Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1191570

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Strategien, Rechtsfragen und digitale Umbrüche

Ein Überblick über wegweisende Versicherungslösungen, rechtliche Entwicklungen und digitale Herausforderungen in der deutschen Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In dieser umfassenden Update-Ausgabe nehmen wir Sie mit auf eine Reise durch die aktuellen Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor. Von wegweisenden Versicherungsinstrumenten bis hin zu wegweisenden Gerichtsurteilen und den brisanten Diskussionen zur Apothekenreform – unsere Berichterstattung bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die vielschichtige Welt der Apotheken. Erfahren Sie alles über die neuesten Herausforderungen des E-Rezepts, innovative Strategien für wirtschaftlichen Erfolg und die spannenden Fortschritte in der Gesundheitsforschung. Tauchen Sie mit uns ein und bleiben Sie umfassend informiert über die aktuellen Geschehnisse in der Apothekenlandschaft!

Neue Standards: Allrisk-Versicherung für Apotheken mit Beste-Leistungs-Garantie

In der Welt der Versicherungen für Apotheken bahnt sich eine bahnbrechende Neuerung an: Die Einführung der Allrisk-Versicherung, die durch ihre einzigartige Beste-Leistungs-Garantie für Aufsehen sorgt. Die PharmaRisk-OMNI setzt damit neue Standards auf dem deutschen Versicherungsmarkt.

Die herausragende Besonderheit dieser Versicherung liegt in der Beste-Leistungs-Garantie, die Pharmazeuten eine unübertroffene Sicherheit bietet. Sollte eine Versicherung eine Leistung anbieten, die bisher nicht in der PharmaRisk-OMNI enthalten ist, haben Apotheken die Möglichkeit, dies im Schadenfall zu melden. Der Rahmenvertragspartner reguliert den Schaden dann nach den höchsten Standards, die von einem Mitbewerber auf dem deutschen Markt geboten würden. Mit dieser Garantie wird der Versicherungsschutz auf das absolut höchste in Deutschland verfügbare Niveau gehoben.

Diese innovative Allrisk-Versicherung für Apotheken geht somit weit über herkömmliche Angebote hinaus und stellt sicher, dass Apotheker im Schadensfall keinerlei Abstriche bei ihrer finanziellen Absicherung machen müssen. Die Einführung dieser Versicherung verdeutlicht das Bestreben, den Schutz von Apotheken auf ein bisher unerreichtes Level zu heben und die Branchenstandards zu revolutionieren.

Experten sind sich einig, dass diese Beste-Leistungs-Garantie nicht nur eine Antwort auf aktuelle Herausforderungen in der Apothekenbranche ist, sondern auch einen Meilenstein in der Entwicklung von Versicherungslösungen darstellt. Apotheker können somit mit Zuversicht in die Zukunft blicken, da ihre Risiken durch diese innovative Allrisk-Versicherung auf ein Maximum reduziert werden.

Gerichtsurteil: Pommes-Zubereitung und Brandschaden - Differenzierte Betrachtung bei grober Fahrlässigkeit betrifft auch Apotheker als Mieter oder Vermieter

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder grob fahrlässiges Handeln? Das Landgericht Würzburg musste in einem aktuellen Fall entscheiden, ob ein Mieter grob fahrlässig handelte, als er nachts Pommes frites zubereitete und dabei den Herd unbeaufsichtigt ließ, was zu einem Brandschaden führte.

Der Vorfall ereignete sich in einer Wohnung, als der Mieter scheinbar nachtschichtig in der Küche Pommes zubereitete. Infolge eines Vergessens geriet der Herd in Brand, der erheblichen Schaden verursachte. Die Frage, die vor Gericht geklärt werden musste, lautete: War dies grobe Fahrlässigkeit oder handelte es sich um einen Moment des Augenblicksversagens?

Das Landgericht Würzburg kam zu dem Schluss, dass nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann, wenn jemand den Herd nach der Zubereitung von Pommes frites vergisst auszuschalten. Die Richter betonten, dass es auf den Einzelfall ankomme und verschiedene Umstände berücksichtigt werden müssten.

Besonders interessant ist, dass dieses Urteil nicht nur Mieter betrifft, sondern auch Apotheker, die als Mieter oder Vermieter agieren können. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass nicht jeder scheinbare Fehltritt automatisch als grob fahrlässig eingestuft werden kann. Vielmehr müsse das Versäumnis im Kontext betrachtet werden. In diesem speziellen Fall wurde das Vergessen des Ausschaltens des Herdes als Augenblicksversagen gewertet, was die Einstufung als grobe Fahrlässigkeit ausschloss.

Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und verdeutlicht die Notwendigkeit, jede Situation individuell zu prüfen, um eine gerechte Beurteilung vorzunehmen. In der Welt der Rechtsprechung zeigt dieser Beschluss des Landgerichts Würzburg, dass der Teufel oft im Detail steckt und eine differenzierte Betrachtung unerlässlich ist.

Bundessozialgericht stärkt Transparenz: Nullretaxation bei undurchsichtigen Apothekenabrechnungen rechtens    

Im aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) wurde entschieden, dass Apotheken, die undurchsichtige Abrechnungen bei Rezepturen durchführen, von den Krankenkassen auf Null retaxiert werden können. Der konkrete Fall betrifft eine ehemalige Apothekerin aus Bayern, die zwischen 2003 und 2007 in mindestens 381 Fällen Wirkstoffe ohne deutsche Kennzeichnung in Sterilrezepturen verarbeitet hatte. Diese Wirkstoffe stammten aus Importen, die eigentlich für andere europäische Länder oder sogar außereuropäische Märkte vorgesehen waren.

Die Apothekerin rechnete gegenüber den Krankenkassen nach den Preisen der Hilfstaxe mit der Pharmazentralnummer 9999092 für Rezepturarzneimittel ab, wobei sie die PZN und Preise deutscher Fertigarzneimittel verwendete. Die Kassen konnten zunächst nicht erkennen, dass die angegebenen deutschen Präparate tatsächlich nicht verwendet wurden, und beglichen die Abrechnungen in Höhe von mehr als 1,1 Millionen Euro.

Obwohl ein Strafverfahren gegen die Apothekerin eingestellt wurde, retaxierte die AOK Bayern auf Null, insgesamt um 374.275,96 Euro. Das BSG bestätigte diese Nullretaxation als rechtens und betonte, dass die Apothekerin ihre Pflicht zur transparenten Information verletzt habe. Die Information über den tatsächlichen Beschaffungsweg und die Einkaufspreise wäre für die Kassen von wesentlichem Interesse gewesen.

Die Entscheidung des BSG hebt hervor, dass die Apothekerin ihre Pflicht zur transparenten Information verletzt habe und somit die Nullretaxation rechtens sei. Dabei sei der entstandene Schaden in Höhe der für die Zubereitungen gezahlten Vergütung anzusetzen. Die Vertragsgrundlagen zwischen Apotheken und Krankenkassen seien offenkundig von den deutschen Apothekeneinkaufspreisen ausgegangen, und die Apothekerin habe diese Basis durch ihre Handlungen umgangen.

Die Verjährung des von der AOK geltend gemachten Schadensersatzanspruchs wurde ebenfalls verneint, da die vierjährige sozialrechtliche Verjährung erst mit Kenntnis der klägerischen Umstände im Jahr 2007 begann und zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2010 noch nicht abgelaufen war. Die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit wurde nicht als Hindernis für die Schadensersatzpflicht betrachtet, da das Rechtsverhältnis zwischen Krankenkassen und Apotheken auch im Rahmen der Berufsfreiheit das Ziel der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verfolgt.

