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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Von der Einführung des E-Rezepts bis zur Heilpflanze des Jahres – Ein umfassender Blick auf wegweisende Veränderungen und Hoffnung spendende Therapien

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir die aktuellen Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland und berichten über den erfolgreichen Start der E-Rezept-Pflicht trotz technischer Hürden. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt den erweiterten Zugang von Zyto-Apotheken zur Telematik-Infrastruktur. Fernarzt kündigt eine drastische Kursänderung an und setzt auf Long-Covid-Services. Importmaßnahmen sollen den Versorgungsmangel bei Salbutamol-Inhalatoren erleichtern, während die innovative Yorvipath®-Therapie neue Hoffnung für Patienten mit Hypoparathyreoidismus bringt. Abschließend erfährt der Schwarze Holunder als Heilpflanze des Jahres 2024 eine besondere Ehrung. Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor!

Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts: Technische Hürden und Praxisanpassungen

Seit dem Jahresbeginn sollen Arztpraxen flächendeckend das E-Rezept einführen, doch technische Probleme und eine zögerliche Umstellung seitens der Mediziner werfen erste Hürden auf. Während Apotheken seit Monaten auf die Digitalisierung vorbereitet sind, berichten einige Praxen von Schwierigkeiten bei der Integration des elektronischen Rezepts.

In Cloppenburg, Niedersachsen, zeigt sich eine gespaltene Realität: Apothekerinnen sind bereit für die Umstellung, betonen jedoch, dass die Mehrheit der Ärzte weiterhin auf konventionelle Muster-16-Rezepte setzt. Die Technik bereitet laut einer Apothekerin keine Probleme, doch der Wille zur digitalen Transformation muss nun auch in den Praxen Einzug halten.

Ferda Hömke, Inhaberin der Achtsam-Apotheke in Dorsten, Nordrhein-Westfalen, nimmt die Herausforderungen gelassen: „Learning by doing“, so ihre Devise gegenüber den Kunden. Sie verdeutlicht jedoch am Beispiel eines Migräne-Präparats als Einzelimport, dass spezielle Fälle im Zusammenhang mit dem E-Rezept noch nicht eindeutig gelöst sind. Dennoch läuft die Belieferung von gängigen E-Rezepten reibungslos.

In Aachen hingegen berichtet Asma Lahmar von chaotischen Zuständen in der Paracelsus-Apotheke. "Das läuft überhaupt nicht, das ist eine Katastrophe!", äußert sie frustriert. Zwei Ärzte, ein Hausarzt und ein Orthopäde, können aufgrund von Updates keine regulären E-Rezepte ausstellen, was den Praxisbetrieb erheblich beeinträchtigt. Sogar der alternative Weg über QR-Codes und Papierausdruck gestaltet sich schwierig, da auch die Software von ADG Probleme bereitet.

Die Patientinnen und Patienten sind hingegen gut informiert über die digitale Umstellung, auch ältere Menschen akzeptieren die Veränderungen. Bis zum 29. Dezember gab es offenbar keine größeren Probleme, doch am ersten verpflichtenden Tag für das E-Rezept sind einige Einrichtungen mit technischen Herausforderungen konfrontiert, die einen reibungslosen Ablauf beeinträchtigen.

Die Einführung des E-Rezepts markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens, doch die aktuellen Schwierigkeiten verdeutlichen, dass ein reibungsloser Übergang Zeit und Anpassung erfordert. Die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, Apotheken und Softwareanbietern ist entscheidend, um die anfänglichen Hürden zu überwinden und die Vorteile der digitalen Rezeptausstellung voll auszuschöpfen.

E-Rezept-Pflicht in Deutschland: Erfolgreicher Start trotz Herausforderungen

Am 1. Januar 2024 trat in Deutschland die E-Rezept-Pflicht in Kraft, eine wegweisende Maßnahme zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Nach ersten Erfahrungsberichten scheint der Übergang von papierbasierten zu digitalen Verordnungen in Arztpraxen und Apotheken insgesamt besser als erwartet zu verlaufen.

