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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Von rechtlichen Präzedenzfällen bis zur Grippeimpfung – Ein umfassender Überblick über die neuesten Ereignisse in deutschen Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir wegweisende Entwicklungen, darunter ein Präzedenzurteil zu Strompauschalen in Mietverträgen und Bundesgesundheitsminister Lauterbachs Optimismus trotz E-Rezept-Startproblemen. Zudem verteidigt die Bundesregierung den Konnektor-Tausch, während eine Kontroverse um ein diffamierendes Plakat die Apothekerschaft herausfordert. Kinderärzte schlagen Alarm wegen Arzneimittelengpässen und setzen sich für eine umfassende Grippeimpfung ein. Eine neue Studie beleuchtet die Langzeitfolgen von SARS-CoV-2 und Grippe. Tauchen Sie mit uns in die aktuellen Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor ein!

Landgericht Lübeck setzt Präzedenzfall: Unveränderlichkeit von Strompauschalen in Mietverträgen

In einem wegweisenden Urteil hat die Berufungskammer des Landgerichts Lübeck am 16. November 2023 klare rechtliche Grenzen für Vermieter gezogen, die mit den Herausforderungen steigender Energiepreise konfrontiert sind. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 14 S 21/22 betrifft insbesondere ältere Mietverträge, in denen Pauschalen für Nebenkosten wie Strom vereinbart wurden, häufig aufgrund fehlender separater Stromzähler in älteren Mietshäusern.

Die Problematik, vor der Vermieter stehen, wenn sie sich aufgrund steigender Energiekosten mit finanziellen Belastungen durch bestehende Pauschalregelungen konfrontiert sehen, fand im Urteil klare rechtliche Antworten. Die naheliegende Lösung, nämlich die Installation von Stromzählern und die Umstellung auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung, wurde jedoch von der Berufungskammer verworfen.

Das Gericht betonte in seinem Urteil die Bindungswirkung der im Mietvertrag festgelegten Pauschale und hob hervor, dass Vermieter nicht das Recht haben, diese eigenmächtig zu ändern. Die Richter argumentierten, dass die Nachteile für Vermieter angesichts steigender Strompreise in der Natur einer Pauschale liegen und von Vermietern, die sich auf diese Vereinbarung eingelassen haben, grundsätzlich akzeptiert werden müssen.

Ein besonders relevanter Aspekt des Urteils betrifft die Option für Vermieter, höhere Betriebskosten gemäß § 560 BGB auf die Mieter umzulegen, auch wenn eine Pauschale vereinbart wurde. Allerdings müssen diese Erhöhungen im Mietvertrag explizit festgehalten sein, und der Vermieter muss den Grund für die Erhöhung in schriftlicher Form darlegen.

Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck könnte als Präzedenzfall in ähnlichen Fällen dienen und hat bereits eine Diskussion über mögliche Anpassungen im Gesetz angestoßen, um Vermietern in Situationen steigender Energiepreise mehr Flexibilität zu gewähren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Gesetzgeber tatsächlich Änderungen in Betracht zieht und wie dieses Urteil von anderen Gerichten in Deutschland aufgegriffen wird.

Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf Vermieter im Allgemeinen, sondern auch auf spezifische Berufsgruppen, darunter Apotheker. Die Berufungskammer stellt klar, dass auch Apotheker als Vermieter die im Mietvertrag festgelegten Pauschalen einhalten müssen. Dies unterstreicht die Gleichbehandlung verschiedener Vermietergruppen vor dem Gesetz und setzt klare Maßstäbe für die Vertragstreue.

Zusammenfassend verdeutlicht das Urteil des Landgerichts Lübeck die Verbindlichkeit von Mietverträgen und schützt Mieter vor einseitigen Vertragsänderungen seitens der Vermieter. Es bleibt jedoch zu beobachten, inwieweit dieses wegweisende Urteil in der deutschen Rechtsprechung als Präzedenzfall herangezogen wird und ob es zu weiteren rechtlichen Entwicklungen oder Gesetzesänderungen führen wird.