Zwölf Euro Rx-Festzuschlag: Die Schlüsseldiskussion um die Apothekenreform in Deutschland                       

Die geplante Apothekenreform in Deutschland steht im Fokus der aktuellen Diskussionen. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat ihre Forderung nach einem zwölf Euro Rx-Festzuschlag erneut bekräftigt. Diese Forderung, die als entscheidender Schritt zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Apotheken betrachtet wird, wurde von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nach einem Skonto-Urteil als "Sofortmaßnahme" ins Spiel gebracht.

Die Diskussion über zusätzliche Honorare für Apotheken gewinnt an Fahrt, da jede Erhöhung als vorteilhaft im Vergleich zur aktuellen finanziellen Lage angesehen wird. Es wird betont, dass die Art der Verteilung, sei es über den Festzuschlag, den Notdienstfonds oder eine neu konzipierte Pauschalzahlung, zweitrangig ist. Jeder Cent mehr an Honorar wird als möglicher Vorteil betrachtet, der dem gesamten System zugutekommt.

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist der Kassenabschlag, der als unabdingbar für die Finanzierung der Apotheken betrachtet wird. Der aktuelle Kassenabschlag von 1,77 Euro hat dazu beigetragen, eine positive Ruhe zwischen Apotheken und Krankenkassen zu gewährleisten. Trotz der Forderung nach einer Senkung wird vor einer grundsätzlichen Infragestellung des Kassenabschlags gewarnt. Dieser sichert eine zeitnahe Zahlung durch die Krankenkassen innerhalb von zehn Tagen, was als entscheidender Vorteil gegenüber dem normalen Wirtschaftsleben betrachtet wird.

Die Apotheken, die bereits unter zahlreichen regulatorischen Nachteilen leiden, sehen im Kassenabschlag eine unverzichtbare tragende Säule für die Finanzierung der Arzneimittelversorgung. Ein höchstrichterliches Urteil, das besagt, dass der Kassenabschlag entfällt, wenn die Kasse den Betrag nicht rechtzeitig zahlt, wird als notwendige Regelung betrachtet, um unkontrollierte Insolvenzen zu verhindern.

In einem neuen Diskussionspapier werden verschiedene Aspekte für weitere Reformschritte aufgeworfen, um ein besseres Gesprächsklima zu fördern. Dieser Ansatz wird als hilfreich betrachtet, insbesondere in Anbetracht des Vakuums in der öffentlichen Diskussion über die Eckpunkte der Reform. Während verschiedene Themen diskutiert werden, bleibt die Forderung nach mehr Geld für die Apotheken im Mittelpunkt. Konstruktive Ansätze werden begrüßt, wobei jeder Cent als relevant betrachtet wird, um die finanzielle Situation der Apotheken zu verbessern.

Zukunft der Apotheken: Neue Wege für wirtschaftlichen Erfolg

Auf dem Kooperationsgipfel des Bundesverbandes deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in München äußerten Stefan Hartmann und Vanessa Conin-Ohnsorge die dringende Notwendigkeit, die Apotheken wirtschaftlich neu zu konzipieren. Die beiden Sprecher betonten, dass die Branche innovative Konzepte entwickeln müsse, um zukunftsfähig zu bleiben und wirtschaftlichen Erfolg zu generieren. Der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann zeigte sich erfreut über die hohe Teilnehmerzahl bei dem Gipfeltreffen.

In seinem Einstiegsvortrag äußerte Hartmann Bedenken hinsichtlich der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Apotheken. Er betonte die Herausforderung, ein veraltetes System zu erhalten, insbesondere in Anbetracht des demographischen Wandels. Kritik äußerte er an der politischen Entwicklung seit 2004, als die Krankenkassen aus seiner Sicht zu starken Einfluss erhielten. Er bemängelte die mangelnde Weichenstellung durch die Politik und warf ihr vor, die Demokratie zu gefährden.

Vanessa Conin-Ohnsorge versuchte in ihrem Beitrag eine positivere Perspektive zu präsentieren. Sie betonte die aktive Mitgestaltung als Schlüssel zum Erhalt des bestehenden Systems. Dabei unterstrich sie die Bedeutung von Vernetzung, Kommunikation der Stakeholder, Stärkung der Prävention und notwendiger Kostenreduktion.

Die Rednerin wies auf die aktuellen Herausforderungen hin, vor denen viele Apotheken stehen, und betonte die Bedeutung klarer Positionierung und wirtschaftlich tragfähiger Konzepte. Sie rief zu einer stärkeren Lobbyarbeit in Berlin auf und unterstrich die Notwendigkeit sektorenübergreifender Zusammenarbeit.

Conin-Ohnsorge plädierte für eine sinnvolle Prozessautomatisierung, um dem Personalmangel zu begegnen, und betonte die Bedeutung einer erweiterten Pharmazeutisch-Technischen Assistenz (PTA), sofern wirtschaftlich vertretbar. Sie forderte Apotheken dazu auf, ihre Beratung zu intensivieren und die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Stefan Hartmann stimmte ihrer Einschätzung zu und betonte, dass die Zukunft der Apotheken nicht nur pharmazeutisch, sondern auch politisch und betriebswirtschaftlich entschieden werde. Er sieht Potenzial in Point-of-Care-Tests (PoC) und plädiert dafür, Brücken zwischen Ärzten und Apothekern zu bauen. Hartmann fordert zudem eine Rückbesinnung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Apotheken und betont die Notwendigkeit, ein eigenes Konzept aktiv vorzustellen.

Insgesamt wurde auf dem Kooperationsgipfel die Forderung nach einer Neugestaltung und Weiterentwicklung des Apothekenwesens laut, um den aktuellen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Gesundheitsminister Lauterbach arbeitet an Lösungen für E-Rezept-Herausforderungen

Im Zuge der Einführung des E-Rezepts sind zahlreiche Herausforderungen und Beschwerden seitens Apotheken und Pflegeeinrichtungen aufgetreten. Der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Matthias Mieves, hat diese in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zusammengefasst und Lösungsvorschläge präsentiert.

Die gemeldeten Probleme reichen von Schwierigkeiten bei heimversorgenden Apotheken bis hin zu Anreizen für Mehrfachverordnungen. Insbesondere die Verzögerungen bei der Signierung von E-Rezepten, fehlerhafte Arztbezeichnungen und die ständige Sorge vor Retaxationen wurden von Mieves hervorgehoben. Er verwies dabei auf die bisherige positive Rolle der Apothekerschaft bei Digitalisierungsvorhaben.

Die Antwort des Gesundheitsministers auf die vorgebrachten Anliegen liegt nun vor. Hinsichtlich der heimversorgenden Apotheken wird derzeit geprüft, ob eine Vereinfachung des Prozesses möglich ist, ohne dabei Anreize für Missbrauch zu schaffen. Konkret könnte dies bedeuten, dass Ärzte E-Rezepte zunächst an Pflegeheime senden, welche diese dann an die Apotheken weiterleiten.

Bezüglich der spät signierten E-Rezepte betonte Lauterbach, dass die Komfortsignatur allen Ärzten zur Verfügung steht und bereits von den Anbietern von Praxisverwaltungssystemen umgesetzt wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, die Nutzung der Komfortsignatur in Arztpraxen weiter zu fördern.

