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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Sicherheit, Innovation und Herausforderungen

Sicherheit bei E-Rezepten, innovative Apothekenkonzepte, politische Entwicklungen und wegweisende Forschung – Ein umfassender Blick auf die sich entwickelnde Welt der Apotheken in Deutschland

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der zunehmend digitalisierten Apothekenwelt stehen E-Rezepte im Rampenlicht, versprechend Effizienz und Nutzererleichterung. Doch wie sicher sind diese in Bezug auf sensible Patientendaten? Die Apothekerschaft ringt nicht nur um faire Vergütung, sondern steht auch vor Herausforderungen durch gescheiterte Gesundheitspolitik. Innovative digitale Services wie der 'Now!'-Express-Service und regulatorische Änderungen, wie die Aussetzung der E-Rezept-Funktion aufgrund von DigiG-Anpassungen, prägen die dynamische Landschaft. Gleichzeitig verspricht die Union Soforthilfe für Apotheken. Eine revolutionäre Entdeckung wirft zudem Licht auf Long Covid und den 'Brain Fog', indem eine gestörte Blut-Hirn-Schranke als mögliche Ursache identifiziert wird.

Sicherheit in Apotheken: E-Rezepte und die Notwendigkeit einer Cyber-Versicherung

In der sich stetig digitalisierenden Welt der Gesundheitsversorgung stehen Apotheken vor neuen Herausforderungen in Bezug auf die Sicherheit sensibler Patientendaten. Insbesondere die Einführung von E-Rezepten hat Fragen zur Cyber-Sicherheit aufgeworfen. Doch wie sicher sind diese elektronischen Verschreibungen wirklich?

Experten betonen, dass die Sicherheit von E-Rezepten gegen Cyber-Risiken von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Dazu gehören die Implementierung robuster Sicherheitsprotokolle, die effektive Verschlüsselung sensibler Daten sowie die Wirksamkeit der eingesetzten Technologien. Angesichts der ständig wachsenden Bedrohungen im Bereich der Cybersecurity ist eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitspraktiken für Apotheken und andere Akteure in der Gesundheitsbranche von entscheidender Bedeutung.

Eine Frage, die sich viele stellen, ist die Bedeutung einer Cyber-Versicherung für Apotheken. Diese Versicherungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Absicherung gegen finanzielle Schäden im Falle eines Cyberangriffs. Sie decken in der Regel Kosten im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen, forensischen Untersuchungen, Datenwiederherstellung sowie Haftpflichtansprüche und andere Folgen von Cyberangriffen ab. Angesichts der sensiblen Natur der in Apotheken verarbeiteten Daten ist der Schutz vor Cyber-Risiken von höchster Wichtigkeit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit des Gesundheitssystems zu wahren.

In diesem Zusammenhang raten Experten dringend dazu, dass Apotheken eine umfassende Cybersecurity-Strategie implementieren. Diese sollte nicht nur sichere E-Rezept-Systeme umfassen, sondern auch den Abschluss einer geeigneten Cyber-Versicherung einschließen. Nur so können sich Apotheken effektiv vor den zunehmenden Bedrohungen im Bereich der Cyberkriminalität schützen und gleichzeitig die Integrität und Vertraulichkeit der Patientendaten gewährleisten.

Die Sicherheit in Apotheken ist nicht nur eine Frage des Datenschutzes, sondern auch eine ethische Verpflichtung gegenüber den Patienten. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Risiken ist es unabdingbar, dass Apotheken Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen und gleichzeitig eine vertrauenswürdige und sichere Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

E-Rezept: Chancen und Herausforderungen im Apothekenalltag

Inmitten der bereits eingeführten Ära des E-Rezepts erleben Apotheker eine tiefgreifende Transformation in ihrem Arbeitsumfeld. Die digitale Alternative zum konventionellen Papierrezept verspricht nicht nur eine effizientere Abwicklung, sondern auch eine nahtlosere Nutzererfahrung.

Die Apotheker stehen im Fokus dieser fortschreitenden Entwicklung und verdienen zweifellos eine reibungslose Integration in das digitale Rezeptsystem. Mit dem bereits etablierten E-Rezept soll nicht nur die Arbeit der Apotheker erleichtert, sondern auch die Patientenversorgung weiter optimiert werden.

Die Digitalisierung des Rezeptwesens ermöglicht es Apothekern, verschriebene Medikamente schneller und genauer zu verarbeiten. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung des administrativen Aufwands bei, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern bei der Medikamentenausgabe. Die Apotheker können sich somit verstärkt auf die individuelle Beratung und Betreuung ihrer Kunden konzentrieren.

Die Benutzerfreundlichkeit des bereits eingeführten E-Rezepts spielt eine entscheidende Rolle. Eine intuitive und leicht verständliche Plattform gewährleistet, dass Apotheker und Patienten gleichermaßen von den Vorteilen des digitalen Systems profitieren können. Die Technologie soll nahtlos in den Apothekenalltag integriert werden und so zu einer effektiveren Gesundheitsversorgung beitragen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dieser Übergang ohne Probleme vonstatten geht. Die Apotheker haben es verdient, dass das bereits eingeführte E-Rezept nicht nur effizient, sondern vor allem zuverlässig Spaß macht. Denn letztendlich kommt dies der gesamten Gesellschaft zugute, indem es die Gesundheitsversorgung weiterhin modernisiert und verbessert.

