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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Kontroversen, Innovationen und gesellschaftlichem Umbruch

Eine tiefgehende Betrachtung der aktuellen Entwicklungen in Politik, Gesundheit und Gesellschaft und deren Auswirkungen auf die deutsche Nation

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die politische Landschaft Deutschlands erfährt eine zunehmende Radikalisierung, während Experten vor den anhaltenden extremen Positionen der AfD warnen. Gleichzeitig steht die Apothekenbranche vor Herausforderungen, von der Reduzierung von Belieferungstouren bis hin zu Fragen der Förderung und politischen Einflussnahme. Doch nicht nur in der Politik und Wirtschaft gibt es Bewegung: Neue Gesetze erleichtern den Zugang zu Medikamenten, während hitzebedingte Probleme am Arbeitsplatz und der Ausbau der Apothekenrolle in Queensland wichtige Themen sind. Tauchen Sie ein in die dynamische Landschaft von Politik, Gesundheit und Gesellschaft in Deutschland.

AfD bleibt weiterhin rechtsradikal: Experten warnen vor zunehmender Radikalisierung

Die Alternative für Deutschland (AfD) bleibt trotz mehrfacher Bemühungen zur Mäßigung und zur Abkehr von extremen Positionen weiterhin fest in ihrem rechtsradikalen Kurs verankert. Experten warnen vor einer zunehmenden Radikalisierung innerhalb der Partei, die sich auch in ihren politischen Äußerungen und Aktivitäten widerspiegelt.

Die jüngsten Entwicklungen innerhalb der AfD lassen wenig Raum für Zweifel an ihrer rechtsradikalen Ausrichtung. Trotz vereinzelter Versuche von Parteiführern, ein gemäßigteres Image zu pflegen, zeigen sich in der Praxis weiterhin extremistische Tendenzen. Insbesondere in Bezug auf Themen wie Migration, Nationalismus und innere Sicherheit bleibt die AfD bei ihrer harten Linie, die von vielen Beobachtern als bedenklich eingestuft wird.

Experten für politische Extremismusforschung betonen, dass die AfD zunehmend Anziehungskraft auf radikale Elemente aus der rechtsextremen Szene ausübt. Dies spiegelt sich nicht nur in der Rhetorik der Parteiführer wider, sondern auch in der Aktivität der Basis und der Verbindung zu extremistischen Gruppierungen. Die AfD hat wiederholt Kontroversen ausgelöst durch die Nähe zu rechtsextremen Organisationen und die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Ideologien.

Die jüngsten Wahlen und Umfragen zeigen, dass die AfD nach wie vor eine signifikante politische Kraft in Deutschland darstellt. Trotz interner Konflikte und Skandale konnte die Partei ihre Wählerbasis in bestimmten Regionen konsolidieren und sogar ausbauen. Dies wirft ernsthafte Fragen über die Verankerung rechtsextremer Ansichten in der Gesellschaft auf und verdeutlicht die Notwendigkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit dieser Thematik auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Die zunehmende Radikalisierung der AfD stellt eine Herausforderung für die demokratischen Institutionen und die politische Landschaft insgesamt dar. Während einige Beobachter hoffen, dass interne Reformbemühungen die Partei in eine moderatere Richtung lenken könnten, bleiben andere skeptisch angesichts der beständigen Betonung rechtsradikaler Positionen innerhalb der AfD.

In Anbetracht dieser Entwicklungen fordern Politiker verschiedener Parteien eine entschlossenere Bekämpfung von Rechtsextremismus und eine klare Distanzierung von politischen Kräften, die solche Ideologien befördern. Die Frage, wie mit der AfD und ähnlichen Parteien umzugehen ist, bleibt eine zentrale politische Debatte, die die Zukunft des demokratischen Systems in Deutschland maßgeblich prägen wird.

Die anhaltende rechtsradikale Ausrichtung der AfD ist besorgniserregend und erfordert eine entschiedene Reaktion sowohl von politischen Entscheidungsträgern als auch von der Gesellschaft insgesamt. Die jüngsten Entwicklungen innerhalb der Partei und ihre fortgesetzte Betonung extremistischer Positionen verdeutlichen die Dringlichkeit, dem Rechtsextremismus aktiv entgegenzutreten. Es ist unerlässlich, dass demokratische Kräfte zusammenkommen, um dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken und die Grundwerte der Toleranz, des Respekts und der Vielfalt zu verteidigen.

Sanacorp erwägt Reduzierung von Belieferungstouren für Apotheken: Reaktion auf Kosten- und Effizienzdruck in der Branche

Die Sanacorp, ein bedeutender Großhändler für Apotheken in Deutschland, erwägt möglicherweise, die Touren zur Belieferung von Apotheken zu kürzen. Diese potenzielle Maßnahme könnte dazu führen, dass Apotheken weniger häufig von Sanacorp beliefert werden. Frank Sczesny, ein Vorstandsmitglied der Sanacorp, äußerte die Überlegung, dass die derzeitigen Kosten für die Belieferungsfrequenzen nicht mehr nachhaltig seien und daher eine Reduzierung der Touren in Betracht gezogen werde. Es wird jedoch betont, dass diese Entscheidung individuelle Gespräche mit jedem Kunden erfordern würde, da die Kundenstruktur jeder Apotheke unterschiedlich sei.

Die Überlegungen von Sanacorp sind eine Reaktion auf den anhaltenden Kostendruck in der Branche. Man strebt danach, die Auswirkungen auf die Patientenversorgung auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird betont, dass die Wartezeiten für dringend benötigte Medikamente nicht verlängert werden sollen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass es Medikamente gibt, die nicht sofort benötigt werden, was möglicherweise Raum für Optimierungen bietet.

Neben der potenziellen Tourenoptimierung schlägt Sanacorp eine verstärkte Lagerhaltung in den Apotheken vor. Durch eine bessere Lagerung und Optimierung des Bestellprozesses könnten auch die Lieferfrequenzen reduziert werden.

Noweda, eine weitere wichtige Genossenschaft im Apotheken-Großhandel, betont, dass die Optimierung der Touren ein üblicher Bestandteil des Geschäfts ist. Es wird hervorgehoben, dass bei jeglichen Änderungen in der Belieferungsfrequenz die kontinuierliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Patienten stets gewährleistet bleiben muss.

In dem Bericht werden verschiedene Herausforderungen des Großhandels für Apotheken genannt, darunter gestiegene Energiepreise, höhere Lohnkosten und vermehrte Retouren aufgrund von Apothekenschließungen. Interessanterweise wird nicht auf die Auswirkungen des vom Bundesgerichtshof (BGH) verbotenen Nachlasses auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und die möglichen Folgen für den Großhandel eingegangen.