In Bezug auf fehlende oder fehlerhafte Arztbezeichnungen gab es bereits eine Entwicklung. Das Bundesgesundheitsministerium forderte den GKV-Spitzenverband, die KBV und den Deutschen Apothekerverband auf, eine Friedenspflicht zu vereinbaren, um diese Problematik anzugehen. Des Weiteren wird geprüft, ob Freitextfelder in strukturierte Datenfelder umgewandelt werden können oder ob Apotheken nachträgliche Korrekturen vornehmen können.

Lauterbach betonte, dass bei einer solchen umfassenden Umstellung wie dem E-Rezept "initiale Probleme" auftreten können. Dennoch versicherte er, dass mit Hochdruck an der Lösung der verbleibenden Herausforderungen gearbeitet wird. Mieves äußerte sich optimistisch und betonte, dass Schritt für Schritt die Schwachstellen behoben werden, um eine zuverlässige und zufriedenstellende Implementierung des E-Rezepts für Apotheker zu gewährleisten.

Probleme mit E-Rezepten: Kommunikationsfehler beim Fachdienst führt zu Verlust von wichtigen Daten

In der digitalen Vernetzung von Apotheken, Ärzten und der Warenwirtschaft kommt es vermehrt zu Problemen im Umgang mit E-Rezepten. Ein als "Secret-Fehler" bekanntes Problem wird dabei dem Fachdienst der Warenwirtschaft zugeordnet.

Nach Aussagen eines Softwareentwicklers, der bei einem Warenwirtschaftsanbieter tätig ist, liegt die Ursache für dieses Problem in einer mangelhaften Kommunikation zwischen dem Fachdienst und der Warenwirtschaft. Insbesondere E-Rezepte geraten in Gefahr, verloren zu gehen, wenn die erwartete Antwort des Fachdienstes beim Laden des E-Rezeptes ausbleibt, was zu einem sogenannten "Timeout" führt.

Die Herausforderung besteht darin, dass die Kommunikation zwischen Apotheke und Fachdienst nicht reibungslos verläuft. Bei erfolgreicher Anfrage erhält die Warenwirtschaft eine Zeichenkette (XML), die ein sogenanntes Secret enthält – vergleichbar mit einem Passwort. Der entscheidende Fehler zeigt sich darin, dass viele Entwickler die Schnittstelle des Betriebssystems nutzen, die Windows für die Internetkommunikation verwendet. Tritt keine Antwort des Fachdienstes auf, resultiert dies in einem Timeout, da die Kommunikation nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Der Fachmann betont, dass es sich hierbei um einen klaren Fehler des Fachdienstes handelt, der eine erneute Anfrage mit derselben Telematik-ID nicht zulässt. Dies führt dazu, dass das E-Rezept ohne das erforderliche Secret nicht weiter bearbeitet werden kann – weder vom Arzt noch vom Apotheker. Der Experte unterstreicht, dass die Warenwirtschaftsanbieter oder die Entwickler von Apotheken-Software in dieser Situation nicht die Verantwortung tragen, da sie technisch keine Möglichkeit hatten, das fehlende Secret zu speichern, wenn keine Antwort vom Fachdienst einging.

Haushaltsdebatte: Zwischen Verteidigung, Sozialausgaben und der finanziellen Lage von Apotheken

Inmitten der laufenden politischen Auseinandersetzung zwischen Ricarda Lang von Bündnis 90/Die Grünen und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über die finanzielle Priorisierung von Verteidigungsausgaben und Sozialleistungen, hat Lindner in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner" einen Vorschlag unterbreitet. Er spricht sich für einen dreijährigen Ausgabenstopp bei neuen Sozialausgaben und Subventionen aus, betont jedoch, dass bestehende Sozialleistungen nicht gekürzt werden sollen.

Ricarda Lang äußerte Bedenken gegenüber Lindners Vorschlag und warnte davor, die äußere Sicherheit gegen die soziale Sicherheit im Inland auszuspielen. Angesichts unzureichender finanzieller Mittel im laufenden Haushalt betonte sie die Notwendigkeit, alternative Wege zu finden, um sowohl die nationale Sicherheit als auch soziale Belange zu gewährleisten.

Die wirtschaftliche Haushaltslage hat auch Auswirkungen auf andere Sektoren, wie beispielsweise Apotheken. Einem Statement zufolge gibt es aufgrund der angespannten Wirtschaftslage aktuell kein Budget für Apotheken. Diese finanzielle Herausforderung verdeutlicht die Komplexität der aktuellen Debatte über die Ressourcenpriorisierung.

Nicht nur in politischen Kreisen, sondern auch in der Wirtschaft wird über die Tragfähigkeit solcher Vorschläge diskutiert. Clemens Fuest, Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo, äußerte die Einschätzung, dass möglicherweise sogar Kürzungen im Sozialbereich notwendig werden könnten. Er verdeutlichte, dass die gleichzeitige Finanzierung von "Kanonen und Butter" eine Herausforderung sei und betonte die Bedeutung eines gesteigerten Wirtschaftswachstums für eine finanzielle Stärkung des Staates.

Christian Lindner unterstützt diese Perspektive und hebt hervor, dass eine florierende Wirtschaft die Voraussetzung für zusätzliche Einnahmen des Staates sei. Die Debatte verdeutlicht die komplexen Herausforderungen bei der Ressourcenpriorisierung, um sowohl die nationale Sicherheit als auch die soziale Sicherheit im Inland zu gewährleisten, wobei auch die finanzielle Haushaltslage von Apotheken eine zusätzliche Facette dieser Thematik darstellt. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion in den kommenden politischen Entscheidungen und Haushaltsplanungen widerspiegeln wird.

E-Rezept in Bayern: Herausforderungen in Apothekenalltag führen zu Umsatzrückgang

Die Einführung des E-Rezepts zu Jahresbeginn hat in einer bayerischen Landapotheke zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Die Apothekerin, die die Apotheke erst im Dezember übernommen hat, berichtet von einem Rückgang der Laufkundschaft und einer nicht mehr rentablen Rezeptsammelstelle aufgrund der digitalen Verordnung.

Ein zentrales Problem liegt in der fehlenden direkten Signatur der Rezepte in der benachbarten Arztpraxis. Die Apothekerin hebt hervor, dass die Signatur von Rezepten ein großes Hindernis darstellt, da der betroffene Arzt, obwohl bemüht, nicht sofort unterzeichnet. Die Praxissoftware für die Verwaltung der Rezepte wird als weiteres Hindernis genannt, da die Verarbeitung eines einzelnen Rezepts etwa 30 Sekunden dauert, was dem Arzt zu lange ist. Obwohl eine Komfortsignatur vorhanden ist, nimmt auch diese mehr Zeit in Anspruch als gewünscht.

Die Auswirkungen auf den Umsatz sind signifikant, mit einem Rückgang von 30 Prozent seit der Einführung des E-Rezepts im Januar. Kunden sind unzufrieden, da die Apotheke Schwierigkeiten hat, die Arzneimittel auf der Gesundheitskarte zu finden. Dies führt dazu, dass Kunden, insbesondere auswärtige, die Apotheke verlassen und nicht zurückkehren. Nur die Stammkundschaft sucht später erneut die Apotheke auf, um ihre Rezepte einzulösen.