Waschanlagenunfall in München: Sicherheitslücken und die Rolle der Apotheker in der Fahrtauglichkeitsprüfung älterer Verkehrsteilnehmer

In einem ungewöhnlichen Vorfall in München verursachte eine 65-jährige Frau erhebliche Schäden an ihrem Fahrzeug, als sie versuchte, eine Portalwaschanlage zu nutzen. Die Situation eskalierte, als die Dame offensichtlich Schwierigkeiten hatte, sich in der Waschanlage zurechtzufinden und versehentlich gegen Walzen und Inneneinrichtungen stieß, wie spätere Videoaufnahmen enthüllten.

Der Vorfall führte zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München, bei dem die Frage der Haftung für den entstandenen Schaden im Mittelpunkt stand. Die betreffende Waschanlage gehörte einer Raiffeisen-Volksbank. Die Versicherung der Frau argumentierte, dass die Bank eine Mitschuld am Unfall trage und bot an, lediglich 60 Prozent der Kosten zu übernehmen.

In der Klage wurde der Vorfall als "äußerst misslungener Waschversuch" beschrieben, wobei die unübersichtliche Führung der Waschstraße als ein Faktor genannt wurde, der zum Unfall beigetragen habe. Die Versicherung betonte, dass das Waschprogramm nicht hätte gestartet werden dürfen, wenn sich kein Auto in der Anlage befand, oder die Frau daran gehindert hätte werden müssen, in die Anlage einzufahren. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Hinweise besser gestaltet sein sollten.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Raiffeisen-Volksbank und bezeichnete die Manöver der Frau als "Fahrmanöver, die der Örtlichkeit nicht angemessen waren". Es wurde festgestellt, dass die Frau die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und grob fahrlässig gehandelt hatte. Infolgedessen wurde die Versicherung angewiesen, den entstandenen Schaden zu begleichen.

Dieser Vorfall wirft zusätzliche Fragen auf bezüglich der Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer und der möglichen Notwendigkeit, Apotheker verstärkt auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Es bleibt zu hoffen, dass aus diesem Vorfall Lehren gezogen werden, um nicht nur die Sicherheit in Waschanlagen zu verbessern, sondern auch die Prüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen zu intensivieren und mögliche Risiken zu minimieren.

Apothekerschaft ringt um faire Vergütung - Zukunft der Apotheken hängt von politischen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen ab

In der sich stetig wandelnden Landschaft des Gesundheitswesens stehen öffentliche Apotheken vor einer entscheidenden Herausforderung: die Sicherung einer fairen Vergütung für ihre Dienstleistungen. Die politischen und betriebswirtschaftlichen Weichenstellungen werden maßgeblich darüber entscheiden, ob die berechtigten Forderungen der Apothekerschaft erfüllt werden können.

Seit den letzten zwei Jahrzehnten wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, und zahlreiche geplante Initiativen diskutiert, um die finanzielle Situation der Apotheken zu verbessern. Doch trotz dieser Bemühungen scheinen die bisherigen Ansätze nicht ausreichend zu sein, um die zentralen Anliegen der Apotheker in puncto angemessener Vergütung zu erfüllen.

Ein Artikel aus der Pharmazeutischen Zeitung vom 16. Oktober 2012 unterstreicht die damalige Forderung der Apotheker nach einer fairen Vergütung. Die Frage, die sich heute immer noch stellt, ist, wie die Mitarbeiter und Inhaber öffentlicher Apotheken ihre legitimen Forderungen erfolgreich durchsetzen können.

Ein entscheidender Faktor hierbei ist der unbedingte Wille der Apothekerschaft, ihre Anliegen konsequent zu vertreten. Bisherige Aktionen lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob dieser Wille in ausreichendem Maße vorhanden ist. Um politische und betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu beeinflussen, bedarf es einer klaren und vereinten Positionierung seitens der Apothekerschaft.

Die Zukunft der Apotheken wird somit nicht nur von äußeren Einflüssen, sondern maßgeblich von der internen Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Apotheker geprägt sein. Die Branche steht vor der Herausforderung, innovative Wege zu finden, um ihre Anliegen in den politischen und betriebswirtschaftlichen Diskussionen erfolgreich zu platzieren und somit eine nachhaltige Perspektive für die öffentlichen Apotheken zu sichern.

Die Zeit ist reif für eine strategische Neuausrichtung und einen konzertierten Einsatz seitens der Apothekerschaft, um ihre berechtigten Forderungen in die Realität umzusetzen und die Zukunft der Apotheken nachhaltig zu gestalten.

Apotheken zwischen finanziellen Risiken und bürokratischen Nebenwirkungen gescheiterter Gesundheitspolitik

In den Kulissen der Gesundheitspolitik zeichnet sich eine alarmierende Entwicklung ab: Apotheken sehen sich mit existenziellen Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen konfrontiert, die auf das Versagen der politischen Maßnahmen zurückzuführen sind.

Finanziell stehen Apotheken vor einem Abgrund. Die Vergütung für ihre lebenswichtigen Dienstleistungen hinkt den realen Kosten hinterher, was zu einem bedrohlichen finanziellen Druck führt. Diese unmittelbare Gefahr bedroht nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken, sondern birgt auch die ernste Möglichkeit, dass Türen geschlossen werden müssen, was einen unmittelbaren Zugang zu wichtigen Medikamenten für die Bevölkerung gefährdet.

Die bürokratischen Hürden, denen Apotheken gegenüberstehen, setzen ihre Effizienz und Kernfunktionen aufs Spiel. Komplexe Regelungen und administrativer Ballast verschlingen wertvolle Ressourcen, die für die direkte Patientenversorgung benötigt werden. Die Apotheker und ihre Teams verbringen mehr Zeit mit Papierkram als mit der Bereitstellung dringend benötigter medizinischer Dienstleistungen.

