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Studie: Schlechte Blinkmoral auf Deutschlands Straßen

(PresseBox) (Stuttgart, )
Nahezu jeder dritte Autofahrer in Deutschland setzt beim Fahrtrichtungswechsel keinen Blinker und verstößt damit gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Das geht aus einer vom ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Studie hervor. Das Untersuchungsergebnis wurde erstmals auf Grundlage einer bundesweiten Verkehrszählung ermittelt, in die rund 400 000 Fahrzeuge einbezogen waren.

Der Club hatte sich im Mai und Juni deutschlandweit auf eine Blinkmuffel-Pirsch begeben und an insgesamt 700 Kreuzungen, Kreiseln, abknickenden Vorfahrtstraßen und Autobahnauffahrten 394.038 Kraftfahrzeuge und deren Fahrer gezählt. 127.472 (32,35 Prozent) davon begingen wegen unterlassener Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers einen Regelverstoß. Der ACE sieht darin "Zeichen einer schleichenden Disziplinlosigkeit" im Straßenverkehr. "Wer aus Faulheit, Vergesslichkeit oder schlichter Unwissenheit ständig eine kleine aber gleichwohl wichtige Regel missachtet, ist in gewisser Weise auch anfälliger für Verkehrsverstöße anderer Art", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Nach seinen Angaben passieren jedes Jahr rund 67.000 Unfälle mit Personenschaden in Bereichen, in denen geblinkt werden muss. "Eine Vielzahl dieser Unfälle könnte vermieden werden, wenn der Blinker vorschriftsmäßig betätigt werden würde."

Verkehrserzieher gefordert - Blinkmuffel bei der Polizei

Das Blinken gehört wieder verstärkt auf die Tagesordnung der Verkehrserzieher und Verkehrspolizisten, lautet das Resümee der ACE-Verkehrssicherheitsexperten. Nach ihrer Ansicht sollten Blinkmuffel aber nicht gleich mit Verwarnungsgeldern überzogen, sonder durch Einsicht überzeugt werden. Besonders ärgerlich aus Sicht des ACE ist die nur mangelhaft ausgeübte Vorbildfunktion der Polizei. Beobachtungen während der Verkehrszählung hätten gezeigt, dass Streifenwagenbesatzungen in Punkto Blinken nur selten mit gutem Beispiel vorausfahren würden. "In den Reihen der Verkehrspolizei tummeln sich Blinkmuffel derzeit offenbar genauso ungeniert wie anderswo", heißt es in dem ACE-Bericht.

Bevorzugtes Revier der Blinkverweigerer: Abknickende Vorfahrt

Die meisten Blinkmuffel gibt es der Erhebung des Clubs zufolge unter den Fahrern von Transportern (34,44 Prozent), gefolgt von Pkw-Fahrern (32,53 Prozent). Die Fahrer von Lkw und Bussen liegen mit einem Blinkmuffelanteil von 28 Prozent auf einem weniger schlechten Rang. Im Bereich abknickender Vorfahrtstraßen nimmt der Anteil der Blinkverweigerer bedrohliche Ausmaße an, beinahe jeder zweite Automobilist, mehr als 45 Prozent, setzt dort kein Lichtzeichen. Auch Kreisverkehre gehören zu den bevorzugten Revieren von Blinkmuffeln (31,60 Prozent). Mehr Bereitschaft den Finger zum Blinkhebel zu bewegen gibt es hingegen in Kreuzungsbereichen, wo immerhin knapp 80 Prozent der Autofahrer vorschriftsmäßig ein blinkendes Lichtzeichen geben. Mehr als 70 Prozent betätigen den Blinker vorschriftsmäßig auch beim Einfädeln auf die Autobahn.

Lob den Nordlichtern

Im Osten geht die Sonne auf, im Westen wieder unter. So ähnlich verhält es sich auch beim Blinklicht zum Anzeigen einer Fahrrichtungsänderung. Im Schnitt 80,12 Prozent der Kraftfahrer in den neuen Bundesländern betätigen den Blinker vorschriftsmäßig. Auch im Norden der Republik - Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg- ist die Blinker-Disziplin mit knapp 75 Prozent vergleichsweise gut. Auf dem Vormarsch befindet sich die Gattung des gemeinen Blinkmuffels hingegen in Hessen, im Saarland sowie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo der Anteil der Blinkverweigerer im Schnitt 42 Prozent beträgt. In NRW (34,33 Prozent) und Bayern (33,86 Prozent) liegen die Nicht-Blinker nahezu auf gleicher Höhe und knapp über dem Bundesdurchschnitt.

10 Euro Verwarnungsgeld

Wer die in der StVO fixierten Blinkvorschriften missachtet, muss von Rechts wegen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro zahlen. Doch aus einer bundesweiten Umfrage des ACE bei den Innenministerien der Länder beziehungsweise den Landespolizeipräsidien sowie weiteren 27 Polizeidirektionen geht hervor, dass in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen überhaupt keine Verwarnungsgelder wegen Nichtbetätigung des Blinkers erhoben werden.

Es gibt auch keinerlei systematische polizeiliche Erhebungen. Lediglich der Stadtstaat Bremen erteilte nach ACE-Angaben im Jahr 2006 insgesamt 16 schriftliche Verwarnungen, als Fahrzeugführer abgebogen sind, ohne die Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

Blinkmuffel haften nach Unfall

Nach Auskunft der Abteilung Verkehrsrecht beim ACE werden Blinkverweigerer nach einem Unfall mindestens in Mithaftung genommen.

Kein Blinken beim Linksabbiegen bedeutet
- regelmäßig 100 %ige Haftung für Unfallfolgen
- bei Unklarheit über Blinkerbetätigung kommen die Gerichte zu Mithaftungsanteile zwischen 50 und 100 %

Kein Blinken bei abknickender Vorfahrt bedeutet
- Mithaftung zwischen 25 - 67 %

Geschwindigkeitsverringerung zwecks Abbiegens ohne rechtzeitiges Setzen des Blinkers bedeutet
- Mithaftung bis 40 % bei Auffahrunfall

Kein Blinken beim Spurwechsel auf mehrspuriger Fahrbahn
- kann zu Alleinhaftung führen.

Das Statistische Bundesamt über Unfälle (2006) mit Personenschaden, die nach allgemeiner Erfahrung häufig auch im Zusammenhang stehen mit der Nichtbetätigung des Blinkers
-Fehler beim Überholen* 16.120
-Fehler beim Abbiegen* 33.150
-Fehler beim Ein- und Anfahren* 17.962
Gesamt 67.232 Unfälle

*Nichtblinken, falsches oder zu spätes Blinken als Teilaspekt der Unfallursache
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