Besonders betroffen sind auch nicht mobile Kunden auf dem Land, die Schwierigkeiten haben, an ihre Arzneimittel zu gelangen, wenn die Praxis nicht direkt signiert. Die Apotheke berichtet, dass es für den Botendienst nicht rentabel ist, die Gesundheitskarte abzuholen und das Arzneimittel mit einer zweiten Anfahrt zu liefern. Wenige Kunden trauen sich, ihre Gesundheitskarte bei der Apotheke zu lassen, um die Arzneimittel später mit dem Botendienst zu erhalten.

Die gemeinsam betriebene Rezeptsammelstelle mit einem Mitbewerber bleibt ebenfalls größtenteils leer, da eine Praxis vor Ort keinen Ausdruck des E-Rezepts macht und ausschließlich mit den Gesundheitskarten arbeitet. Dabei haben Patienten laut § 360 des Sozialgesetzbuchs V einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Ausdruck, wenn sie dies wünschen. Dieser Ausdruck enthält einen Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung zugreifen kann, falls die Daten nicht über die elektronische Gesundheitskarte oder die App abgerufen werden können.

Die Herausforderungen des E-Rezepts: Auswirkungen auf Apotheken und Personal

Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts vor knapp zwei Monaten berichten Apothekeninhaber von spürbaren Veränderungen im Arbeitsalltag. Ein Beispiel ist Joachim Eggers, Inhaber der Nordsee-Apotheke in Hamburg, der die Auswirkungen auf die Kundenströme und die Personalsituation deutlich macht.

Die Nutzung der Stapelsignatur hat sich dabei als maßgeblicher Faktor herausgestellt. Die gewohnte Verteilung der Patientinnen und Patienten über den Tag hat sich verschoben, insbesondere in den Mittagspausen staut es sich nun. Diese Veränderungen haben bereits jetzt Auswirkungen auf die ohnehin angespannte Personalsituation in den Apotheken.

Eggers betont, dass die Apothekenbranche eine hohe Frauenquote aufweist, was auch Frauen mit Kindern einschließt. Die Verfügbarkeit von Personal gestaltet sich schwierig, insbesondere da viele Mitarbeiterinnen in Teilzeit arbeiten und aufgrund von Kitaplätzen nur am Vormittag zur Verfügung stehen. Die Einführung des E-Rezepts führt zu einer Verschiebung der Kundenströme in die zweite Tageshälfte, was zu Engpässen führt, da das Personal dann nicht verfügbar ist.

Versuche, die Organisation anzupassen, indem beispielsweise Rezepturen vorrangig am Vormittag angefertigt werden, stoßen an Grenzen, wenn der Hauptkundenstrom erst am Nachmittag einsetzt. Auch Kooperationsversuche mit lokalen Praxen gestalten sich schwierig, da die Stapelsignatur in den Praxen üblich ist und die Patienten oft erst am Nachmittag in die Apotheke geschickt werden.

Neben den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stapelsignatur berichtet Eggers von weiteren Problemen wie Freitextverordnungen, Doppelt- und Dreifachverordnungen sowie der Versorgung immobiler Patienten. Die Komfortsignatur könnte eine Lösung bieten, allerdings steht ihre flächendeckende Akzeptanz noch aus.

Die Apothekenbranche sieht sich also nicht nur mit organisatorischen Herausforderungen durch das E-Rezept konfrontiert, sondern kämpft auch mit Kinderkrankheiten und der Anpassung an die neuen Anforderungen. Die Entwicklung der Situation und mögliche Lösungsansätze bleiben in den kommenden Monaten weiterhin im Fokus.

Erneute Störungen: Telematikinfrastruktur und E-Rezepte in der Kritik

Erneut wurden Störungen im Zusammenhang mit dem Einlösen von E-Rezepten gemeldet. Die Gematik gab heute Mittag bekannt, dass es zu einer Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) gekommen ist. Diese Beeinträchtigung betrifft konkret das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), was zu Problemen beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (EGK) führt. Die Mitteilung der Gematik erklärt, dass auch das Einlösen von E-Rezepten mithilfe der EGK von dieser Störung betroffen sein kann.

Die Auswirkungen dieser Störung erstrecken sich auf den Betreiber GKV Informatik (GKVI), was wiederum Einschränkungen für Versicherungen wie die Barmer sowie die AOK Nord-Ost und AOK Rheinland/Hamburg bedeutet. Die GKVI arbeitet bereits an einer Analyse, um die Ursache der Störung so schnell wie möglich zu identifizieren und zu beheben, wie von der Gematik mitgeteilt wurde.

Es ist anzumerken, dass erst in der vergangenen Woche eine zentrale Störung der TI deutschlandweit zu Ausfällen beim E-Rezept geführt hatte. Die Ursache lag dabei offenbar in einer Fehlfunktion bei der Überprüfung der Gerätezertifikate, wodurch mehrere hunderttausend Rezepte betroffen waren.

Herausforderungen der globalen Wirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Unternehmen operieren, revolutioniert und globale Wirtschaftsstrukturen beeinflusst. Dieser Wandel bringt zweifellos zahlreiche Chancen mit sich, birgt jedoch gleichzeitig erhebliche Herausforderungen.

Die Digitalisierung hat die Barriere zwischen physischen und virtuellen Märkten verschwimmen lassen, wodurch Unternehmen auf der ganzen Welt miteinander konkurrieren. Dieser intensive Wettbewerb erfordert von Unternehmen eine ständige Anpassungsfähigkeit und Innovationsbereitschaft, um relevant zu bleiben.

Ein zentraler Punkt ist die steigende Bedeutung von Daten und Datenschutz. Unternehmen müssen nicht nur sicherstellen, dass sie ihre eigenen Daten effektiv nutzen, sondern auch sicherstellen, dass die Privatsphäre ihrer Kunden gewahrt bleibt. Dies erfordert nicht nur strenge Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch transparente Datenschutzrichtlinien.

Die digitale Transformation hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Automatisierung und künstliche Intelligenz haben traditionelle Arbeitsmodelle verändert und erfordern eine ständige Weiterbildung der Arbeitskräfte. Dies stellt eine Herausforderung dar, aber auch eine Chance für eine flexiblere und effizientere Arbeitswelt.

Insgesamt bietet die Digitalisierung ein Potenzial für Wachstum und Effizienzsteigerungen, birgt jedoch gleichzeitig Risiken für die Privatsphäre und erfordert eine kluge Anpassung der Arbeitskräfte. Die globale Wirtschaft steht vor der Aufgabe, diese Herausforderungen zu bewältigen und einen ausgewogenen Weg für eine erfolgreiche digitale Zukunft zu finden.

ABDA-Initiative: Impuls für Pharmazeutische Dienstleistungen durch Impuls-Apotheken und Botschafter:innen

In der laufenden Kampagne zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) setzt die ABDA auf innovative Kooperationsmodelle, um die Integration von pDL in Apotheken weiter zu optimieren. In Zusammenarbeit mit 25 Impuls-Apotheken befinden sich ABDA-Experten im regen Austausch, um erfolgreiche Implementierungen zu identifizieren und Herausforderungen anzugehen.

Für diese Impuls-Apotheken wurde ein spezielles Betreuungsprogramm entwickelt. Dazu wurden Apothekerinnen, Apotheker und Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen (PTA) zu "Managerinnen bzw. Managern pharmazeutische Dienstleistungen" fortgebildet. Diese Ansprechpartner stehen in ständigem Kontakt mit der ABDA und nehmen an monatlichen Gesprächen teil, in denen Erfolge und Hürden bei der Umsetzung der pDL-Ziele diskutiert werden.

