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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trends, Risiken und Potenziale

Ein tiefgehender Blick auf aktuelle Gerichtsentscheidungen, digitale Revolutionen und gesellschaftliche Debatten im Spannungsfeld der Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Erleben Sie die neuesten Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor! Von wegweisenden Gerichtsurteilen zur Cybersicherheit bis zu innovativen Projekten für digitale Betäubungsmittelrezepte. Wir beleuchten Herausforderungen durch Personalengpässe, die Stärkung von Apothekenbindung durch die Apobank und kontroverse Themen wie die Cannabis-Freigabe. Erfahren Sie außerdem, wie die Apothekenlandschaft mit digitalen Herausforderungen, BGH-Urteilen und gesellschaftlichen Kontroversen umgeht. Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Apotheken-Nachrichten!

Cyberabwehr im Gesundheitswesen: Landgerichtsurteil prägt Cyberversicherungen - Warnung für Apotheken und Arztpraxen

Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26. Mai 2023 (Az. 4 O 193/21) hat die Diskussion um Cyberversicherungen und die Bedrohung von Unternehmen durch Cyberangriffe intensiviert. Der Rechtsstreit befasste sich mit einem Unternehmen, das Opfer eines Cyberangriffs wurde, nachdem ein Mitarbeiter unbeabsichtigt Ransomware durch Öffnen eines E-Mail-Anhangs aktiviert hatte.

Das Urteil wirft einen kritischen Blick auf die Rolle des Assekuradeurs, der im Auftrag des Cyberversicherers agierte. Die Darstellung des Assekuradeurs, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit des Unternehmens nicht besonders hoch seien, wurde entscheidend für die Bewertung des Falls. Das Gericht stellte fest, dass die Frage bezüglich der Sicherheitsupdates fahrlässig falsch beantwortet wurde, primär aufgrund der Irreführung durch den Assekuradeur.

Eine kontroverse Debatte entstand um die Bedeutung der veralteten Server des Unternehmens. Das Gericht urteilte, dass die fehlenden Sicherheitsupdates nicht alleinig ursächlich für den erlittenen Schaden waren, da die Ransomware sowohl alte als auch neue Server gleichermaßen betroffen hatte. Dies ermöglichte dem Unternehmen, den Kausalitätsgegenbeweis zu führen und den Cyberversicherer zur Zahlung von etwa 2,9 Millionen Euro zu verurteilen.

Besonders alarmierend ist die Betonung des Urteils auf die Gefahr von Cyberangriffen für Apotheken und Arztpraxen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für Unternehmen im Gesundheitswesen, ihre Cyberabwehr zu stärken. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen und Versicherungsunternehmen dazu zwingen, ihre Policen und Kommunikationsstrategien zu überarbeiten, um den wachsenden Herausforderungen der Cyberkriminalität besser gerecht zu werden.

Digitale Gesundheitsversorgung: Pilotprojekt für E-BtM-Rezept startet in Modellregionen Hamburg und Franken

Im Zuge der bevorstehenden Einführung des E-BtM-Rezepts im Sommer 2025 hat die Bundesregierung ein wegweisendes Pilotprojekt in zwei spezifischen Modellregionen angekündigt. Die Testphase wird in den sogenannten TI-Modellregionen (TIMO) Hamburg und Franken durchgeführt, wie es in dem Referentenentwurf zur „Vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung“ (BtMVV) festgelegt wurde. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, sicherzustellen, dass der Übergang zur elektronischen Verschreibung von Betäubungsmitteln reibungslos verläuft.

Die genauen Details des E-BtM-Rezepts werden derzeit noch finalisiert, wie aus dem Bundesgesundheitsministerium verlautet. Um sicherzustellen, dass alles glatt verläuft, wird in den beiden Modellregionen vorab getestet. Die TI-Modellregionen Hamburg und Franken wurden als Testumgebungen ausgewählt, wobei Einzelheiten und Konzepte für die bevorstehenden Tests noch ausgearbeitet werden.

Die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur-Modellregionen (TIMO) dienen als Kulisse für die Einführung und Erprobung neuer digitaler Anwendungen und Dienste im Versorgungsalltag. Die Gematik, die die Koordination dieser Modellregionen übernimmt, erklärt, dass ein eigens dafür erstelltes Pilotierungskonzept festlegen wird, welche Beteiligten vor Ort für die Erprobung der jeweiligen Anwendung benötigt werden und in welchem Umfang. Die Umsetzung erfolgt durch lokale Projektbüros, die für sämtliche Maßnahmen in den Modellregionen verantwortlich sind.

Die Auswahl der Modellregionen erfolgte im Herbst 2022 durch eine Ausschreibung der Gematik. Die Region "Hamburg und Umland" erhielt als erste den Zuschlag, gefolgt von "Mittel-, Ober- und Unterfranken" als zweiter Region. Letztere umfasst eine vielfältige Palette von Gesundheitseinrichtungen, darunter Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflege- und Nachsorgeeinrichtungen, Krankenhäuser sowie weitere Leistungserbringer wie Rettungsdienste, Betriebsärzte und Gesundheitsämter.

In der Modellregion Franken befindet sich derzeit die Basispilotierung zur Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Kommunikation im Medizinwesen (KIM), des E-Rezepts und des Authenticators (DEMIS/TI-Score). Der Fokus liegt dabei auf der Verbreitung der TI-Anwendungen in der Region sowie der Erprobung neuer Funktionalitäten.

Die Gematik begleitet die Regionen in der Set-up-Phase und der Pilotierung und führt nach Abschluss gemeinsam mit dem IGES-Institut im Auftrag der Gematik eine Wissenschaftliche Evaluation (WEV) durch. Diese soll die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Pilotprojekt umfassend analysieren und bewerten, um Erkenntnisse für die flächendeckende Einführung des E-BtM-Rezepts zu gewinnen.