Start des E-Rezepts: Lauterbachs Optimismus in der Kritik angesichts anfänglicher Probleme und Reformversprechen

Im Rahmen eines ausführlichen Interviews mit dem ZDF-"Morgenmagazin" äußerte sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) zuversichtlich bezüglich der Umsetzung des E-Rezepts, trotz anfänglicher Herausforderungen. Der Minister betonte, dass die Startschwierigkeiten, von denen laut einer Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (änd) etwa jede dritte Praxis betroffen war, in den kommenden Wochen behoben werden sollen. Trotz dieser anfänglichen Probleme hob Lauterbach hervor, dass das E-Rezept bereits millionenfach erfolgreich angewendet wurde und funktionsfähig sei.

Der offizielle Start des E-Rezepts am 1. Januar dieses Jahres verlief jedoch alles andere als reibungslos, wie der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) mitteilte. Jedes fünfte E-Rezept sorgte in den ersten Tagen für erhebliche Schwierigkeiten. Nichtsdestotrotz zeigte sich der Gesundheitsminister zuversichtlich und erklärte, dass es einige Wochen dauern werde, bis sich die technischen Abläufe optimal eingespielt haben. Er versicherte, dass die grundlegende Technik funktionsfähig sei und bereits millionenfach erfolgreich angewendet wurde.

Das Gespräch im "Morgenmagazin" konzentrierte sich nicht nur auf die anfänglichen Schwierigkeiten des E-Rezepts, sondern auch auf Lauterbachs Reformpläne für die ambulante ärztliche Versorgung. Neben der laufenden Optimierung des E-Rezepts kündigte der Minister an, dass in Kürze auch Rezeptverlängerungen telefonisch möglich sein werden. Dieser Schritt soll Praxen und Patienten entlasten.

Parallel zu seinen Reformankündigungen trifft sich Lauterbach am heutigen Dienstag mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft. Bereits im Vorfeld dieser Zusammenkunft versprach der Minister ein Ende der Budgetierung und ein "deutliches Zurückfahren" von Arzneimittelregressen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Situation in der ambulanten ärztlichen Versorgung nachhaltig zu verbessern.

Insgesamt scheint der Bundesgesundheitsminister trotz der anfänglichen Schwierigkeiten beim E-Rezept zuversichtlich in die Zukunft zu blicken und setzt auf eine schnelle Behebung der aufgetretenen Probleme. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der Digitalisierung, sondern auch auf umfassenden Reformen zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland.

Bundesregierung verteidigt Konnektor-Tausch in der Telematik-Infrastruktur

Die Entscheidung der Gematik, die Telematik-Infrastruktur (TI) Konnektoren in Arztpraxen, Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen aus Sicherheitsgründen durch einen vollständigen Hardware-Austausch zu ersetzen, hat in der Gesundheitsbranche für Unmut gesorgt. Insbesondere die Ärzte, Apotheker und die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag äußerten Bedenken hinsichtlich des damit verbundenen erheblichen Zeit- und Kostaufwands. Die Gematik entschied sich gegen ein einfacheres Software-Update, da die Konnektoren mit einer vorgesehenen Nutzungsdauer von fünf Jahren aufgrund sicherheitsrelevanter Aspekte ausgetauscht werden sollten.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um zu klären, ob alternative Lösungen angemessen in Betracht gezogen wurden. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und liest sich wie eine ausführliche Rechtfertigung für die Entscheidung der Gematik, deren Mehrheitsanteile das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält.

Ein Hauptargument der Bundesregierung lautet, dass sowohl der Gematik als auch den Konnektoren-Herstellern im Vorfeld bekannt gewesen sein müsse, dass eine Laufzeitverlängerung durch das Nachladen von Zertifikaten als Alternative zum Hardware-Austausch möglich gewesen wäre. Die CDU/CSU-Fraktion zeigt sich unverständig darüber, warum diese Alternative nicht ausreichend erforscht wurde, insbesondere vor dem Hintergrund einer langen Vorlaufzeit.

