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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Von E-Rezepten bis zu innovativen Studien – Ein umfassender Blick auf aktuelle Themen in deutschen Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir Unsicherheiten beim E-Rezept, Herausforderungen bei monatsübergreifenden Rezepten und logistische Probleme für Apothekeninhaber. Der Deutsche Apothekerverband appelliert an die KBV, das E-Rezept-System zu optimieren. Zudem präsentieren wir neue Erkenntnisse zur Schlaganfallprophylaxe und diskutieren aktuelle Themen wie Verpackungsanforderungen für Apothekenautomaten. Erfahren Sie mehr über die fortschreitende Digitalisierung und innovative Ansätze in der Apothekenlandschaft. Bleiben Sie informiert über die Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor!

Unsicherheiten und Klärungsbedarf beim E-Rezept: Apotheken und Ärzte im Spannungsfeld der Retaxation

Die Implementierung des E-Rezepts in zahlreichen Apotheken verläuft scheinbar reibungslos, doch im Detail lauern Unsicherheiten, die potenziell zu einer unberechenbaren Retaxation führen können. Trotz der erfolgreichen Umstellung gibt es derzeit weder klare Fristen noch ein generelles Verbot von Retaxationen, was bei den Inhabern von Apotheken zu verständlicher Besorgnis führt.

Eine der Hauptquellen der Verwirrung liegt in der Übermittlung der Arztbezeichnung, die sowohl bei herkömmlichen Papierrezepten als auch bei E-Rezepten relevant ist. Die Verantwortung für die Festlegung dieser Bezeichnung liegt beim Verordner, der sie in seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) hinterlegt. Diese Eigenverantwortung hat jedoch zu einer Fülle unterschiedlicher Arztbezeichnungen geführt, da die Landesärztekammern in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben machen.

Die Forderung nach einer Vereinheitlichung, besonders von Seiten der Praxis-Softwarehäuser, wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgelehnt. Laut Roland Stahl, Pressesprecher der KBV, ist in der technischen Anlage zum E-Rezept festgelegt, dass die Berufsbezeichnung verpflichtend über ein Freitextfeld ausgefüllt werden muss. Eine Auswahlliste im PVS-System würde zu lang und fehleranfällig sein. Dennoch betont die KBV ihre Bereitschaft, gemeinsam mit allen Beteiligten eine praktikable Lösung zu finden.

Deutscher Apothekerverband (DAV) versuchte zu Beginn der Woche, Licht ins Dunkel zu bringen. Trotzdem bleiben Unsicherheiten bestehen. Gemäß DAV müssen Apotheken die Berufsbezeichnung prüfen, wobei eine sinnhafte Bezeichnung ausreicht, um retaxsicher zu sein. Die Frage, ob die einfache Bezeichnung "Arzt/Ärztin" ausreichend ist, wird jedoch von vielen Apotheken weiterhin diskutiert.

Der GKV-Spitzenverband gibt klare Anweisungen, dass sowohl der Beruf (z.B., Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Tierärztin/Tierarzt) gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) als auch das Fachgebiet gemäß dem Bundesmantelvertrag-Ärzte angegeben werden müssen. Hierbei wird auf § 2 Absatz 1 der AMVV verwiesen. Die genaue Formulierung ist jedoch in der AMVV nicht explizit geregelt.

Fehlerhafte oder fehlende Bezeichnungen auf dem Rezept erfordern eine Rücksendung an die Praxis, wobei digitale Verordnungen keine nachträgliche Korrektur durch die Apotheken ermöglichen. Die Verantwortung für Retaxationen liegt laut dem Kassenverband bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen. Apotheken sind nicht dazu verpflichtet, die zutreffenden Fachgruppen zu überprüfen.

Insgesamt bleibt die Situation um das E-Rezept und die damit verbundenen Retaxationsrisiken komplex. Trotz der Bemühungen von verschiedenen Akteuren besteht weiterhin Bedarf an einer einheitlichen und praxistauglichen Lösung, um Unsicherheiten in diesem entscheidenden Bereich der Arzneimittelversorgung zu minimieren.

Monatsübergreifende E-Rezepte in Apotheken: Herausforderungen und Forderungen nach Praktikabilität

In der Welt der Apotheken und E-Rezepte treten immer wieder neue Herausforderungen zutage. Insbesondere monatsübergreifende Vorgänge stellen Apotheker vor gravierende Probleme, wie eine Inhaberin aus Hessen nun verdeutlichte. Der Fokus liegt dabei auf der Abgabe von bestellten Medikamenten mittels E-Rezepten und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Rabattverträgen.