                                                   

Besorgniserregender Trend: Rückgang der Beschäftigung in deutschen Apotheken setzt sich fort

Im Jahr 2022 verzeichnete das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals einen rückläufigen Trend bei der Beschäftigung in deutschen Apotheken. Laut den offiziellen Daten arbeiteten insgesamt 250.000 Menschen in diesem Sektor, was einem Rückgang von 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Abnahme ist jedoch nicht ausschließlich auf einen strukturellen Abbau zurückzuführen, sondern beinhaltet auch temporäre Mitarbeiter, die während der Pandemie für Test- und Impfzentren eingestellt wurden.

Die Gesamtbeschäftigung im Gesundheitswesen stieg im gleichen Zeitraum um 0,6 Prozent auf sechs Millionen Menschen an. Einzig die Apotheken verzeichneten einen Rückgang, was einen Verlust von 5.000 Arbeitskräften bedeutet. Dieser Trend setzt sich bereits seit zwei Jahren fort, wenn auch in moderatem Maße.

Es ist zu beachten, dass die erfassten Zahlen sämtliche Mitarbeiter in Apotheken einschließen, von pharmazeutischem Personal bis hin zu Reinigungskräften und Fahrern. Ein zusätzlicher Faktor, der die Interpretation beeinflusst, ist die temporäre Einstellung von Personal während der Pandemie, insbesondere für Test- und Impfaktivitäten.

Der Trend der Abnahme zeigt sich auch bei Fachkräften in Apotheken. Die Zahl der Fachkräfte in der Offizin ging von 168.500 im Jahr 2020 auf 167.600 im Jahr 2022 zurück. Obwohl die absolute Abnahme gering ist, markiert sie eine bedeutsame Trendwende, da die Mitarbeiterzahl in Apotheken bisher stetig gestiegen war.

Besonders alarmierend ist der Rückgang der Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA). Nach Jahren des Wachstums sank ihre Zahl im Jahr 2021 von 78.500 auf 77.800 und im Jahr 2022 weiter auf 77.400. Dies ist signifikant, da die PTA als Schlüsselakteure galten, um dem vermeintlichen Apothekermangel entgegenzuwirken.

Die Zahl der Approbierten, also der angestellten Apothekerinnen und Apotheker, wächst hingegen seit Jahren und betrug 2022 insgesamt 42.000.

Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen ist der Anstieg von Teilzeitarbeit in Apotheken. Der Anteil stieg von etwa 30 auf über 40 Prozent in den letzten Jahren, bei PTA sogar auf mehr als 50 Prozent.

Während die Apotheken Personal abbauen, verzeichnete die pharmazeutische Industrie im Jahr 2022 einen Boom. Die Mitarbeiterzahl stieg um 3,6 Prozent auf rund 170.000, was sie zu einem Spitzenreiter in der Branche macht. Diese Zahlen spiegeln die vielschichtigen Entwicklungen im Gesundheitssektor wider und werfen Fragen über die Zukunft der Apothekenbeschäftigung auf.

Apobank stärkt Mitgliederbindung mit exklusiven Sonderkonditionen

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat kürzlich eine neue Initiative für ihre Genossenschaftsmitglieder eingeführt, die darauf abzielt, den Mitgliedern, die Anteile gezeichnet haben, attraktive Sonderkonditionen zu bieten. Diese Sonderkonditionen erstrecken sich auf ausgewählte Produkte und sollen den Mitgliedern unter anderem höhere Zinsen für Festgelder sichern.

Konkret erhalten Mitglieder der Apobank eine Verzinsung von 3 Prozent für Festgelder mit einer Laufzeit von einem Jahr, was einer Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte im Vergleich zu den Standardkonditionen entspricht. Dieser Schritt soll die bereits bestehenden Vorteile der Mitgliedschaft erweitern und den Mitgliedern eine finanzielle Verbesserung bieten.

Darüber hinaus wurde bekanntgegeben, dass Mitglieder nun auch die Möglichkeit haben, fünf Stunden Praxisberatung zum Preis von zwei Stunden zu erhalten. Dieser Service zielt darauf ab, die Mitglieder in ihrem beruflichen Umfeld zu unterstützen und ihre Fachkenntnisse durch gezielte Beratung zu stärken.

Die Apobank, die derzeit etwa 112.000 Mitglieder zählt, überwiegend bestehend aus niedergelassenen Heilberuflern, hebt hervor, dass die Entscheidung für diese Sonderkonditionen nicht nur auf finanziellen Aspekten beruht. Vielmehr betont die Bank den ideellen Wert der Mitgliedschaft, der auf dem genossenschaftlichen Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe" basiert. Dieses Prinzip prägt die Apobank seit ihrer Gründung vor mehr als 120 Jahren, und die Bank sieht ihre Rolle darin, die wirtschaftliche Unterstützung der Heilberufler aktiv zu fördern.

Anteilsscheine der Apobank können bereits ab einem Betrag von 1500 Euro erworben werden, was den Zugang zur Mitgliedschaft erleichtert. Dieser Schritt soll die Gemeinschaft der Genossenschaft weiter stärken und die Mitglieder dazu ermutigen, aktiv am genossenschaftlichen Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe" teilzunehmen.

Es sei darauf hingewiesen, dass auch andere genossenschaftliche Großhändler ähnliche Ansätze verfolgen, jedoch in unterschiedlichem Maße und mit verschiedenen Belohnungsmechanismen. In einigen Fällen richtet sich die Dividende nach dem erzielten Umsatz, wodurch Mitglieder, die aktiv zum Geschäft beitragen, zusätzlich belohnt werden.

