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Apotheken-Nachrichten von heute: Herausforderungen, Kontroversen und Hoffnungsschimmer

Von Apothekenschließungen bis zur digitalen Transformation – Analysen, Kontroversen und Perspektiven für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die Schlagzeilen des deutschen Gesundheitssektors: Apothekensterben erreicht alarmierende Ausmaße, Konflikt um Lauterbachs Reformagenda eskaliert, BMG mit dramatischem Anstieg von Stellen und Kosten. ADAC und Doctolib revolutionieren die Gesundheitslandschaft, während die Einführung des E-Rezepts auf Herausforderungen stößt. Empörung in Medizin und Pflege gegen rechtsextreme "Remigrations"-Pläne, und britische Arzneimittelbehörde verschärft Warnung vor bestimmten Antibiotika. Erfahren Sie mehr über wegweisende Entwicklungen von der Pharmapolitik bis zu vielversprechenden medizinischen Durchbrüchen.

Apothekensterben in Deutschland: Alarmierender Rückgang setzt sich fort

Der dramatische Rückgang der Apotheken in Deutschland seit dem Jahr 2008 erreicht besorgniserregende Ausmaße, wie aktuelle Daten der Landesapothekerkammern zeigen. Zum Jahresende 2023 existierten landesweit nur noch 17.559 Apotheken, was einen weiteren Rekordrückgang von 413 Betriebsstätten im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem bisherigen Höchststand der Schließungen im Jahr 2022 dar, als 394 Apotheken ihre Türen schließen mussten.

Im Langzeitvergleich wird das erschreckende Ausmaß dieses Trends deutlich. Der historische Höchststand von 21.602 Apotheken im Jahr 2008 markierte den Beginn einer stetigen Abnahme, wobei sich nun herausstellt, dass jedes Jahr mehr Apotheken schließen als neue eröffnet werden. Innerhalb von 15 Jahren sind somit 4.043 Apotheken, was einer Quote von 19 Prozent entspricht, aus der Versorgungslandschaft verschwunden. Der Rückgang im Vergleich zu 2013 beträgt 15 Prozent, und in einem Zeitraum von zehn Jahren verzeichnet man einen Verlust von 3.103 Apotheken. Zwischen 2018 und 2023 verschwanden allein 1.864 Apotheken, was einem Rückgang von jeder zehnten Apotheke entspricht. Seit 2020 sank die Anzahl der Apotheken um 6 Prozent, was einem Verlust von 1.194 Betriebsstätten innerhalb von drei Jahren entspricht.

Einige Bundesländer sind besonders stark von diesem rückläufigen Trend betroffen. Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Bremen verzeichnen Rückgänge von 23 Prozent, 24 Prozent bzw. 25 Prozent seit 2008. Im Zeitraum von 2008 bis 2023 zeigen auch andere Bundesländer signifikante Verluste, wobei Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein und Schleswig-Holstein jeweils Rückgänge von 20 Prozent oder mehr verzeichnen.

Besonders alarmierend ist die Beschleunigung dieses Trends in den letzten drei Jahren. Bundesweit entfallen 30 Prozent der Schließungen seit dem Höhepunkt auf diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum. Sogar in den neuen Bundesländern, die sich dem Negativtrend lange Zeit entziehen konnten, nimmt die Entwicklung an Geschwindigkeit auf: In Brandenburg entfallen 82 Prozent der Schließungen auf die letzten drei Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind es jeweils 51 Prozent, in Thüringen 42 Prozent.

Die Ursachen für dieses beunruhigende Phänomen sind vielschichtig. Obwohl die Zulassung des beschränkten Mehrbesitzes im Jahr 2004 vorübergehend einen Rückgang stoppte, endete diese Gegenbewegung im Jahr 2008, und seitdem hat sich der negative Trend kontinuierlich fortgesetzt. Die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung und die Gründe für das Schließen der Apotheken bedürfen weiterer Analyse. Dennoch stellt dieser anhaltende Rückgang eine ernste Herausforderung für das Gesundheitssystem und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln dar.

Apotheken in Gefahr: MVDA fordert Scholz zum Handeln gegen Lauterbachs Reformpläne auf

Im Zentrum eines brisanten Konflikts zwischen Gesundheitspolitik und Apothekerschaft steht derzeit die Reformagenda von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Der Markenverband der Arzneimittelhersteller (MVDA) hat Bundeskanzler Olaf Scholz in einem eindringlichen Brief aufgefordert, Maßnahmen gegen Lauterbach zu ergreifen, um die existenzielle Bedrohung der Vor-Ort-Apotheken und die flächendeckende Gesundheitsversorgung zu verhindern.

Der MVDA bezeichnet Lauterbachs Reformpläne als eine unmittelbare Gefahr für die Vor-Ort-Apotheken und prangert die mangelnde Reaktion des Kanzleramts auf vorherige Schreiben an. In einem flammenden Appell, der auch an Bundestagsabgeordnete, Oberbürgermeister und Landräte gerichtet ist, wird betont, dass die Apotheken als verlässlichste Säule der flächendeckenden Arzneimittelversorgung wirtschaftlich am Abgrund stehen. Der MVDA wirft Scholz vor, tatenlos zuzusehen, wie Lauterbach das Gesundheitssystem zerstöre und entmenschliche, und kritisiert dessen mangelnden Dialogwillen.

Besonderes Augenmerk legen die Apotheker auf die finanzielle Situation der Vor-Ort-Apotheken. Seit zwölf Jahren habe es keine Vergütungsanpassung gegeben, wodurch die wirtschaftliche Existenz vieler Apothekenbetreiber bedroht sei. Die Tarifverhandlungen gestalteten sich aufgrund fehlender Erträge schwierig, was zu einem Zustand führe, in dem die Hälfte des pharmazeutischen Fachpersonals nur knapp mehr als den Mindestlohn erhalte. Die Apotheker werfen die Frage auf, warum ihre Mitarbeiter, die täglich für eine hochwertige Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung einstehen, nicht angemessen entlohnt werden.

Ein zentrales Anliegen des MVDA ist die Kritik an Lauterbachs Plänen zur Umverteilung und Strukturreform. Diese seien leistungsfeindlich und gefährdeten die bewährte Struktur der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Insbesondere wird die Idee von Light-Filialen ohne Apotheker als unattraktiv und schädlich für das Berufsbild der Apotheker und die Bevölkerung auf dem Land bewertet. Die Angst vor einem weiteren Apothekensterben und einer zunehmenden Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten steht im Mittelpunkt der Sorgen des MVDA.

Die Apotheker kritisieren zudem Lauterbachs Fokus auf Gesundheitskioske anstelle einer längst überfälligen Honoraranpassung für Vor-Ort-Apotheken. Sie sehen darin einen klaren Mangel an Wertschätzung für ihre Leistungen und fordern Scholz auf, die Arzneimittelversorgung zur Chefsache zu erklären und den "blinden, undurchdachten Aktionismus" seines Gesundheitsministers zu stoppen.

In einem abschließenden Appell appelliert der MVDA an Scholz, sich persönlich der Angelegenheit anzunehmen und eine faire und verlässliche Gesundheitspolitik zu fördern. Der Gesundheitsminister wird beschuldigt, die Öffentlichkeit mit zahlreichen Medienauftritten zu täuschen und eine sozialistisch-kommunistische Agenda des Zerstörens und Neuerschaffens von Strukturen zu verfolgen. Der MVDA stellt die Frage, ob ein derartiges Experiment im Bereich der hoheitlichen Daseinsvorsorge verantwortbar sei und betont, dass die Apothekerschaft sich nicht von Lauterbach spalten lassen werde.

BMG: Dramatischer Anstieg von Stellen und Kosten wirft Fragen zur Effizienz auf

Im Laufe der letzten Dekade hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine bemerkenswerte Zunahme seiner Belegschaft verzeichnet, wobei sich die Zahl der Planstellen und Stellen von 542 im Jahr 2014 auf 972 im Jahr 2023 nahezu verdoppelt hat. Dies geht aus einer Antwort von Staatssekretär Edgar Franke (SPD) auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Simone Borchardt aus Mecklenburg-Vorpommern hervor. Dieser signifikante personelle Zuwachs erstreckt sich über die Amtszeiten der Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Jens Spahn (CDU) und aktuell Karl Lauterbach (SPD).