Ein aktuelles Beispiel veranschaulicht das Dilemma: Ein Kunde löste am 30. Dezember via elektronischer Gesundheitskarte (eGK) ein E-Rezept ein. Das verschriebene Medikament sollte jedoch erst im neuen Jahr bestellt und abgeholt werden. Die Apotheke richtete sich bei der Bestellung nach dem Rabattvertrag des alten Jahres. Doch hier liegt das Problem: Zum 1. Januar änderte sich dieser Rabattvertrag, und das Medikament wurde erst nach dem Wechsel geliefert.

Die Apothekerin berichtet von einem grundlegenden Problem bei der monatsübergreifenden Abgabe von Medikamenten auf E-Rezepten. Insbesondere, wenn die Packungen über den Monatswechsel hinweg bestellt werden müssen, entsteht ein erheblicher Mehraufwand für die Apotheken. Die Rabattverträge können nicht sofort bei der Abgabe überprüft werden, sondern erst im Nachhinein durch das Rechenzentrum.

Die Brisanz dieses Umstands wird an einem konkreten Beispiel deutlich: Der Kunde hat das Medikament bereits erhalten und bezahlt, während die Überprüfung des Rabattvertrags erst im Nachhinein erfolgt. Dieses Vorgehen birgt nicht nur ein Retaxrisiko, sondern führt auch zu Unklarheiten bezüglich der korrekten Einhaltung der Rabattverträge.

Die Apothekerin betont, dass die aktuelle Situation nicht nur im Januar, sondern generell bei monatsübergreifenden Vorgängen zu einem erheblichen Mehraufwand führt. Insbesondere bei Heimbelieferungen verschärft sich die Problematik. Eine Lösung muss her, die praktikabel ist und den Apotheken ermöglicht, effizient mit monatsübergreifenden E-Rezepten umzugehen.

Die theoretische Forderung besteht darin, alle Abholer zum Monatswechsel erneut auf die Einhaltung der Rabattverträge zu prüfen. Doch die Umsetzung dieser Forderung stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Insbesondere, wenn sich Rabattverträge ändern, müsste manuelle Begründungen im Freitextfeld des E-Rezepts eingetragen werden. Dies führt zu einem unübersichtlichen Prozess und steigert die Komplexität der Abwicklung.

Hintergrundinformationen verdeutlichen zudem, dass E-Rezepte nicht am selben Tag abgeschlossen werden können, wenn sie in der Apotheke eingelöst werden. Die monatsübergreifende Bestellung und Abholung von Arzneimitteln führt dazu, dass der Rabattvertrag des Abgabedatums gilt, nicht des Bestelldatums. Diese Regelung wirft weitere Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die korrekte Abrechnung und Dokumentation.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass die aktuelle Struktur der monatsübergreifenden Vorgänge bei E-Rezepten für Apotheken eine erhebliche Belastung darstellt. Eine pragmatische Lösung ist dringend erforderlich, um den Mehraufwand zu minimieren und die Einhaltung der Rabattverträge sicherzustellen. Diese Problematik betrifft nicht nur einzelne Apotheken, sondern wirft auch einen Blick auf die allgemeine Komplexität und Anpassungsfähigkeit des Gesundheitssystems im Umgang mit digitalen Entwicklungen.

Herausforderungen für Apothekeninhaber: E-Rezept führt zu Doppelzahlungen und logistischen Problemen

Die Einführung des E-Rezeptes hat für Apothekeninhaber, insbesondere jene mit Filialverbünden, unerwartete Hürden mit sich gebracht. Inhaber von Apothekenketten sehen sich derzeit mit Schwierigkeiten bei der Reservierung von Medikamenten konfrontiert, was zu Doppelzahlungen und logistischen Herausforderungen führt.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Christian Milbrandt, Inhaber der Sonnen-Apotheke am Bahnhof in Donaueschingen, berichtet von Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung des E-Rezeptes aufgetreten sind. Insbesondere Inhaber von Filialverbünden stehen vor einem Dilemma, wenn Patienten in die Hauptapotheke kommen und nicht alle verordneten Medikamente vorrätig sind.

Vor der Einführung des E-Rezeptes war es gängige Praxis, dass Inhaber mit mehreren Apotheken in der Filiale auf vorhandene Arzneimittel zurückgreifen konnten. Die fehlenden Medikamente wurden in der Filiale reserviert, der Patient bezahlte alles in einer Transaktion und holte das Medikament in der anderen Apotheke ab. Mit der Einführung des E-Rezeptes hat sich diese pragmatische Vorgehensweise jedoch als nicht mehr durchführbar erwiesen.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, dass bei fehlenden Medikamenten in der Hauptapotheke keine Reservierung mehr in der Filiale vorgenommen werden kann. Diese Einschränkung führt dazu, dass die Sicherheit, das benötigte Medikament für den Patienten vorrätig zu haben, verloren geht. Um diesem Problem zu begegnen, müssen Apotheken nun bei fehlenden Medikamenten in der Filiale anrufen und darum bitten, das benötigte Medikament zur Seite zu legen. Dieser manuelle Prozess soll sicherstellen, dass das Medikament nicht unbeabsichtigt an einen anderen Kunden abgegeben wird.