Cannabis-Freigabe in Deutschland: Kritik und mögliche Verschiebung des Inkrafttretens

Deutschland steht möglicherweise vor einer Verzögerung der geplanten Freigabe von Cannabis, da Kritik aus verschiedenen politischen Kreisen und Justizministerien der Länder laut geworden ist. Insbesondere die vorgesehene Amnestieregelung, welche selbst rechtskräftige Verfahren nachträglich straffrei stellen soll, stößt auf Widerstand. Die Justizminister warnen vor einer erheblichen Belastung der Gerichte und befürchten, dass tausende Verfahren aufgrund der neuen Regelungen überprüft werden müssten.

Die Justizministerin von Niedersachsen, Kathrin Wahlmann (SPD), hat die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, was zu einer Verschiebung des Inkrafttretens bis etwa Oktober führen könnte. Die vorgeschlagene sechsmonatige Verzögerung wird als notwendig erachtet, um eine übermäßige Belastung der Justiz zu vermeiden.

Neben den juristischen Bedenken gibt es auch politische Opposition gegen die Freigabe von Cannabis. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um das Gesetz zu verzögern oder zu blockieren. Er betonte, dass Bayern das Gesetz extrem restriktiv anwenden werde.

Ein weiterer Aspekt der Kontroverse betrifft die geplante zweite Säule der Legalisierung, nämlich Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften. Diese Projekte stehen vorerst in der Warteschleife, da die Umsetzung bis zum 1. April als nicht realisierbar erscheint.

Trotz der Kritik und politischen Widerstände hat der Bundestag bereits eine kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Der Fokus liegt nun auf dem Bundesrat, der möglicherweise das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt. Grüne und FDP hatten laut Informationen vor der Abstimmung im Bundestag eine spätere Inkraftsetzung befürwortet. Dieser Vorschlag wurde jedoch vor allem durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) abgelehnt, der auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes drängt.

Franz Knieps: Ein Rückblick auf eine Ära in der deutschen Gesundheitspolitik

Franz Knieps, eine herausragende Persönlichkeit in der deutschen Gesundheitspolitik, verabschiedet sich mit Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand. Mit einer beeindruckenden Karriere, die sowohl seine Rolle als Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch seine Tätigkeit als Vorstand des BKK-Dachverbands umfasst, hat Knieps über Jahrzehnte die Entwicklung und Umsetzung bedeutender Gesundheitsreformen maßgeblich beeinflusst.

Geboren 1956, begann Knieps seine berufliche Laufbahn nach dem Jurastudium an der Universität Bonn. Der Wechsel zum AOK-Bundesverband im Jahr 1986 markierte den Anfang einer langen und einflussreichen Karriere im Gesundheitswesen. Bereits ein Jahr später wurde er in das von Norbert Blüm geführte Sozialministerium abgeordnet, wo er wesentlich an der Ausarbeitung des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) beteiligt war. Das GRG brachte erstmals umfassende Veränderungen im Arzneimittelbereich mit sich, darunter Zuzahlungen, Festbeträge und Erstattungsausschlüsse.

Knieps' Engagement erstreckte sich über verschiedene Positionen, einschließlich seiner Rolle als Leiter der Abteilung "Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung" im BMG, wo er unter Ulla Schmidt die Apothekenreform von 2003 wesentlich mitgestaltete. Nach seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand durch Philipp Rösler im Jahr 2009, wechselte Knieps die Seiten und wurde Politikberater. Die Gründung der WMP Healthcare im Jahr 2012 zusammen mit Ulrich Tilly führte zur Entstehung einer einflussreichen Lobbyagentur, der WMP Eurocom.

Seit der Gründung des BKK Dachverbands im Juli 2013 hat Knieps diesen erfolgreich geleitet, in Zusammenarbeit mit Anne-Kathrin Klemm ab Anfang 2014. Ludger Hamers, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrats, würdigte Knieps' Beitrag und Führung des BKK Dachverbands mit politischem Gespür und Sachverstand. Hamers betonte die Zukunftsausrichtung und Erfolge, die Knieps für die Betriebskrankenkassen erreicht hat. Knieps wird dem Verband bis zum Sommer 2025 erhalten bleiben, was ihm weiterhin Einflussmöglichkeiten auf die bevorstehenden Reformen des SPD-Gesundheitsministers Karl Lauterbach verschafft.

Die langjährige Verbundenheit von Franz Knieps mit der SPD und sein fortwährendes Einflussnetzwerk innerhalb der Partei unterstreichen seine politische Relevanz. Seine anhaltenden Verbindungen zum BMG und die enge Zusammenarbeit mit SPD-Mann Boris Velter, der derzeit die Leitungsabteilung leitet, ermöglichen es Knieps, auch weiterhin aktiv an den Gesundheitsreformen mitzuwirken und seinen Beitrag zu leisten.

Akuter Fachkräftemangel in Apotheken: Pharmazieingenieur:innen im Ruhestand hinterlassen spürbare Lücken

In der Apotheke von Gesine Walter in Brandenburg zeigt sich ein alarmierendes Muster im Gesundheitssektor, insbesondere mit Blick auf die voranschreitende Pensionierung der Pharmazieingenieur:innen. Die Auswirkungen sind bereits spürbar, da die Suche nach neuem pharmazeutischem Personal nahezu unmöglich erscheint. Seit dem Ruhestand einer Mitarbeiterin zu Jahresbeginn investiert Walter in kostspielige Vertretungsapotheker, da die einzige verfügbare Vertretung, eine Pharmazieingenieurin, nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Situation wird durch regulatorische Einschränkungen verschärft, die in der Apothekenbetriebsordnung verankert sind. Demnach dürfen nur in der ehemaligen DDR ausgebildete Fachkräfte die Inhaber:innen vertreten, wenn sie zuvor mindestens ein halbes Jahr in der Apotheke tätig waren. Zugleich ist die Vertretung durch Pharmazieingenieure für Apothekenleiter auf insgesamt vier Wochen pro Jahr begrenzt.