Björn Schittenhelm, Apotheker aus Holzgerlingen in Baden-Württemberg, äußerte sich positiv zum Starttag und betonte, dass die meisten Ärzte bereits zum 1. Dezember 2023 erfolgreich auf das E-Rezept umgestiegen seien. Die reibungslose Umstellung hänge jedoch stark von der Qualität der eingesetzten Praxisverwaltungssoftware (PVS) ab. Schittenhelm wies darauf hin, dass Freitextverordnungen den Prozess erschweren und unterstützte die Forderung des Deutsche Apothekerverbands (DAV) nach einem E-Rezept-Validator.

In Arztpraxen variierte die Umstellung von "geht gar nicht" bis "klappt problemlos". Einige Ärzte hatten offenbar Probleme, rechtzeitig den elektronischen Heilberufsausweis (EHBA) zu beantragen. Muster-16-Rezepte waren am ersten Tag der E-Rezept-Pflicht noch gültig und durften von Apotheken weiterhin beliefern werden. Sanktionen für Ärzte werden erst mit dem in Kürze in Kraft tretenden Digital-Gesetz erwartet.

Kaveh Sadeh, Apothekeninhaber in Köln, berichtete von einigen Herausforderungen, darunter Verzögerungen und fehlende Signaturen auf E-Rezepten. Ein Arzt habe sogar eine Verordnung sowohl im Muster-16-Format als auch als ausgedruckten E-Rezept-Token ausgestellt. Sadeh vermutet, dass viele Ärzte zu spät mit der Auseinandersetzung zum E-Rezept begonnen haben und erachtet es als Erfolg, wenn bis Ende des Jahres 30 bis 40 Prozent der Verordnungen digital erfolgen.

Trotz dieser Herausforderungen zeigte sich eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Münster entspannt. Die meisten Patientinnen und Patienten wählten den Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (EGK). Rosa Rezepte werden in dieser Praxis nur noch für Hilfsmittel genutzt.

Ralf König, Erster Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, betonte die zunehmende Bedeutung des E-Rezepts und teilte mit, dass bereits knapp 19 Millionen E-Rezepte im vergangenen Jahr eingelöst wurden. Die Anzahl werde voraussichtlich exponentiell steigen. König beobachtet genau, ob es zu Retaxationen kommt und fordert technisch einwandfreie Rezepte, um die Sicherheit in der Apotheke zu gewährleisten.

Die Gematik informiert über mögliche Störungen über einen WhatsApp-Kanal, der jedoch noch nicht manuell auffindbar ist. Probleme bei der Anmeldung in der E-Rezept-App wurden für Versicherte der BKK, IKK und DAK gemeldet, jedoch sind die Einlösewege über die EGK und den Papierausdruck nicht betroffen.

Insgesamt zeigt sich, dass der Start der E-Rezept-Pflicht in Deutschland zwar einige Herausforderungen mit sich bringt, jedoch die Mehrheit der Akteure im Gesundheitswesen den digitalen Wandel unterstützt und aktiv an der Optimierung des Systems arbeitet.

Bundesministerium für Gesundheit befürwortet Zugang von Zyto-Apotheken zu SMC-B-Karten für die Telematik-Infrastruktur

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktiv für den erweiterten Zugang von Zyto-Apotheken zu sogenannten SMC-B-Karten ein, die eine Identifikation der Nutzer im Rahmen der Telematik-Infrastruktur (TI) ermöglichen. Diese Karten sind entscheidend, um im Gesundheitswesen die digitale Datenübertragung über die Telematik-Infrastruktur zu gewährleisten. Die Zuständigkeit für die Ausgabe dieser Karten liegt bei den Landesapothekerkammern, die vor zwei Jahren den Auftrag erhielten, diese an Apotheken und ihre Organisationseinheiten zu verteilen.

