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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Von Heilberufe-Alarm bis Drohnenlieferungen – Ein umfassender Blick auf die Pharmabranche und ihre vielschichtigen Themen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir brisante Themen wie den Alarmruf der Heilberufe in Niedersachsen, wegweisende Gerichtsentscheidungen, Kontroversen um DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen, Gehaltsdebatten in Apotheken, innovative Drohnenlieferungen in Berlin, das Medikamentenverhalten der Privatversicherten, positive Auswirkungen von Impfungen auf das Post-Covid-Risiko und die Herausforderungen bei der Einführung von E-Rezepten im Pflegebereich. Tauchen Sie mit uns in die aktuellen Entwicklungen der Pharmabranche ein!

Heilberufe in Niedersachsen schlagen Alarm: Forderungen für den Erhalt der Gesundheitsversorgung"

In einem eindringlichen Appell haben Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Niedersachsen die alarmierende Lage in der Gesundheitsversorgung des Landes hervorgehoben. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVN), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVN) und der Landesapothekerverband (LAV) setzen ihren gemeinsamen Protest fort und formulieren klare Forderungen an die politischen Entscheidungsträger auf Bund- und Landesebene.

Die Vertreter der Heilberufe fordern in einem offiziellen Statement eine sofortige Rettung der Apotheken und Praxen vor drohenden finanziellen Minusrunden. Insbesondere die Unterfinanzierung der öffentlichen Apotheken steht im Fokus der Kritik. Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbands, beklagt Einsparungen der Bundesregierung, stagnierende Honorare seit einem Jahrzehnt und massive Lieferengpässe. Er warnt vor einem weiteren Beschleunigen des Apothekenrückgangs, sollte die Politik nicht umgehend handeln.

Die fünf zentralen Forderungen der Heilberufe an die politische Führung umfassen nicht nur finanzielle Rettungsmaßnahmen, sondern erstrecken sich auch auf die Aus- und Weiterbildung, den Abbau bürokratischer Hürden, Gesetze zur Verhinderung von Lieferengpässen bei Medikamenten sowie eine bedachte Digitalisierung mit Fokus auf Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Mark Barjenbruch, hebt die akute Gefahr für die ärztliche Versorgung hervor. Insbesondere auf dem Land sei ein zunehmender Mangel an Ärzten spürbar, der durch die bestehende Bedarfsplanung nicht mehr adäquat gedeckt werde. Lange Wartezeiten und längere Anfahrtswege für Patienten seien bereits heute die bittere Realität. Barjenbruch kritisiert zudem politische Sparmaßnahmen, steigende Bürokratie und eine unzureichend funktionierende Digitalisierung in den Praxen. Die Ärzte seien erschöpft und ausgebrannt, die Stimmung in den Praxen so angespannt wie nie zuvor.

Auch Dr. Jürgen Hadenfeldt, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, sieht die zahnärztliche Versorgung gefährdet. Jährlich scheiden bis zu 100 Zahnärzte aus, und nur knapp die Hälfte findet Nachfolger. Hadenfeldt warnt vor einem drohenden Praxissterben, das nicht nur ländliche, sondern auch städtische Regionen erfassen könnte. Die Finanzierung von zahnmedizinischen Leistungen sei bereits jetzt unzureichend, und die Zahnärzte leiden unter einem alarmierenden Mangel an Antibiotika für ihre Patienten.

Der gemeinsame Appell der Heilberufe betont die essentielle Rolle von Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Apotheken als unverzichtbare Bestandteile der lokalen Infrastrukturen und niedrigschwellige Zugänge zur Gesundheitsversorgung. Die politische Führung wird dazu aufgefordert, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den drohenden Kollaps der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen abzuwenden.

Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Algea Care: Erlaubnis zur Rabattwerbung im digitalen Cannabismarkt

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) heute entschieden, dass die Plattform Algea Care das Recht hat, mit Rabatten zu werben, solange sie diese selbst trägt und die vermittelten Ärzte gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angemessen vergütet werden.

Der Hintergrund dieser Entscheidung liegt in der digitalen Transformation des Cannabismarktes, der einen erheblichen Teil seiner Aktivitäten ins Internet verlagert hat. Plattformen wie Algea Care bieten Nutzern die Möglichkeit, schnell und unkompliziert ärztliche Rezepte zu erhalten und die entsprechende Ware über angeschlossene Versand- oder Partnerapotheken zu beziehen.

