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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Trends, Forschung und Debatten in Apotheken

Von Gefahren für die Demokratie bis zu innovativen Wendepunkten: Ein umfassender Einblick in aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und wegweisende Trends im deutschen Gesundheitssektor

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die neueste Ausgabe der Apotheken-Nachrichten! Erfahren Sie mehr über die aktuellen Herausforderungen deutscher Apotheken, von der Gefahr gefälschter Rezepte bis zu kontroversen Debatten über Milliardenüberschüsse im Gesundheitswesen. Zudem beleuchten wir die spannende Entwicklung des CardLink-Verfahrens für E-Rezepte und eine wegweisende Studie zu Weizenproteinen und Multipler Sklerose. Ein Blick hinter die Kulissen von Ministerbesuchen und Rechtsstreitigkeiten rundet diese fesselnde Ausgabe ab. Bleiben Sie informiert!

Gefahren für die Demokratie: Warum die AfD keine Alternative für Deutschland ist

In einer Zeit, in der die Demokratie auf dem Prüfstand steht, wird die Frage nach politischer Verantwortung und dem Schutz demokratischer Werte immer drängender. Besonders in Deutschland hat sich eine politische Kraft in den Fokus gerückt, die alarmierende Schlagzeilen produziert: Die Alternative für Deutschland (AfD). Die Partei, die sich selbst als Alternative positioniert, wird von vielen kritischen Stimmen als Gefahr für die Demokratie eingestuft.

Die Warnungen vor den Gefahren, die mit einer Unterstützung der AfD einhergehen, werden lauter. Intelligente Menschen, die einen tiefgreifenden Blick auf die politische Landschaft werfen, gelangen zu einem einhelligen Urteil: AfD-Wählen ist gefährlich für die Demokratie.

Es ist eine überzeugende Argumentation, die darauf basiert, dass die AfD keine Alternative für Deutschland darstellt, weder im gesamtgesellschaftlichen Kontext noch speziell für die Gesundheitsbranche. Die Erinnerung an die deutsche Vergangenheit, die von totalitären Ideologien geprägt war, sollte als Mahnung dienen, sich vor den Gefahren durch die AfD zu schützen. Ein einfacher Weg, dies zu tun, besteht darin, die Partei nicht zu wählen.

Die aktuelle politische Lage wird durch Umfragen geprägt, die der AfD hohe Prozentzahlen zuschreiben. Dies löst bei politischen Beobachtern und besorgten Bürgern gleichermaßen Entsetzen aus. Insbesondere die jüngsten Deportationspläne der AfD, die als Angriff auf die Grundwerte einer offenen Gesellschaft interpretiert werden, mobilisieren Menschen bundesweit zu Demonstrationen.

Das Phänomen der AfD erfordert eine kritische Auseinandersetzung, denn Ignoranz gegenüber ihren Ideen könnte Deutschland massiv schaden. Die Frage, wer außer der AfD ein Interesse an solch einem Szenario haben könnte, drängt sich auf.

Es ist von entscheidender Bedeutung, Augen und Ohren nicht vor den Entwicklungen zu verschließen. Die Bürgerinnen und Bürger sind gefordert, sich aktiv mit den politischen Strömungen auseinanderzusetzen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein bewusstes Nichtwählen könnte sich als wirksames Mittel erweisen, um der Gefahr durch die AfD zu begegnen.

In einem Land, das auf den Grundwerten der Demokratie aufgebaut ist, muss die Gesellschaft wachsam bleiben. Ein umfassender Blick auf die politische Landschaft und eine kritische Auseinandersetzung mit der AfD sind notwendig, um die demokratischen Prinzipien zu schützen und zu bewahren.

Apotheken vor Retaxations-Herausforderung: Klarheit trotz Hilfstaxen-Kündigung

Im Kontext der jüngsten Kündigung der Hilfstaxe sehen sich Apotheken in Deutschland mit der Herausforderung konfrontiert, potenzielle Retaxationen zu vermeiden. Die zentrale Frage, ob nach wie vor eine Abrechnung nach Anlage 1 anstelle der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) möglich ist, um mögliche Konflikte zu umgehen, hat klare rechtliche Implikationen.

Entgegen möglicher Überlegungen ist eine solche Vorgehensweise nicht gestattet. Die AMPreisV schreibt die Preisberechnung gesetzlich vor, und Verstöße können nicht nur zu finanziellen Konsequenzen, sondern auch zu berufsrechtlichen Sanktionen führen, wie der Berliner Apotheker-Verein (BAV) betont.

Ausnahmen von dieser Regel gelten lediglich für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Nichtarzneimittel wie Kosmetika und Medizinprodukte. In diesen speziellen Fällen erfolgt die Abrechnung nicht nach AMPreisV, was Apotheken eine gewisse Flexibilität ermöglicht.

Im Bestreben, sich gegen potenzielle Retaxationen zu schützen, spielen Überlegungen zur vorherigen Genehmigung von Rezepturen eine Rolle. Jedoch hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) klargestellt, dass eine Vorabgenehmigung für Rezepturen nicht vorgesehen ist. Einzelne Krankenkassen haben bereits signalisiert, solche Genehmigungen nicht erteilen zu wollen. Gleichzeitig dürfen Apotheken die Herstellung von Rezepturen nicht ablehnen, gestützt auf § 17 Absatz 4 der Apothekenbetriebsordnung und dem damit einhergehenden Kontrahierungszwang.

Angesichts der anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Apotheken und Krankenkassen sowie der bestehenden Unsicherheit bezüglich Retaxationen appelliert der BAV an die Apotheken, Rückstellungen für mögliche finanzielle Auswirkungen zu bilden. Insbesondere Apotheken, die eine Vielzahl von Rezepturen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, werden dazu ermutigt, sich auf mögliche Konflikte vorzubereiten.

Es wird betont, dass Apotheken sich der Wertigkeit der Rezepturherstellung und des damit verbundenen Aufwands bewusst sein sollten. Der DAV befindet sich in einer schwierigen Situation, in der er um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen der Apotheken kämpft, und Konflikte erscheinen unausweichlich.