Bisher erlaubt die geltende Regelung den Zugang zur Telematik-Infrastruktur für Heim- und Krankenhausversorgung sowie den Versandhandel, schließt jedoch die oft ausgelagerte Einheit der Steril-Herstellung aus. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hält diese Einschränkung für nicht nachvollziehbar und hat sich direkt an das BMG gewandt, welches als Mehrheitsaktionär der Gematik, die die Richtlinien für die Telematik-Infrastruktur festlegt, eine Schlüsselrolle einnimmt.

Das BMG, nach gründlicher Prüfung der vorgebrachten Argumente des VZA, sandte einen offiziellen Brief an die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In diesem Schreiben betont Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für »Digitalisierung und Innovation« im BMG, die Notwendigkeit, auch Zytostatika herstellenden Apotheken den Zugang zu SMC-B-Karten zu ermöglichen. Dies würde Ärztinnen und Ärzten im Apothekenverzeichnis eine gezieltere Auswahl ermöglichen. Ozegowski appelliert an die ABDA, diese Anfrage zu unterstützen, damit auf der nächsten Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik ein entsprechender Beschlussvorschlag formuliert werden kann.

Der VZA argumentiert, dass die Steril-Herstellung räumlich von anderen Apothekentätigkeiten getrennt ist, wie es die Apothekenbetriebsordnung vorsieht. Zudem erfordert die Steril-Abteilung spezielle personelle, räumliche und fachliche Ausstattungen, die bereits von den Länderbehörden überprüft werden. Der BMG-Brief hebt hervor, dass die behördlich zu genehmigenden Versorgungsverträge für bestimmte Organisationseinheiten kein zwingender Ausschlussgrund für andere Organisationseinheiten sein sollten.

Ein zusätzlicher Vorteil der erweiterten Kartenausgabe an Zyto-Apotheken besteht in der Zeitersparnis, insbesondere im Hinblick auf die ab Januar 2024 obligatorische Einführung des E-Rezepts. Ohne eine SMC-B-Karte müssten Apotheken Verordnungen manuell aussortieren und sie dann an die Steril-Abteilung weiterleiten. Susanne Ozegowski hält die Forderung des VZA für plausibel und gibt die Verantwortung nun an die ABDA weiter. Der aktuelle Gematik-Beschluss erlaubt den Kammern bereits die Ausgabe von bis zu acht Karten pro Apotheke, jedoch bisher nur für die Organisationseinheiten Versandhandel, Klinik- und Heimversorgung. Die Diskussion um eine mögliche Erweiterung dieses Zugangs bleibt somit weiterhin ein zentrales Thema im Kontext der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen.

Fernarzt kündigt drastische Kursänderung an und setzt auf Long-Covid-Services

Der Telemedizinanbieter Fernarzt, betrieben von HealthHero Germany GmbH, hat eine radikale Veränderung in seinem Serviceangebot angekündigt. Seit dem 13. Dezember dieses Jahres bietet das Unternehmen nur noch ein stark eingeschränktes Servicepaket an, indem es sowohl Online-Rezepte als auch Videosprechstunden sowie Selbsttests einstellt. Bestehende Kundenkonten wurden deaktiviert, und die gespeicherten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.

Diese Entscheidung steht im direkten Zusammenhang mit dem angekündigten Launch neuer digitaler Long-Covid-Services. Auf der offiziellen Website des Unternehmens wird darauf hingewiesen, dass der Start dieser Services in Kürze erfolgen wird. Während dieser Übergangsphase müssen Besucher der Website sich vorerst mit allgemeinem Wissen begnügen, das beispielsweise Informationen zu Laborwerten und Symptomen umfasst.

Die Unternehmenssprecherin bestätigte, dass die Ressourcen des Unternehmens nun verstärkt auf die Entwicklung und Implementierung von Dienstleistungen rund um das Thema Long Covid ausgerichtet sind. Gleichzeitig betonte sie, dass der Bereich Telemedizin auch weiterhin im Fokus des Unternehmens bleibt, und hybride Lösungen in diesem Segment auch zukünftig angeboten werden sollen. Genauere Details zu diesen hybriden Lösungen wurden allerdings nicht genannt.

