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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Versicherungsinnovationen, Rechtsprechung und Zukunftsstrategien

Ein umfassender Blick auf die neuen Standards, kontroverse Entscheidungen, emotionale Augenblicke und zukunftsweisende Entwicklungen in der Apothekenbranche Deutschlands

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die neueste Ausgabe der Apotheken-Nachrichten! Erfahren Sie, wie die "Beste Leistungs-Garantie" den Apothekenversicherungssektor revolutioniert. Entdecken Sie die Herausforderungen der Retax-Versicherung und ihre Rolle im Umgang mit Vermögensschäden. Erleben Sie Gerichtsentscheidungen zu Verkehrsverstößen und Krankenhauskosten, sowie den emotionalen Aufschrei eines Apothekers im nächtlichen Notdienst. Bleiben Sie informiert über Redcares Schweigen zu E-Rezepten, Medikamentenengpässe, Sicherheitsbedenken des BSI und die Zukunft der Filialapotheken in Deutschland. Plus: Biosimilar-Zulassung, dm's Fokus auf Gesundheitsdienstleistungen, Hilfsmittel-Boom und die Realität hinter Hautcheck-Apps. Tauchen Sie ein in die vielfältige Welt der Gesundheitsbranche!

Die "Beste Leistungs-Garantie": Neue Standards in der Apothekenversicherung setzen

In der sich ständig wandelnden Landschaft der Apothekenversicherung tritt die "Beste Leistungs-Garantie" als entscheidendes Kriterium hervor. Diese Garantie reflektiert nicht nur einen Trend, sondern eine essenzielle Verpflichtung von Versicherungsanbietern, einen maßgeschneiderten Schutz anzubieten, der den spezifischen Anforderungen und Risiken von Apotheken gerecht wird.

Die "Beste Leistungs-Garantie" konzentriert sich vor allem auf eine umfassende Produkthaftpflicht, die über den bloßen Schutz vor äußeren Einflüssen hinausgeht. Sie beinhaltet nicht nur den Verderb von Medikamenten aufgrund von Verschleißschäden, sondern deckt auch potenzielle Fehler in der Zusammensetzung und Anwendung der Medikamente ab. Dieser Aspekt sichert nicht nur die finanzielle Stabilität der Apotheke, sondern gewährleistet auch die Unversehrtheit der Gesundheitsversorgung.

Ein weiterer kritischer Faktor im Rahmen der "Besten Leistungs-Garantie" betrifft Vermögensschäden bei Retaxation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Garantie geht über die herkömmliche Betrachtung physischer Schäden hinaus und adressiert die finanziellen Risiken, die durch Rückforderungen seitens der GKV entstehen können. Eine erstklassige Apothekenversicherung muss sicherstellen, dass Vermögensschäden aufgrund von Retaxationen angemessen abgedeckt sind, um die wirtschaftliche Stabilität zu bewahren.

Die "Beste Leistungs-Garantie" erstreckt sich weiterhin auf eine umfassende Allrisk-Deckung, die unbekannte Gefahren berücksichtigt. In einer Zeit, in der Unsicherheit zum Alltag gehört, ist diese Garantie von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht Apothekeninhabern, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken, da sie gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert sind, die von Naturkatastrophen bis hin zu unerwarteten technologischen Herausforderungen reichen können.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der "Besten Leistungs-Garantie" liegt in der Betonung von hohen Deckungssummen für Haftpflicht und Substanz. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur die Existenz, sondern auch die Stärke der Versicherung, um auch bei außergewöhnlichen Situationen die finanzielle Sicherheit der Apotheke zu gewährleisten. Eine solche Garantie ist entscheidend für die Kontinuität des Betriebs und den Schutz der Patienten.

Insgesamt repräsentiert die "Beste Leistungs-Garantie" einen Standard, der die Apothekenversicherung auf ein neues Niveau hebt. Diese Verpflichtung zur Exzellenz in der Absicherung spiegelt den Wandel und die zunehmende Komplexität in der Pharmabranche wider. Apothekeninhaber sollten dies als Leitfaden betrachten, um eine Versicherung auszuwählen, die nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch für die zukünftigen Herausforderungen gewappnet ist.

Wie die Retax-Versicherung Apotheken vor Vermögensschäden schützt

Im anspruchsvollen Umfeld von Apotheken werden Retaxationen als unvermeidbare Risiken betrachtet, die eine Reihe von Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich bringen. Die Einführung einer spezialisierten Retax-Versicherung markiert einen bedeutenden Schritt, um diesen unsichtbaren Gefahren zu begegnen und Apotheken vor finanziellen Belastungen zu schützen.

Die Thematik der Retaxationen, als unkorrigierbare Risiken, spielt eine zentrale Rolle im Kontext der Apothekenpraxis. Retaxationen, die aus formellen Rezeptmängeln und Rahmenvertragsverletzungen resultieren können, stellen eine ständige Bedrohung dar. Die Retax-Versicherung dient als Gegenmaßnahme, um Apotheken vor den finanziellen Auswirkungen dieser unvorhersehbaren Risiken zu bewahren.

Diese spezialisierte Versicherung adressiert nicht nur die sichtbaren Aspekte wie die fehlende Arztunterschrift oder unklare Verordnungen, sondern auch die unsichtbaren Gefahren im Zusammenhang mit Retaxationen. Die Absicherung gegen mögliche Rezeptfälschungen, die nicht ordnungsgemäß erkannt wurden, und die Einhaltung von Vorgaben zu Nachfolgeartikeln sind Beispiele für unsichtbare Risiken, die die Retax-Versicherung abdeckt.