Als mögliche Lösung zur Absicherung gegen Retaxationsrisiken wird die Versicherungslösung von Aporisk herausgestellt. Diese speziell für Apotheken konzipierte Allrisk-Police berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung könnte einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Stabilität und zum reibungslosen Betrieb von Apotheken leisten.

Apotheken im Alarmzustand: Gefälschte Rezepte für Ozempic und Co. im Umlauf

In einer alarmierenden Entwicklung sind Apotheken in Niedersachsen vor einer Welle gefälschter Kassen- und Privatrezepte gewarnt worden, die darauf abzielen, begehrte Arzneimittel wie Ozempic, Lyrica und Trulicity zu erlangen. Die Warnung wurde von einer besorgten Apothekeninhaberin ausgesprochen, nachdem in ihrer Apotheke ein verdächtiges Papierrezept für Ozempic vorgelegt wurde.

Die Apothekerin berichtet von einem auffälligen orange gefärbten Rezept, das sie misstrauisch machte. Zusätzlich war die Entfernung der verschreibenden Arztpraxis von ihrer Apotheke ungewöhnlich, insbesondere bei solchen Arzneimitteln. Um sicherzustellen, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt, versuchte sie, die Praxis telefonisch zu erreichen. Obwohl die angegebene Nummer korrekt war, ging niemand ans Telefon, was die Zweifel verstärkte.

Der Patient, der das fragwürdige Rezept vorlegte, sprach nur gebrochen Deutsch. Trotzdem versuchte er vehement, die Apothekerin dazu zu bewegen, zumindest einen der verschriebenen Pens herauszugeben. Die Apothekerin lehnte dies ab, insbesondere da Ozempic aufgrund von anhaltenden Engpässen Kunden mit Kundenkarte vorbehalten ist.

Die besorgte Inhaberin warnte nun öffentlich vor der neuen Betrugsmasche, die offenbar von Unbekannten aus Hannover ausgeht. Die gefälschten Rezepte erstrecken sich nicht nur auf Privatrezepte, sondern betreffen gleichermaßen Kassenrezepte. Die Täter versuchen, die begehrten Medikamente in verschiedenen Stärken und Packungsgrößen zu erhalten. Auffällig ist dabei die Angabe einer Schwerpunktpraxis für Diabetiker als verschreibende Einrichtung.

Weiteren Recherchen zufolge stellt diese Praxis seit Anfang des Jahres ausschließlich elektronische Rezepte (E-Rezepte) aus. Die Apothekerin appelliert eindringlich an ihre Kollegen und Kolleginnen, äußerste Aufmerksamkeit walten zu lassen und sämtliche Papierrezepte sorgfältig zu überprüfen. Im schlimmsten Fall könnten sie Fälschungen sein, die den Markt für diese ohnehin knappen Medikamente weiter belasten.

Parallel dazu hat die besorgte Apothekerin die zuständige Kammer informiert und alle Apotheken in ihrem Notdienstkreis über die aktuelle Betrugswelle in Kenntnis gesetzt. Die Branche steht vor der Herausforderung, sich verstärkt vor derartigen Betrugsversuchen zu schützen, um die Sicherheit der Patienten und die Integrität des Apothekenwesens zu gewährleisten.

Sicherheitsvorkehrungen verstärkt: Gesundheitsminister besichtigt Krisen-Medikamentenlager in Wien

Der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch, ein Mitglied der Grünen Partei, begab sich gestern auf eine bedeutende Inspektionsreise nach Wien-Simmering, um das Krisen-Medikamentenlager des Großhandelsverbands Phago zu besichtigen. Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund der kürzlich gesetzlich festgelegten Erhöhung der Arzneimittelbevorratung als Antwort auf mögliche Engpässe im Gesundheitssektor.

Andreas Windischbauer, der Vorsitzende des Verbands und führende Repräsentant des Branchenprimus Herba Chemosan, präsentierte dem Gesundheitsminister ein speziell für Krisenzeiten entwickeltes Medikamentenlager. Der beeindruckende Sicherheitsbestand von mehr als einer Tonne Grundwirkstoff in den 23 Lagern des Arzneimittelvollgroßhandels umfasst kritische Schmerz- und Fiebermedikamente sowie Antibiotika, einschließlich Hilfsstoffe und Verpackung. Dieser Bestand ist darauf ausgelegt, durch magistrale Zubereitungen fast 300.000 Patientinnen und Patienten als Überbrückung zu versorgen. Bei akutem Bedarf können die Wirkstoffe jederzeit an die Apotheken ausgeliefert werden.

Ein hochentwickeltes Frühwarnsystem wurde von den Großhändlern implementiert. Es sendet kontinuierlich Meldungen über mögliche Lieferengpässe an das Gesundheitsministerium und die Sozialversicherung. Dies ermöglicht den zuständigen Behörden, bei Bedarf rechtzeitig und effektiv Maßnahmen zu ergreifen. Trotz der fortschreitenden Entwicklungen im Gesundheitswesen bleiben Lieferengpässe ein gravierendes Problem, und die vorgestellten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Arzneimittelversorgung in Österreich für den aktuellen Winter gewährleistet ist.

Windischbauer unterstrich jedoch die Notwendigkeit einer zusätzlichen Maßnahme zur Sicherung der Versorgung, und er betonte: „Damit wir Arzneimittelvollgroßhändler nicht nur kurzfristig, sondern auch für die kommende Wintersaison 2024/25 gewährleisten können, alle Medikamente weiterhin zu führen, brauchen wir eine Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags.“ Dieser spezielle Gesetzeszusatz soll einen Teil der Mehrkosten für den Großhandel kompensieren, die sich in den letzten Jahren akkumuliert haben. Es sei erwähnt, dass die derzeitige Regelung des Gesetzes bis August 2024 Gültigkeit besitzt.

Insgesamt signalisiert dieser Besuch des Gesundheitsministers und die vorgestellten Maßnahmen einen strategischen Schritt zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Österreich und verdeutlicht das Bemühen, auch in Krisenzeiten die Gesundheitsinfrastruktur zu stärken und auf mögliche Engpässe angemessen zu reagieren.