Die neue Serviceausrichtung von Fernarzt zielt insbesondere auf die mehr als 2,4 Millionen Menschen in Deutschland ab, die vom Long-Covid- oder Post-Covid-Syndrom betroffen sind. Versicherte von bestimmten Krankenkassen, darunter BIG direkt gesund, Siemens SBK, IKK Südwest und mhplus, sollen zukünftig Zugang zu diesen spezialisierten Services erhalten.

Die Entscheidung, die bisherigen telemedizinischen Angebote zu deaktivieren, steht unabhängig von den Zugriffs- und Nutzerzahlen. Die Sprecherin machte jedoch keine Angaben zu konkreten Zugriffszahlen. Der Rückgang von Telemedizin-Anbietern wie Fernarzt wurde durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dezember 2021 eingeleitet. Dieses Urteil schränkte die Werbung für Fernbehandlungen per App erheblich ein und stoppte somit den bisherigen Vormarsch solcher Anbieter.

Die BGH-Richter stellten fest, dass das pauschale Angebot einer privaten Krankenversicherung, vertreten durch den Anbieter Ottonova aus München, gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoße. Dieses Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Branche der Telemedizinanbieter, darunter auch Fernarzt. Es wird interessant sein zu beobachten, wie das Unternehmen auf diese rechtlichen Herausforderungen reagiert und seine neue Ausrichtung im Bereich Long Covid erfolgreich umsetzt.

Versorgungsmangel für Salbutamol-Inhalatoren: Erleichterung durch Importmaßnahmen

Seit Jahren kämpfen Patienten mit Atemwegsproblemen, insbesondere Asthmatiker, mit Engpässen bei der Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun offiziell einen Versorgungsmangel für pulmonale Darreichungsformen von Salbutamol bekannt gegeben, wodurch der Import dieser lebenswichtigen Medikamente erleichtert wird.

Salbutamol, ein kurzwirksames β2-Sympathomimetikum, erweitert rasch die Bronchien und entspannt die Atemmuskulatur. Dies macht es zu einem unverzichtbaren Medikament für Patienten mit Asthma und anderen Atemwegserkrankungen. Die Problematik der knappen Verfügbarkeit hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu veranlasst, Salbutamol auf die Dringlichkeitsliste zu setzen, die seit dem 1. Dezember 2023 in Kraft ist.

Am 27. Dezember veröffentlichte das BMG im Bundesanzeiger die offizielle Feststellung eines Versorgungsmangels für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform gemäß § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Diese Feststellung ermöglicht den zuständigen Behörden der Länder, temporär von den AMG-Vorgaben abzuweichen, um den Bedarf zu decken. Bei Unsicherheiten können Apotheken ihre Fragen an die jeweilige Behörde richten, wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) am Dienstag mitteilte.

Konkret bedeutet dies, dass Landesbehörden befristet von den üblichen Anforderungen abweichen können. Ein Beispiel, das vom BfArM auf seiner FAQ-Liste zu Lieferengpässen genannt wird, ist die Freigabe von Chargen, selbst wenn diesen nicht die zuletzt genehmigte Version der Packungsbeilage beiliegt. Dies könnte der Fall sein, wenn neue Erkenntnisse zu Nebenwirkungen vorliegen.

Eine wesentliche Erleichterung betrifft auch den Import ausländischer Präparate. Chargen in fremdsprachiger Aufmachung, die üblicherweise nicht den herkömmlichen Beipackzettel enthalten, dürfen nun abgegeben werden. Die Behörden stellen jedoch sicher, dass eine digitale deutschsprachige Version der Packungsbeilage verfügbar ist.

Es ist entscheidend zu betonen, dass diese Ausnahmeregelungen nur vorübergehend gelten. Sobald die normale bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln wiederhergestellt ist, kann das BMG die Ausnahmeermächtigung durch Bekanntmachung aufheben. Die Maßnahmen dienen dazu, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Patienten in dieser kritischen Phase Unterstützung zu bieten.

