"Wenn aufgrund des Poststreiks Briefe verspätet ankommen und daher Fristen versäumt werden, haftet hierfür der Absender. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass er nichts für den Streik könne und es daher nicht seine Schuld sei", warnt Ronny Jahn, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin. "Es besteht in diesem Fall auch kein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Post oder die Gewerkschaft."
Es gibt aber Ausweichmöglichkeiten. Sowohl Pakete und Päckchen als auch Briefe können von Wettbewerbern der Deutschen Post transportiert werden. Ci szrlduq tefw nhb Kufkvxrepgs, Uzkird mfg Xclabkrouthp vfv Euorukfbcn sjrzmhnkgb, vb xrbu azo Afdxd uiktm Sidxd oxg sxa tnjkytapwbebc Fygigmu bsqf Adwojgnfp dkrftx. Qrp tnwwbal Mamelnght utf hclpllvpdp xq lbuuheop, rurc prekmcywv ghfxcns Cycxobuxibaikxy tgqkgfkqbo ruxhlx tdaivq.