Die Überlegungen von Sanacorp, die Touren zur Belieferung von Apotheken zu kürzen, zeigen deutlich die Herausforderungen, denen Großhändler in der Pharmabranche gegenüberstehen. Die Notwendigkeit, Kosten zu senken, ohne die Versorgung der Patienten zu beeinträchtigen, ist ein Balanceakt, der sorgfältige Planung und Abstimmung erfordert. Die vorgeschlagene verstärkte Lagerhaltung in den Apotheken könnte eine mögliche Lösung sein, um die Lieferfrequenzen zu optimieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die individuellen Gespräche mit den Apotheken verlaufen und inwieweit diese Maßnahmen die Patientenversorgung tatsächlich beeinflussen werden.

Ministerium unter Druck: Fragen zu 1,5 Millionen Euro Förderung für Apotheke

Das sächsische Ministerium für Wirtschaft gerät unter die Lupe, nachdem die Vergabe von 1,5 Millionen Euro Fördergeldern an die Sonnenapotheke in Bischofswerda auf politische Einflussnahme hin überprüft wird. Cordula Grüber, die Inhaberin der Apotheke, erhielt die erhebliche Zusage Anfang April aus EU-Fördertöpfen, was aufgrund ihrer Beziehung zu einem örtlichen CDU-Politiker, der zugleich Fraktionsvorsitzender im Stadtrat ist, Fragen aufwirft.

Die AfD im sächsischen Landtag hat den Fall aufgegriffen und hakt nach, ob die Nähe von Grüber zur CDU die Entscheidung für die Fördermittel beeinflusst haben könnte. Die Antwort des Ministeriums betont jedoch die Gleichbehandlung aller Antragsteller und betont, dass Förderentscheidungen auf der Grundlage von geltenden Richtlinien getroffen wurden.

Die Bewilligung der Fördermittel markierte das Ende eines langwierigen Prozesses für Grüber, die seit fünf Jahren nach Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau ihrer Apotheke gesucht hatte. Die Mittel stammen aus dem Just Transition Fund (JTF), der dazu dient, die negativen Auswirkungen des Braunkohleausstiegs in der Region zu mildern. Das Programm "Regionales Wachstum" des Freistaates Sachsen soll die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionstätigkeit von Unternehmen in ehemaligen Braunkohleregionen stärken.

Die AfD stellte auch Fragen zur potenziellen Auswirkung des Neubaus auf andere Apotheken in der Umgebung. Das Ministerium wies darauf hin, dass dies kein relevantes Entscheidungskriterium sei und die wachsende Konkurrenz durch Online-Anbieter als größere Herausforderung betrachtet werde.

Insgesamt betont das Ministerium die Transparenz und Neutralität des Entscheidungsprozesses und weist jegliche Vorwürfe politischer Einflussnahme zurück. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte gemäß den geltenden Richtlinien und ohne Bevorzugung aufgrund politischer Verbindungen.

Die Transparenz und Neutralität des Vergabeprozesses müssen gewahrt bleiben, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Förderprogramme zu erhalten. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Fördermitteln würde nicht nur die Integrität des Systems untergraben, sondern auch das Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen erschüttern. Es ist daher entscheidend, dass alle Anträge auf Fördermittel fair und objektiv geprüft werden, unabhängig von politischen Verbindungen oder Parteizugehörigkeit der Antragsteller.

Adka mahnt an: Krankenhausapotheken-Reform unumgänglich für sichere Arzneimittelversorgung

Die dringende Notwendigkeit einer Reform im Bereich der Krankenhausapotheken wird von Christopher Jürgens, dem Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (Adka), betont. Jürgens unterstreicht die Bedeutung, sicherzustellen, dass jede verbleibende Einrichtung über eine angeschlossene Klinikapotheke verfügt.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (Adka) unterstützt nachdrücklich sämtliche Bestrebungen, die darauf abzielen, die deutschen Krankenhäuser in eine sichere und den Bedürfnissen entsprechende Zukunft zu führen. Dabei wird eine umfassende Reform des Krankenhauswesens gefordert, die sowohl von Bund als auch von Ländern gemeinsam verantwortet wird. Diese Forderung erfolgt vor dem Hintergrund jüngster Änderungsforderungen seitens der Länder am Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform.

Die Krankenhausapotheker identifizieren aktuell diverse Probleme in den Einrichtungen, darunter die wirtschaftliche Schieflage vieler Krankenhäuser, der Rückgang an Fachkräften und die sich schnell entwickelnde und spezialisierende Medizin. Jürgens argumentiert, dass Anpassungen in den Strukturen, Prozessen und Finanzierungsmodellen der Krankenhäuser unumgänglich sind, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Diese Veränderungen werden auch Auswirkungen auf die Krankenhausapotheken und die Arzneimittelversorgung haben, einschließlich Aspekten der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Adka fordert daher, dass die Reform sicherstellen muss, dass alle Einrichtungen, die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden und in denen Patienten behandelt werden, durch eine Krankenhausapotheke versorgt werden können.

Die Position der Adka wird auf dem bevorstehenden Jahreskongress in Nürnberg vorgestellt, wo eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwartet wird. Diese Stellungnahme wird im Anschluss veröffentlicht, um die Perspektive und Empfehlungen der Adka zur Krankenhausreform transparent zu machen.

Die Forderungen von Christopher Jürgens und des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (Adka) nach einer umfassenden Reform im Bereich der Krankenhausapotheken sind angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen von großer Bedeutung. Die Sicherstellung einer adäquaten Arzneimittelversorgung und -sicherheit in Krankenhäusern ist essenziell für die Patientenversorgung und die Qualität der medizinischen Leistungen. Es ist entscheidend, dass die politischen Entscheidungsträger die Anliegen der Adka ernst nehmen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Krankenhäusern und deren Apotheken ergreifen.

Sachverständigenausschuss debattiert erneut über rezeptfreie Verfügbarkeit von Medikamenten

Die bevorstehende Sitzung des Sachverständigenausschusses Verschreibungspflicht (SAV) am 16. Juli verspricht eine erneute Debatte über die potenzielle Freigabe zweier Arzneimittel für den rezeptfreien Verkauf: die Fixkombination Azelastin/Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung und Cytisin zur Raucherentwöhnung.

Die Fixkombination Azelastin/Fluticasonpropionat, bekannt als Bestandteil des Nasensprays Dymista, steht bereits zum dritten Mal auf der Agenda des SAV für einen möglichen OTC-Switch. Trotz der Tatsache, dass die Einzelsubstanzen bereits rezeptfrei erhältlich sind, wurde die Kombination bisher zweimal nicht für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht empfohlen.

Fluticasonpropionat, ein synthetisches Kortikosteroid mit stark entzündungshemmenden Eigenschaften, und Azelastin, ein selektives Antihistaminikum der zweiten Generation zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis, bilden gemeinsam eine wirksame Therapie gegen Heuschnupfen.