Die Kontroverse begann, als das Landgericht Frankfurt (LG) aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale Algea Care in einem Eilverfahren untersagte, mit einem Rabatt von 20 Prozent für die Buchung von Arztterminen zu werben. Algea legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die nun vom OLG erfolgreich bearbeitet wurde.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Plattform Algea Care nicht die "Täterqualifikation" für einen Verstoß gegen die GOÄ besitzt. Laut OLG sind die Adressaten der GOÄ ausschließlich Ärzte als Vertragspartner der Patienten. Die Plattform kann somit nur dann gegen Vorschriften verstoßen, wenn die kooperierenden Ärzte vorsätzlich gegen diese verstoßen.

Entscheidend ist laut OLG, dass die Ärzte ihre Leistungen gemäß der GOÄ korrekt abrechnen und Algea Care den Rabatt selbst übernimmt. Der Rabatt von 20 Prozent für die Terminbuchung wurde von Algea Care angeboten, um die Attraktivität der Plattform zu steigern.

Algea Care zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert und betonte, dass die Zusammenarbeit mit Ärzten weiterhin auf transparente und rechtlich einwandfreie Weise erfolgen werde. Die Plattform unterstrich zudem, dass die Rabattwerbung ein legitimes Mittel sei, um die Nutzung ärztlicher Dienstleistungen über ihre Plattform zu fördern.

Die Gerichtsentscheidung hat möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf andere Plattformen im Gesundheitssektor, die ähnliche Geschäftsmodelle verfolgen. Die genaue Interpretation und Anwendung dieses Urteils könnten in Zukunft eine Richtschnur für die rechtlichen Rahmenbedingungen in der digitalen Gesundheitsbranche darstellen.

Kontroverse um angebliche DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen entfacht rechtliche Auseinandersetzung

Inmitten der weltweiten Bemühungen, die COVID-19-Pandemie einzudämmen, hat eine Gruppierung namens "Medizinischer Behandlungsverbund" (MBV) mit einer kontroversen Warnung vor möglichen DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen für Aufsehen gesorgt. Die Gruppe behauptete Anfang Dezember, dass diese Verunreinigungen in den Impfstoffen vorhanden sein könnten und forderte medizinische Praxen auf, Proben ihrer Restbestände einzuschicken.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das für die Zulassung von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist, reagierte umgehend auf die Warnung des MBV. In einer offiziellen Mitteilung informierte das PEI Arztpraxen und Apotheken über eine "aktuelle Falschmeldung in der Aufmachung eines Rote-Hand-Briefes". Das Schreiben des MBV enthielt demnach ein minimal verändertes Logo eines Rote-Hand-Briefes, was zu einer Alarmierung mehrerer amtlicher Stellen führte.

"Das Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch", betonte das PEI. Die Aktion des MBV wurde als Versuch der "Verunsicherung durch gezielte Desinformation" eingestuft. Weitere staatliche Institutionen, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), schlossen sich den Bemühungen an, falsche Informationen zu korrigieren.

Der Rote-Hand-Brief, als Symbol eingetragen und geschützt durch den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), wurde vom MBV unrechtmäßig verwendet. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, bestätigte, dass der Verband den MBV bereits nach dem ersten Schreiben abgemahnt hatte. Trotz dieser Abmahnung setzte der MBV seine Aktivitäten fort und schrieb erneut Praxen an, wieder unter Verwendung des geschützten Logos. Als Reaktion darauf kündigte der BPI an, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen des MBV einzuleiten.

In einer aktuellen Stellungnahme verteidigt der MBV seine Handlungen und greift seinerseits das PEI an. Die Gruppe behauptet, dass das PEI in seiner Stellungnahme vom 05.12.2023 Ärzte und Apotheker falsch informiert habe. Insbesondere bezieht sich der MBV auf die Aussage des PEI, dass der Nutzen von COVID-19-mRNA-Impfstoffen deutlich über möglichen Risiken liege. Der MBV argumentiert, dass die relevanten Daten für eine solche Aussage nicht ausreichend erhoben wurden und fordert das PEI auf, die gemachte Aussage zurückzunehmen oder zu korrigieren.