Darüber hinaus fokussiert die Versicherung auf zeitkritische Elemente, um Apotheken vor den nicht unerheblichen Risiken von Belieferungsfristüberschreitungen oder Verstößen gegen den Vorlagezeitraum bei Betäubungsmittelrezepten zu schützen. Diese zeitbezogenen Unsicherheiten können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, die durch die Retax-Versicherung aufgefangen werden.

Die Verordnung von Betäubungsmittel-Pflastern, bei der die Beladungsmenge von entscheidender Bedeutung ist, stellt ein weiteres unsichtbares Risiko dar. Die Versicherung bietet Schutz vor möglichen Fehlern in diesem Bereich, die sonst zu unvorhersehbaren finanziellen Verlusten führen könnten.

Die gleichzeitige Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln auf demselben Rezept ist ein weiterer Bereich, der potenzielle Unsicherheiten birgt. Fehler in dieser Praxis können zu Retaxationen führen, die die finanzielle Stabilität von Apotheken gefährden. Die Retax-Versicherung schließt auch diese unsichtbaren Risiken mit ein.

Die OTC-Ausnahmeliste, die Verstöße gegen die Vorgaben zur rezeptfreien Abgabe reguliert, wird durch die Versicherung als weiteres Element unsichtbarer Risiken betrachtet. Durch die Absicherung gegen mögliche Verstöße trägt die Versicherung dazu bei, rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.

Zusammenfassend markiert die Einführung der Retax-Versicherung einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie Apotheken mit den unsichtbaren Risiken von Retaxationen umgehen. Die spezialisierte Absicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern schafft auch eine robuste Grundlage für Apotheken, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen in einem komplexen und risikoreichen Umfeld zu erbringen.

Etappensieg vor Gericht: Verkehrsverstoß-Fall und die Relevanz von Regelkonformität für Apotheken-Botendienste

Am 6. März 2024 erging ein wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock (Aktenzeichen 21 Orbs 6/24) in Bezug auf einen Verkehrsvorfall an einer Kreuzung. In dem vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer auf einer Linksabbiegerspur, deren Ampel auf Rot stand, rechtswidrig in die Geradeausspur gewechselt, um die Kreuzung bei Grün zu überqueren. Die daraufhin vom Ordnungsamt verhängte Geldbuße in Höhe von 280 Euro und das einmonatige Fahrverbot führten zu einem gerichtlichen Einspruch des betroffenen Fahrers.

Vor dem Amtsgericht Stralsund blieb der Einspruch des Autofahrers erfolglos. Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 2.000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot. In einem weiteren Schritt legte der Beschuldigte eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Rostock ein, woraufhin eine gründliche Prüfung des Falles stattfand.

Das Beschwerdegericht stellte fest, dass das Verhalten des Autofahrers, der gegen die ursprüngliche Absicht von einer Linksabbiegerspur auf eine durch Grünlicht freigegebene Geradeausspur wechselte, gemäß § 37 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als ordnungswidrig einzustufen sei. Die Bewertung von Geldbuße und Fahrverbot müsse jedoch unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Einzelfalls erfolgen. Insbesondere sei zu prüfen, ob der Querverkehr während des Fahrstreifenwechsels durch rote Ampeln gesperrt war, um eine potenzielle Gefährdung auszuschließen.

Bemängelt wurde vom Beschwerdegericht, dass das Amtsgericht Stralsund diese entscheidende Prüfung versäumt hatte. Infolgedessen wurde der Fall zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dieser Etappensieg eröffnet dem Beschuldigten die Möglichkeit einer erneuten Überprüfung des Sachverhalts durch die Vorinstanz, wobei die endgültige Entscheidung über Geldbuße und Fahrverbot noch aussteht.

Neben dieser Thematik unterstreicht der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock die Notwendigkeit, dass Apotheken-Botendienste genau die Verkehrsregeln beachten müssen, um potenzielle Rechtsverstöße zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Kontroverse Entscheidung: Gericht verpflichtet bewusstlosen Patienten zur Begleichung von Krankenhauskosten ohne Vertrag

Am 6. März 2024 fällte das Landgericht Lübeck ein wegweisendes Urteil in einem Fall, bei dem ein Patient, der bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und erfolgreich behandelt wurde, zur Begleichung der entstandenen Kosten herangezogen wurde, obwohl kein rechtsverbindlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Entscheidung erging im Rahmen eines Verfahrens (Aktenzeichen 12 O 50/23), das einen Mann betraf, der lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte und durch eine Notoperation gerettet wurde.

Aufgrund fehlender Krankenversicherung wurde der Patient, der bei Einlieferung bewusstlos war, als Selbstzahler in der Klinik aufgenommen. Nach seiner Genesung wurde ihm eine Rechnung über mehr als 10.000 Euro für die erhaltene Behandlung präsentiert, die er jedoch unter Verweis darauf, im Zustand der Bewusstlosigkeit keinen Behandlungsvertrag abgeschlossen zu haben, ablehnte zu begleichen.