Ein weiteres Hindernis stellt die Chargenübermittlung zwischen den Apotheken dar. Der Warenwirtschaftsdienstleister muss eine Funktion bereitstellen, die eine reibungslose Übermittlung der Charge ermöglicht. Da die Ausbuchung der Medikamente in der abgebenden Apotheke erfolgt, gestaltet sich die Übermittlung der Charge als komplexer Prozess, der noch nicht optimal gelöst ist.

Für die Patienten bedeutet dies eine unerwartete Belastung, da sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Medikamente in einer Apotheke abzuholen. Stattdessen müssen sie erneut warten, da der gesamte Vorgang von vorne beginnt und entsprechend länger dauert. Die nicht vornehmbare Reservierung führt zu zwei getrennten Zahlvorgängen, was von vielen Kunden als unpraktisch empfunden wird und zu Unzufriedenheit führt.

Insgesamt verlängert das E-Rezept bereits die Abwicklungszeit im Vergleich zu herkömmlichen Papierrezepten. Die genannten logistischen Herausforderungen verstärken diesen Umstand und führen zu einer suboptimalen Situation sowohl für die Apothekeninhaber als auch für die Patienten, die mit zusätzlichen Unannehmlichkeiten konfrontiert sind. Die Apothekenbranche steht somit vor der Herausforderung, effiziente Lösungen für diese Probleme zu finden und gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf im Sinne der Patientenzufriedenheit zu gewährleisten.

Dringender Appell: Deutsche Apotheker fordern schnelle Optimierung des E-Rezept-Systems

In einem dringenden Appell an die Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die fortbestehenden Herausforderungen beim Einlösen von E-Rezepten hingewiesen. Trotz der zum Jahresbeginn obligatorisch eingeführten elektronischen Verschreibungsmethode sind weiterhin Schwierigkeiten vorhanden, die nach Ansicht des DAV erheblichen Verwaltungsaufwand in Apotheken verursachen und sogar zu Retaxationsgefahren führen könnten.

Die Hauptprobleme, die der DAV identifiziert hat und die den Apothekenalltag erheblich beeinträchtigen, betreffen verschiedene Aspekte des E-Rezept-Systems. Ein zentraler Punkt ist die fehleranfällige manuelle Eingabe der Berufsbezeichnung durch Ärzte, die häufig zu Unstimmigkeiten mit den offiziellen Vorgaben der Bundesärztekammer führt. Der DAV fordert daher eine Umstellung von Freitext- zu Auswahlfeldern mit einheitlichen Berufs- und Facharztbezeichnungen, um etwaige Tippfehler zu minimieren.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Nutzung der Stapelsignatur durch Ärzte, die es ermöglicht, mehrere E-Rezepte gleichzeitig zu signieren. Diese werden jedoch erst nachträglich im Fachdienst der Gematik verfügbar, was zu Verzögerungen bei der Versorgung von Patienten führt. Als Lösung schlägt der DAV vor, die Komfortsignatur flächendeckend zu implementieren, um eine effizientere Verordnung und sofortige Versorgung sicherzustellen.

Besondere Schwierigkeiten treten auch bei der Anwendung von E-Rezepten in der Heimversorgung auf, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Der DAV schlägt vor, in solchen Fällen weiterhin das Muster-16-Formular zu verwenden, das bei technischen Schwierigkeiten explizit vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Aushändigung von Tokenausdrucken in Papierform. Der DAV betont, dass Versicherte nicht verpflichtet sind, E-Rezepte digital anzunehmen, und fordert die Bereitstellung von Papier-Tokens mit Mindestinformationen zur elektronischen Verordnung.

Die Lösungsvorschläge des DAV zielen darauf ab, die Effizienz und reibungslose Umsetzung des E-Rezept-Systems sicherzustellen. Hierzu gehören nicht nur die bereits genannten Umstellungen, sondern auch die aktive Bewerbung der Nutzung der Komfortsignatur durch die KBV bei den Ärzten.