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in das Format "pDL-Campus live!" ein, das als Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Diskussion relevanter Themen dient. Zusätzlich werden die Erfahrungen in Artikeln und Podcasts aufbereitet. Bestehende Arbeitsmaterialien werden auf Grundlage dieser Erkenntnisse angepasst oder ergänzt, und es sind weitere Kommunikationsmaßnahmen geplant, um die Verbreitung relevanter Informationen sicherzustellen.

Parallele zur Impuls-Apotheken-Initiative setzt die ABDA auf pDL-Botschafterinnen und -Botschafter, die Anfang 2023 im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ausgewählt wurden. Sieben Apotheker:innen, darunter drei Inhaber:innen, sowie fünf PTA, informieren und motivieren auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook. In kurzen Clips und Fotos auf den ABDA-Accounts sowie dem Instagram-Account "apotheken.karriere" machen sie auf das Thema pDL aufmerksam.

Es ist zu betonen, dass es keinen separaten pDL-Account geben wird, und die Impuls-Apotheken und pDL-Botschafter:innen werden zukünftig nicht kooperieren. Ziel dieser umfassenden Initiative ist es, die Apotheke als zentrales Leistungszentrum für die Gesundheitsversorgung in der Öffentlichkeit zu präsentieren und gleichzeitig eine effektive Integration von pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apothekenalltag sicherzustellen.

DAK-Gesundheit setzt Maßstäbe: Digitale Gesundheitskompetenz mit „Digital.kompetent“

Die DAK-Gesundheit hat mit ihrem neuen Portal "Digital.kompetent" einen umfassenden Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsaufklärung unternommen. Diese Initiative steht im Einklang mit den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft trat und Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten entsprechende Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu bieten. Das Ziel ist es, allen Versicherten eine gleichberechtigte Teilhabe an den Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Das Portal "Digital.kompetent" zielt darauf ab, durch informative und unterhaltsame Inhalte über verschiedene Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitsbereich zu informieren. Im Gegensatz zu ähnlichen Initiativen, wie beispielsweise der Seite Gesund-digital.info des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), richtet sich die DAK-Gesundheit dabei an Menschen aller Altersgruppen. Die angebotenen Informationen sind unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit der Nutzerinnen und Nutzer zugänglich, wobei viele Kapitel des Portals spezifisch auf die Services der DAK-Gesundheit eingehen.

Besonders hervorzuheben sind die acht Selbstlernkurse, die im Stil großer Online-Kursportale gestaltet sind. Diese Kurse vermitteln Kompetenzen in verschiedenen Themenbereichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen und stellen laut der DAK-Gesundheit eine innovative Lernplattform dar, die als erste ihrer Art von einer großen Krankenkasse geschaffen wurde. Das Hauptziel besteht darin, Nutzerinnen und Nutzern Sicherheit und Kompetenz bei der Anwendung digitaler Gesundheitsangebote zu verleihen und den oft als undurchsichtig empfundenen Dschungel der Digitalisierung zu durchdringen.

Die Selbstlernplattform hebt sich durch ihre Tiefe hervor, indem sie nicht nur oberflächliche Informationen bietet, sondern auch Hintergrundinformationen, unterstützt durch anschauliche Videos und Wissenstests zur Überprüfung des Lernerfolgs. Die Inhalte der Plattform werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt, um den Nutzern stets die neuesten Entwicklungen im Bereich digitaler Gesundheitsinformationen und -angebote zu bieten.

Ein spezieller Kurs auf der Plattform, mit dem Titel "Patientenreise", deckt verschiedene Themen ab, darunter die elektronische Gesundheitskarte (eGK), Online-Terminbuchung, E-Rezept, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), elektronische Patientenakte (ePA), digitale Präventionskurse, Online-Coachings und telemedizinische Angebote. Sogar übergeordnete und zukünftige gesundheitspolitische Themen werden auf der Plattform behandelt.

Ein interessanter Aspekt des Kurses "Patientenreise" ist die Aufmerksamkeit, die Versandapotheken und ihre Vorteile erhalten. Die DAK-Gesundheit verweist hierbei auf die Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) für vertiefende Informationen. Obwohl Apotheken insgesamt keine zentrale Rolle im digitalen Aufklärungsangebot der Krankenkasse spielen, werden deren Vorteile im Kontext der Patientenreise herausgestellt.

Insgesamt liefert das Portal "Digital.kompetent" der DAK-Gesundheit einen umfassenden Überblick über die Digitalisierung im Gesundheitswesen und bietet eine innovative Lernplattform, um die digitale Gesundheitskompetenz der Versicherten zu fördern.

Studie enthüllt: Kombinierte hormonelle Kontrazeptiva erhöhen Risiko für venöse Thromboembolien

In einer kürzlich veröffentlichten Studie wurde festgestellt, dass kombinierte hormonelle Kontrazeptiva ein leicht erhöhtes Risiko für die Entwicklung von venösen Thromboembolien (VTE) mit sich bringen können. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass Präparate, die die Wirkstoffe Chlormadinonacetat und Ethinylestradiol enthalten, ein um etwa 1,25-fach erhöhtes Risiko im Vergleich zu solchen mit Levonorgestrel und Ethinylestradiol aufweisen.

Die geschätzte jährliche Inzidenz von VTE unter Chlormadinonacetat/Ethinylestradiol-haltigen Kontrazeptiva liegt bei sechs bis neun Fällen pro 100.000 Frauen. Obwohl das Gesamtrisiko als gering betrachtet wird, können Blutgerinnsel in seltenen Fällen schwerwiegend und sogar lebensbedrohlich sein.

Ein offizieller Rote-Hand-Brief wurde veröffentlicht, um Ärzte und Gesundheitsdienstleister über diese Erkenntnisse zu informieren. Frauen, die diese Art von hormonellen Verhütungsmitteln verwenden, sollten über die potenziellen Risiken aufgeklärt werden, insbesondere wenn das Präparat nach einer Unterbrechung von vier oder mehr Wochen wieder eingenommen wird.

Trotz des erhöhten Risikos betont die Studie, dass der Nutzen kombinierter hormoneller Kontrazeptiva in den meisten Fällen überwiegt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bestimmte Gruppen, wie Frauen über 35 Jahre, die rauchen, in Betracht ziehen sollten, alternative nicht-hormonale Verhütungsmethoden zu verwenden oder das Rauchen zu beenden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Frauen, die diese Verhütungsmethode anwenden, auf mögliche Risikofaktoren achten, die das Thromboserisiko erhöhen können. Dazu gehören das erste Anwendungsjahr, starkes Übergewicht, ein Alter über 35 Jahre, Rauchen, familiäre VTE-Geschichte (insbesondere vor dem Alter von 50 Jahren) und die kürzliche Entbindung.

Symptome, die auf eine mögliche venöse Thromboembolie hinweisen könnten, sollten ernst genommen werden. Dazu gehören starke Schmerzen oder Schwellungen eines Beins, plötzliche Atemnot, Brustschmerzen, neurologische Symptome wie Schwäche oder Taubheitsgefühl sowie andere ernste Anzeichen. Frauen, die solche Symptome erleben, wird empfohlen, sofort ärztlichen Rat einzuholen.

Senolytika: Neue Hoffnung für die Therapie des diabetischen Makulaödems

In einer vielversprechenden Entwicklung auf dem Gebiet der Augenheilkunde könnte eine neue Klasse von Wirkstoffen, sogenannte Senolytika, eine innovative Therapieoption für das diabetische Makulaödem (DME) darstellen. DME ist eine häufige Komplikation bei Diabetespatienten, und obwohl es bereits etablierte Therapien gibt, berichten einige Patienten über mangelndes Ansprechen darauf.