Trotz der Kontroverse wiederholt der MBV seinen Aufruf an Praxen, Impfstoffe einzuschicken. Die Gruppe beabsichtigt, eine umfassende Prüfung auf mögliche Kontaminationen mit Plasmid-DNA-Fragmenten in akkreditierten Laboren durchführen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen den Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das PEI warnt jedoch weiterhin eindringlich davor, diesem Aufruf zu folgen und keine Impfstoffe an die angegebene Adresse zu senden.

Die aktuelle Entwicklung in dieser kontroversen Angelegenheit deutet darauf hin, dass rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem MBV und dem BPI unvermeidlich sind. Diese Ereignisse werfen nicht nur Fragen zur Vertrauenswürdigkeit von Impfstoffen auf, sondern betonen auch die Bedeutung von klaren und verlässlichen Kommunikationskanälen in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

Gehaltsdebatte in Apotheken: Die Notwendigkeit konkurrenzfähiger Löhne für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung

Inmitten der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen und den vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen steht die Frage im Raum, ob die Löhne für Apotheker in den Offizinapotheken angemessen sind. Während die Aufmerksamkeit auf die bis zu 12,5 Prozent Lohnsteigerung von Krankenkassenapothekern gerichtet ist, rückt nun die Situation der Offizinapotheken in den Fokus. Es gilt, die Löhne so zu gestalten, dass sie im kommenden Jahr konkurrenzfähig bleiben.

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor diversen Herausforderungen, angefangen bei den sich wandelnden gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen bis hin zu einer zunehmenden Konkurrenz durch Online-Apotheken. In diesem Kontext müssen auch die Löhne der Apotheker in den Offizinapotheken betrachtet werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin hochqualifiziertes Personal anziehen und halten können.

Es ist unbestritten, dass die Offizinapotheken eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen. Apotheker in diesen Einrichtungen stehen täglich vor der Herausforderung, Patienten kompetent zu beraten und die reibungslose Abgabe von Arzneimitteln sicherzustellen. Trotz dieser anspruchsvollen Aufgaben sehen sich viele Apotheker mit vergleichsweise niedrigen Löhnen konfrontiert.

Die Forderung nach konkurrenzfähigen Gehältern für Apotheker in Offizinapotheken ist keine bloße Luxusdebatte, sondern eine Notwendigkeit, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung aufrechtzuerhalten. Nur durch angemessene Entlohnung können Offizinapotheken weiterhin hochqualifiziertes Personal rekrutieren und halten, was sich unmittelbar auf die Patientenversorgung auswirkt.

Es ist an der Zeit, dass die Gesundheitspolitik einen genaueren Blick auf die Situation der Offizinapotheken wirft und Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Löhne für Apotheker diesen anspruchsvollen Beruf angemessen widerspiegeln. Eine Anpassung der Vergütungsstrukturen ist nicht nur im Interesse der Apotheker, sondern auch der Patienten, die auf eine qualitativ hochwertige pharmazeutische Betreuung angewiesen sind.

Die Diskussion um die Löhne der Apotheker in Offizinapotheken ist ein wichtiger Bestandteil der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte. Es bedarf dringender Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vergütung im Einklang mit den anspruchsvollen Aufgaben steht und die Offizinapotheken auch in Zukunft ihre wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen können.

Berlin hebt ab: Erstes Drohnennetzwerk für Krankenhäuser setzt Maßstäbe im Medizinischen Transport

In einem bahnbrechenden Schritt hat Berlin das erste deutsche Drohnennetzwerk für Krankenhäuser eingeführt und läutet damit eine neue Ära effizienter und rechtzeitiger medizinischer Lieferungen ein. Dies wegweisende Netzwerk verbindet 13 Krankenhäuser mit Labor Berlin, dem größten Krankenhauslabor Europas, und erleichtert den Transport von über 6 Millionen Laborproben und Apothekenartikeln pro Jahr.

Dieses revolutionäre Projekt, entwickelt vom US-amerikanischen Unternehmen Matternet, erhielt Mitte Dezember die Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA), die Drohnenlieferplattform Matternet M2 außerhalb der Sichtlinie (Beyond the Visual Line of Sight, BVLOS) in Berlin zu betreiben. Diese Meilensteingenehmigung eliminiert die Notwendigkeit eines direkten visuellen Kontakts zwischen dem Fernpiloten und der Drohne.