In einem eindringlichen Appell an KBV-Chef Andreas Gassen fordert der DAV, die Einflussmöglichkeiten des Gesetzgebers zu nutzen und gemeinsam mit Praxisverwaltungssystem-Anbietern sowie den Ärzten rasche Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu finden. Die schnelle Optimierung des E-Rezept-Systems ist von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Ablauf in Apotheken zu gewährleisten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

ATTICUS-Studie: Apixaban vs. ASS - Neue Erkenntnisse zur Sekundärprophylaxe bei Schlaganfällen unbekannter Ursache

In einer wegweisenden Studie des Universitätsklinikums Tübingen wurde die Effektivität des direkten oralen Antikoagulans (DOAK) Apixaban im Vergleich zur gängigen Therapie mit niedrigdosierter Acetylsalicylsäure (ASS) bei Patienten mit Schlaganfällen unbekannter Ursache untersucht. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Schlaganfälle werden als "embolic stroke of undetermined source" (ESUS) klassifiziert, da ihre genaue Ursache, insbesondere nicht entdecktes Vorhofflimmern, nicht eindeutig identifiziert werden kann. Das Rezidivrisiko nach einem ESUS ist besonders hoch, und bisher fehlten evidenzbasierte Empfehlungen für die Sekundärprophylaxe dieser Patientengruppe.

Die ATTICUS-Studie, unter der Leitung von Professor Dr. Tobias Geisler, untersuchte 352 Patienten mit einem kürzlich zurückliegenden ESUS, die zudem mindestens einen Risikofaktor für Vorhofflimmern aufwiesen. Die Patienten wurden nach einer 1:1-Randomisierung entweder mit zweimal täglich 5 mg Apixaban oder einmal täglich 100 mg ASS behandelt, und dies über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Der primäre Endpunkt der Studie war das Auftreten neuer ischämischer Läsionen im Gehirn, identifiziert durch MRT-Scans.

Die Ergebnisse, kürzlich im Fachjournal "NEJM Evidence" veröffentlicht, zeigten keine signifikante Überlegenheit von Apixaban gegenüber ASS bezüglich des primären Endpunkts. Die Häufigkeit neuer ischämischer Läsionen war in beiden Gruppen vergleichbar. Obwohl die Apixaban-Gruppe eine geringere Rate von Vorhofflimmern aufwies, war dieser Unterschied nicht signifikant. Der kombinierte sekundäre Effektivitätsendpunkt, der erneute Schlaganfälle, systemische Embolien, Herzinfarkte und Tod umfasste, unterschied sich ebenfalls nicht signifikant zwischen den beiden Behandlungsgruppen.

Es wurde beobachtet, dass schwere sowie klinisch relevante Blutungen in der Apixaban-Gruppe seltener auftraten als in der ASS-Gruppe, jedoch war auch dieser Unterschied nicht signifikant. Professor Dr. Sven Poli, Seniorautor der Studie, wies darauf hin, dass die ATTICUS-Studie möglicherweise nicht genügend "statistische Power" hatte, um positive Ergebnisse zu zeigen. Er betonte jedoch, dass der Effekt von DOAK oft erst nach einem Jahr deutlich werde.

Die Studie liefert dennoch wertvolle Erkenntnisse über den Zusammenhang von Risikofaktoren und dem Auftreten von Vorhofflimmern bei ESUS-Patienten. Insbesondere wurde festgestellt, dass ältere Patienten, insbesondere über 75-Jährige mit atrialen Tachykardien, ein erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern aufweisen. Diese Erkenntnisse könnten die Grundlage für zukünftige Forschungen bilden, um die Hypothese zu überprüfen, dass diese Patientengruppe von einer frühzeitigen Antikoagulation profitieren könnte.

Trotz des formal negativen Ergebnisses betonen die Forscher die Bedeutung ihrer Studie für die Weiterentwicklung der Therapie von ESUS-Patienten und planen, die Hypothese in größeren Studien weiter zu untersuchen. Die Frage nach der optimalen Sekundärprophylaxe für Schlaganfälle unbekannter Ursache bleibt daher weiterhin im Fokus der medizinischen Forschung.

Apothekenautomaten: Uneinigkeit über Verpackungsanforderungen sorgt für Diskussionen

In der deutschen Apothekenszene brodelt es, da die Einführung automatisierter Ausgabestationen für Medikamente zu unterschiedlichen Interpretationen der geltenden Vorschriften führt. Diese Stationen, die es Kunden ermöglichen, vorbestellte Medikamente mithilfe eines Pin-Codes von einem Automaten abzuholen, sind zwar aufgrund ihrer zeitunabhängigen Bereitstellung von Arzneimitteln beliebt, stoßen jedoch auf Unstimmigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Gemäß § 17 mit Absatz 1b der ApBetrO, eingeführt Ende 2020, sind automatisierte Ausgabestationen nur dann zulässig, wenn sie sich innerhalb der Apothekenräume befinden, einen externen Zugriff für Kunden außerhalb der Betriebszeiten ermöglichen und erst nach erfolgter Bestellung, Beratung und Überprüfung durch das pharmazeutische Personal bestückt werden. Zusätzlich muss eine eindeutige Zuordnung der Medikamente gewährleistet sein, indem sie getrennt verpackt und mit dem Namen und der Adresse des jeweiligen Empfängers versehen werden.