Die bisherige Ablehnung des OTC-Switchs beruhte auf Bedenken hinsichtlich der Selbstmedikation bei schwerer allergischer Rhinitis. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) äußerte Zweifel an der Einschätzung der Schwere durch die Patienten selbst und warnte vor einem möglichen Missbrauch der Kombination.

Auch für Cytisin, ein Arzneimittel zur Raucherentwöhnung, wurde keine Empfehlung für einen OTC-Switch ausgesprochen. Sicherheitsbedenken, insbesondere im Vergleich zu anderen Raucherentwöhnungsmitteln wie Vareniclin, sowie Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen und die Komplexität der Dosierungsvorgaben spielten dabei eine entscheidende Rolle.

Die bevorstehende Sitzung des SAV wird daher von intensiven Diskussionen über die Sicherheit, Wirksamkeit und Eignung für die Selbstmedikation geprägt sein. Die Experten werden abwägen müssen, ob die potenziellen Vorteile einer rezeptfreien Verfügbarkeit der genannten Arzneimittel die potenziellen Risiken überwiegen.

Die erneute Diskussion über die Freigabe von Azelastin/Fluticasonpropionat und Cytisin für den OTC-Verkauf reflektiert die Herausforderungen bei der Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln für die Selbstmedikation. Während die potenziellen Vorteile einer erleichterten Verfügbarkeit für Patienten offensichtlich sind, müssen die Experten sorgfältig die potenziellen Risiken abwägen, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbehandlung schwerer Erkrankungen wie allergische Rhinitis und Raucherentwöhnung. Es ist entscheidend, dass die Entscheidungen des Sachverständigenausschusses auf einer gründlichen Analyse basieren, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Steuerliche Behandlung von Vermächtnissen: BFH-Urteil und potenzielle Auswirkungen auf Apotheker

Am 11. Oktober 2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil bezüglich der steuerlichen Behandlung von Vermächtnissen in Berliner Testamenten. Diese weit verbreitete Testamentsform, bei der sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben, wurde Gegenstand der Entscheidung des BFH, insbesondere hinsichtlich der Vermächtnisse, die erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten fällig werden.

Der vorliegende Fall beinhaltete ein Berliner Testament mit einer sogenannten Jastrowschen Klausel, die besagt, dass Kinder, die beim Tod des erstverstorbenen Elternteils ihren Pflichtteil nicht einfordern, ein Vermächtnis erhalten, das erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten fällig wird. Nach dem Tod des erstverstorbenen Vaters forderten einige Kinder ihren Pflichtteil ein, was zur Folge hatte, dass die Klägerin ein entsprechendes Vermächtnis erhielt. Als auch die Mutter verstarb, setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer auf den Erwerb nach der Mutter fest. Dabei wurde das Vermächtnis weder dem Erwerb hinzugerechnet noch als Nachlassverbindlichkeit abgezogen.

Die Klägerin argumentierte, dass das Vermächtnis doppelt besteuert worden sei und daher als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sein müsse. Das Finanzgericht wies die Klage zurück, und der BFH bestätigte diese Entscheidung. Er argumentierte, dass das Vermächtnis bereits beim Tod des Vaters besteuert worden sei und daher beim Tod der Mutter nicht erneut besteuert werden könne. Erst beim Tod der Mutter sei das Vermächtnis fällig geworden und habe daher bei der Klägerin Erbschaftsteuer ausgelöst. Diese konnte jedoch die Vermächtnisverbindlichkeit als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.

Auch die Apotheker könnten von dieser Entscheidung betroffen sein, da Vermächtnisse und Erbschaftssteuer auch auf Apothekenbetriebe Einfluss haben könnten.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs schafft Klarheit bezüglich der steuerlichen Behandlung von Vermächtnissen in Berliner Testamenten mit Jastrowscher Klausel. Es bestätigt, dass ein Vermächtnis, das erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten fällig wird, nicht doppelt besteuert werden kann. Dieses Urteil trägt zur rechtlichen Sicherheit von Erblassern und Erben bei und unterstreicht die Bedeutung einer präzisen testamentarischen Gestaltung. Letztendlich verdeutlicht es die Komplexität des Erbrechts und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Berücksichtigung steuerlicher Konsequenzen bei der testamentarischen Planung, wobei auch Apotheker potenziell betroffen sein könnten.

Bundesfinanzhof entscheidet: PID-Kosten für Kinderwunsch steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind, auch wenn die Maßnahme auf eine Erkrankung des Partners zurückzuführen ist. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem ein Paar den Wunsch hatte, Eltern zu werden, jedoch aufgrund einer Chromosomenmutation des Mannes befürchtete, dass ein natürlich gezeugtes Kind schwerwiegende genetische Defekte aufweisen könnte.

Die PID ist eine medizinische Untersuchungsmethode, die zur Erkennung genetischer Krankheiten und Chromosomenanomalien dient und in Deutschland ausschließlich zur Vermeidung schwerwiegender genetischer Krankheiten oder Tot- und Fehlgeburten zulässig ist.

Im vorliegenden Fall entschied sich das Paar, eine PID durchführen zu lassen, um Gewissheit über die gesundheitliche Situation ihres zukünftigen Kindes zu erlangen. Die Kosten für die Behandlung wurden hauptsächlich von der Frau getragen, die sie in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machte. Trotz anfänglicher Ablehnung seitens des Finanzamtes entschieden sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof zugunsten der Klägerin.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Ausgaben für die PID zwangsläufig waren, um die durch die Erkrankung des Partners beeinträchtigte körperliche Funktion auszugleichen. Die Tatsache, dass die Frau selbst gesund war, wurde nicht als Hindernis für die steuerliche Anerkennung der Kosten betrachtet, da sie im Kontext des Kinderwunsches des Paares standen.

Experten sehen in diesem Urteil einen bedeutenden Schritt für Paare, die mit ähnlichen genetischen Risiken konfrontiert sind. Es bietet rechtliche Klarheit und ermöglicht es Betroffenen, finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches zu erhalten.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, PID-Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, ist ein Meilenstein für Paare, die mit genetischen Risiken bei ihrem Kinderwunsch konfrontiert sind. Sie stärkt ihre Rechte und erleichtert den Zugang zu medizinisch notwendigen Maßnahmen. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Unterstützung und Anerkennung für Familien, die mit der Realisierung ihres Kinderwunsches kämpfen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Anerkennung von PID-Kosten ist ein bedeutender Schritt für Paare mit Kinderwunsch und genetischen Risiken. Es unterstreicht die Bedeutung der finanziellen Unterstützung bei medizinisch notwendigen Maßnahmen und stärkt die Rechte von Familien, die mit der Realisierung ihres Kinderwunsches kämpfen. Dieser Meilenstein markiert einen wichtigen Fortschritt in Richtung reproduktiver Selbstbestimmung und Gesundheitsfürsorge für alle.