Saarlandisches Aktionsbündnis: Dringender Appell für Gesundheitsreform und drohenden Versorgungskollaps

Im Saarland formiert sich ein bedeutendes Aktionsbündnis im Gesundheitswesen, bestehend aus verschiedenen Schlüsselakteuren wie der Ärzte- und Zahnärztekammer, der Apothekerschaft, der Psychotherapeutenkammer, der Krankenhausgesellschaft, dem Hausärzteverband und weiteren Vertretern des Gesundheitssektors. Gemeinsam appellieren sie eindringlich an die Notwendigkeit umfassender Reformen im Gesundheitswesen und warnen vor einem drohenden Kollaps der Versorgung.

Das Aktionsbündnis, in dem erstmals Vertreter mit unterschiedlichen Interessen und Patientenvertreter zusammenfinden, bezieht eine klare Position: Die gegenwärtige Form der Gesundheitsversorgung im Saarland sei am Ende ihrer Tragfähigkeit angelangt. Die Mitglieder des Bündnisses, darunter namhafte Organisationen wie die Apothekerkammer, die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und der Sozialverband VdK, betonen die dringende Notwendigkeit, das bestehende System grundlegend zu überdenken und zu reformieren.

Die Kernproblematik, so der Präsident der Ärztekammer Dr. Josef Mischo, liegt im eklatanten Personalmangel, der nicht nur zu überfüllten Praxen und geschlossenen Krankenhausstationen führt, sondern auch die Erreichbarkeit von Arzt- und Zahnarztpraxen erheblich beeinträchtigt. Dieser Mangel an Fachpersonal wird nicht zuletzt durch die geringe Attraktivität der Gesundheitsberufe verstärkt, zu der wiederum eine überbordende Bürokratie beiträgt. Der Blick auf eine "völlig verfehlte Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte" lässt den Ernst der Lage erkennen.

Das Aktionsbündnis Gesundheit Saarland fordert nicht nur eine Neugestaltung der Finanzierung, sondern auch eine Reduzierung der Bürokratie und Dokumentationslast, eine effizientere Arzneimittelversorgung, eine verbesserte Patientensteuerung sowie eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Es ist bereit, Verantwortung für eine umfassende Umgestaltung des Gesundheitssystems zu übernehmen, um sicherzustellen, dass den kranken Menschen im Saarland auch in Zukunft die benötigte Hilfe zukommen kann.

Besonders hervorzuheben ist die Forderung nach einem Diskurs auf Bundesebene. Das Aktionsbündnis betont, dass viele gesundheitspolitische Entscheidungen auf dieser Ebene getroffen werden, und schlägt vor, gemeinsam mit der Landesregierung nach Lösungen zu suchen. Die Vision besteht darin, ein Modellprojekt für ein "Gesundheitsmodell Saarland" zu entwickeln, das als wegweisendes Pilotprojekt für ganz Deutschland dienen könnte.

Das Bündnis möchte nicht nur auf die Probleme aufmerksam machen, sondern auch die Verantwortung der Bundes- und Landesregierungen hervorheben. Es appelliert an die Entscheidungsträger, die Wahrheit über die Situation der Gesundheitsversorgung offenzulegen, um das System auf finanziell sichere Füße zu stellen, Fehlanreize zu beseitigen und zukunftsfeste Strukturen zu schaffen. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses sind entschlossen, einen konstruktiven Dialog einzuleiten, um die Herausforderungen im Gesundheitswesen anzugehen und innovative Wege für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung zu finden.

Debattierter Einsatz von Milliardenüberschüssen im Gesundheitswesen: Forderungen nach gezielter Investition in ärztliche Versorgung

In einem aktuellen Bericht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wird betont, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 beachtliche Überschüsse von rund 10,3 Milliarden Euro verbuchen konnten. Diese erheblichen Mehreinnahmen sind laut Dr. Dominik von Stillfried, dem Vorstandsvorsitzenden des Zi, vor allem auf die günstige Entwicklung der Lohnsituation zurückzuführen. Die Frage, wie diese finanziellen Mittel sinnvoll genutzt werden sollten, entfacht nun eine kontroverse Debatte im Gesundheitswesen.

Von Stillfried plädiert vehement dafür, dass ein Großteil dieser Mittel in die Verbesserung der ärztlichen Versorgung investiert werden sollte. Insbesondere drängt er auf Entlastungsmaßnahmen für medizinische Praxen, darunter die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Strukturpauschale für rund 30,000 Hausarztpraxen. Auch eine verbesserte Jahrespauschale für die hausärztliche Versorgung von chronisch kranken Patienten sowie eine neue hausärztliche Beratungsleistung zur Hitzeberatung stehen auf seiner Forderungsliste. Zusätzlich plädiert er für die vollständige Entbudgetierung sämtlicher Haus- und Facharztpraxen, wobei die Abschaffung der Honorargrenzen für Pädiater und Allgemeinmediziner zusätzliche Kosten in Höhe von geschätzten drei Milliarden Euro mit sich bringen würde.

Der Zi-Vorsitzende untermauert seine Forderungen mit dem Hinweis darauf, dass nicht nur die gestiegenen Einnahmen im Jahr 2023, sondern auch erwartete Mehreinnahmen von 13,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 bei konstanten Beitragssätzen die Möglichkeit einer vollständigen Entbudgetierung zeigen. Diese finanziellen Mittel könnten dazu genutzt werden, die ärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig zu stärken.

Ein weiterer Aspekt, den von Stillfried in den Fokus rückt, ist der Anstieg der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen. Er bezeichnet diese als potenzielle "Effizienzreserve". Laut seinen Angaben stiegen die Verwaltungskosten bis Ende September um 4 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, während für die ärztliche Versorgung lediglich eine Steigerung von 1,1 Prozent verzeichnet wurde. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Gesamtinflationsrate von 5,9 Prozent für das Jahr. Von Stillfried betont, dass die Politik die Verwaltungskosten als Ressource betrachten sollte, um gezielt in die ärztliche Versorgung zu investieren, und so die Attraktivität des Arbeitsplatzes für Ärzte zu steigern.