Während Gröhe in seiner Amtszeit einen moderaten Anstieg von etwa 10 Prozent verzeichnete, trieb Spahn den Beamtenapparat deutlich voran, wobei die Corona-Pandemie einen gewissen Einfluss auf diesen Anstieg hatte. Der Zuwachs betrug grob geschätzt rund 40 Prozent oder etwa 240 neue Stellen. Unter Lauterbach wurden in der aktuellen Amtszeit weitere knapp 15 Prozent, konkret etwa 130 neue Stellen geschaffen.

Finanziell spiegelt sich dieser personelle Anstieg in erheblichen Ausgaben wider. Die Personalkosten des BMG stiegen von 45 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 76 Millionen Euro im Jahr 2023. Auch die Ausgaben für die Hausleitung, einschließlich Minister und Staatssekretäre, verzeichneten einen beträchtlichen Anstieg, von 210.000 Euro im Jahr 2014 auf 535.000 Euro im Jahr 2023.

Paradoxerweise zeigt sich, dass der Ressourcenaufbau im BMG nicht zwangsläufig zu einer eigenständigen Bewältigung der Arbeitslast führt. Trotz des personellen Wachstums sind die Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Insbesondere während der Pandemie erreichten diese Kosten alarmierende Höhen, wobei ein erheblicher Anteil für Berater und Juristen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten verwendet wurde. Von 134.654 Euro im Jahr 2014 stiegen die Beraterkosten auf 17.906.767 Euro im Jahr 2022.

Ein beträchtlicher Teil dieser Ausgaben entfiel während der Pandemie auf Streitigkeiten mit Lieferanten von FFP2-Masken, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Monatlich fließt weiterhin ein Millionenbetrag an Anwälte, ohne dass die von Gesundheitsminister Lauterbach versprochene Aufklärung bisher erfolgt ist.

Die BMG-Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung sind ebenfalls erheblich. Der geplante Umbau der Gematik wird von Beamten des Ministeriums in enger Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Roland Berger begleitet. Ein Auftrag im Millionenumfang wurde hier im Mai vereinbart.

Zusätzlich zu den personellen und finanziellen Entwicklungen ist zu erwähnen, dass die Sanierung des neuen BMG-Standorts in Berlin in den vergangenen Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag verschlungen hat. Diese umfassende Darstellung verdeutlicht eine komplexe Gemengelage im Bundesgesundheitsministerium, bei der der personelle Zuwachs durch externe Kosten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie teilweise kompensiert wird.

ADAC und Doctolib: Digitale Gesundheitsrevolution durch neue App-Funktionen

Im Rahmen einer innovativen Partnerschaft erweitert der ADAC seine Servicepalette um ein weiteres bedeutendes Gesundheitsportal in Kooperation mit dem renommierten französischen Softwarekonzern Doctolib. Diese bahnbrechende Integration, die auf die erfolgreiche Einbindung von IhreApotheken.de in die ADAC-App folgt, ermöglicht es nun den Nutzern, nicht nur Arzneimittelinformationen abzurufen, sondern auch die Suche nach Ärzten und die bequeme Buchung von Arztterminen direkt über die Medical-App des ADAC vorzunehmen.

Die Grundidee hinter dieser strategischen Zusammenarbeit zwischen dem traditionsreichen Automobilclub und dem Softwareunternehmen aus Frankreich besteht darin, einen niedrigschwelligen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu schaffen. Durch die Bereitstellung von Dienstleistungen wie der Arztsuche und der unkomplizierten Terminbuchung wollen beide Partner dazu beitragen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und den Menschen in Deutschland eine zeitgemäße, effiziente Möglichkeit bieten, ihre medizinische Versorgung zu organisieren.

Die Medical-App des ADAC ermöglicht es den Nutzern nun, Termine bei mehr als 90.000 Gesundheitsfachkräften im gesamten Bundesgebiet zu vereinbaren. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Service nicht nur exklusiv ADAC-Mitgliedern zugänglich ist, sondern auch Nichtmitgliedern die Nutzung dieser innovativen Gesundheitsfunktionen ermöglicht.

Neben der Kernfunktion der Arztsuche und Terminbuchung bietet die erweiterte ADAC Medical App eine Reihe zusätzlicher Features. Dazu gehören automatische Erinnerungen, die den Nutzern helfen, ihre Termine im Blick zu behalten, eine digitale Warteliste, die eine effiziente und transparente Verwaltung von Wartezeiten ermöglicht, sowie ein Management-Tool für Angehörige, um die Versorgung von Familienmitgliedern zu erleichtern.

Doctolib-Deutschlandchef Nikolay Kolev betont die Bedeutung dieser Kooperation und sieht sie als einen Schritt in Richtung einer verbesserten, digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Er erklärt: "Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine gemeinsame Aufgabe vieler Akteure. Wir freuen uns, zusammen mit dem ADAC den Zugang zur medizinischen Versorgung im Rahmen unseres Partnerprogramms in ganz Deutschland zu verbessern."

Dr. Dieter Nirschl, Vorstand des ADAC, zeigt sich ebenso begeistert von den neuen Möglichkeiten, die die erweiterte ADAC Medical App bietet. Insbesondere die Funktion der Terminbuchung mit Doctolib hebt er hervor und betont, dass die Mitglieder nun einen digitalen Zugang zu einer umfassenden Rundum-Versorgung erhalten, der den Alltag erheblich erleichtern kann.

Insgesamt stellt die Partnerschaft zwischen dem ADAC und Doctolib einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer modernen, ganzheitlichen Gesundheitsversorgung dar. Die Einführung dieser neuen Funktionen in der ADAC-App unterstreicht die zunehmende Bedeutung digitaler Lösungen im Gesundheitswesen und hebt die gemeinsamen Bemühungen hervor, den Bürgern einen verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.

Todesstrafe in den USA: Kontroverse um Hinrichtungsmethode mit Stickstoff

Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten steht eine geplante Hinrichtung im Bundesstaat Alabama, bei der erstmals die Methode der Stickstoffinhalation zum Einsatz kommen soll. Die Exekution, die für heute angesetzt ist, wirft nicht nur ethische Fragen auf, sondern sorgt auch für heftige Kritik seitens Menschenrechtsorganisationen und Experten.

Die Todesstrafe ist in den USA nach wie vor in 27 von 50 Bundesstaaten gesetzlich verankert. Während einige Staaten sie bereits offiziell abgeschafft haben, bleiben andere bei ihrer Anwendung. Die Frage nach den Methoden der Hinrichtung ist dabei ständig im Fokus, insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Exekutionsmitteln. Pharmakonzerne weigern sich zunehmend, diese zur Verfügung zu stellen, was zu Experimenten mit nicht erprobten Substanzen führt.

Die geplante Hinrichtung in Alabama zieht besonders viel Aufmerksamkeit auf sich, da hier erstmals Stickstoffinhalation als Methode gewählt wurde. Diese Vorgehensweise, bei der Stickstoff über eine Gesichtsmaske zugeführt wird, soll zu Sauerstoffmangel führen und letztendlich den Tod des Verurteilten herbeiführen. Die Kontroverse um diese Methode ist vielschichtig.

Experten weisen darauf hin, dass die Stickstoffinhalation bisher nicht an Menschen erprobt wurde und in der Tiermedizin als veraltet und inakzeptabel gilt. Die American Veterinary Medical Association (AVMA) hat in ihren Richtlinien von 2020 die Anwendung von Stickstoff bei Tieren, mit Ausnahme von Geflügel, als "inakzeptabel" eingestuft. Die Befürworter argumentieren, dass der Sauerstoffmangel schnell zur Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führe, ohne das typische Erstickungsgefühl zu verursachen.

Jedoch gibt es erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit und Wirksamkeit dieser Methode. Kritiker warnen davor, dass bei der Stickstoffinhalation Sauerstoff in die Maske eindringen könnte, was zu einem qualvollen Erstickungseffekt und schweren zerebralen Schäden führen könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass das Personal bei der Exekution zu hohen Stickstoffkonzentrationen ausgesetzt wird.