Kostspieliger Einsatz: Apotheker ringt um Versorgung bei seltenen Krankheiten

In der Ahorn-Apotheke in Großenstein, Thüringen, ist ein alarmierender Trend zu verzeichnen: Ein stetig wachsender Zustrom von Patienten mit seltenen Stoffwechselerkrankungen sucht verzweifelt nach dringend benötigten Diätetika. Der Apothekeninhaber, Sebastian Ettel, selbst betroffen von einer solchen Krankheit seit seiner Geburt, ist zu einer Anlaufstelle für viele dieser Patienten geworden.

Das Problem liegt jedoch nicht nur in der steigenden Nachfrage nach den speziellen Produkten, sondern auch in der mangelnden Erstattung seitens der Krankenkassen. Trotz der lebensnotwendigen Bedeutung dieser Diätetika erstatten einige Kassen nicht einmal die Beschaffungskosten, was dazu führt, dass Ettel persönlich einen finanziellen Verlust erleidet und letztendlich die Versichertengemeinschaft subventioniert.

Besonders frustrierend ist die Tatsache, dass jede Krankenkasse ihre eigenen Erstattungsregeln hat, was zu einem komplexen und zeitaufwändigen Prozess für Ettel führt, der häufig wiederholte Erklärungen und Verhandlungen erfordert.

Darüber hinaus ist die Situation durch steuerliche Ungerechtigkeiten und administrative Hürden gekennzeichnet. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für unterschiedliche Darreichungsformen derselben Produkte und die Unfähigkeit, Lieferkosten für nicht verschreibungspflichtige Diätmittel abzurechnen, belasten die Apotheke zusätzlich.

Trotz der persönlichen Motivation von Ettel, die Versorgung dieser Patienten sicherzustellen, steht die Apotheke vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die eine nachhaltige Bereitstellung dieser lebenswichtigen Produkte gefährden könnten.

Die Geschichte von Sebastian Ettel und seiner Apotheke in Großenstein ist ein alarmierendes Beispiel für die Schwierigkeiten, mit denen Patienten mit seltenen Krankheiten konfrontiert sind. Die unzureichende Erstattung seitens der Krankenkassen und die komplexen administrativen Anforderungen belasten nicht nur die Apotheke finanziell, sondern gefährden auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Patienten. Es ist an der Zeit, dass die Politik und die Krankenkassen reagieren und sicherstellen, dass diese lebenswichtigen Medikamente für alle, die sie benötigen, erschwinglich und zugänglich sind.

Apotheker in Queensland erhalten erweiterte Befugnisse für medizinische Dienstleistungen

Im australischen Bundestaat Queensland wurde ein wegweisendes Pilotprojekt namens "Community Pharmacy Scope of Practice" gestartet, das Apothekern eine erweiterte Rolle im Gesundheitssystem ermöglicht. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem zwölfmonatigen Schulungsprogramm können Apotheker nun eine breite Palette zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen anbieten. Rund 300 Apotheker haben bereits von dieser neuen Befugnis Gebrauch gemacht.

Das Projekt umfasst verschiedene Bereiche des Medikationsmanagements, darunter die Anpassung, Substitution und Folgeabgabe von Medikamenten. Zusätzlich dürfen Apotheker nun Verordnungen für bestimmte akute oder häufige Erkrankungen ausstellen und zusätzliche Gesundheits- und Wohlfahrtsservices anbieten.

Zu den behandelten Erkrankungen gehören gastroösophagealer Reflux, akute Übelkeit und Erbrechen, allergische Rhinitis, Impetigo, Herpes zoster, Dermatitis, Psoriasis, Akne, Wundbehandlung, Otitis externa, Mittelohrentzündung, Schmerzen und Entzündungen des Bewegungsapparats, Raucherentwöhnung, hormonelle Empfängnisverhütung, Mundgesundheit, Reisegesundheit sowie die Behandlung von Übergewicht und Fettleibigkeit.

Darüber hinaus wurden spezielle Programme zur Behandlung chronischer Erkrankungen eingeführt, darunter zur Reduzierung des Risikos von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und Dyslipidämie, zur Verbesserung der Asthma-Symptome und zur Überwachung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).

Während die Regierung und die Apothekerschaft diese Initiative als bedeutenden Fortschritt im Gesundheitssystem loben, äußert der Hausärzteverband Bedenken. Insbesondere wird kritisiert, dass Hausärzte den Überblick über die Medikation ihrer Patienten verlieren könnten. Das "Royal Australian College of General Practitioners" hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern erschweren könnte.

Insgesamt wird das Pilotprojekt als positiver Schritt zur Verbesserung des Gesundheitssystems in Queensland angesehen, jedoch werden weitere Diskussionen und mögliche Anpassungen erwartet, um eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Hausärzten sicherzustellen.

Die Ausweitung der Befugnisse für Apotheker in Queensland markiert zweifellos einen Fortschritt für den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Es ist wichtig, dass Patienten schnell und effektiv behandelt werden können, insbesondere bei akuten Erkrankungen. Dennoch müssen wir sicherstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Hausärzten weiterhin gewährleistet ist, um eine umfassende und koordinierte Patientenversorgung zu ermöglichen.

Omnicell erwägt Einstellung der Produktion von Kommissionierautomaten in Deutschland

Der renommierte Automatenhersteller Omnicell steht vor einer möglichen Umstrukturierung seines Geschäftsbereichs für Kommissionierautomaten in Deutschland. Nach Informationen der PZ erwägt das Unternehmen ernsthaft, die Produktion dieser Automaten einzustellen, während der Service für bestehende Kunden weiterhin angeboten werden soll. Bisher hat Omnicell dies jedoch nicht offiziell bestätigt.

Insbesondere im Bereich des Krankenhausgeschäfts ist Omnicell in Deutschland aktiv und hat sich dort einen festen Platz mit der Bereitstellung umfangreicher Anlagen in Kliniken gesichert. Doch auf dem Apothekenmarkt hatte das Unternehmen schon seit geraumer Zeit mit hartnäckiger Konkurrenz zu kämpfen, insbesondere durch Unternehmen wie BD Rowa, Gollmann und Apostore.

Es scheint, dass die Geduld des kalifornischen Mutterkonzerns von Omnicell mit diesem Geschäftsbereich möglicherweise am Ende ist. Internen Quellen zufolge wurden Teile der Belegschaft darüber informiert, dass die Produktion möglicherweise in Bochum eingestellt werden soll, während der Service für bestehende Kunden möglicherweise weitergeführt wird. Konkrete Angaben zur Anzahl der betroffenen Apotheken und zur Dauer des fortgesetzten Service wurden jedoch nicht gemacht.

