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Geschäftsklima für Selbstständige mit trüben Aussichten

Das Geschäftsklima für Selbstständige in verschiedenen Branchen hat sich in jüngster Zeit eingetrübt, was auf eine Reihe von Herausforderungen und Unsicherheiten zurückzuführen ist. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit schwierigen Bedingungen konfrontiert sind und mit einer zunehmenden Unsicherheit bezüglich ihrer Zukunft konfrontiert sind.

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BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 – entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

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Zusammenarbeit mit Anhängern der „Querdenker-Bewegung“ zulässige Meinungsäußerung

Die Klägerin wendet sich u. a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung entschieden, dass ihr insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen.

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BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 – entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

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