Der Genesene argumentierte weiterhin, dass die Klinik angesichts der Gesamtumstände verpflichtet gewesen wäre, sich mit dem Sozialamt zwecks Klärung der Kostenfrage in Verbindung zu setzen, was jedoch versäumt wurde. Trotz seiner Dankbarkeit gegenüber dem medizinischen Personal sah er sich aus finanziellen Gründen außerstande, die Rechnung zu begleichen.

Das Landgericht Lübeck wies diese Einwände zurück und entschied zugunsten der Klinik, die auf Ausgleich der Behandlungskosten durch den Patienten klagte. Es betonte, dass der Patient aufgrund seiner Bewusstlosigkeit bei der Einlieferung keinen rechtsverbindlichen Behandlungsvertrag abschließen konnte. Dennoch könne die Klinik die Erstattung der Kosten auf Grundlage einer sogenannten "Geschäftsführung ohne Auftrag" verlangen, da die Rettung seines Lebens im Interesse des Verletzten erfolgt sei. Zudem sei nach Wiedererlangung des Bewusstseins eine weitere Behandlung im Krankenhaus erfolgt, was zu einem abschließenden Behandlungsvertrag führte.

Emotionaler Aufschrei eines Apothekers: Frustration im nächtlichen Notdienst

In einer turbulenten Nacht erlebte ein Apotheker aus Nordrhein-Westfalen eine emotionale Achterbahnfahrt während seines Notdienstes, die schließlich in einem eindringlichen Social-Media-Beitrag mündete. Durch die Hetze, der er aufgrund eines Notrufs ausgesetzt war, stürzte der Apotheker auf einer Treppe, blieb jedoch glücklicherweise unverletzt. Die Erschöpfung und aufgestaute Frustration fanden in einem 4 Uhr morgendlichen Facebook-Beitrag ihren Ausdruck, der nicht nur persönliche Erlebnisse, sondern auch eine allgemeine Unzufriedenheit mit verschiedenen Aspekten seines Berufs und des Gesundheitssystems reflektierte.

In seinem kraftvollen Ausbruch äußerte der Apotheker seinen Ärger über vermeintlich undankbare Kunden im Notdienst, die die Anstrengungen der Apotheken nicht zu schätzen wussten. Besondere Kritik richtete er an junge Krankenhausärzte, deren aus seiner Sicht unnötige Verschreibungen ihn zusätzlich belasteten. Seine Wut entlud sich auch auf die politische Ebene, wobei er insbesondere Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz beschuldigte, Maßnahmen zu ergreifen, die die Existenz der Apotheker bedrohten.

Die Apothekengewerkschaft Abda wurde ebenfalls Gegenstand des Ausbruchs, da der Apotheker ihre vermeintlich zu zurückhaltende Haltung gegenüber Konflikten kritisierte. In einem Rundumschlag wurden auch dm-Chefs, Krankenkassen und das E-Rezept negativ bewertet. Obwohl der initial tonale Ausdruck von Frustration und Ärger geprägt war, zeigte sich der Apotheker später versöhnlich und erkannte an, dass andere Kollegen möglicherweise ähnliche Belastungen erfuhren. Der Beitrag endete mit einer reflektierten Erkenntnis über die geteilte Stimmung innerhalb der Berufsgemeinschaft.

Redcares Schweigen: E-Rezept und Rx-Bonus bleiben im Dunkeln

Im Rahmen der jüngsten Präsentation ihrer Jahreszahlen bleibt das deutsche Unternehmen Redcare, ein führender Anbieter im Bereich des E-Rezepts, betont vage über den Fortschritt und die Strategien in Bezug auf elektronische Verschreibungen. "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" scheint das Motto des Unternehmens zu sein, denn konkrete Angaben zum Ablauf des E-Rezept-Verfahrens für Versandapotheken sowie zu den Kooperationspartnern werden vermieden.

CEO Olaf Heinrich äußerte zwar den klaren Wunsch, Redcare als führenden Anbieter im deutschen E-Rezept-Markt zu etablieren, aber Details blieben rar. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Innovation namens "Card Link", deren tatsächlicher Einfluss und zeitliche Umsetzung jedoch unklar sind. Heinrich räumte ein, dass nach den Spezifikationen noch eine Zulassung erforderlich sei, doch blieb offen, wann diese erfolgen könnte.

Finanzchef Jasper Eenhorst hielt sich bedeckt, wenn es um Prognosen für das laufende Jahr im Bereich E-Rezept ging. Die dynamische Entwicklung erschwert präzise Vorhersagen, und selbst Rechenmanöver, die auf eine Verdopplung im Rx-Bereich hindeuten, wurden seitens Eenhorst nicht weiter kommentiert.

Basierend auf einem erwarteten Konzernumsatz von 2,3 bis 2,5 Milliarden Euro und abzüglich der prognostizierten Non-Rx-Erlöse bleibt für den Rx-Bereich zwischen 675 Millionen und 1 Milliarde Euro übrig. Diese Zahlen werden in einem Marktumfeld diskutiert, in dem der schweizerische Versender Mediservice bereits über 500 Millionen Euro umsetzt.

Das Unternehmen blieb auch hinsichtlich konkreter Zahlen, wie der Anzahl der seit Jahresbeginn eingelösten E-Rezepte, schweigsam und verwies darauf, dass dies in den Bilanzen für 2023 behandelt werde.

Die wiedereingeführten Rx-Boni wurden als "fortlaufende Geschichte" bezeichnet, wobei CEO Heinrich betonte, dass Updates auf der Website veröffentlicht werden. Unklar bleibt jedoch, ob Rx-Boni einen essenziellen Bestandteil der Unternehmensstrategie darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren wegen Boni auf Kassenrezepten.