In erster Linie darauf ausgerichtet, den Transport von zeitkritischen Laborproben zu beschleunigen, strebt das Drohnenliefernetzwerk eine nahtlose Verbindung zwischen dem Zentrallabor von Labor Berlin und den angeschlossenen Krankenhäusern an. Diese unbemannten Luftfahrzeuge (UAVs) sind strategisch für Notfalldiagnosen vorgesehen, mit dem Ziel, nicht nur die operationale Effizienz zu steigern, sondern auch die täglichen Kohlendioxidemissionen durch den Fahrzeugverkehr zu reduzieren.

Nach Erreichen der vollen Funktionalität plant das Netzwerk, Millionen von Patienten jährlich zu betreuen, wobei der offizielle Flugbetrieb Anfang nächsten Jahres beginnen soll, sobald die erforderliche Genehmigung der örtlichen Regulierungsbehörde vorliegt.

Andreas Raptopoulos, Gründer und CEO von Matternet, betonte die Notwendigkeit einer schnellen, zuverlässigen und kostengünstigen Lösung für den Transport von Laborproben und Apothekenartikeln, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Nina Beikert, CEO von Labor Berlin, fügte hinzu, dass sie durch die Zusammenarbeit mit Matternet die Verbesserung des Zugangs zu lebenswichtigen Gesundheitsdiensten durch unbemannte Drohnen anstreben, was sowohl den Patienten als auch dem umfangreichen Krankenhausnetzwerk zugutekommt. Drohnenlieferungen werden nicht nur dafür gelobt, Notfalltests zu beschleunigen, sondern auch dafür, die Effizienz der Lieferkette zu optimieren und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Matternet hat bereits Erfahrung in der Drohnenzustellung von Laborproben, begann den Betrieb 2017 in der Schweiz und weitete ihn 2019 in die Vereinigten Staaten aus. Das Unternehmen hat bereits erfolgreich Zehntausende von Proben für Institutionen wie das Ospedale Regionale di Lugano, das Universitätsspital Zürich, das Stadtspital Zürich in der Schweiz und im Rahmen der Partnerschaft mit UPS für Wakemed Health und Wake Forest Baptist Health in den USA transportiert. Diese Partnerschaften unterstreichen die etablierte Expertise von Matternet auf diesem Gebiet.

Die Einführung des ersten deutschen Drohnennetzwerks für Krankenhäuser repräsentiert nicht nur einen technologischen Fortschritt, sondern unterstreicht auch Berlins Engagement für innovative Lösungen, die die Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen verbessern. Während die Welt zuschaut, steht diese Initiative kurz davor, die medizinische Logistik neu zu gestalten und setzt einen Präzedenzfall für zukünftige Fortschritte im Schnittpunkt von Technologie und Gesundheitsversorgung.

Arzneimittelanalyse enthüllt: Privatversicherte greifen vier Mal häufiger zu patentgeschützten Medikamenten

Im Rahmen einer umfassenden Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) wurden neue Erkenntnisse zu den Verschreibungspraktiken und Ausgabenverhalten von Privatversicherten im Bereich der Arzneimittel offenbart. Die Studie, die auf Arzneimittelabrechnungsdaten der Jahre 2019 bis 2021 basiert und beeindruckende 83 Prozent der Privatversicherten repräsentiert, legt nahe, dass Privatversicherte einen signifikanten Bedarf an patentgeschützten Arzneimitteln haben.

Eine besonders herausragende Feststellung ist, dass rund 20,8 Prozent der verordneten Arzneimittel für Privatversicherte patentgeschützte Präparate darstellen. Im Gegensatz dazu beträgt dieser Anteil bei den gesetzlich Versicherten lediglich 6,5 Prozent. Dies markiert einen bemerkenswerten Unterschied und deutet darauf hin, dass Privatversicherte im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund vier Mal häufiger auf patentgeschützte Arzneimittel zurückgreifen.

Ein weiterer interessanter Aspekt der Studie betrifft den Umgang mit älteren Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. In diesen Fällen zeigen die Daten, dass Privatversicherte vermehrt auf Generika zurückgreifen. Der Generika-Anteil in der Privaten Krankenversicherung ist im Zeitraum von 2018 bis 2021 von 66,1 Prozent auf 71,8 Prozent gestiegen. Diese Zunahme kann teilweise auf die im Jahr 2019 eingeführte Änderung der Aut-Idem-Regelung zurückgeführt werden, die Privatversicherten die Möglichkeit gibt, auf freiwilliger Basis ein Generikum zu wählen. Dennoch bleibt der Generika-Anteil bei Privatversicherten deutlich unter dem Niveau der GKV, die im Jahr 2021 einen Anteil von 83,8 Prozent verzeichnete.

