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Apotheken-Nachrichten von heute - Update

Ein umfassender Überblick über Gesetzesinitiativen, Tarifverhandlungen, Standpunkte und die Zukunft der deutschen Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe fassen wir die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands zusammen. Von wichtigen Gesetzesinitiativen und Tarifverhandlungen bis hin zu kontroversen Standpunkten in der Branche - bleiben Sie informiert über die aktuellen Ereignisse, die die Apothekenlandschaft prägen. Tauchen Sie ein in die Welt der Apotheken mit unseren kompakten Nachrichtenübersichten. Viel Spaß beim Lesen!

Bundesgesundheitsminister Lauterbach präsentiert Pläne für Pflegekompetenzgesetz vor Weihnachten

Im Zuge seiner umfassenden Reformagenda hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, noch vor Weihnachten die Grundzüge eines neuen Pflegekompetenzgesetzes vorzulegen. Dieser Schritt markiert einen weiteren Meilenstein in Lauterbachs Bemühungen, das Gesundheitssystem zu stärken und insbesondere die Pflegebranche zu unterstützen.

Die Pläne sollen morgen, am Dienstag, der Öffentlichkeit präsentiert werden. Lauterbach, der sich in den letzten Monaten bereits als treibende Kraft zahlreicher Reformen erwiesen hat, wird zuvor mit den führenden Vertretern der Gesundheits- und Pflegebranche zusammenkommen, um über die potenziellen Inhalte des Gesetzes zu beraten. Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen dann in einer anschließenden Pressekonferenz ausführlich vorgestellt werden.

Interessanterweise wurde die Apothekenbranche nicht im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen informiert. Lauterbach, der kürzlich seine Vorstellungen zur "Entbürokratisierung der Apotheken" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlichte, hatte zuvor keine offiziellen Konsultationen mit der Apothekervereinigung (Abda) durchgeführt. Nach einem als ernüchternd beschriebenen Treffen im Oktober fand in der vergangenen Woche eine erneute Zusammenkunft statt, bei der angeblich die Details der Reform besprochen wurden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Eckpunkte des Apothekenreformgesetzes bleibt jedoch vorerst unklar, obwohl Lauterbach sie in der vergangenen Woche für die "kommenden Tage" angekündigt hatte.

Diese Entwicklungen spiegeln die dynamische Natur der aktuellen Reformbemühungen im Gesundheitswesen wider. Lauterbach setzt sich nachdrücklich für eine Stärkung der Pflegekompetenz ein und scheut dabei nicht vor kontroversen Diskussionen und Verhandlungen zurück. Die Reaktionen der verschiedenen Akteure im Gesundheitssystem werden nun mit Spannung erwartet, da die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers weiterhin die Schlagzeilen dominieren.

Tarifverhandlungen im Apothekensektor: Adexa fordert Gehaltserhöhung trotz Herausforderungen

Inmitten von Tarifverhandlungen im Apothekensektor in Deutschland stehen die Zeichen auf Unsicherheit, da die Apothekengewerkschaft Adexa die geltenden Tarifverträge in Nordrhein und im Bundesgebiet – mit Ausnahme von Sachsen – zum Jahresende gekündigt hat. Die Verhandlungen, die zwischen der Adexa, dem Apothekerverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein stattfinden, haben bisher noch zu keiner abschließenden Einigung geführt. Dies wirft Fragen über die Zukunft der Gehaltsregelungen für Apothekenangestellte auf.

Die Forderungen der Adexa an den ADA sind klar formuliert: eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent für alle Berufsgruppen, einschließlich der Auszubildenden. Diese Forderung soll dazu dienen, die steigende Inflationsrate auszugleichen und den Apothekenangestellten eine angemessene Entlohnung zu gewährleisten. Insbesondere im Tarifgebiet Nordrhein geht die Adexa sogar einen Schritt weiter und fordert ein Plus von 11,5 Prozent. Eine Forderung, auf die die Arbeitgeberseite bereits eine ablehnende Haltung eingenommen hat.

Derzeit befinden sich die Verhandlungen in einer Schwebe, und es bleibt unklar, wann eine endgültige Einigung erzielt werden kann. Ein neuer Gehaltstarifvertrag zum 1. Januar 2024 steht noch aus, und die Höhe einer möglichen Gehaltsanpassung bleibt spekulativ.

Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl der derzeitige Tarifvertrag ausläuft, seine Regelungen weiterhin Bestand haben, bis neue Vereinbarungen getroffen werden. Dieser Grundsatz der Nachwirkung, wie im § 4 des Tarifvertragsgesetzes festgelegt, verhindert, dass Tarifansprüche plötzlich hinfällig werden, wenn keine Einigung zwischen den beteiligten Parteien erzielt wird. Die Gewerkschaft IG Metall informiert jedoch, dass der bisherige Tarifvertrag nur durch einen neuen Tarifvertrag oder durch individualrechtliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Angestellten ersetzt werden kann – Betriebsvereinbarungen haben in diesem Zusammenhang keine Gültigkeit.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Regelungen nur für diejenigen Angestellten gelten, für die der bisherige Tarifvertrag verbindlich war, entweder aufgrund von Tarifbindung oder durch explizite Bezugnahme auf tarifvertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer:innen, die während der Laufzeit keine Mitglieder waren oder nach dem Auslaufen des Tarifvertrags neu eingestellt wurden, können sich nicht auf die Weitergeltung des Tarifs berufen, so die klare Stellungnahme der IG Metall.

Während die Verhandlungen weitergehen, bleiben Apothekenangestellte in einer Phase der Ungewissheit, da sie auf eine klare Richtung für ihre zukünftige Entlohnung warten. Die Herausforderungen der Tarifverhandlungen verdeutlichen die Spannungen zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Inflation besonders akut werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen entwickeln und welchen Einfluss sie auf die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Apothekenangestellten haben werden.

Apotheker Gunther Böttrich erneuert Forderungen in offenem Brief an ABDA

Vor rund einem Jahr schickte der erfahrene Apotheker Gunther Böttrich die Branche in Aufruhr, als er in einem offenen Brief scharfe Kritik an der mangelnden Öffentlichkeitsarbeit der ABDA übte und drastische Maßnahmen, darunter Streiks, zur Stärkung der Position der Apotheker forderte. Ein Jahr später nimmt Böttrich erneut die Feder in die Hand und adressiert einen offenen Brief an die Standesvertretung, indem er eine Veränderung im Selbstverständnis der Apotheker anzumahnen scheint.

In seinem initialen Schreiben hatte Böttrich das Fehlen von Präsenz und Entschlossenheit seitens der ABDA hinsichtlich der Interessen der Apotheker angeprangert. Er stellte sogar die provokante Frage in den Raum, ob Apotheker die "Deppen der Nation" seien. Nun, in seinem aktuellen Brief, deutet Böttrich darauf hin, dass sich das Selbstbewusstsein der Apotheker zu entwickeln scheint, was er vor einem Jahr noch schmerzlich vermisste. Er lobt die zunehmende Präsenz der Apotheker in der Öffentlichkeit und fordert, das Image der "Deppen der Nation" abzulegen.

Böttrich appelliert erneut an die ABDA, mutige Schritte zu unternehmen, um die Interessen der Apotheker zu verteidigen. Er bleibt überzeugt, dass Streiks ein effektives Mittel sind, um auf Missstände aufmerksam zu machen und Veränderungen herbeizuführen. Gleichzeitig betont er die Wichtigkeit offener Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Standesvertretung und ihren Mitgliedern.

Die Reaktionen in der Branche auf Böttrichs erneuten Vorstoß sind gemischt. Einige Apotheker unterstützen energisch seine Forderungen und sehen in seinen Worten einen notwendigen Schritt zur Stärkung der Standesvertretung. Andere halten Streiks für zu radikal und plädieren für einen diplomatischeren Ansatz in der Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungsträgern.

Die Frage nach dem Selbstbewusstsein der Apotheker und ihrer Rolle in der Gesellschaft bleibt ein zentrales Thema. Die ABDA steht vor der Herausforderung, die Balance zwischen entschlossenem Auftreten und konstruktiver Zusammenarbeit zu finden, um die Interessen ihrer Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Die Branche verfolgt gespannt, ob dieser erneute Vorstoß von Gunther Böttrich zu einer nachhaltigen Veränderung in der Wahrnehmung und Position der Apotheker führen wird. Die ABDA steht somit vor der Herausforderung, die Balance zwischen entschlossenem Auftreten und konstruktiver Zusammenarbeit zu finden, um die Interessen ihrer Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Die Branche verfolgt gespannt, ob dieser erneute Vorstoß von Gunther Böttrich zu einer nachhaltigen Veränderung in der Wahrnehmung und Position der Apotheker führen wird.