Trotz des fehlenden Enthusiasmus in Bezug auf konkrete Details zur E-Rezept-Implementierung wurde die Präsentation überraschend positiv aufgenommen. Fragen zu aktuellen Themen wie der Wachstumsstrategie von "Shop Apotheke Now!" oder dem jüngsten Abgang zweier Vorstände blieben unbeantwortet. Insgesamt spiegelt sich die zurückhaltende Informationspolitik von Redcare wider, die trotz der Unsicherheiten im E-Rezept-Bereich offensichtlich auf Zustimmung und positive Reaktionen stößt.

Medikamentenengpässe in der Praxis: Zwiespältige Realität trotz offizieller Entwarnung

Inmitten wiederholter Betonungen seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über die vermeintliche Entspannung der Medikamentenversorgungslage für Kinder, zeichnen Apothekeninhaber in Baden-Württemberg ein alarmierendes Bild von anhaltenden Lieferengpässen und Totalausfällen bei verschiedenen Medikamenten.

Trotz der theoretischen Verbesserungen bei bestimmten Wirkstoffen, wie Cefixim in der Wirkstärke 400 mg, berichten Apotheker von andauernden Schwierigkeiten, insbesondere bei der Wirkstärke 200 mg, die derzeit nicht erhältlich ist. Ein ähnlich inkonsistentes Bild zeigt sich bei anderen Antibiotika wie Amoxi-Clav, bei dem einige Stärken verfügbar sind, während bei anderen, wie Infectocillin, sämtliche Säfte in allen Stärken fehlen.

Besorgniserregend gestaltet sich die Situation beim Wirkstoff Salbutamol, bei dem Dosieraerosole aktuell von keinem Hersteller bestellt werden können. Apotheker berichten von massiven Schwierigkeiten und einem aktuellen Überleben auf Restbeständen, in der Hoffnung, dass ab März eine Besserung eintreten wird.

Auch bei Ambroxol-Säften ist die Verfügbarkeit stark eingeschränkt, wobei lediglich das Originalpräparat Mucosolvan verfügbar ist, jedoch mit erheblichen Kosten für die Patienten aufgrund gekündigter Rabattverträge der Krankenkassen. Ein weiterer kritischer Engpass betrifft das Kurzzeitantibiotikum Azithromycin, das derzeit weder in der Stärke 250 mg noch 500 mg noch in den Packungsgrößen 3er- und 6er-Packung verfügbar ist.

Auch im Bereich der Augensalben herrscht akuter Mangel, wobei die Dexa-Gentamicin-Salbe nicht lieferbar ist, und Apotheker befürchten, dass auch die Ofloxacin-Augensalbe in naher Zukunft von Lieferausfällen betroffen sein könnte. Kritisch gestaltet sich zudem die Situation bei Impfstoffen, insbesondere bei wichtigen Vakzinen wie Rabipur, Havrix und Ixario, die derzeit nicht bestellbar sind.

Die Lieferengpässe haben nicht nur logistische Herausforderungen zur Folge, sondern bedeuten auch eine erhebliche finanzielle Belastung für die Patienten. Ein eklatanter Engpass betrifft das Medikament Duodart zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie, für das derzeit keine Generika verfügbar sind. Patienten können nur mit dem Original oder einem teureren Reimport versorgt werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt, da diese über dem Festbetrag liegen.

Zusätzlich zu diesen Schwierigkeiten berichtet der Apotheker von weiteren Totalausfällen bei Medikamenten wie Bicanorm zur Behandlung der metabolischen Azidose sowie Omeprazol in der Stärke 40 mg, die in bestimmten Packungsgrößen nicht lieferbar sind. Insgesamt verdeutlichen diese Berichte die anhaltenden Herausforderungen und Unsicherheiten in der aktuellen Medikamentenversorgungslage, die über die offiziellen Stellungnahmen hinausgehen.

Lieferengpässe in deutschen Apotheken: Frustration wächst trotz Engpassgesetz

In Deutschland halten die Lieferengpässe in Apotheken trotz des Engpassgesetzes (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiter an. Miriam Oster aus Oberursel und Ute Wellingerhof aus Dautphetal, beide Apothekerinnen, äußern ihre Frustration angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten, dringend benötigte Medikamente zu beschaffen. Selbst intensiver Einsatz ihrer Teams ermöglicht nur bedingt und mit erheblichem Aufwand eine Lösung für die Herausforderungen.

Der Hessische Rundfunk (HR) thematisierte die Problematik in einem Beitrag von "Die Ratgeber". Dabei wurde die verzweifelte Situation von Patienten betont, die täglich von einer Apotheke zur anderen gehen, um bestimmte Medikamente zu erhalten. Insbesondere wird auf die angespannte Lage bei Victoza hingewiesen, einem Diabetesmittel, das aufgrund seines weltweiten Booms als Abnehmmittel derzeit große Nachfrage erfährt. Die Produktion bei Novo Nordisk wurde sogar heruntergefahren, um Platz für ein lukrativeres Mittel zu schaffen.

Die Apothekerin Oster betont, dass das ALBVVG nur ein geringer Fortschritt sei, und viele Patienten seien gezwungen, beträchtliche Entfernungen zu fahren, um benötigte Medikamente zu erhalten. Deutschland könne nicht mehr als die "Apotheke der Welt" betrachtet werden, da die Arzneimittelproduktion zunehmend ausgelagert wurde. Die Abhängigkeit von Produktionsländern wie China und Indien habe deutlich zugenommen.