Neben diesen Verbrauchsgewohnheiten zeichnet die Studie ein Bild des finanziellen Einflusses der Privatversicherten im Arzneimittelsektor. Der überproportionale Mehrumsatz der Privatversicherten wird auf beeindruckende 590 Millionen Euro im Jahr 2021 geschätzt. Eine positive Perspektive, die das WIP hervorhebt, ist die überdurchschnittliche Beteiligung der PKV an den Forschungs- und Entwicklungskosten der Pharmahersteller.

Diese fundierten Erkenntnisse basieren auf einer umfassenden Datengrundlage und bieten nicht nur Einblicke in das individuelle Verhalten der Privatversicherten im Gesundheitssektor, sondern werfen auch Fragen nach möglichen Auswirkungen auf die Gesundheitsökonomie und die strategische Ausrichtung der pharmazeutischen Forschung auf. Die detaillierten Ergebnisse dieser Untersuchung könnten sich als wegweisend für die Diskussion über die Rolle der Privaten Krankenversicherung im Gesundheitswesen erweisen und möglicherweise zu weiteren Anpassungen in der Arzneimittelversorgung führen.

Impfungen senken Post-Covid-Risiko: Schwedische Studie liefert überzeugende Ergebnisse

In einer bahnbrechenden Studie der Universität Göteborg in Schweden wurden die Auswirkungen von Covid-19-Impfungen auf das Risiko des Post-Covid-Syndroms eingehend untersucht. Die umfassende Analyse, geleitet von Lisa Lundberg-Morris vom biomedizinischen Institut der Universität, basiert auf den Daten von über einer halben Million schwedischer Erwachsener und wurde kürzlich im renommierten Fachjournal BMJ veröffentlicht.

Die Studie setzte sich zum Ziel, die Schutzwirkung von Impfungen vor der Erstinfektion gegen das Auftreten des Post-Covid-Syndroms zu evaluieren. Die Daten wurden von etwa 590.000 Personen erfasst, wovon rund 300.000 mindestens eine Dosis einer Covid-19-Impfung erhielten. In dieser Gruppe waren etwa 21.000 einfach, 206.000 zweifach und 73.000 dreifach oder sogar öfter geimpft. Die Vergleichsgruppe bestand aus etwa 290.000 Personen, die vor ihrer Erstinfektion ungeimpft waren.

Die beeindruckenden Ergebnisse der Studie zeichnen ein klares Bild: Personen, die vor ihrer Erstinfektion geimpft wurden, hatten ein rund viermal geringeres Risiko, am Post-Covid-Syndrom zu erkranken, im Vergleich zu ihren ungeimpften Pendants. Die Beobachtungszeit erstreckte sich über 197 Tage bei den Geimpften und 112 Tage bei den Ungeimpften.

In Zahlen ausgedrückt erkrankten während der Beobachtungsphase 0,4 Prozent der Geimpften an Post-Covid, während es bei den Ungeimpften 1,4 Prozent waren. Die Unterschiede in der Erkrankungsrate waren somit statistisch signifikant. Die Wirksamkeit der Impfung zeigte eine beeindruckende Steigerung mit jeder weiteren verabreichten Dosis: die erste Dosis reduzierte das Risiko um 21 Prozent, die zweite um 59 Prozent und die dritte um 73 Prozent.

Lisa Lundberg-Morris betonte, dass diese Ergebnisse nicht nur die Empfehlung einer vollständigen Erstimpfung zur Risikominimierung eines schweren akuten Verlaufs unterstützen, sondern auch die signifikante Reduktion des Post-Covid-Risikos durch die Impfung belegen. Die Studie trägt damit dazu bei, die Bedeutung von Impfungen als präventive Maßnahme in der postpandemischen Phase zu unterstreichen.

Die gewonnenen Erkenntnisse könnten eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Impfstrategien weltweit spielen und liefern einen weiteren Beweis für die Wirksamkeit von Covid-19-Impfungen über den Schutz vor akuten Erkrankungen hinaus.