Ein Fallbeispiel verdeutlicht die Kontroversen: Ein Apothekeninhaber, überzeugt von der Effizienz eines solchen Systems, wurde von seinem Amtsapotheker darauf hingewiesen, dass die Medikamente trotz individuellem Fach und zufallsgeneriertem Pin-Code für jeden Kunden separat verpackt und beschriftet werden müssen. Diese Vorgabe stößt nicht nur auf Platzmangel im System, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten und Zeit für Verpackung und Beschriftung.

Die "Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands" (APD) hat bereits im Jahr 2021 klare Richtlinien für die Nutzung von Abholfächern in Apotheken definiert. Demnach sollen vor der Bestückung oder Einlagerung im Kommissionierautomaten vom pharmazeutischen Personal getrennt verpackte Medikamente mit den Informationen des jeweiligen Patienten versehen werden.

Die Positionen der Beteiligten variieren. Der Hersteller Pharma Service Systeme (PSS), dessen Abholsysteme deutschlandweit im Einsatz sind, argumentiert, dass eine separate Lagerung und Beschriftung der Präparate ausreicht. Geschäftsführer Tobias Lang betont, dass alle Anlagen manuell durch pharmazeutisches Personal bestückt werden und die Medikamente durch die Bauart der Anlagen bereits räumlich getrennt und kundenbezogen sind. Er hebt hervor, dass die Abgabe über das Abholsystem einem Abverkauf entspricht, da alle Bedingungen für die Abgabe zum Zeitpunkt der Einlagerung erfüllt sind.

Zudem bietet PSS Blockbodenbeutel als Option für zusätzliche Verpackungen an. Lang betont, dass alle im Einsatz befindlichen Anlagen durch Pharmazieräte abgenommen wurden und etwa 1000 solcher Abholsysteme deutschlandweit im Einsatz sind, wobei Modelle für 30 und 60 Abholer besonders beliebt sind.

Trotz dieser unterschiedlichen Ansichten bleibt die genaue Auslegung der ApBetrO im Zusammenhang mit automatisierten Ausgabestationen ein zentrales Diskussionsthema in der Apothekengemeinschaft, da die Branche nach einem einheitlichen Verständnis der Vorschriften strebt, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Nutzung dieser innovativen Technologien zu gewährleisten.

Digitaler Fortschritt in Apotheken: Verbindliche Bestellung von KIM-Adressen als wegweisender Schritt

Seit einigen Monaten steht Apotheken über das Apothekenportal der Gedisa die Möglichkeit offen, KIM-Adressen zu beantragen, um sich an die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) anzubinden. Die Gedisa, als standeseigener Digitaldienstleister, hat kürzlich angekündigt, dass Apotheken nun die zuvor reservierten KIM-Adressen verbindlich bestellen können. Diese Maßnahme wird notwendig, da ab dem 1. April 2024 die Anbindung an KIM für Apotheken obligatorisch wird.

Die Bestellung der KIM-Adressen erfolgt über das Apothekenportal der Gedisa. Apotheken, die bereits eine Adresse reserviert haben, müssen lediglich den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung im Portal zustimmen und den Button "Jetzt kostenpflichtig bestellen" auswählen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs wird eine Bestätigung sowohl im Portal als auch an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Hierbei werden alle erforderlichen Informationen zur Installation der KIM-Adresse mitgeteilt. Wichtig zu beachten ist, dass die KIM-Adresse nach Abschluss der Bestellung nicht mehr geändert werden kann.

Ab dem 1. April 2024 wird die Anbindung an KIM verpflichtend. KIM-Nachrichten sind vergleichbar mit dem Versenden von E-Mails, allerdings sind sie verschlüsselt und signiert. Empfänger können die Mitteilungen öffnen, entschlüsseln und bearbeiten. Eine bundeseinheitliche Adressbuchlösung soll alle registrierten und geprüften KIM-Adressen auflisten, um einen effizienten Austausch von Dokumenten mit sensiblen Patientendaten zu gewährleisten. Zudem ist die Integration von KIM in Standard-Mailprogramme wie Outlook oder Thunderbird möglich. Eine Einbindung in die Warenwirtschaft bietet zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten.

Für Mitglieder der BAV war die erstmalige Beantragung einer Gedisa-KIM-Adresse je Betriebsstätte bis zum 31. Dezember 2024 kostenfrei. Seit Januar 2024 fallen bei der Buchung einer KIM-Adresse als Einzelleistung monatlich 6,50 Euro (netto) an, wobei die Installationspauschale in diesem Betrag inbegriffen ist, sofern dem dreijährigen Vertrag zugestimmt wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Buchung im Rahmen eines Kommunikationspakets vorzunehmen, was weitere Kostenvorteile bieten kann.