Die Zahl der Pharmazieingenieur:innen und Apothekerassistent:innen mit Vertretungsberechtigung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Laut Abda-Zahlen waren im vergangenen Jahr nur noch 4140 Angestellte beider Berufsgruppen in Apotheken tätig, im Jahr 2010 waren es noch 7701. In Gesisne Walters Apotheke bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, da sie nun mit einer PTA und einer PKA allein dasteht, beide zudem in Teilzeit arbeiten.

Die Suche nach qualifiziertem Personal gestaltet sich schwierig, da bisherige Bewerbungen nicht den Anforderungen entsprachen und zugleich Approbierte vermehrt die Industrie präferieren. Um den akuten Personalmangel zu überbrücken, greift Walter auf teure Vertretungsapotheker zurück, die sie mit 65 Euro oder mehr pro Stunde vergütet. Zusätzlich trägt sie die Kosten für Unterkunft und Verzehrgutscheine. Trotz der hohen finanziellen Belastung sieht Walter derzeit keine Alternativen, da sie dringend Entlastung benötigt.

Die Personalknappheit zwingt Walter zu weiteren Maßnahmen, darunter die Kürzung der Öffnungszeiten. Die Apotheke bleibt nun samstags geschlossen, und mittwochs schließt sie früher. Obwohl Gesine Walter die Apotheke bereits fast 30 Jahre leitet, muss eine geplante Jubiläumsparty aufgrund des Personalmangels abgesagt werden. Die Situation ist derart prekär, dass Walter befürchtet, ein falsches Wort könne zu Kündigungen führen, da die Angestellten aufgrund des Mangels an qualifizierten Fachkräften wählerisch sein können und sich den Arbeitsplatz aussuchen können.

Digitale Herausforderungen im Gesundheitswesen: ARZ Haan reagiert mit Serveraustausch auf E-Rezept-Ansturm

Aufgrund der rasant gestiegenen E-Rezept-Anfragen und den damit verbundenen massiven Datenmengen sieht sich das Rechenzentrum ARZ Haan gezwungen, einen Serveraustausch vorzunehmen. Die erhöhten Anforderungen an die Serverinfrastruktur seit der Einführung des E-Rezepts Anfang Januar haben unvorhergesehene Herausforderungen für die Systeme aller Anbieter mit sich gebracht, wie Klaus Henkel, Geschäftsführer des ARZ Haan und Vorstand des Bundesverbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ), erklärt.

Störungen zwischen Apotheken und Rechenzentren sowie zwischen Rechenzentren und Kostenträgern sind die direkten Folgen dieser gesteigerten Anfragen. Ein konkretes Beispiel für die Überlastung des Systems ist eine digitale Verordnung einer Apotheke, die allein 250.000 Anfragen auslöste. Einige Warenwirtschaftssysteme senden jede Stunde Anfragen für E-Rezepte, und bei ausbleibender Bestätigung erfolgt die Anfrage erneut. Diese Situation kann von den empfangenden Systemen als Art "Hackerangriff" interpretiert werden, was im schlimmsten Fall zu Blockaden führt.

Um dieser Problematik zu begegnen, plant das ARZ Haan einen Serveraustausch um 14 Uhr, obwohl dies eigentlich für das Wochenende geplant war. Der damit verbundene Ausfall könnte bis zu einer Stunde dauern, wird jedoch erwartet, die Leistungsfähigkeit des Servers deutlich zu verbessern. Henkel betont, dass die enorme Datenmenge nicht das einzige Problem ist; auch die Glasfasertechnologie bricht gelegentlich zusammen, was zu weiteren Störungen führt. Als vorübergehende Lösung wird auf Funksteuerung umgeschaltet, allerdings handelt es sich dabei nur um eine Notlösung.

Die Schwierigkeiten betreffen nicht ausschließlich das ARZ Haan, sondern haben Auswirkungen auf sämtliche Rechenzentren und Anbieter von Warenwirtschaftssystemen. Angesichts dieser gemeinsamen Herausforderungen fordert Henkel eine koordinierte Lösung und plant eine Krisensitzung für die kommende Woche, um das Problem sektorübergreifend zu erörtern. Trotz der aktuellen Einschränkungen versichert er, dass die Sicherheit der E-Rezepte gewährleistet ist, da jeder Datensatz für 100 Tage nachvollziehbar bleibt.

                                                                                               

Superchat und WhatsApp in Apotheken: Zwischen Vorteilen und rechtlichen Grauzonen

Die geplante Integration von Superchat durch Gehe/AHD in Zusammenarbeit mit WhatsApp für Apotheken stößt auf geteilte Meinungen. Während der Großhändler exklusive Vorteile und eine effizientere Kommunikation in Aussicht stellt, bleibt die Nutzung von WhatsApp für den Arzneimittelhandel nach wie vor unklar. Meta, das Unternehmen hinter WhatsApp, betont, dass der Verkauf von Pharmazeutika auf der Plattform untersagt ist. Diese Grauzone wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit auf.

Superchat, mit seinen DSGVO-konformen Lösungen, konnte bereits über 1000 Apotheken für sich gewinnen. Die Plattform ermöglicht nicht nur die Einbindung von WhatsApp, sondern auch von anderen relevanten Kanälen wie Facebook, Instagram, Google Business und mehr. Die Kooperation wird als Schritt in Richtung einer vernetzten Gesundheitswelt gepriesen, mit weiteren smarten Lösungen in Aussicht.

