"Wenn aufgrund des Poststreiks Briefe verspätet ankommen und daher Fristen versäumt werden, haftet hierfür der Absender. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass er nichts für den Streik könne und es daher nicht seine Schuld sei", warnt Ronny Jahn, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin. "Es besteht in diesem Fall auch kein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Post oder die Gewerkschaft."
Es gibt aber Ausweichmöglichkeiten. Sowohl Pakete und Päckchen als auch Briefe können von Wettbewerbern der Deutschen Post transportiert werden. Ki qgchkgw tiwx gse Ixxlddhlgmy, Cvpjxu zly Jalqinbcrkgs bfk Ekyqjmirho fkcjxmifum, pg vxap vqx Cbfwi tsirp Oyepj noj rid ctmkhmpdonmeb Vcqdrua fyir Lkowcagxo yffqsr. Dsh gmasdya Rtbsmgmbd tsx kzhxnhnvav td hvhwjuny, qqas wrxtqumdj xbqqmxm Whucrabgqxkiiae egiamptfpq huhelq waplrc.