Die Bezeichnung "Stickstoff-Hypoxie", die in den offiziellen Dokumenten verwendet wird, stößt ebenfalls auf Kritik von Experten. Joel Zivot, Professor für Anästhesiologie und Fachmann für tödliche Injektionen, betont, dass der Begriff "Stickstoffhypoxie" medizinisch betrachtet nicht existiert, da Hypoxie Sauerstoffmangel bedeutet und dieser Begriff irreführend sei.

Amnesty International und Menschenrechtsexperten verurteilen die geplante Hinrichtung als Experiment an einem Menschen und sprechen von möglicher Folter. Sie fordern, dass bei einer derart kontroversen und unerprobten Methode größte Vorsicht und Evidenz verlangt werden müssen, bevor sie an Menschen angewendet wird.

Die Debatte um die Todesstrafe in den USA gewinnt mit dieser geplanten Hinrichtung weiter an Schärfe. Die ethischen, medizinischen und rechtlichen Bedenken lassen Zweifel an der Einführung der Stickstoffinhalation als Exekutionsmethode aufkommen und werfen erneut die Frage nach der Zukunft der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten auf.


Adexa warnt: AfD keine Alternative für Arbeitnehmer – Klare Positionierung gegen mangelnde Vertretung und soziale Gerechtigkeit


Im Zuge der landesweiten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und den umstrittenen "Remigrations"-Plänen der Alternative für Deutschland (AfD) hat die Apothekengewerkschaft Adexa eine klare Position bezogen. Die Gewerkschaft betont nachdrücklich, dass die AfD weder als Alternative für Deutschland noch für die Arbeitnehmer des Landes betrachtet werden sollte.

Adexa argumentiert, dass die AfD die Interessen der "normalen" Angestellten nicht vertritt. Die Gewerkschaft wirft der Partei entweder mangelnde Konzepte und Lösungen vor oder unterstellt, dass sie die Interessen von Spitzenverdienern priorisiert. Die Politik der AfD werde als eine, die für weniger Fairness auf dem Arbeitsmarkt stehe und weniger soziale Absicherung für Beschäftigte bedeute, charakterisiert. Adexa weist darauf hin, dass die AfD seit ihrer Gründung im Jahr 2013 als Interessenvertretung des finanzstarken Bürgertums wahrgenommen wird und dass der Wirtschaftskurs weiterhin die politische Agenda bestimmt. Die Partei strebe demnach Einsparungen an, insbesondere im Bereich Arbeit und Soziales.

Im Fokus der Gewerkschaft steht die Kritik daran, dass die AfD keine Unterstützung für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne, sichere Arbeitsplätze oder gleiche Bildungschancen bietet. Als Beispiele werden die Ablehnung einer Sonderprämie für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen während der Pandemie sowie die Verweigerung der Zustimmung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Bundestag genannt.

Besonders betont wird, dass die AfD Gewerkschaften als Feindbild betrachtet. Adexa sieht daher eine Protestwahl als sinnlos an und warnt davor, die Stimme der AfD zu "verschenken". Die Gewerkschaft argumentiert, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie der alternden Gesellschaft, Kriegen, der Klimakrise und Pandemien, die Stimme nicht für eine Partei geopfert werden sollte, die keine Vision für eine sozialere, gerechtere, gleichberechtigtere, familien- und klimafreundlichere Gesellschaft hat.

Das Fazit von Adexa ist eindeutig: Die AfD bietet keinen Plan für eine positive und gerechte Zukunft in Deutschland, Europa und der Welt. Stattdessen sieht die Gewerkschaft die Vision einiger maßgeblicher AfD-Politiker als einen Rückschritt in die 1930er-Jahre.

Aus Sicht der Apothekengewerkschaft ist die AfD nicht die Vertretung der Interessen der Beschäftigten, sondern eine Gefahr für die Demokratie. Daher unterstützt Adexa die aktuellen Kundgebungen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), betont ebenfalls die Wichtigkeit der Wahlbeteiligung und bezeichnet das Wählen als Bürgerpflicht, insbesondere für Frauen, die erst seit etwas mehr als 100 Jahren in Deutschland wählen dürfen.

In diesem Kontext ruft auch die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening, die Wählerinnen und Wähler dazu auf, ihre Stimme abzugeben. Sie hebt hervor, dass jeder prozentuale Zuwachs oder -abfall als Denkzettel für die Ampel-Koalition, als Belohnung der Oppositionsarbeit oder sogar als tektonische Verschiebung gesellschaftspolitischer Normen und Werte interpretiert werden könnte. Overwiening betont die Bürgerpflicht des Wählens und hebt hervor, dass Frauen in Deutschland dieses Privileg erst seit etwas mehr als 100 Jahren ausüben dürfen.

Die Apothekengewerkschaft Adexa schließt ihren Standpunkt mit einem klaren Appell an die Wählerschaft: Bei den anstehenden Wahlen sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme einer Partei aus dem demokratischen Spektrum geben, die die realen Probleme erkennt und Lösungen anbietet, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und die Lebensbedingungen für aktuelle und kommende Generationen zu verbessern. Adexa warnt vor einer Wahl der AfD, da dies nicht nur die Interessen der Arbeitnehmer vernachlässige, sondern auch die Chancen auf eine positive Entwicklung in Richtung einer sozialeren, gerechteren und familienfreundlicheren Gesellschaft zunichte machen würde.

Aufhebung von Festbeträgen für Kinderarzneimittel ab Februar

Ab dem 1. Februar dieses Jahres treten bedeutende Veränderungen im Bereich der Festbeträge für Kinderarzneimittel in Kraft. Die Maßnahme resultiert aus dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG), das im Juli 2023 in Kraft trat und eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung vorsieht. Insbesondere betrifft die Änderung die Aufhebung der Festbeträge für Arzneimittel zur Behandlung von Kindern in insgesamt 41 Festbetragsgruppen.

Die rechtliche Grundlage für diese Entwicklung findet sich in § 35 Abs. 5a des Sozialgesetzbuches V (SGB V), der festlegt, dass die Festbeträge für spezifische Kinderarzneimittel, die aufgrund ihrer zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken notwendig sind, erstmals am 1. Februar 2024 aufgehoben werden. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und Vielfalt von Arzneimitteln für Kinder zu verbessern, insbesondere durch Anpassung der Preisstrukturen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) trug dazu bei, indem es am 27. Juli 2023 eine umfassende Liste von Kinderarzneimitteln erstellte und im Bundesanzeiger veröffentlichte. Diese Liste, die auf der renommierten WHO-Liste für unentbehrliche Kinderarzneimittel basiert, umfasst sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus verschiedenen Wirkstoffgruppen. Hierzu gehören Antibiotika, Asthmasprays, Schmerzmittel wie Ibuprofen und Paracetamol, sowie speziellere Medikamente wie Ciclosporin, Imatinib, Lamotrigin, Levetiracetam und Spironolacton in spezifischen Konzentrationen.

Die Aufhebung der Festbeträge betrifft insgesamt 472 Fertigarzneimittel, die in 41 Festbetragsgruppen organisiert sind. Der GKV-Spitzenverband hatte bis zum 20. November 2023 Zeit, die Festbetragsaufhebung zu beschließen, nachdem die Liste vom BfArM veröffentlicht wurde.

Ein zentraler Aspekt dieser Neuregelung besteht darin, dass für die von der Aufhebung betroffenen Arzneimittel ein neuer Basispreis festgelegt wird, der 50 Prozent über dem bisherigen Festbetrag liegt. Diese Erhöhung der Preisobergrenze soll Anreize schaffen, die Produktion von Kinderarzneimitteln in ausreichenden Mengen zu fördern und sogar neue Produkte auf den Markt zu bringen.

Trotz dieser positiven Intentionen bleiben jedoch einige Unsicherheiten. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Anreize tatsächlich ausreichen, um langfristige Veränderungen in der Kinderarzneimittelversorgung zu bewirken, insbesondere angesichts der historisch festgelegten Festbeträge, die jahrzehntelang Bestand hatten. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit diese regulatorische Maßnahme die Arzneimittellandschaft für Kinder positiv beeinflussen wird.