Die Bundesregierung begründet die damalige Entscheidung damit, dass Ende 2021 zwei Konnektoren-Hersteller bereits Lösungen für eine Laufzeitverlängerung entwickelt hatten, diese jedoch noch nicht zulassungsreif waren. Ein dritter Hersteller befand sich in der Umsetzung. Angesichts der ab Herbst 2022 ablaufenden Zertifikate konnte die Gematik jedoch keine neue sichere Lösung präsentieren. Die Gesellschafter der Gematik sahen daher den Austausch der Konnektoren als alternativlose und sicherste Lösung an.

Die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung wurde aufgrund der Sorge vor einer späteren Notwendigkeit des Austauschs und einer potenziellen doppelten finanziellen Belastung verworfen. Die Bundesregierung betont, dass in der Gematik-Sitzung im August 2022 tragbare Alternativen diskutiert wurden, jedoch die Entscheidung für den Komplett-Austausch durch die neue Finanzierungsstruktur beeinflusst wurde. Insbesondere die Einführung einer regelmäßigen TI-Pauschale ab dem 1. Juli 2023 spielte hierbei eine Rolle.

Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, ob ein tatsächlicher Kostenvergleich den Konnektor-Tausch als wirtschaftlicher eingestuft hätte, antwortet die Bundesregierung mit einem Verweis auf das im Dezember 2023 beschlossene Digital-Gesetz. Dieses sieht vor, dass die Gematik zukünftig die Kosten bei strategischen Architekturentscheidungen ermitteln, berücksichtigen und dokumentieren muss. Damit versucht die Bundesregierung, die Entscheidung der Gematik vor dem Hintergrund der damals gegebenen Umstände zu rechtfertigen und betont gleichzeitig die zukünftige Transparenz in Bezug auf Kostenüberlegungen bei derartigen Entscheidungen.

Kontroverse um Protestplakat: Abda distanziert sich von diffamierendem Motiv

Im Zuge politischer Proteste und zunehmender Spannungen im Gesundheitswesen hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) öffentlich Distanz zu einem Protestplakat genommen, das den Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach als Terminator darstellt. Der Vorfall wurde erstmals am Tag vor Silvester bekannt, als der Tagesspiegel-Journalist Rainer Woratschka ein Foto des betreffenden Apothekenschaufensters auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) teilte.

Das Plakat, das bereits ein Jahr alt ist und als Teil eines Protests gegen den Wegfall der pandemiebedingten Abgaberegeln zu den Osterfeiertagen entwickelt wurde, zeigt Lauterbach in einer politischen Karikatur. Die Reaktionen auf das Bild waren gespalten: Während einige es als legitimen Ausdruck politischen Protests ansahen, empörte sich die Grünen-Politikerin Paula Piechotta öffentlich über die Darstellung. Sie teilte Woratschkas Beitrag und äußerte ihre Bedenken hinsichtlich der angemessenen Grenzen politischer Auseinandersetzungen.

Piechotta nutzte die Gelegenheit, um auch auf vermeintliche Vertraulichkeitsverletzungen bei Gesprächen mit Abda-Vertretern hinzuweisen. In einem weiteren Tweet äußerte sie ihre Sorge über Gespräche mit Abda-Vertreter_innen, bei denen angeblich vertrauliche Informationen nachträglich im Internet auftauchten. Die genaue Quelle dieser Anschuldigungen blieb jedoch bisher unklar.

Rainer Woratschka, der Journalist des Tagesspiegels, verstärkte die Kontroverse, indem er die Apothekerschaft zusätzlich kritisierte. Über dem Schaufenster mit dem umstrittenen Plakat stand in großen Buchstaben das Wort "Homöopathie". Woratschka kommentierte dies sarkastisch und suggerierte, dass Apotheker, die homöopathische Produkte vertreiben, gegen einen Wissenschaftler wie Lauterbach seien.

Die Abda reagierte rasch auf die öffentliche Empörung und distanzierte sich in einem Beitrag mit dem Titel "Abda distanziert sich von Schmähplakaten" von jeglichen diffamierenden und personalisierten Angriffen auf einzelne Politiker/-innen. Der Kommunikationschef Benjamin Rohrer betonte, dass die Verzweiflung in vielen Apothekenteams zwar groß sei, diffamierende und beleidigende Kampagnen jedoch niemals als legitime Kommunikationsmittel akzeptiert werden sollten.