Doch die direkten Auswirkungen dieser politischen Unzulänglichkeiten manifestieren sich im Wohlergehen der Bevölkerung. Engpässe bei der Medikamentenversorgung und eingeschränkte Beratungsdienste bedrohen die Gesundheit derjenigen, die auf Apotheken angewiesen sind. Eine besorgniserregende Realität, die dringendes Handeln erfordert.

Politische Entscheidungsträger stehen an einem Scheideweg. Der Schutz und die Stärkung von Apotheken erfordern nicht nur eine Neubewertung der finanziellen Unterstützung, sondern auch eine radikale Vereinfachung der bürokratischen Prozesse. Andernfalls riskieren wir nicht nur den Verlust kritischer Gesundheitseinrichtungen, sondern gefährden auch die Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihrer Verantwortung gerecht wird und wirksame Maßnahmen ergreift, um die Zukunft der Apotheken und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern.

Shop Apotheke's 'Now!'-Service: Digitale Expansion und Gemischte Reaktionen in der Apothekerschaft

Die Shop Apotheke setzt ihre digitale Expansion fort und bietet in Zusammenarbeit mit lokalen Apotheken in Deutschland den "Now!"-Express-Service an. Dieser Service ermöglicht es Kunden, ausgewählte Produkte besonders schnell zu erhalten, mit Lieferungen am gleichen oder nächsten Tag, je nach Tag und Uhrzeit. Aktuell kooperiert der Versandhändler mit Apotheken in rund 30 Städten und erweitert aktiv das Angebot der Click & Collect-Version, bei der Kunden online bestellen und die Produkte vor Ort abholen können.

Einige Partnerapotheken, darunter die Münster-Apotheke in Bonn und die Nautilus-Apotheke in Kiel, nehmen bereits an diesem Service teil. Kunden zeigen sich zufrieden mit der Möglichkeit, bei Shop Apotheke zu bestellen und die Produkte vor Ort abzuholen, was als bequem und kostensparend wahrgenommen wird.

Die Reaktionen in der Apothekerschaft sind jedoch gespalten. Kritiker, darunter Dr. Alexandra Raasch von der Münster-Apotheke, äußern Bedenken darüber, dass Apotheken lediglich als Abgabestellen für den Versandhandel fungieren könnten. Andererseits vertreten einige Apotheker die Ansicht, dass die Branche sich verändern müsse, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie sehen das Abholkonzept von Shop Apotheke als marktgerecht und betonen die Notwendigkeit, progressiv zu denken und neue Ansätze auszuprobieren, um den individuellen Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.

Shop Apotheke wirbt aktiv online um neue Partnerapotheken, um den "Now!"-Service weiter auszubauen und setzt dabei auf die Same- und Next-Day-Zustellung. Die genaue Anzahl der beteiligten Apotheken bleibt von Seiten Shop Apotheke vertraulich. Es wird darauf hingewiesen, dass Rezepte nicht an die Partnerapotheken weitergeleitet werden.

Seit 2019 bietet Shop Apotheke bereits in Teilen von Nordrhein-Westfalen sowie seit 2021 auch in Berlin, München, Augsburg und Stuttgart die Möglichkeit, Bestellungen noch am selben Abend vom Zentrallager zu erhalten, indem sie mit lokalen Apotheken kooperieren. Diese strategische Anpassung an die digitalen Anforderungen und sich ändernden Kundenbedürfnisse spiegelt die Dynamik und den Wettbewerbsdruck in der Apothekenbranche wider.

Neuregelungen im Gesundheitswesen: Zollsoft setzt E-Rezept-Funktion aufgrund von DigiG-Anpassungen aus

Im Rahmen der jüngsten Anpassungen des Digital-Gesetzes (DigiG) hat die Firma Zollsoft unerwartet sämtliche Funktionen ihrer Arzt-Direkt-App, einschließlich der E-Rezept-Funktion, eingestellt. Die Entscheidung basiert auf den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), wonach das bestehende Angebot im Widerspruch zu den Neuregelungen des DigiG steht.

Gemäß § 360 Abs. 16 Sozialgesetzbuch (SGB V) erfolgt im Zuge des Digital-Gesetzes eine klare Klarstellung hinsichtlich der Übermittlung von elektronischen Verordnungen oder E-Rezept-Token außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Das BMG erläutert, dass die Bereitstellung und der Betrieb von informationstechnischen Systemen, die diese Übermittlung außerhalb der TI ermöglichen, nun untersagt ist.

Die Einschränkung gilt jedoch nicht pauschal. Abweichend von dieser Regelung dürfen Anbieter informationstechnische Systeme bereitstellen, die es Leistungserbringern ermöglichen, elektronische Zugangsdaten zu Verordnungen mit Zustimmung der Versicherten an diese weiterzuleiten. Dies erfolgt direkt an eine Apotheke zur Einlösung der Verordnung, ohne die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Dabei muss jedoch der Stand der Technik gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Sicherheitsniveau "Substantiell" eingehalten werden, und es dürfen keine Apotheken oder Apothekengruppen bevorzugt werden.

Das BMG betont, dass es Hinweise darauf gab, dass einige auf dem Markt befindliche Angebote nicht den geplanten gesetzlichen Regelungen des DigiG entsprechen. Selbst in Ausnahmefällen, in denen die genannten Bedingungen erfüllt sind, dürfen keine Zusatzdienste angeboten werden, die die freie Apothekenwahl der Versicherten einschränken.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Nutzung der Telematikinfrastruktur verpflichtend ist, es sei denn, es liegen die genannten Ausnahmetatbestände vor. Dies gilt auch für die Übermittlung von der Arztpraxis an einen Versicherten und war bereits vor dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes der Fall.