Abschließend appelliert der Zi-Vorsitzende an die politischen Entscheidungsträger, die Möglichkeiten zu nutzen, um die Abwanderung hochmotivierter Ärzte aus der Niederlassung zu stoppen und der drohenden Wartelistenmedizin entgegenzuwirken. Er betont, dass eine angemessene Bezahlung der erbrachten Leistungen ohne Abstriche das Mindeste sei, um die ärztliche Versorgung nachhaltig zu sichern und den steigenden Herausforderungen im Gesundheitswesen erfolgreich zu begegnen. Die Debatte über die gezielte Verwendung der Milliardenüberschüsse im Gesundheitswesen dürfte somit weiter an Fahrt aufnehmen.

Zwiespältige Einführung des E-Rezepts: Herausforderungen in Apotheken variieren zwischen Stadt und Land

In deutschen Apotheken wird die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) mit gemischten Gefühlen aufgenommen, wobei die Herausforderungen je nach Standort erheblich variieren. Die Apotheke am Rathaus in Thalheim und die Apotheke Schönau in Chemnitz, betrieben von Franziska Wagner und Constantin Beer, bieten einen Einblick in die unterschiedlichen Erfahrungen und Schwierigkeiten, denen Apotheken in städtischen und ländlichen Gebieten gegenüberstehen.

Franziska Wagner, Inhaberin der Apotheke am Rathaus, zeigt sich grundsätzlich positiv gegenüber dem E-Rezept und betont die Effizienz der Übermittlung via KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Sie beliefert auch Pflegedienste und berichtet, dass die Kommunikation zwischen Arztpraxen und Apotheken auf dem Land unkomplizierter sei. Allerdings macht sie deutlich, dass die KIM-Anbindung noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, insbesondere in ländlichen Regionen. Dies führt dazu, dass E-Rezepte in solchen Fällen ausgedruckt oder auf Papierrezepte zurückgegriffen werden. Wagner betont die datenschutzrechtlichen Vorteile der KIM-Übermittlung und sieht die ländlichen Stolpersteine als vorübergehend an.

Ganz anders präsentiert sich die Lage in der Filiale von Constantin Beer in Chemnitz. Der Apotheker beklagt die höhere Komplexität und Schwierigkeiten in urbanen Gebieten. Die Vielzahl von Arztpraxen und Pflegediensten führt zu diversen Problemen bei der Umsetzung der E-Rezept-Prozesse. Beer gibt Einblick in die Präferenzen der Pflegedienste, die je nach Einrichtung unterschiedliche Methoden der E-Rezept-Belieferung bevorzugen. Besonders problematisch gestaltet sich die Zuweisung per KIM, da manche Praxen dies ablehnen, trotz der Erlaubnis, der jeweiligen Vertragsapotheke die Rezepte per KIM zuzuweisen.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Komplexität in Chemnitz: Eine Pflegepatientin erhielt ihre Dauermedikation erstmals per E-Rezept. Statt der üblichen drei kleinen Papierrezepte mit insgesamt neun Positionen wurden neun A4-Seiten ausgedruckt und per Fax an die Apotheke gesendet. Beer unterstreicht die Verzweiflung der Pflegedienstmitarbeiter, die aufgrund fehlender Einheitlichkeit zwischen Gesundheitskarten und Papierausdrucken teilweise überfordert sind.

Die Differenzen in den Erfahrungen zeigen, dass die Einführung des E-Rezepts nicht nur technologische, sondern auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere die uneinheitliche Nutzung von KIM und unterschiedliche Präferenzen der Akteure tragen zur Verkomplizierung der E-Rezept-Prozesse bei. Die Apotheken stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Digitalisierung und den Bedürfnissen der Pflegedienste sowie Arztpraxen zu finden, um eine reibungslose und effiziente Umstellung zu gewährleisten.

Telemedizin im Aufwind: Gericht erlaubt 20% Rabatt auf medizinisches Cannabis

Im jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde ein wegweisender Präzedenzfall im Bereich der Telemedizin geschaffen, der die Grenzen für Plattformen im Kontext der Patientenakquise im Bereich medizinischen Cannabis erweitert. Das Gericht entschied, dass ein Rabatt von 20 Prozent auf ärztliche Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verschreibung von medizinischem Cannabis, grundsätzlich akzeptabel ist, sofern die beteiligten Ärzte gemäß der Gebührenordnung (GOÄ) vollständig vergütet werden.

Der Rechtsstreit entwickelte sich im Zusammenhang mit der Algea Care-Plattform, auf der ärztliche Behandlungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis angeboten werden, einschließlich der Ausstellung von entsprechenden Rezepten. Die Tochtergesellschaft Bloomwell bewarb das Angebot aktiv mit einem 20-prozentigen Rabatt für Patienten, wobei ein Teil der anfallenden Kosten von Algea übernommen wurde.

Die Wettbewerbszentrale reagierte auf diese Marketingstrategie mit einer Abmahnung gegen Algea und erreichte vor dem Landgericht (LG) eine einstweilige Verfügung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hob jedoch diese Verfügung kürzlich auf und schuf damit eine wegweisende juristische Präzedenz.

Das OLG betonte, dass die pauschale Gewährung von Rabatten auf ärztliche Behandlungskosten gesetzlich verboten und daher wettbewerbswidrig sei. Es wies jedoch darauf hin, dass die GOÄ ausschließlich auf Ärzte als Vertragspartner der Patienten im Rahmen des Behandlungsvertrags anwendbar ist und nicht auf eine möglicherweise vermittelnde Plattform wie Algea. Algea versicherte eidesstattlich, dass die beteiligten Ärzte gemäß den Bestimmungen der GOÄ ohne Rabatt entlohnt werden und dass der gewährte Rabatt von Algea selbst getragen wird.

Entscheidend sei laut OLG, dass die beteiligten Ärzte den korrekten Betrag gemäß der GOÄ erhalten und somit nicht gegen die Vergütungsregelungen verstoßen. Da die GOÄ ausschließlich Ärzte betrifft, fehle Algea die notwendige "Täterqualifikation" für einen Verstoß gegen die GOÄ. Das Gericht betonte, dass die Plattform nur dann haften könne, wenn ein Dritter vorsätzlich gegen die Vorschriften verstößt, was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

Weiterhin argumentierte das Gericht, dass der Zweck der GOÄ, einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen Ärzten zu verhindern, hier nicht eine entsprechende Anwendung rechtfertige. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch qualifizierte Ärzte gefährdet wäre, wenn Unternehmen wie Algea einem ruinösen Preiswettbewerb ausgesetzt wären. Das OLG schloss daher eine Haftung von Algea als Teilnehmerin an einer vorsätzlich begangenen Haupttat aus.