Rohrer erklärte weiter, dass die Abda bundesweite und regionale Aktionen gegen die Apothekenpolitik zwar mitorganisiert habe, dabei jedoch stets inhaltlich fundierte Kritik formuliert habe. Trotz der politischen Kontroversen betonte er die Wichtigkeit einer sachlichen Diskussion über die Herausforderungen im Gesundheitswesen.

Die Hintergründe zu den von Piechotta angesprochenen vermeintlichen Indiskretionen seitens der Abda bleiben vorerst im Dunkeln. Es wird vermutet, dass es sich möglicherweise um Gespräche auf dem Parteitag der Grünen handelte, bei denen Informationen nach außen gelangten.

Insgesamt verdeutlicht dieser Vorfall die zunehmenden Spannungen und politischen Differenzen im Gesundheitswesen, wobei die Art und Weise des Protests und die Grenzen politischer Auseinandersetzungen in den Fokus gerückt werden.

Alarmierende Arzneimittelengpässe und Grippewelle: Kinderärzte fordern dringende Maßnahmen

In Deutschland häufen sich die Sorgen unter Kinder- und Jugendärzten aufgrund fortwährender Engpässe bei der Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln wie Penicillin. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schlägt Alarm und warnt davor, dass die Gesundheitsversorgung junger Patienten, insbesondere im Zusammenhang mit Streptokokken-Erkrankungen, ernsthaft gefährdet ist. Martin Hubmann, Präsident des BVKJ, hebt die potenzielle Gefahr von Antibiotikaresistenzen hervor, sollte auf breiterer Basis auf alternative Antibiotika ausgewichen werden müssen. In einem kürzlichen Interview mit der Funke Mediengruppe betont Hubmann, dass diese Entwicklung eine ernsthafte Bedrohung für die Kinder- und Jugendmedizin darstellt.

Neben den Medikamentenengpässen beklagt sich Hubmann auch über die kontinuierliche Überlastung von Arztpraxen, die auf übermäßige Bürokratie und einen chronischen Mangel an medizinischem Personal zurückzuführen ist. Die unzureichende Ausbildung von Kinderärzten in den letzten Jahrzehnten und der bevorstehende Ruhestand der sogenannten Babyboomer verschärfen die Situation und hinterlassen eine beträchtliche Lücke in der medizinischen Versorgung.

Die aktuelle Lage wird zusätzlich durch die massiv steigenden Influenza-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen verschärft. Der BVKJ drängt vor diesem Hintergrund darauf, die Impfempfehlung gegen Grippe auf Kleinkinder auszuweiten. Hubmann warnt davor, dass Kinder oft als asymptomatische Überträger von Influenzaviren fungieren, was vor allem für ältere Menschen ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Der Verbandspräsident prognostiziert eine "massive" Grippewelle in den kommenden Wochen und ruft dazu auf, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus zu minimieren.

Die Daten des Robert Koch-Instituts bestätigen eine Influenza-Welle seit der zweiten Dezemberwoche, mit einem Höhepunkt im Februar. Besonders besorgniserregend ist, dass Kleinkinder, die Gruppe mit den meisten Arztbesuchen aufgrund von respiratorischen Erkrankungen, stark betroffen sind. In der zweiten Dezemberwoche musste fast jedes zehnte Kleinkind in Deutschland aufgrund von Atemwegserkrankungen eine Arztpraxis aufsuchen, wie das RKI berichtet. Neben dem Respiratorischen Synzytial-Virus dominierten in der Altersgruppe der Fünf- bis Vierzehnjährigen die Influenzainfektionen.

Angesichts der drohenden Überlastung der Arztpraxen betont BVKJ-Präsident Hubmann die dringende Notwendigkeit, die Impfempfehlung zu erweitern. Er argumentiert, dass eine breite Impfung ab dem Kleinkindalter medizinisch sinnvoll wäre, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Krankheitslast für die gesamte Bevölkerung zu mindern. Diese Forderungen kommen zu einer Zeit, in der das Gesundheitssystem vor erheblichen Herausforderungen steht und dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die Gesundheit der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen.