Herausforderungen bei der Einführung von E-Rezepten im Pflegebereich: Kommunikationsprozesse und bürokratische Hürden

In der thüringischen Apothekenszene zeichnet sich ein Dilemma ab, das den reibungslosen Übergang zu digitalen Lösungen im Gesundheitswesen in Frage stellt. Eine engagierte Apothekerin aus der Region, die täglich die medikamentöse Versorgung von rund 300 Patient:innen in drei großen Pflegeeinrichtungen gewährleistet, berichtet von unerwarteten Hindernissen im Zusammenhang mit der Einführung von E-Rezepten und der Nutzung des Kommunikationsstandards "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM).

Die Apothekerin, die im Namen ihres Teams spricht, zeigt sich enttäuscht über die zögerliche Haltung der örtlichen Arztpraxen. Trotz des Potenzials von KIM, das als Antwort auf die Anforderungen im Bereich der Heimversorgung gelten könnte, scheuen die Ärzte vor der Übermittlung von E-Rezepten über diesen elektronischen Weg zurück. Das Hauptargument liegt dabei in der vermeintlichen Unzulässigkeit, Patienten einer spezifischen Apotheke zuzuweisen, obwohl die betroffenen Patient:innen bereits bewusst ihre Wahl getroffen haben.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass im Rahmen der Heimversorgung die direkte Übermittlung des Tokens via KIM an die Apotheke nicht rechtlich zulässig ist. Gemäß § 31 Absatz 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte das Recht auf freie Apothekenwahl. Dies führt zu einem komplexen Dilemma, bei dem die Sicherstellung einer effizienten und patientenorientierten Arzneimittelversorgung mit den bürokratischen Vorgaben kollidiert.

Um dennoch eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten, sieht sich die Apotheke gezwungen, auf einen zeitaufwändigen Prozess zurückzugreifen. Eine Mitarbeiterin begibt sich morgens auf eine Tour durch die Heime, um die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) physisch einzusammeln. Diese werden dann in der Apotheke ausgelesen. Die Dringlichkeit, die Karten zeitnah zurückzubringen, resultiert aus der Tatsache, dass die Patienten im Falle eines unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalts auf die eGK angewiesen sind.

In einem Versuch, die Komplexität zu mildern, hat die Apotheke für eines der Heime Kopien der Gesundheitskarten angefertigt. Diese dienen als Versicherungsnachweis, wenn die Originalkarte gerade nicht verfügbar ist. Dennoch bleiben Unsicherheiten bestehen, und es kommt vor, dass Rezepte übersehen werden, was zu weiteren Verzögerungen führt.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der mangelnden Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Rezeptausstellung seitens der Arztpraxen. Ohne visuelle oder akustische Signale bei neuen Rezepten auf den eGKs ist der Überblick über den Status und die Verfügbarkeit der Rezepte äußerst herausfordernd.

Die Apothekerin äußert Verständnis für die Zögerlichkeit der Arztpraxen, QR-Codes für jedes Rezept auszudrucken, aufgrund der hohen Papierkosten. Dennoch sieht sie dies als Paradoxon im Zeitalter der Digitalisierung, in dem E-Rezepte ausgedruckt und per Post verschickt werden. Diese Inkonsistenzen in den Arbeitsabläufen werfen Fragen zur Effizienz und Sinnhaftigkeit der aktuellen digitalen Umstellungen auf.

Mit Blick auf die geplante Verpflichtung zur Nutzung von KIM ab April 2024 für Apotheken wird deutlich, dass eine umfassende Aufklärung und Schulung der Ärzteschaft unerlässlich ist, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen ist von entscheidender Bedeutung, um die Herausforderungen zu meistern und die Vision einer effizienten digitalen Gesundheitsversorgung zu verwirklichen.

Kommentar:

Die alarmierenden Appelle der Heilberufe in Niedersachsen verdeutlichen eine akute Krise in der Gesundheitsversorgung. Die Forderungen nach finanzieller Rettung, verstärkter Ausbildung, Bürokratieabbau, Gesetzen gegen Medikamentenengpässe und einer sinnvollen Digitalisierung sind dringend notwendige Schritte. Die Politik muss rasch handeln, um den Kollaps zu verhindern und die unverzichtbaren Säulen der Gesundheitsinfrastruktur zu stützen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, Algea Care die Rabattwerbung zu erlauben, markiert einen bedeutenden Schritt im Umgang mit digitalen Gesundheitsplattformen. Die Fokussierung auf die korrekte Abrechnung der Ärzte nach GOÄ und die klare Differenzierung der "Täterqualifikation" unterstreichen die Notwendigkeit, innovative Ansätze im Gesundheitswesen zu unterstützen. Dieses Urteil könnte wegweisend für die rechtlichen Rahmenbedingungen in der digitalen Gesundheitsbranche werden, und es bleibt spannend zu beobachten, wie andere Plattformen darauf reagieren und wie sich die regulatorische Landschaft in Zukunft gestaltet.

