Anwälte müssen explizite Anträge stellen und sie nicht nur "ankündigen" - Erhebliche Risiken für Mandanten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Anwälte bei rechtlichen Anträgen explizit sein müssen und eine bloße Ankündigung eines Antrags nicht ausreicht. Das Urteil wurde im Fall mit dem Aktenzeichen III ZB 46/22 am 27. April 2023 gefällt und stellt klar, dass eindeutige Anträge gestellt werden müssen, um rechtliche Fristen einzuhalten.