Trotz der Beliebtheit von WhatsApp, besonders auch bei älteren Nutzern, bleibt die Unsicherheit über die Nutzung für den Arzneimittelhandel bestehen. Die Apotheken dürfen zwar bestimmte Funktionen nutzen, aber der Verkauf von Pharmazeutika bleibt ausgeschlossen. Die Branche wird gespannt beobachten, wie sich diese Zusammenarbeit entwickelt und ob weitere Klärungen in Bezug auf die Nutzung von WhatsApp im Apothekenkontext erfolgen.

BGH-Urteil zu Skonto: Finanzielle Belastung bedroht Existenz von Apotheken

Im Zuge eines bahnbrechenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Februar sieht sich die Apothekenbranche mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Der BGH erklärte Skonti für rezeptpflichtige Medikamente als unzulässig, sofern der gewährte Nachlass die 3,15-prozentige Spanne überschreitet. Diese Entscheidung hat tiefgreifende Konsequenzen, da sie den letzten verbleibenden Einkaufsvorteil für Apotheken zunichtemacht. Schätzungen der Treuhand Hannover zufolge könnte dies im Durchschnitt jede Apotheke etwa 50 Cent pro Packung kosten.

Die genaue Umsetzung seitens Großhändlern und Herstellern bleibt abzuwarten, da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch während der Verhandlungen, dass rechtlich kein Spielraum für Interpretationen besteht.

Branchenexperten haben bereits begonnen, die potenziellen Auswirkungen auf den Markt zu analysieren. Der Verlust dieses Margeanteils könnte Apotheken in wirtschaftliche Schieflage bringen, was die Frage aufwirft, wie die Branche und ihre Lieferanten auf diese neue Herausforderung reagieren können.

In Anbetracht der finanziellen Belastung, die durch das Urteil entsteht, droht vielen Apotheken eine existenzielle Bedrohung. Die Entscheidung des BGH, Skonti einzuschränken, beraubt die Apotheken des letzten verbliebenen Spielraums bei den Einkaufskosten. Die Schätzungen der Treuhand Hannover verdeutlichen die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Branche.

Während die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, wird bereits über mögliche Reaktionen seitens Großhändlern und Herstellern spekuliert. Der Vorsitzende Richter betonte die Unumstößlichkeit der rechtlichen Lage, und somit bleibt abzuwarten, wie die Branche mit dieser einschneidenden Veränderung umgehen wird.

Experten analysieren nun, wie die Apotheken und ihre Zulieferer auf diese neue Herausforderung reagieren können. Die potenzielle wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken erfordert strategische Überlegungen, um die Auswirkungen auf den Markt zu minimieren. Die Branche steht vor einer entscheidenden Phase, in der Anpassungen und Innovationen vonnöten sein könnten, um die existenzielle Bedrohung in den Griff zu bekommen.

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Rassistischer Vorfall in Apotheke von Graz: Kopftuchtragende Pharmaziestudentin konfrontiert mit Diskriminierung

In der steirischen Stadt Graz hat eine lokale Apotheke für Schlagzeilen gesorgt, nachdem eine Pharmaziestudentin, die sich mit einem Foto ihres Kopftuchs beworben hatte, mit beleidigenden Kommentaren konfrontiert wurde. Die Bewerberin, die sich um eine Position als pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte bewarb, erhielt eine Antwort, die sie als "Schleiereule" titulierte. Der Vorfall führte zu einem öffentlichen Aufschrei gegen Alltagsrassismus.

Die betroffene Studentin, die bereits zuvor diskriminierende Fragen von Arbeitgebern aufgrund ihres Kopftuchs erlebt hatte, betonte, dass sie bewusst ein Foto mit Kopftuch in ihrem Lebenslauf einsetzte, um sich authentisch zu präsentieren. Trotz des Vorfalls zeigte sie Entschlossenheit und beabsichtigt weiterhin, sich um Positionen in Apotheken zu bewerben.

Die abwertende E-Mail stammte offenbar vom Ehemann der Apothekeninhaberin. Nachdem er die Bewerberin kontaktierte und eine Entschuldigung anbot, lehnte diese die Geste als wenig aufrichtig ab. Die Studentin fordert nicht nur eine ehrliche Entschuldigung, sondern auch Konsequenzen für die Apothekeninhaberin, die gleichzeitig als Vorsitzende in der steirischen Aspiranten-Prüfungskommission tätig war. Bedenken werden laut, dass jemand mit solchen Einstellungen Einfluss auf die Zukunft junger Menschen haben könnte.

Die Apothekeninhaberin erklärte, von ihrem Amt in der Prüfungskommission zurückgetreten zu sein und bedauerte den Vorfall. Sie betonte, dass die beleidigende E-Mail versehentlich an die Bewerberin gesendet wurde und dass dies nicht ihrer üblichen Art entspreche. Lokale Medien berichteten jedoch, dass die Apothekerin aufgrund des Vorfalls massive Drohungen erhielt. Die Bedrohungen waren derart ernst, dass sie gezwungen war, Polizeischutz für einen bevorstehenden Notdienst zu beantragen.

E-Rezept und Reformpläne: Dialog in der Apotheke enthüllt Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Maria Klein-Schmeink, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, besuchte kürzlich die Jahreszeiten-Apotheke in Münster, die von Jan Harbecke geleitet wird – ein junger Inhaber, der gleichzeitig im Vorstand des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) tätig ist. In einem Gespräch wurden diverse Herausforderungen im Gesundheitswesen erörtert, darunter die Probleme des E-Rezepts, Retaxationen, Auswirkungen von Reformplänen und das jüngste Urteil zu Skonti.