Die jüngsten Entwicklungen um die angeblichen DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen verdeutlichen die Brisanz von Desinformation in der öffentlichen Gesundheitskommunikation. Die rechtlichen Maßnahmen des BPI gegen den MBV betonen die Ernsthaftigkeit solcher Falschmeldungen. In diesem Kontext wird jedoch auch die Herausforderung sichtbar, klare und vertrauenswürdige Informationen bereitzustellen. Ein ausgewogenes Verständnis zwischen Behörden, medizinischen Fachleuten und der Öffentlichkeit ist entscheidend, um Vertrauen in die Impfstoffsicherheit zu festigen und den Kampf gegen die COVID-19-Pandemie zu unterstützen.

Inmitten der aktuellen gesundheitspolitischen Debatten rückt die Frage nach angemessenen Gehältern in Offizinapotheken in den Fokus. Die Herausforderungen für Apotheker sind vielfältig, von der Beratung von Patienten bis zur reibungslosen Arzneimittelversorgung. Eine konkurrenzfähige Entlohnung ist nicht nur eine berechtigte Forderung der Apotheker, sondern auch eine grundlegende Notwendigkeit, um qualifiziertes Personal zu halten und so die Qualität der pharmazeutischen Betreuung sicherzustellen. Die Gesundheitspolitik sollte daher dringend Maßnahmen ergreifen, um die Zukunft der Offizinapotheken und damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern.

Die Implementierung des ersten Drohnennetzwerks für Krankenhäuser in Berlin ist nicht nur eine technologische Innovation, sondern ein entscheidender Schritt in Richtung effizienterer und umweltfreundlicherer Medizinlogistik. Diese wegweisende Initiative verspricht nicht nur eine Beschleunigung kritischer Lieferungen, sondern setzt auch einen bedeutenden Maßstab für die Zukunft der Gesundheitsversorgung und nachhaltigen Fortschritt.

Die jüngste Analyse des WIP deckt auf, dass Privatversicherte im Bereich Arzneimittel signifikant anders handeln als ihre gesetzlich versicherten Kollegen. Mit einer vierfach höheren Neigung zu patentgeschützten Medikamenten wirft dies nicht nur ein Licht auf individuelle Vorlieben, sondern auch auf potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheitsausgaben und die Finanzierung pharmazeutischer Forschung. Ein faszinierender Einblick in die Komplexität der medizinischen Entscheidungsfindung in unterschiedlichen Versicherungskontexten.

Die beeindruckenden Ergebnisse der schwedischen Studie unterstreichen eindrücklich die schützende Wirkung von Covid-19-Impfungen nicht nur gegen akute Erkrankungen, sondern auch gegen das Risiko des Post-Covid-Syndroms. Mit einer vierfachen Reduktion des Erkrankungsrisikos bei geimpften Personen liefert die Forschung klare Argumente für die Förderung von Impfungen als entscheidende Maßnahme in der postpandemischen Ära. Diese Erkenntnisse sollten die Impfstrategien weltweit weiter stärken.

Die aktuellen Herausforderungen bei der Einführung von E-Rezepten im Pflegebereich verdeutlichen die Diskrepanz zwischen digitalen Ambitionen und bürokratischen Realitäten. Die zögerliche Haltung der Arztpraxen und die rechtlichen Beschränkungen erschweren die effiziente Arzneimittelversorgung. Eine umfassende Schulung der Ärzteschaft und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Praxen sind entscheidend, um die digitalen Potenziale zu nutzen und eine patientenzentrierte Versorgung zu gewährleisten.

In Anbetracht dieser vielfältigen Herausforderungen und wegweisenden Entwicklungen in der Gesundheitslandschaft plädiert dieser Kommentar für eine umgehende, koordinierte und zukunftsorientierte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung erreichen und die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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