Das DigiG erweitert und konkretisiert die Übertragungswege von E-Rezepten über Apps, insbesondere durch die Integration in die ePA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dadurch erhalten Versicherte über bereits existierende ePA-Apps Zugang zur Einlösung von E-Rezepten. Zukünftig wird es möglich sein, E-Rezept-Token direkt an Apotheken weiterzuleiten, sofern bestimmte technische Standards eingehalten werden.

Um dies zu ermöglichen, müssen drei Parameter erfüllt sein: Der Stand der Technik muss gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Schutzbedarf der Daten eingehalten werden. Es dürfen keine Apotheken bevorzugt werden, und die Gematik-Schnittstellen sowie der Verzeichnisdienst der Gematik müssen für eine diskriminierungsfreie Anbindung genutzt werden. Eine technische Komponente zur Authentifizierung beim Anbieter des informationstechnischen Systems ist ebenfalls erforderlich.

Der Verzeichnisdienst der Gematik wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 zur Verfügung stehen, und eine Beschreibung der Schnittstellen ist öffentlich einsehbar. Ein Antragsverfahren für die Nutzung steht parallel zur Verfügbarkeit des Verzeichnisdienstes ab dem 2. Quartal 2024 bei der Gematik zur Verfügung, schließt das BMG ab.

Neuausschreibung der HBA-Verträge: Apotheken vor Herausforderungen

Im Zuge der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssektor haben die Apothekerkammern die Verträge für die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) neu ausgeschrieben. Bestehende Partner signalisieren ihre Bereitschaft, sich für weitere fünf Jahre zu binden, doch sollte es zu einem Ausstieg kommen, sind Apotheken gezwungen, trotz noch gültiger Ausweise, neue zu beantragen.

Die Landesapothekerkammern sind nun auf der Suche nach neuen Partnern für die kommenden fünf Jahre, und die Frist für Angebotsabgabe erstreckt sich bis Mitte März. Ab Mai sollen dann die neuen Verträge mit den technischen Dienstleistern in Kraft treten. Bisher hatten Apotheken die Möglichkeit, ihre Ausweise oder Institutionskarten beispielsweise bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, oder Medisign zu bestellen.

Die Unternehmen evaluieren derzeit die Ausschreibung mittels des Open-House-Verfahrens, und es steht noch nicht fest, welcher Ausgang dieses Verfahrens zu erwarten ist. Gerüchten zufolge plant D-Trust jedoch weiterhin, Apotheker:innen mit dem elektronischen HBA und der SMC-B auszustatten. Auch Konkurrenten, darunter Medisign, bekunden grundsätzliches Interesse an einer Fortführung der Zusammenarbeit.

Bezüglich der Preisgestaltung ab Mai verweisen die Unternehmen auf die Apothekerkammern, da diese gesetzlich für die Ausgabe von HBA und SMC-B an ihre Mitglieder verantwortlich sind. Die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) betont in einem Rundschreiben, dass sich die Preise für HBA und SMC-B nicht ändern sollen.

In Apotheken herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob die Ausstellung neuer Karten bis Anfang Juni rechtzeitig erfolgen wird, um eine reibungslose Belieferung von E-Rezepten zu gewährleisten. Einige Inhaber sehen darin ein unkalkulierbares Risiko und betonen, dass im schlimmsten Fall die Existenz des Betriebs gefährdet sein könnte, wenn keine E-Rezepte über einen längeren Zeitraum beliefert werden können.

Unionsfraktion verspricht Soforthilfe für Apotheken: Halbierung des Kassenabschlags in Aussicht

Im Rahmen eines digitalen Treffens mit Apothekerinnen und Apothekern stellten Vertreter der Unionsfraktion in Aussicht, zentrale Forderungen der Apotheker umzusetzen, sofern die Union zukünftig wieder Teil der Bundesregierung wird. Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion (CDU), eröffnete am 21. Februar einen virtuellen runden Tisch mit Apothekern aus Sachsen-Anhalt und Berlin. Dabei betonte er die Wichtigkeit, die Apotheker in ihren aktuellen Anliegen zu unterstützen.

Als finanzielle Soforthilfe wurde in Aussicht gestellt, den Kassenabschlag zu halbieren, um den Apotheken eine schnelle finanzielle Entlastung zu gewährleisten. Dieser Schritt soll im Falle einer zukünftigen Regierungsbeteiligung der Union erfolgen.

Die Unions-Politiker diskutierten zudem weitere zentrale Anliegen der Apotheken, darunter die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die Wiedereinführung von Rabatten beim Rx-Einkauf sowie eine Erhöhung des Fixums. Die Union versprach außerdem, sich für den Abbau von Bürokratie einzusetzen, erleichterte Austauschregeln für Arzneimittel zu ermöglichen und Retaxationen weitgehend abzuschaffen. Dies gab der Landesapotheker-Verband Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung am 23. Februar bekannt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen fanden Zuspruch bei den Apothekern. Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt und ABDA-Vizepräsident, unterstrich die Dringlichkeit finanzieller Soforthilfe. Er betonte, dass strukturelle Veränderungen erst diskutiert werden könnten, wenn die akute finanzielle Schieflage der Apotheken behoben sei. Arnold rief dazu auf, auch das Verhältnis zu den Krankenkassen zu überdenken und forderte mehr Vertrauen seitens der Kassen und der Politik. Er hob hervor, dass Apotheker verantwortungsbewusst mit Versichertengeldern umgegangen seien und nun mehr "Beinfreiheit" benötigten.