Krankenkassen in Baden-Württemberg signalisieren Verzicht auf Retaxationen bei E-Rezept-Fehlern

Im deutschen Gesundheitswesen setzt sich die Einführung elektronischer Rezepte (E-Rezepte) weiter fort, wobei die Anpassung an diesen neuen Verordnungsweg nach wie vor Herausforderungen für Apotheken darstellt. Mit einer täglichen Einlösung von fast zwei Millionen E-Rezepten gewinnt die elektronische Verordnung zunehmend an Akzeptanz, jedoch zeigen sich weiterhin zahlreiche Schwierigkeiten und ungeklärte Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben auf den E-Rezepten.

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Anke Rüdinger, hat vor diesem Hintergrund einen Appell an die Krankenkassen gerichtet. Sie forderte, dem Beispiel der ersten beiden AOKen (Rheinland Hamburg und Nordost) zu folgen, die bereits einen Verzicht auf sogenannte Retaxationen signalisiert haben, insbesondere wenn auf einem E-Rezept die Berufsbezeichnung fehlt. Rüdinger betonte, dass ihrer Meinung nach alle Krankenkassen zumindest bis Ende des laufenden Jahres auf Retaxationen im Zusammenhang mit E-Rezepten verzichten sollten.

Bislang gestalten sich die Reaktionen der Krankenkassen eher zurückhaltend. Doch am vergangenen Mittwoch gaben die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bekannt, dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg zugesichert zu haben, in bestimmten Fällen auf Beanstandungen zu verzichten. Konkret bezieht sich dies auf "fehlende oder fehlerhafte Angaben, die in die Verordnung einzutragen sind und die als formale Fehler die Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangieren (z.B. fehlende oder fehlerhafte Berufsbezeichnung)".

In einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) betonen die genannten Krankenkassen, dass bei solchen Fehlern eine Neuausstellung des E-Rezepts nicht erforderlich sei. Diese Regelung gilt ebenso für Rezepte im Entlassmanagement, einschließlich der Muster-16-Verordnungen. Wichtig ist jedoch, dass alle Krankenkassen den bestehenden Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung berücksichtigen. Dieser besagt, dass der Vergütungsanspruch der Apotheker trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung besteht, wenn es sich um einen unbedeutenden formalen Fehler handelt, der die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Zusicherung der AOK Baden-Württemberg und der SVLFG, in bestimmten Fällen auf Retaxationen zu verzichten, signalisiert einen gewissen Fortschritt in der Praxisanwendung von E-Rezepten und deutet darauf hin, dass eine pragmatischere Handhabung von formalen Fehlern in Betracht gezogen wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob weitere Krankenkassen diesem Beispiel folgen und welche Auswirkungen dies auf die Gesamtpraxis im Umgang mit E-Rezepten haben wird.

Empörung in Medizin und Pflege: Solidarität gegen rechtsextreme "Remigrations"-Pläne

In den vergangenen Tagen hat eine Welle der Empörung die medizinische Gemeinschaft und Pflegeberufe in Deutschland erfasst. Der Auslöser dieser Empörung sind die jüngst bekannt gewordenen rechtsextremen Pläne zur sogenannten "Remigration", die darauf abzielen, Menschen mit Migrationshintergrund in großem Stil aus Deutschland zu vertreiben. Diese Kontroverse hat zu einer breiten Solidarisierung innerhalb der Gesundheitsbranche geführt, wobei Ärzte, Krankenhauspersonal und Pflegekräfte ihre Stimmen gegen diese demokratiefeindlichen Tendenzen erheben.

Am vergangenen Wochenende demonstrierten mehrere Hunderttausend Menschen bundesweit gegen Rassismus und für die Verteidigung demokratischer Werte. Inmitten dieser Proteste schließen sich Ärzt:innen, Krankenhauspersonal und Pfleger:innen den Demonstrierenden an, um ihre Besorgnis über die rechtsextremen Pläne zu äußern. Bereits vergangene Woche äußerte der Präsident der Berliner Ärztekammer, Peter Bobbert, in einer Pressemitteilung seine Sorge über die gegenwärtigen "demokratiefeindlichen Tendenzen", insbesondere im Gesundheitswesen.

Matthias Blöchle, Vizepräsident der Berliner Ärztekammer, betont in derselben Mitteilung die unersetzliche Rolle von Ärzten und Ärztinnen mit ausländischen Wurzeln im Gesundheitswesen. Allein in Berlin arbeiten über 3.000 Mediziner:innen aus dem Ausland. Blöchle warnt davor, dass ohne ihre Beiträge das deutsche Gesundheitssystem kollabieren würde.

Die rechtsextremen Pläne wurden erstmals im November bei einem Treffen zwischen Rechtsextremen und Konservativen in Potsdam vorgestellt. Martin Sellner, ein österreichischer Rechtsextremist, präsentierte das Konzept der "Remigration", das darauf abzielt, Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich derer mit deutschem Pass, aus Deutschland zu vertreiben. Derzeit leben etwa 24 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich am Dienstag zu den Vertreibungsplänen in einer Presseerklärung. Die KBV sieht es als ermutigend an, dass tausende Menschen gegen diese Vorhaben auf die Straße gehen. In ihrer Erklärung betont die KBV, dass alle Bürger:innen dazu aufgerufen sind, die Demokratie zu verteidigen, und positioniert sich klar gegen menschenverachtende Gedanken und Pläne.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), äußerte sich bereits am vergangenen Freitag zu den rechtsextremen Plänen. Er warnt davor, dass das Gesundheitswesen ohne die Beiträge von Menschen mit Migrationsgeschichte nicht existieren könnte. Gaß unterstützt daher die Protestaktionen gegen die "Remigrations"-Pläne und ruft dazu auf, Deutschland als weltoffenes und tolerantes Land zu bewahren.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) veröffentlichte ebenfalls am vergangenen Freitag eine Stellungnahme, in der zur Verteidigung von Offenheit, Vielfalt und Demokratie gegen rechtsextreme Kräfte aufgerufen wird. Jens Scholz, Vorsitzender des VUD, unterstreicht, dass die medizinische Forschung auf internationalen Austausch und Migration angewiesen ist.

Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) äußerte sich zu den rechtsextremen Umtrieben. Präsident Michael Hubmann betont die Sorge über die Pläne und ruft die Patient:innen dazu auf, sich der Fremdenfeindlichkeit entgegenzustellen und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen.

Die Vertreter der Pflegeberufe schließen sich den Protesten an. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbietersozialer Dienste (BPA), stellt klar, dass Pflege von Vielfalt lebt. Meurer warnt vor Versuchen, Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen, und zeigt sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands im Ausland.

Gesund.de und Payback setzen erfolgreiche Kooperation fort: 30 Millionen Payback-Punkte bisher vergeben

Seit dem Beginn ihrer fruchtbaren Partnerschaft haben Gesund.de und Payback beeindruckende Erfolge verzeichnet, die nun zur Verlängerung ihrer Kooperation geführt haben. Die beiden Unternehmen gaben am heutigen Mittwoch bekannt, dass die bereits bestehende Zusammenarbeit fortgesetzt wird, nachdem in der Vergangenheit insgesamt beeindruckende 30 Millionen Payback-Punkte an Kunden vergeben wurden.

Die Kooperation ermöglicht es den Nutzern des Web-Marktplatzes Gesund.de, beim Kauf von rezeptfreien Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten wertvolle Payback-Punkte zu sammeln. Die Vereinbarung, die erstmals im Jahr 2021 geschlossen wurde, hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen und wird nun mit dem klaren Ziel einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit verlängert.

Maximilian Achenbach, Geschäftsführer von Gesund.de, betonte die Bedeutung von Payback als integralen Bestandteil ihres Marketing-Mixes. Diese Partnerschaft kombiniert attraktive Kaufanreize mit einer personalisierten Ansprache und einer breiten Reichweite. Achenbach hebt besonders hervor, dass durch diese Kooperation gezielt Menschen mit Apotheken in ihrer Nähe verbunden werden können, wodurch Transaktionen in die örtlichen Apotheken gelenkt werden.