Kinder- und Jugendärzte fordern umfassende Grippeimpfung für alle Altersgruppen

In einem entschiedenen Appell hat der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für eine erweiterte Empfehlung der Grippeschutzimpfung plädiert, die sich nicht nur auf Kinder mit Risikofaktoren beschränkt. Verbandspräsident Michael Hubmann äußerte sich in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe und betonte, dass die gegenwärtige Impfempfehlung gegen Influenza zu kurz greife, indem sie lediglich Kinder mit bestehenden Risikofaktoren berücksichtige.

Hubmann wies darauf hin, dass gesunde Kinder häufig als Überträger von Grippeviren fungieren, was zu einer unkontrollierten Verbreitung der Krankheit führen könne. Als Beispiel führte er an, dass ein infiziertes Kind nur milde Symptome zeigen könne, während seine Großeltern, die sich bei ihm anstecken, an schweren Influenza-Erkrankungen leiden. In Anbetracht dieser potenziellen Übertragungswege plädierte Hubmann nachdrücklich für eine breitere Impfung, die bereits im Kleinkindalter beginnen sollte.

"Unser Ziel muss es sein, die Ausbreitung des Virus durch Impfung zu verhindern und damit die Krankheitslast für alle zu mindern. Dafür wäre eine breite Impfung ab dem Kleinkindalter medizinisch sinnvoll", betonte der Verbandspräsident. Diese Maßnahme könne nicht nur das individuelle Risiko für schwere Krankheitsverläufe reduzieren, sondern auch dazu beitragen, die allgemeine Verbreitung der Grippe in der Bevölkerung einzudämmen.

Für die aktuelle Grippesaison prognostizierte Hubmann eine möglicherweise massive Grippewelle mit einem ungewöhnlich späten Beginn, jedoch einem raschen Anstieg. Er warnte sogar vor einem potenziellen zweiten Höhepunkt Ende Februar. Diese Einschätzung basiert auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), das für die aktuelle Welle vor allem Kinder im Schulalter und junge Erwachsene als besonders betroffen identifizierte.

Die Forderung des BVKJ nach einer erweiterten Impfempfehlung unterstreicht somit nicht nur die Sorge vor einer schweren Grippewelle, sondern auch das Bestreben, proaktiv präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine umfassende Grippeimpfung für alle Altersgruppen könnte dazu beitragen, die Auswirkungen der Krankheit auf die Gesundheitssysteme zu minimieren und gleichzeitig das individuelle und kollektive Wohlbefinden zu schützen.

In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist die Diskussion um die Ausweitung der Grippeimpfempfehlung auf alle Altersgruppen ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Es bleibt abzuwarten, wie diese Forderung von Gesundheitsbehörden und politischen Entscheidungsträgern aufgenommen wird und welche konkreten Schritte in Richtung einer umfassenderen Grippeprävention unternommen werden.

Neue Studie enthüllt: SARS-CoV-2 und Grippe verursachen Langzeitfolgen, doch die Risiken sind unterschiedlich

In einer aktuellen Kohortenstudie, durchgeführt unter Beteiligung des größten Registers des US-amerikanischen Gesundheitssystems, dem Department of Veterans Affairs, wurden die Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen im Vergleich zur saisonalen Grippe, als Long-COVID und Long-Flu bezeichnet, umfassend analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werfen ein neues Licht auf die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen beider Infektionen über den akuten Krankheitsverlauf hinaus.

Die Kohorte bestand aus beeindruckenden 81.280 Probanden, die zwischen 2020 und 2022 aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion hospitalisiert wurden, sowie 10.985 Influenza-Patienten, die zwischen 2015 und 2019 im Krankenhaus behandelt wurden. Interessanterweise zeigte sich, dass die Probanden überwiegend männlich waren, meist älter als 70 Jahre, übergewichtig und häufig gesundheitlich vorbelastet. Etwa 61% der Fälle waren gegen die jeweiligen Viren geimpft. Der Beobachtungszeitraum erstreckte sich über 18 Monate nach der Klinikentlassung und umfasste Todesfälle, Organschäden und die Notwendigkeit erneuter Hospitalisierungen.