Die Apotheker begrüßen die Vorschläge der Union und hoffen auf eine zeitnahe Umsetzung der finanziellen Entlastungsmaßnahmen, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.

Neue Regelung: Lagerwertverlust-Gebühr für Apotheken entfällt ab März 2024

Ab März dieses Jahres erlebt das Verfahren zur Kompensation von Lagerwertverlusten in deutschen Apotheken eine bedeutende Änderung. Bisher verlangte der Großhandelsverband Phagro eine Handlingsgebühr für die Abwicklung dieses Prozesses. Ab dem 1. März 2024 entfällt diese Gebühr jedoch, und es liegt im Ermessen der Großhändler, ob und in welcher Höhe sie eine individuelle Gebühr für diesen Service erheben möchten.

Lagerwertverluste entstehen in Apotheken, wenn Hersteller die Preise für ihre Produkte senken. In solchen Fällen glichen die Hersteller bisher über den Großhandel diese Verluste aus. Unterstützt wurde dieser Prozess durch die Phagro-Service-Gesellschaft (PSG), eine Tochtergesellschaft des Großhandelsverbands, die auch die Abwicklung von Rücknahmeverfahren verschiedener Produkte wie Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika übernahm.

Die Pharmazeutische Zeitung (PZ) veröffentlicht über die PSG die Preissenkungen der Hersteller. Dies betrifft alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterliegen. Bislang berechnete die PSG für die Abwicklung dieser Preissenkungen eine Handlingsgebühr von 55 Cent pro Buchungszeile (Pharmazentralnummer) und pro teilnehmender Apotheke.

Die gute Nachricht für Apotheken ist, dass diese Gebühr ab März 2024 entfällt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Gebühr von den Großhändlern erhoben wird, obliegt nun den Marktpartnern. Für Apotheken ändert sich vorerst nichts, da die bisherige Gebühr von den Herstellern übernommen wurde. Diese Neuerung markiert einen Schritt in Richtung vereinfachter Abwicklungsprozesse im Gesundheitswesen.

Keine erhöhte Besorgnis: BfR gibt vorläufige Entwarnung bei Phthalat-Funden

Im jüngsten Bericht des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) wurde festgestellt, dass die in zurückgestellten Urinproben entdeckten Konzentrationen eines Phthalat-Schadstoffs mit dem Namen MnHexP vorerst keinen Anlass für erhöhte Besorgnis bieten. Das BfR betonte, dass die gemessenen Werte im Bereich liegen, der auch bei anderen Phthalaten in Rahmenuntersuchungen nachgewiesen wurde.

Diese Erkenntnisse folgten auf die Meldung des Umweltbundesamts (UBA), dass MnHexP im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland nachgewiesen wurde, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers DnHexP, dessen Verwendung in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich untersagt ist.

Die Ursache für die erhöhten MnHexP-Werte in den Urinproben ist bislang unklar, wie das BfR mitteilte. Verschiedene Quellen, darunter Sonnenschutzmittel und andere Verbraucherprodukte, werden diskutiert. Ein spezieller UV-Filter steht im Verdacht, DnHexP als Verunreinigung zu enthalten. Allerdings gibt es keine belastbaren Informationen darüber, ob marktübliche Sonnenschutzmittel oder andere Verbraucherprodukte tatsächlich einen derart verunreinigten UV-Filter enthalten.

Das Verbraucherschutzministerium in Baden-Württemberg hat im Zusammenhang mit diesem Vorfall 57 Proben von Sonnenschutzprodukten auf DnHexP untersucht. In 21 Proben wurde der Weichmacher nachgewiesen. Das BfR gelangte in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Sonnenschutzmittel mit einem potenziell verunreinigten UV-Filter auftreten.

Dennoch betonte das BfR, dass die vorliegende Bewertung vorläufig ist. Mögliche Risiken wurden vorerst eher zu hoch als zu niedrig eingeschätzt. Eine weitere Unsicherheit besteht darin, dass es bisher keine festgelegten Grenzwerte für MnHexP oder den möglichen Ausgangsstoff DnHexP gibt. Die Gesundheitsbehörden werden die Situation weiterhin genau überwachen und weitere Informationen bereitstellen, sobald sie verfügbar sind.

Uneinheitliche Reaktionen auf Cannabis-Freigabe: Bundesländer fordern Zeit und Finanzierung

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen, doch die Einigkeit bleibt aus. Während Erwachsene ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei im öffentlichen Raum besitzen dürfen und der Eigenanbau bestimmter Mengen erlaubt wird, möchten die Länder mehr Zeit für die Umsetzung und fordern finanzielle Unterstützung vom Bund für die anfallenden Folgekosten. Die Möglichkeit zum nicht kommerziellen Anbau in Clubs soll ab dem 1. Juli bestehen.

Die Entscheidung im Bundestag folgte einer intensiven Debatte innerhalb der SPD-Fraktion und einer namentlichen Abstimmung, bei der auch Abgeordnete der Unionsfraktion, der AfD-Fraktion, sowie einige aus der SPD und der FDP gegen das Gesetz votierten. Anträge der CDU/CSU und der AfD, die die Legalisierung stoppen wollten, wurden von der Ampel-Koalition abgelehnt.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) begrüßte das Gesetz aus suchtpolitischer Sicht. Er betonte jedoch die Notwendigkeit pragmatischer Lösungen auf Landesebene und verwies auf die Forderung des Bundesrats nach einer Beteiligung des Bundes an den Folgekosten für Länder und Kommunen.