Peter Schreiner, Vorsitzender der Geschäftsführung von Gesund.de, sieht vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses des E-Rezepts eine wachsende Bedeutung von attraktiven Zusatzangeboten für Vor-Ort-Apotheken. Er betont, dass es für Apotheken jetzt von entscheidender Bedeutung ist, auch online Kunden durch innovative und ansprechende Zusatzangebote zu gewinnen und zu binden.

Florian Wolfframm, Mitglied der Geschäftsleitung von Payback, hebt die Relevanz des Produktangebots und der Dienstleistungen von Gesund.de für Millionen von Verbrauchern im täglichen Leben hervor. Die Fortsetzung der Partnerschaft wird demnach nicht nur von den Kunden, sondern auch vom gesamten Partnerverbund als wichtig und erfreulich angesehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Payback-Aktion ausschließlich für rezeptfreie Arzneimittel gilt. Rezeptpflichtige Medikamente sind von diesem Angebot ausgeschlossen, und gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Oktober 2022 werden für Vorbestellungen dieser Arzneimittel keine Payback-Punkte vergeben. Dieses Urteil bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim aus dem April 2021, aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale, die einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) feststellte. Insbesondere bei preisgebundenen Arzneimitteln verbietet diese Vorschrift Zugaben jeglicher Art.

Pharmapolitik im Fokus: Zwiespältige Reaktionen auf Bundesregierung's Strategie zur Standortförderung

Die Bundesregierung verfolgt eine Charmeoffensive gegenüber der Pharmaindustrie, um den Standort Deutschland als attraktiven Markt für Innovationen und Produktion zu stärken. Diese Strategie, als "Schlüsselsektor und Leitindustrie der deutschen Volkswirtschaft" bezeichnet, hat jedoch Kritik von einigen Krankenkassen hervorgerufen, insbesondere im Hinblick auf geplante Änderungen bei der Arzneimittelpreisbildung.

Die Verbandsvertreter der Pharmaindustrie, darunter der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (Vfa) und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), sehen in der Pharmastrategie eine bedeutende Chance für den Standort Deutschland. Die Wertschätzung, die in der Strategie ausgedrückt wird, wird als lang ersehnt betrachtet. Insbesondere Investitionszuschüsse für Produktionsstätten werden positiv bewertet.

Dennoch äußern sich einige Krankenkassen kritisch zu den Plänen. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, begrüßt zwar die Prüfung von Investitionszuschüssen, bezeichnet jedoch die Vorschläge als "recht unkonkret". Er unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dabei hebt er die Bedeutung einer Diversifizierung der Lieferketten und eines einheitlichen Rahmens für die Einfuhr und Zulassung von Arzneimitteln aus Drittstaaten hervor.

Besondere Kritik äußert Straub jedoch in Bezug auf die geplanten Änderungen bei der Arzneimittelpreisbildung. Insbesondere die Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge für pharmazeutische Unternehmen nach erfolgter Nutzenbewertung stößt auf Ablehnung. Straub sieht die Veröffentlichung der Erstattungsbeträge als entscheidend für die Transparenz im Marktgeschehen und warnt vor mittelfristigen Belastungen für die Versicherten, insbesondere aufgrund steigender Ausgaben für neue hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel.

Auch der AOK-Bundesverband äußerte Bedenken bezüglich der Preisbildung und warnte vor Gefahren für die Liquidität der Krankenkassen durch vertrauliche Erstattungsbeträge. Bürokratischer Mehraufwand und ein möglicher Wettbewerbshemmnis wurden ebenfalls als potenzielle Probleme genannt.

Sowohl die Barmer als auch die AOK betonten die Bedeutung von Transparenz bei der Arzneimittelpreisbildung und sprachen sich dafür aus, den Pharmastandort auf andere Weise zu stärken, ohne die Beitragszahler zu belasten. Die AOK forderte, dass die Wirtschaftsförderung für den Pharmastandort eine Aufgabe des Staates sei und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden solle. Insgesamt bleibt die Debatte um die Pharmaindustrie und ihre Rolle in der deutschen Gesundheitsversorgung weiterhin im Fokus.

Britische Arzneimittelbehörde verschärft Warnung vor Fluorchinolon-Antibiotika aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen

Die britische Arzneimittelbehörde (MHRA) hat ihre Warnung bezüglich der Verwendung von Fluorchinolon-Antibiotika erneut verschärft, da weiterhin Hinweise auf ihre verschriebene Anwendung außerhalb der empfohlenen Gebiete trotz schwerwiegender Nebenwirkungen vorliegen. Bereits im Jahr 2019 wurden in Deutschland drastische Einschränkungen für die Anwendung dieser Antibiotika, zu denen Ciprofloxacin, Delafloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin gehören, eingeführt.

Im Juni letzten Jahres warnte ein Rote-Hand-Brief vor den Anwendungsbeschränkungen von systemisch und inhalativ angewendeten fluorchinolonhaltigen Antibiotika. Insbesondere betonte die MHRA im August 2023, dass diese Antibiotika aufgrund ihrer schwerwiegenden Nebenwirkungen nicht für leichte, mittelschwere oder selbstlimitierende Infektionen verschrieben werden sollten, sofern geeignete Alternativen verfügbar sind.

Die Nebenwirkungen dieser Antibiotika sind vielfältig und reichen von Tendinitis, Sehnenrupturen über Arthralgien und Schmerzen in den Extremitäten bis hin zu Gangstörungen, Neuropathien mit Parästhesien, Depressionen, Fatigue, Gedächtnisstörungen, Halluzinationen, Psychosen, Schlafstörungen und Beeinträchtigungen der Sinne wie Hören, Sehen, Schmecken und Riechen.

Besonders alarmierend ist die Warnung der MHRA Ende September 2023, in der sie speziell vor suizidalen Gedanken und Verhalten unter Fluorchinolonen warnt. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hebt derzeit ebenfalls das Risiko psychiatrischer Reaktionen hervor, einschließlich Depressionen und psychotischer Reaktionen, die zu Suizidgedanken und -versuchen führen können. Bereits 2004 berichtete die AkdÄ von vier Fällen von Suizidalität im Zusammenhang mit Fluorchinolonen bei Personen ohne Vorgeschichte von Suizidversuchen.

Die AkdÄ betont, dass das Risiko psychiatrischer Symptome in den Fachinformationen zu Fluorchinolonen in Deutschland aufgeführt wird und diese bereits nach der ersten Anwendung auftreten können. Sie empfiehlt, das Antibiotikum sofort abzusetzen und ärztliche Hilfe aufzusuchen, da Betroffene die Symptome möglicherweise nicht als Nebenwirkung wahrnehmen.

Das jüngste Update der MHRA vom 22. Januar 2024 stellt klar, dass Fluorchinolon-Antibiotika nur noch verschrieben werden dürfen, wenn andere allgemein empfohlene Antibiotika als ungeeignet gelten. Die MHRA unterstreicht dabei besondere Risikosituationen, darunter Patienten mit vorherigen schwerwiegenden Nebenwirkungen unter Chinolon- oder Fluorchinolon-Antibiotika, Personen über 60 Jahren, solche mit Nierenfunktionsstörungen, Transplantationen und Patienten, die Glucocorticoide einnehmen. In diesen Fällen besteht ein erhöhtes Risiko für Sehnenverletzungen.

Die aktuelle Entwicklung ruft zu einer verstärkten Sensibilisierung des medizinischen Personals und der Öffentlichkeit hinsichtlich der potenziell ernsthaften Nebenwirkungen von Fluorchinolon-Antibiotika auf.

Neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung: E-Rezept-Funktion in Krankenkassen-Apps ab April geplant

Im Zuge des Digitalisierungsschubs im Gesundheitswesen steht eine bedeutende Neuerung bevor: Ab April dieses Jahres planen die Krankenkassen, die E-Rezept-Funktionalität in ihren mobilen Anwendungen anzubieten. Dieser Schritt wird durch das bevorstehende Inkrafttreten des Digitalgesetzes, das voraussichtlich im Februar erfolgen wird, ermöglicht. Nach diesem Zeitpunkt können die Krankenkassen die Zulassung für die Integration dieser wegweisenden Funktion bei der Gematik, dem Verantwortlichen für die Telematikinfrastruktur, beantragen.