Diese bahnbrechende Entscheidung wirft nicht nur ein Licht auf die rechtlichen Spielräume für Plattformen im Gesundheitswesen, sondern könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Marketingstrategien und Geschäftsmodelle im Bereich der Telemedizin haben. Experten sind gespannt darauf, wie diese Entscheidung den Sektor beeinflussen wird und welche Implikationen sich für ähnliche Plattformen und Dienstleistungen ergeben könnten.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha im Dialog: Apotheker enthüllen Herausforderungen und drängende Anliegen der Branche

In einem vielbeachteten Besuch stattete der baden-württembergische Gesundheitsminister, Manne Lucha von den Grünen, der Rathaus-Apotheke in Asperg einen Besuch ab, um sich über die aktuellen Herausforderungen und Anliegen der Apothekenbranche zu informieren. Der Inhaber Gunter Dorda und seine Frau Sandra Dorda, zuständig für die Verwaltung der Apotheke, erläuterten dem prominenten Gast in einem 45-minütigen Gespräch die vielfältigen Schwierigkeiten, denen Apotheken gegenwärtig gegenüberstehen.

Themen von besonderem Interesse waren die täglichen Herausforderungen wie Lieferengpässe sowie das drängende Problem des Entlassmanagements. Die Dordas unterstrichen, dass bis zu 80 Prozent der Rezepte derzeit auf falschen Formularen ausgestellt seien, insbesondere durch eine fehlerhafte Codierzeile. Bemerkenswert war, dass die Apotheken bei den Verhandlungen zu diesem Thema bisher nicht angemessen einbezogen wurden, ein Umstand, der auch Minister Lucha als rätselhaft empfand.

Die Schwierigkeiten im Entlassmanagement, so die Dordas, beeinträchtigen das Team erheblich. Insbesondere wiesen sie darauf hin, dass die Rezepte auf falschen Formularen ausgestellt seien und dass die Apotheken bei den Verhandlungen zu diesem Thema nicht angemessen berücksichtigt wurden. Auf eine Nachfrage von Gunter Dorda bezüglich möglicher Heilungen dieses Problems durch die Krankenkassen wurde vorläufig zwar zugesagt, dass es keine Retaxationen geben werde, jedoch fehlte es an schriftlicher Bestätigung, was die Situation zu einer unklaren Retax-Falle macht.

Zusätzlich zu diesen Anliegen wurden auch Themen wie der Nachwuchskräftemangel, das Apothekenhonorar und die angemessene Vergütung der Mitarbeiter:innen erörtert. Die Dordas betonten dabei die lokal verankerte Bedeutung der Apotheke, sowohl in Bezug auf die umfassende Patientenversorgung als auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, wobei sie die erhebliche Frauenquote in der Branche hervorhoben. Die Botschaft an Minister Lucha war klar: Apotheken sind weit mehr als bloße Medikamentenabgabestellen und tragen erheblich zur Entlastung der Krankenkassen bei.

Der Besuch von Minister Lucha kam zustande, nachdem die Grünen-Landtagsabgeordnete Silke Gericke auf die Protestaktionen der Apotheke aufmerksam wurde. Der Termin wurde von den Dordas als erfolgreich bewertet, da sie in der Lage waren, den bürokratischen Aufwand und die Herausforderungen der Apothekenbranche eindringlich zu schildern. Minister Lucha zeigte sich beeindruckt und erkannte die Notwendigkeit an, die Anliegen der Apotheken bei den Reformplänen von Karl Lauterbach zu berücksichtigen. An dem Gespräch nahmen auch die angestellte Apothekerin Julia Ritschel, Baden-Württembergs Kammerpräsident Dr. Martin Braun sowie Silke Gericke teil.

Neben dem Besuch der Rathaus-Apotheke stand auch die Besichtigung von Roche Diagnostics in Ludwigsburg auf dem Plan. Das Ministerium betonte dabei auf Instagram die wirtschaftliche Bedeutung der pharmazeutischen Industrie in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg belegt mit über 26.000 Beschäftigten und mehr als 300 Betrieben im Bereich der Arzneimittelunternehmen den dritten Platz in Deutschland. Minister Lucha informierte sich vor Ort über den aktuellen Stand und die Situation der Branche.

Minister Lucha unterstützte zudem die Apotheker bei ihren Protesten im November und erkannte an, dass Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung notwendig seien. Die Dordas hoffen nun, dass der Einblick des Ministers ihren Anliegen zusätzlichen Rückhalt verliehen hat. Der Gesundheitsminister hatte sich bereits im August bei seiner Sommertour mit der Hohenzollern-Apotheke in Krauchenwies auseinandergesetzt, was seine Sensibilität für die Anliegen der Apothekenbranche unterstreicht.

Finanzdisput zwischen Apotheker und Großhändler: Gerichtsverhandlung um 20.000 Euro und die Frage nach Bargeld oder Ware

Im bevorstehenden Rechtsstreit zwischen dem Apotheker Dr. Vlad Agotici aus Passau und dem Großhändler Phoenix steht eine gerichtliche Auseinandersetzung über 20.000 Euro bevor. Der Kern der Kontroverse liegt in der Frage, ob Phoenix die gepfändeten Beträge in bar oder in Form von Waren an Dr. Agotici zurückzahlen muss.

Dr. Agotici, der gemeinsam mit seiner Frau zwei Apotheken in Passau betreibt, geriet im Januar 2021 mit Phoenix in finanzielle Unstimmigkeiten. Ein Einkauf in Höhe von 30.000 Euro konnte aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einziehung der Sammelrechnung nicht wie vereinbart abgewickelt werden. Dies führte zur Rückbelastung des Betrags. Der Apotheker gesteht einen kurzzeitigen Liquiditätsengpass ein, konnte jedoch einen Teilbetrag von 7.000 Euro begleichen, was ihm vorerst die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit Phoenix ermöglichte. Die verbleibende Summe sollte gemäß getroffener Absprachen zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen werden.