Die Diskussion setzt sich im Bundesrat fort, der am 22. März darüber beraten wird. Klaus Reinhardt, Chef der Bundesärztekammer, spricht sich dafür aus, die Umsetzung im Vermittlungsausschuss zu stoppen. Die Ärzteschaft und die ABDA lehnen die Legalisierung aus gesundheitlichen Gründen weiterhin ab.

Nordrhein-Westfalen und Hamburg planen, im Bundesrat eine spätere In-Kraft-Setzung des Gesetzes zu fordern. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) warnt vor fristgerechter Umsetzung der Regelungen zum rückwirkenden Straferlass. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kündigt Widerstand gegen den Konsum an und plant eine zentrale Cannabis-Kontrolleinheit.

Die unterschiedlichen Meinungen ziehen sich durch Berliner Parteien. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, befürchtet eine unkontrollierbare Verbreitung von Cannabis, während der Innenexperte der SPD-Fraktion, Martin Matz, darauf hinweist, dass sich alle erst an das neue Cannabisgesetz gewöhnen müssen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hält die kontrollierte Freigabe für den richtigen Weg und sieht im bisherigen Verbot einen Misserfolg.

Therapietreue in der Apotheke: Expertin Dr. Verena Stahl betont Schlüsselrolle pflegender Angehöriger bei Demenz

In einem kürzlich abgehaltenen Vortrag auf der digitalen Hermann-Hager-Fortbildungstagung der Apothekerkammer Brandenburg betonte die renommierte Apothekerin und AMTS-Expertin Dr. Verena Stahl aus Herdecke die Vielzahl von Gründen, warum Patienten ihre verschriebenen Medikamente nicht gemäß den Empfehlungen einnehmen. Die Sicherstellung der Therapietreue erfordert ein differenziertes Verständnis der Ursachen, um gezielte Maßnahmen in Apotheken umsetzen zu können. Besonderes Augenmerk legte sie dabei auf die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen, insbesondere bei Erkrankungen wie Demenz, bei denen mangelnde Therapietreue nicht selten auf die Herausforderungen im häuslichen Umfeld zurückzuführen ist.

Dr. Stahl präsentierte unterschiedliche Formen der bewussten und unbewussten Non-Adhärenz anhand von Beispielen aus den neurologischen und psychiatrischen Bereichen. Ein herausstechendes Beispiel war hierbei die Demenz. Patienten mit fortschreitender Demenz können Schwierigkeiten haben, sich an die regelmäßige Einnahme ihrer Medikamente zu erinnern oder gar vergessen, wie die Medikamente korrekt angewendet werden. Dies führt nicht selten dazu, dass pflegende Angehörige die verschriebenen Antidementiva eigenmächtig absetzen, um die als mühsam empfundene Tablettenvergabe zu reduzieren. Die Unkooperativität von Demenz-Patienten stellt dabei eine zusätzliche Herausforderung dar.

Um die Therapietreue in derartigen Fällen zu fördern, rät Dr. Stahl zur aktiven Einbeziehung der Angehörigen. Sie betont, dass mangelnde Therapietreue nicht nur auf Seiten der Patienten, sondern auch seitens der Pflegenden auftreten kann. Bei Demenz-Patienten sollten Angehörige darüber aufgeklärt werden, dass Antidementiva zwar nicht unmittelbar Symptomverbesserungen herbeiführen, jedoch den Krankheitsverlauf verlangsamen können. Im Falle von Medikamentenverweigerung seitens des Patienten ist es ratsam, geduldig zu sein und alternative Strategien zu versuchen, wie etwa das zeitgleiche Schlucken von Medikamenten durch den Pflegenden.

Die Bedeutung von Geduld im Umgang mit Demenz-Patienten wird von Dr. Stahl hervorgehoben, wobei sie betont, dass Patienten nicht zur Medikamenteneinnahme gezwungen werden sollten. Mögliche Medikationsfehler und Non-Adhärenz könnten ebenso auf die Überforderung der pflegenden Angehörigen zurückzuführen sein. In solchen Situationen kann die Apotheke unterstützende Maßnahmen wie die Vermittlung zu Selbsthilfegruppen und Pflegediensten anbieten. Bei fortschreitender Demenz, die mit Schluckstörungen einhergehen kann, sollte das Apothekenteam nach alternativen Darreichungsformen suchen. In Fällen von Polypharmazie könnte die erweiterte Medikationsberatung auch den Angehörigen angeboten werden, um mögliche Reduzierungen der Tablettenlast und Optimierungen der Einnahmezeitpunkte zu besprechen oder gar Verordnungskaskaden aufzudecken.                                                                                   

Revolutionäre Entdeckung: Long Covid und der 'Brain Fog' - Gestörte Blut-Hirn-Schranke als Schlüssel zur Heilung?

In einer wegweisenden Entdeckung haben Mediziner eine potenzielle körperliche Ursache für das weit verbreitete Phänomen des "Gehirnnebels" bei Patienten mit Long Covid gefunden. Diese Bewusstseinsstörung, die oft mit einer Corona-Infektion einhergeht, könnte auf eine erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke zurückzuführen sein, wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Matthew Campbell vom Trinity College Dublin und Dr. Colin Doherty vom St James's Hospital in Dublin berichteten Forscher in der renommierten Fachzeitschrift "Nature Neuroscience" über ihre Erkenntnisse. Sie fanden heraus, dass undichte Blutgefäße im menschlichen Gehirn in Kombination mit einem überaktiven Immunsystem möglicherweise die Hauptursache für den "Gehirnnebel" bei Langzeit-Covid-Patienten sind.