Die Studienergebnisse offenbarten, dass sowohl SARS-CoV-2 als auch die saisonale Grippe Langzeitfolgen mit sich bringen. Mortalität, Organschäden und erneute Krankenhausaufenthalte waren in beiden Kohorten erhöht, wobei die Auswirkungen von SARS-CoV-2-Infektionen signifikant stärker ausfielen. Das Sterberisiko nach einer SARS-CoV-2-Erkrankung war etwa 50% höher als nach einer Grippeinfektion, und diese Differenz blieb über den gesamten Beobachtungszeitraum bestehen. Die kumulative Todesrate nach 18 Monaten lag in der SARS-CoV-2-Gruppe bei 28,46 pro 100 Personen im Vergleich zu 19,84 in der Influenza-Gruppe.

Besonders interessant war die Analyse der Langzeitfolgen, bei der 94 organ- und symptombezogene Parameter erfasst und verglichen wurden. Hier zeigte sich, dass das Spektrum der Spätfolgen nach einer SARS-CoV-2-Infektion deutlich breiter war als nach einer Grippe. Die Organschäden waren bei SARS-CoV-2, mit einer auffälligen Ausnahme der Lunge, durchweg stärker ausgeprägt als bei Influenza. Die Lunge wurde jedoch von Grippeviren sowohl in der akuten als auch in der späteren Krankheitsphase stärker geschädigt.

Kommentare von Mitarbeitern der "Washington University School of Medicine" unterstreichen die Bedeutung dieser Erkenntnisse. Besonders hervorgehoben wird das erhöhte pulmonale Risiko nach einer Grippeinfektion, was darauf hindeutet, dass das Grippevirus möglicherweise gefährlicher für die Atemwege ist als bisher angenommen. Eine weitere bedeutsame Erkenntnis bezieht sich auf Gesundheitsrisiken, die ab dem 30. Tag nach der akuten Infektion auftreten können. Die Annahme, dass die Erkrankung nach der akuten Phase von SARS-CoV-2 oder Influenza überstanden ist, wurde widerlegt, da beide Viren zu langfristigen Gesundheitseinbußen führen können.

Insgesamt liefert diese umfassende Studie nicht nur einen detaillierten Einblick in die Langzeitfolgen von SARS-CoV-2 und Influenza, sondern hebt auch die gesundheitlichen Risiken hervor, denen Patienten auch nach vermeintlicher Überwindung der akuten Phase ausgesetzt sein können. Long-COVID wird dabei als ein bedeutenderes Gesundheitsproblem als COVID selbst betrachtet, während Long-Flu als ein größeres Problem als die saisonale Grippe eingestuft wird. Diese Erkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, das Verständnis von langfristigen Gesundheitsauswirkungen dieser Infektionen zu vertiefen und unterstreichen die Notwendigkeit, auch über den akuten Krankheitsverlauf hinaus aufmerksam auf mögliche Folgen zu achten.

Kommentar:

Das wegweisende Urteil des Landgerichts Lübeck stärkt die Vertragstreue in Mietverhältnissen und setzt klare Grenzen für Vermieter, die mit steigenden Energiekosten konfrontiert sind. Die Unveränderlichkeit von im Mietvertrag festgelegten Pauschalen schützt Mieter vor einseitigen Anpassungen. Die Entscheidung hat nicht nur generelle Bedeutung, sondern auch für Apotheker als Vermieter, die sich an Vertragsvereinbarungen halten müssen. Während das Urteil die Rechte von Mietern stärkt, ermöglicht es Vermietern dennoch, höhere Betriebskosten auf Mieter umzulegen – vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag transparent festgehalten und begründet. Dieser Ausgleich schafft rechtliche Klarheit und könnte zukünftige Diskussionen über Flexibilität in Mietverhältnissen beeinflussen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach zeigt sich trotz anfänglicher Startprobleme optimistisch bezüglich des E-Rezepts. Die technischen Schwierigkeiten sollen sich in den kommenden Wochen lösen. Seine Reformpläne für die ambulante Versorgung, inklusive telefonischer Rezeptverlängerungen, signalisieren einen ganzheitlichen Ansatz zur Entlastung von Praxen und Patienten. Das Treffen mit Vertretern der Ärzteschaft und die Aussicht auf das Ende der Budgetierung unterstreichen Lauterbachs Engagement für eine nachhaltige Verbesserung im Gesundheitswesen.