Forscher, angeführt von Professor Dr. Sergio Crespo-Garcia vom Maisonneuve-Rosemont Hospital Research Centre der University of Montreal in Kanada und Kollegen von Unity Biotechnology in South San Francisco, haben sich der Idee der zellulären Seneszenz zugewandt. Diese Seneszenz, die in der Altersforschung ihren Ursprung hat, bezieht sich auf den Zustand, in dem Zellen nach einer bestimmten Anzahl von Teilungen ihr Wachstum einstellen.

Die seneszenten Zellen sollten normalerweise durch Apoptose, den programmierten Zelltod, eliminiert werden. Doch oft versagt dieser Mechanismus, und die überlebenden Zellen bleiben trotz Schäden aktiv. Diese Zellen scheiden entzündungsfördernde Moleküle aus, locken Immunzellen an und können zu Gewebezerstörung führen. Dieser sogenannte "Seneszenz-assoziierte sekretorische Phänotyp (SASP)" könnte auch beim DME eine Rolle spielen, bei dem seneszente Zellen sich in den Blutgefäßen der Retina ansammeln.

Um diese Problematik anzugehen, haben die Forscher Senolytika untersucht, Substanzen, die darauf abzielen, seneszente Zellen zu eliminieren. Darunter befinden sich vielversprechende Kandidaten wie Fisetin, Quercetin, Dasatinib und Navitoclax. Ein besonders intensives Augenmerk lag auf Foselutoclax (UBX1325), einem Senolytikum, das das anti-apoptotische Protein BCL-xL hemmt.

Präklinische Studien an menschlichen Retinas, Glaskörpern und insulindefizienten Mäusen zeigten vielversprechende Ergebnisse. Die intravitreale Injektion von UBX1325 reduzierte die retinale Gefäßpermeabilität bei diabetischen Mäusen. In einer Phase-I-Studie mit DME-Patienten, die nicht auf eine etablierte Therapie ansprachen, verbesserte sich die Netzhautfunktion nach einer einzigen intravitrealen Injektion, und die Makuladicke nahm ab. Es traten dabei keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse auf.

Aufgrund dieser vielversprechenden Ergebnisse hat Unity Biotechnology bereits im Juni 2023 eine Phase-IIb-Studie gestartet. In dieser wird UBX1325 mit Aflibercept verglichen, einem bewährten Medikament für DME. Die ersten Daten über einen Zeitraum von 24 Wochen werden für das erste Quartal 2025 erwartet.

Experten betonen jedoch, dass trotz der ermutigenden Ergebnisse die Sicherheit von UBX1325 weiterhin sorgfältig überwacht werden muss. Kleinere Phase-I-Studien können vorläufige Erfolge zeigen, die in größeren Studien bestätigt werden müssen. Nichtsdestotrotz wird der Senolytika-Ansatz als vielversprechend angesehen und könnte eine neue Ära in der Behandlung des diabetischen Makulaödems einleiten.

Geschlechtsspezifische Nuancen in der Krebsforschung: Die Bedeutung differenzierter Ansätze

Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Krebsforschung rücken verstärkt in den Fokus, wie auf dem aktuellen Deutschen Krebskongress in Berlin deutlich wurde. Während Männer häufiger von Krebs betroffen sind, zeigen sich bei Frauen bestimmte Vorteile im Hinblick auf das Krebsrisiko. Professor Dr. Anne Letsch von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betonte die Relevanz der Berücksichtigung biologischer Faktoren, insbesondere des X-Chromosoms, bei Frauen. Frauen besitzen zwei X-Chromosomen, wobei die Inaktivierung eines Chromosoms während der Embryogenese zufällig erfolgt. Dies könnte Einfluss auf das Krebsrisiko haben, da auf dem X-Chromosom sowohl Onkogene als auch Tumorsuppressorgene lokalisiert sind.

Ein weiterer Aspekt, der diskutiert wurde, sind geschlechtsspezifische Verhaltensweisen, die das Krebsrisiko beeinflussen können. Trotz gesellschaftlicher Veränderungen sind Unterschiede im Lebensstil, wie Ernährung, Sport, Umgang mit Stress und Gesundheitsverhalten, zwischen den Geschlechtern nach wie vor präsent. Diese Faktoren können auch über epigenetische Mechanismen das Krebsrisiko beeinflussen, so Letsch.

Interessanterweise zeigt sich bei der Krebstherapie ein umgekehrtes Bild: Frauen neigen dazu, Therapien schlechter zu vertragen und sind häufiger von Nebenwirkungen betroffen als Männer. Trotz eines generell niedrigeren Krebsrisikos könnten Frauen aufgrund dieser Unterschiede weniger Behandlungszyklen erhalten. Die Geschlechterunterschiede erstrecken sich auch auf die Pharmakokinetik von Krebsmedikamenten, wie beispielsweise bei 5-Fluorouracil und Paclitaxel.

Immunologische Differenzen zwischen Mann und Frau spielen eine entscheidende Rolle bei der Wirksamkeit von Immuntherapien. Frauen zeigen im Allgemeinen eine geringere Wirksamkeit, wie aus einer Metaanalyse hervorgeht. Es wird betont, dass klinische Studien verstärkt Frauen einbeziehen sollten, um die Wirksamkeit von Therapien für beide Geschlechter angemessen zu bewerten.

Insgesamt verdeutlichen diese Erkenntnisse die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischen Berücksichtigung in der Krebsforschung, um personalisierte und wirkungsvollere Ansätze für die Behandlung zu entwickeln. Die Diskussion auf dem Krebskongress hebt hervor, dass eine differenzierte Betrachtung von biologischen und sozialen Geschlechtsaspekten notwendig ist, um die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern.

Lipödem: Zwischen Diagnose-Lücke und Hoffnung auf Verbesserte Versorgung

Eine weitverbreitete, jedoch oft verkannte Fettverteilungsstörung, das Lipödem, wirft Schlaglicht auf ein signifikantes "Diagnose-Gap", wie Professor Dr. Tobias Hirsch, Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie am Uniklinikum Münster, betont. Frauen, die von diesem Leiden betroffen sind, erleben oft eine jahrelange Verzögerung bis zur korrekten Diagnose, im Durchschnitt sogar bis zu 20 Jahren. Die Erkrankung, die durch eine massive Vermehrung von Fettzellen gekennzeichnet ist, bleibt nicht nur häufig unerkannt, sondern wird auch mit Adipositas verwechselt.

Das Lipödem betrifft fast ausschließlich Frauen, doch genaue Zahlen über die Betroffenen sind schwer zu ermitteln, da die Dunkelziffer hoch ist. Professor Hirsch bezeichnet die Kenntnislage als unzureichend und betont, dass mehr Forschung über die Ursachen der Krankheit notwendig ist. Genetische Veranlagung und hormonelle Trigger werden vermutet, aber die genauen Mechanismen sind noch unklar.

Die Erkrankung durchläuft drei Stadien, wobei die Einteilung nach Fettgewebemenge in Stufe I bis III erfolgt. Hirsch betont jedoch die Problematik dieser Klassifizierung, da der zentrale Faktor die Schmerzen sind, die von Patientinnen in verschiedenen Stadien unterschiedlich intensiv erlebt werden können.

