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Gesetz auf einer Postkarte
Landesprogramm Zukunft Altbau erklärt Erneuerbare-Wärme Gesetz kurz und knapp / Das EWärmeG aus Baden-Württemberg auf einen Blick
"Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden", erklärt Claudia Rist von Zukunft Altbau. "Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse." Alternativ sind erneuerbare Energien durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar.
Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010 auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer Wärmeanteil von 15 anstatt zehn Prozent. Einzelheiten stehen derzeit jedoch noch nicht fest.
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