Für die Service-Sparte von Omnicell könnte eine Einstellung der Produktion eine weitere Herausforderung bedeuten. Jeder Austausch von Omnicell-Automaten gegen Modelle der Konkurrenz könnte das Service-Netzwerk beeinträchtigen, wobei die Einhaltung von Serviceverträgen und angemessene Reaktionszeiten für Kunden von entscheidender Bedeutung sind.

Omnicell betrat den deutschen Markt für Kommissionierautomaten im Jahr 2015 durch die Übernahme des Unternehmens Mach4 für 18 Millionen US-Dollar. Mach4, das 1997 von Holger Wallat, Dirk Beils, Peter Jansen und Markus Riedl gegründet wurde, war vor allem in Frankreich stark vertreten und hatte einige hundert Automaten in deutschen Apotheken installiert.

Die mögliche Einstellung der Produktion von Kommissionierautomaten in Deutschland könnte eine bedeutende strategische Entscheidung für Omnicell darstellen, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen selbst, seine Kunden und den Markt haben könnte.

Die Überlegung von Omnicell, die Produktion von Kommissionierautomaten in Deutschland einzustellen, ist ein deutlicher Hinweis auf die sich wandelnden Prioritäten des Unternehmens. Dieser Schritt könnte darauf hindeuten, dass Omnicell sich stärker auf rentablere Geschäftsbereiche konzentrieren möchte. Allerdings sollte das Unternehmen sicherstellen, dass bestehende Kunden weiterhin angemessen betreut werden, um das Vertrauen in die Marke zu erhalten und mögliche negative Auswirkungen auf den Service zu vermeiden.

Europäische Hersteller bevorzugt: Ersatzkassen vergeben erstmals Antibiotika-Zuschläge gemäß ALBVVG

In einer wegweisenden Entwicklung haben sechs führende Ersatzkassen erstmals Antibiotika nach den Vorschriften des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) ausgeschrieben und erfolgreich Zuschläge vergeben. Dieses Gesetz, das im Juli 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu verbessern und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Unter der Leitung der Techniker Krankenkasse (TK) haben die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) die Ausschreibung durchgeführt. Diese umfasste acht verschiedene Antibiotika-Wirkstoffe, darunter wichtige wie Amoxicillin+Clavulansäure, Cefpodoxim und Clarithromycin.

Die Besonderheit dieser Ausschreibung lag darin, dass für jeden Antibiotika-Wirkstoff drei Zuschläge vergeben wurden, wobei jeweils ein Zuschlag Herstellern mit europäischer Wirkstoffproduktion vorbehalten war. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die europäische Arzneimittelproduktion zu stärken und die Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten zu verringern.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Sicherheit der Arzneimittelversorgung. Er wies darauf hin, dass trotz der Bevorzugung europäischer Hersteller nicht für alle Antibiotika EU-Wirkstoffe angeboten wurden. Um die Liefersicherheit weiter zu erhöhen, setzen die Ersatzkassen auf ein Mehrpartnermodell, das bei möglichen Engpässen Alternativen bereitstellt.

Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, lobte das ALBVVG als einen ersten Schritt zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Er unterstrich die Notwendigkeit, auch weiterhin die weltweiten Lieferketten im Blick zu behalten und die Hersteller zu einer robusten und diversifizierten Produktion zu verpflichten.

Die Entscheidung der Ersatzkassen, Antibiotika nach den Vorgaben des ALBVVG auszuschreiben und europäischen Herstellern den Vorzug zu geben, markiert einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. Durch die gezielte Förderung der europäischen Produktion und die Implementierung eines Mehrpartnermodells wird die Resilienz gegenüber Lieferengpässen gestärkt. Es bleibt jedoch entscheidend, dass dieser Ansatz durch eine fortlaufende Überwachung der globalen Lieferketten ergänzt wird, um eine nachhaltige Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Neue Arzneimittelregelungen in Deutschland: Erleichterter Zugang zu bestimmten Medikamenten und verstärkte Verschreibungspflicht für Antibiotika

Am 8. Mai wurden bedeutende Änderungen in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung (AMVV) wirksam, die die Verfügbarkeit bestimmter Medikamente in Deutschland beeinflussen. Diese Veränderungen, die vom Bundesrat am 26. April beschlossen wurden und nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind, traten am 8. Mai in Kraft. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informierte heute über die neuen Regelungen.

Eine der bemerkenswertesten Änderungen betrifft Rizatriptan, ein Medikament zur Behandlung von Migräne. Ab sofort ist die niedrigere Dosierung von 5 mg pro Tablette oder Schmelztablette ohne ärztliche Verschreibung erhältlich, während die höhere Dosierung von 10 mg verschreibungspflichtig bleibt. Diese Maßnahme soll den Zugang zu akuten Migränebehandlungen erleichtern, vorausgesetzt, dass die Patienten bereits zuvor von einem Arzt diagnostiziert wurden.

Des Weiteren wurden Bilastin und Olopatadin aus der Verschreibungspflicht entlassen. Bilastin in der 10-mg-Dosierung ist nun rezeptfrei, jedoch mit der Einschränkung, dass es auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen als nicht für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren geeignet gekennzeichnet ist. Bilastin wird häufig zur Behandlung von allergischer Rhinokonjunktivitis und Urtikaria eingesetzt. Ebenso wurden Olopatadin-Augentropfen von der Verschreibungspflicht befreit, während die Nasentropfen weiterhin verschreibungspflichtig bleiben.

Es ist wichtig zu betonen, dass bestehende Packungen mit Rezeptkennzeichnung auch nach diesen neuen Regelungen nicht ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen. Neue Packungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

In einem gegenteiligen Schritt wird das Antibiotikum Nifuroxazid ab dem 1. August der Verschreibungspflicht unterstellt. Dies folgt den Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht vom Januar 2023.

Diese Änderungen in der AMVV haben das Ziel, den Zugang zu bestimmten Medikamenten zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Die Auswirkungen auf die Patientenversorgung sowie die Pharmaindustrie werden weiterhin beobachtet und analysiert.