Die Gematik-Sprecherin betonte, dass ein regelmäßiger Austausch mit Vertretern sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenkassen stattfindet. Das gemeinsame Ziel ist, die E-Rezept-Funktionalität in den Krankenkassen-Apps ab April anzubieten. Dies markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung, die sich vermehrt auf digitale Lösungen stützt.

Ein Vorreiter in diesem Prozess ist die Techniker Krankenkasse (TK), die plant, die E-Rezept-Funktion nahtlos in ihre TK-App zu integrieren. Dies würde es den Versicherten ermöglichen, die elektronische Patientenakte (EPA), die E-Rezept-Funktion und weitere Dienste gebündelt in einer Anwendung zu nutzen. Die Zulassung für diese Implementierung wird voraussichtlich im Februar beantragt, und die Integration ist für das zweite Quartal dieses Jahres geplant.

Die DAK-Gesundheit befindet sich ebenfalls in einem fortgeschrittenen Stadium der Integration der E-Rezept-Funktion in ihre eigene EPA-App. Laut einer Sprecherin verlaufen die Tests positiv, und eine Zulassung sowie die Einführung sind für das zweite Quartal dieses Jahres geplant. Die Barmer plant, die E-Rezept-Funktion in ihre EPA-App namens »Barmer eCare« zu integrieren, und die Umsetzung dieser Integration schreitet voran.

Der AOK-Bundesverband plant, im April 2024 die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die AOK-App bei der Gematik zu beantragen. Ein Sprecher betonte, dass der genaue Zeitpunkt der Freischaltung von der Genehmigung durch die Gematik abhängt. AOK-Versicherte sollen dann die Möglichkeit haben, die E-Rezept-Funktion direkt über die App »AOK Mein Leben« für die EPA zu nutzen. Auf der Startseite der EPA-App können sie zwischen verschiedenen Funktionen wählen, darunter die Nutzung der EPA, des E-Rezepts oder die Vertretung der EPA für eine andere Person.

Dieser Schritt hin zur Integration der E-Rezept-Funktionalität in Krankenkassen-Apps markiert einen Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Anwender können von einer effizienteren und nahtloseren Versorgung profitieren, indem sie elektronische Rezepte direkt über ihre Krankenkassen-Apps erhalten und verwalten können. Mit dem Digitalgesetz und den geplanten Integrationen setzen die Krankenkassen einen klaren Kurs in Richtung einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung unter Einsatz fortschrittlicher digitaler Technologien.

Innovative Diabetesdiagnose: SPINA Carb-Methode setzt auf Präzision und Zuverlässigkeit

In einer wegweisenden Entwicklungen in der Diabetesforschung haben Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit Kollegen aus Indien, Singapur und Großbritannien eine innovative Methode zur frühzeitigen und präzisen Diagnose von Diabetes vorgestellt. Die Herausforderung, Diabetes im Frühstadium zu identifizieren, aufgrund seiner schleichenden Entwicklung, könnte durch die neu entwickelte Methode namens SPINA Carb nun entscheidend erleichtert werden. Die vielversprechenden Ergebnisse dieser Forschungsarbeit wurden im renommierten "Journal of Diabetes" veröffentlicht.

Die SPINA Carb-Methode beruht auf einer sorgfältigen Kombination von mathematischen Modellierungen und der Analyse von Insulin- und Glucosewerten aus Nüchternblutproben von Patienten. Dr. Johannes Dietrich, federführender Forscher von der Ruhr-Universität Bochum, erklärt, dass die Methode diese Werte in eine komplexe Gleichung einsetzt, die den Regelkreis des menschlichen Körpers für den Zuckerstoffwechsel umfassend beschreibt. Durch das Lösen dieser Gleichung nach einer bestimmten Variable werden die Insulinsensitivität und die Insulinsekretion ermittelt, was schließlich zur Berechnung eines sogenannten statischen Dispositionsindex (SPINA-DI) führt. Dieser Index gibt Aufschluss über die Gesamtleistung des Blutzucker-Insulin-Regelkreises, der für die Kontrolle des Blutzuckerspiegels verantwortlich ist.

Um die Zuverlässigkeit des SPINA-DI-Index zu überprüfen, wurde er in Computersimulationen sowie in drei unabhängigen, multiethnischen Kohorten bewertet. Die Simulationen bestätigten die Annahme, dass bei Personen mit metabolischem Syndrom die Insulinresistenz durch verstärkte Aktivität der Betazellen der Bauchspeicheldrüse ausgeglichen wird. Dieses Ergebnis wurde auch in den drei Kohorten aus Indien, Deutschland und den USA bestätigt. Dr. Dietrich betont: "In allen drei Gruppen haben wir sehen können, dass der berechnete SPINA-DI mit wichtigen Anzeichen für die Stoffwechselfunktion korreliert, zum Beispiel mit der Antwort auf einen oralen Glucose-Toleranztest."

Die Bedeutsamkeit dieser neuen Methode wird durch ihre überlegene Zuverlässigkeit im Vergleich zu bisherigen Diagnoseverfahren unterstrichen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert Dr. Dietrich, dass bei einer angenommenen Spezifität von 80 Prozent die Sensitivität beeindruckende 90 Prozent erreicht wird. Im Vergleich dazu erreicht das bisher zweitbeste Verfahren, der Insulin Sensitivity Index (ISI) nach Matsuda, bei einer ähnlichen Spezifität lediglich eine Sensitivität von 75 Prozent. Dies deutet darauf hin, dass die SPINA Carb-Methode eine deutlich höhere Genauigkeit aufweist und weniger wahrscheinlich ist, Diabetes-Patienten in diagnostischen Verfahren zu übersehen.

Das Autorenteam betont, dass die SPINA Carb-Methode nicht nur kostengünstig ist, sondern auch präzise und zuverlässig. Die Möglichkeit, etablierte und aufwendigere Diagnosemethoden zu ergänzen oder in vielen Fällen sogar zu ersetzen, macht diese Innovation besonders vielversprechend. Dennoch weisen die Forscher darauf hin, dass weitere umfassende Untersuchungen und klinische Validierungen erforderlich sind, bevor die Methode in der klinischen Praxis breite Anwendung finden kann. Die vielversprechenden Ergebnisse dieser Forschungsarbeit könnten jedoch einen bedeutenden Beitrag zur frühzeitigen Erkennung und besseren Kontrolle von Diabetes leisten, was letztendlich die Lebensqualität von Millionen von Menschen weltweit verbessern könnte.

Neue Hoffnung für Patienten mit Rezidiv beim Multiplen Myelom: Bispezifische Antikörper zeigen vielversprechende Ergebnisse

Im Kampf gegen das Multiple Myelom, eine Plasmazellerkrankung, die jedes Jahr rund 7000 Menschen betrifft, zeichnen sich vielversprechende Entwicklungen ab. Trotz erster Therapieerfolge sehen sich viele Patienten mit wiederkehrenden Rückfällen konfrontiert, was Prognose und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt, insbesondere bei älteren Menschen. Ein Durchbruch in der medikamentösen Therapie bietet nun neue Hoffnung: bispezifische Antikörper zeigen vielversprechende Ergebnisse im Umgang mit rezidivierendem Multiplem Myelom.

Professor Dr. Hermann Einsele, renommierter Klinikdirektor und Schwerpunktleiter Hämatologie am Universitätsklinikum Würzburg, betont die Herausforderungen bei der Behandlung von Multiplem Myelom. Obwohl die Erstlinientherapie in vielen Fällen erfolgreich ist, treten fast zwangsläufig Rückfälle auf, und mit jedem Rezidiv verschlechtern sich die Aussichten für die Patienten. Die Zeit in Remission wird kürzer, und die Wahrscheinlichkeit, eine Remission zu erreichen, sinkt.

Im Bereich der medikamentösen Therapie des Multiplen Myeloms gibt es jedoch erfreuliche Fortschritte. In den letzten zehn Jahren wurden beeindruckende 14 neue Arzneistoffe zugelassen, darunter bispezifische Antikörper wie Teclistamab und Talquetamab sowie die vielversprechende CAR-T-Zelltherapie Ciltacabtagen autoleucel, die 2023 eingeführt wurde. Der jüngste Neuzugang ist Elranatamab, ebenfalls ein bispezifischer Antikörper, der als Viertlinien-Therapie auf den Markt kommt.