Das Phänomen des "Gehirnnebels" ist durch eine Trübung des Bewusstseins gekennzeichnet, die langfristige Auswirkungen von Corona-Infektionen sein kann. Betroffene leiden oft unter erheblichen Einschränkungen kognitiver Fähigkeiten wie Planung, Erinnerung und Konzentration.

Die Forschergruppe analysierte Blutproben von 76 Covid-Patienten und stellte erhöhte Werte des Proteins S100-Beta fest, das als Marker für eine gestörte Blut-Hirn-Schranke gilt. Die Blut-Hirn-Schranke ist eine lebenswichtige Barriere, die das Gehirn normalerweise vor Krankheitserregern und Toxinen im Blut schützt. Wenn sie gestört ist, können schädliche Substanzen in das Gehirn gelangen, die normalerweise abgeschirmt werden.

Um die Störung der Blut-Hirn-Schranke sichtbar zu machen, nutzten die Forscher spezielle bildgebende Verfahren, insbesondere eine Form der Magnetresonanztomografie (MRT) namens dynamische kontrastmittelbasierte Perfusions-MRT. Diese Aufnahmen zeigten, dass bei Patienten mit "Gehirnnebel" mehr Kontrastmittel in das Hirngewebe außerhalb der Blutkapillaren gelangte.

Obwohl der genaue Mechanismus der Schwächung der Blut-Hirn-Schranke noch nicht vollständig verstanden ist, sind die Forscher überzeugt, dass nicht nur Covid-19, sondern auch andere Virusinfektionen ähnliche Auswirkungen auf das Gehirn haben könnten. Diese Erkenntnisse könnten die Behandlung und das Verständnis postviraler neurologischer Erkrankungen revolutionieren.

Die Ergebnisse dieser Studie könnten auch dazu beitragen, die Zusammenhänge zwischen Virusinfektionen und neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose genauer zu erforschen. Die Rolle der Blut-Hirn-Schranke bei diesen Erkrankungen ist ein Schwerpunkt der aktuellen Untersuchungen der Studienautoren.

Insgesamt könnte diese bahnbrechende Studie einen bedeutenden Beitrag zur Erforschung und Behandlung von Gehirnerkrankungen leisten, die mit viralen Infektionen in Verbindung stehen.

Kommentar:

Die Sicherheit von E-Rezepten gegen Cyber-Risiken hängt von effektiven Sicherheitsmaßnahmen ab, einschließlich Verschlüsselung und Technologieprüfungen. Eine Cyber-Versicherung ist für Apotheken entscheidend, um finanzielle Schäden bei Cyberangriffen abzudecken, insbesondere angesichts sensibler Patientendaten. Eine umfassende Cybersecurity-Strategie, die sichere E-Rezept-Systeme und geeignete Versicherung einschließt, ist unerlässlich, um den Schutz vor Cyberkriminalität zu gewährleisten und das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung zu stärken.

Die Integration des E-Rezepts markiert einen bedeutsamen Fortschritt im Gesundheitswesen, indem sie Apothekern effizientere Abläufe ermöglicht. Eine nahtlose Anwendung und die Fokussierung auf Benutzerfreundlichkeit sind entscheidend, um den Erfolg dieses digitalen Systems zu gewährleisten. Hierbei verdienen Apotheker Unterstützung, damit die Vorteile des E-Rezepts zuverlässig und effektiv zum Tragen kommen, was letztendlich die Gesundheitsversorgung für alle verbessert.

Dieser Vorfall in München betont nicht nur die Gefahren unklarer Waschanlagenführungen, sondern wirft auch Fragen zur Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer auf. Die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Bank unterstreicht die Notwendigkeit, nicht nur die Sicherheit in Waschanlagen zu verbessern, sondern auch die regelmäßige Überprüfung der Fahrtüchtigkeit älterer Menschen zu fördern, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Die Zukunft der Apotheken hängt von der entschlossenen Durchsetzung berechtigter Forderungen ab. Bisherige Maßnahmen erwiesen sich als wenig wirksam, und der unbedingte Wille seitens der Apothekerschaft ist noch unsicher. Es bedarf nun einer geschlossenen und entschlossenen Positionierung, um politische und betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu beeinflussen und somit die nachhaltige Zukunft der Apotheken zu gewährleisten.

Die bedrohliche Lage der Apotheken durch gescheiterte Gesundheitspolitik erfordert dringende Maßnahmen. Finanzielle Engpässe und bürokratische Hürden setzen nicht nur ihre Existenz, sondern auch die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel. Politische Entscheidungsträger müssen rasch handeln, um finanzielle Stabilität zu sichern und bürokratische Lasten zu erleichtern. Andernfalls drohen nicht nur der Verlust essentieller Gesundheitseinrichtungen, sondern auch erhebliche Einbußen in der medizinischen Versorgung. Es ist an der Zeit, Apotheken als unverzichtbare Säulen des Gesundheitssystems zu stärken und ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Einführung des "Now!"-Express-Services von Shop Apotheke in Zusammenarbeit mit lokalen Apotheken spiegelt die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitssektor wider. Die gemischten Reaktionen zeigen die Herausforderungen für traditionelle Apotheken, sich an neue Marktanforderungen anzupassen. Während einige Kritiker Bedenken äußern, betonen Befürworter die Notwendigkeit, innovativ zu sein und den sich wandelnden Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Die Entwicklung unterstreicht den Wettbewerbsdruck in der Branche und die Suche nach zeitgemäßen Lösungen, um den Verbrauchern flexible und effiziente Dienstleistungen anzubieten.