Die Situation eskalierte, als Phoenix das Debitorenmanagement in den Risikomodus versetzte. Der Großhändler zeigte bei der VSA die Vorausabtretung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt an und forderte die Auszahlung der ausstehenden Beträge aus den Abrechnungsgeldern. Am 11. März wurden die getroffenen Zahlungsvereinbarungen mit Dr. Agotici gekündigt, und die offenen Forderungen wurden fällig gestellt. Berichten zufolge holte Phoenix nicht nur Geld vom Rechenzentrum ab, sondern auch Waren aus der Apotheke von Dr. Agotici. Der Lieferant soll dabei über das Ziel hinausgeschossen sein, und vorübergehend waren angeblich Gelder und Waren im Gesamtwert von 100.000 Euro blockiert, wovon der größte Teil bereits zurückabgewickelt wurde.

Der Schwerpunkt der aktuellen Auseinandersetzung liegt bei etwa 20.000 Euro. Phoenix insistiert darauf, die beschlagnahmte Ware in diesem Wert zurückzugeben, während Dr. Agotici Barauszahlung bevorzugt und behauptet, bereits einen Kaufvertrag über die abgeholten Waren abgeschlossen zu haben.

Das Landgericht hat die Klage des Apothekers bereits abgewiesen, und nun liegt der Fall vor dem Oberlandesgericht. Ursprünglich für den morgigen Donnerstag anberaumt, wurde die Verhandlung kurzfristig auf den 13. Februar verschoben. Es bleibt ungewiss, welche Entwicklungen dieser Termin mit sich bringen wird und ob ein Urteil an diesem Tag ergehen wird, wie von einem Gerichtssprecher mitgeteilt. Die Hintergründe und Verlauf des Verfahrens werfen weiterhin viele Fragen auf, deren Beantwortung auf den Ausgang dieses komplexen Rechtsstreits wartet.

Spannungen im Gesundheitswesen: Ärzteschaft kontra Kassen – Ein Dialog drängt sich auf

Im Zuge der Forderungen des Ersatzkassenverbandes (vdek) nach dringenden Finanz- und Strukturreformen zum Jahresauftakt in Berlin entfacht sich ein intensiver Diskurs zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen. Neben den Reformen im Klinik- und Notfallbereich geraten vor allem die Wartezeiten in den Arztpraxen ins Zentrum der Debatte, wobei Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen besonderen Fokus setzen soll. Doch die Reaktionen seitens der Ärzte zeichnen ein Bild der Unzufriedenheit und des Unverständnisses.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich kritisch zur vermeintlichen Realitätsferne und Kaltschnäuzigkeit der Kassenfunktionäre, die immer mehr Leistungen von den niedergelassenen Ärzten einfordern, obwohl bereits erbrachte Leistungen nicht angemessen vergütet würden. Die Ärzte sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, zu wenig zu arbeiten, und weisen stattdessen auf den erheblichen Zeitaufwand für bürokratische Belange hin, der der eigentlichen Patientenversorgung entgegenstehe.

Die Kritik der Ärzteschaft erhält Unterstützung vom Virchowbund, dessen Vorsitzender, Dr. Dirk Heinrich, von einem erschreckenden Zeugnis spricht, das die Kassenfunktionäre bezüglich ihrer Bodenhaftung ablegen. Insbesondere die Vorschläge des vdek, wie eine massive Einmischung in die Praxisorganisation und schärfere Sanktionen gegen Ärzte, stoßen auf vehemente Ablehnung. Heinrich bezeichnet die Ideen nicht als visionäre Ansätze für die zukünftige ambulante Versorgung, sondern als Schlag ins Gesicht der Ärzteschaft und einen Abschied der Kassen aus ihrer Versorgungsverantwortung.

Die bereits 2019 zwangsweise ausgeweiteten Sprechstundenzeiten für gesetzlich Versicherte, die mit der vollständigen Bezahlung von Leistungen für Neupatienten einhergingen, sind ebenfalls Gegenstand der Kritik. Die 2022 erfolgte Abschaffung der Regelung bei gleichbleibender Sprechstundenzahl wird als problematisch erachtet. Insbesondere die Forderung nach weiterer Ausweitung der Sprechstunden bei gleichbleibender Budgetierung stößt auf Widerstand und wird als Gier nach unbezahlten Leistungen kritisiert.

Der Virchowbund weist darauf hin, dass die von den Kassen veranschlagten Kosten für eine geforderte Entbudgetierung von rund zwei Milliarden Euro ein Eingeständnis sind, Leistungen im Gegenwert für ihre Versicherten zu erhalten, aber nicht angemessen zu entlohnen. Zudem wird der Diebstahl an der Ärzteschaft angeprangert, wenn Krankenkassen Medizinische Fachangestellte mit teils erheblich höheren Gehältern abwerben.

Die Ärzteschaft betont bereits jetzt eine hohe Arbeitsbelastung, bedingt durch die zeitintensive Bürokratie, ausgelöst durch Anfragen und Prüfungen der Krankenkassen. Der Virchowbund fordert ein Ende dieser Misstrauenskultur und schlägt Maßnahmen wie eine Bagatellgrenze für Regresse vor. Der Realitätsverlust der Krankenkassen zeigt sich laut Heinrich auch in der Wortwahl eines Kassenvertreters, der auf einer Pressekonferenz von "unserem Geld" spricht. Der Virchowbund betont, dass die Kassen das Geld der Versicherten verwalten und Strukturen in der ambulanten Versorgung sichern sollten, anstatt sie zu zerstören.

Die Ärzteschaft warnt vor negativen Auswirkungen auf die Zukunft der ambulanten Versorgung, insbesondere für Kassenarzt-Praxen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden als abschreckend für junge Ärzte betrachtet und könnten ältere Praxisärzte dazu veranlassen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Der Virchowbund sieht die Kassen in einer destruktiven Rolle, die die wirtschaftlichen Bedingungen für Praxen weiter erschwert. Insgesamt wird ein besorgniserregender Trend hinsichtlich der ambulanten Versorgung in Deutschland diagnostiziert, der eine ernsthafte Auseinandersetzung zwischen den Akteuren erfordert.