Die verbindliche Bestellung der KIM-Adressen durch die Apotheken markiert einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Vernetzung im Gesundheitswesen. Mit der bevorstehenden Pflichtanbindung an KIM ab April 2024 wird die sichere und verschlüsselte Kommunikation im Medizinwesen weiter ausgebaut. Die Gedisa unterstreicht mit diesem Angebot ihre Rolle als wegweisender Dienstleister für digitale Lösungen im Gesundheitssektor. Es bleibt abzuwarten, wie Apotheken diese technologische Neuerung integrieren und welche Auswirkungen sie auf die Effizienz und Sicherheit der Kommunikation im Medizinwesen haben wird.

Neue Studie: E-Zigaretten erhöhen Risiko für Herzrhythmusstörungen

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der University of Louisville School of Medicine legt nahe, dass der Konsum von E-Zigaretten das Risiko für Herzrhythmusstörungen signifikant erhöhen kann. Obwohl E-Zigaretten von einigen als vermeintlich harmlosere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten betrachtet werden, verdeutlichen die Forschungsergebnisse die potenziellen gesundheitlichen Risiken dieser elektronischen Verdampfer.

Die Studie, unter der Leitung von Cory Kocera, einem renommierten Wissenschaftler am Institut der Physiologie in den USA, fokussierte sich darauf, wie verschiedene Formen und Konzentrationen von Nikotin, insbesondere Nikotinsalze, die kardiale Dysfunktion und Arrhythmogenese beeinflussen, die durch die Verwendung von E-Zigaretten ausgelöst werden. Die Forschungsergebnisse wurden im renommierten Fachjournal "Nicotine & Tobacco Research" veröffentlicht.

In einem aufschlussreichen Experiment wurden Mäuse bestimmten Aerosolen ausgesetzt, die unterschiedliche Nikotinvarianten und -konzentrationen enthielten. Die Auswirkungen auf Herzfrequenz und Herzfrequenzvariabilität wurden anschließend genau beobachtet. Die Ergebnisse zeigten, dass insbesondere Nikotinsalze mit einer verstärkten Neigung zu Herzrhythmusstörungen in Verbindung gebracht wurden. Eine erhöhte Nikotinkonzentration verstärkte zudem das Auftreten von Herzrhythmusstörungen.

Dr. Alex Carll, einer der federführenden Autoren der Studie, betonte, dass diese Ergebnisse darauf hindeuten, dass Nikotin keineswegs harmlos ist und widersprechen den weit verbreiteten Annahmen über die Unbedenklichkeit von Nikotin. Besonders alarmierend ist die Feststellung, dass Nikotinsalze, die in bestimmten E-Zigaretten-Pods verwendet werden, denselben Rezeptor stimulieren, der normalerweise durch Betablocker und Herzmedikamente gehemmt wird.

Für Menschen mit Herzerkrankungen könnte dies von besonderer Relevanz sein, da die dosisabhängigen Effekte des in E-Zigaretten enthaltenen Nikotins unregelmäßige Herzschläge auslösen können. Die Forscher betonen die Notwendigkeit weiterer Studien am Menschen, um die genauen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verstehen.

Die Studienergebnisse werfen auch ein Licht auf mögliche regulatorische Maßnahmen, die die Gesundheitsrisiken durch den Konsum von E-Zigaretten minimieren könnten. Dr. Carll schlägt vor, dass Mindest-pH-Standards oder die Begrenzung von Säurezusätzen in E-Liquids als mögliche Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollten.

Die Ergebnisse dieser Studie könnten erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung von E-Zigaretten haben und den Ruf dieser vermeintlich harmlosen Alternative zu herkömmlichen Zigaretten in Frage stellen. Während Raucher oft auf E-Zigaretten als Mittel zur Rauchentwöhnung zurückgreifen, unterstreicht diese Forschung die Dringlichkeit einer genaueren Prüfung der potenziellen gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Verwendung.

Sprachgesteuerte Künstliche Intelligenz in der Diabetestherapie: Neue Wege zur optimalen Insulin-Dosierung

In einer wegweisenden klinischen Studie der renommierten Stanford-Universität wurde die Anwendung sprachgesteuerter künstlicher Intelligenz (KI) zur Unterstützung von Typ-2-Diabetikern bei der Titration von Basal-Insulin intensiv erforscht. Das Ziel dieser innovativen Herangehensweise war es, eine schnellere und effektivere glykämische Kontrolle zu erreichen, insbesondere für jene Patienten, die Schwierigkeiten bei der präzisen Dosierung ihres Basal-Insulins erfahren.

Die Studie umfasste eine Gruppe von 32 Insulin-pflichtigen Typ-2-Diabetikern, deren durchschnittliches Alter bei 55 Jahren lag. Über einen Zeitraum von acht Wochen wurden die Probanden in zwei zufällig aufgeteilte Gruppen eingeteilt: eine mit sprachgesteuerter Assistenz durch künstliche Intelligenz und eine Vergleichsgruppe. Die Intervention erfolgte durch eine morgendliche Interaktion der Patienten mit einer Lautsprecherbox, die den Sprachassistenten "Alexa" von Amazon nutzte.