Holger Seyfarth, Verbandsvorsitzender, äußert sich im Magazin zum Thema und betont die Wichtigkeit, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen. Trotz Lobbyarbeit in Wiesbaden und Berlin habe die bisherige politische Unterstützung nicht die gewünschten Früchte getragen. Seyfarth unterstreicht die Notwendigkeit stabiler Lieferketten, politischer Rahmenbedingungen und einer angemessenen finanziellen Unterstützung für das System. Kritik richtet sich an die Politik, die bisher nicht in der Lage war, regulierend einzugreifen.

Auf die Frage, ob eine verstärkte Arzneimittelproduktion in Deutschland notwendig sei, äußert sich Seyfarth skeptisch und erklärt, dass der Zug diesbezüglich bereits abgefahren sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Produktion in Deutschland aufgebaut werde, sei gering. Es sei unerlässlich, bessere Preise für Hersteller zu schaffen, um die Bereitschaft zur Rückkehr nach Deutschland zu fördern. Die Forderungen der Apothekerschaft nach politischen Rahmenbedingungen, stabilen Lieferketten und einer angemessenen finanziellen Unterstützung bleiben bestehen. Seyfarth warnt davor, dass die bestehenden Probleme in den nächsten Jahren fortbestehen werden, wenn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden.

Sicherheitsbedenken: BSI kritisiert CardLink-Verfahren für E-Rezepte

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich des CardLink-Verfahrens, das die ortsunabhängige Abrufbarkeit von E-Rezepten mittels Versichertenkarten ermöglichen soll. Insbesondere die Versandapotheken setzen große Hoffnungen in diese Technologie. Statt der herkömmlichen PIN soll im CardLink-Verfahren ein SMS-Code eingesetzt werden, um die Verbindung zwischen der elektronischen Versichertenkarte und dem Mobiltelefon des Versicherten zu verifizieren.

Das BSI äußerte, dass das CardLink-Verfahren nicht dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Obwohl die SMS-Nutzung im Verfahren nicht als zweiter Sicherheitsfaktor vorgesehen ist, soll sie vorübergehend eingesetzt werden. Das BSI empfiehlt jedoch ausdrücklich, diese Methode nur temporär zu gestatten, bis die flächendeckende Implementierung der Gesundheits-ID erfolgt ist. Die Behörde hebt hervor, dass die SMS-Code-Nutzung im CardLink-Verfahren den bestehenden Sicherheitsstandards nicht gerecht wird.

Während die Gematik noch an der endgültigen Spezifikation des CardLink-Verfahrens arbeitet, wird vonseiten des BSI darauf gedrängt, alternative Lösungen zu prüfen. Es wird empfohlen, bis zur umfassenden Einführung der Gesundheits-ID die bewährte Methode mit Karte und PIN über die Gematik-App zu nutzen. Diese Empfehlung basiert auf der Überlegung, dass das CardLink-Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die vorübergehende SMS-Code-Nutzung, den gängigen Sicherheitsstandards nicht gerecht wird. Die Gematik wird somit aufgefordert, die Sicherheitsaspekte des Verfahrens sorgfältig zu überdenken, um einen reibungslosen und sicheren Übergang zur digitalen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

20 Jahre Filialapotheken in Deutschland: Zwischen Expansion und Herausforderungen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Filialisierung der Apothekenlandschaft in Deutschland einen bemerkenswerten Wandel erlebt. Die Einführung von Filialapotheken ermöglichte nicht nur eine flächendeckendere Präsenz, sondern brachte auch bedeutende Veränderungen in Bezug auf Zentralisierung, Markenbildung und Skalierung mit sich. Dies führte zu verbesserten Einkaufskonditionen und einer erweiterten Kundenbasis für die Apotheken.

Der Weg für Filialapotheken wurde vor allem durch das GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 geebnet, das den Rahmen für diese strategische Expansion schuf. Diese Entwicklung spiegelt einen allgemeinen Trend der Filialisierung im Einzelhandel wider, der jedoch nicht immun gegen die Herausforderungen des Strukturwandels in Innenstädten und den zunehmenden Online-Handel ist. Einflussfaktoren wie die Corona-Pandemie, geopolitische Spannungen wie der russische Angriff auf die Ukraine, Inflation und eine generelle Zurückhaltung beim Konsum haben diese Veränderungen weiter geprägt.

Die Insolvenzen einiger bekannter Handelsketten, darunter Görtz und Galeria Karstadt Kaufhof, verdeutlichen, dass Filialisierung keineswegs eine Garantie für Erfolg ist. Auch Apotheken verzeichnen einen Rückgang der Filialanzahl, teilweise bedingt durch die wirtschaftliche Unrentabilität einst attraktiver Standorte. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Standortanalyse und einer Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur im Apothekensektor, sondern auch in anderen Handelsbranchen die aktuellen Entwicklungen und Trends der Filialisierung zu betrachten. Eine neutrale und gründliche Bestandsaufnahme dieser Faktoren ist unerlässlich, um die zukünftige Richtung und den Erfolg der Filialisierung in der deutschen Apothekenlandschaft zu verstehen.