CardLink-Verfahren: Digitaler Wendepunkt für E-Rezepte in der Gesundheitsversorgung

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen bahnt sich eine wegweisende Neuerung an, die die Einlösung von E-Rezepten für Versicherte revolutionieren könnte. Die Gematik, verantwortlich für die Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitssektor, treibt die Entwicklung des sogenannten CardLink-Verfahrens voran. Dieses innovative System soll es Versicherten ermöglichen, ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mobil und ohne die Eingabe einer PIN zu nutzen, um E-Rezepte einzusehen und einzulösen.

Die Idee hinter dem CardLink-Verfahren besteht darin, dass Versicherte ihre eGK einfach an ihr Smartphone halten können, ohne sie in ein stationäres Terminal stecken oder eine PIN eingeben zu müssen. Hierzu wird eine passende App genutzt, die eine kontaktlose Schnittstelle zum mobilen Endgerät herstellt und die notwendigen Daten der eGK ausliest. Der eigentliche "CardLink" übermittelt diese Daten dann an den Konnektor in der Apotheke, von wo aus die relevanten Rezeptdaten vom Gematik-Server abgefragt werden können.

Die Entwicklung dieses wegweisenden Verfahrens wurde im Dezember 2023 von der Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen, die daraufhin eine Spezifikation erarbeitete. Aktuell befindet sich die Gematik in der Phase der Ausarbeitung der eigentlichen Spezifikation, deren Veröffentlichung für das erste Quartal 2024 geplant ist, möglicherweise gegen Ende Februar. Diese Spezifikation wird die Grundlage sein, auf der Hersteller und Anbieter eine Zulassung beantragen können, voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Die Umsetzung des CardLink-Verfahrens ist jedoch nicht nur von technischen Aspekten abhängig. Apotheken vor Ort müssen sich ebenfalls an das neue System anbinden. Dies erfolgt über einen virtuellen Konnektor, der zwar digital, aber dennoch einzurichten ist. Der genaue Ablauf dieser Anbindung ist derzeit noch nicht vollständig geklärt, doch einige Plattformanbieter gehen davon aus, dass Apotheken frühestens Mitte des Jahres 2024 in der Lage sein könnten, das CardLink-Verfahren zu nutzen.

Dieser Schritt in Richtung Digitalisierung eröffnet nicht nur für Versandapotheken, sondern auch für lokale Apothekenplattformen neue Möglichkeiten. Gesund.de gab kürzlich bekannt, eine Vereinbarung mit der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) getroffen zu haben, um einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten. Andere Dienstleister verfolgen die Entwicklungen ebenso aufmerksam.

Trotz des vielversprechenden Potenzials des CardLink-Verfahrens ist es wichtig zu betonen, dass der Weg bis zur flächendeckenden Implementierung noch einige Hürden birgt. Die Veröffentlichung der Spezifikation im ersten Quartal 2024 markiert lediglich den Anfang eines Prozesses, der technische, regulatorische und infrastrukturelle Aspekte umfasst. Die endgültige Realisierung dieses digitalen Fortschritts wird daher erst in den kommenden Monaten absehbar sein.

Neue Forschung zeigt: Weizenproteine könnten den Verlauf von Multipler Sklerose (MS) verschärfen

In einer wegweisenden Studie der Universitätsmedizin Mainz wurde festgestellt, dass eine weizenhaltige Ernährung die Symptome von Multipler Sklerose (MS) verstärken kann. Forschende unter der Leitung von Universitäts-Professor Dr. Dr. Detlef Schuppan, Direktor des Instituts für Translationale Immunologie der Universitätsmedizin Mainz, haben herausgefunden, dass es nicht die Glutenproteine im Weizen sind, die die Entzündung im Gehirn verschärfen, sondern die Amylase-Trypsin-Inhibitoren-Proteine (ATI-Proteine).

Die Ergebnisse der Studie, veröffentlicht in den Fachzeitschriften „Gut“ und „Therapeutic Advances in Neurological Disorders“, weisen darauf hin, dass diese Proteine, die in Getreidearten wie Weizen, Gerste und Roggen vorkommen, zu leichten Entzündungen im Darm führen. Bemerkenswert ist, dass diese Entzündungen nicht auf den Darm beschränkt sind, sondern sich auf andere Organe wie Leber und Lunge auswirken können. Neu ist die Erkenntnis, dass ATIs auch Entzündungsprozesse im zentralen Nervensystem beeinflussen können, was die MS-Symptome verschlimmern kann.

Die Forscher führten zunächst Tierversuche durch, bei denen eine Ernährung mit 25 Prozent Weizen zu einer signifikanten Verschlechterung der MS-Symptome führte. Interessanterweise zeigten kleine Mengen ATI-Proteine (0,15 Prozent des Futters) ähnliche Ergebnisse, während große Mengen Glutenproteine (5 Prozent des Futters) keine vergleichbaren Auswirkungen hatten. Diese Ergebnisse wurden dann in einer klinischen Pilotstudie mit Menschen verifiziert, die an mittelschwerer, wenig aktiver MS litten. Eine dreimonatige weizenfreie Diät führte zu deutlich weniger Schmerzen und einer geringeren Anzahl entzündlicher Immunzellen im Blut der Teilnehmenden.

Die Erkenntnisse betonen die Bedeutung von Ernährung und deren Wechselwirkungen mit dem Darmmikrobiom und dem Darmimmunsystem für die Gesundheit. Prof. Dr. Detlef Schuppan hebt die Relevanz dieser Ergebnisse hervor und betont, dass bisherige Annahmen über die Auswirkungen von Weizen auf entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems nun durch diese Forschungsergebnisse bestätigt wurden.

Weltweit leiden etwa 2,8 Millionen Menschen an MS, und in Deutschland sind es über 250.000. Die Autoimmunerkrankung betrifft häufiger junge Erwachsene und Frauen. Neben genetischen Faktoren spielen Umwelteinflüsse, wie beispielsweise die Ernährung, eine entscheidende Rolle im Verlauf der Krankheit. Die Forschenden planen weitere Studien, um herauszufinden, inwieweit eine weizenfreie Ernährung die Wirkung von Medikamenten gegen MS verbessern kann.