Während des Besuchs wurden unmittelbare Schwierigkeiten des E-Rezepts sichtbar, als die Telematikinfrastruktur (TI) vorübergehend ausfiel und Patienten mit E-Rezept nicht versorgt werden konnten. Harbecke betonte die grundsätzliche Offenheit für das E-Rezept, wies jedoch auf die Notwendigkeit von Technik-Redundanz hin, um Ausfälle zu verhindern. Klein-Schmeink zeigte Verständnis für diese Perspektive.

Als ehemaliges Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages und Expertin im Gesundheitsbereich stellte Klein-Schmeink gezielte Fragen zu Umsetzungsschwierigkeiten des E-Rezepts, Lieferengpässen und der umstrittenen Retaxbremse. Harbecke äußerte Skepsis bezüglich der Retaxbremse, da trotz formaler Fehler im Fachdienst der Gematik E-Rezepte weiterhin akzeptiert werden können. Dies erschien Klein-Schmeink unverständlich angesichts der alltäglichen Erfahrung, dass korrekte Ausfüllung Voraussetzung für das Abschicken von Online-Formularen ist.

Harbecke warnte vor den vielfältigen Herausforderungen durch geplante Reformen, ein aktuelles BGH-Urteil, Inflation, Kostensteigerungen und Tariflohnentwicklungen. Dies könne eine "toxische Mischung" für viele lokale Apotheken und die Arzneimittelversorgung der Bürger darstellen. Die Umsetzung von Lauterbachs Eckpunktepapier könnte zu Liquiditätsproblemen führen, was wiederum die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln gefährden könnte.

Harbecke unterstrich die Dringlichkeit einer Honorarerhöhung für Apothekeninhaber, da einige bereits weniger verdienen als ihre Angestellten. Klein-Schmeink stimmte zu, dass eine Veränderung der Vergütungsstruktur erforderlich sei, betonte jedoch, dass Apotheken ohne Approbierte nicht zielführend wären, da dies zu Einschränkungen bei Impfungen, Rezepturen und umfassenden Medikationsberatungen führen würde. Obwohl konkrete Versprechen ausblieben, versicherte Klein-Schmeink, die besprochenen Themen mitzunehmen, da eine wohnortnahe, qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung in einer alternden Gesellschaft gewährleistet sein müsse.

           

Digitalgesetz und E-Rezepte: CompuGroup Medicals Clickdoc auf dem Prüfstand

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wirft das Digitalgesetz (DigiG) aktuell seine Schatten voraus. Insbesondere die Übermittlung von E-Rezepten und Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen steht im Fokus regulatorischer Anpassungen. Bisherige Wege, wie die Nutzung der Gematik-App oder das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), geraten dabei in den Hintergrund, da Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) vermehrt alternative Methoden verfolgen, um E-Rezepte direkt an Patienten-Apps zu senden.

In diesem Kontext sah sich das Unternehmen Zollsoft bereits dazu gezwungen, seine Übermittlungs- und Einlösefunktion in der Arzt-direkt-App einzustellen. Ein zentrales Problem hierbei war der Angriff auf die freie Apothekenwahl. Wie steht es nun um die Lösung von CompuGroup Medical (CGM), einem etablierten Softwareanbieter mit PVS und Clickdoc?

CGM ermöglicht es Praxen, die ihre Software nutzen, E-Rezepte direkt über Clickdoc an die Patienten zu übermitteln. Das Unternehmen betont dabei die Rechtsgültigkeit ihrer Lösung, insbesondere in Bezug auf die Wahlfreiheit der Apotheke durch die Patienten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im DigiG klare Vorgaben gemacht: Die Übermittlung von Zugangsdaten zum E-Rezept außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) ist nur unter spezifischen Bedingungen zulässig, vor allem wenn sämtliche Apotheken auf den Plattformen gelistet sind.

Angesichts von Hinweisen, dass einige Angebote auf dem Markt nicht den geplanten gesetzlichen Regelungen des DigiG entsprechen, monierte das BMG in einem Schreiben vom 26. Januar. Dies führte dazu, dass Zollsoft seine Dienste einstellen musste. CGM hingegen bleibt optimistisch und betont, dass ihr Clickdoc E-Rezept sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entspricht und die freie Apothekenwahl nicht einschränkt.

Die Funktionsweise von Clickdoc unterscheidet sich von Arzt-direkt: Der Token wird aus der Praxissoftware versendet, und die Patienten erhalten einen verschlüsselten Zugriffslink per SMS oder E-Mail. Nach einer erfolgreichen Sicherheitsabfrage können sie auf den Token zugreifen. Dieser kann sowohl in örtlichen Apotheken eingelöst als auch direkt online übermittelt und per Botendienst zur Lieferung bestellt werden. CGM betont, dass für das Auslesen des Tokens eine Anbindung der Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) notwendig ist, und versichert, dass der Verordnungsdatensatz die TI nicht verlässt, was den Vorgaben des DigiG entspricht.

Das BMG konkretisiert im Rahmen des DigiG die Vorgaben für die Übermittlung von elektronischen Verordnungen außerhalb der TI. Laut § 360 Abs. 16 Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Nutzung der TI für die elektronische Übermittlung von E-Rezepten und Zugangstoken verpflichtend, es sei denn, es liegen die Ausnahmen nach § 360 Absatz 16 SGB V-neu vor. Das DigiG erweitert und konkretisiert somit den bisherigen Übertragungsweg in Apps, indem es die Bereitstellung von informationstechnischen Systemen untersagt, die die Übermittlung außerhalb der TI ermöglichen. Ausnahmen sind jedoch möglich, sofern der Stand der Technik und das Sicherheitsniveau "Substantiell" eingehalten werden, ohne dabei Apotheken zu bevorzugen.