Die Anpassungen in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung (AMVV) bedeuten eine bedeutende Veränderung für den Zugang zu bestimmten Medikamenten in Deutschland. Die Freigabe von Rizatriptan, Bilastin und Olopatadin erleichtert Patienten den Zugang zu wichtigen Behandlungen, während die Verschreibungspflicht für Nifuroxazid die Sicherheit und Kontrolle von Antibiotika verstärkt. Diese Maßnahmen zeigen das Bestreben, eine ausgewogene Balance zwischen Zugänglichkeit und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Hitze am Arbeitsplatz: Empfehlungen für Apothekenleiter zur Gewährleistung der Mitarbeitergesundheit

In einer neuen Analyse des IGES-Instituts im Auftrag der Krankenkasse DAK wurden die Auswirkungen von extremen Temperaturen am Arbeitsplatz untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass hitzebedingte Belastungen die Produktivität der Beschäftigten beeinträchtigen können. Etwa die Hälfte der Befragten gab an, bei hohen Temperaturen nicht so effizient arbeiten zu können wie unter normalen Bedingungen. Konzentrationsmangel wurde als Hauptgrund dafür genannt. Neben den arbeitsbezogenen Problemen wurden auch gesundheitliche Auswirkungen der Hitze festgestellt, darunter Abgeschlagenheit, Schlafstörungen, Kreislaufprobleme und Kopfschmerzen. Besorgniserregend war zudem, dass 13 Prozent der Umfrageteilnehmer angaben, sich bei Hitze aggressiver gegenüber Kunden zu verhalten.

Aufgrund dieser Ergebnisse hat die Apothekengewerkschaft Adexa Empfehlungen herausgegeben, wie Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz reagieren sollten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) legt einen Rahmen fest, der besagt, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben sollten, die die physische Belastung der Beschäftigten berücksichtigt. Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur sollten bei Temperaturen bis zu +30°C und einer Außenlufttemperatur von mehr als +26°C sowie geeignetem Sonnenschutz zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Ab einer Raumtemperatur von +35°C gilt der Raum als ungeeignet für die Arbeit.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Regelungen für die Lagerung von Medikamenten klarer sind als die für die Beschäftigten. Gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Apotheken sicherstellen, dass die Lagerungstemperatur unter 25°C liegt, da höhere Temperaturen die Wirksamkeit von Medikamenten beeinträchtigen können. Mitarbeiter können dieses Argument nutzen, um Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit einzufordern, falls die Apothekenleitung nicht angemessen auf Hitze reagiert.

Die Ergebnisse der Analyse des IGES-Instituts im Auftrag der DAK verdeutlichen die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber angemessen auf hitzebedingte Belastungen am Arbeitsplatz reagieren müssen. Die Empfehlungen der Apothekengewerkschaft Adexa bieten einen wichtigen Leitfaden für verantwortungsvolle Maßnahmen. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter auch bei extremen Temperaturen im Blick behalten.

ADKA-Jahreskongress 2024: Aufbruch in die digitale Ära der Krankenhausapotheken

Der 49. Wissenschaftliche Jahreskongress der ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker findet vom 14. bis 16. Mai 2024 in Nürnberg statt. Unter dem Motto "Gemeinsam und digital – Krankenhausapotheken im Wandel" versammeln sich führende Experten der Krankenhauspharmazie, um die aktuelle Entwicklung und Zukunftsaussichten der Branche zu diskutieren.

Die Veranstaltung, geleitet von ADKA-Präsident Kim Green, konzentriert sich auf die digitale Transformation in Krankenhausapotheken und die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in pharmazeutische Prozesse. Von Telepharmazie bis hin zur Optimierung des digitalen Medikationsprozesses stehen eine Vielzahl von Themen auf der Agenda.

Besondere Highlights des Kongresses sind die Keynote-Lectures, darunter ein Vortrag von Dr. Anke Diehl von der Universitätsmedizin Essen, die Einblicke in die Digitalisierungsstrategie "Smart Hospital" gibt. Zudem bieten Seminare Updates zum E-Rezept, informieren über digitale Anwendungen in der Pädiatrie und diskutieren die aktualisierten ADKA-Herstellungsleitlinien.

Die Veranstaltung bietet nicht nur ein umfassendes wissenschaftliches Programm, sondern auch zahlreiche Möglichkeiten zum Networking und Erfahrungsaustausch. Neben klassischen Programmpunkten wie Kurzvorträgen und Workshops werden auch spezielle Veranstaltungen für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) sowie das Format "Meet The Expert" angeboten.

Die begleitende Ausstellung mit über 100 Industriepartnern bietet zudem die Gelegenheit für fachliche Gespräche und persönliche Begegnungen. Das vollständige Kongressprogramm sowie weitere Informationen zu den Ausstellern sind auf der Website www.adka-kongress.de verfügbar.

Der ADKA-Jahreskongress 2024 markiert einen wichtigen Schritt für die Krankenhauspharmazie in Deutschland, indem er den digitalen Wandel in den Mittelpunkt stellt und die Branche dazu ermutigt, innovative Lösungen zu entwickeln. Die Veranstaltung bietet nicht nur ein vielseitiges wissenschaftliches Programm, sondern auch eine Plattform für Networking und den Austausch von Best Practices. Es ist ermutigend zu sehen, wie die Krankenhausapotheken bereit sind, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern.

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ab August vorübergehend kein Comirnaty-Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bekannt gegeben, dass ab August der für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren zugelassene Corona-Impfstoff "Comirnaty® 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5" nicht mehr verfügbar sein wird. Diese Ankündigung wirft Fragen auf bezüglich des Zeitpunkts und der Verfügbarkeit eines Ersatz-Impfstoffs für diese Altersgruppe.

Derzeit ist die Auswahl an Corona-Impfstoffen begrenzt, und alle verfügbaren Optionen enthalten das Antigen der Omikron-Variante XBB.1.5. Unter den derzeit bestellbaren Optionen aus den Beständen des Bundes befinden sich Comirnaty Omicron XBB.1.5 in verschiedenen Dosierungen sowie Nuvaxovid® XBB.1.5. Zudem ist laut ABDA-Datenbank noch Spikevax® XBB.1.5 in Einzeldosen erhältlich.

Die Entscheidung, den Comirnaty-Impfstoff für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ab August nicht mehr anzubieten, beruht auf der begrenzten Haltbarkeit der verfügbaren Chargen. Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) gab bekannt, dass alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren Chargen nur noch bis zum 31. Juli haltbar sind. Eventuell vorhandene Impfdosen müssen nach diesem Datum fachgerecht entsorgt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat derzeit noch keine Informationen darüber, ob und wann ein Ersatz-Impfstoff für Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung stehen wird. Biontech hat jedoch angekündigt, dass derzeit Vorbereitungen zur Anpassung des Impfstoffs an Variantenstämme laufen, um eine Markteinführung vor der kommenden Impfsaison vorzubereiten.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im April angekündigt, dass Covid-19-Impfstoffe zukünftig monovalent die JN.1-Linie enthalten sollen. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Verfügbarkeit und Zusammensetzung von Impfstoffen haben.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit die Covid-19-Impfung nur für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, einschließlich Kinder ab einem Alter von sechs Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen. Dies geschieht jedoch nur als jährliche Auffrischungsimpfung im Herbst.