Diese bahnbrechende Forschung wirft nicht nur ein neues Licht auf den Einfluss von Weizen auf entzündliche Erkrankungen, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, durch gezielte Ernährungsumstellungen den Verlauf von MS positiv zu beeinflussen. Weitere Studien könnten den Weg für innovative Therapieansätze ebnen und das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Ernährung und neurologischen Erkrankungen vertiefen.

Kommentar:

Die AfD birgt ernsthafte Gefahren für unsere Demokratie. Intelligente Menschen erkennen, dass sie keine Alternative ist, weder für Deutschland noch für die Gesundheitsbranche. Angesichts ihrer Deportationspläne ist es entscheidend, die historischen Lehren zu ziehen und konsequent gegen diese Bedrohung vorzugehen. Ignoranz wäre fatal. Nur durch eine informierte Bürgerschaft, die bewusst nicht wählt, können wir einer potenziellen Schädigung Deutschlands durch die AfD entgegenwirken.

Die Kündigung der Hilfstaxe stellt Apotheken vor die Herausforderung, Retaxationen zu vermeiden. Die klare Antwort auf die Frage nach der Abrechnung nach Anlage 1 statt der AMPreisV ist: Nein. Gesetzliche Vorgaben sind bindend, Verstöße können berufsrechtliche Konsequenzen haben. Trotz Ausnahmen für bestimmte Produkte bleibt eine Abrechnung nach AMPreisV verpflichtend. In Anbetracht möglicher Retaxationen empfiehlt der BAV Apotheken, Rückstellungen zu bilden. Die Unsicherheit verdeutlicht die komplexe Lage zwischen Apotheken und Krankenkassen. Eine umfassende Versicherungslösung wie Aporisk könnte dabei eine entscheidende Absicherung bieten.

Die jüngste Warnung vor gefälschten Rezepten für Medikamente wie Ozempic ist äußerst besorgniserregend. Es zeigt sich, dass Betrüger neue Wege finden, um an begehrte Arzneimittel zu gelangen. Die Apotheken müssen nun besonders wachsam sein und sämtliche Rezepte, insbesondere solche mit ungewöhnlichen Merkmalen, gründlich prüfen. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsinfrastruktur im Gesundheitswesen, um Patienten vor potenziellen Gefahren zu schützen.

Die Inspektion des Krisen-Medikamentenlagers durch Gesundheitsminister Johannes Rauch in Wien-Simmering zeigt ein proaktives Vorgehen gegen potenzielle Engpässe. Der beeindruckende Sicherheitsbestand und das implementierte Frühwarnsystem sind entscheidende Schritte zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Österreich. Die Forderung nach einer Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags unterstreicht die Notwendigkeit langfristiger Lösungen. Ein strategischer Schritt zur Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur in Krisenzeiten.

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Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das einen 20-prozentigen Rabatt auf ärztliche Leistungen im Kontext medizinischen Cannabis erlaubt, setzt einen bedeutenden Maßstab für Telemedizin-Plattformen. Die Entscheidung, die aufzeigt, dass die Gebührenordnung (GOÄ) nur für Ärzte gilt und nicht für vermittelnde Plattformen wie Algea, könnte den Weg für innovative Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen ebnen. Dieses Urteil wirft nicht nur ein Licht auf rechtliche Freiräume, sondern könnte auch die Entwicklung zukünftiger Telemedizin-Strategien beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung den Sektor prägen wird.

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Die aktuellen Forderungen des Ersatzkassenverbandes (vdek) nach Finanz- und Strukturreformen im Gesundheitswesen stoßen auf vehementen Widerstand seitens der Ärzteschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Virchowbund kritisieren die Realitätsferne und Kaltschnäuzigkeit der Kassenfunktionäre, die trotz unzureichender Vergütung weitere Leistungen von den Ärzten einfordern. Die Ärzte betonen die bereits bestehende hohe Arbeitsbelastung durch bürokratische Hürden und sehen die Zukunft der ambulanten Versorgung gefährdet. Die Diskrepanz zwischen den Ansichten der Kassen und der Ärzte erfordert dringend einen konstruktiven Dialog, um eine nachhaltige Lösung für das deutsche Gesundheitssystem zu finden.

Das CardLink-Verfahren markiert einen bedeutsamen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Möglichkeit, E-Rezepte mobil und ohne PIN-Eingabe über die eGK abzuwickeln, verspricht nicht nur Komfort für Versicherte, sondern eröffnet auch neue Perspektiven für Versandapotheken und lokale Apothekenplattformen. Die geplante Einführung Mitte 2024 zeigt, dass die Branche digitale Innovationen vorantreibt, jedoch bleibt abzuwarten, wie reibungslos die Anbindung der Apotheken vor Ort erfolgen wird. Insgesamt ein vielversprechender Schritt, der die Zukunft der medizinischen Versorgung in Deutschland mitgestalten könnte.

Die neuesten Forschungsergebnisse aus der Universitätsmedizin Mainz werfen ein aufschlussreiches Licht auf die potenziell verschärfende Rolle von Weizenproteinen, insbesondere den Amylase-Trypsin-Inhibitoren (ATI-Proteine), bei Multipler Sklerose. Die Erkenntnis, dass nicht Gluten, sondern diese speziellen Proteine Entzündungen im zentralen Nervensystem beeinflussen, könnte einen Paradigmenwechsel in der MS-Forschung bedeuten. Die experimentellen Ergebnisse, sowohl an Tieren als auch an Menschen, deuten darauf hin, dass eine weizenfreie Ernährung positive Effekte auf die Krankheitssymptome haben könnte. Dies eröffnet nicht nur neue Perspektiven für MS-Patienten, sondern unterstreicht auch die enge Verbindung zwischen Ernährung und neurologischen Erkrankungen. Weitere Forschungen sind nötig, um diese vielversprechenden Ansätze zu vertiefen.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und der politischen Landschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir gemeinsam an nachhaltigen Lösungen arbeiten, um die Gesundheitsversorgung zu stärken, die demokratischen Werte zu schützen und eine bessere Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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