CHMP empfiehlt Zulassung von Biosimilar Pyzchiva zur Behandlung von Psoriasis, Colitis ulcerosa und Morbus Crohn

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat seine Empfehlung zur Zulassung des Biosimilars Pyzchiva mit dem Wirkstoff Ustekinumab des Herstellers Samsung Bioepis bekannt gegeben. Dieses Biosimilar soll für die Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie Psoriasis, Colitis ulcerosa und Morbus Crohn bei Erwachsenen eingesetzt werden. Ustekinumab, ein humaner IgG1κ monoklonaler Antikörper, bindet an Interleukin (IL)-12 und IL-23, unterbindet deren Anbindung an T-Helferzellen und unterbricht so die Signalweiterleitung der über Th1 und Th17 vermittelten Cytokin-Signalkaskade, die bei Autoimmunerkrankungen eine zentrale Rolle spielt.

Das CHMP empfiehlt die Zulassung des Biosimilars Pyzchiva in den Varianten 45 mg und 90 mg als Injektionslösung sowie als 130 mg Lösung für Infusionen. In puncto Qualität, Sicherheit und Effizienz wird Pyzchiva als vergleichbar mit dem Referenzprodukt Stelara, das ebenfalls den Antikörper Ustekinumab enthält, betrachtet und bereits im Jahr 2009 in der Europäischen Union zugelassen wurde.

Die Indikationen für Pyzchiva umfassen die Behandlung von moderaten bis schweren Verläufen bei Erwachsenen mit Plaque Psoriasis, denen Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten gegenüber anderen systemischen Therapien vorliegen. Zudem ist das Biosimilar für die Therapie von mittelschweren bis schweren Verläufen von Plaque-Psoriasis ab einem Alter von sechs Jahren geeignet, wenn andere Therapieoptionen nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden.

Des Weiteren findet Pyzchiva Anwendung in der alleinigen oder kombinierten Therapie mit Methotrexat bei erwachsenen Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis, wenn vorangegangene nicht-biologische krankheitsmodifizierende Antirheumatika-Therapien unzureichend waren. Das Biosimilar ist auch indiziert für die Behandlung von Erwachsenen mit mäßig bis schwer aktivem Morbus Crohn, die auf konventionelle Therapie oder TNFα-Antagonisten nicht angemessen ansprechen, nicht vertragen oder bei denen Kontraindikationen vorliegen. Ebenso ist Pyzchiva zugelassen für die Behandlung von Erwachsenen mit mäßig bis schwer aktivem Colitis ulcerosa, wenn konventionelle Therapie oder Biologika nicht ausreichend wirksam sind, nicht vertragen werden oder kontraindiziert sind.

Die Europäische Kommission muss noch die finale Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilen, bevor detaillierte Informationen zur Anwendung des Biosimilars in der Zusammenfassung der Produktcharakteristika veröffentlicht werden können.

dm setzt auf Gesundheitsdienstleistungen: Der Aufstieg der Selbstdiagnostik

Die Drogeriekette dm plant eine umfassende Erweiterung ihres Angebots im Gesundheitssektor, insbesondere im Bereich der Selbstdiagnostik. In einem Interview mit der "PZ" bekräftigte dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer die Ambitionen des Unternehmens, in den Filialen verstärkt zu Gesundheitsprodukten zu beraten und sogar die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten in Betracht zu ziehen. Christoph Werner, Konzernchef von dm, hatte zuvor in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" ähnliche Pläne skizziert.

Bayer betonte, dass die bestehenden Strukturen im Gesundheitswesen allmählich an ihre Grenzen stoßen. Er sieht eine wachsende Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesunderhaltung, was automatisch Veränderungen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und -services nach sich zieht, auch im digitalen Bereich. Allerdings wies Bayer darauf hin, dass es in Deutschland noch an entsprechenden rechtlichen Grundlagen für mehr Selbstdiagnostik und konkrete Dienstleistungen mangelt. Er forderte eine Neubetrachtung der Gesetzgebung auf Basis der aktuellen technischen Optionen.

Der dm-Geschäftsführer sieht insbesondere Potenzial in der Technisierung und Automatisierung diagnostischer Prozesse, wodurch Effizienzsteigerungen erzielt werden könnten. Als Beispiele nannte er Blutuntersuchungen, die bereits heute mit geringem Aufwand durchgeführt werden können und eine größere Rolle bei der Früherkennung von Krankheiten spielen. Bereits jetzt bietet dm diverse Zuhause-Tests an, darunter für Zöliakie, Schilddrüsenwerte, Vitamin-D- oder Eisenmangel.

Trotz der offenen Haltung des Unternehmens für neue Entwicklungen und Erweiterungen im Gesundheitssektor bleibt unklar, inwieweit Drogeriemärkte tatsächlich eine Alternative zu Apotheken und Arztpraxen darstellen sollen. Auf die Frage nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Apothekenzahlen, insbesondere auf dem Land, und den Expansionsplänen von dm ging Bayer nicht direkt ein. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen, gekennzeichnet durch sinkende Apotheken- und Praxenzahlen sowie steigende Kosten, sind jedoch unbestreitbar.

Das 1973 von Götz W. Werner gegründete Unternehmen dm bezeichnet sich selbst als Deutschlands umsatzstärksten Drogeriemarkt und beschäftigt rund 51.000 Mitarbeiter. Mit 2108 Märkten in Deutschland sowie Filialen in verschiedenen europäischen Ländern bleibt dm eine bedeutende Größe im Einzelhandelssektor.