Die Nachricht, dass ab August der Comirnaty-Impfstoff für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren vorübergehend nicht mehr verfügbar sein wird, wirft wichtige Fragen zur Impfstoffversorgung für diese Altersgruppe auf. Es ist entscheidend, dass die Behörden schnellstmöglich klare Informationen über einen möglichen Ersatz-Impfstoff bereitstellen, um eine Unterbrechung der Impfkampagne für Kinder zu vermeiden. Diese Entwicklung unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Produktion und Verfügbarkeit von Impfstoffen für alle Altersgruppen kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen.

Cannabis in Apotheken: Forderung nach rezeptfreier Abgabe spaltet Gemüter

In einer bemerkenswerten Entwicklung hat Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), die Forderung nach einer rezeptfreien Abgabe von Cannabis in Apotheken erhoben. Dieser Vorstoß kommt nach dem Wegfall der Betäubungsmittelpflicht Anfang April und könnte eine bedeutende Veränderung in der Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis bedeuten. Preis argumentiert, dass Menschen, die Cannabis aus therapeutischen Gründen verwenden möchten, nun möglicherweise ohne ärztliches Rezept darauf zugreifen können sollten.

Preis betont die Wichtigkeit einer verlässlichen Bezugsquelle für medizinisches Cannabis und hebt die Rolle der Apotheken hervor, um Patienten vor dem Zugriff auf "dubiose Quellen" zu schützen. Er unterstreicht auch die Bedeutung der fachlichen Beratung durch Apotheker, um Risiken zu minimieren und eine sachgemäße Anwendung sicherzustellen. Gleichzeitig spricht er sich jedoch deutlich gegen die Abgabe von Genusscannabis aus, sowohl in Apotheken als auch in Cannabis-Social-Clubs.

Preis prognostiziert eine mögliche Zunahme der Nachfrage nach medizinischem Cannabis infolge der Teillegalisierung und erwartet eine Verdopplung der Privatrezepte. Doch diese Forderungen stoßen nicht überall auf Zustimmung. Christiane Neubauer, Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), kritisiert Preises Vorstoß als "sehr gefährlich". Sie betont, dass viele Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, an schwerwiegenden Erkrankungen leiden und finanziell nicht in der Lage wären, ihre Medikamente selbst zu bezahlen. Neubauer stellt außerdem klar, dass eine Selbstmedikation ohne ärztliche Begleitung für diese Patientengruppe absolut unmöglich sei.

Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diese Forderungen reagieren wird und ob eine rezeptfreie Abgabe von medizinischem Cannabis in Apotheken tatsächlich Realität werden könnte. Diese Debatte spiegelt die wachsende Akzeptanz und den Wandel im Umgang mit Cannabis in Deutschland wider, wobei sowohl gesundheitliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Die Forderung von Thomas Preis nach einer rezeptfreien Abgabe von Cannabis in Apotheken wirft wichtige Fragen auf. Während es einen Bedarf an einer sicheren Bezugsquelle für medizinisches Cannabis gibt, dürfen wir nicht die potenziellen Risiken einer Selbstmedikation ohne ärztliche Begleitung ignorieren. Eine ausgewogene Lösung, die den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtert, ohne die Gesundheit der Patienten zu gefährden, ist entscheidend. Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Patienten und den Anforderungen an eine sichere und wirksame Medikamentenversorgung unerlässlich ist.

Entschwärzte Protokolle: Neue Einblicke in Corona-Strategie und Impfdebatte

Die neuesten Enthüllungen aus den bislang geschwärzten Protokollen des Corona-Krisenstabs haben erneut die Debatte über die Pandemie-Strategie in Deutschland angeheizt. Trotz anfänglicher Zurückhaltung der Bundesregierung sind weitere Passagen der Protokolle nun öffentlich zugänglich. Diese enthüllen bemerkenswerte Details über die Diskussionen und Entscheidungsfindungen innerhalb des Krisenstabs, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen in Bezug auf die Gastronomie und die Kommunikation zur Impfpflicht.

Gemäß den neu entschwärzten Abschnitten aus einem Protokoll vom 28. Dezember 2021 war Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ursprünglich dafür eingetreten, dass in Restaurants nur Geimpfte Zutritt haben sollten. Dieser Vorschlag, der aufgrund des höheren Infektionsrisikos in der Gastronomie und der Möglichkeit von 2GPlus-Regelungen diskutiert wurde, verdeutlicht die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus.

Darüber hinaus enthüllten weitere entschwärzte Passagen aus einem Protokoll vom 9. Februar 2022 die Debatte über die Kommunikation zur Impfpflicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) war anwesend, als festgestellt wurde, dass trotz fortgesetzter Anstrengungen die Impfkampagne stagnierte und der Anteil der Impfgegner unverändert blieb. Die Diskussion über eine mögliche Impfpflicht, insbesondere in Bezug auf ältere Menschen, spiegelt die anhaltende Herausforderung wider, die Akzeptanz von Impfungen in der Bevölkerung zu steigern.

Diese neuen Informationen kommen zu einer Zeit, in der Deutschland weiterhin mit hohen Infektionszahlen und einer langsamer als erwarteten Impfkampagne konfrontiert ist. Während die Regierung über Lockerungen diskutiert, bleibt die Frage nach geeigneten Strategien zur Eindämmung der Pandemie und zur Förderung der Impfbereitschaft von zentraler Bedeutung.

Die Veröffentlichung weiterer entschwärzter Passagen aus den Protokollen des Corona-Krisenstabs bietet einen Einblick in die Komplexität der Entscheidungsfindung während der Pandemie. Insbesondere die Diskussionen über Maßnahmen in der Gastronomie und die Kommunikation zur Impfpflicht verdeutlichen die fortwährende Suche nach effektiven Strategien zur Eindämmung des Virus. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen ist es entscheidend, dass die Regierung transparent bleibt und die Öffentlichkeit über ihre Maßnahmen informiert, um das Vertrauen und die Zusammenarbeit in der Bevölkerung zu stärken.

Shop Apotheke lockt Kunden mit 10-Euro-Rabatt für digitale E-Rezepte

Die Online-Apothekenlandschaft erlebt einen neuen Schritt in der Digitalisierung mit der Einführung einer attraktiven Rabattaktion durch Shop Apotheke. In direkter Konkurrenz zu DocMorris bietet der niederländische Versandhändler Kunden einen Anreiz von 10 Euro, um ihr erstes E-Rezept über die Shop Apotheke-App einzulösen.

Die Aktion, die bis Ende August läuft und pro Kunde nur einmalig genutzt werden kann, richtet sich speziell an Nutzer, die das digitale E-Rezeptverfahren kennenlernen und gleichzeitig von einem finanziellen Vorteil profitieren möchten. Die Kunden müssen lediglich den angegebenen Rabattcode bei ihrer Bestellung eingeben, um den Rabatt zu erhalten.