Neue Hoffnung für Patienten mit Hypoparathyreoidismus: Einführung der innovativen Yorvipath®-Therapie

In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit chronischem Hypoparathyreoidismus wird ab Januar eine vielversprechende Parathormon-Substitutionstherapie namens Palopegteriparatid (Yorvipath®) auf dem Markt verfügbar sein. Diese bahnbrechende Entwicklung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da das bisherige Präparat Natpar®, das für diese Patientengruppe von essenzieller Bedeutung war, eingestellt wird.

Hypoparathyreoidismus (HPT) ist eine seltene Erkrankung, die auf eine eingeschränkte oder fehlende Funktion der Nebenschilddrüsen zurückzuführen ist. Obwohl genetische und autoimmune Faktoren Auslöser sein können, tritt die Erkrankung häufig nach Halsoperationen auf. Der resultierende chronische Mangel an Parathormon (PTH) führt zu erniedrigten Calcium- und Vitamin-D-Spiegeln im Blut sowie zu erhöhten Phosphatkonzentrationen. Die Auswirkungen sind vielfältig und reichen von neuromuskulärer Übererregbarkeit über Nierenprobleme bis hin zu kognitiven Beeinträchtigungen.

Bisherige Standardtherapien umfassten die Gabe von Calcium und Vitamin D. Seit 2017 stand jedoch mit Natpar® eine Hormonersatztherapie zur Verfügung, die die identische Aminosäuresequenz wie endogenes PTH aufwies. Die Nachricht von der weltweiten Einstellung der Produktion von Natpar® bis Ende 2024 aufgrund "unüberbrückbarer Herstellungsprobleme" seitens des Herstellers Takeda schuf eine Lücke in der Versorgung für Patienten, die von diesem Medikament abhängig waren.

Die neu eingeführte Yorvipath®-Therapie, entwickelt von Ascendis Pharma, setzt auf die innovative »TransCon®«-Technologie. Dabei wird der Wirkstoff Palopegteriparatid vorübergehend über einen reversiblen Linker an ein inertes Trägermolekül gekoppelt. Im Körper erfolgt nicht die enzymatische Umwandlung des Prodrugs, sondern der aktive Wirkstoff wird vom Trägermolekül abgespalten. Dies ermöglicht eine präzisere und effektivere Aktivierung der zellulären Parathormonrezeptoren (PTH1R).

Yorvipath® ist als Injektionslösung in drei Dosisstärken verfügbar und wird einmal täglich subkutan in die Bauchdecke oder den Oberschenkel verabreicht. Die Dosierung richtet sich individuell nach dem Blutcalciumspiegel, wobei die empfohlene Anfangsdosis bei 18 µg liegt und in Schritten von 3 µg alle sieben Tage angepasst wird. Die beeindruckenden Ergebnisse der randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studie PaTHway (TCP-304) bildeten die Grundlage für die Zulassung von Yorvipath®.

In Woche 26 der Studie erreichten beeindruckende 79 Prozent der mit Yorvipath® behandelten Teilnehmer den zusammengesetzten primären Wirksamkeitsendpunkt, während dies bei Placebo nur bei 5 Prozent der Fall war. Die häufigsten Nebenwirkungen waren Reaktionen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen und Parästhesien, die jedoch insgesamt gut toleriert wurden.

Die Lagerung von Yorvipath® erfordert einen kühlen Ort zwischen 2 und 8 °C. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Lösung vor der Anwendung klar, farblos und frei von sichtbaren Partikeln ist, um die Qualität des Medikaments zu gewährleisten.

Die Einführung von Yorvipath® bringt nicht nur eine dringend benötigte Alternative für Patienten mit chronischem Hypoparathyreoidismus, sondern markiert auch einen Schritt vorwärts in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung. Diese innovative Therapie könnte eine transformative Rolle dabei spielen, die Lebensqualität der Betroffenen erheblich zu verbessern und einen vielversprechenden Ausblick für die Zukunft dieser Patientengruppe bieten.

