behörden entscheidend, um Unsicherheiten zu minimieren.
Die Herausforderungen bei elektronischen Rezepten, insbesondere fehlende Angaben wie die N-Größe, erfordern dringend klare Lösungen. Die vorgeschlagene Möglichkeit, dass Ärzte im Freitextfeld ergänzen oder Apotheken nach Rücksprache die Menge korrigieren, ist zwar pragmatisch, aber auch zeitintensiv. Die strikte Einhaltung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist unerlässlich, und die Apotheken müssen im Notdienst die kleinste Packung abgeben, dokumentiert, um Retaxationen zu vermeiden. Die fehlende Menge gehört jedoch nicht zu den heilungsfähigen Rezeptbestandteilen der Apotheke, und hier ist die Ergänzung durch den Arzt notwendig. Klare Leitlinien, wie im Rahmenvertrag definiert, sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und gleichzeitig die Patientenversorgung sicherzustellen.
Das EuGH-Urteil, das den Betrieb von Plattformen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterstützt, setzt einen wichtigen Präzedenzfall. Die klare Unterscheidung zwischen Anbietern und Vermittlern wird die Dynamik im Gesundheitssektor beeinflussen. Die Auswirkungen auf verschreibungspflichtige Medikamente und E-Rezepte werden genau beobachtet. Dies stärkt den Online-Vertrieb, während Mitgliedstaaten ihre Rolle bei der Berechtigung von Personen für den Fernabsatz von Arzneimitteln klären müssen. Ein Meilenstein, der auch Fragen zu nationalen Verboten aufwirft und die Notwendigkeit einer differenzierten Regulierung betont.
Bayers "Laif Lächel-Aktion" ist zweifellos eine innovative Initiative, um Kunden zu engagieren. Der Sofort-Rabatt von 5 Euro auf ausgewählte Laif-Produkte durch das Einsenden eines HV-Selfies am Weltglückstag ist kreativ, wenngleich in Apotheken gemischte Reaktionen hervorgerufen werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme und die digitale Unterstützung für Apotheken sind lobenswerte Aspekte dieser Aktion. Es bleibt abzuwarten, wie diese unkonventionelle Strategie aufgenommen wird und ob sie positive Auswirkungen auf die Produktverkäufe hat.
Die strategische Partnerschaft zwischen Gedisa und IhreApotheken.de markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Apotheken im digitalen Wandel. Die Integration von IhreApotheken.de-Tools in die Gedisa-App verspricht eine verbesserte digitale Kundeninteraktion und effizientere Verwaltungsprozesse. Die Fokussierung auf kostenpflichtige Zusatzfunktionen zeigt die Bereitschaft beider Unternehmen, innovative Lösungen anzubieten. Die Integration des E-Rezept-Einlösewegs "Card Link" unterstreicht das Bestreben, zeitgemäße Technologien zu nutzen. Diese Kooperation könnte einen bedeutenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheken leisten.
Die Bemühungen von Jonas Heinrich als pDL-Botschafter für die ABDA zeigen deutlich das wachsende Bewusstsein und Engagement innerhalb der Apothekenbranche für pharmazeutische Dienstleistungen. Seine praxisnahen Tipps zur Medikationsanalyse und die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Instagram verdeutlichen den Einsatz moderner Kommunikationsmittel, um das Verständnis und die Relevanz dieser Dienstleistungen zu fördern. Heinrichs Engagement spiegelt den wachsenden Bedarf an einer verbesserten Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientenaufklärung wider, was entscheidend für eine effektive Gesundheitsversorgung ist.
Die Integration des E-Rezept-Systems für Kinder bietet eine zeitgemäße Lösung im Gesundheitswesen. Die klare Zustimmung der Gematik zeigt, dass digitale Verschreibungen auch für die jüngste Bevölkerungsgruppe zugänglich sind. Eltern können die Verwaltung der E-Rezepte ihrer Kinder über die E-Rezept-App der Gematik effizient gestalten. Bei der persönlichen Einlösung in der Apotheke durch Minderjährige gelten klare rechtliche Vorgaben, die von der Bundesapothekerkammer präzise erläutert werden. Ein wichtiger Schritt in Richtung moderner, effektiver Gesundheitsversorgung für alle Altersgruppen.
Die rassistische Antwort einer Apotheke in Graz auf eine Bewerbung mit Kopftuch ist inakzeptabel. Die öffentliche Empörung ist verständlich, und die Österreichische Apothekerkammer handelt richtig, indem sie den Vorfall untersucht und klärt. Diskriminierung hat keinen Platz, und die Solidarität mit der Bewerberin ist wichtig für eine inklusive Gesellschaft.
Ohrenschmerzen bei Kindern, vor allem durch akute Mittelohrentzündungen, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Frühzeitige ärztliche Abklärung ist entscheidend, insbesondere bei Fieber. Die meist selbstlimitierende Natur der Erkrankung eröffnet Raum für eine abwartende Haltung, unterstützt durch Schmerzmittel. Eine differenzierte Antibiotikatherapie ist bei fehlender Besserung nach 24-48 Stunden oder bestimmten Risikofaktoren angezeigt. Lokale Antibiotika in Form von Ohrentropfen sind dabei nur bei perforiertem Trommelfell relevant. Ein umsichtiges Vorgehen und individuelle Betreuung stehen im Fokus, um potenzielle Komplikationen zu minimieren.
Die jüngste Anerkennung der Aorta als eigenständiges Organ markiert einen Meilenstein in der medizinischen Landschaft. Die Europäische Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie und die Society of Thoracic Surgeons haben in ihren Leitlinien diese Neubewertung festgelegt, die nun Ärzten klare Handlungsrichtlinien bietet. Professor Dr. Martin Czerny betont die Gleichstellung der Aorta mit Herz, Lunge und Gehirn und sieht darin einen bedeutenden Fortschritt. Die Neuordnung wird vor allem die Behandlung von Aortenrissen und anderen Erkrankungen verbessern, indem sie eine spezialisierte Herangehensweise in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen empfiehlt. Die Aorta, als größte Arterie des Körpers, spielt eine entscheidende Rolle im Sauerstofftransport und der Blutdruckregulierung. Diese Entwicklung reflektiert die immer genauere Differenzierung medizinischer Fachgebiete und unterstreicht die Notwendigkeit einer fokussierten Versorgung.
Möge die fortlaufende Kooperation zwischen Fachleuten, politischen Entscheidungsträgern und der Gesellschaft dazu beitragen, innovative Lösungen zu fördern und eine umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir die aktuellen Herausforderungen bewältigen und die Grundlagen für eine nachhaltige und effektive medizinische Betreuung schaffen, die das Wohlbefinden der Menschen im Fokus hat.
Von Engin Günder, Fachjournalist