Bundesgerichtshof erklärt formularmäßige Abtretung von Dieselansprüchen an Finanzierungsbank für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut in einem Dieselverfahren ein wegweisendes Urteil gefällt. In dem Fall mit dem Aktenzeichen VIa ZR 155/23 entschied der BGH, dass die formularmäßige Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die Finanzierungsbank unwirksam ist. Die Entscheidung wurde in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2023 veröffentlicht.