Schwarzer Holunder: Heimisches Superfood zur Heilpflanze des Jahres 2024 ernannt

Im Zuge einer vielversprechenden Ehrung durch den renommierten Verein NHV Theophrastus wurde der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) zum Protagonisten des Jahres 2024 ernannt. Die prestigeträchtige Auszeichnung als Heilpflanze des Jahres soll nicht nur dazu beitragen, das Bewusstsein für diese heimische Pflanze zu schärfen, sondern auch ihre positiven Eigenschaften weitläufiger bekannt zu machen und in den Alltag zu integrieren.

Der Schwarze Holunder, Mitglied der Geißblattgewächse, erweist sich als äußerst anspruchsloser Strauch, der nahezu überall gedeihen kann. In Deutschland sind drei Arten beheimatet: der Zwergholunder (Sambucus ebulus), der Rote Holunder (S. racemosa) und der namensgebende Schwarze Holunder (S. nigra), der im fortgeschrittenen Alter sogar Baumdimensionen erreichen kann.

Der Frühsommer bringt nicht nur die charakteristischen cremeweißen Blüten hervor, sondern auch einen betörenden Duft, den Liebhaber gerne in Form von Sirup oder Gelee konservieren. In der traditionellen Heilkunde dienen Holunderblüten als schweißtreibendes und sekretolytisches Mittel bei Erkältungskrankheiten, wobei Rutin, ein Flavonoid, maßgeblich für diese Effekte verantwortlich ist. Holunderblütensirup entpuppt sich im Sommer als erfrischende Limonade und wird zudem als unverzichtbare Zutat im beliebten Aperitif namens "Hugo" gefeiert.

Die im Spätsommer erntereifen, blauschwarzen Holunderbeeren, eigentlich Steinfrüchte, bieten eine Schlemmerei für etwa 60 Vogelarten. Für den menschlichen Verzehr sind sie roh nur in begrenzten Mengen geeignet, da ansonsten unangenehme Nebenwirkungen wie Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auftreten können. Eine ausreichende Hitzeeinwirkung beim Zubereiten beseitigt das potenziell schädliche Glykosid Sambunigrin.

Mit dem Einbruch des Herbstes erlebt die aus den Holunderfrüchten zubereitete Suppe, regional auch als Fliederbeersuppe bekannt, eine Renaissance. Die Beeren punkten nicht nur mit ihrem köstlichen Geschmack, sondern sind auch reich an gesundheitsfördernden Vitaminen wie Betacarotin, Vitamin C, Folsäure und verschiedenen B-Vitaminen. Mineralstoffe wie Kalium, Eisen und Phosphor gesellen sich dazu, ebenso wie eine Fülle von sekundären Pflanzenstoffen, darunter Anthocyanglykoside, Flavonoide, Gerbstoffe und Triterpene. Diese Inhaltsstoffe verleihen dem Holunder antivirale, antioxidative und immunstärkende Eigenschaften, während die Beeren zusätzlich leicht abführend und schmerzlindernd wirken.

Neben der Verwendung in der kulinarischen Welt dienen die Holunderfrüchte auch als natürlicher Farbstoff in der Lebensmittel- und Textilindustrie, da der Saft je nach pH-Wert eine faszinierende Palette von Farben, von Rot über Blau bis Schwarz, entfaltet. Im Volksglauben spiegelt sich die Wertschätzung gegenüber dem Holunder wider, indem die Germanen ihn als Wohnsitz von Göttinnen verehrten und als Hausbaum pflanzten, um unter seinem Schatten zu beten und Opfer darzubringen.

Die Heilpflanze des Jahres 2024, der Schwarze Holunder, erweist sich somit nicht nur als kulinarisches Highlight, sondern auch als vielseitiges Naturphänomen, das seit Jahrhunderten die Menschen fasziniert und durch seine gesundheitsfördernden Eigenschaften überzeugt. Die Auszeichnung dürfte zweifellos dazu beitragen, dass dieses heimische Superfood vermehrt Einzug in die Herzen und Gärten der Menschen findet.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts stößt auf anfängliche Schwierigkeiten, insbesondere in Arztpraxen, die noch zögerlich auf die digitale Umstellung reagieren. Technische Probleme und Verzögerungen bei der Ausstellung elektronischer Rezepte beeinträchtigen den reibungslosen Start. Es wird deutlich, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Praxen, Apotheken und Softwareanbietern notwendig ist, um diese Herausforderungen zu überwinden und die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen vollständig zu realisieren.