Weltwirtschaft im Jahr 2024: Stabilisierung nach turbulenten Jahren

In einem Pressegespräch äußerte sich Reinhard Pfingsten, Chief Investment Officer der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), optimistisch über die Aussichten für den Weltfinanzmarkt im Jahr 2024. Nach turbulenten Jahren, die von Inflation und geopolitischen Spannungen geprägt waren, zeichnet sich nun eine Phase der Stabilisierung ab.

Die Inflation, die den Finanzmarkt im Jahr 2023 maßgeblich beeinflusste, zeigt einen rückläufigen Trend. Dies geht einher mit einem stabilen Wirtschaftswachstum, das die Apobank zuversichtlich stimmt. Pfingsten betonte, dass die Weltwirtschaft voraussichtlich ihr Wachstumspotenzial von etwa 2,5 Prozent im Jahr 2024 ausschöpfen wird. Er erwartet zudem erste, wenn auch moderate, Zinssenkungen ab dem Sommer.

Der Blick auf die Anlageklassen zeigt eine differenzierte Situation. Pfingsten erachtet das Umfeld als günstig für Aktien und Unternehmensanleihen. Positive Renditen in diesen Segmenten sind wahrscheinlich, wobei er Anlegern empfiehlt, im kommenden Jahr auf eine ausgewogene Mischung aus Aktien- und Rentenanlagen zu setzen. Allerdings warnt er vor großen Unterschieden innerhalb der Anlageklassen.

In Bezug auf Rohstoffe, insbesondere abhängig von der Weltwirtschaft und der Lage in China, zeigt sich eine heterogene Entwicklung. Pfingsten spricht von einem möglichen Ende des chinesischen Wachstumswunders und weist darauf hin, dass auch Deutschland nicht mehr in den "fetten Jahren" des Wachstums verweile. Dennoch mildert die geringe Verschuldung der Bundesrepublik bisherige Herausforderungen ab.

Für das Jahr 2024 prognostiziert Pfingsten keinen weiteren Höhenflug für Gold. Öl und Industriemetalle beendeten das Jahr 2023 mit niedrigeren Preisen als zu Beginn. Bezüglich des Gewerbe- und Büro-Immobilienmarktes zeichnet er ein weniger rosiges Bild, da der Risikoappetit der Investoren abnimmt.

Risiken für Anleger im Jahr 2024 sieht Pfingsten vor allem in den anstehenden Wahlen in Taiwan und den USA. Der Ausgang dieser Wahlen könnte die Beziehungen zu China weiter belasten und somit negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben. Geopolitische Themen könnten nach Pfingstens Einschätzung das globale Wachstum beeinträchtigen.

Der Finanzexperte warnt außerdem davor, sich zu stark auf den DAX zu fokussieren, obwohl das vergangene Jahr gezeigt habe, dass auch in turbulenten Zeiten Investitionen an den Finanzmärkten lohnenswert sein können.

Neben der wirtschaftlichen Analyse gab der Aufsichtsrat der Apobank bekannt, den Vertrag von Matthias Schellenberg vorzeitig um weitere fünf Jahre verlängern zu wollen. Schellenberg hatte im März 2022 Ulrich Sommer als Vorstandsvorsitzenden abgelöst und mit seiner Agenda 2025 die Kultur und Identität des Unternehmens gestärkt. Karl-Georg Pochhammer, Vorsitzender des Aufsichtsrats, lobte Schellenbergs Beitrag zur Bildung eines leistungsstarken Vorstandsteams und betonte die Kontinuität in der strategischen Ausrichtung der Apobank durch die Vertragsverlängerung.

Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG: Sanitätshaus aus Hamburg stellt sich gegen Lieferengpassgesetz

In einer unerwarteten Wendung im Gesundheitssektor hat das Lieferengpassgesetz (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG) eine Kontroverse zwischen Apotheken und einem renommierten Sanitätshaus ausgelöst. Das ALBVVG hat Apotheken teilweise von der Pflicht zur Präqualifizierung für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln befreit, was von vielen Apotheken als Entlastung im Alltag angesehen wird. Doch das Hamburger Sanitätshaus Stolle kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung einzulegen.

Die Debatte über die Definition von "apothekenüblich" ist noch nicht abgeschlossen, da der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband weiter verhandeln. Allerdings scheinen Apotheken die geänderten Vorgaben als vorteilhaft zu betrachten. Im Kontrast dazu äußerte Detlef Möller, Geschäftsführer von Stolle, ernsthafte Bedenken über die durch das ALBVVG eingeführte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung. Dieser Schritt des Gesetzgebers habe laut Möller dazu geführt, dass "fairer Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen wurden".

Möller betont zudem, dass die eigentlichen Versorger im Hilfsmittelbereich, nämlich die Sanitätshäuser, bei der Definition von "apothekenüblichen Hilfsmitteln" nicht angemessen berücksichtigt wurden. Die Klärung dieser Frage sei stattdessen "allein der Apothekerlobby und den Krankenkassen überlassen" worden. Das Sanitätshaus Stolle plant, die Beschwerde durch eine Anwaltskanzlei aus Stuttgart (Vaihingen) einreichen zu lassen, sobald die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-SV abgeschlossen sind. Dieser Schritt kann jedoch nur von direkt betroffenen Unternehmen unternommen werden.

Die Haltung von Stolle findet Unterstützung im Bündnis "Wir versorgen Deutschland" (WvD), das bereits während des Gesetzgebungsverfahrens Bedenken gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung geäußert hatte. Die Generalsekretäre des Bündnisses, Kirsten Abel und Patrick Grunau, betonen, dass sie die Bemühungen des Gesetzgebers um Entbürokratisierung grundsätzlich begrüßen. Gleichzeitig äußern sie jedoch "klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen". Die angekündigte Verfassungsbeschwerde wird von WvD als "nur folgerichtig" betrachtet.

Abel und Grunau fordern eine rasche "verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer", um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Das Bündnis erklärt sich bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten. Mitglieder des Bündnisses umfassen den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beschwerde von Stolle annimmt. Die kontroverse Diskussion über die Auswirkungen des ALBVVG auf den Wettbewerb und die Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern wird voraussichtlich weiterhin die Gemüter bewegen.

Demografischer Wandel in deutschen Apotheken: Analyse der Altersstruktur und Zukunftsaussichten

Die deutsche Apothekenlandschaft steht vor bedeutenden Veränderungen, da eine alternde Generation von Apothekerinnen und Apothekern das Rentenalter erreicht. Eine aktuelle Untersuchung der Bundesapothekerkammer (BAK) beleuchtet die Altersstruktur der pharmazeutischen Fachkräfte und wirft einen Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen in Bezug auf Nachwuchsmangel und Fachkräftebedarf.

Die Recherche der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) ergab, dass in zahlreichen Bundesländern bereits rund jeder zehnte Apothekeninhaber das Rentenalter erreicht hat. Insbesondere die bevorstehende Pensionierung der sogenannten "Babyboomer"-Generation wirft einen Schatten auf die Branche, und die BAK prognostiziert, dass der Nachwuchs- und Fachkräftemangel in den kommenden Jahren zu einem der drängendsten Probleme avancieren wird.

Trotz eines kontinuierlichen Rückgangs der Anzahl öffentlicher Apotheken seit 2009 wächst der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Die aktuelle Analyse der Altersstruktur zeigt, dass Approbierte in öffentlichen Apotheken durchschnittlich 45,6 Jahre alt sind, während Apothekenleiterinnen und -leiter im Durchschnitt 53,5 Jahre zählen. Ein bedeutender Anteil von 27,4 Prozent der Apotheker befindet sich in der Altersgruppe von 51 bis 60 Jahren, während etwa 7 Prozent bereits zwischen 61 und 65 Jahren alt sind. Erstaunlicherweise halten rund 6,5 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker das Rentenalter von 66 Jahren oder älter, betreiben jedoch weiterhin ihre eigene Apotheke.