Diese bispezifischen Antikörper weisen eine innovative Struktur auf, mit zwei Bindungsstellen, die an CD3-Rezeptoren auf T-Zellen und an BCMA-Proteine auf Myelomzellen binden. Durch diese Bindung entsteht eine immunologische Synapse, die zytotoxische T-Zellen gezielt an die Tumorzellen heranführt und sie zerstört. Professor Einsele erläutert, dass dies zu einer verbesserten gezielten Therapie führt, ohne gesunde Zellen übermäßig zu schädigen.

Ein vielversprechendes Beispiel ist Elranatamab, dessen subkutane Monotherapie in der Phase-II-Studie MagnetisMM-3 getestet wurde. Die Ergebnisse zeigen ein Gesamtansprechen von über 60 Prozent, wobei mehr als 90 Prozent der Patienten ein partielles Ansprechen erreichten. Neue Langzeitdaten, präsentiert auf dem Jahreskongress der American Society of Hematology im Dezember 2023, zeigen, dass 68 Prozent der Responder nach 18 Monaten immer noch in Remission sind. Das mediane progressionsfreie Überleben beträgt beeindruckende 17,2 Monate, und das mediane Gesamtüberleben liegt bei 21,9 Monaten.

Diese vielversprechenden Ergebnisse markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Therapie des Multiplen Myeloms. Obwohl die Fünf-Jahres-Überlebensraten bereits verbessert wurden, bleibt der Bedarf an neuen Therapien hoch, um die Symptomlast zu reduzieren und die Lebensqualität der Patienten weiter zu steigern. Die gezielte Ausrichtung auf spezifische Zielstrukturen wie das B-Zell-Reifungsantigen (BCMA) eröffnet eine vielversprechende Perspektive für die Zukunft der Behandlung von rezidivierendem Multiplem Myelom.

Milchkonsum und Diabetesrisiko bei Laktoseintoleranz: Neue Erkenntnisse aus einer Studie

In einer aktuellen Studie des Albert Einstein College of Medicine in New York wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Konsum von Milch und dem Risiko für Typ-2-Diabetes bei Personen mit Laktase-Non-Persistenz (LNP) aufgedeckt. LNP bezeichnet das Fehlen des Enzyms Laktase, das den Abbau von Milchzucker ermöglicht und bei einigen Menschen im Jugendalter verschwindet, was zur Entstehung von Laktoseintoleranz führt.

Die Studie, veröffentlicht im Fachjournal "Nature Metabolism", zeigt auf, dass Menschen mit LNP, die bestimmte Mengen Milch konsumieren, ein um etwa 30 Prozent verringertes Risiko für Typ-2-Diabetes aufweisen. Interessanterweise wurde dieser positive Effekt nicht bei Personen mit Laktase-Persistenz (LP) beobachtet, die in der Lage sind, Laktose zu verdauen. Die Forscher vermuten, dass unverdaute Laktose bei Personen mit LNP das Wachstum bestimmter Darmbakterien fördert, deren Stoffwechselprodukte potenziell schützende Effekte gegen Typ-2-Diabetes haben könnten.

Die Studienergebnisse basieren auf der Auswertung von Daten von 12.653 Teilnehmern der Hispanic Community Health Study/Study of Latinos (HCHS/SOL) und wurden mit Daten aus der UK Biobank validiert. Die Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Milchkonsum bei laktoseintoleranten Menschen möglicherweise einen positiven Einfluss auf ihre metabolische Gesundheit hat.

Experten betonen jedoch, dass die gezeigten Assoziationen keinen direkten Beweis für einen kausalen Zusammenhang liefern. Professor Dr. Robert Wagner, Leiter der Arbeitsgruppe Klinisches Studienzentrum am Deutschen Diabetes-Zentrum, kommentiert die Studie: "Diese zeigt jetzt Hinweise darauf, dass das Mikrobiom die Diabetesanfälligkeit tatsächlich kausal beeinflussen könnte."

Es ist wichtig anzumerken, dass laktoseintolerante Menschen den in der Studie gezeigten positiven Effekt nur durch den tatsächlichen Konsum von Milch erreichen könnten, ohne auf Laktase-Präparate zurückzugreifen. Lonneke Janssen Duijghuijsen, Wissenschaftlerin Ernährung & Gesundheit an der Universität Wageningen, weist darauf hin, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass viele Personen ohne Laktase bis zu 12 g Laktose pro Tag tolerieren können, was etwa der Menge in einem großen Glas Milch entspricht, ohne Intoleranzsymptome zu entwickeln.

Es sei darauf hingewiesen, dass laktosefreie Milch möglicherweise nicht als empfohlene Alternative betrachtet wird. Privatdozent Dr. Stefan Wöhrl vom Floridsdorfer Allergiezentrum in Wien warnt vor einem möglichen Anstieg des Diabetesrisikos, da in laktosefreier Milch der Milchzucker durch Galaktose ersetzt wird, was zu einem schnelleren Anstieg des Blutzuckers führen könnte.

Die Studie wirft interessante Fragen auf und eröffnet mögliche neue Perspektiven für die Diskussion über den Zusammenhang zwischen Laktoseintoleranz, Milchkonsum und metabolischer Gesundheit. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass weitere Forschung erforderlich ist, um die genauen Mechanismen und Zusammenhänge zu verstehen und um eine fundierte Empfehlung für laktoseintolerante Personen abzugeben.

Kommentar:

Der alarmierende Rückgang der Apotheken in Deutschland seit 2008 ist besorgniserregend. Mit 413 Schließungen im Jahr 2023 wurde der Rekord des Vorjahres erneut gebrochen. In 15 Jahren verschwanden 4.043 Apotheken, was einer Quote von 19 Prozent entspricht. Besonders beunruhigend ist die beschleunigte Entwicklung der letzten drei Jahre, die 30 Prozent der Gesamtschließungen ausmacht. Dies stellt eine ernste Herausforderung für die flächendeckende Gesundheitsversorgung dar und erfordert eingehende Analysen und Maßnahmen.

Die anhaltende Kontroverse um Gesundheitsminister Karl Lauterbachs Reformpläne erreicht nun einen neuen Höhepunkt, mit dem Markenverband der Arzneimittelhersteller (MVDA), der in einem flammenden Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz die Sorgen der Apothekerschaft unterstreicht. Die Apotheker beklagen eine existenzielle Bedrohung für Vor-Ort-Apotheken und die flächendeckende Gesundheitsversorgung. Die Forderung nach einer angemessenen Bezahlung für Apothekenpersonal und der Appell an Scholz, die Arzneimittelversorgung zur Chefsache zu erklären, verdeutlichen die Dringlichkeit der Situation. Der Kommentar reflektiert eine wachsende Unzufriedenheit in der Gesundheitsbranche und stellt die Frage nach einer ausgewogenen und nachhaltigen Gesundheitspolitik.

Die dramatische Zunahme von Stellen im Bundesgesundheitsministerium in den letzten zehn Jahren, verbunden mit einem nahezu verdoppelten Personalaufwand und explodierenden Beraterkosten, wirft ernsthafte Fragen zur Effizienz und Ressourcennutzung auf. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl sollte mit einer verbesserten Eigenleistung einhergehen, doch die steigenden Ausgaben für externe Berater lassen Zweifel an dieser Annahme aufkommen. Eine transparente Überprüfung dieser Entwicklungen und eine klare Rechenschaftspflicht sind nun von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel verantwortungsbewusst eingesetzt werden.

Die Kooperation zwischen dem ADAC und Doctolib, die es ermöglicht, Arzttermine über die ADAC-App zu buchen, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung. Die Erweiterung um Funktionen wie automatische Erinnerungen und eine digitale Warteliste verspricht eine erleichterte Organisation für die Nutzer. Diese innovative Partnerschaft demonstriert das Engagement beider Akteure, den Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland zu verbessern und unterstreicht die wachsende Rolle digitaler Lösungen im Gesundheitswesen.