Die abrupte Einstellung der E-Rezept-Funktion durch Zollsoft aufgrund der Anpassungen im Digital-Gesetz wirft ein Licht auf die Herausforderungen bei der Umsetzung neuer Gesundheitsvorschriften. Die klaren Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums für die Übermittlung von elektronischen Verordnungen betonen den Schutz der freien Apothekenwahl der Versicherten. Die künftige Möglichkeit, E-Rezept-Token direkt an Apotheken weiterzuleiten, unterstreicht die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie reibungslos die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgen wird, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen und die Diskriminierungsfreiheit bei der Anbindung an die Gematik.

Die Neuausschreibung der Verträge für elektronische Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) durch die Apothekerkammern markiert einen wichtigen Schritt im Gesundheitssektor. Die Bereitschaft bestehender Partner, sich für weitere fünf Jahre zu binden, ist positiv, doch die Unsicherheit über potenzielle Ausstiege erfordert eine sorgfältige Planung seitens der Apotheken. Die laufende Evaluierung der Ausschreibung durch Unternehmen wie D-Trust und Medisign spiegelt das Interesse der Branche wider. Die Hoffnung auf stabile Preise für HBA und SMC-B ab Mai, wie von der Sächsischen Landesapothekerkammer betont, ist für die Apotheken beruhigend. Die zeitnahe Ausstellung neuer Karten bis Anfang Juni bleibt jedoch eine zentrale Herausforderung, da die Belieferung von E-Rezepten davon abhängt. Hier liegt eine potenzielle Gefahr für die betroffenen Apotheken, da Verzögerungen existenzielle Auswirkungen haben könnten. Eine präzise und zeitgerechte Umsetzung ist daher von entscheidender Bedeutung für die reibungslose Fortführung des Betriebs.

Die Zusage der Unionsfraktion, die finanzielle Last der Apotheken durch eine Halbierung des Kassenabschlags zu mindern, signalisiert eine positive Entwicklung. Die Berücksichtigung weiterer Anliegen wie die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und die Wiedereinführung von Rx-Rabatten ist ermutigend. Die Apotheker benötigen jedoch nicht nur kurzfristige Soforthilfe, sondern auch langfristige strukturelle Verbesserungen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Versprechen in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden und ob eine nachhaltige Entlastung gewährleistet wird.

Die Wegfall der Handlingsgebühr für Lagerwertverluste in Apotheken ab März 2024 ist eine willkommene Veränderung. Die Entscheidung über individuelle Gebühren seitens der Großhändler ermöglicht Flexibilität. Apotheken selbst werden vorerst kaum betroffen sein, da bisherige Kosten von den Herstellern übernommen wurden. Diese Anpassung signalisiert einen Fortschritt in Richtung effizienterer Abwicklungsprozesse im Gesundheitssektor.

Das jüngste Statement des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) bezüglich der entdeckten Phthalat-Werte im Urin bietet vorerst Entwarnung. Die gemessenen Konzentrationen von MnHexP zeigen laut BfR keine Anzeichen für erhöhte Besorgnis. Trotzdem bleibt die Quelle der Verunreinigung, insbesondere durch Sonnenschutzmittel, unklar. Eine vorläufige Einschätzung, die weitere Überwachung erfordert, da bisher keine festen Grenzwerte für die betreffenden Stoffe existieren.

Die kontrollierte Freigabe von Cannabis durch den Bundestag stößt auf uneinheitliche Reaktionen. Während einige Länder mehr Zeit für die Umsetzung fordern und Geld vom Bund für die anfallenden Folgekosten verlangen, gibt es auch Widerstand gegen die Legalisierung. Die Debatte setzt sich im Bundesrat fort, wobei unterschiedliche Meinungen innerhalb der Parteien sichtbar werden. Die Herausforderungen für die Umsetzung und die Bedenken der Ärzteschaft bleiben bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Entwicklungen und Diskussionen in den Ländern die Umsetzung beeinflussen werden.

Dr. Verena Stahls Vortrag auf der Hermann-Hager-Fortbildungstagung betont die entscheidende Rolle der Therapietreue. Die Einbeziehung pflegender Angehöriger, besonders bei Demenz, hebt die Relevanz des häuslichen Umfelds hervor. Die praxisnahen Tipps zur Bewältigung von Non-Adhärenz, speziell bei Demenz-Patienten, unterstreichen die Wichtigkeit von Geduld und einer ganzheitlichen Herangehensweise in der Apothekenpraxis. Ihre Expertise liefert wertvolle Impulse für eine verbesserte Patientenversorgung und Zusammenarbeit mit Angehörigen.

Die neuesten Forschungsergebnisse zu Long Covid und dem "Brain Fog" liefern faszinierende Einblicke. Die Identifizierung einer gestörten Blut-Hirn-Schranke als mögliche Ursache durchlässiger Blutgefäße und ein hyperaktives Immunsystem ist wegweisend. Diese Erkenntnisse könnten nicht nur die Behandlung von Long Covid revolutionieren, sondern auch unser Verständnis von postviralen neurologischen Erkrankungen grundlegend verändern. Weitere Forschung ist erforderlich, um den Mechanismus vollständig zu verstehen und potenzielle therapeutische Ansätze zu entwickeln.

In einer sich ständig entwickelnden Gesundheitslandschaft ist die Anpassungsfähigkeit der Apotheken entscheidend. Durch die konsequente Integration von innovativen Technologien, eine kluge regulatorische Gestaltung und die fortwährende Unterstützung seitens der Politik können Apotheken nicht nur die aktuellen Herausforderungen bewältigen, sondern auch eine nachhaltige und patientenzentrierte Zukunft gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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