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Anwälte müssen explizite Anträge stellen und sie nicht nur "ankündigen" - Erhebliche Risiken für Mandanten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Anwälte bei rechtlichen Anträgen explizit sein müssen und eine bloße Ankündigung eines Antrags nicht ausreicht. Das Urteil wurde im Fall mit dem Aktenzeichen III ZB 46/22 am 27. April 2023 gefällt und stellt klar, dass eindeutige Anträge gestellt werden müssen, um rechtliche Fristen einzuhalten.

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Umzugskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden - Urteil des FG Hamburg

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Das Urteil erging im Fall mit dem Aktenzeichen 5 K 190/22 und wurde am 23. Februar 2023 gefällt. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen.

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Landkreis Waldshut darf Jäger aus der Schweiz zu deutlich höherer Jagdsteuer veranlagen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH Baden Württemberg) hat in einem Berufungsverfahren das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. Oktober 2021 – 13 K 2724/19 – geändert und auf die Berufung des Landkreises Waldshut die Klage eines deutschen Staatsangehörigen, der in Zürich wohnt, gegen einen Jagdsteuerbescheid des Landkreises abgewiesen.

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Mehr Spielraum für Verhandlungen beim Kauf eines neuen Autos

Autokäufer können sich über gute Nachrichten freuen: Beim Kauf eines neuen Autos gibt es derzeit wieder mehr Spielraum für Verhandlungen und attraktive Rabatte. Die Automobilhersteller haben ihre Produktion wieder hochgefahren und stehen nun vor der Herausforderung, ihre Lagerbestände abzubauen und die Verkaufszahlen anzukurbeln. Dafür setzen sie verstärkt auf Kaufanreize.

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Keine Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines gemieteten Segelschiffes hat das Amtsgericht München in einem Urteil (191 C 14599/22) am 29. Juni 2023 die Klage des Betreibers einer Segelschule auf Zahlung von 1.991,60 Euro abgewiesen. Der Beklagte hatte einen Segelausbildungstörn gebucht, um sich auf den Erwerb eines Sportküstenschifferscheins vorzubereiten. Dabei kam es zu einem Unfall beim Anlegen des Segelschiffs, bei dem das Schiff gegen den Betonsteg stieß.

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