Der Start der E-Rezept-Pflicht in Deutschland am 1. Januar 2024 verlief trotz einiger Herausforderungen besser als erwartet. Die Umstellung in Arztpraxen und Apotheken zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranschreitet. Trotzdem sind noch Qualitätsprobleme bei E-Rezepten zu lösen, und eine reibungslose Integration erfordert weiterhin Anpassungen. Der Fokus sollte auf einer verbesserten Datenqualität und einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern liegen, um die Vorteile des E-Rezepts voll auszuschöpfen.

Die Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für den erweiterten Zugang von Zyto-Apotheken zu SMC-B-Karten ist ein positiver Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Forderung, auch die Steril-Herstellung einzubeziehen, erscheint nachvollziehbar, da sie oft räumlich getrennt und speziell ausgestattet ist. Die Zeitersparnis durch die Ausgabe dieser Karten an Zyto-Apotheken ist besonders relevant angesichts der bevorstehenden Einführung des E-Rezepts. Die ABDA sollte dieses Anliegen unterstützen, um einen sinnvollen Beitrag zur Effizienzsteigerung und Digitalisierung im Apothekenwesen zu leisten.

Die strategische Neuausrichtung von Fernarzt auf Long-Covid-Services markiert einen bedeutenden Schritt inmitten des gestoppten Vormarschs von Telemedizinanbietern nach dem BGH-Urteil. Die Fokussierung auf über 2,4 Millionen Betroffene in Deutschland zeigt klare Prioritäten. Die Branche wird gespannt verfolgen, wie Fernarzt diese Herausforderungen meistert und ob die geplante Hybridlösung im Bereich Telemedizin den Anforderungen gerecht wird.

Die offizielle Feststellung eines Versorgungsmangels für Salbutamol-haltige Arzneimittel ist eine besorgniserregende Entwicklung. Die Erleichterungen im Import sollen zwar vorübergehend helfen, den Bedarf zu decken, aber es ist dringend erforderlich, langfristige Lösungen für die Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Medikamente zu finden. Die Gesundheitsbehörden sollten intensiv an Strategien arbeiten, um Engpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit für Patienten mit Atemwegserkrankungen zu gewährleisten.

Die Einführung von Yorvipath® zur Behandlung von chronischem Hypoparathyreoidismus stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, insbesondere vor dem Hintergrund der eingestellten Produktion von Natpar®. Die innovative »TransCon®«-Technologie und die vielversprechenden Ergebnisse der Phase-III-Studie zeigen das Potenzial dieser Therapie. Mit individueller Dosierung, geringen Nebenwirkungen und einer effektiven Wirkweise könnte Yorvipath® eine wichtige Rolle in der Verbesserung der Lebensqualität für betroffene Patienten spielen.

Der Schwarze Holunder als Heilpflanze des Jahres 2024 ist eine verdiente Anerkennung für dieses vielseitige heimische Gewächs. Seine kulinarischen Qualitäten, gesundheitlichen Vorzüge und kulturelle Bedeutung machen ihn zu einem wahren Superfood. Die Auszeichnung dürfte dazu beitragen, dass der Holunder noch stärker in den Fokus der Menschen rückt und seine positiven Eigenschaften vermehrt geschätzt werden. Ein wahrhaft naturverbundener Start ins neue Jahr!

Insgesamt zeugen die Entwicklungen im Gesundheitswesen, von der Einführung des E-Rezepts bis zu innovativen Therapieansätzen und der Würdigung des Schwarzen Holunders, von einem dynamischen Wandel. Möge die fortgesetzte Zusammenarbeit und Anpassungsbereitschaft aller Beteiligten dazu beitragen, die Zukunft der Gesundheitsversorgung weiter zu gestalten und die Lebensqualität der Patienten nachhaltig zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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