Die Lipödem-Gesellschaft schätzt, dass bis zu vier Millionen Frauen in Deutschland betroffen sein könnten, viele jedoch nichts von ihrer Erkrankung wissen. Eine breite Informationskampagne wird gefordert, um das Bewusstsein zu schärfen. Das Lipödem tritt oft in der Pubertät, Schwangerschaft oder Menopause auf und kann zu orthopädischen Begleiterkrankungen führen. Die seelischen Belastungen sind erheblich, und der Verlauf der Erkrankung variiert.

Experten mahnen eine verbesserte Versorgung an, vor allem hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die neuesten Leitlinien von Januar 2024 empfehlen in schweren Fällen eine Liposuktion, also operatives Fettabsaugen. Diese Maßnahme geht laut Hirsch mit vergleichsweise wenigen Risiken einher und zeigt bei schweren Fällen erhebliche Vorteile. Schmerzen, Körperumfang und psychische Belastungen können deutlich reduziert werden.

Kritik wird an der aktuellen Kassenerstattung geübt, da Liposuktionen derzeit nur in Stadium III bezahlt werden und dies nur bis Ende 2024. Die Hoffnung liegt auf einer laufenden Studie, die den hohen Nutzen der Operation belegen soll, um sie dann stadienunabhängig als pauschale Kassenleistung zu etablieren. Der GKV-Spitzenverband gibt an, dass die Datenlage unklar sei, und bisher wurden die Kosten für rund 14.180 Eingriffe übernommen.

Frauen, die von Lipödem betroffen sind, stehen oft vor dem finanziellen Dilemma, da drei Viertel ihre Eingriffe selbst bezahlen und sich dafür oft verschulden. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstreicht, dass die Fettabsaugung bei Lipödem keine kosmetische Maßnahme, sondern medizinisch notwendig ist. In Anbetracht der Komplexität der Erkrankung und der möglichen Linderung durch Liposuktionen plädieren Experten für eine umfassende Unterstützung der Betroffenen durch eine erweiterte Kassenleistung.

Kommentar:

Die Allrisk-Versicherung für Apotheken mit ihrer einzigartigen Beste-Leistungs-Garantie ist ein Gamechanger im Versicherungswesen. Diese wegweisende Lösung hebt nicht nur den Schutz auf das höchste in Deutschland verfügbare Niveau, sondern sendet auch ein klares Signal für die Notwendigkeit fortschrittlicher und maßgeschneiderter Versicherungen in der Pharmabranche. Eine Innovation, die Apotheker vor unvorhersehbaren Risiken optimal absichert und somit einen Meilenstein in der Branche darstellt.

Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Würzburg unterstreicht die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung bei möglichen Fahrlässigkeiten. Die Entscheidung, dass das Vergessen des Ausschaltens des Herdes nach der Zubereitung von Pommes frites als Augenblicksversagen und nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, sendet ein wichtiges Signal für ähnliche Fälle. Die Erweiterung auf Apotheker als potenziell betroffene Mieter oder Vermieter verdeutlicht die Relevanz dieser Entscheidung in unterschiedlichen Kontexten. Dieses Urteil betont die Notwendigkeit, jede Situation individuell zu prüfen, um gerechte und ausgewogene Urteile in komplexen rechtlichen Fragestellungen zu gewährleisten.

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts betont die Bedeutung transparenter Abrechnungen in Apotheken. Die Nullretaxation einer Apothekerin, die undurchsichtige Praktiken bei Rezepturarzneimitteln anwandte, wurde als rechtens bestätigt. Die Entscheidung stärkt die Position der Krankenkassen und unterstreicht die Verantwortung der Apotheken für klare Informationen über Herkunft und Preise von verwendeten Wirkstoffen. Ein wichtiger Schutzmechanismus, der die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung sicherstellen soll.

Die Apothekenreform in Deutschland erfordert eine kluge Balance. Die ABDA betont die Dringlichkeit eines zwölf Euro Rx-Festzuschlags für die Apotheken. Zusätzliche Honorare sind von entscheidender Bedeutung, und die Diskussion darüber sollte konstruktiv geführt werden. Der Kassenabschlag bleibt eine unverzichtbare Finanzierungssäule, deren Senkung sinnvoll ist, jedoch ohne grundsätzliche Infragestellung. Ein neues Diskussionspapier bringt verschiedene Aspekte ein, um das Gesprächsklima zu verbessern. Insgesamt ist eine ausgewogene und finanzierbare Lösung entscheidend, bei der jeder Cent für die Apotheken zählt.

Die dringende Notwendigkeit, das Apothekensystem neu zu denken, wurde auf dem BVDAK-Kooperationsgipfel in München betont. Die Sprecher Stefan Hartmann und Vanessa Conin-Ohnsorge unterstrichen die Bedeutung innovativer Konzepte, um wirtschaftlichen Erfolg in Zeiten demographischer Veränderungen zu sichern. Kritik wurde an der politischen Entwicklung seit 2004 laut, während gleichzeitig die aktive Mitgestaltung und sektorenübergreifende Zusammenarbeit als Schlüssel für die Zukunft der Apotheken hervorgehoben wurden.

Die aktuellen Bemühungen von Gesundheitsminister Lauterbach, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept anzugehen, sind begrüßenswert. Die Lösungsansätze für Probleme bei heimversorgenden Apotheken und Verzögerungen bei der Signierung zeigen, dass man aktiv an Verbesserungen arbeitet. Es ist ermutigend, dass sowohl strukturelle Anpassungen als auch konkrete Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um die Implementierung des E-Rezepts reibungsloser zu gestalten. Eine transparente Kommunikation und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren sind entscheidend, um eine effektive Lösung aller Anliegen zu gewährleisten.

Der "Secret-Fehler" im Zusammenhang mit E-Rezepten verdeutlicht ein grundlegendes Kommunikationsproblem beim Fachdienst der Warenwirtschaft. Die Schwierigkeit liegt in der ausbleibenden Antwort des Fachdienstes, was zu einem Timeout führt und den Verlust von E-Rezepten zur Folge hat. Die Verwendung der Betriebssystem-Schnittstelle für die Internetkommunikation verschärft das Problem. Es ist entscheidend, dass der Fachdienst eine erneute Anfrage mit derselben Telematik-ID zulässt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In diesem Kontext liegt die Verantwortung eindeutig beim Fachdienst, nicht bei den Warenwirtschaftsanbietern oder den Entwicklern von Apotheken-Software, die technisch nicht in der Lage sind, das fehlende Secret zu speichern.

Die aktuelle Debatte über die finanzielle Priorisierung von Verteidigungsausgaben und Sozialleistungen verdeutlicht die komplexen Herausforderungen für politische Entscheidungsträger. Der Vorschlag eines dreijährigen Ausgabenstopps für neue Sozialausgaben und Subventionen durch Bundesfinanzminister Christian Lindner stößt auf geteilte Meinungen. Während er auf die Stärkung der Verteidigung setzt, warnt Ricarda Lang vor einer gegenseitigen Ausspielung von äußerer und sozialer Sicherheit. Die finanzielle Haushaltslage, die sogar Apotheken betrifft, unterstreicht die Dringlichkeit, alternative Lösungen zu finden. In der Wirtschaftsarena wird diskutiert, ob Kürzungen im Sozialbereich unumgänglich sind, während gleichzeitig betont wird, dass wirtschaftliches Wachstum eine zentrale Rolle für die finanzielle Stärkung des Staates spielt. Die kommenden politischen Entscheidungen werden zeigen, wie diese komplexen Herausforderungen bewältigt werden können.