Deutschland erlebt Hilfsmittel-Boom: Über 17.000 Neuzugänge im Verzeichnis für umfassende Versorgung von Kranke und Behinderte

In Deutschland wurde ein bemerkenswerter Anstieg von Hilfsmitteln für kranke oder behinderte Menschen im Alltag verzeichnet. Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich seinen siebten Bericht zur Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024 dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. In den letzten fünf Jahren wurden erstaunliche 17.703 neue Produkte in das Verzeichnis aufgenommen, was auf eine kontinuierliche Entwicklung und Diversifizierung der Hilfsmittel für die Versorgung von Versicherten hinweist.

Die Hauptaugenmerke des aktuellen Fortschreibungsberichts liegen auf Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Rollstühlen, Prothesen, Hilfsmitteln bei Diabetes und Pflegehilfsmitteln. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betonte die Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses bei der Sicherstellung des Zugangs zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln auf dem neuesten Stand der medizintechnischen Entwicklung für die Versicherten.

Der Bericht offenbart nicht nur die Integration zahlreicher neuer Produkte, sondern auch die fortlaufende Anpassung von 42 Produktgruppen und die Aktualisierung von 9.170 Produkteinträgen, um den medizinischen und technologischen Fortschritten gerecht zu werden. Die Gesamtzahl der verfügbaren Hilfsmittel für gesetzlich Versicherte beläuft sich mittlerweile auf rund 44.000.

Gernot Kiefer unterstrich, dass die stetige Verbesserung der Hilfsmittelversorgung durch innovative Produkte und moderne Fertigungstechniken praxisorientiert ausgerichtet ist. Das Hilfsmittelverzeichnis trägt dazu bei, deutschlandweit Transparenz zu schaffen und eine qualitätsgesicherte sowie bedarfsgerechte Versorgung der GKV-Versicherten durch die Leistungserbringer sicherzustellen.

Die Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst 42 Produktgruppen, die regelmäßig aktualisiert werden, um relevante medizinische und technologische Erkenntnisse, Produktentwicklungen sowie neue Fertigungstechniken in die Versorgung der Versicherten zu integrieren. Dabei werden Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten, Herstellerorganisationen, Leistungserbringer, medizinische Fachgesellschaften und Sachverständige in den Fortschreibungsprozess eingebunden.

Obwohl im Durchschnitt pro Produktgruppe elf einschlägige Organisationen zur Stellungnahme eingeladen werden, nehmen im Mittel nur vier davon diese Möglichkeit wahr. Dennoch erfolgt eine gezielte Erfassung der Versichertenbedürfnisse hinsichtlich Produkt- und Versorgungsqualität, die in den Fortschreibungen entsprechend berücksichtigt wird.

Die Grenzen der Hautcheck-Apps: Zwischen Versprechen und Realität

In der stetig wachsenden Welt der Hautcheck-Apps wird die Frage nach ihrer Zuverlässigkeit und ihrem Nutzen für die Gesundheitsvorsorge zunehmend relevant. Dermatologen warnen jedoch vor übermäßigem Vertrauen in diese digitalen Angebote, insbesondere wenn es um die Beurteilung von Hautveränderungen geht.

Dr. Ralph von Kiedrowski, der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD), äußerte auf dem Dermatologie-Kongress in Wiesbaden Bedenken hinsichtlich der alleinigen Nutzung von Hautcheck-Apps zur Diagnose von Hautkrebs. Er betonte die Überlegenheit von Präsenzuntersuchungen in dermatologischen Praxen und wies darauf hin, dass etwa 10 bis 15 Prozent der teledermatologischen Anfragen nicht ausreichend durch Apps gelöst werden können.

Besonders im Fokus stehen neu aufgetretene oder veränderte Muttermale, die häufig Sorgen wegen Schwarzem Hautkrebs auslösen. Dr. von Kiedrowski hob hervor, dass die Auflichtmikroskopie mittels Dermatoskop derzeit entscheidend ist und von KI-Systemen noch nicht angeboten werden kann.

Trotz des wachsenden Angebots an Hautcheck-Apps, von denen einige sogar von Krankenkassen erstattet werden, sind nicht alle spezialisiert auf das Hautkrebs-Screening. Der BVDD-Präsident warnte vor der Unsicherheit bezüglich falsch-negativer Befunde und der potenziellen Nichterkennung entarteter Zellen, insbesondere beim Melanom.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Empfehlung von Hautcheck-Apps für einen Arztbesuch. Dr. von Kiedrowski mahnte an, dass viele Nutzer Schwierigkeiten haben könnten, zeitnah einen Termin bei einem Dermatologen zu bekommen. Daher forderte er eine verbesserte Anbindung von Diagnose-Apps an die Versorgung, um sicherzustellen, dass Patienten angemessen weitergeleitet werden können.

Die zunehmende Verwendung von KI-gestützten Verdachtsdiagnosen durch Apps wirft zudem ethische Fragen auf. Die Dringlichkeit, die von den Anwendungen ausgewiesen wird, sollte sorgfältig bewertet werden, um sicherzustellen, dass Patienten die notwendige medizinische Hilfe erhalten. Geschäftsmodelle, die Bagatellfälle gegen Gebühren klären und schwerere Fälle in die reguläre Versorgung überführen, werden vom BVDD abgelehnt, und es wird nach fairen Lösungen gesucht, um die Lücke zwischen digitaler und analoger Versorgung zu schließen.