In einem scheinbar futuristischen Szenario teilten die Patienten ihren Nüchternglucose-Spiegel sowie bisher injizierte Insulin-Dosierungen mit der Sprachbox. In Folge dessen erhielten sie Empfehlungen für zukünftige Insulin-Dosierungen von der sprachgesteuerten künstlichen Intelligenz. Es sei betont, dass die eigentliche Insulin-Dosierung nicht autonom von der KI getroffen wurde; vielmehr wurde das individuelle Therapieschema durch den behandelnden Heilberufler hinterlegt. Dieser hatte zudem die Möglichkeit, das Schema ferngesteuert in Echtzeit anzupassen, basierend auf den vom Patienten übermittelten Daten.

Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass die sprachgesteuerte Unterstützung durch künstliche Intelligenz einen signifikanten Vorteil für Typ-2-Diabetiker darstellen könnte. Die mit KI unterstützten Probanden erreichten im Median bereits nach erstaunlich kurzen 15 Tagen die optimale Insulin-Dosierung, während die Vergleichsgruppe dieses Ziel während des gesamten achtwöchigen Studienzeitraums nicht erreichen konnte. Die Differenz in der Anzahl der Dosisanpassungen pro Teilnehmer zwischen der Interventionsgruppe (7,3) und der Vergleichsgruppe (1,6) unterstreicht die Wirksamkeit der sprachgesteuerten KI.

Neben der verbesserten glykämischen Kontrolle zeigte sich auch eine beeindruckende Adhärenz zur Insulin-Therapie in der Interventionsgruppe, die durchschnittlich bei 83 % lag, im Vergleich zu 50 % in der Vergleichsgruppe. Die Nüchternblutglucose-Werte unter 130 mg/dl wiesen nach acht Wochen bei 81 % der KI-unterstützten Probanden positive Ergebnisse auf, während nur 25 % der Patienten in der Vergleichsgruppe diese Zielmarke erreichten. Interessanterweise war die emotionale Belastung bei den Probanden in der Interventionsgruppe tendenziell geringer, während sie in der Vergleichsgruppe eher zunahm.

Die Autoren der Studie betonen, dass Amazon keinerlei finanzielle Beteiligung hatte und auch nicht bei der Entwicklung des Softwaremoduls involviert war. Trotz dieser Unabhängigkeit wurden die Daten, wenn auch anonymisiert, über die Server von Amazon verarbeitet. Diese Tatsache wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und potenzieller Auswirkungen auf den Gesundheitsmarkt auf, insbesondere da Amazon seine Präsenz in diesem Bereich stetig ausbaut.

Die Studie weist jedoch einige Limitationen auf, darunter die vergleichsweise geringe Teilnehmerzahl und die kurze Studiendauer. Kritisch zu hinterfragen bleibt auch, ob die selbstberichteten Daten der Patienten zuverlässig sind und inwiefern der eigentliche Effekt der Intervention durch das Gespräch als solches oder durch die technologische Unterstützung erzielt wurde.

Insgesamt stellt diese Forschung einen bedeutenden Schritt in Richtung personalisierter, effizienterer Diabetesbehandlungen dar und eröffnet neue Perspektiven für die Integration sprachgesteuerter KI in die klinische Praxis. Die Balance zwischen technologischem Fortschritt und Datenschutz muss jedoch weiterhin sorgfältig abgewogen werden, um die potenziellen Vorteile dieser innovativen Ansätze vollständig ausschöpfen zu können.

Kommentar:

Die aktuellen Unsicherheiten rund um das E-Rezept und die potenziellen Retaxationsrisiken verdeutlichen die Herausforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Die uneinheitliche Festlegung von Arztbezeichnungen und die fehlende Klärung von Details seitens der Krankenkassen schaffen Verunsicherung bei Apothekeninhabern. Eine rasche, branchenübergreifende Lösung und klare Richtlinien sind dringend erforderlich, um die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts zu gewährleisten und Retaxationsrisiken zu minimieren.

Die Herausforderungen bei der monatsübergreifenden Abgabe von E-Rezepten in Apotheken verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer praxisgerechten Lösung. Der aktuelle Mehraufwand und das Retaxrisiko, insbesondere bei sich ändernden Rabattverträgen, erfordern eine effiziente Anpassung im Umgang mit digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen. Hier ist eine rasche und praxisorientierte Lösung gefragt, um sowohl Apotheken als auch Kunden vor unnötigen Komplikationen zu bewahren.

