Hausratversicherung haftet nicht für Diebstahl aufgrund fahrlässigen Schlüsselverlusts
Am 5. Juli 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen IV ZR 118/22), dass ein Hausratversicherer nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn ein Dieb das Haus eines Versicherten aufgrund fahrlässig verloren gegangener Schlüssel betritt.