Zahnärztemangel auf dem Land: Kontroverse um Zulassungsbeschränkungen entfacht Debatte über Lösungsstrategien

In einem jüngsten Vorstoß zur Bewältigung des drohenden Zahnärztemangels in ländlichen Regionen schlägt die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), eine Prüfung von Zulassungsbeschränkungen für die Niederlassung von Zahnärzten vor. Die Ministerin argumentiert, dass die derzeitige Situation in einigen Landkreisen bereits zu einer Unterversorgung geführt habe und dass durch gezielte Beschränkungen Zahnärzte vermehrt in stark nachgefragte Regionen gelenkt werden könnten. Eine Bundesratsinitiative wird in Erwägung gezogen, diesbezüglich das Gespräch mit Ressortkollegen zu suchen.

Die Reaktion seitens der Zahnärztevertreter, insbesondere des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, ist jedoch ablehnend. Die Niederlassungsfreiheit für Zahnärzte wurde bereits 2007 eingeführt, und eine mögliche Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen wird von ihnen als kontraproduktiv betrachtet. Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Christian Öttl, bezeichnete solche Beschränkungen als "Super-GAU für die Versorgung" und betonte, dass die Bereitschaft zur Niederlassung ohnehin bereits rückläufig sei.

Die Zahnärztevertreter schlagen stattdessen vor, sich auf alternative Maßnahmen zu konzentrieren, um dem Zahnärztemangel zu begegnen. Hierzu gehören eine Erhöhung der Studienplätze für Zahnmedizin, die Einführung einer Quote für Landzahnärzte sowie die Schaffung attraktiverer Rahmenbedingungen für die Niederlassung. Sie argumentieren, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit die bestehenden Probleme nicht lösen, sondern möglicherweise sogar verschärfen würde.

In diesem Zusammenhang hat auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Kritik an der Landesregierung geäußert, ihr vorwerfend, zu wenig gegen das bereits existierende "Praxissterben" zu unternehmen. Schon jetzt seien viele Zahnärzte nicht in der Lage, neue Patienten aufzunehmen oder zeitnah Termine zu vergeben, und die Situation werde sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen, da mehr als die Hälfte der Zahnärzte im Land 55 Jahre oder älter sind.

                                                                                                               

Kommentar:

Die Entscheidung des Landgerichts Tübingen in Sachen Cyberversicherung setzt klare Maßstäbe für die Branche. Der Fall betont die Relevanz transparenter Kommunikation zwischen Versicherern und Versicherten. Die Bewertung von fehlenden Sicherheitsupdates als nicht alleinige Ursache unterstreicht die Komplexität der Cyberbedrohungen. Unternehmen, besonders im Gesundheitswesen, sollten dies als Weckruf verstehen, ihre Cyberabwehr zu stärken und sich kontinuierlich an die sich wandelnde Bedrohungslandschaft anzupassen. Das Urteil ist nicht nur ein Richtungsweiser für die Cyberversicherungsbranche, sondern auch eine Aufforderung zur proaktiven Sicherung digitaler Infrastrukturen in allen Wirtschaftsbereichen.

Die geplante Einführung des E-BtM-Rezepts im Sommer 2025 wird durch ein bedacht angelegtes Pilotprojekt in den Modellregionen Hamburg und Franken vorbereitet. Der Fokus liegt darauf, einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Betäubungsmittelverschreibung zu gewährleisten. Die genauen Details des E-BtM-Rezepts werden derzeit finalisiert, während in den Modellregionen vorab Tests durchgeführt werden. Die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur-Modellregionen dienen als Testumgebungen für digitale Gesundheitsanwendungen. Die Gematik koordiniert das Projekt und plant, durch ein Pilotierungskonzept die benötigten Ressourcen und Abläufe zu definieren. Die Auswahl der Modellregionen erfolgte durch eine Ausschreibung, wobei Hamburg und Franken den Zuschlag erhielten. Die laufende Basispilotierung in Franken umfasst die Erprobung verschiedener digitaler Gesundheitsanwendungen. Die Gematik begleitet die Regionen während der Testphase und plant eine wissenschaftliche Evaluation durch das IGES-Institut, um Erkenntnisse für die flächendeckende Einführung zu gewinnen.

Die jüngsten Statistiken des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen besorgniserregenden Rückgang der Beschäftigung in deutschen Apotheken hin. Mit einem Rückgang von 2 Prozent im Jahr 2022 setzt sich dieser Trend bereits seit zwei Jahren fort. Dieser Rückgang ist nicht nur auf strukturelle Veränderungen zurückzuführen, sondern auch auf temporäre Anstellungen während der Pandemie. Besonders alarmierend ist der rückläufige Trend bei den Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA). Während die Apotheken Personal abbauen, verzeichnet die pharmazeutische Industrie einen Boom. Diese Zahlen werfen wichtige Fragen zur Zukunft der Apothekenbeschäftigung und zur sich wandelnden Dynamik im Gesundheitssektor auf.

Die Apobank setzt mit ihren Sonderkonditionen für Genossenschaftsmitglieder ein klares Zeichen für die Wertschätzung ihrer Gemeinschaft. Die erhöhten Zinsen für Festgelder und das Angebot von Praxisberatung unterstreichen nicht nur den finanziellen, sondern auch den ideellen Wert der Mitgliedschaft. Dieser Schritt dürfte nicht nur die Bindung der bestehenden 112.000 Mitglieder stärken, sondern auch potenzielle Neumitglieder ansprechen, die von den zusätzlichen Vorteilen profitieren können. Es zeigt, dass die Apobank nicht nur auf wirtschaftliche Interessen setzt, sondern sich aktiv für die Förderung und Unterstützung der Heilberufler engagiert.