Besonders markant ist der hohe Altersdurchschnitt bei den Apothekeninhabern, von denen in den meisten Bundesländern etwa jeder fünfte zwischen 60 und 65 Jahren alt ist. In einigen Regionen, wie beispielsweise Bayern, betrifft dies sogar fast jeden vierten Inhaber. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage der PZ bei neun Apothekerkammern verdeutlichte, dass etwa jeder zehnte Inhaber bereits das Rentenalter erreicht hat und dennoch seine Offizin weiterführt.

Die Beweggründe, warum viele Apothekeninhaber im Rentenalter nicht in den wohlverdienten Ruhestand gehen, sind vielschichtig und nicht systematisch erfasst. Sie reichen von der erfolglosen Suche nach geeigneten Nachfolgern über langfristige Mietverträge bis hin zur schlichten Freude am Beruf. Einige könnten möglicherweise auch nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich zur Ruhe zu setzen.

Die BAK hat nun eine umfassende bundesweite Analyse gestartet, um die Altersstruktur der Apothekerinnen und Apotheker in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu ermitteln. Der Stichtag für die Daten ist der 31. Dezember, und die Apothekerverbände und -vereine sind aufgefordert, bis zum 19. Februar 2024 relevante Informationen bereitzustellen.

Die Zukunft der deutschen Apotheken hängt somit nicht nur von der Identifizierung geeigneter Nachfolger ab, sondern auch von der Schaffung attraktiver Bedingungen für junge Fachkräfte. Die Analyse der Altersstruktur ist ein erster Schritt, um die kommenden Herausforderungen zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die die Versorgungssicherheit und Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen in Deutschland sicherstellen.

Neue Meldepflicht für Whistleblower in Apotheken: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden betroffen

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, insbesondere größere Apotheken, mit einer Belegschaft von 50 oder mehr Mitarbeitenden eine interne Meldestelle für Whistleblower einrichten. Diese gesetzliche Verpflichtung geht auf das Hinweisgeberschutzgesetz zurück, das seinerseits die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union von Ende 2019 in nationales Recht umsetzt. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Whistleblower, also Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit auf Missstände oder Straftaten stoßen, umfassender zu schützen.

Bislang galten diese Vorschriften nur für große Unternehmen, doch eine entscheidende Änderung trat am 17. Dezember 2023 in Kraft: Nun müssen auch kleinere Unternehmen mit einer Belegschaft zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten. Diese Regelung erstreckt sich auch auf größere Apotheken, Arztpraxen und berufsständische Organisationen wie Apothekerkammern. Eine Ausnahme besteht lediglich für kleinere Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, die von dieser Verpflichtung befreit sind.

Die Einrichtung dieser Meldestellen ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern auch mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, sehen sich Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro gegenüber. In den meisten Fällen wird empfohlen, eine Person mit Erfahrung im Bereich Compliance oder eine vergleichbare Funktion, etwa einen Datenschutzbeauftragten, mit der Aufgabe als interne Meldestelle zu betrauen. Hierbei ist es entscheidend, dass die Meldestelle unabhängig agiert und ihre Tätigkeit weisungsungebunden ausüben kann.

Ein Beispiel für die Relevanz dieser Maßnahme liegt im Fall des Bottroper Zyto-Skandals, der verdeutlicht hat, dass auch im Bereich von Apotheken Missstände auftreten können, die das öffentliche Interesse und die Patientensicherheit gefährden. Die Meldestelle bietet Whistleblowern die Möglichkeit, Verstöße mündlich, schriftlich oder persönlich zu melden. Zwar besteht keine explizite Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle, jedoch sieht das Gesetz vor, dass auch anonyme Hinweise bearbeitet werden sollen.

Neben den internen Meldestellen existieren auch externe Meldestellen, die von öffentlicher Hand eingerichtet wurden. Dennoch wird betont, dass Whistleblower den internen Weg bevorzugen sollten, bevor sie sich an externe Stellen wenden. Diese neuen Regelungen stellen einen bedeutenden Schritt dar, um die Integrität von Unternehmen zu stärken und Whistleblower zu ermutigen, Verstöße gegen Gesetze und ethische Standards zu melden.