Die Einführung des E-Rezeptes stellt Apothekeninhaber vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei Filialverbünden. Die Unmöglichkeit, fehlende Medikamente in der Filiale zu reservieren, führt zu Doppelzahlungen und logistischen Problemen. Die fehlende Übermittlung von Chargen zwischen Apotheken verschärft die Situation zusätzlich. Dieser Umstand verlängert bereits den Abwicklungsprozess, und die Patienten sind nun mit zwei Zahlvorgängen konfrontiert. Die Apothekenbranche muss effiziente Lösungen finden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Patientenzufriedenheit aufrechtzuerhalten.

Der dringende Appell des Deutschen Apothekerverbands an die KBV zeigt deutlich, dass trotz der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts noch immer bedeutende Hürden existieren. Die Identifizierung und gezielte Lösung der aufgezeigten Probleme, insbesondere hinsichtlich der manuellen Berufsbezeichnung und der Verzögerungen durch die Stapelsignatur, sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf in Apotheken sicherzustellen. Die Forderung nach einer schnellen Implementierung der Komfortsignatur sowie pragmatische Lösungen für die Heimversorgung unterstreichen die Dringlichkeit einer systematischen Optimierung. Die KBV und involvierte Parteien sollten rasch handeln, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten und die Belastungen für Apotheken zu minimieren.

Die Ergebnisse der ATTICUS-Studie bieten einen wichtigen Einblick in die Herausforderungen der Sekundärprophylaxe bei Schlaganfällen unbekannter Ursache (ESUS). Obwohl Apixaban im Vergleich zu ASS keine signifikante Reduktion neuer ischämischer Läsionen zeigte, verdeutlicht die Studie die komplexe Natur dieser Patientengruppe. Die Identifizierung von Risikofaktoren, insbesondere das erhöhte Vorhofflimmerrisiko bei älteren Patienten, weist auf die Notwendigkeit weiterer Forschung hin, um personalisierte Therapieansätze zu entwickeln. Die Diskussion über die optimale Sekundärprophylaxe für ESUS-Patienten bleibt somit aktuell und bedarf einer vertieften Analyse in zukünftigen Studien.

Die Debatte über die Anwendung automatisierter Ausgabestationen in Apotheken verdeutlicht die Herausforderungen bei der Auslegung der geltenden Vorschriften. Während die Apothekenbetriebsordnung klare Anforderungen stellt, besteht Uneinigkeit darüber, ob die separat verpackte Lagerung der Medikamente ausreicht. Die Erfahrungen eines Apothekeninhabers und die Standpunkte des Herstellers Pharma Service Systeme zeigen, dass eine einheitliche Interpretation der Vorschriften wünschenswert ist, um Effizienz und Rechtssicherheit in der Nutzung dieser innovativen Technologien zu gewährleisten.

Die verbindliche Bestellung der KIM-Adressen durch Apotheken signalisiert einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Integration im Gesundheitswesen. Mit der obligatorischen Anbindung an KIM ab April 2024 wird die sichere Kommunikation im Medizinwesen weiter gestärkt. Die Gedisa agiert dabei als Vorreiter für digitale Lösungen im Gesundheitssektor. Die Auswirkungen dieser Technologien auf Effizienz und Sicherheit der medizinischen Kommunikation bleiben abzuwarten, doch die Entwicklung verspricht eine zukunftsweisende Vernetzung im pharmazeutischen Bereich.

Die neueste Studie der University of Louisville School of Medicine unterstreicht die potenziellen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten. Die erhöhte Neigung zu Herzrhythmusstörungen, insbesondere durch Nikotinsalze, wirft Bedenken über die vermeintliche Unbedenklichkeit dieser elektronischen Verdampfer auf. Die Ergebnisse betonen die Notwendigkeit weiterer Forschung und könnten zukünftig regulatorische Maßnahmen beeinflussen, um die Risiken für die Konsumenten zu minimieren. In Anbetracht dieser Erkenntnisse sollten Nutzer und die öffentliche Gesundheitspolitik gleichermaßen aufmerksam bleiben.

Die Integration sprachgesteuerter künstlicher Intelligenz in die Diabetestherapie, wie von der Stanford-Universität erforscht, zeigt vielversprechende Ergebnisse. Die schnellere Anpassung der Insulin-Dosierung und die verbesserte Adhärenz sind ermutigende Signale. Dennoch sollten Datenschutzaspekte in Bezug auf die Verarbeitung der Daten über Amazon-Server sorgfältig bewertet werden. Dieser innovative Ansatz könnte jedoch einen bedeutsamen Fortschritt in Richtung personalisierter Diabetesbehandlungen darstellen.

Insgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen im Gesundheitswesen die dringende Notwendigkeit für eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu bewältigen, die Patientenversorgung zu optimieren und die Sicherheit im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

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