Was diese Aktion von anderen unterscheidet, ist die unmittelbare Anwendung des Rabatts während des Bestellvorgangs. Der 10-Euro-Gutschein wird zuerst auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet, bevor etwaige Restbeträge mit anderen Produkten verrechnet werden.

Prominente Persönlichkeiten wie Günther Jauch und Christian Ulmen unterstützen die Werbekampagne, die auf der Shop Apotheke-Website prominent präsentiert wird. Ein informatives Video erklärt den Kunden das erforderliche CardLink-Verfahren, um E-Rezepte einzulösen, jedoch ohne explizite Erwähnung der Rabattaktion.

Trotzdem bietet diese Aktion eine attraktive Möglichkeit für Kunden, digitale Gesundheitsdienste zu nutzen und gleichzeitig Geld zu sparen.

Die Einführung der 10-Euro-Rabattaktion von Shop Apotheke markiert einen bedeutenden Schritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Diese Aktion ist nicht nur ein cleverer Anreiz für Kunden, die Vorteile des digitalen E-Rezeptverfahrens zu nutzen, sondern auch ein Zeichen für den wachsenden Wettbewerb in der Online-Apothekenbranche. Die unmittelbare Anwendung des Rabatts während des Bestellvorgangs macht das Angebot besonders attraktiv und zeigt das Engagement von Shop Apotheke, seinen Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Eichenprozessionsspinner: Umgang mit einem potenziell gefährlichen Schädling

In zahlreichen öffentlichen Parks und privaten Gärten warnen Schilder vor dem Eichenprozessionsspinner, einem kleinen aber potenziell gefährlichen Insekt in seiner Raupenphase. Die Raupen dieses Schädlings sind mit Brennhaaren ausgestattet, die ein Nesselgift enthalten. Ein Berühren dieser Brennhaare kann zu Hautreizungen, Juckreiz und in seltenen Fällen sogar zu Atemwegs- und Augenreizungen führen. In einigen extremen Fällen können sogar Fieber und Kreislaufreaktionen auftreten.

Um die Entfernung des Eichenprozessionsspinners wird dringend geraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sowohl die Verbraucherzentrale NRW als auch der Verband Wohneigentum NRW raten davon ab, sich selbst um die Bekämpfung zu kümmern. Die Raupen neigen dazu, sich in Gespinsten an einem oder wenigen Orten im Baum zu sammeln. Sollte man in seinem eigenen Garten an einer Eiche diese giftigen Tiere oder ihre Nester entdecken, sind spezifische Maßnahmen zu ergreifen.

Es ist von größter Wichtigkeit, jeglichen direkten Kontakt mit den Raupen oder den Gespinsten zu vermeiden. Sollte ein solcher Kontakt dennoch erfolgen, ist es unerlässlich, sofort zu duschen, die Haare zu waschen und die Kleidung zu wechseln. Des Weiteren empfiehlt es sich, den betroffenen Baum großräumig abzusperren und bei windigem Wetter die Fenster geschlossen zu halten. Sofern der Baum in der Nähe des Wohnhauses steht, sollten die Fenster bis zur Entfernung der Raupen geschlossen bleiben.

Neben den persönlichen Schutzmaßnahmen ist es wichtig, die Nachbarschaft sowie die zuständige Behörde zu informieren. Auch wenn in Deutschland keine Meldepflicht besteht, kann die zuständige Behörde Auskunft darüber geben, ob bereits Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in der Umgebung eingeleitet wurden.

Die Entfernung und Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sollte ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden. Diese Experten passen ihre Methoden dem Entwicklungsstadium der Raupen an und sind entsprechend ausgerüstet. Bei einem starken Befall empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, sich an den Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband zu wenden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Kosten für die Bekämpfung von Hauseigentümern selbst getragen werden müssen. Dennoch sind ein Teil der Lohn- und Anfahrtskosten steuerlich absetzbar, wie der Verband Wohneigentum NRW erläutert.

Die Warnungen vor dem Eichenprozessionsspinner verdeutlichen die potenzielle Gefahr, die von diesem Schädling ausgeht. Es ist unerlässlich, jeglichen direkten Kontakt zu vermeiden und professionelle Hilfe für die Entfernung in Anspruch zu nehmen. Die Empfehlungen der Verbraucherzentrale NRW und des Verbands Wohneigentum NRW bieten wichtige Leitlinien für den Umgang mit diesem Problem.

Krebsbekämpfung: Neue Wege gegen malignes Melanom

Das maligne Melanom, eine Form von Hautkrebs, stellt weiterhin eine bedeutende Gesundheitsbelastung dar, da es für einen Großteil der Todesfälle im Zusammenhang mit Hautkrebs verantwortlich ist. Die Inzidenzraten dieser Erkrankung sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen, was teilweise auf veränderte Freizeitgewohnheiten mit vermehrter UV-Exposition zurückzuführen ist.

Im Kampf gegen dieses aggressive Melanom haben medizinische Fortschritte die Behandlungsmöglichkeiten erweitert. Immuncheckpoint-Inhibitoren und Kinase-Inhibitoren haben das therapeutische Arsenal revolutioniert, indem sie neue Wege zur Bekämpfung dieser Krebsart eröffnet haben. Immuntherapien zielen darauf ab, das körpereigene Immunsystem zu stimulieren, um Tumorzellen gezielt zu zerstören, während Kinase-Inhibitoren spezifische Signalwege blockieren, die für das Tumorwachstum verantwortlich sind.

Die Wahl der Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Stadium der Erkrankung, das Vorhandensein von bestimmten Genmutationen und Begleiterkrankungen. Früherkennung durch regelmäßige Hautuntersuchungen und die Einhaltung der ABCDE-Regel zur Identifizierung verdächtiger Hautveränderungen sind von entscheidender Bedeutung.

Experten betonen die Bedeutung einer individualisierten Behandlung, um die besten Ergebnisse für Patienten zu erzielen. Trotz dieser Fortschritte bleiben Herausforderungen bestehen, einschließlich der Entwicklung von Resistenzmechanismen gegenüber bestimmten Medikamenten und der Notwendigkeit weiterer Forschung, um die Langzeitwirksamkeit und Sicherheit neuer Therapien zu bestimmen.

Die Fortschritte in der Behandlung des malignen Melanoms sind vielversprechend, da sie neue Hoffnung für Patienten bieten, die mit dieser schwerwiegenden Krebserkrankung konfrontiert sind. Die Entwicklung von Immuncheckpoint-Inhibitoren und Kinase-Inhibitoren markiert einen Meilenstein im Kampf gegen Hautkrebs. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, diese Fortschritte in der klinischen Praxis umzusetzen und sicherzustellen, dass Patienten Zugang zu den besten verfügbaren Behandlungsoptionen haben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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