Die Verteidigung der Bundesregierung für den Konnektor-Tausch in der Telematik-Infrastruktur wirft weiterhin Fragen auf. Die Betonung auf Sicherheitsaspekten und die angeblich bekannte Alternative einer Laufzeitverlängerung durch Zertifikat-Nachladen lassen Raum für Zweifel. Die Entscheidung für einen vollständigen Austausch wird trotz möglicher Alternativen als alternativlos dargestellt. Die Einführung einer regelmäßigen TI-Pauschale ab Juli 2023 wird als beeinflussender Faktor genannt. Die Transparenz in zukünftigen Kostenentscheidungen, wie im Digital-Gesetz vorgesehen, könnte jedoch eine positive Entwicklung in ähnlichen Situationen fördern.

Die Kontroverse um das Protestplakat, das Karl Lauterbach als Terminator zeigt, verdeutlicht die wachsenden Spannungen im Gesundheitswesen. Die Abda distanziert sich von diffamierenden Angriffen, betont die Notwendigkeit sachlicher Diskussionen und weist darauf hin, dass das Plakat bereits Teil eines früheren Protests war. Die Kritik von Paula Piechotta an vermeintlichen Indiskretionen bleibt bisher unklar. Die Episode unterstreicht die Herausforderungen, politische Differenzen respektvoll zu kommunizieren.

Die aktuellen Engpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln wie Penicillin sind äußerst besorgniserregend und könnten die Versorgung junger Patienten gefährden. Die Warnungen des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte vor Antibiotikaresistenzen und der drohenden Grippewelle unterstreichen die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen im Gesundheitssystem. Es ist an der Zeit, nicht nur die Arzneimittelversorgung zu sichern, sondern auch die Impfempfehlungen zu erweitern, um die Ausbreitung von Infektionen zu kontrollieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Die Forderung des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nach einer allgemeinen Grippeimpfung für Kinder und Jugendliche ist bedeutsam angesichts der aktuellen Grippewelle. Eine breitere Impfung könnte nicht nur das individuelle Risiko minimieren, sondern auch die Verbreitung der Influenza in der Gesellschaft eindämmen. Es ist entscheidend, diese Empfehlung sorgfältig zu prüfen und zu evaluieren, um eine wirksame präventive Strategie im Kampf gegen Infektionskrankheiten zu gewährleisten.

Die aktuelle Studie, die Langzeitfolgen von SARS-CoV-2 mit saisonaler Grippe vergleicht, liefert wichtige Erkenntnisse. Die Daten zeigen, dass beide Infektionen Langzeitfolgen haben, wobei die Auswirkungen von SARS-CoV-2 stärker sind. Das Sterberisiko nach einer SARS-CoV-2-Infektion ist um etwa 50% höher als bei Grippe. Interessanterweise sind die pulmonalen Risiken nach Grippe möglicherweise höher als bisher angenommen. Die Ergebnisse betonen die Bedeutung der Langzeitüberwachung und Unterstützung für Patienten nach akuten Infektionen, wobei Long-COVID als größeres Gesundheitsproblem als COVID und Long-Flu als signifikanter als Grippe betrachtet werden.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der rechtlichen Entwicklungen in Mietverhältnissen bleibt es unerlässlich, weiterhin auf eine ausgewogene und vorausschauende Gestaltung von politischen Maßnahmen sowie Vertragsvereinbarungen zu setzen, um eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheitsversorgung in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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