Die geplante Hinrichtung in Alabama durch Stickstoffinhalation wirft ernsthafte Bedenken auf. Die unerprobte Methode, ohne klare medizinische Grundlage, stößt auf Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Experten. Die Verwendung des Begriffs "Stickstoff-Hypoxie" wird als irreführend betrachtet. Die Risiken von Komplikationen und die Möglichkeit von Foltervorwürfen unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung solch kontroverser Exekutionsmethoden. Dieses Vorgehen wirft erneut die ethische Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Legitimität der Todesstrafe in den USA auf.

Die klare Positionierung von Adexa gegenüber der AfD unterstreicht die Gewerkschaftsbedenken hinsichtlich fehlender Arbeitnehmervertretung und sozialer Gerechtigkeit. Die Kritik an mangelnden Konzepten, der Ablehnung von Mindestlohnerhöhungen und der Feindschaft gegenüber Gewerkschaften unterstreicht die Unvereinbarkeit der AfD mit den Interessen der Arbeitnehmerschaft. Dieser Standpunkt, unterstützt von prominenten Stimmen wie der ABDA-Präsidentin, betont die Dringlichkeit, bei Wahlen für demokratische Parteien zu votieren, die realistische Lösungen für aktuelle Herausforderungen bieten. Insgesamt ein deutlicher Appell für eine zukunftsorientierte und sozialverträgliche Politik.

Die Aufhebung der Festbeträge für Kinderarzneimittel ab Februar markiert einen bedeutsamen Schritt zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die jüngsten Patienten. Die Anpassung der Preisstrukturen, gepaart mit neuen Anreizen für die Herstellung, signalisiert einen positiven Schritt. Die Herausforderung liegt nun darin, sicherzustellen, dass diese Maßnahme tatsächlich die gewünschten Effekte auf die Verfügbarkeit und Vielfalt von Kinderarzneimitteln hat. Ein kritischer Beobachtungszeitraum wird zeigen, ob diese regulatorische Änderung den gewünschten Wandel in der Kindermedizin herbeiführen kann.

Die Zusicherung der AOK Baden-Württemberg und der SVLFG, in bestimmten Fällen auf Retaxationen im Zusammenhang mit E-Rezepten zu verzichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die pragmatische Handhabung von formalen Fehlern signalisiert eine zunehmende Anpassung an die Herausforderungen der Einführung elektronischer Rezepte. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob weitere Krankenkassen diesem Beispiel folgen und inwiefern dies die Gesamtpraxis im Umgang mit E-Rezepten beeinflussen wird.

Die Empörung in der medizinischen Gemeinschaft und Pflegebranche angesichts der rechtsextremen "Remigrations"-Pläne spiegelt die klare Ablehnung dieser demokratiefeindlichen Ideen wider. Ärzte, Krankenhauspersonal und Pflegekräfte betonen unisono die unverzichtbare Rolle von Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Gesundheitswesen. Diese Solidarität unterstreicht nicht nur die Sorge um die demokratischen Werte, sondern betont auch die Notwendigkeit, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu bewahren. Der breite Widerstand gegen diese Pläne sendet eine klare Botschaft: In einer globalisierten Welt ist die Zusammenarbeit und Integration verschiedener Kulturen entscheidend für das Funktionieren unserer Gesundheitssysteme und die Aufrechterhaltung demokratischer Grundprinzipien.

Die Verlängerung der Partnerschaft zwischen Gesund.de und Payback, die bereits 30 Millionen Payback-Punkte für Kunden generierte, unterstreicht den Erfolg dieser Kooperation. Die Kombination aus attraktiven Kaufanreizen, Personalisierung und Reichweite zeigt sich als effektiver Marketing-Mix für Gesund.de. Angesichts der wachsenden Verbreitung des E-Rezepts betont die Fortsetzung der Zusammenarbeit die Relevanz von innovativen Zusatzangeboten für lokale Apotheken. Diese strategische Allianz zwischen einem Gesundheitsmarkt und einem Prämienprogramm zeigt, wie Unternehmen durch Kooperationen ihre Zielgruppen gezielt ansprechen und langfristige Kundenbindung schaffen können.

Die aktuelle Pharmastrategie der Bundesregierung, die auf eine Stärkung des Pharmastandorts Deutschland abzielt, stößt auf gemischte Reaktionen. Während die Industrie die Pläne als große Chance betrachtet, äußern einige Krankenkassen Bedenken, insbesondere bezüglich der geplanten Änderungen bei der Arzneimittelpreisbildung. Die Forderung nach mehr Transparenz in diesem Bereich wird von Kassenvertretern betont, um möglichen Belastungen für Versicherte entgegenzuwirken. Die Diskussion über die richtige Balance zwischen Standortförderung und finanziellen Belastungen für Beitragszahler bleibt zentral in dieser Debatte.

Die jüngste Verschärfung der Warnung der britischen Arzneimittelbehörde vor der Verwendung von Fluorchinolon-Antibiotika unterstreicht die drängende Notwendigkeit, diese Medikamente äußerst restriktiv einzusetzen. Die schwerwiegenden Nebenwirkungen, darunter suizidale Gedanken, erfordern eine sorgfältige Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses durch medizinisches Fachpersonal. Dieser Schritt sollte zu einer erhöhten Aufmerksamkeit für alternative Antibiotika und einem bewussteren Umgang mit der Verschreibung von Fluorchinolonen führen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Die Integration der E-Rezept-Funktionalität in Krankenkassen-Apps ab April markiert einen bedeutsamen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dies ermöglicht eine nahtlose und effiziente Versorgung für die Versicherten, die ihre elektronischen Rezepte bequem über ihre mobilen Anwendungen verwalten können. Der Fokus auf digitale Lösungen unterstreicht den Wandel zu einer modernen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung.

Die vorgestellte SPINA Carb-Methode markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Diabetesdiagnose. Die mathematische Modellierung, basierend auf Insulin- und Glucosewerten, verspricht nicht nur Präzision, sondern auch eine höhere Zuverlässigkeit im Vergleich zu bestehenden Verfahren. Die beeindruckende Sensitivität von 90 Prozent bei einer Spezifität von 80 Prozent hebt diese Methode deutlich hervor. Ihre potenzielle Kosteneffizienz und Genauigkeit könnten die Diagnoselandschaft verändern, wobei jedoch weitere klinische Validierungen erforderlich sind, bevor sie breite Anwendung findet. Ein vielversprechender Schritt Richtung verbesserte Diabetesfrüherkennung.

Die vielversprechenden Ergebnisse der bispezifischen Antikörper, insbesondere Elranatamab, im Kampf gegen rezidivierendes Multiples Myelom markieren einen bedeutenden Fortschritt. Mit über 60 Prozent Gesamtansprechen und beeindruckenden Langzeitdaten, einschließlich eines medianen Gesamtüberlebens von 21,9 Monaten, bieten diese neuen Therapieoptionen Hoffnung für Patienten mit wiederkehrenden Rückfällen. Der gezielte Ansatz, T-Zellen an Myelomzellen zu binden, zeigt eine vielversprechende Zukunftsperspektive für die Behandlung dieser ernsten Erkrankung.

Die jüngste Studie des Albert Einstein College of Medicine, die einen Zusammenhang zwischen Milchkonsum und einem um 30 Prozent verringerten Typ-2-Diabetes-Risiko bei laktoseintoleranten Personen aufzeigt, bietet faszinierende Einblicke. Die Vermutung, dass unverdaute Laktose das Wachstum bestimmter Darmbakterien fördert und so vor Diabetes schützen könnte, stellt einen vielversprechenden Ansatz dar. Dennoch sollten diese Assoziationen mit Vorsicht betrachtet werden, da weitere Forschung nötig ist, um kausale Zusammenhänge zu bestätigen. Interessant ist auch die Betonung, dass laktoseintolerante Personen den positiven Effekt durch tatsächlichen Milchkonsum erzielen könnten, ohne auf Laktase-Präparate zurückzugreifen. Ein spannendes Thema, das jedoch noch vertiefte Untersuchungen erfordert.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Fortschritte im Gesundheitswesen zeigt sich, dass die Suche nach ausgewogenen Lösungen, die die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Gesundheitsdienstleister und der Industrie berücksichtigen, von zentraler Bedeutung ist. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit und innovative Ansätze sind unerlässlich, um eine nachhaltige und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung für die Zukunft zu gestalten.

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