ABDA-Initiative zur Optimierung der interprofessionellen Kommunikation: Neue Arbeitshilfen für effiziente Rücksprache zwischen Apothekern und Ärzten

In einer kürzlich durchgeführten Initiative zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten hat die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) drei neue Arbeitshilfen eingeführt. Ziel dieser Instrumente ist es, die Effizienz in der Rücksprache mit verordnenden Ärzten zu steigern und gleichzeitig eine klare Übersicht zu gewährleisten.

Die überarbeitete Arbeitshilfe mit dem Titel "Ergebnisbericht/Rücksprache mit dem Arzt" setzt sich aus einer Hinweisseite, einem Standard-Anschreiben und einer Checkliste zur Prüfung nach Leitlinie zusammen. Die Vorlage differenziert zwischen zwei Szenarien: Im Falle fehlender relevanter Auffälligkeiten, Diskrepanzen oder arzneimittelbezogener Probleme (ABP) erfolgt lediglich die Ergänzung von Patienten- und Apothekendaten. Der aktualisierte Medikationsplan wird als Anhang für den hauptverordnenden Arzt bereitgestellt. Bei festgestellten Auffälligkeiten, Diskrepanzen oder ABP werden diese präzise im Anschreiben oder im dafür vorgesehenen Textfeld umschrieben. Hierbei besteht die Möglichkeit, Handlungsbedarf anzukreuzen und die gewünschte Art der Rücksprache festzulegen. Die Aufbewahrung einer Kopie dieses Ergebnisberichts in der Apotheke dient der Dokumentation.

Um das Ausfüllen des Ergebnisberichts zu erleichtern, wurde eine zusätzliche Arbeitshilfe mit dem Titel "Empfehlungen für die Erstellung des Ergebnisberichts an Ärzt*innen" entwickelt. Apotheker erhalten hier Tipps zur Struktur des Berichts sowie Formulierungsvorschläge für häufige ABP. Das Anschreiben sollte möglichst kurz sein und idealerweise eine Seite nicht überschreiten. Kommuniziert werden sollten ausschließlich Ergebnisse der Medikationsanalyse, die für den Arzt und/oder den Patienten relevant sind oder Handlungsbedarf durch den Arzt erfordern. Besonders hilfreich können Alternativvorschläge sein, beispielsweise bei Wechselwirkungen, Kontraindikationen oder unpassenden Arzneiformen.

Eine weitere Arbeitshilfe mit dem Titel "Formulierungshilfen für die Kommunikation mit den Ärzt*innen" bietet zusätzliche Formulierungsvorschläge für die Interaktion mit Ärzten. Alle genannten Arbeitshilfen sind auf der ABDA-Website im Bereich "pDL Campus" unter der pDL "Polymedikation" abrufbar.

Die Einführung dieser neuen Instrumente strebt eine Stärkung der interprofessionellen Kommunikation im Rahmen pharmazeutischer Dienstleistungen an, um somit die Patientensicherheit zu verbessern. Interessierte können zudem das kostenfreie Live-Webinar "pDL – So klappt die interprofessionelle Zusammenarbeit" auf www.pdlcampus-live.de nachträglich ansehen, das Ende Januar stattfand und sich ebenfalls mit diesem Thema befasste.

US-Gesundheitsbehörde warnt vor Engpass bei Tetanus-Impfstoffen

Die US-Gesundheitsbehörde CDC warnt vor einem möglichen Engpass bei Tetanus-Impfstoffen in den Vereinigten Staaten, der ab dem kommenden Sommer eintreten könnte. Hintergrund dieser Besorgnis ist die Einstellung der Produktion des Tetanus-Diphtherie (Td)-Impfstoffs durch einen der beiden Hersteller, Mass Biologics. Aktuell versorgen die Pharmakonzerne Sanofi und Mass Biologics Apotheken und Ärzte in den USA mit Impfstoffen zur Immunisierung gegen Tetanus und Diphtherie.

Mass Biologics ist der einzige Td-Impfstoffhersteller, der in den USA produziert. Laut Informationen der CDC arbeitet Sanofi bereits daran, die Versorgung mit Td-Impfstoffen in den USA zu erhöhen. Allerdings wird dies voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Die CDC geht davon aus, dass die Verfügbarkeit des Td-Impfstoffs im Laufe dieses Jahres in den USA nur eingeschränkt möglich sein wird.

Der Großhändler Grifols, der exklusiv Impfstoffe für Mass Biologic ausliefert, prognostiziert, dass der Td-Impfstoff des Herstellers nur bis Juni verfügbar sein wird. Um die drohende Versorgungslücke zu überbrücken, empfiehlt die CDC Ärzten, den Td-Impfstoff sparsam einzusetzen und stattdessen auf den Tdap-Impfstoff umzusteigen. Dieser schützt nicht nur vor Tetanus und Diphtherie, sondern auch vor Keuchhusten und ist derzeit nicht von Lieferengpässen betroffen. In den USA gibt es derzeit zwei lizenzierte Hersteller von Tdap-Impfstoffen.

In Deutschland gibt es laut Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) derzeit keinen Lieferengpass bei Tetanus- und Diphtherie-Impfstoffen. Allerdings sind einzelne Packungsgrößen der Kombinationsimpfstoffe Boostrix Polio (Tdap plus Polio) und Infanrix Hexa gemäß der Lieferengpass-Datenbank von Engpässen betroffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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