Die Einführung des E-Rezepts in Bayern zeigt deutlich, wie digitale Veränderungen den Apothekenalltag beeinflussen. Die fehlende direkte Signatur der Rezepte in der Arztpraxis und die trägere Praxissoftware führen zu Umsatzeinbußen von 30 Prozent in einer Landapotheke. Kunden sind unzufrieden, da die Suche nach ihren Arzneimitteln auf der Gesundheitskarte zu Problemen führt. Nicht mobile Kunden auf dem Land haben Schwierigkeiten, an ihre Medikamente zu gelangen. Die Herausforderung besteht darin, den digitalen Wandel in der Gesundheitsversorgung reibungslos zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten miteinander synchronisiert sind.

Die obligatorische Einführung des E-Rezepts vor knapp zwei Monaten hat spürbare Auswirkungen auf den Apothekenalltag und die Personalressourcen. Die Verschiebung der Kundenströme, insbesondere bedingt durch die Nutzung der Stapelsignatur, stellt Apothekeninhaber vor Herausforderungen. Joachim Eggers von der Nordsee-Apotheke in Hamburg betont die bereits angespannte Personalsituation, die durch die unvorhergesehenen Veränderungen im Kundenverhalten weiter belastet wird. Die zeitliche Verschiebung der Kundenspitzen, insbesondere in den Mittagspausen, führt zu Engpässen, da viele Teilzeitkräfte, oft Frauen mit Kindern, nicht flexibel verfügbar sind. Die Suche nach Lösungen gestaltet sich schwierig, und die Komfortsignatur könnte eine Entlastung bieten, wenn ihre flächendeckende Akzeptanz steigt. Insgesamt zeigt sich, dass die Umstellung auf das E-Rezept nicht nur technische Anpassungen erfordert, sondern auch eine Neubewertung der Arbeitsstrukturen in Apotheken.

Die erneuten Ausfälle in der Telematikinfrastruktur sind besorgniserregend und werfen erneut Fragen zur Zuverlässigkeit dieses Systems auf. Die aktuellen Beeinträchtigungen im Versichertenstammdatenmanagement und beim Einlösen von E-Rezepten betreffen nicht nur den Betreiber GKV Informatik, sondern auch bedeutende Krankenversicherungen. Es ist entscheidend, dass die Gematik und die GKVI die Ursachen zügig identifizieren und beheben, um Vertrauen in die digitale Gesundheitsinfrastruktur wiederherzustellen.

Die zunehmende Digitalisierung prägt unsere Welt in nie dagewesener Weise. Während sie immense Chancen für Wachstum und Innovation bietet, stehen wir gleichzeitig vor bedeutenden Herausforderungen. Die Balance zwischen der Nutzung von Daten für Fortschritt und dem Schutz der Privatsphäre, die Anpassung der Arbeitswelt an Automatisierung und künstliche Intelligenz, sind zentrale Themen, die unsere Gesellschaften und Unternehmen prägen werden. Es ist entscheidend, diesen Wandel klug zu gestalten, um die positiven Aspekte zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Die digitale Zukunft eröffnet uns ein neues Kapitel – es liegt an uns, wie wir es schreiben.

Die ABDA setzt auf eine integrierte pDL-Kampagne mit Impuls-Apotheken und pDL-Botschafter:innen. In Kooperation mit 25 Apotheken werden bewährte pDL-Praktiken identifiziert und verbessert. Das klare Konzept zeigt sich in Schulungen, regelmäßigem Austausch und gezielter Kommunikation auf Social-Media-Plattformen. Das Ziel: Die Apotheke als zentrales Gesundheitszentrum stärken und die erfolgreiche Umsetzung pharmazeutischer Dienstleistungen fördern.

Die Einführung von "Digital.kompetent" durch die DAK-Gesundheit markiert einen bedeutenden Schritt in der digitalen Gesundheitsaufklärung. Die Plattform bietet nicht nur informative Inhalte über verschiedene Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen, sondern auch innovative Selbstlernkurse. Diese gehen über oberflächliche Informationen hinaus und vermitteln den Nutzern Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit digitalen Gesundheitsangeboten. Die Fokussierung auf Versandapotheken in einem der Kurse unterstreicht die praxisnahe Ausrichtung. Insgesamt ein gelungener Schritt, um die digitale Gesundheitskompetenz der Versicherten zu stärken.

Die jüngste Studie, die ein leicht erhöhtes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) bei der Verwendung von kombinierten hormonellen Kontrazeptiva mit Chlormadinonacetat/Ethinylestradiol aufzeigt, unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Risiko-Nutzen-Abwägung. Obwohl das Gesamtrisiko als gering eingestuft wird, sollten Frauen, insbesondere Raucherinnen über 35 Jahren, alternative nicht-hormonale Verhütungsmethoden in Betracht ziehen. Die Studie betont, dass der überwiegende Nutzen dieser Kontrazeptiva bestehen bleibt, jedoch sollten Anwenderinnen auf mögliche Risikofaktoren achten und bei auftretenden Symptomen sofort ärztlichen Rat einholen.

Die Forschung zu Senolytika als potenzielle Therapieoption für das diabetische Makulaödem zeigt vielversprechende Ergebnisse. Die gezielte Eliminierung seneszenter Zellen durch Substanzen wie UBX1325 könnte eine innovative Lösung für Patienten bieten, die nicht auf herkömmliche Behandlungen ansprechen. Die laufende Phase-IIb-Studie von Unity Biotechnology, die UBX1325 mit Aflibercept vergleicht, verspricht weitere Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit dieser neuen Klasse von Wirkstoffen. Trotz der positiven Entwicklungen ist jedoch Vorsicht geboten, da weitere umfangreichere Studien notwendig sind, um die Langzeitwirkungen und Sicherheit zu bestätigen.

Die Diskussion über geschlechtsspezifische Unterschiede in der Krebsforschung zeigt, dass eine differenzierte Betrachtung biologischer und sozialer Geschlechtsaspekte essentiell ist. Die Erkenntnisse unterstreichen die Notwendigkeit, personalisierte Ansätze in der Krebsbehandlung zu entwickeln und Geschlechterunterschiede in klinischen Studien angemessen zu berücksichtigen.

Die Herausforderungen im Umgang mit Lipödem, einer oft übersehenen Fettverteilungsstörung bei Frauen, werden durch ein beträchtliches "Diagnose-Gap" verdeutlicht. Das fehlende Verständnis und die unklaren Ursachen führen zu einer verzögerten Diagnose von durchschnittlich 20 Jahren. Experten betonen die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Versorgung und Kassenleistungen, insbesondere für Liposuktionen, die in schweren Fällen erhebliche Vorteile bieten. Die aktuellen Kassenregelungen werden kritisiert, und die Hoffnung liegt auf laufenden Studien, um eine stadienunabhängige Kostenübernahme zu ermöglichen. Es wird betont, dass die Fettabsaugung bei Lipödem keine kosmetische, sondern eine medizinisch notwendige Maßnahme ist.

In einer sich stetig wandelnden Gesundheitslandschaft und dynamischen pharmazeutischen Welt sind innovative Ansätze, wie die Allrisk-Versicherung und die Impuls-Apotheken-Initiative, entscheidend, um den Herausforderungen zu begegnen und eine nachhaltige Zukunft für Apotheken zu gestalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.