Franz Knieps hinterlässt eine beeindruckende Spur in der deutschen Gesundheitspolitik. Sein Rückzug in den Ruhestand markiert das Ende einer Ära, in der er maßgeblich an bedeutenden Gesundheitsreformen beteiligt war. Sein politisches Gespür und seine Fachkenntnisse haben den BKK Dachverband geprägt und die Betriebskrankenkassen vorangebracht. Sein Einfluss wird auch nach seinem Ausscheiden weiterhin spürbar sein, und seine langjährige Verbindung zur SPD sowie sein Netzwerk im Gesundheitsministerium werden ihm auch künftig eine wichtige Rolle in der politischen Landschaft sichern.

Die aktuelle Personalnot in Apotheken, besonders bedingt durch das Ausscheiden erfahrener Pharmazieingenieur:innen, verdeutlicht die drängende Herausforderung im Gesundheitssektor. Die Suche nach qualifiziertem Ersatz gestaltet sich schwierig, was zu finanziellen Belastungen für Apothekeninhaber wie Gesine Walter führt. Die regulatorischen Einschränkungen in der Apothekenbetriebsordnung verschärfen die Lage weiter. Es bedarf dringender Maßnahmen und Investitionen in die Ausbildung und Rekrutierung von Fachpersonal, um die Versorgungssicherheit in Apotheken langfristig zu gewährleisten.

Die aktuellen Serverprobleme im Zusammenhang mit E-Rezepten zeigen deutlich die unerwarteten Herausforderungen, die mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen einhergehen. Der Serveraustausch des ARZ Haan ist ein notwendiger Schritt, um der explosionsartigen Zunahme von Datenanfragen gerecht zu werden. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit einer branchenweiten Koordination und Lösungsfindung, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. In einer Zeit, in der die digitale Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollten solche Zwischenfälle als Katalysator für eine verstärkte Zusammenarbeit dienen, um die Infrastruktur entsprechend anzupassen.

Die Integration von Superchat durch Gehe/AHD in Zusammenarbeit mit WhatsApp bietet Apotheken die Chance auf effizientere Kommunikation und Marketing-Potenziale. Trotz der Vorteile bleibt die Nutzung von WhatsApp im Arzneimittelhandel unklar, da Meta dies weiterhin untersagt. Die Kooperation markiert einen Schritt in Richtung digitaler Innovation, wirft jedoch Fragen zur rechtlichen Stabilität auf. Die Branche wird auf weitere Entwicklungen und mögliche Klärungen gespannt blicken.

Das jüngste BGH-Urteil, das Skonti für rezeptpflichtige Medikamente einschränkt, stellt eine erhebliche finanzielle Bedrohung für Apotheken dar. Der Verlust des letzten verbleibenden Einkaufsvorteils könnte viele Apotheken in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Während die genauen Auswirkungen und die Reaktionen der Branche noch abzuwarten sind, steht die Apothekenbranche vor der Herausforderung, sich strategisch neu auszurichten, um mögliche wirtschaftliche Schieflagen zu bewältigen. Eine entscheidende Phase erfordert innovative Lösungen, um die existenzielle Bedrohung zu minimieren.

Die jüngsten rassistischen Äußerungen gegenüber einer kopftuchtragenden Pharmaziestudentin in Graz sind inakzeptabel. Solche Vorurteile haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Studentin ihre Authentizität bewahrt und weiterhin nach beruflichen Chancen strebt. Die Forderung nach einer aufrichtigen Entschuldigung und Konsequenzen für die Verantwortlichen ist berechtigt. Rassismus darf nicht toleriert werden, weder in privaten E-Mails noch in beruflichen Positionen. Solidarität und Respekt sind unerlässlich, während wir uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen.

Der Besuch von Maria Klein-Schmeink in der Jahreszeiten-Apotheke offenbart aktuelle Schwierigkeiten beim E-Rezept, insbesondere während Ausfällen der Telematikinfrastruktur. Jan Harbecke betont die Notwendigkeit von Technik-Redundanz. Die Diskussion um Retaxationen und die potenzielle Umsetzung von Lauterbachs Reformplänen verdeutlicht die Bedrohungen für lokale Apotheken. Eine dringende Honorarerhöhung wird als unumgänglich betrachtet, wobei Klein-Schmeink die Wichtigkeit einer strukturellen Veränderung unterstreicht, ohne den Ausschluss von Apotheken ohne Approbierte zu vernachlässigen. Ein prägender Dialog über die Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung in einer älter werdenden Gesellschaft.

Das Zusammenspiel zwischen Digitalgesetz und E-Rezepten wirft weiterhin Fragen auf. Während einige Anbieter aufgrund von Regelverstößen zurückstecken mussten, betont CompuGroup Medical die Rechtsgültigkeit seiner Lösung Clickdoc. Die Debatte um die freie Apothekenwahl und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bleibt im Fokus – eine Herausforderung für die Branche, die auf eine klare und einheitliche Richtlinie seitens der Gesundheitsbehörden hofft. Die Überlegungen von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne, Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte in ländlichen Regionen einzuführen, um dem drohenden Mangel entgegenzuwirken, stoßen auf vehementen Widerstand seitens der Zahnärztevertreter. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte argumentiert, dass dies die Niederlassungsbereitschaft weiter hemmen würde. Stattdessen plädieren sie für alternative Maßnahmen wie mehr Studienplätze, eine Landzahnarztquote und verbesserte Rahmenbedingungen, um dem bestehenden Versorgungsproblem effektiv zu begegnen. Eine ausgewogene und langfristige Strategie scheint hier essenziell, um den Bedarf an zahnärztlicher Versorgung nachhaltig zu sichern.

Möge die gemeinsame Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit dazu beitragen, die vorliegenden Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen und eine zukunftsorientierte, patientenzentrierte Versorgung zu gestalten. Nur durch koordinierte Maßnahmen können wir eine resilientere und effektivere Gesundheitsinfrastruktur schaffen, die den stetig wachsenden Anforderungen unserer Gesellschaft gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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