Kommentar:

Die angekündigte Vorstellung der Grundzüge für ein Pflegekompetenzgesetz durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach unterstreicht sein fortgesetztes Engagement für Reformen im Gesundheitswesen. Die fehlende Vorabkonsultation mit der Apothekenbranche wirft jedoch Fragen auf und zeigt, dass die anstehenden Veränderungen nicht ohne Kontroversen ablaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die präsentierten Pläne aufgenommen werden und inwiefern sie die gewünschten Verbesserungen im Pflegebereich vorantreiben.

Die laufenden Tarifverhandlungen im Apothekensektor werfen angesichts der Forderungen der Adexa nach einer Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent für alle Berufsgruppen Fragen auf. Die Ablehnung seitens der Arbeitgeberseite lässt eine Einigung noch ausstehen. Die Unsicherheit über einen neuen Gehaltstarifvertrag für 2024 bleibt bestehen. Während der derzeitige Tarifvertrag nach Auslaufen weiterhin gilt, verdeutlichen die Verhandlungen die Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Inflation.

Apotheker Gunther Böttrichs erneute Forderungen an die ABDA werfen Licht auf die sich wandelnde Dynamik innerhalb der Apothekerbranche. Seine Betonung des gestiegenen Selbstbewusstseins der Apotheker und der Appell zu mutigen Maßnahmen, einschließlich Streiks, spaltet die Meinungen in der Branche. Während einige seine Forderungen als notwendigen Schritt zur Stärkung der Standesvertretung unterstützen, plädieren andere für einen diplomatischeren Ansatz. Die ABDA steht vor der Herausforderung, die richtige Balance zwischen Entschlossenheit und Zusammenarbeit zu finden, um die Interessen der Apotheker effektiv zu vertreten. Die Entwicklung in den kommenden Monaten wird aufmerksam verfolgt, um zu sehen, ob Böttrichs Vorstoß tatsächlich zu einer nachhaltigen Veränderung führen wird.

Die Prognose von Reinhard Pfingsten für die Weltwirtschaft 2024 bietet einen optimistischen Ausblick nach turbulenten Jahren. Die rückläufige Inflation und stabiles Wirtschaftswachstum deuten auf eine Phase der Stabilisierung hin. Seine Empfehlung für eine ausgewogene Mischung aus Aktien- und Rentenanlagen reflektiert die aktuelle Heterogenität der Anlageklassen. Dennoch warnt er vor Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Wahlen in Taiwan und den USA. Die vorzeitige Verlängerung des Vertrags von Matthias Schellenberg unterstreicht die Apobank's Kontinuität in der Führung und strategischen Ausrichtung.

Die Verfassungsbeschwerde des Sanitätshauses Stolle gegen die Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht wirft wichtige Fragen bezüglich fairer Wettbewerbsbedingungen und Qualitätsstandards auf. Während das Lieferengpassgesetz von Apotheken als Entlastung begrüßt wird, sieht Stolle eine einseitige Benachteiligung. Die Unterstützung durch das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" verdeutlicht die breitere Sorge um eine ausgewogene Regelung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf die Hilfsmittelversorgung haben könnte.

Die zunehmende Alterung der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stellt die Branche vor spürbare Herausforderungen. Die aktuelle Analyse der Altersstruktur ist ein wichtiger Schritt, um den Fachkräftemangel zu adressieren. Es ist entscheidend, nun zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontinuität in der Versorgung sicherzustellen und attraktive Bedingungen für den Apothekernachwuchs zu schaffen.

Die Einführung der Meldepflicht für Whistleblower in Apotheken ab 50 Mitarbeitenden ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Unternehmensintegrität. Die Maßnahme schützt nicht nur Hinweisgeber, sondern fördert auch Transparenz und ethisches Verhalten. Die Möglichkeit zur anonymen Meldung sollte jedoch weiter in Betracht gezogen werden, um eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen und potenzielle Repressalien zu minimieren. Insgesamt ein positiver Schritt für die unternehmerische Verantwortung und die Sicherheit von Patienten.

Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen in der Apothekerbranche eine komplexe Gemengelage von Herausforderungen und Chancen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu beurteilen, wie die verschiedenen Akteure auf die Veränderungen reagieren und welche Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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